V/0490/2009
Auswertung einer Verkehrszählung in der Rudolfstraße
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Berichtsvorlage
5239 Zeichen
V/0490/2009
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Betrifft
Auswertung einer Verkehrszählung in der Rudolfstraße
Wiedereinrichtung des Linksabbiegeverbotes vom Hohenzollernring in die Rudolfstraße -
Anregung nach § 24 GO NRW (lfd. Nr. 27/2009) von Herrn Gallner und weiteren Anwohnern der
Rudolfstraße vom 15.02.2009 (Anlage 1)
Beratungsfolge
01.09.2009 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht
Bericht:
Mit der Anregung nach § 24 GO NRW (lfd. Nr. 27/2009) wurde von Bewohnern der Rudolfstraße
die Wiedereinrichtung des Linksabbiegeverbotes vom Hohenzollernring in die Rudolfstraße bean-
tragt (Anlage 1).
Die Bewohner der Rudolfstraße sind der Meinung, dass die Rudolfstraße eine oft genutzte Ab-
kürzung bietet, um vom Hohenzollernring stadteinwärts auf die Warendorfer Straße zu gelangen.
Außerdem halte sich kaum jemand an die vo rgeschriebenen 30 km/h und dadurch würden be-
sonders Kinder und ältere Menschen gefährdet.
Am 07.05.2003 wurde die Verkehrsführung auf dem Hohenzollernring in Höhe der Rudolfstraße
verändert. Die Rudolfstraße, die als Tempo-30-Zone ausgewiesen ist, wurde bedingt durch die
Maßnahme in der Sternstraße (Kanalbaumaßnahme) ve rstärkt als Verbindungsstraße zwischen
Hohenzollernring und Warendorfer Straße benutzt. Mit der Beendigung der Baumaßnahme in der
Sternstraße wurde auf dem Hohenzollernring in Höhe der Rudolfstraße ein Geradeausfahrgebot
erlassen.
Das Linksabbiegeverbot in die Rudolfstraße wurde zunächst versuchsweise eingeführt, um den
Durchgangsverkehr in der Rudolfstraße zu reduzieren.
Nach Einrichtung der Linksabbiegmöglichkeit von Hohenzollernring in die Warendorfer Straße
sollte das Linksabbiegeverbot in die Rudolfstraße wieder aufgehoben werden. Diese Empfehlung
und die Planung der Linksabbiegespur (Beschlussvorlage Nr. 698/2003) wurde in der Sitzung der
Bezirksvertretung Münster Mitte am 23.09.2003 und dem Planungsausschuss am 25.09.2003
vorgestellt und durch diese einstimmig beschlossen.
Vorlagen-Nr.:
V/0490/2009
Auskunft erteilt:
Herr Böhme
Ruf:
492 61 56
E-Mail:
Boehme@stadt-muenster.de
Datum:
23.07.2009
Öffentliche Berichtsvorlage
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V/0490/2009
Im Oktober 2007 wurde die Linksabbiegespur auf dem Hohenzollernring in Richtung Warendorfer
Straße stadteinwärts für den Verkehr freigegeben. Mit zeitlicher Verzögerung wurde dann im Ja-
nuar 2008 das Geradeausfahrgebot auf dem Hohenzollernring vor der Einmündung zur Rudolf-
straße aufgehoben.
Zuvor wurden jedoch mehrmals vor Ort Verkehrsbeobachtungen zu unterschiedlichen Tageszei-
ten unter Beteiligung der zuständigen Dienststellen durchgeführt. Dabei konnte festgestellt wer-
den, dass der Verkehr flüssig und komfortabel nach links in die Warendorfer Straße einbiegen
kann, so dass die Umfahrung des Knotenpunktes über die Rudolfstraße keine echte Alternative
darstellt, bzw. keinen Zeit- und Komfortgewinn mehr bringt.
Bei den durchgeführten Verkehrsbeobachtungen zeigte sich, dass das Linksabbiegeraufkommen
zwar gering ist aber angenommen wird.
Verkehrszählung
Die Verwaltung hat aufgrund der o. g. Anregung eine Verkehrszählung mit Zählplatten für den
Zeitraum: 11.03.2009-18.03.2009 veranlasst, um aktuelles Zahlenmaterial zur Höhe des Durch-
gangsverkehrs in der Rudolfstraße zu erlangen.
Das Ergebnis der Verkehrszählung ist in der u. a. Tabelle dargestellt.
Zählstellen
Rudolfstraße West Nottebohmstraße Rudolfstraße Ost
V85 km/h 28-39 km/h 20-36 km/h 16-28 km/h
Vm km/h 18-24 km/h 16-20 km/h 11-16 km/h
Durchschnittliche
Verkehrsstärke Kfz/4h Kfz/h Kfz/4h Kfz/h Kfz/4h Kfz/h
15-19 Uhr 1052 263 76 12 202 51
Durchschnittliche
Verkehrsstärke Kfz/16h Kfz/h Kfz/16h Kfz/h Kfz/16h Kfz/h
6-22 Uhr 3088 193 261 16 667 42
Durchschnittliche
Verkehrsstärke Kfz/8h Kfz/h Kfz/8h Kfz/h Kfz/8h Kfz/h
22-6 Uhr 165 21 18 2 45 6
Durchschnittliche
Verkehrsstärke
Total 3253 214 279 18 712 48
Vm= durchschnittliche Geschwindigkeit
V85= Geschwindigkeit, die von 85 % aller Fahrzeuge bei Nässe nicht überschritten wird
Rudolfstraße West = Abschnitt zwischen Gutenbergstraße und Warendorfer Straße
Rudolfstraße Ost = Abschnitt zwischen Hohenzollernring und Gutenbergstraße
Die Erhebung hat ergeben, dass im östlichen Bereich der Rudolfstraße das Verkehrsaufkommen
äußerst gering ist. Der Verkehr im westlichen Bereich der Rudolfstraße sammelt sich aus den
Nebenstraßen: Gutenbergstraße, Heisstraße, Lortzingstraße und Nottebohmstraße, deswegen ist
das Verkehrsaufkommen in diesem Bereich auch größer.
Die gemessenen Geschwindigkeiten liegen bei einer Tempo-30-Zone in einem Toleranzbereich.
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V/0490/2009
Fazit:
Zusammenfassend wird festgestellt, dass die Ergebnisse der Verkehrserhebungen aus Sicht der
Verwaltung keinen Anlass zur Änderung der bestehenden Verkehrsregelungen geben.
Aufgrund des ermittelten Geschwindigkeitsprofil und des Verkehrsaufkommens ist die Einführung
des Linksabbiegeverbotes in die Rudolfstraße nicht gerechtfertigt.
I.V.
gez.
Schultheiß
Stadtdirektor
Anlage 1: Anregung nach § 24 GO NRW lfd. Nr. 27/2009
Anlage 1
56 Zeichen
Anlage 1 zur Vorlage V/0490/2009 Anregung Nr. 27/2009
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (7)
- Rudolfstraße
- Warendorfer Straße
- Sternstraße
- Gutenbergstraße
- Heisstraße
- Hohenzollernring
- Nottebohmstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0490/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.07.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37