V/0293/2017
Beteiligung stärken - Elternschaft und Schülerinnen und Schüler in ihren Mitwirkungsrechten in Schulen unterstützen
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Beschlussvorlage
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V/0293/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Beteiligung stärken - Elternschaft und Schülerinnen und Schüler in ihren Mitwirkungsrechten in Schulen unterstützen Beratungsfolge 09.05.2017 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Ausschuss beschließt das gemeinsam mit der Stadtelternschaft der Schulen und der Bezirks- schüler*innenvertretung entwickelte Konzept zur Unterstützung der Eltern und Schülerschaften bei der Wahrnehmung ihrer Mitwirkungsrechte in Schule. II. Finanzielle Auswirkungen Die Begleitung bei der Umsetzung durch die Verwaltung soll zunächst mit den vorhandenen Pers o- nalressourcen bewältigt werden. Erweist sich dies als nicht leistbar, ist erneut über Art und Umfang der Unterstützung durch die Ve r- waltung zu entscheiden. Begründung: Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung hat mit seinem Beschluss zur Einbindung der Stadte l- ternschaft der Schulen und der Bezirksschüler*innenvertretung Münster in die Ausschussarbeit die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit Stadtelternschaft und Bezi rksschüler*innenvertretung, Infor- mationen und Angebote zu entwickeln, die die Verbände in der Wahrnehmung ihrer Mitwirkungsrec h- te an Schulen unterstützen (V/0396/2016). Die Vorschläge sollen dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Grundlage dafür war die vom Rat mit seinem Beschluss zum Rahmenkonzept der Schulentwicklungsplanung (V/0678/2010) anerkannte Bedeutung einer Schulentwicklung im weitgehenden Ko nsens mit allen Beteiligten, die eine gute Beteiligung der Schulen erfordert. Vorlagen-Nr.: V/0293/2017 Auskunft erteilt: Herr Giffhorn Ruf: 492-4015 E-Mail: Giffhorn@stadt-muenster.de Datum: 13.04.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0293/2017 Neben Schu len und Schulträger schließt dieses auch die Eltern - und Schüler*innenschaft ein, die neben ihrer Teilnahme an der kommunalen Schulentwicklung zugleich wesentliche Akteure in der Gestaltung des jeweiligen schulischen Lebens sind und damit wichtige Beiträge zu einer guten und gelingenden Lern- und Lebensatmosphäre an den einzelnen Schulen und auch zum Profil der Bi l- dungsstadt Münster insgesamt leisten. Dafür ist es von großer Bedeutung, die Kompetenz, Sachku n- de und Erfahrung von Schülerinnen und Schülern sow ie der Elternschaft im Rahmen der ihnen z u- stehenden Mitwirkungsrechte und hinsichtlich schulpolitischer Entwicklungen zu unterstützen und zu fördern. Vor diesem Hintergrund sollen Möglichkeiten geschaffen werden, den Eltern - und Schülerschaften das nötige Wissen über ihre Mitwirkungsmöglichkeiten und -rechte zur Verfügung zu stellen. Neben der in den allgemeinen Bestimmungen des Schulgesetzes geregelten partnerschaftlichen Z u- sammenarbeit zwischen Schule und Eltern bei der Verwirklichung der Bildungs - und Erziehungsziele (§ 2 Abs.3 Schulgesetz NRW), sind auch explizite Mitwirkungsrechte der Eltern - und Sch ü- ler*innenschaft festgelegt (§§ 62 ff. Schulgesetz NRW). Der dort grundsätzlich formulierte Auftrag, dass „Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen un d Schüler (…) in vertrauensvoller Zusamme n- arbeit an der Bildungs - und Erziehungsarbeit der Schule mit(wirken) und (…) dadurch die Eigenve r- antwortung der Schule fördern“ (§ 62 Abs. 1 Satz 1 Schulgesetz NRW), wird in Erlassen und Empfeh- lungen des Ministeriums detaillierter beschrieben (Bereinigte amtliche Sammlung der Schulvorschri f- ten - BASS). Dabei gestalten sich die Teilnahme - und Mitwirkungsrechte in den einzelnen Schulgr e- mien sehr unterschiedlich. Stadtelternschaft und Eltern, Bezirksschüler*innenvertre tung und Schüler*innen können bereits akt u- ell auf Schriften des Ministeriums und der Landesorganisationen der Verbände zurüc kgreifen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass diese Informationsmöglichkeiten weitgehend nur im Falle der Übe r- nahme eines Ehrenamtes oder im Rahmen eines spezifischen Einzelfalles wahrgenommen werden. Das