0879/2023
Kalkberg, hier: Ausführung von Restarbeiten zum nutzungsunabhängigen Gebäudeverschluss und zur Sicherung der Bausubstanz in Vorbereitung einer Nachnutzung sowie Übertragung der Immobilie in das Allgemeine Liegenschaftsvermögen der Stadt Köln
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle I/37/374/1 Vorlagen-Nummer 0879/2023 Freigabedatum 18.11.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Kalkberg hier: Ausführung von Restarbeiten zum nutzungsunabhängigen Gebäudeverschluss und zur Sicherung der Bausubstanz in Vorbereitung einer Nachnutzung sowie Übertragung der Immobilie in das Allgemeine Liegenschaftsvermögen der Stadt Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Beschlussvorschlag A (Nutzungsunabhängiger Verschluss mittels Einbau der Sektio- naltore): 1. Der Rat hebt den in seiner Sitzung am 15.12.2015 (AN/1954/2015), bekräftigt durch den Ratsbeschluss vom 15.03.2016 (AN/0519/2016), beschlossenen Baustopp zur Durchfüh- rung der Restarbeiten unter 2. auf. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Ausführung der Restarbeiten zum nutzungsun- abhängigen Verschluss der äußeren Hülle des Gebäudes sowie zur Sicherung der Bau- substanz in Vorbereitung einer Nachnutzung mittels Einbau der Sektionaltore mit einem prognostizierten Kostenorientierungswert in Höhe von rd. 3.000.000 € brutto. 3. Der Rat beschließt, die Immobilie mit sofortiger Wirkung aufgrund des Wegfalls des bis- herigen Widmungszweckes einer Hubschrauberbetriebsstation in das Allgemeine Liegen- schaftsvermögen zu übertragen. Liegenschaftsausschuss 25.11.2024 Gesundheitsausschuss 26.11.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.11.2024 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 28.11.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 02.12.2024 Bauausschuss 02.12.2024 Finanzausschuss 09.12.2024 Rat 12.12.2024 2 4. Die erforderliche investive Auszahlungsermächtigung von rd. 3.000.000 € brutto ist im derzeit geltenden Haushaltsplan 2023/2024 (inkl. Mittelfristplanung) im Teilfinanzplan des Amtes für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz in der Produktgruppe 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, bei Finanzstelle 3703-0212-8- 1000, Neubau RTH-Station, nicht enthalten. Die zur Umsetzung notwendigen Mittel wer- den im Rahmen der flexiblen Mittelbewirtschaftung im gleichen Teilfinanzplan bereitge- stellt. Beschlussvorschlag B (Nutzungsunabhängiger Verschluss durch Fortführung der Fas- sade): 1. Der Rat hebt den in seiner Sitzung am 15.12.2015 (AN/1954/2015), bekräftigt durch den Ratsbeschluss vom 15.03.2016 (AN/0519/2016), beschlossenen Baustopp zur Durchfüh- rung der Restarbeiten unter 2. auf. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Ausführung der Restarbeiten zum nutzungsun- abhängigen Verschluss der äußeren Hülle des Gebäudes sowie zur Sicherung der Bau- substanz in Vorbereitung einer Nachnutzung durch die Fortführung der Fassade mit einem prognostizierten Kostenorientierungswert in Höhe von rd. 5.900.000 € brutto. 3. Der Rat beschließt, die Immobilie mit sofortiger Wirkung aufgrund des Wegfalls des bishe- rigen Widmungszweckes einer Hubschrauberbetriebsstation in das Allgemeine Liegen- schaftsvermögen zu übertragen. 4. Die erforderliche investive Auszahlungsermächtigung von rd. 5.900.000 € brutto ist im der- zeit geltenden Haushaltsplan 2023/2024 (inkl. Mittelfristplanung) im Teilfinanzplan des Amtes für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz in der Produktgruppe 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, bei Finanzstelle 3703-0212-8- 1000, Neubau RTH-Station, nicht enthalten. Die zur Umsetzung notwendigen Mittel wer- den im Rahmen der flexiblen Mittelbewirtschaftung im gleichen Teilfinanzplan bereitge- stellt. