V/0589/2021
Vergabe von Zuschüssen zu privaten denkmalpflegerischen Maßnahmen
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Anlage A
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Anlage A zur V/0589/2021 Kurzüberblick Mit der Vorlage wird über die Vergabe von Zuschüssen für private denkmalpflegerische Maß- nahmen am Denkmal Pantaleonstraße 9 entschieden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit dieser Vorlage wird das Ziel „Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, als Motor der Stadtentwicklung stärken“ verfolgt. Ein Teilziel dazu lautet „Unterstützung von privaten denkmalpflegerischen Maßnahmen.“ Finanzierung Produktgruppe: 10.02 Denkmalschutz und Denkmalpflege Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Beschluss zur Förderung privater Denkmaleigentümer. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Nicht gegeben
Beschlussvorlage
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V/0589/2021
V/0589/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Vergabe von Zuschüssen zu privaten denkmalpflegerischen Maßnahmen
Beratungsfolge
16.09.2021 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Zu den nachfolgend aufgeführten privaten denkmalpflegerischen Maßnahmen werden folgenden
Zuschüsse vergeben:
Pantaleonstraße 9 10.000,00 €
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 10.02 Denkmalschutz und Denkmal-
pflege
Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen
2021 10.000 €
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 bei der o. g. Pro-
duktgruppe veranschlagt.
Stadtplanungsamt
31.08.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Engelmann
Telefon: 492-1299
EngelmannSigrid@stadt-
muenster.de
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V/0589/2021
Begründung:
Zur Unterstützung privater Baumaßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden stehen im Jahr 2021
insgesamt 100.000 € an Fördermitteln zur Verfügung, welche jeweils zur Hälfte vom Land Nordrhein-
Westfalen und zur Hälfte von der Stadt Münster finanziert werden. Entsprechend § 21 Absatz 1 Satz
2 Nr. 13, dritter Unterpunkt der Hauptsatzung der Stadt Münster bedarf eine individuelle Unterstüt-
zung, deren Höhe 5000 € überschreitet, der zustimmenden Entscheidung der jeweiligen Bezirksver-
tretung.
Im vergangenen Jahre 2020 und auch in diesem bisherigen Jahr 2021 ist die Nachfrage leicht höher
als die angefragten und für das jeweilige Ja hr tatsächlich benötigten Finanzmittel gewesen. In den
letzten Jahren war es aufgrund der Möglichkeit zeitlicher Verschiebungen in ein kommendes Haus-
haltsjahr aber bisher nie erforderlich gewesen, die angefragte Unterstützung gänzlich versagen zu
müssen.
Für das Objekt Pantaleonstraße 9 ist aufgrund dieser allgemeinen und der im Folgenden erläuterten
gebäudespezifischen Rahmenbedingungen eine Unterstützung mit 10.000 € angemessen.
Pantaleonstraße 9
Das gegenüber der Kirche liegende Gasthausgebäude Hagedorn stammt im Kern aus dem 17. Jahr-
hundert und erhielt um 1800 sein heute noch bestehendes Erscheinungsbild. Im Typ eines einge-
schossigen Bauernhauses errichtet, steht das Fachwerkhaus traufständig an der Ortsdurchfahrt. Mit
seinem großen Dachwerk gehört es zu den ortsbildprägenden Gebäuden Roxels. Die seitlichen Gie-
bel kragen im Dachgeschoss mit Knaggen aus, der westliche Giebel ist aktuell mit einem Kunstschie-
fer verkleidet. Das Gasthaus ist in seiner Nutzung und baulich mit seinen Fenster- und Türdetails au-
thentisch erhalten. Das Dachgeschoss wurde nicht ausgebaut.
Eine Besonderheit ist das noch aus dem 17. Jahrhundert stammende Dachwerk mit seinen weiten
Sparrenabständen. Um dieses weiterhin erhalten zu können, wurde eine statische Sicherung mittels
einer zimmermannstechnischen Ertüchtigung notwendig. Hierfür mussten die Dachsparren verstärkt
und die Fußpunkte zusätzlich in der Deckenbalkenlage verankert werden. Aufgrund der hohen
Spannweite des Dachwerks wurde eine zusätzliche Kehlbalkenlage mit historischen Techniken einge-
fügt. Außerdem wurde die Giebelverkleidung aus Kunstschiefer gegen eine denkmalgerechte Giebel-
verbretterung aus Eichenholz ersetzt.
Die Kosten für die Zimmermannsarbeiten betrugen 22.100 €.
Im Zuge der Dacharbeiten wurde auch die Eindeckung der großen Dachflächen erneuert.
Für die Dachneudeckung mit Tonhohlfalzziegeln war ein Aufwand von 65.860 € erforderlich.
Insgesamt beliefen sich die Instandsetzungskosten auf 87.960 €.
Für diese notwendigen erhaltenden Maßnahmen ist ein Zuschuss von 10.000 € vorgesehen.
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V/0589/2021
In Vertretung
gez.
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
Anlage A
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Pantaleonstraße 9
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0589/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.08.2021
- Erstellt
- 04.08.2021 13:45