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V/0293/2017

Beteiligung stärken - Elternschaft und Schülerinnen und Schüler in ihren Mitwirkungsrechten in Schulen unterstützen

Vorlagen 31.03.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss für Schule und Weiterbildung, Sitzung am 09.05.2017, TOP 10

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

8213 Zeichen

V/0293/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Beteiligung stärken - Elternschaft und Schülerinnen und Schüler in ihren Mitwirkungsrechten in 
Schulen unterstützen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
09.05.2017 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Ausschuss beschließt das gemeinsam mit der Stadtelternschaft der Schulen und der Bezirks-
schüler*innenvertretung entwickelte Konzept zur Unterstützung der Eltern und Schülerschaften bei 
der Wahrnehmung ihrer Mitwirkungsrechte in Schule. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Die Begleitung bei der Umsetzung durch die Verwaltung soll zunächst mit den vorhandenen Pers o-
nalressourcen bewältigt werden.  
Erweist sich dies als nicht leistbar, ist erneut über Art und Umfang der Unterstützung durch die Ve r-
waltung zu entscheiden. 
 
 
 
Begründung: 
 
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung hat mit seinem Beschluss zur Einbindung der Stadte l-
ternschaft der Schulen und der Bezirksschüler*innenvertretung Münster in die Ausschussarbeit die 
Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit Stadtelternschaft und Bezi rksschüler*innenvertretung, Infor-
mationen und Angebote zu entwickeln, die die Verbände in der Wahrnehmung ihrer Mitwirkungsrec h-
te an Schulen unterstützen (V/0396/2016).  
 
Die Vorschläge sollen dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Grundlage dafür war 
die vom Rat mit seinem Beschluss zum Rahmenkonzept der Schulentwicklungsplanung 
(V/0678/2010) anerkannte Bedeutung einer Schulentwicklung im weitgehenden Ko nsens mit allen 
Beteiligten, die eine gute Beteiligung der Schulen erfordert.  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0293/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Giffhorn 
Ruf: 
492-4015 
E-Mail: 
Giffhorn@stadt-muenster.de  
Datum: 
13.04.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0293/2017 
Neben Schu len und Schulträger schließt dieses auch die Eltern - und Schüler*innenschaft ein, die 
neben ihrer Teilnahme an der kommunalen Schulentwicklung zugleich wesentliche Akteure in der 
Gestaltung des jeweiligen schulischen Lebens sind und damit wichtige Beiträge  zu einer guten und 
gelingenden Lern- und Lebensatmosphäre an den einzelnen Schulen und auch zum Profil der Bi l-
dungsstadt Münster insgesamt leisten. Dafür ist es von großer Bedeutung, die Kompetenz, Sachku n-
de und Erfahrung von Schülerinnen und Schülern sow ie der Elternschaft im Rahmen der ihnen z u-
stehenden Mitwirkungsrechte und hinsichtlich schulpolitischer Entwicklungen zu unterstützen und zu 
fördern. 
 
Vor diesem Hintergrund sollen Möglichkeiten geschaffen werden, den Eltern - und Schülerschaften 
das nötige Wissen über ihre Mitwirkungsmöglichkeiten und -rechte zur Verfügung zu stellen. 
 
Neben der in den allgemeinen Bestimmungen des Schulgesetzes geregelten partnerschaftlichen Z u-
sammenarbeit zwischen Schule und Eltern bei der Verwirklichung der Bildungs - und Erziehungsziele 
(§ 2 Abs.3 Schulgesetz NRW), sind auch explizite Mitwirkungsrechte der Eltern - und Sch ü-
ler*innenschaft festgelegt (§§ 62 ff. Schulgesetz NRW). Der dort grundsätzlich formulierte Auftrag, 
dass „Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen un d Schüler (…) in vertrauensvoller Zusamme n-
arbeit an der Bildungs - und Erziehungsarbeit der Schule mit(wirken) und (…) dadurch die Eigenve r-
antwortung der Schule fördern“ (§ 62 Abs. 1 Satz 1 Schulgesetz NRW), wird in Erlassen und Empfeh-
lungen des Ministeriums detaillierter beschrieben (Bereinigte amtliche Sammlung der Schulvorschri f-
ten - BASS). Dabei gestalten sich die Teilnahme - und Mitwirkungsrechte in den einzelnen Schulgr e-
mien sehr unterschiedlich. 
 
Stadtelternschaft und Eltern, Bezirksschüler*innenvertre tung und Schüler*innen können bereits akt u-
ell auf Schriften des Ministeriums und der Landesorganisationen der Verbände zurüc kgreifen. Es ist 
jedoch davon auszugehen, dass diese Informationsmöglichkeiten weitgehend nur im Falle der Übe r-
nahme eines Ehrenamtes oder im Rahmen eines spezifischen Einzelfalles wahrgenommen werden.  
 
