Mandari Insight

V/0448/2024

NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH: Jahresabschluss 2023; Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2024

Vorlagen 23.07.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft, Sitzung am 08.10.2024, TOP 7.4

Anlage 1_Jahresabschluss und Lagebericht 2023

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1_Jahresabschluss und Lagebericht 2023

30160 Zeichen

NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH 
Düsseldorf 
 
 
Jahresabschluss, Lagebericht 
und Bestätigungsvermerk 
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 
zum 31. Dezember 2023

NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH 
Düsseldorf 
 
 
Jahresabschluss, Lagebericht 
und Bestätigungsvermerk 
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 
zum 31. Dezember 2023

AKTIVA PASSIVA
31.12.2022 31.12.2022
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
A. Umlaufvermögen A. Eigenkapital
I. Vorräte I. Gezeichnetes Kapital 300.000,00 300.000,00
 Unfertige Leistungen 150.182,10 112.092,07 II. Gewinnrücklagen
  Satzungsmäßige Rücklagen 35.815,29 3.169,51
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände III. Bilanzgewinn 37.081,01 28.525,67
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.462.555,85 2.084.695,98 372.896,30 331.695,18
2. Forderungen gegen Gesellschafter 45.092.494,78 28.375.962,24
3. Sonstige Vermögensgegenstände 78.756,93 23.257,08 B. Rückstellungen
47.633.807,56 30.483.915,30
III. Guthaben bei Kreditinstituten 1.305.549,04 1.034.896,75 1. Steuerrückstellungen 36.162,98 12.673,00
49.089.538,70 31.630.904,12 2. Sonstige Rückstellungen 15.700,00 10.950,00
51.862,98 23.623,00
C. Verbindlichkeiten
1. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 123.040,96 114.461,48
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 667.915,73 319.917,13
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 2.758.059,49 2.443.645,09
4. Sonstige Verbindlichkeiten 45.115.763,24 28.397.562,24
48.664.779,42 31.275.585,94
49.089.538,70 31.630.904,12 49.089.538,70 31.630.904,12
31.12.2023 31.12.2023
NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH,
Bilanz zum 31. Dezember 2023
Düsseldorf
Anlage     I
Seite       1

20
23 2022
EUR EUR
1
. U
msatzerlöse 4.420.822,00 4.022.851,07
2
. E
rhöhung des Bestandes an unfertigen Leistungen 38.090,03 2.031,74
3. S
onstige betriebliche Erträge 14,40 5.440,77
4
. M
aterialaufwand
Aufwendungen für bezogene Leistungen 4.366.241,13 3.926.065,55
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen 26 .334,19 68.961,69
6
. S
onstige Zinsen und ähnliche Erträge 507.316,83 60.035,16
7
. Z
insen und ähnliche Aufwendungen 507.316,84 60.035,16
8. S
teuern vom Einkommen und vom Ertrag 25.149,98 11.013,00
9
. E
rgebnis nach Steuern / Jahresüberschuss 41.201,12 24.283,34
1
0. Ge
winnvortrag aus dem Vorjahr 0,00 6.670,66
1
1. E
instellungen in Gewinnrücklagen - 4
.120,11 - 2
.428,33
12. Bilanzgewinn 37.081,01 28.525,67
NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH, Düsseldorf
Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023
Anlage     I
Seite       2

Anhang des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 
der 
NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH 
A. Allgemeine Angaben
Die NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH mit Sitz in Düsseldorf ist im Handelsregister 
beim Amtsgericht Düsseldorf unter der Nummer HRB 79640 eingetragen. 
Die Gesellschaft erfüllt die Größenkriterien einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne von 
§ 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wurde entsprechend den
Regelungen im Gesellschaftsvertrag nach den für große Kapitalgesellschaften im Sinne von
§ 267 Abs. 3 HGB geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und unter Beachtung
der ergänzenden Bestimmungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaft mit beschränkter Haf­
tung (GmbHG) sowie der Regelungen im Gesellschaftsvertrag aufgestellt. Bei der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs: 2 HGB angewandt.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Vorräte 
Die unfertigen Leistungen sind zu Herstellungskosten bewertet, soweit nicht ein niedrigerer Wert 
zum Abschlussstichtag beizulegen war. Auf eine Einbeziehung von allgemeinen Kosten der Ver­
waltung oder Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten wurde verzichtet. 
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert. Erkennba­
ren Ausfallrisiken wird durch Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. 
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt. 
Die Posten des Eigenkapitals sind mit dem Nennwert angesetzt. 
Rückstellungen 
Die Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und 
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung not­
wendig ist. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer 
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Ge­
schäftsjahre abgezinst. 
Verbindlichkeiten 
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. 
Anlage     I
Seite       3

