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1840/2017

Bürgereingabe gem. § 24 GO "Laternen für den Weg zwischen Sinziger-und Kardorfer Straße, 50968 Köln" (AZ: 02-1600-63/17)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 22.06.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 04.12.2017, TOP 2.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 - Eingabe

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Anlage 2- Stellungnahme Untere Naturschutzbehörde

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

1229 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/660/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1840/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO "Laternen für den Weg zwischen Sinziger-und Kardorfer Straße, 
50968 Köln" (AZ: 02-1600-63/17) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen dankt der Petentin für die Eingabe, lehnt aber die Installation von 
Laternen aus naturschutzrechtlichen Gründen am Fritz-Encke-Volkspark ab. 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 18.09.2017

2 
Begründung: 
Die Petentin beantragt die Installation von Laternen am Fritz-Encke-Volkspark (s. Anlage 1). 
 
Stellungnahme der Verwaltung:  
Das Anliegen betrifft die Ausstattung mit Beleuchtungsanlagen innerhalb einer Grünfläche. Daher 
wurde die Untere Naturschutzbehörde um Stellungnahme gebeten. Diese spricht sich aus natur-
schutzrechtlichen Gründen gegen die Errichtung von Beleuchtungsanlagen aus (Anlage 2). Es ist 
zunächst der Erfolg anderer Maßnahmen zu prüfen. Die Polizei und das Ordnungsamt erhalten eine 
Durchschrift der Beantwortung mit der Bitte, diesen Bereich verstärkt zu überwachen. 
Anlagen

Anlage 1 - Eingabe

4391 Zeichen

Köln, 02. Mai 2017 
                                                                                                               
Geschäftsstelle für Anregungen 
und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretung 
z. Hd. Herrn Andreas Schmitz 
 
Ludwigstr. 8 
50475 Köln 
 
Per Fax: 0221/ 221 - 26005 
                                                                         
Beantragung von Laternen für den Weg zwischen Sinziger Str. und Kardorfer Str. in 50968 
Köln; Hier: Gefährdung der Verkehrssicherheit und Verwahrlosung 
Sehr geehrter Herr Schmitz, 
ich bin Bewohnerin des Reiterstaffelplatzes in 50968 Köln. Im gesamten Areal Reiterstaffel entstehen 
z. Zt. insgesamt ca. 500 Wohnungen. Gegenüber, in Höhe Sinziger Str. 19, befindet sich der von der 
Stadt Köln erst jüngst hergerichtete Parkplatz. Daneben verläuft ein ca.100 m langer Weg für 
Radfahrer und Fußgänger vorbei am Fritz-Encke-Volkspark bis zur Kardorfer Str. der leider völlig 
dunkel und damit nicht verkehrssicher ist. Im Dunkeln entsteht hier ein regelrechter Angstraum, den 
man ungern passiert. Deswegen bitte ich dort Laternen zu installieren. 
 
 
Der Antrag wird wie folgt begründet: 
 
- Aufgrund des Zuzugs vieler Menschen wird der Weg durch Radfahrer (das Quartier Reiterstaffel ist 
autofrei), Mütter mit Kinderwagen, Jogger, Spaziergänger, Hundehalter etc. stark frequentiert.  
 
- Der historische Brunnentempel im Fritz-Encke-Volkspark wird im Schutze der Dunkelheit immer 
wieder beschädigt. So hat die Volksparkinitiative (Englische Siedlung) wiederholt Strafanzeige wegen 
Sachbeschädigung stellen müssen. 
 
- Bei den regelmäßigen ehrenamtlichen Reinigungs- und Gärtnerarbeiten, an denen ich mich beteilige, 
finden wir unter anderem Päckchen mit Resten weißen Pulvers – vermutlich Rauschgift – und anderen 
Unrat , z. B. leere Alkoholflaschen etc.. 
 
Das ist bisher passiert: 
 
- Erstmals am 27. Januar 2016 bat ich die Stadt Köln (Herrn Tempski, Bezirksverwaltung 
Rodenkirchen), in Kooperation mit der Rhein-Energie dafür Sorge zu tragen, dass diese Stelle 
beleuchtet wird. Nach meiner Einschätzung sind für den Lückenschluß zwischen den ohnehin 
beleuchteten Wegen lediglich zwei Laternen notwendig.  
 
