1328/2021
Baubeschluss für die Sanierung der südlichen Nebenanlagen auf der Militärringstraße zwischen Brühler Landstraße und Am Eifeltor in Köln Zollstock sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen – hier: Finanzstelle 6601-
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Anlage 4 - Lageplan 3 von 4
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0,5/12 1,0/200,4/10 0,6/12 0,5/12 0,8/12 0,5/10 0,6/10 1,4/20 0,8/12 0,6/12 0,8/14 0,8/15 0,5/10 0,5/8 1,0/16 0,6/12 0,6/10 0,8/18 1,2/22 1,0/22 0,8/18 0,6/8 0,6/10 1.0/19.0 1,0/22 0.9/15.0 1,2/28 0,8/18 0,8/18 1,0/28 0,4/10 0,8/14 0,8/18 1,2/24 0,8/16 0,8/14 0,8/16 0,8/14 0,6/18 0,8/14 0,7/10 0,8/10 0,5/10 0,6/10 1,4/26 1,4/24 0,8/16 0,6/12 0,6/16 1,0/20 1,2/18 1,2/28 1,3/28 0,5/9 0,8/16 0,6/15 Ferngas W aldgrenze Grünstreifen W aldgrenze W ald Gehweg W ald W ald W ald W ald Asph. W ald Radweg W ald Reitweg W aldgrenze W aldgrenze Gehweg Radweg Grünstreifen Asph. unbef. W aldgrenze W aldgrenze Grünstreifen Radweg Gehweg Asph. unbef. unbef. unbef. W aldgrenze W aldgrenze Grünstreifen Radweg Gehweg Asph. unbef. Plan 2 Plan 3 Plan 3 Plan 4 Amtsleiter/-in (66) Datum Straßenname/Maßnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Sachbearbeiter/ Datum Maßstab Zeichner/ Datum 1: Ä nderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. DatumPos. E D C Übersichtsplan B A Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium: x Auditor/in: Datum: NHN Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: Gauß-Krüger NN UTM/ETSR85 Sachbearbeiter/-in 250 P lanung 1700 mm 420 mm Militärringstraße zwischen Brühler Landstraße und Am Eifeltor Entwurf Sanierung der südlichen Nebenanlagen Lageplan2/Zollstock 04.09.2020 Hr. Kühns 04.09.2020 Plan 3 von 4 14.09.2020 gez. Hr. Harzendorf 11.09.2020 gez. Hr. Dörkes 07.09.2020 gez. Hr. Möllers 04.09.2020 gez. Hr. Kühns (661-44)( 661-4) 66 662/1 _______________________________ 1. Anordnung gemäß §§ 44 StVO hiermit erteilt. 2. 662/3 Beschilderung m.d.B. um Durchführung Auftrag Nr.___________ _____________________________________ 662/3 Anordnung ausgeführt am: ______________ Anhörungsverfahren für Markierungen gemäß §45 StVO durchgeführt am _________________ _______________________________________ Polizeipräsidium Köln Direktion Verkehr Im Auftrag _______________________________________ Angeordnet: Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin, Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 662/1 Im Auftrag _____________________ Anlage 4
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/660/2 Vorlagen-Nummer 1328/2021 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für die Sanierung der südlichen Nebenanlagen auf der Militärringstraße zwischen Brühler Landstraße und Am Eifeltor in Köln Zollstock sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen – hier: Finanzstelle 6601-1201-0-1008, Generalsanierung Radwege Beschlussorgan Verkehrsausschuss Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Sanierung der südlichen Nebenan- lagen auf der Militärringstraße zwischen Brühler Landstraße und Am Eifeltor in Köln Zollstock mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 923.000 € brutto. 2. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf die Wiedervorlage, wenn die Bezirksvertretung Ro- denkirchen uneingeschränkt zustimmt. 3. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 100.000 € für die Sanierung der südlichen Nebenanlagen auf der Militärringstraße zwischen Brühler Landstraße und Am Eifeltor im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der Finanzstelle 6601-1201-0-1008, Generalsanierung Radwege, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen. Verkehrsausschuss 31.08.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 06.09.2021 Verkehrsausschuss 15.02.2022 Finanzausschuss 13.09.2021 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 17.02.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 923.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 ff a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 18.460 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der asphaltierte Geh- und Radweg auf der Militärringstraße zwischen Brühler Landstraße und Am Eifeltor schließt an den bereits sanierten Abschnitt zwischen Im Wasserwerkswäldchen und Brühler Landstraße an und stellt eine wichtige Verbindung für Radfahrende zwischen den Bezirken Rodenkir- chen und Lindenthal dar. Die Breite und der Zustand entsprechen dabei nicht den Anforderungen an die aktuellen Richtlinien und den gewünschten Fahrkomfort. Planung Die Planung sieht die Sanierung und Verbreiterung der südlichen Nebenanlagen auf der Militärring- straße zwischen Brühler Landstraße und Am Eifeltor vor. Die Maßnahme lässt sich hierbei in 4 Ab- schnitte unterteilen: 1. Abschnitt zwischen Brühler Landstraße und Abzweig wassergebundene Decke (Länge ca. 130 m) 3 Der bestehende asphaltierte Weg hat eine Breite von ca. 2,00 m. Die Variantenuntersuchung hat ge- zeigt, dass für eine Verbreiterung der asphaltierten Fläche auf mehr als 3,50 m eine Vielzahl von Bäumen gefällt werden müsste. Zur Schonung des angrenzenden Baumbestandes wird die asphal- tierte Fläche auf der gesamten Länge des Abschnitts in einer Breite von 3,50 m ausgeführt. Sollte die Verwaltung feststellen, dass sich der geringere Querschnitt negativ auf die Sicherheit für zu Fuß Ge- hende und Radfahrende auswirkt, müssen nach politischer Beschlussfassung die angrenzenden Bäume gefällt und der Geh- und Radweg zusätzlich verbreitert werden. 2. Abschnitt zwischen Abzweig wassergebundene Decke und Brücke (Länge ca. 130 m) Die bestehende ca. 2,00 m breite asphaltierte Fläche wird zurückgebaut und entsiegelt. Der geplante ca. 5,00 m breite Geh- und Radweg verläuft nördlich und wird zur Schonung von 2 Bäumen vor dem Anschluss an die Brücke über die Militärringstraße leicht verschwenkt. In diesem Bereich muss ein Baum (0,4 m Durchmesser) gefällt werden. Die Ersatzpflanzungen (1 Feldahorn und 1 Esskastanie) finden in unmittelbarer Nähe statt. Der asphaltierte Radweg unter der Brücke über die Militärringstraße kann ohne Baumfällungen nicht verbreitert bzw. nach Norden verschoben werden. Aufgrund der geringen Durchfahrtshöhe wird die Fläche entsiegelt und als Teil der angrenzenden Grünfläche hergestellt. 3. Abschnitt zwischen Brücke und Querung Reitweg (Länge ca. 1000 m) 4 Die bestehende ca. 2,00 m breite asphaltierte Fläche wird zurückgebaut und teilweise entsiegelt. Zur langfristigen Vermeidung von Wurzelschäden wird der ca. 5,00 m breite Geh- und Radweg mittig zwi- schen den Waldgrenzen errichtet. 