Treuhandvermögen/ Treuhandverbindlichkeiten 
Treuhänderisch gehaltenes Vermögen (fiduziarische Treuhandschaft) ist außerhalb de r Bilanz 
auszuweisen, da ein Ausweis in der Bilanz der Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen 
entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entgegenstehen würde. Treu-
händerisch übernommene Verbindlichkeiten werden in der Bilanz passiviert, der korrespondie-
rende Freistellungs- bzw. Erstattungsanspruch gegen den Treugeber wird aktiviert und nach all-
gemeinen Grundsätzen bewertet. 
C. Angaben zur Bilanz
Forderungen 
Forderungen aus Treuhandverhältnissen werden in der Bilanz separat ausgewiesen. 
In dem Posten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind originäre Forderungen ge-
genüber Gesellschaftern ausgewiesen. Sie haben eine Restlaufzeit bis von einem Jahr. 
Die Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von TEUR 45.092 (Vorjahr TEUR 28.376) be-
inhalten insbesondere Erstattungsansprüche der treuhänderisch aufgenommenen Verbindlich-
keiten. Die Restlaufzeit korrespondiert mit den unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewie-
senen Bankverbindlichkeiten als Treuhänder im Verbindlichkeitenspiegel.  
Eigenkapital 
Das Stammkapital wurde von den Gesellschaftern eingezahlt. 
Der in der Bilanz ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von EUR 37.081,01 
(Vorjahr EUR 28.525,67) beinhaltet Einstellungen in die satzungsmäßige Rücklage in Höhe von 
EUR 4.120,11 (Vorjahr EUR 2.428,33). Der Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 
EUR 28.525,67 (Vorjahr Gewinnvortrag in Höhe von EUR 6.670,66) wurde gemäß 
Gewinnverwen-dungsbeschluss der Gesellschafterversammlung im Geschäftsjahr in die 
Gewinnrücklage einge-stellt. 
Rückstellungen 
Die Steuerrückstellungen in Höhe von TEUR 36 betreffen den Veranlagungszeitraum 2022 und 
2023 (Vorjahr TEUR 13). 
Die sonstigen Rückstellungen resultieren aus ungewissen Verpflichtungen im Zusammenhang 
mit den Abschlusskosten sowie den Beratungskosten. 
Anlage     I
Seite       4

Verbindlichkeiten 
 
Treuhandverbindlichkeiten sind separat in der Bilanz ausgewiesen. 
 
Die Restlaufzeit kann dem Verbindlichkeitsspiegel entnommen werden. 
 
Verbindlichkeitenspiegel 
   Stand Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit Gesicherte Art der  
   31.12.2023 bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahren über Beiträge Besiche-  
              5 Jahre   rung 
    EUR EUR EUR EUR EUR   
1. Erhaltene Anzahlun-             
  
gen auf Bestellun-
gen 123.040,96 123.040,96 0,00 0,00 0,00   
  (Vorjahr) (114.461,48) (114.461,48) (0,00) (0,00) (0,00)   
              
2. 
Verbindlichkeiten 
aus             
  Lieferungen und            
  Leistungen 667.915,73 667.915,73 0,00 0,00 0,00   
  (Vorjahr) (319.917,13) (319.917,13) (0,00) (0,00) (0,00)   
              
3. Verbindlichkeiten            
  gegenüber            
  
verbundenen Unter-
nehmen 2.758.059,49 2.758.059,49 0,00 0,00 0,00   
  (Vorjahr) (2.443.645,09) (2.443.645,09) (0,00) (0,00) (0,00)   
               
4. Sonstige Verbind-              
  lichkeiten 45.115.763,24 12.539.368,46 29.673.794,78 2.902.600,00 45.092.494,78 
Bürg-
schaft 
  (Vorjahr) (28.397.562,24) (8.137.600,00) (19.117.362,24) (1.142.600,00) (28.375.962,24)   
  Summe 48.664.779,42 16.088.384,64 29.673.794,78 2.902.600,00 45.092.494,78   
  (Summe Vorjahr) (31.275.585,94)  (11.015.623,70) (19.117.362,24) (1.142.600,00) (28.375.962,24)   
 
 
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen gegenüber der Ge-
sellschafterin NRW.URBAN Service GmbH und resultieren in voller Höhe aus originären Verbind-
lichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. 
 