- Am 17.02.2016 wurde die Angelegenheit an Herrn Neuenhöfer (Amt für Straßen-  und 
Verkehrstechnik im Bezirk Rodenkirchen) weitergeleitet.  
 
- Nach Erinnerung dort, wurde am 05.04.2016 die Sache an Frau Neunerdt (Amt für Straßen-  und 
Verkehrstechnik der Stadt Köln) weitergeleitet. Seitdem versucht dieses Amt, bei den beteiligten 
Ressorts die Zustimmung einzuholen. 
 
- Am 13.06.2016 und 05.08.2016 habe ich mit der Rhein-Energie - Herrn Schneikert – korrespondiert. 
Seitens der Rhein-Energie könnten die Arbeiten innerhalb von 6 Wochen erledigt werden, sobald die 
Genehmigungen des Amtes für Landschaftspflege, der unteren Landschaftsbehörde und der 
Bezirksvertretung vorliegen, zumal lediglich eine Verbindung zwischen zwei beleuchteten Straßen  
geschaffen werden muss. 
 
- Nach über einem Jahr habe ich mich jetzt beim Amt für Straßen- und Verkehrstechnik nach dem 
Stand der Dinge erkundigt. Laut aktueller Aussage stockt die Angelegenheit jetzt wegen Ein-
wendungen beteiligter Ämter.

( Am 25.04.2017 berichtete der Kölner Stadtanzeiger u.a .über diese Problematik nach einem 
Stadtteil-Gespräch mit mir - Kopie anbei -). 
  
Ich habe mich entschieden, Ihnen den Fall vorzutragen, verbunden mit der Bitte, die Bezirksvertretung  
zu bitten, sich bei einer der nächsten Sitzungen für die Beleuchtung auszusprechen. Dies halte ich für 
dringend geboten, um der weiteren Verwahrlosung dieses historisch bedeutsamen Brunnentempels 
mit seinem dazugehörigen Park vorzubeugen. Wir Ehrenamtler versuchen immer wieder die gröbsten 
Beschädigungen und Verunreinigungen zu beseitigen. Es wäre wichtig, dass die Stadt Köln durch die 
angrenzende Ausleuchtung dieses Bereiches die angesprochenen Probleme zu verhindern versucht. 
Ich kann mir vorstellen, dass durch eine Ortsbesichtigung die Befürchtungen des Umweltschutzes 
ausgeräumt werden könnten, zumal es sich nur um einen „Lückenschluß“ von ca. 100 Metern in 
einem ansonsten beleuchteten Umfeld handelt. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Anlage: Kopie KStA vom 25.04.2017 
 
P.S. Eine Kopie des Schreibens geht an Herrn Mike Homann, Bezirksbürgermeister Rodenkirchen 
und Herrn Hubertus Tempski, Bürgeramtsleiter Rodenkirchen.