4. Abschnitt zwischen Querung Reitweg und Am Eifeltor (Länge ca. 90 m) Der bestehende asphaltierte Weg hat eine Breite von ca. 1,80 m. Die Variantenuntersuchung hat ge- zeigt, dass für eine Verbreiterung der asphaltierten Fläche auf mehr als 2,50 m eine Vielzahl von Bäumen gefällt werden müsste. Zur Schonung des angrenzenden Baumbestandes wird die asphal- tierte Fläche auf einer Länge von ca. 90 m analog zum Abschnitt der Militärringstraße zwischen Am Eifeltor und Unterer Komarweg, der in der Zuständigkeit vom Landesbetrieb Straßenbau NRW liegt, in einer Breite von 2,00 – 2,50 m ausgeführt. Sollte die Verwaltung feststellen, dass sich der geringe- re Querschnitt negativ auf die Sicherheit für zu Fuß Gehende und Radfahrende auswirkt, müssen nach politischer Beschlussfassung die angrenzenden Bäume gefällt und der Geh- und Radweg zu- sätzlich verbreitert werden. KAG/Beitragspflicht Die vorgesehene Sanierung der südlichen Nebenanlagen auf der Militärringstraße zwischen Brühler Landstraße und Am Eifeltor löst nach derzeitigem Stand keine Beitragspflicht aus. Finanzierung Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen rd. 923.000 €. Die Durchführung der Maßnahme ist ab 5 Dezember 2021 vorgesehen, die Bauzeit beträgt mindestens 6 Monate. Die im Haushaltsjahr 2021 erforderlichen investiven Haushaltsmittel in Höhe von 100.000 € und Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten des Haushaltsjahres 2022 in Höhe von 823.000 € stehen im Hpl. 2020/2021 im Teilfinanz- plan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-1008, Generalsanierung Radwege, Teilplanzeile 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen) zur Verfügung. Hinsichtlich der zur Ablösung der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2022 benötigten Kassenmittel sind im Hpl.-Entwurf 2022 (inkl. Mittelfristplanung) die erforderlichen Veranschlagungen entsprechend eingeplant. Die mit der Maßnahme verbundenen Abschreibungen von rd. 9.200 € in 2022 sind im HPL-Entwurf 2022 im Teilergebnisplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, in der Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschrei- bungen berücksichtigt. Die in den Jahren ab 2023 erforderlichen Aufwendungen von 18.460 € jährlich wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2023 ff. innerhalb des dann jeweils zu- gewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Klimabewertung Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Im Rahmen der Maßnahme werden weniger asphaltierte Flächen entsiegelt als Grünflächen versie- gelt. Der geplante Geh- und Radweg verbessert jedoch die Situation für zu Fuß Gehende und Rad- fahrende, weshalb die hier dargestellte Maßnahme den Umweltverbund im Bereich Radverkehr stärkt und den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw bietet. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier darstellte Maßnahme als positiver Betrag zum Klimaschutz bewertet werden. Anlagen 1. Öffentlichkeitsbeteiligung 2. 1. Abschnitt 3. 2. Abschnitt 4. 3. Abschnitt 5. 4. Abschnitt 6. Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
Anlage 11 - Auszug Verkehrsausschuss 15.02.2022
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Anlage 11 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 16.02.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 11. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 15.02.2022 öffentlich 3.1 Baubeschluss für die Sanierung der südlichen Nebenanlagen auf der Militärringstraße zwischen Brühler Landstraße und Am Eifeltor in Köln Zollstock sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen – hier: Finanzstelle 6601-1201-0-1008, Generalsanierung Radwege 1328/2021 Änderungsantrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt vom 10.02.2022 AN/0346/2022 1. Beschluss (Änderungsantrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt, AN/0346/2022): Der Beschlusstext wird unter Punkt 1 wie folgt ergänzt: 1. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Sanierung der südli- chen Nebenanlagen auf der Militärringstraße zwischen Brühler Landstraße und Am Eifeltor in Köln Zollstock mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 923.000 € brut- to. Die Ausführung soll in hellem Dränasphalt erfolgen. Die Radführung unter der Brücke soll erhalten bleiben. Punkt 2 und 3 bleiben unverändert. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt 2 2. Geänderter Beschluss (vorbehaltlich der gleichlautenden Zustimmung des Ausschusses für Klima, Umwelt und Grün): 1. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Sanierung der südli- chen Nebenanlagen auf der Militärringstraße zwischen Brühler Landstraße und Am Eifeltor in Köln Zollstock mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 923.000 € brutto. Die Ausführung soll in hellem Dränasphalt erfolgen. Die Radführung unter der Brücke soll erhalten bleiben. und empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu beschließen: 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungser- mächtigung für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 100.000 € für die Sanierung der südlichen Nebenanlagen auf der Militärringstraße zwischen Brühler Landstra- ße und Am Eifeltor im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der Finanz- stelle 6601-1201-0-1008, Generalsanierung Radwege, Teilplanzeile 8, Auszahlun- gen für Baumaßnahmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 3 - Lageplan 2 von 4
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M 0,6/12 0,4/8 0,5/10 0,5/10 0,5/10 0,2/6 0,1/2 0,8/12 0,5/10 0,6/14 0,6/10 0,6/10 1,0/18 0,3/6 0,4/10 0,5/12 0,8/20 0,6/10 0,5/12 0,6/10 1,0/18 0,4/10 0,6/12 0,4/8 0,2/5 0,6/12 0,5/12 0,6/12 0,5/10 0,4/10 0,4/7 0,6/12 0,4/8 0,6/14 0,5/10 0,4/8 0,6/16 0,8/14 0,6/13 0,4/9 0,4/8 0,6/12 0,6/12 0,6/14 0,6/12 0,5/10 0,4/10 0,4/8 0,5/12 0,8/14 0,4/9 0,6/14 0,4/8 0,6/12 0,6/9 0,6/10 0,4/9 0,3/5 0,4/8 0,3/6 0,4/80,4/8 0,6/11 1,0/20 0,5/12 0,5/12 0,4/10 0,6/8 0,4/7 0,4/9 0,4/9 0,4/10 0.3/6.5 0,6/16 0,6/14 0,9/20 0,4/10 0,8/14 0,3/6 0,5/10 0,4/10 0,3/6 0,4/10 0,6/10 0,8/16 0,5/10 0,7/12 0,6/14 0,9/20 0,5/10 0,6/14 0,6/12 1,0/18 0,5/10 0,6/16 W ald Asph. W aldgrenze W aldgrenze Grünstreifen W aldgrenze W aldgrenze Asph. W ald Grünfläche Gehweg W ald W ald Waldgrenze W aldgrenze Waldgrenze Weg Waldgrenze Grünstreifen Grünstreifen Ferngas Gehweg W aldgrenze Waldgrenze W ald Waldgrenze Radweg Gehweg Weg Radweg M essst ein (Gasleitung) Radweg W aldgrenze Gehweg Radweg W aldgrenze unbef. unbef. unbef. unbef. Asph. unbef. W ald Plan 1 Plan 2 Plan 2 Plan 3 Amtsleiter/-in (66) Datum Straßenname/Maßnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Sachbearbeiter/ Datum Maßstab Zeichner/ Datum 1: Änderungen B earb. Gez. Gepr. Geneh. DatumPos. E D C Übersichtsplan B A Sicherheitsaudit vom: S itzung/Gremium: x Auditor/in: D atum: NHN Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: Gauß-Krüger NN UTM/ETSR85 Sachbearbeiter/-in 250 Planung 1 700 mm 420 mm 2/Zollstock Militärringstraße zwischen Brühler Landstraße und Am Eif eltor Entwurf Sanierung der südlichen Nebenanlagen L ageplan Plan 2 von 404.09.2020 04.09.2020 H r. Kühns 04.09.2020 gez. Hr. Kühns 07.09.2020 gez. Hr. Möllers 11.09.2020 gez. Hr. Dörkes 14.09.2020 gez. Hr. Harzendorf (661-4) ( 661-44) Anhörungsverfahren für Markierungen gemäß §45 StVO durchgeführt am _________________ _______________________________________ Polizeipräsidium Köln Direktion Verkehr Im Auftrag _______________________________________ Angeordnet: Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin, Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 662/1 Im Auftrag _____________________ 66 662/1 _______________________________ 1. Anordnung gemäß §§ 44 StVO hiermit erteilt. 