Die sonstigen Verbindlichkeiten  betreffen insbesondere mit TEUR 45.092 (Vorjahr TEUR 
28.376) im Rahmen der Finanzierung der Erschließungsprojekte treuhänderisch übernommene 
Bankverbindlichkeiten. Korrespondierend hierzu wird ein entsprechender Erstattungsanspruch in 
gleicher Höhe unter den Forderungen gegen Gesellschafter ausgewiesen. 
 
 
D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 
 
Die Umsatzerlöse wurden mit den Gesellschaftern erzielt. 
  
Anlage     I
 
Seite       5

Anlage     I
 
Seite       6

LAGEBE
RICHT 
für das Geschäftsjahr 2023 der 
NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH 
1. Grundlagen des Unternehmens
Die Unternehmen der NRW.URBAN Gruppe, bestehend aus NRW.URBAN Service GmbH, Dort-
mund, NRW.URBAN GmbH, Düsseldorf, NRW.URBAN GmbH & Co. KG, Dortmund, NRW.UR-
BAN Kommunale Entwicklung GmbH, Düsseldorf, und der Starke Projekte GmbH, Düsseldorf, 
befassen sich als Beteiligungsunternehmen des Landes Nordrhein-Westfalen mit allen Themen 
rund um die Flächenentwicklung für Wohnen, Industrie und Gewerbe sowie für komplexe städte-
bauliche Vorhaben in NRW. Die NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH bietet hierbei 
nordrhein-westfälischen Kommunen die Möglichkeit, über eine gesellschaftsrechtliche Beteili-
gung städtebauliche Projekte über die NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH in einem 
Inhouse-Verhältnis zu entwickeln. Mit der Geschäftsbesorgung für die NRW.URBAN Kommunale 
Entwicklung GmbH ist die NRW.URBAN Service GmbH beauftragt. 
Die NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH erbringt ihre Dienstleistungen gegenüber 
nordrhein-westfälischen Kommunen und kommunal nahestehenden Dritten, wie beispielsweise 
kommunalen Wirtschaftsförderungsgesellschaften und Stadtentwicklungsgesellschaften, in Zu-
sammenhang mit der Baulandentwicklung sowie der Wahrnehmung von städtebaulichen Aufga-
ben, Maßnahmen der Stadtentwicklung und Strukturpolitik, Aufbereitung, Erschließung und Ver-
wertung von Baulandflächen sowie verwandten Geschäften. Sie wird dabei als Treuhänder zur 
Baulandentwicklung im Rahmen der kooperativen Baulandentwicklung von ihren Gesellschaftern 
beauftragt. Im Rahmen des Treuhandverhältnisses realisiert sie für die Kommunen den Grunder-
werb und die Erschließung. Zur Finanzierung hat die Gesellschaft am 9./30. April 2020 einen 
Kreditrahmenvertrag mit der NRW.BANK, Anstalt des öffentlichen Rechts, Düsseldorf/Münster, 
über einen Kreditrahmen in Höhe von maximal TEUR 200.000 abgeschlossen. Aus diesem Kre-
ditrahmen kann die NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH entsprechend den jeweiligen 
Projektfortschritten Mittel abrufen. Die sukzessive Rückführung der Darlehn erfolgt aus den Erlö-
sen aus der Vermarktung der Baugrundstücke. 
2. Wirtschaftsbericht
2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen 
Die gesamtwirtschaftliche und die branchenspezifische Entwicklung in Deutschland war im Jahr 
2023 von den Folgen der globalen Krisen geprägt. Trotz sich verlangsamender Preisentwicklung 
ist die Inflation insgesamt erhöht bei gleichzeitig im Vergleich zum Vorjahr verschlechterten Fi-
nanzierungsbedingungen und steigenden Zinsen. Die aufgrund dieser Rahmenbedingungen wei-
terhin gedämpfte Konjunktur führt in Verbindung mit den globalen Unsicherheiten zu einer Stag-
nation des Bruttoinlandsprodukts. Für die Immobilienbranche wirken die fortwährend hohen Bau-
kosten und die erschwerten Finanzierungsbedingungen für Immobilienprojekte sowie der Fach-
kräftemangel effektverstärkend, so dass sich insgesamt ein schwieriges Marktumfeld ergibt.  
Dennoch war eine anhaltend hohe Nachfrage nach sich weiter verknappenden Bauland zu ver-
zeichnen. Insbesondere der weiterhin erhöhte Wohnraumbedarf stimuliert die Nachfrage nach 
Anlage     II
Seite        1