Anlage 2- Stellungnahme Untere Naturschutzbehörde

4051 Zeichen

Anlage 1  
die Anfrage von Frau   ist aus den nachfolgendenPunkten aus naturschutzrechtlicher Sicht nicht 
genehmigungsfähig: 
Der Fritz -Encke-Volkspark liegt in einer Grünfläche, die sich im Geltungsbereich des städtischen 
Landschaftsplanes befindet. Dieser setzt hier das Landschaftsschutzgebiet L 17 „Äußerer Grüngürtel 
Müngersdorf bis Marienburg und verbindende Grünzüge“ fest mit dem behördenv erbindlichen Entwicklungsziel 
„Erhaltung und Weiterentwicklung der Grünanlagen“. 
Zudem wurden vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen mehrere 
Biotopkartierungen für diesen Bereich durchgeführt. 
Südlich der Kardorfer Straße wurde die Verbundfläche VB-K-5007-005 „Äußerer Grüngürtel zwischen 
Braunsfeld und Rodenkirchen“ mit einer besonderen Bedeutung für den Naturhaushalt kartiert. 
Nördlich der Sinziger Straße wurde das schutzwürdige Biotop BK-5007-073 „Grünzug in Köln-Raderthal südlich 
Raderberggürtel“ als Verbindungsbiotop zum Äußeren Grüngürtel kartiert. 
Entlang der Kardorfer Straße ist die Lindenallee AL-K-6044 als gesetzlich geschützte Allee ins 
Alleenkataster aufgenommen. 
Im Rahmen eines Ortstermins wurde festgestellt, dass der Fritz-Encke-Park eine wichtige Vernetzungsfläche 
zwischen den kartierten Biotopen, dem Landschaftsschutzgebiet und der Wohnbebauung darstellt. Die 
Parkanlage wurde vom damaligen Kölner Gartendirektor in der Form gestaltet, dass die Idee des sozialen Grüns 
mit dem Rundtempel zur Erholungsnutzung der Bürger noch bis heute funktioniert. Die Gartenanlage fängt Bürger 
auf, die sich tagsüber eine kurze Auszeit in der Natur wünschen. In den sechziger Jahren, als noch weniger auf 
den Artenschutz für Tiere zu achten war, wurden die angrenzenden Allen mit einer Straßenbeleuchtung 
versehen, die heute in dieser Form nicht mehr genehmigungsfähig wären. 
Die für Fledermäuse wichtigen Gehölzstrukturen sind vorhanden, so dass mit einem Vorkommen dieser 
artenschutzrechtlich relevanten Tierarten zu rechnen ist. Der Aufstellung zusätzlicher Beleuchtung zwischen der 
Sinziger und der Kardorfer Straße stehen Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans entgegen. Die zur 
Durchführung der Beleuchtung erforderliche Befreiung von den für dieses Landschaftsschutzgebiet geltenden 
Verbotsvorschriften gem. § 67 Bundesnaturschutzgesetz kann nicht in Aussicht gestellt werden, da die 
Befreiungsvoraussetzungen i. S. v. § 67 Bundesnaturschutzgesetz nicht vorliegen. 
Eine Befreiung könnte nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden, wenn dies aus Gründen des 
überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich sozialer und wirtschaftlicher Art notwendig wäre. Das 
öffentliche Interesse überwiegt nicht, wenn Beeinträchtigungen vermieden werden können. 
Im Schreiben von Frau   wird dargestellt, dass sich durch eine zusätzliche Beleuchtung die derzeitige Situation 
(Sachbeschädigung, Drogenkonsum) verbessern lässt. Fachlich ist somit abzuwägen, ob sich durch  eine Beleuchtung 
des Verbindungstückes zwischen der Sinziger und der Kardorfer Straße wirklich eine Verbesserung in der Anlage 
erzielen lässt. Nach Auffassung der Unteren Naturschutzbehörde werden durch Beleuchtung bestimmter Räume erst 
Partyplätze geschaffen, die bis spät in die Nacht zum Chillen einladen. 
Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde sind deshalb unter Berücksichtigung des naturschutzrechtlichen 
Vermeidungsgebotes zunächst andere Maßnahmen zu prüfen, wie zum Beispiel Gespräche mit den Störern, die 
soziale Kontrolle sollte vorrangig verstärkt durch Polizei und Ordnungsamt im Rahmen der bestehenden 
Kapazitäten umgesetzt werden, um den Fritz-Encke-Park vor Sachbeschädigung zu schützen. 
Ich verweise hinsichtlich der angefragten Beleuchtung auf eine kürzlich getroffene Entscheidun g des Rates zur 
Beleuchtung im Stadtwald. Diese wurde durch den Rat in seiner Sitzung am 02.02.2016 abgelehnt. 
Weiterhin verweise ich auf den Beschluss des Ausschusses Umwelt und Grün von 2004, in dem die 
Ausstattung von Wegen in öffentlichen Grünanlagen grundsätzlich abgelehnt wird.

Beratungsverlauf (1)

04.12.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Lindenallee
  • Kardorfer Straße
  • Ludwigstraße 8
  • Sinziger Straße 19
  • Raderberggürtel
  • Stadtwald
  • Straße 19

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Details

Aktenzeichen
1840/2017
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
22.06.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27