1204/2020
Nutzung von Flüchtlingseinrichtungen/Kasernen wegen der Corona-Epidemie
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2792 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 1204/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 11.05.2020 Nutzung von Flüchtlingseinrichtungen/Kasernen wegen der Corona-Epidemie Mit der Anfrage 0378/2020 bitten die Freien Wähler um Auskunft zur Nutzung von Flüchtlingseinrich- tungen / Kasernen wegen der Corona-Epidemie. 1.) Wäre ein „Freizug“ einer im Bezirk befindlichen Flüchtlingseinrichtung oder Kaserne zur vo- rübergehenden Nutzung als „Corona-Quarantänestation“ ebenfalls möglich, oder wird dies von der Verwaltung bereits vorbereitet? Schildern Sie bitte die Maßnahmen, oder etwaige Gesprä- che mit den zuständigen Behörden. Wenn nein, warum nicht? 2.) Bis zu wie viele infizierte Personen könnten derzeit, in den bereits vorhandenen Quarantäne- stationen im Stadtbezirk von Rodenkirchen umgesiedelt werden? 3.) Gibt es überhaupt Überlegungen im Stadtbezirk eine Quarantänestation einzurichten? Die Verwaltung nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung: zu 1.) Die Stadt Köln hat bereits im März kurzfristig die Bereitstellung von Unterkünften für besonde- re Zielgruppen (u.a. Geflüchtete) beschlossen. Diese sind ausschließlich für Personen be- stimmt, deren Unterbringung in nicht abgeschlossenen Unterbringungseinheiten erfolgt - d.h. es gibt Gemeinschaftsküchen und/oder Gemeinschaftssanitäreinrichtungen. Im Falle einer In- fizierung mit dem Corona-Virus wäre dort die notwendige Quarantäne und Schutzisolierung der infizierten Person bzw. der Kontaktpersonen nicht gegeben. Diesbezüglich wird auch auf die folgende Pressemitteilung verwiesen: https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/amt-fuer-wohnungswesen-stellt- unterkuenfte-fuer-besondere-zielgruppen-bereit Eine Nutzung einer Kaserne kommt alleine deshalb nicht in Betracht, weil dort keine abge- schlossenen Unterbringungseinheiten zur Verfügung stehen. Eine Schutzisolation ist hier nicht möglich. zu 2.) Die beiden in der Pressemitteilung genannten Standorte zur Quarantäne und Schutzisolierung bieten mittlerweile 50 abgeschlossene Unterbringungseinheiten. Alle Unterbringungseinheiten sind mit einer eigenen Küche und eigener Sanitäreinrichtung ausgestattet. Momentan ist nur ein Standort mit einer relativ geringen Personenzahl belegt. Insgesamt sind vier Personen in vier unterschiedlichen Unterbringungseinheiten untergebracht (Stand 23.04.2020). zu 3.) Nein, es gibt aktuell keine Überlegungen, im Stadtbezirk Rodenkirchen eine Quarantänestati- on einzurichten. Zurzeit gibt es 16 belegte Standorte im Stadtbezirk und davon verfügen 15 Standorte über ab- geschlossene Unterbringungseinheiten mit eigener Küche und eigener Sanitäreinrichtung.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1204/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 30.04.2020
- Erstellt
- 23.04.2020 09:27