Flächen
. Die besondere Marktkonstellation von erhöhten ökologischen und ökonomischen Anfor-
derungen an Baulandprojekte bei gleichzeitiger Marktverengung und Akteursausfällen durch In-
solvenzen in der Privatwirtschaft hat zu einer erhöhten Nachfrage auf kommunaler Seite nach 
den Produkten und Leistungen der NRW.URBAN Gruppe geführt.  
Die globalen Krisen haben zunächst keine unmittelbaren Auswirkungen auf die unternehmeri-
schen Tätigkeiten der NRW.URBAN Gruppe. Ob mittelbar nicht absehbare Folgen oder außer-
gewöhnliche Unsicherheiten für die NRW.URBAN Gruppe erwachsen, ist zum jetzigen Zeitpunkt 
nicht einschätzbar. Sofern es in der Folge der Krisen zu besonderen Belastungen der öffentlichen 
Haushalte in Deutschland kommt, sind Auswirkungen auf die NRW.URBAN Gruppe zu erwarten. 
2.2 Geschäftsverlauf 
Die NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH war im Geschäftsjahr 2023 mit der Akquisition, 
Vorbereitung und Umsetzung von Projekten der kooperativen Baulandentwicklung und weiterer 
Dienstleistungsprojekte für die Gesellschafter beschäftigt.  
Neben der Projektarbeit wurde die Übertragung weiterer Geschäftsanteile und die Aufnahme 
neuer Gesellschafter in die NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH vorbereitet und umge-
setzt. 
In 2023 wurden acht weitere Kommunen Gesellschafter der NRW.URBAN Kommunale Entwick-
lung GmbH. Zum 31.12.2023 waren somit insgesamt 58 Kommunen Gesellschafter der 
NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH.  
Neben der kooperativen Baulandentwicklung haben die Gesellschafter die NRW.URBAN Kom-
munale Entwicklung GmbH mit insgesamt 79 weiteren Projekten beauftragt. 
Die weiterhin angespannte krisengeprägte Lage führte dazu, dass die Umsatzziele nicht in voller 
Höhe erreicht, werden konnten. Die Auftragslage war aber zu keinem Zeitpunkt angespannt und 
es konnte ein deutlicher Zuwachs zum Vorjahr erreicht werden. 
a. Ertragslage
Im Geschäftsjahr 2023 hat die NRW URBAN Kommunale Entwicklung GmbH Umsatzerlöse aus 
der Projektentwicklung in Höhe von 4.421 TEUR (+ 398 TEUR gegenüber dem VJ) erzielt.  
Neben den Umsatzerlösen wurden Vorräte in Höhe von 38 TEUR (+36 TEUR gegenüber dem 
VJ) aufgebaut. 
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen betragen 4.366 TEUR (+ 440 TEUR gegenüber dem 
VJ), welche mit 4.366 TEUR (Vorjahr: 3.902 TEUR) die Geschäftsbesorgung durch die NRW.UR-
BAN Service GmbH betreffen. 
Nach sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 26 TEUR schließt die NRW.URBAN Kommu-
nale Entwicklung GmbH das Geschäftsjahr 2023 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 41 
TEUR ab. 
Im Rahmen der Prognoseberichterstattung des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2023 war von 
moderat steigenden Umsatzerlösen ausgegangen worden. Diese Prognose ist trotz der gesamt-
wirtschaftlichen und gesamtgesellschaftlichen Anspannungen eingetreten. 
Anlage     II
Seite        2