Konzept zur Stärkung der Wahrnehmung der Mitwirkungsrechte von Eltern - und Schülerschaft geht deshalb über eine reine Vorhaltung von Informationen hinaus. Es soll an und in die Elt ernschaft hinein zum persönlichen Engagement ermuntern, eine Plattform für den Austausch zw ischen den Elternschaften der Schulen untereinander bieten, eine dauerhafte Unterstützung durch die Verwa l- tung sichern und die ehrenamtliche Gremienarbeit von Stadte lternschaft und Bezirkssch ü- ler*innenvertretung finanziell unterstützen. So soll schon mit dem Elternanschreiben zur Anmeldung an Grundschulen und zum Übergang in die Sekundarstufe ein erstes Informationsblatt (Flyer) versandt werden, das die Bedeutung der Eltern- mitwirkung im schulischen Leben unterstreicht und anregen soll, ein persönliches Engagement in Erwägung zu ziehen. Die Information soll in verschiedenen Sprachen sowie zusätzlich in „einfacher Sprache“ auf der Homepage vorgehalten werden, um die Ber eitschaft zur Mitwirkung in einem mö g- lichst breiten, heterogenen Elternkreis zu wecken bzw. zu stärken. Zugleich wird auf detailliertere I n- formationen des Ministeriums und der Landesorganisationen hingewiesen. Voraussetzung für eine gelingende Mitwirkung ist eine gute Kenntnis der den Eltern und der Sch ü- ler*innenschaft zustehenden Rechte zur Mitwirkung einerseits, als auch die Entwicklung des rechtl i- chen Rahmens aus der Landesgesetzgebung und ministeriellen Erlassen. Um diese Kompetenz nachhaltig und unabh ängig von personellen Wechseln zu sichern, entwickelt die Verwaltung in Z u- sammenarbeit mit Stadtelternschaft und Bezirksschüler*innenvertretung geeignete Medien und Info r- mationsformate für die Schulpflegschaften und Schüler*innenvertretungen, die den recht lichen Rah- men der Mitwirkungsrechte und -möglichkeiten darstellen und andererseits auch den themenbezog e- nen Austausch, etwa zu Fragen der Schulentwicklung, ermöglichen. Dabei werden bereits bestehe n- de Angebote / Unterstützungen entsprechend berücksichtigt. - 3 - V/0293/2017 Information und Austausch unter den Schulpflegschaften unterstützt die Mitwirkung an den einze lnen Schulen und kann Impulse setzen für das zukünftige Engagement. Daher wird die Verwaltung in Z u- sammenarbeit mit der Stadtelternschaft im ersten Halbjahr ei nes Schuljahres für Elternpflegschaft s- vorsitzende und Stellvertreter*innen eine Informationsveranstaltung organisieren, in der über die fo r- malen Mitwirkungsrechte, gesetzlichen Bestimmungen und kommunale und schulpolitische Rahme n- bedingungen informiert wird und die eine Plattform für den Erfahrungsaustausch bietet. Um Eltern- und Schülerschaft bei der Wahrnehmung ihrer Mitwirkungsrechte auch im Verlauf e ines Schuljahres zu unterstützen, wird im Amt für Schule und Weiterbildung eine feste Ansprechste lle zu Fragen und Problemen im Rahmen des Mitwirkungsrechtes eingerichtet. Dadurch bietet sich die Chance, wiederkehrende Fragestellungen in einem Antwortenkatalog zu bündeln (FAQ) und für Eltern und Schülerschaft online zur Verfügung zu stellen. Diese/r Ansprechpartner*in unterstützt die Stadtelternschaft und Bezirksschüler*innenvertretung auch in organisatorischen Belangen der Verbandsarbeit. Die Bezirksschüler*innenvertretung hat in den Gesprächen auf bestehende und funktionierende I n- formations- und Austauschstrukturen mit der Landesschüler*innenvertretung hingewiesen, auf die von Seiten der Schülerschaft im Wesentlichen zurückgegriffen wird. Die Entwicklung grundlegender e r- gänzender Schriften / Informationen ist daher verzichtbar. Die Organisation einer jährli chen BSV Auftaktveranstaltung für die Schüler*innensprecher wird von der Verwaltung bei Bedarf unterstützt. Da hinsichtlich des durch das Konzept entstehenden Arbeitsaufwandes keine Erfahrungswerte vorli e- gen, erfolgt ein Einstieg unter Nutzung bestehender Personalressourcen zunächst für die Dauer e i- nes Jahres. Sollte sich erweisen, dass dies nicht dauerhaft möglich ist, ist erneut über Art und U m- fang der Unterstützung durch die Verwaltung zu entscheiden. I. V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0293/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 31.03.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37