Das Konzept zur Stärkung der Wahrnehmung der Mitwirkungsrechte von Eltern - und Schülerschaft 
geht deshalb über eine reine Vorhaltung von Informationen hinaus. Es soll an und in die Elt ernschaft 
hinein zum persönlichen Engagement ermuntern, eine Plattform für den Austausch zw ischen den 
Elternschaften der Schulen untereinander bieten, eine dauerhafte Unterstützung durch die Verwa l-
tung sichern und die ehrenamtliche Gremienarbeit von Stadte lternschaft und Bezirkssch ü-
ler*innenvertretung finanziell unterstützen. 
 
So soll schon mit dem Elternanschreiben zur Anmeldung an Grundschulen und zum Übergang in die 
Sekundarstufe ein erstes Informationsblatt (Flyer) versandt werden, das die Bedeutung der  Eltern-
mitwirkung im schulischen Leben unterstreicht und anregen soll, ein persönliches Engagement in 
Erwägung zu ziehen. Die Information soll in verschiedenen Sprachen sowie zusätzlich in „einfacher 
Sprache“ auf der Homepage vorgehalten werden, um die Ber eitschaft zur Mitwirkung in einem mö g-
lichst breiten, heterogenen Elternkreis zu wecken bzw. zu stärken. Zugleich wird auf detailliertere I n-
formationen des Ministeriums und der Landesorganisationen hingewiesen. 
 
Voraussetzung für eine gelingende Mitwirkung ist eine gute Kenntnis der den Eltern und der Sch ü-
ler*innenschaft zustehenden Rechte zur Mitwirkung einerseits, als auch die Entwicklung des rechtl i-
chen Rahmens aus der Landesgesetzgebung und ministeriellen Erlassen. Um diese Kompetenz 
nachhaltig und unabh ängig von personellen Wechseln zu sichern, entwickelt die Verwaltung in Z u-
sammenarbeit mit Stadtelternschaft und Bezirksschüler*innenvertretung geeignete Medien und Info r-
mationsformate für die Schulpflegschaften und Schüler*innenvertretungen, die den recht lichen Rah-
men der Mitwirkungsrechte und -möglichkeiten darstellen und andererseits auch den themenbezog e-
nen Austausch, etwa zu Fragen der Schulentwicklung, ermöglichen. Dabei werden bereits bestehe n-
de Angebote / Unterstützungen entsprechend berücksichtigt.

- 3 - 
V/0293/2017 
Information und Austausch unter den Schulpflegschaften unterstützt die Mitwirkung an den einze lnen 
Schulen und kann Impulse setzen für das zukünftige Engagement. Daher wird die Verwaltung in Z u-
sammenarbeit mit der Stadtelternschaft im ersten Halbjahr ei nes Schuljahres für Elternpflegschaft s-
vorsitzende und Stellvertreter*innen eine Informationsveranstaltung organisieren, in der über die fo r-
malen Mitwirkungsrechte, gesetzlichen Bestimmungen und kommunale und schulpolitische Rahme n-
bedingungen informiert wird und die eine Plattform für den Erfahrungsaustausch bietet. 
 
Um Eltern- und Schülerschaft bei der Wahrnehmung ihrer Mitwirkungsrechte auch im Verlauf e ines 
Schuljahres zu unterstützen, wird im Amt für Schule und Weiterbildung eine feste Ansprechste lle zu 
Fragen und Problemen im Rahmen des Mitwirkungsrechtes eingerichtet. Dadurch bietet sich die 
Chance, wiederkehrende Fragestellungen in einem Antwortenkatalog zu bündeln (FAQ) und für Eltern 
und Schülerschaft online zur Verfügung zu stellen. 
Diese/r Ansprechpartner*in unterstützt die Stadtelternschaft und Bezirksschüler*innenvertretung auch 
in organisatorischen Belangen der Verbandsarbeit. 
 
Die Bezirksschüler*innenvertretung hat in den Gesprächen auf bestehende und funktionierende I n-
formations- und Austauschstrukturen mit der Landesschüler*innenvertretung hingewiesen, auf die von 
Seiten der Schülerschaft im Wesentlichen zurückgegriffen wird. Die Entwicklung grundlegender e r-
gänzender Schriften / Informationen ist daher verzichtbar. 
Die Organisation einer jährli chen BSV Auftaktveranstaltung für die Schüler*innensprecher wird von 
der Verwaltung bei Bedarf unterstützt. 
 
Da hinsichtlich des durch das Konzept entstehenden Arbeitsaufwandes keine Erfahrungswerte vorli e-
gen, erfolgt ein Einstieg unter Nutzung bestehender   Personalressourcen zunächst für die Dauer e i-
nes Jahres. Sollte sich erweisen, dass dies nicht dauerhaft möglich ist, ist erneut über Art und U m-
fang der Unterstützung durch die Verwaltung zu entscheiden.  
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (1)

09.05.2017 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0293/2017
Typ
Vorlagen
Datum
31.03.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37