2. 662/3 Beschilderung m.d.B. um Durchführung Auftrag Nr.___________ _____________________________________ 662/3 Anordnung ausgeführt am: ______________ Anlage 3
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)
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Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 x Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. x Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Der gewählte Querschnitt orientiert sich an dem bereits umgesetzten Abschnitt Bonner Straße bis Brühler Landstraße. Die Variantenuntersuchung hat gezeigt, dass für eine zusätzliche Verbreiterung zusätzliche Bäume gefällt werden müssten. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. ☐ Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung d er Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Anlage 6 -Stellungnahme RPA
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14 13.08.2021 143 66 über Dez. III Stellungnahme zur Kostenberechnung der Beschlussvorlage 1328/2021 Sanierung der südlichen Nebenanlagen auf der Militärringstraße zwischen Brühler Landstraße und Am Eifeltor in Köln Zollstock RPA-Nr.: 2021- 0670 vorgelegte Kosten: 775.625,46 € [netto] / 922.994,30 € [brutto] geprüfte Kosten: 775.625,46 € [netto] / 922.994,30 € [brutto] Sehr geehrte Damen und Herren, das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung reicht die Kostenberechnung für Sanierung der südlichen Nebenanlagen auf der Militärringstraße zwischen Brühler Landstraße und Am Eifeltor in Köln Zollstock ein um in den zuständigen Gremien einen Baubeschluss zu erwir- ken. Die eingereichten Unterlagen sind nachvollziehbar. Gegen die Fortführung der Maßnahme bestehen keine Bedenken. Hinweis: Für diese Maßnahme sollen ein Baum gefällt und zwei Ersatzbäume in unmittelbarer Nähe gepflanzt werden. Ich gehe davon aus, dass Sie die entsprechenden Regelungen des Bun- desnaturschutzgesetzes berücksichtigt haben. Mit freundlichen Grüßen ausgefertigt: xxxx gez. xxx Anlage 6
Anlage 2 - Lageplan 1 von 4
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M 0.4/11.0 0,8/16 0,5/9 0,6/12 0,4/8 0.5/7.0 0.3/7.0 0.4/9.5 0.2/5.5 0.3/7.0 0.4/10.0 0.4/11.5 0.3/6.0 0.25/3.5 0.4/8.0 0.3/8.0 0.3/7.0 0.3/7.0 0,5/10 0,5/8 0,5/9 0,6/12 0,8/16 0,8/14 0,8/14 0,6/12 0,4/8 1,0/18 0,8/14 0.6/9.0 0.7/12.0 0.4/9.0 0.4/12.0 0.5/8.0 0.3/5.0 0.5/7.0 0.3/7.0 0.3/9.0 0,8/18 0.5/10.0 0.6/13.0 0,6/16 0,4/8 0,4/9 0,6/14 0,6/9 0,4/5 0,6/14 0,6/14 0,4/9 0.3/7.0 0.5/8.0 0.5/9.0 0.5/8.5 0.4/8.0 0.4/9.0 0.5/10.0 0.4/7.5 0.3/5.0 0.4/9.0 0,5/8 0,8/14 0.8/17.5 0.4/9.0 0.5/10.0 0.4/10.0 0.5/4.0 0.4/10.0 0.5/14.0 0.3/7.0 0.4/10.0 0.4/8.0 0.3/6.0 0,5/12 0.7/13.0 0.7/14.0 0.7/17.0 0.5/13.0 0.6/11.0 0.4/6.5 0,4/7 0,5/10 0,4/9 0,5/9 0,6/14 0,9/16 0,4/10 0.5/16.0 0.25/3.0 0.2/3.0 0,4/6 0,6/10 0,6/10 0.15/2.0 0,7/9 0,7/12 0,6/10 0,4/7 0,6/12 0,6/12 0,5/8 0,5/8 0,4/6 0,5/6 0,4/5 0,4/8 0,6/9 0.25/3.0 0.4/7.0 0.3/6.0 0,4/7 0.5/8.5 0,6/10 0,6/12 0,6/10 0,6/12 0,8/16 0,6/9 0,6/9 0,4/6 0,8/14 0,2/7 1,0/20 0,8/14 0,5/12 0.4/12.0 0.5/13.0 0.4/9.0 0.4/9.0 0.5/11.5 0.5/5.0 0.4/9.0 0.4/6.0 0,4/8 0,6/12 0,4/9 0,5/10 0,25/5 0,5/12 0,6/12 1,0/18 0,8/16 Asph. unbef. Radweg Radweg W aldgrenze GehwegGrünstreifen W aldgrenze W aldgrenze Geh wegW aldgrenze Asph. Grün streifen Reitweg unbef. Ferngas Ferngas Ferngas W ald Weg Asph. W eg Asph. unbef. unbef. Schotter unbef. Am Eifeltor M ilitärringstraße Weg Weg W aldgrenze Reitweg (unbefestigt) Plan 1 Plan 2 Amtsleiter/-in (66) Datum Straßenname/Maßnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Sachbearbeiter/ Datum Maßstab Zeichner/ Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. DatumPos. E D C Übersichtsplan B A Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium: x Auditor/in: Datum: NHN Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: Gauß-Krüger NN UTM/ETSR85 Sachbearbeiter/-in 250 Planung 1700 mm 420 mm Militärringstraße zwischen Brühler Landstraße und Am Eifeltor Entwurf Sanierung der südlichen Nebenanlagen 04.09.2020 Plan 1 von 4 2/Zollstock Lageplan 04.09.2020 Hr. Kühns 04.09.2020 gez. Hr. Kühns 07.09.2020 gez. Hr. Möllers 11.09.2020 gez. Hr. Dörkes 14.09.2020 gez. Hr. Harzendorf (661-4) (661-44) 66 662/1 _______________________________ 1. Anordnung gemäß §§ 44 StVO hiermit erteilt. 2. 662/3 Beschilderung m.d.B. um Durchführung Auftrag Nr.___________ _____________________________________ 662/3 Anordnung ausgeführt am: ______________ Anhörungsverfahren für Markierungen gemäß §45 StVO durchgeführt am _________________ _______________________________________ Polizeipräsidium Köln Direktion Verkehr Im Auftrag _______________________________________ Angeordnet: Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin, Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 662/1 Im Auftrag _____________________ Anlage 2
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 12/2025
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Dezernat, Dienststelle
III/66/660/2
Vorlagen-Nummer
1328/2021
Stand: 10.12.2025
Sachstandsbericht
Baubeschluss für die Sanierung der südlichen Nebenanlagen auf der Militärringstraße
zwischen Brühler Landstraße und Am Eifeltor in Köln Zollstock sowie Freigabe von
investiven Auszahlungsermächtigungen – hier: Finanzstelle 6601-1201-0-1008,
Generalsanierung Radwege
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Sanierung der südlichen Nebenan-
lagen auf der Militärringstraße zwischen Brühler Landstraße und Am Eifeltor in Köln Zollstock
mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 923.000 € brutto mit folgenden Maßgaben:
Die Ausführung erfolgt in getrennter Führung von Rad- und Fußgängerweg. Die asphaltierte
Breite (des Radwegs) darf 3 m nicht überschreiten. Die Breite des wassergebundenen (Mine-
ralbeton) Fußgängerwegs darf die Breite von 2 m nicht überschreiten. Die Ausführung erfolgt
möglichst ohne Baumverluste.
