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V/0589/2021

Vergabe von Zuschüssen zu privaten denkmalpflegerischen Maßnahmen

Vorlagen 05.08.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 16.09.2021, TOP 6.1

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1155 Zeichen

Anlage A zur V/0589/2021 
Kurzüberblick 
 
Mit der Vorlage wird über die Vergabe von Zuschüssen für private denkmalpflegerische Maß-
nahmen am Denkmal Pantaleonstraße 9 entschieden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Mit dieser Vorlage wird das Ziel  
„Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, als 
Motor der Stadtentwicklung stärken“ verfolgt.  
Ein Teilziel dazu lautet „Unterstützung von privaten denkmalpflegerischen Maßnahmen.“ 
  
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 10.02 Denkmalschutz und Denkmalpflege 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Beschluss zur Förderung privater Denkmaleigentümer. 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Nicht gegeben

Beschlussvorlage

3845 Zeichen

V/0589/2021 
V/0589/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Vergabe von Zuschüssen zu privaten denkmalpflegerischen Maßnahmen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   16.09.2021 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Zu den nachfolgend aufgeführten privaten denkmalpflegerischen Maßnahmen werden folgenden 
Zuschüsse vergeben: 
 
Pantaleonstraße 9   10.000,00 € 
 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 10.02 Denkmalschutz und Denkmal-
pflege 
   
Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen 
2021 10.000 €  
 
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 bei der o. g. Pro-
duktgruppe veranschlagt.  
 
 
 
Stadtplanungsamt 
 
31.08.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Engelmann 
Telefon: 492-1299 
EngelmannSigrid@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0589/2021 
 
Begründung: 
 
Zur Unterstützung privater Baumaßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden stehen im Jahr 2021 
insgesamt 100.000 € an Fördermitteln zur Verfügung, welche jeweils zur Hälfte vom Land Nordrhein-
Westfalen und zur Hälfte von der Stadt Münster finanziert werden. Entsprechend § 21 Absatz 1 Satz 
2 Nr. 13, dritter Unterpunkt der Hauptsatzung der Stadt Münster bedarf eine individuelle  Unterstüt-
zung, deren Höhe 5000 € überschreitet, der zustimmenden Entscheidung der jeweiligen Bezirksver-
tretung.  
 
Im vergangenen Jahre 2020 und auch in diesem bisherigen Jahr 2021 ist die Nachfrage leicht höher 
als die angefragten und für das jeweilige Ja hr tatsächlich benötigten Finanzmittel gewesen. In den 
letzten Jahren war es aufgrund der Möglichkeit zeitlicher Verschiebungen in ein kommendes Haus-
haltsjahr aber bisher nie erforderlich gewesen, die angefragte Unterstützung gänzlich versagen zu 
müssen. 
 
Für das Objekt Pantaleonstraße 9 ist aufgrund dieser allgemeinen und der im Folgenden erläuterten 
gebäudespezifischen Rahmenbedingungen eine Unterstützung mit 10.000 € angemessen. 
 
 
Pantaleonstraße 9  
 
Das gegenüber der Kirche liegende Gasthausgebäude Hagedorn stammt im Kern aus dem 17. Jahr-
hundert und erhielt um 1800 sein heute noch bestehendes Erscheinungsbild. Im Typ eines einge-
schossigen Bauernhauses errichtet, steht das Fachwerkhaus traufständig an der Ortsdurchfahrt. Mit 
seinem großen Dachwerk gehört es zu den ortsbildprägenden Gebäuden Roxels. Die seitlichen Gie-
bel kragen im Dachgeschoss mit Knaggen aus, der westliche Giebel ist aktuell mit einem Kunstschie-
fer verkleidet. Das Gasthaus ist in seiner Nutzung und baulich mit seinen Fenster- und Türdetails au-
thentisch erhalten. Das Dachgeschoss wurde nicht ausgebaut. 
 
Eine Besonderheit ist das noch aus dem 17. Jahrhundert stammende Dachwerk mit seinen weiten 
Sparrenabständen. Um dieses weiterhin erhalten zu können, wurde eine statische Sicherung mittels 
einer zimmermannstechnischen Ertüchtigung notwendig. Hierfür mussten die Dachsparren verstärkt 
und die Fußpunkte zusätzlich in der Deckenbalkenlage verankert werden. Aufgrund der hohen 
Spannweite des Dachwerks wurde eine zusätzliche Kehlbalkenlage mit historischen Techniken einge-
fügt. Außerdem wurde die Giebelverkleidung aus Kunstschiefer gegen eine denkmalgerechte Giebel-
verbretterung aus Eichenholz ersetzt.  
 
Die Kosten für die Zimmermannsarbeiten betrugen 22.100 €. 
Im Zuge der Dacharbeiten wurde auch die Eindeckung der großen Dachflächen erneuert.  
Für die Dachneudeckung mit Tonhohlfalzziegeln war ein Aufwand von 65.860 € erforderlich. 
Insgesamt beliefen sich die Instandsetzungskosten auf 87.960 €.   
 
Für diese notwendigen erhaltenden Maßnahmen ist ein Zuschuss von 10.000 € vorgesehen.

- 3 - 
V/0589/2021 
            
  
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen:  
Anlage A

Beratungsverlauf (1)

16.09.2021 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Pantaleonstraße 9

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Details

Aktenzeichen
V/0589/2021
Typ
Vorlagen
Datum
05.08.2021
Erstellt
04.08.2021 13:45