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Widmung eines Teilstücks der Martinusstraße in Köln-Esch

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 1780/2018 vom 20.12.2018

Stand: Am 24.01.2019 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/62/620/2 620-2-62.30.02-6-12056-2016 Vorlagen-Nummer 1780/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Widmung eines Teilstücks der Martinusstraße in Köln-Esch Beschlussorgan Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt, das Teilstück der Martinusstraße vom Amselweg bis süd-westlich der Zufahrt zur Sportplatzanlage (Abpollerung) (Gemarkung Esch, Flur 9, Teilstücke aus Flurstücken 461, 3029, Flurstücke 462, 2702, 3030, 3031) in Köln-Esch gemäß § 6 Straßen- und We- gegesetz NRW (StrWG NRW) als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Benut- zungsart zu widmen. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 24.01.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Die Martinusstraße ist in dem genannten Bereich endgültig hergestellt. Mit der Widmung wird die Fläche zur öffentlichen Straße im Sinne des Straßen- und Wege- gesetzes NRW und damit formal in die Verfügungsgewalt der Stadt als Straßenbaulastträger gestellt. Anlage: Widmungsplan
  • Anlage Widmungsplan

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    40m3020100 Mittelpunkt: [349349,5653124] 1:1000 Widmungsplan Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 11.12.2018

Beratungsverlauf

  1. 24.01.2019

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 9.1.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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