Die Verwaltung wird beauftragt, den vorhandenen Radweg unter der
Brücke über den Militärring nicht zu entsiegeln, damit er von Radfahrenden weiterhin genutzt
werden kann.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Maßnahmenumsetzung ist für das IV. Quartal 2026 vorgesehen. Derzeit laufen Abstim-
mungsgespräche mit verschiedenen Versorgungsträgern über weitere Arbeiten im Baufeld
(Erneuerung einer Gas-Leitung).
Darüber hinaus wird an der Leistungsbeschreibung gearbeitet, die als Grundlage zur Aus-
schreibung der Bauleistung dient.
Nächste Schritte:
Fertigstellung der Leistungsbeschreibung und Erarbeitung der Vergabeunterlagen. Anschlie-
ßend erfolgt die öffentliche Ausschreibung der Bauleistung.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
II. Quartal 2027
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Anlage 16 - Auszug Naturschutzbeirat 15.08.2022
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Anlage 16 Geschäftsführung Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Frau Christ Telefon: (0221) 36542 E-Mail: laura.christ@stadt-koeln.de Datum: 07.10.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde vom 15.08.2022 öffentlich 3.1 Radwegsanierung Militärringstraße zwischen Brühler Landstraße und Am Eifeltor, Landschaftsschutzgebiet L17 "Äußerer Grüngürtel Mün- gersdorf bis Marienburg und verbindende Grünzüge", Bezirk 2 Ro- denkirchen, Hier: Antrag auf Befreiung von den Verboten des Land- schaftsplans 2290/2022 Geänderter Beschluss: Der Naturschutzbeirat folgt dem Ausführungsvorschlag der Politik bezogen auf die Breite und die geteilte Wegeführung mit der Auflage, die Wegedecke des Radwe- ges nicht in Asphalt, sondern mit Versickerungspflaster mit einem anfängli- chen Abflussbeiwert von </= 0,25 ψ auszuführen. Er ist damit einverstanden, dass die Radwegesanierung Militärringstraße zwi- schen Brühler Landstraße und Am Eifeltor mit diesen Auflagen umgesetzt wird und stimmt der beabsichtigten Befreiung von den Verboten des Landschafts- plans gemäß § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG insoweit zu. Die Neuberechnung des Versiegelungsausgleichs kann auf Grundlage eines Abflussbeiwertes von 0,5 erfolgen. Die UNB wird gebeten, der geänderten Beschlussfassung des Naturschutzbei- rates zu folgen. Abstimmungsergebnis: Mit 9 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen einstimmig zugestimmt.
Anlage 8 - Auszug BV Rodenkirchen 06.09.2021
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Anlage 8 Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax : (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt-koeln.de Datum: 07.09.2021 Auszug aus dem Beschlussprotok oll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 06.09.2021 öffentlich 9.2.3 Baubeschluss für die Sanierung der südlichen Nebenanlagen auf der Militärringstraße zwischen Brühler Landstraße und Am Eifeltor in Köln Zollstock sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen – hier: Finanzstelle 6601-1201-0-1008, Generalsanierung Radwege 1328/2021 Es liegen zwei Ergänzungsanträge vor. 1. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen schließt sich den Prüfaufträgen des Verkehrs- ausschusses an und bittet die Fachverwaltung um ein entsprechendes Vorgehen. Die Verwaltung wird somit insbesondere beauftragt, unter Berücksichtigung der im VA geäußerten Bedenken den vorhandenen Radweg unter der Brücke über den Mili- tärring nicht zu entsiegeln, damit er von Radfahrenden weiterhin genutzt werden kann. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. (nicht anwesend: Frau Becker) Es liegt ein Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vor. Herr Giesen lässt über die Er- gänzung abstimmen. 2. Beschluss: Die Vorlage wird wie folgt um Ziffer 4 ergänzt: 2 Bei der Sanierung des 3. Abschnittes ist darauf zu achten, dass die Asphaltie- rung des Weges eine Breite von 3 Metern nicht überschreitet. Geplante sepa- rate Fußwege sollen in wassergebundener Form realisiert werden. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktion Bündnis90/Die Grünen und der SPD-Fraktion gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion und die Stimme des Herrn Kau abgelehnt. (nicht anwesend: Frau Becker) So dann lässt Herr Giesen über die so ergänzte Vorlage abstimmen. 3. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Verkehrsausschuss und dem Fi- nanzausschuss folgenden Beschluss ergänzte zu fassen: 1. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Sanierung der süd- lichen Nebenanlagen auf der Militärringstraße zwischen Brühler Landstraße und Am Eifeltor in Köln Zollstock mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 923.000 € brutto. 2. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf die Wiedervorlage, wenn die Bezirks- vertretung Rodenkirchen uneingeschränkt zustimmt. 3. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungs- ermächtigung für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 100.000 € für die Sa- nierung der südlichen Nebenanlagen auf der Militärringstraße zwischen Brüh- ler Landstraße und Am Eifeltor im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der Finanzstelle 6601-1201-0-1008, Generalsanierung Radwege, Teilplan- zeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen. 4. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen schließt sich den Prüfaufträgen des Verkehrsausschusses an und bittet die Fachverwaltung um ein entspre- chendes Vorgehen. Die Verwaltung wird somit beauftragt, unter Berück- sichtigung der im VA geäußerten Bedenken den vorhandenen Radweg unter der Brücke über den Militärring nicht zu entsiegeln, damit er von Radfahrenden weiterhin genutzt werden kann Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktion Bündnis90/Die Grünen, der SPD- Fraktion bei Enthaltung der FDP-Fraktion gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Stimme des Herrn Kau zugestimmt. (nicht anwesend: Frau Becker) 9.2.3.1 Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion AN/1901/2021 Der Ergänzungsantrag wurde unter Top 9.2.3 mitbehandelt.
Anlage 12 - Auszug Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 03.03.2022
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Anlage 12 Geschäftsführung Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Frau Bültge-Oswald Telefon: (0221) 221-23702 E-Mail: barbara.bueltge-oswald@stadt -koeln.de Datum: 04.03.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sondersitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 03.03.2022 öffentlich 4.1.1 Baubeschluss für die Sanierung der südlichen Nebenanlagen auf der Militärringstraße zwischen Brühler Landstraße und Am Eifeltor in Köln Zollstock sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen – hier: Finanzstelle 6601-1201-0-1008, Generalsanierung Radwege 1328/2021 4.1.1.1 Änderungsantrag zu TOP 4.1.1 Baubeschluss für die Sanierung der südlichen Neben-anlagen auf der Militärringstraße zwischen Brühler Landstraße und Am Eifeltor in Köln Zollstock sowie Freigabe von in- vestiven Auszahlungsermächtigungen AN/0527/2022 Zunächst lässt die Ausschussvorsitzende über den gemeinsamen Änderungs- antrag der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen, CDU und Volt abstimmen. Beschluss: Die Ausführung erfolgt in getrennter Führung von Rad- und Fußgängerweg. Die as- phaltierte Breite (des Radwegs) darf 3 m nicht überschreiten. Die Breite des wasser- gebundenen (Mineralbeton) Fußgängerwegs darf die Breite von 2 m nicht über- schreiten. Die Ausführung erfolgt möglichst ohne Baumverluste. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen der Fraktionen von Bündnis 90 / Die Grünen, CDU, Volt und Die Linke gegen die SPD-Fraktion bei Enthaltung der FDP- Fraktion. Anschließend stellt sie den so geänderten Beschlusstext als Empfehlung an den Verkehrsausschuss und Verweis in die Bezirksvertretung Rodenkirchen zur Abstimmung: Der Ausschuss Klima, Umw elt und Grün verweist den ergänzten Beschlusstext in die BV Rodenkirchen und empfiehlt dem Verkehrsausschuss, w ie folgt zu beschlie- ßen: Ergänzter Beschluss: 1. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Sanierung der süd- lichen Nebenanlagen auf der Militärringstraße zwischen Brühler Landstraße und Am Eifeltor in Köln Zollstock mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 923.000 € brutto. Die Ausführung erfolgt in getrennter Führung von Rad- und Fußgängerweg. Die asphaltierte Breite (des Radwegs) darf 3 m nicht überschreiten. Die Brei- te des wassergebundenen (Mineralbeton) Fußgängerwegs darf die Breite von 2 m nicht überschreiten. Die Ausführung erfolgt möglichst ohne Baum- verluste. und empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu beschließen: 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungs- ermächtigung für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 100.000 € für die Sa- nierung der südlichen Nebenanlagen auf der Militärringstraße zwischen Brüh- ler Landstraße und Am Eifeltor im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der Finanzstelle 6601-1201-0-1008, Generalsanierung Radwege, Teilplan- zeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt mit den Stimmen der Fraktionen von Bündnis 90 / Die Grü- nen, CDU, Volt und Die Linke bei Enthaltung der Fraktionen von SPD und FDP.
