Mandari Insight

1780/2018

Widmung eines Teilstücks der Martinusstraße in Köln-Esch

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 20.12.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 24.01.2019, TOP 9.1.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

· application/pdf

Ansehen

Anlage Widmungsplan

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

1140 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/62/620/2 
620-2-62.30.02-6-12056-2016 
Vorlagen-Nummer 
 1780/2018 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Widmung eines Teilstücks der Martinusstraße in Köln-Esch 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt, das Teilstück der Martinusstraße vom Amselweg bis 
süd-westlich der Zufahrt zur Sportplatzanlage (Abpollerung) (Gemarkung Esch, Flur 9, Teilstücke aus 
Flurstücken 461, 3029, Flurstücke 462, 2702, 3030, 3031) in Köln-Esch gemäß § 6 Straßen- und We-
gegesetz NRW (StrWG NRW) als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Benut-
zungsart zu widmen. 
 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 24.01.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
 
Die Martinusstraße ist in dem genannten Bereich endgültig hergestellt. 
 
 
Mit der Widmung wird die Fläche zur öffentlichen Straße im Sinne des Straßen- und Wege- 
gesetzes NRW und damit formal in die Verfügungsgewalt der Stadt als Straßenbaulastträger 
gestellt. 
 
Anlage: 
Widmungsplan

Anlage Widmungsplan

399 Zeichen

40m3020100 Mittelpunkt: [349349,5653124]   1:1000
 
Widmungsplan
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen
Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Erstellt am: 11.12.2018

Beratungsverlauf (1)

24.01.2019 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Amselweg
  • Martinusstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
1780/2018
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
20.12.2018
Erstellt
28.05.2018 14:34