b.
Finanzlage
Die liquiden Mittel betragen zum Bilanzstichtag 1.306 TEUR (Vorjahr: 1.035 TEUR). 
Es bestehen Treuhandverbindlichkeiten in Höhe von 45.092 TEUR (Vorjahr: 28.376 TEUR); hier-
von 18.386 TEUR (Vorjahr: 11.253 TEUR) aus dem Kreditrahmenvertrag mit der NRW.BANK. 
Die zugeflossenen Mittel wurden insbesondere für Grundstückskäufe im Rahmen der Projektent-
wicklung zweckentsprechend verwendet. 
c. Vermögenslage
Die Bilanzsumme der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH zum 31.12.2023 beträgt 
49.090 TEUR (Vorjahr: 31.631 TEUR). 
Die Erhöhung der Bilanzsumme resultiert im Wesentlichen aus dem Anstieg der Treuhandver-
bindlichkeiten von 28.376 TEUR um 16.716 TEUR auf 45.092 TEUR. Ursächlich hierfür ist ins-
besondere die weitere Inanspruchnahme der Mittel aus dem Kreditrahmenvertrag mit der 
NRW.BANK. Korrespondierend hierzu sind die unter den Forderungen gegen Gesellschafter aus-
gewiesenen Erstattungsansprüche gegen die Treugeber angestiegen. 
Das Eigenkapital beträgt 373 TEUR (Vorjahr: 332 TEUR). Dies entspricht, bezogen auf die Bi-
lanzsumme, einer Eigenkapitalquote von rund 1 %. Zum Bilanzstichtag bestehen Treuhandver-
bindlichkeiten aus dem Kreditrahmenvertrag mit der NRW.BANK in Höhe von 18.386 TEUR (Vor-
jahr: 11.253 TEUR), welche unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen werden. 
d. Leistungsindikatoren
Die finanziellen Leistungsindikatoren haben sich im abgelaufenen Geschäftsjahr wie folgt entwi-
ckelt: 
2023 2022 Veränderung 
TEUR 
Veränderung 
% 
Umsatzerlöse (TEUR) 4.421 4.023 398 10 
Unfertige Leistungen (TEUR) 150 112 38 34 
Jahresergebnis (TEUR) 41 24 17 71 
Die 
nichtfinanziellen Leistungsindikatoren haben sich im Bereich des um acht Kommunen erwei-
terten Kundenstamms und der eingegangenen Beauftragungen von weiteren 79 Projekten im 
Geschäftsjahr positiv entwickelt. 
Insgesamt beurteilen wir die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als zufriedenstellend. 
Anlage     II
 
Seite        3

3. Chan
cen-, Risiko- und Prognosebericht
3.1 Chancenbericht
Durch das attraktive Geschäftsmodell des Gesellschafterbeitritts und des ungebrochen großen 
Interesses der kommunalen Akteure an einem Gesellschaftsbeitritt besteht die Chance auf Be-
trauung mit weiteren Projekten. Zudem wird durch die Aufnahme weiterer Gesellschafter der 
Kreis der potenziellen Auftraggeber für weitere Projekte dauerhaft erhöht. Die zur Hebung dieser 
Chancen zusätzlich erforderlichen Ressourcen kann die NRW.URBAN Kommunale Entwicklung 
GmbH flexibel über ihren Geschäftsbesorger zuführen. Die Ertragslage der Gesellschaft kann 
sich hierdurch nachhaltig verbessern. 
3.2 Risikobericht 
Die gesamtwirtschaftliche und die branchenspezifische Entwicklung in Deutschland war im Jahr 
2023 von den Folgen der globalen Krisen geprägt, die auf kommunaler Seite weitere Verzöge-
rungen im Projektablauf der Flächenentwicklungsprojekte hervorrufen können. Aufgrund des Ge-
schäftsmodells bestehen keine grundlegenden Projektrealisierungsrisiken, sondern lediglich Ri-
siken auf zeitverzögerte Umsätze im Einzelfall. Die aktuelle Krisenlage wird sich nicht mittelbar 
auf die NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH auswirken, solange es in der Folge der 
Krisen nicht zu besonderen Belastungen der öffentlichen Haushalte in Deutschland kommt. 
Weitere Risiken werden aktuell nicht gesehen. Insgesamt wirken sich die Risiken nur mittelbar 
auf den Geschäftsverlauf der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH aus. 
3.3 Prognosebericht 
In 2024 wird die Gesellschaft die Tätigkeiten in den bestehenden Projekten aufgrund des Pro-
jektzyklus weiter intensivieren. Durch das anhaltende Interesse der Kommunen an den Förder-
angeboten des Landes Nordrhein-Westfalen, insbesondere der kooperativen Baulandentwick-
lung, sowie der weiterwachsenden Zahl der Gesellschafter ist von der Betrauung mit weiteren 
Projekten auszugehen. 
Insgesamt werden für 2024 moderat steigende Umsatzerlöse bei gleichbleibender Vermögens- 
und Finanzlage erwartet. Es wird ein positives Jahresergebnis auf dem Niveau des Geschäfts-
jahres 2023 erwartet. 
Für 2024 wird erwartet, dass 9 weitere Kommunen als Gesellschafter der NRW.URBAN Kommu-
nale Entwicklung GmbH gewonnen werden. Weitere Beauftragungen für 10 Projekte werden er-
wartet. 
Düsseldorf, 17.05.2024 
NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH 
Ludger Kloidt  Henk Brockmeyer 
(Geschäftsführer) (Geschäftsführer) 
Anlage     II
 