Anlage 14 - Auszug BV Rodenkirchen 02.05.2022
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax : (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt-koeln.de Datum: 02.05.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 02.05.2022 öffentlich 9.2.2 Baubeschluss für die Sanierung der südlichen Nebenanlagen auf der Militärringstraße zwischen Brühler Landstraße und Am Eifeltor in Köln - Zollstock sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen – hier: Finanzstelle 6601-1201-0-1008, Generalsanierung Radwege 1328/2021 Es liegt ein Änderungsantrag (AN/0945/2022) der SPD-Fraktion vor. Herr Ismail beantragt getrennte Abstimmung zu Ziffer 2 und 3. 1. Beschluss: Die Vorlage wird um Ziffer 2 ergänzt: Ziffer 2 : Die Ausführung erfolgt als gemeinsamer Rad- und Fußgänger- weg entsprechend der Ausführung des bereits erstellten Rad- und Fuß- gängerwegs zwischen der Brühler Landstraße und Im Wasserwerkswäld- chen. Die Ausführung erfolgt mit möglichst geringen Baumverlusten. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Stimmen der CDU-Fraktion und der Stimme des Herrn Kau gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der FDP-Fraktion und gegen die Stimme der Frau Becker abgelehnt. 2. Beschluss: Die Vorlage wird um Ziffer 3 ergänzt: Ziffer 3: Die Verwaltung wird beauftragt, den vorhandenen Radweg unter der Brücke über den Militärring nicht zu entsiegeln, damit er von Radfahrenden weiterhin genutzt werden kann. Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktion Bündnis/Die Grünen, der SPD-Fraktion, der FDP-Fraktion und der Stimme der Frau Becker gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, und der Stimme des Herrn Kau zugestimmt. (nicht anwesend: Herr Schmitt) Herr Giesen lässt über den empfohlenen Beschlusstext abstimmen. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Verkehrsausschuss folgenden ergänzten Beschluss zu fassen: 1. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Sanierung der süd- lichen Nebenanlagen auf der Militärringstraße zwischen Brühler Landstraße und Am Eifeltor in Köln Zollstock mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 923.000 € brutto. Die Ausführung erfolgt in getrennter Führung von Rad- und Fußgänger- weg. Die asphaltierte Breite (des Radwegs) darf 3 m nicht überschreiten. Die Breite des wassergebundenen (Mineralbeton) Fußgängerwegs darf die Breite von 2 m nicht überschreiten. Die Ausführung erfolgt möglichst ohne Baumverluste. Die Verwaltung wird beauftragt, den vorhandenen Radweg unter der Brü- cke über den Militärring nicht zu entsiegeln, damit er von Radfahrenden weiterhin genutzt werden kann. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu be- schließen: 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungser- mächtigung für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 100.000 € für die Sanie- rung der südlichen Nebenanlagen auf der Militärringstraße zwischen Brühler Landstraße und Am Eifeltor im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der Finanzstelle 6601-1201-0-1008, Generalsanierung Radwege, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. (nicht anwesend: Herr Schmitt) 9.2.2.1 Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu 9.2.2: Baubeschluss für die Sanierung der südlichen Nebenanlagen auf der Militärringstraße - Generalsanierung Radwege AN/0945/2022 Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion wurde unter Top 9.2.2 behandelt.
Anlage 13- ergänzende Mitteilung
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Anlage 13 Ergänzende Stellungnahme an den Verkehrsausschuss (Sitzung 17.05.2022) zum Bau- beschluss für die Sanierung der südlichen Nebenanlagen auf der Militärringstraße zwi- schen Brühler Landstraße und Am Eifeltor in Köln Zollstock (1328-2021) In der Sitzung des Verkehrsausschusses am 15.02.2022 wurde eine 5 m breite Ausführung des Geh- und Radweges auf der Militärringstraße zwischen Brühler Landstraße und Am Ei- feltor in hellem wasserdurchlässigem Asphalt beschlossen. Der Radweg unter der Brücke soll erhalten bleiben. Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün beschloss in seiner Sitzung am 03.03.2022 eine Ausführung in 3 m Asphalt für den Radweg und 2 m Deckschicht ohne Bindemittel (sog. wassergebundene Decke) für den Gehweg. Aufgrund der unterschiedlichen Beschlüsse der politischen Gremien schlägt die Verwaltung folgenden Kompromissvorschlag für die Sanierung der südlichen Nebenanlagen auf der Mili- tärringstraße zwischen Brühler Landstraße und Am Eifeltor in Köln Zollstock vor: Neuer Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, den Geh- und Radweg zwischen Brühler Landstraße und Am Eifeltor in einer Breite von 4,00 m in hellem Asphalt auszuführen. Im Bereich der Brücke über die Militärringstraße wird aufgrund des barrierefreien Anschlusses an die Brücke ein Baum gefällt. Als Ersatz werden im unmittelbaren Umfeld (entsprechend dem Landschafts- pflegerischen Begleitplan) zwei Bäume (1 Feldahorn und 1 Esskastanie) gepflanzt. Zur Ver- meidung von zusätzlichen Eingriffen in die dichter bewaldeten Flächen wird auf den ersten 130 m bzw. den letzten 90 m zwischen Brühler Landstraße und Am Eifeltor der Geh- und Radweg in einer reduzierten Breite von ca. 3,50 m bzw. ca. 2,50 m ausgeführt. Hierdurch können weitere Baumfällungen vermieden werden. Die asphaltierten Wege unter der Brücke bleiben entsprechend dem Beschluss des Verkehrsausschusses und der Bezirksvertretung Rodenkirchen erhalten. Die im Landschaftspflegerischen Begleitplan vorgeschlagenen Mini- mierungs- und Ausgleichsmaßnahmen werden trotz der gegenüber der ursprünglichen Pla- nung geringeren Versiegelung vollständig umgesetzt. Im Rahmen der baulichen Umsetzung erfolgt eine ökologische Baubegleitung. Begründung: Der im Bestand vorhandene Geh- und Radweg befindet sich in einem teilweise sehr schlech- ten Zustand und entspricht nicht mehr der von der Verwaltung anstrebten Qualität von Rad- verkehrsanlagen. Der Abschnitt stellt sowohl für Berufspendler/innen als auch den Freizeit- verkehr zwischen Rodenkirchen und Lindenthal eine wichtige Verbindung dar. Durch die Anpassung des Querschnitts von 5,00 m auf 4,00 m verringert sich die Versiege- lung um ca. 1.130 m². Der (geplante) Querschnitt ermöglicht es Radfahrenden und zu Fuß Gehenden, trotz entgegenkommenden zu Fuß Gehenden oder Radfahrenden, nebeneinan- der zu fahren bzw. zu gehen, was bei geringeren Querschnitten (z. B. 3,00 m) nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich ist. Für zu Fuß Gehende (insbesondere mobilitätseingeschränkten Personen) stellt der asphaltierte Weg gegenüber einer wassergebundenen Decke einen geringeren (Roll-)Widerstand dar. Neben der Barrierefreiheit sprechen aus Sicht der Verwaltung der höhere Fahrkomfort für Radfahrende sowie die höhere Tragfähigkeit (z. B. für Wartungs- und Unterhaltungsfahr- zeuge) für die Ausführung des gesamten Geh- und Radweges in Asphalt. Die Nachteile der Deckschicht ohne Bindemittel (sog. wassergebundene Decke) liegen aus Sicht der Verwaltung in einem geringeren Fahrkomfort (insbesondere bei/nach Nässe), der höheren Anfälligkeit für Erosion (insbesondere durch Wartungsfahrzeuge/Starkregen), der 1 häufigeren Unterhaltungsnotwendigkeit für Barrierefreiheit/Versickerungsfähigkeit, der Staub- entwicklung bei Trockenheit sowie des seitlichen Einwuchses von Vegetation. Bezüglich des Wasserabflusses muss zwischen einer neu hergestellten und einer durch Nut- zung verdichteten Deckschicht ohne Bindemittel (wassergebundenen Decke) unterschieden werden. In Abhängigkeit der Nutzung/Beanspruchung bzw. Unterhaltung kann eine 4 m breite Ausführung in Asphalt bezüglich des Wasserabflusses/Versickerung vorteilhafter sein als eine insgesamt 5 m breite kombinierte Ausführung. Die Ausführung des Geh- und Radweges in wasserdurchlässigem Asphalt erfordert einen beträchtlichen Austausch des Bodens und führt in Verbindung mit der aufwendigeren Her- stellung zu einer deutlichen Steigerung der Baukosten. Aufgrund der besonderen Vorausset- zungen an die Wasserdurchlässigkeit und Oberflächenbeschaffenheit sind spezielle Reini- gungsintervalle und Reinigungsverfahren notwendig. Diese führen zu einer deutlichen Stei- gerung der Unterhaltungskosten. Aus Sicht der Verwaltung stellt der vorgeschlagene Querschnitt (4,00 m heller Asphalt) einen sinnvollen Kompromiss zwischen den Belangen der Radfahrenden bzw. zu Fuß Gehenden und dem Ziel der geringeren Flächenversiegelung dar. Dieser berücksichtigt ebenfalls die zu erwartenden Nachfragesteigerungen im Radverkehr und stellt aus Sicht der Verwaltung eine zukunftsfähige Lösung dar. Aufgrund der zu erwartenden häufigen Nutzung der asphaltierten Fläche durch zu Fuß Ge- hende (z. B. Nutzende von Rollstühlen, Rollatoren, Kinderwagen etc.) reduziert die Verwen- dung eines einheitlichen Materials Nutzerkonflikte sowie die Beanspruchung der angrenzen- den Flächen durch die Bündelung von zu Fuß Gehenden und Radfahrenden auf diesem Weg. Die Verlagerung des Weges in die Mitte der Fläche zwischen die Bäume vermeidet langfristig Wurzelschäden und reduziert die Auswirkungen auf die Baumwurzeln. Die Verwal- tung strebt einen Baubeginn innerhalb von einem Jahr nach Beschlussfassung an. Zusätzli- che Änderungen zum vorgeschlagenen Querschnitt führen aufgrund des zusätzlichen Pla- nungs- und Abstimmungsbedarfes zu einer weiteren Verzögerung der Maßnahme. 2
Anlage 5 - Lageplan 4 von 4
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M M WT I P II S I P 0.1/4.0 0.2/3.0 0.2/6.0 0.15/2.0 0,7/100,6/8 0,5/10 0,5/8 0.6/9.0 0.5/16.0 0,5/8 0,4/6 0,5/12 0,5/12 0.1/3.0 0.2/6.0 0,5/10 0,6/14 0,4/8 0.1/2.0 0.2/5.0 0.1/3.0 0.4/8.0 3*0.1/3.0 0.2/4.0 0.2/5.0 0.5/12.0 0.3/9.0 0.4/7.0 0.2/3.5 0.2/4.0 0.1/2.0 0,6/14 0,3/8 0,4/8 0,8/14 0,5/8 0,4/10 0,7/10 0.5/10.0 0,6/6 0.5/8.0 0,6/6 0,6/12 0,9/16 0,4/7 0,6/10 0,3/8 0,5/10 0,6/10 0,3/6 0,6/10 1,4/18 0,4/8 1,2/20 0,6/81,0/16 0,5/10 0,6/10 0,6/12 0,4/8 0,6/10 0,4/8 0,6/10 0,6/10 0,8/16 0,6/16 0,5/8 0,5/10 0,8/10 0,6/10 1,0/18 0,7/10 0,4/8 0,4/8 0,6/10 0.3/7.0 0,4/10 1,5/30 0,6/10 0,5/10 0,4/8 0,5/10 0,4/8 0,4/8 0,4/8 0,4/7 0,4/8 0,6/10 0,5/8 0,8/12 0.6/12.0 0.3/7.0 0,6/16 0,5/11 0,6/14 0,5/10 0,6/12 0,4/8 0,6/12 0,4/8 0,6/12 0,4/6 0.3/7.0 0,4/8 0,6/12 0,5/11 0,4/8 0,5/10 W aldgrenze Grünfläche Pfl. Weg Asph. Pl. Pl. Weg Weg W ald W ald Asph. Weg W aldgrenze Asph. unbef. unbef. unbef. Waldgrenze W aldgrenze W aldgrenze WaldgrenzeWaldgrenze Weg We g W eg W eg unbef.Weg Waldgrenze Asph. unbef. W ald Asph. unbef. Ferngas W eg Weg Pfl. Sitzbänke W ald unbef. W eg Asph. unbef. unbef. unbef. Waldgrenze Ferngas Asph. W aldgrenze W aldgrenze W aldgrenze Waldgrenze Waldgrenze Waldgrenze Grünstreifen Grünfläche GehwegRadweg Radweg Radweg W eg W eg W eg W eg Asph. unbef. unbef. Asph. unbef. Grünfläche Grünfläche Grünfläche Ferngas Ferngas Ferngas Ferngas Asph. W aldgrenze Waldgrenze Waldgrenze Brühler Landstraße W aldgrenze Tor W ald Asphalt Flur 90 Plan 3 Plan 4 Amtsleiter/-in (66) Datum Straßenname/Maßnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Sachbearbeiter/ Datum Maßstab Zeichner/ Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. DatumPos. E D C Übersichtsplan B A Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium: x Auditor/in: Datum: NHN Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: Gauß-Krüger NN UTM/ETSR85 Sachbearbeiter/-in 250 Planung 1700 mm 420 mm Militärringstraße zwischen Brühler Landstraße und Am Eifeltor Entwurf Sanierung der südlichen Nebenanlagen Lageplan2/Zollstock 04.09.2020 Hr. Kühns 04.09.2020 Plan 4 von 4 14.09.2020 gez. Hr. Harzendorf 11.09.2020 gez. Hr. Dörkes 07.09.2020 gez. Hr. Möllers 04.09.2020 gez. Hr. Kühns (661-4) (661-44) Anhörungsverfahren für Markierungen gemäß §45 StVO durchgeführt am _________________ _______________________________________ Polizeipräsidium Köln Direktion Verkehr Im Auftrag _______________________________________ Angeordnet: Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin, Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 662/1 Im Auftrag _____________________ 66 662/1 _______________________________ 1. Anordnung gemäß §§ 44 StVO hiermit erteilt. 2. 662/3 Beschilderung m.d.B. um Durchführung Auftrag Nr.___________ _____________________________________ 662/3 Anordnung ausgeführt am: ______________ Anlage 5