Seite        4

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS  
Seite 1 
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS 
An die NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH, Düsseldorf  
PRÜFUNGSURTEILE 
Wir haben den Jahresabschluss der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH , Düsseldorf — be-
stehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Ge-
schäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der 
Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden — geprüft. 
Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH  für 
das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. 
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse 
— entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, 
für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter 
Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächli-
chen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft 
zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 
bis zum 31. Dezember 2023 und 
— vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der 
Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit 
dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die 
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. 
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen 
die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.  
GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE 
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit 
§ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellt en deutschen
G
rundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diese n
V
orschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR
DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS“ unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit
den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonsti-
gen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet 
sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu 
dienen.

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS  
S eite 2 
VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER FÜR DEN 
JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT 
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den 
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentli-
chen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen 
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes 
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetz-
lichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den 
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die 
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstel-
lungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermö-
gensschädigungen) oder Irrtümern ist. 
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verant wortlich, 
die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des 
Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der 
Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwort-
lich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstä-
tigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegen-
stehen. 
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, 
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen we-
sentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vor-
schriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar-
stellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnah-
men (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in 
Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, 
und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.  
VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESAB-
SCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS 
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als 
Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irr-
tümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft 
vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der 
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften 
entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie 
einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum 
Lagebericht beinhaltet.

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS  
Seite 3 
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in 
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) 
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung 
eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen 
Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftiger-
weise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jah-
resabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidung en von Adressaten be-
einflussen. 
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund-
haltung. Darüber hinaus 
— identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jah-
resabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, pla-
nen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen 
Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für un sere Prü-
fungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentli-
che falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irr-
tümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da do-
lose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständig-
keiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen bein-
halten können. 
— gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten 
internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrun-
gen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Um-
ständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit 
dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. 
— beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten 
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern 
dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.  
— ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertre-
tern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenst ätig-
keit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Un-
sicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeut-
same Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unterneh menstätig-
keit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsi-
cherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen 
Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese 
Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen 
unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsver-
merks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können 
jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fort-
führen kann.

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS  
S eite 4 
— beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt ein-
schließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäf ts-
vorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deut-
schen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen ent-
sprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. 
— beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Geset-
zesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft . 
— führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zu-
kunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter 
Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Anga-
ben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach 
und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen 
Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie 
zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches un-
vermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten 
Angaben abweichen. 
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Um-
f
ang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich 
etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung fest-
stellen. 
Münster, 3. Juni 2024 
BDO Concunia GmbH  
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
@@muz=@@ @@vwp=@@ 
Fritz Jürgens  
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Beschlussvorlage

6482 Zeichen

V/0448/2024 
V/0448/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH: Jahresabschluss 2023; Bestellung des 
Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2024 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   08.10.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Vertretung der Stadt Münster und die Vertretung der KonvOY GmbH in der Gesellschafterver-
sammlung der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH (NRW.URBAN KE) sowie die Vertre-
tung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der KonvOY GmbH werden  ermächtigt, 
folgende Entscheidungen zu treffen:  
 
a) der mit dem nicht modifizierten Bestätigungsvermerk versehene Prüfbericht der BDO Con-
cunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Münster (BDO Concunia) zum Jahresabschluss 
2023 wird zur Kenntnis genommen, 
 