Anlage 10 - Stellungnahme der Verwaltung
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1 Anlage 10 Baubeschluss für die Sanierung der südlichen Nebenanlagen auf der Militärringstraße zwischen Brühler Landstraße und Am Eifeltor in Köln Zollstock Vorlagen-Nr: 1328/2021 Die Verwaltung wurde gebeten zu prüfen, ob im Zuge der geplanten Sanierung des Radweges entlang der Militärringstraße im Bereich zwischen der Brühler Landstraße und der Straße Am Eifeltor ein wasserdurchlässiger aufgehellter Asphalt eingebaut werden kann. Stellungnahme der Verwaltung: Der Einbau eines wasserdurchlässigen aufgehellten Asphaltes in dem o. g. Bereich ist grundsätzlich möglich. Folgende Aspekte sind dabei zu berücksichtigen: a) Bauliche Ausgestaltung Bei der baulichen Ausgestaltung einer wasserdurchlässigen Asphaltbauweise werden besondere Ansprüche an die Wasserdurchlässigkeit der einzelnen Schichten des Oberbaus, aber auch an den Untergrund gestellt. Jede einzelne Schicht muss ausreichend wasserdurchlässig sein, damit sich kein Wasser zwischen den Schichten aufstauen kann. Angestautes Wasser innerhalb der Straßenkonstruktion kann zu Schäden führen, die die Nutzungsdauer der Verkehrsfläche erheblich herabsetzen kann. Auch wird bei einer nicht ausreichenden Wasserdurchlässigkeit das eigentliche Ziel der Versickerung von Niederschlagswasser verfehlt. Da die Durchlässigkeit der Befestigung im Laufe der Zeit durch Verschmutzungen und Schadstoffeintrag zurückgeht, ist bereits bei der Herstellung von versickerungsfähigen Verkehrsflächen grundsätzlich ein hoher Durchlässigkeitsbeiwert einzuhalten. Insbesondere die Durchlässigkeit des vorhandenen Untergrundes wurde bei dieser Maßnahme noch nicht abschließend geprüft. Verlässliche Aussagen können hierzu erst nach entsprechenden Bodenuntersuchungen getroffen werden. Sollte der vorhandene Untergrund nicht die geforderten Werte erreichen, wird ein zusätzlicher Bodenaustausch unterhalb des Straßenoberbaus notwendig. Hieraus können sich die Gesamtkosten der Maßnahme erhöhen, können aber derzeit nicht genauer beziffert werden. Eine Kostensteigerung wird dem Verkehrsausschuss als Mehrkostenmitteilung angezeigt. Radwege aus wasserdurchlässigem Asphalt können in verschiedenen Varianten gebaut werden, die sich im Wesentlichen in ihrer Schichtanzahl und dem verwendeten Größtkorn im Asphaltmischgut unterscheiden. Der einschichtige Asphaltaufbau besteht aus einer Asphalttragdeckschicht, mit einem Größtkorn von 16 mm. Da sich der Korndurchmesser direkt auf den Fahrkomfort der Radfahrenden auswirkt, soll im Fall der nun beabsichtigten Baumaßnahme ein zweischichtiger Aufbau ausgeführt werden. Dieser zweischichtige Asphaltaufbau besteht aus einer Asphalttragschicht (PA 22 T WDA) und der abschließenden Asphaltdeckschicht. Hier kommt ein Größtkorn von 8 mm zum Einsatz (PA 8 D WDA), wodurch sich der Fahrkomfort für die Radfahrenden im Vergleich zu einem sonst üblichen 0/5 Asphalt nur geringfügig verschlechtert. 2 Unterhalb der Asphaltschicht werden zur Sicherstellung eines frostsicheren Oberbaus und auch der Wasserdurchlässigkeit eine Frostschutzschicht und eine Schottertragschicht eingebracht. Um die Erwärmung der Asphaltschichten in den Sommermonaten zu reduzieren, wird der Einsatz von Aufhellungsgesteinen innerhalb der Asphaltdeckschicht geprüft. Wegen der Oberflächentextur des Mischgutes (offenporig), fällt der Bindung zwischen Bindemittel und Gestein eine besondere Bedeutung zu. Aus diesem Grund müssen erst Untersuchungen an verschiedenen Aufhellungsgesteinen durchgeführt werden. Die Möglichkeit, die Oberfläche mittels aufgehelltem Splitt abzustreuen, scheidet aufgrund der Oberflächenbeschaffenheit aus. Der Splitt würde die offenen Poren, welche das Niederschlagswasser ableiten, verstopfen. Es ist darauf hinzuweisen, dass bedingt durch die Lage des Radweges in einer Grünanlage mit Baumbestand die Verschmutzung intensiver sein wird wie auf einer freien Strecke. Dieser Effekt wird durch die unten beschriebene intensive Reinigung aber sicherlich minimiert werden können, sodass dennoch ein gewisser Nutzen durch die Aufhellung der Oberfläche entsteht. b) Bauliche und betriebliche Unterhaltung Der Einbau eines wasserdurchlässigen Asphaltes setzt besondere Voraussetzungen an die Reinigung voraus. Um die Wasserdurchlässigkeit langfristig zu erhalten, muss ein geeignetes Reinigungsverfahren erarbeitet werden, um die Poren des Asphaltes offen und wasserdurchlässig zu erhalten. Die auf Radwegen regelmäßig durchgeführte Reinigung mit einer Kleinkehrmaschine wird hierfür nicht ausreichend sein. Die Verwaltung hat mit den Abfallwirtschaftsbetrieben (AWB) Abstimmungen aufgenommen, um ein Reinigungsverfahren zu erarbeiten, welches diese Anforderungen erfüllt. Die Kosten hierfür werden höher ausfallen, als es bei einer Reinigung auf herkömmlichen Asphaltflächen der Fall ist. Diese Kosten gehen zu Lasten des Haushaltes. Seitens der Verwaltung können derzeit keine Aussagen zur Höhe der Kosten gegeben werden. Der Winterdienst auf Radwegen innerhalb von Grünbereichen stellt eine große Herausforderung dar. Im öffentlichen Straßenland wird der Winterdienst hauptsächlich durch sogenannte Vorsorgestreuung sichergestellt. In Grünbereichen ist von einem Einsatz von Streusalz grundsätzlich abzusehen. Der Einsatz von Splitt ist aufgrund der besonderen Bauart nicht möglich. Auch zu diesem Thema bedarf es enge Abstimmungen mit den AWB, die die Verwaltung angestoßen hat. Jedoch kann ein abschließendes Ergebnis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorgelegt werden. Fazit Die Verwaltung befürwortet den Einbau eines wasserdurchlässigen aufgehellten Asphaltes als Testversuch. Die Erfahrungen mit dieser bisher nicht eingesetzten Bauweise werden evaluiert und sollten als Grundlage für die weitere Ausgestaltung von Radwegen in Grünanlagen Berücksichtigung finden.
Anlage 15 - Auszug Verkehrsausschuss 17.05.2022
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Anlage 15 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 31.05.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 14. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 17.05.2022 öffentlich 3.1 Baubeschluss für die Sanierung der südlichen Nebenanlagen auf der Militärringstraße zwischen Brühler Landstraße und Am Eifeltor in Köln Zollstock sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen – hier: Finanzstelle 6601-1201-0-1008, Generalsanierung Radwege 1328/2021 1. Beschluss (mündlicher Ergänzungsantrag – entsprechend der Beschlussfas- sung der BV Rodenkirchen): Die Ausführung erfolgt in getrennter Führung von Rad- und Fußgängerw eg. Die as- phaltierte Breite (des Radw egs) darf 3 m nicht überschreiten. Die Breite des w asser- gebundenen (Mineralbeton) Fußgängerw egs darf die Breite von 2 m nicht über- schreiten. Die Ausführung erfolgt möglichst ohne Baumverluste. Die Verw altung w ird beauftragt, den vorhandenen Radw eg unter der Brücke über den Militärring nicht zu entsiegeln, damit er von Radfahrenden w eiterhin genutzt w erden kann. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt 2. Geänderter Beschluss: 1. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Sanierung der südli- chen Nebenanlagen auf der Militärringstraße zwischen Brühler Landstraße und Am Eifeltor in Köln Zollstock mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 923.000 € brutto mit folgenden Maßgaben: Die Ausführung erfolgt in getrennter Führung von Rad- und Fußgängerw eg. Die asphaltierte Breite (des Radw egs) darf 3 m nicht überschreiten. Die Breite des 2 w assergebundenen (Mineralbeton) Fußgängerw egs darf die Breite von 2 m nicht überschreiten. Die Ausführung erfolgt möglichst ohne Baumverluste. Die Verw altung w ird beauftragt, den vorhandenen Radw eg unter der Brücke über den Militärring nicht zu entsiegeln, damit er von Radfahrenden w eiter- hin genutzt w erden kann. und empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu beschließen: 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungser- mächtigung für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 100.000 € für die Sanie- rung der südlichen Nebenanlagen auf der Militärringstraße zwischen Brühler Landstraße und Am Eifeltor im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der Finanzstelle 6601-1201-0-1008, Generalsanierung Radwege, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der FDP-Fraktion
Anlage 11 a - Auszug aus dem Niederschriftsentwurf Verkehrsausschuss 15.02.2022
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Anlage 11 a Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 01.03.2022 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 11. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 15.02.2022 öffentlich 3.1 Baubeschluss für die Sanierung der südlichen Nebenanlagen auf der Militärringstraße zwischen Brühler Landstraße und Am Eifeltor in Köln Zollstock sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen – hier: Finanzstelle 6601-1201-0-1008, Generalsanierung Radwege 1328/2021 Änderungsantrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt vom 10.02.2022 AN/0346/2022 Herr Harzendorf, Leiter des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung, fügt ergän- zend zur vorliegenden Stellungnahme (vgl. hierzu Anlage 10) hinzu, dass das Gebiet in Wasserschutzzone 3 liege und eine wasserwirtschaftliche Genehmigung eingeholt werden müsse. Sofern diese versagt werden würde, würde die Verwaltung die Gre- mien entsprechend informieren. 1. Beschluss (Änderungsantrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt, AN/0346/2022): Der Beschlusstext wird unter Punkt 1 wie folgt ergänzt: 1. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Sanierung der südli- chen Nebenanlagen auf der Militärringstraße zwischen Brühler Landstraße und Am Eifeltor in Köln Zollstock mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 923.000 € brut- to. Die Ausführung soll in hellem Dränasphalt erfolgen. Die Radführung unter der Brücke soll erhalten bleiben. Punkt 2 und 3 bleiben unverändert. 2 Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt 2. Geänderter Beschluss (vorbehaltlich der gleichlautenden Zustimmung des Ausschusses für Klima, Umwelt und Grün): 1. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Sanierung der südli- chen Nebenanlagen auf der Militärringstraße zwischen Brühler Landstraße und Am Eifeltor in Köln Zollstock mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 923.000 € brutto. Die Ausführung soll in hellem Dränasphalt erfolgen. Die Radführung unter der Brücke soll erhalten bleiben. und empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu beschließen: 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungser- mächtigung für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 100.000 € für die Sanierung der südlichen Nebenanlagen auf der Militärringstraße zwischen Brühler Landstra- ße und Am Eifeltor im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der Finanz- stelle 6601-1201-0-1008, Generalsanierung Radwege, Teilplanzeile 8, Auszahlun- gen für Baumaßnahmen. 3. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 9 - Auszug Verkehrsausschuss 05.10.2021
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Anlage 9 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 19.10.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 8. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 05.10.2021 öffentlich 3.2 Baubeschluss für die Sanierung der südlichen Nebenanlagen auf der Militärringstraße zwischen Brühler Landstraße und Am Eifeltor in Köln Zollstock sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen – hier: Finanzstelle 6601-1201-0-1008, Generalsanierung Radwege 1328/2021 RM Wahlen merkt an, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Ausbau bzw. Sanierung der Radwege zwar grundsätzlich begrüße. Dennoch müsse er darauf hin- weisen, dass es sich hier um eine Versiegelung im Grüngürtel handele und seine Fraktion daher bis zur nächsten Sitzung geprüft haben möchte, ob alternativ zum 5 m breiten Asphaltweg ein 3 m breiter asphaltierter Radweg mit einem Grünstreifen und einem 2 m breiten wassergebundenen Fußweg eingerichtet werden könne. Zudem fragt er, welche Auswirkungen ein Verzicht auf die Entsiegelung unter der Brücke auf den landschaftspflegerischen Begleitplan hätte und ob für die etwas breitere Führung Baumfällungen nötig sein würden. SE Fahlenbock betont, dass aus Sicht der Behindertenverbände eine Trennung von Fuß- und Radweg auf jeden Fall immer sinnvoll sei. SB Dr. Beese erinnert an die Fragestellungen aus der letzten Sitzung. Herr Harzendorf, Leiter des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung, sagt eine Stellungnahme zur nächsten Sitzung zu. Die Beschlussfassung wird bis zur Sitzung am 23.11.2021 vertagt.
Anlage 7 - Auszug Verkehrsausschuss 31.08.2021
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Anlage 7 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 01.09.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 7. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 31.08.2021 öffentlich 3.5 Baubeschluss für die Sanierung der südlichen Nebenanlagen auf der Militärringstraße zwischen Brühler Landstraße und Am Eifeltor in Köln Zollstock sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen – hier: Finanzstelle 6601-1201-0-1008, Generalsanierung Radwege 1328/2021 SE Vietzke teilt mit, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Sanierung der Ne- benanlagen grundsätzlich begrüße. Dennoch bitte er um Mitteilung, wie die unbefrie- digende Situation für Radfahrende und zu Fuß Gehende an der Einmündung Am Eifeltor verbessert werden könne. Die Aufschüttung dort sei stark verbuscht und ha- be keinen ökologischen Wert. Sinnvoll wäre es, den viel zu schmalen 2,50 m breiten gemeinsamen Geh- und Radweg auf die Haltelinien der Fahrbahn zurückzuziehen um eine bessere Anbindung an die Weiterführung des Radweges Richtung Luxem- burger Straße zu erreichen. Zudem seien die Aufstellflächen für Radfahrende viel zu klein. Letztendlich sei auch die Situation vor der Fußgängerbrücke, die aus dem Zoll- stocker Grüngürtel in den Äußeren Grüngürtel führt, optimierungsbedürftig. Unmittel- bar am Brückenfuß vor dem Drängelgitter den neuen Radweg vorbeizuführen, halte er für einen großen Konflikt. Hier werde es sicherlich zu gefährlichen Situationen zwischen zu Fuß Gehenden und Radfahrenden kommen. RM Tokyürek stellt die Aussagen zur geringen Gestaltungsmöglichkeit im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung in Frage. Sie bittet auch, die Vorlage heute zunächst nur zu verweisen. Herr Möllers, Vertreter des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung, sagt eine schriftliche Aufbereitung der Fragestellungen zu. 2 Beschluss: Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die BV Rodenkirchen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1328/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 09.02.2022
- Erstellt
- 08.04.2021 18:26