b) der von der Geschäftsführung aufgestellte Jahresabschluss einschließlich des Lageberichtes 
zum 31.12.2023 wird gebilligt – Einwendungen werden nicht erhoben, 
 
c) der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wird festgestellt,  
 
d) der Bilanzgewinn i.H.v. 37.081,01 € wird auf neue Rechnung vorgetragen, 
 
e) die Geschäftsführung der NRW.URBAN KE wird für das Geschäftsjahr 2023 entlastet, 
 
f) die Geschäftsführung wird mit der Veröffentlichung des Jahresabschlussberichts 2023 beauf-
tragt,  
 
g) die BDO Concunia wird als Abschlussprüfer für das Jahr 2024 bestellt, 
 
h) die Geschäftsführung wird beauftragt, die BDO Concunia auch mit der Prüfung nach § 53 
Abs. 1 Nr.1 HGrG und mit der Darstellung gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG unter Beachtung 
der Anlage zu Nr. 2 VV zu § 68 LHO und des Prüfungsstandards IDW PS 720 und der Prüfung 
des PCGK-Berichts 2024 sowie um Unterrichtung im Sinne von Tz 6.2.2 und Tz 6.2.3 PCGK 
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
27.09.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Markert 
Telefon: 492-2043 
Markert@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0448/2024 
NRW zu beauftragen. Weiterhin soll dieser Auftrag um folgende Punkte erweitert werden: Auf-
bereitung und Erläuterung der wichtigen Positionen aus der Bilanz und der GuV in einem ei-
genen Teil für das Überwachungsorgan sowie die Ergebnisse der Prüfungsschwerpunkte. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. 
 
 
Begründung: 
 
Die Stadt Münster ist mit 1  T€ am Stammkapital der NRW.URBAN KE direkt und mit 1  T€ indirekt 
über die KonvOY GmbH beteiligt. Nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags der 
NRW.URBAN KE (§ 12 Ziff. 2 lit. a) bis h)) beschließt die Gesellschafterversamm lung u.a. über die 
Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Bilanzgewinns bzw. den Ausgleich des 
Bilanzverlustes, die Zuführung zu Rücklagen, die Wahl des Abschlussprüfers sowie die Entlastung 
der Geschäftsführung. Zudem ist die Gesellschafterversammlung der KonvOY gem. § 9.3 des Gesell-
schaftsvertrags u.a. zuständig für die Feststellung des Jahresabschlusses einschließlich etwaiger 
Tochtergesellschaften und Beteiligungsunternehmen. 
 
Die Gesellschaft hat als Treuhänderin mit diversen kommunalen  Auftraggebern als Treugeber Ent-
wicklungsverträge (Ermächtigungs- und Vollrechtstreuhandverhältnisse) über die Entwicklung von 
Baugebieten abgeschlossen. 
 
Geprüfter Jahresabschluss und Lagebericht 
 
Die Bilanzsumme erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 1 7.459 T€ auf 49.089 T€. Dies war in 
erster Linie bedingt durch eine Zunahme des Volumens aus Treuhandtransaktionen , wodurch die 
sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber dem Vorjahr um 16.718 T€ auf 45.116 T€ anstiegen. Ursäch-
lich hierfür war primär erneut die Mittelinanspruchnahme aus dem Kreditrahmenvertrag mit der NRW 
Bank, der auf der Aktivseite weitgehend Erstattungsansprüche gegen die kommunalen Gesellschafter 
als Treugeber gegenüberstanden. 
 
Im Rahmen der Treuhandverhältnisse hat die NRW.URBAN KE Umsatze rlöse aus der Projektent-
wicklung i.H.v. 4.421  T€ (Vorjahr: 4.023  T€) erzielt. Den Umsatzerlösen stehen Aufwendungen für 
bezogene Leistungen, insbesondere für die Geschäftsbesorgung durch die NRW.URBAN Service 
GmbH, in Höhe von 4.366 T€ (Vorjahr: 3.926  T€) gegenüber. Gemäß den abgeschlossenen Treu-
handverträgen erhält die NRW.URBAN KE die ihr entstehenden Aufwendungen von den jeweiligen 
Projektpartnern ersetzt.  
 
Das Geschäftsjahr 2023 schließt die NRW.URBAN KE mit einem Jahresüberschuss i.H.v. 41.201  € 
ab (Vorjahr: 24.283 €). Unter Berücksichtigung einer Einstellung in die Gewinnrücklage von 4.120  € 
(gem. § 18 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages i.H.v. 10 % des Jahresüberschusses) verbleibt ein Bi-
lanzgewinn i.H.v. 37.081 €. 
 
Ausführliche Informationen sind dem Jahresabschluss 2023 (Anlage 1) zu entnehmen.  Die Prüfung 
des Jahresabschlusses 2023 durch die BDO Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
Münster, hat zu keinen Einwendungen geführt.  
 
Bestellung der Prüfungsgesellschaft  
 
Die BDO Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Münster, wurde erstmalig mit der Prüfung 
des Jahresabschlusses 2020 der NRW.URBAN KE beauftragt. Seinerzeit ist die Wirtschaftsprüfungs-
gesellschaft als bester Bieter im Rahmen einer Ausschreibung für d ie Geschäftsjahre 2020-24 her-
vorgegangen. Eine erneute Beauftragung mit der Prüfung für das Geschäftsjahr 2024 ist, auch unter

- 3 - 
V/0448/2024 
Berücksichtigung des Public Corporate Governance Kodex (Beteiligungsgrundsätze und Rahmen-
richtlinie für Beteiligungen der Stadt Münster), der einen Wechsel der Prüfungsgesellschaft spätes-
tens nach fünf Jahren vorsieht, möglich. 
 
Die bereits im Juni 2024  erfolgte Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung der 
NRW.URBAN KE bedarf der Zustimmung des Ausschusses für Wohnen, Liegensc haften, Finanzen 
und Wirtschaft. Gleiches gilt für die Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung der KonvOY 
GmbH. 
 
Einschätzung des Beteiligungsmanagements zum Jahresabschluss 
 
Nach Prüfung des Jahresabschlusses durch die BDO Concunia haben sich aus Sicht des Beteili-
gungsmanagements keine Einwendungen gegen diesen bzw. zusätzliche Hinweise hierzu ergeben. 
Unter Berücksichtigung des vorgelegten Jahresabschlussberichtes erscheint der Jahresabschluss als 
plausibel und vermittelt ein hinreichend nachvollziehbares Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertrags-
lage der NRW.URBAN KE zum Bilanzstichtag. 
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1: Jahresabschluss und Lagebericht 2023

Anlage A

2027 Zeichen

Anlage A zur V/0448/2024 
Kurzüberblick 
Nach § 12 Ziff. 2 des Gesellschaftsvertrags sind die Feststellung des Jahresabschlusses, die 
Verwendung des Bilanzgewinns bzw. der Ausgleich des Bilanzverlustes, die Zuführung zu Rück-
lagen, die Wahl des Abschlussprüfers sowie die Entlastung der Geschäftsführung von der Gesell-
schafterversammlung zu beschließen. Zur Ermächtigung der Vertretung der Stadt Münster und 
der Vertretung der KonvOY GmbH in der Gesellschafterversammlung der NRW.URBAN Kommu-
nale Entwicklung GmbH (NRW.URBAN KE) sowie der Vertretung der Stadt Münster in der Ge-
sellschafterversammlung der KonvOY GmbH ist ein Beschluss des Ausschusses für Wohnen, 
Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft notwendig.  
 
Die Stadt Münster ist mit 1 T€ am Stammkapital der NRW.URBAN KE direkt und mit 1 T€ indirekt 
über die KonvOY GmbH beteiligt.  
 
Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung von Dienstleistungen gegenüber den nordrhein-
westfälischen Kommunen und kommunal nahestehenden Dritten in Zusammenhang mit der Bau-
landentwicklung sowie der Wahrnehmung von städtebaulichen Aufgaben, Maßnahmen der Stadt-
entwicklung und Strukturpolitik, Aufbereitung, Erschließung und Verwertung von Baulandflächen 
sowie verwandten Geschäften. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Zustimmung zum Jahresabschluss 2023 und damit im Zusammenhang stehender Beschlussvor-
schläge sowie Zustimmung zur Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Concunia als 
Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2024. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1501 Anteile an Unternehmen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Die finanziellen Auswirkungen werden von der Gesellschaft getragen. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
k.A: 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
k.A.

Beratungsverlauf (1)

08.10.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0448/2024
Typ
Vorlagen
Datum
23.07.2024
Erstellt
22.07.2024 12:07