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen max. 5.900.000,- € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 1.000,- € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: 2025 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 89.000,- € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Aktueller Sachstand In seiner Sitzung am 15.12.2015 (AN/1954/2015), bekräftigt durch den Beschluss vom 15.03.2016 (AN/0519/2016), hat der Rat den sofortigen Baustopp für den Kalkberg beschlos- sen. Dieser erfolgte, da seinerzeit Probleme hinsichtlich der Standsicherheit der Haldenkuppe bestanden, die jedoch in der Folge durch umfangreiche Stabilisierungsarbeiten behoben wer- den konnten. Im Rahmen des kontinuierlichen Monitorings haben sich nach Abschluss der Stabilisierungsarbeiten bis heute keine weiteren Setzungen ergeben. Aufgrund der vorgenannten Beschlüsse wurde jegliche Bautätigkeit in Bezug auf den Hoch- bau unmittelbar eingestellt. Folgende Gewerke wurden nicht abgeschlossen: - Metallbau (Fassade und Tore) - Dachabdichtung - Roh- /Betonbau - Elektrotechnik 4 - Klima- und Lüftungstechnik - Trockenbau - Schreinerarbeiten - Schlosserarbeiten - Sanitärtechnik - Fliesenarbeiten - Malerarbeiten - Innenausstattung - Tief- und Straßenbau - Garten und Landschaftsbau - Technische Anlage für einen Hubschrauberbetrieb (Anflugbefeuerung, Tank- und Anla- gentechnik, Löschanlagen) In der Ratssitzung vom 10.09.2020 (AN/1179/2020) wurde beschlossen, die Hubschrauberbe- triebsstation endgültig nicht in Betrieb zu nehmen und eine Machbarkeitsstudie hinsichtlich der Möglichkeiten einer nachhaltigen, zukünftigen Nutzung durchzuführen. Das Gebäude auf dem Kalkberg ist zu 90 % fertiggestellt. Die derzeitige bauliche Situation stellt sich wie folgt dar: Der Hochbau ist großflächig von einer Gerüstkonstruktion eingehaust und zum Schutz vor Witterungseinflüssen provisorisch verschlossen. Aufgrund der fehlenden Fertigstellung und Nicht-Nutzung sind zum aktuellen Zeitpunkt an der Bausubstanz Schäden (z. B.: Eintritt von Feuchtigkeit, Schäden an der Fassade etc.) festzustellen. Für den Objektschutz gegen Vandalismus, Einbruch und unerlaubtes Betreten wurde ein Si- cherheitsdienst dauerhaft beauftragt. Zur Vermeidung von weiteren Bauschäden und damit zur Substanzerhaltung sowie als Vo- raussetzung einer Nachnutzungsmöglichkeit basierend auf den Ergebnissen der Machbar- keitsstudie (siehe Session-Nr. 3939/2023) muss ein vorgezogener nutzungsunabhängiger Ge- bäudeverschluss mit Schadensbeseitigung durchgeführt werden. Dies setzt die Aufhebung des Baustopps vom 15.12.2015 (AN/1954/2015) bzw. vom 15.03.2016 (AN/0519/2016) durch den Rat voraus. Notwendige Baumaßnahmen zur Sicherung der Bausubstanz und einer Nachnutzung Zur Sicherung der Bausubstanz vor weiterem Verfall und somit zur Vermeidung von entspre- chenden Mehrkosten im Rahmen der zukünftigen Nachnutzung ist der nutzungsunabhängige Verschluss der äußeren Hülle des Gebäudes zwingend erforderlich. Für den nutzungsunab- hängigen Verschluss als Teil der äußeren Hülle wurden durch die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln die folgenden nutzungsunabhängigen Verschlussvarianten geprüft und auf der Grundlage der Realisierbarkeit eine Grobkostenprognose durchgeführt: Nutzungsunabhängiger Verschluss mittels Einbau der eingelagerten Sektionaltore mit Kosten i. H. v. rd. 3,0 Mio. € (Beschlussvorschlag A) In den Kosten i. H. v. rd. 3,0 Mio. € sind u.a. auch Mehraufwände zur Kompensation der konstruktiven Schiefstellungen und Setzungen sowie der Austausch der Antriebs- und Steuerungstechnik (Hydraulikaggregat mit Motor, Fangschlitten, Torsteuerung) berück- sichtigt. Für die jährliche Wartung und Prüfung der Sektionaltore gemäß den Betreiber- pflichten fallen zusätzliche Aufwendungen i. H. v. rd. 1.000,- € p.a. an. Ein Einbau der Sektionaltore ohne Antriebskonstruktion ist nach Prüfung durch das Fach- unternehmen nicht ohne weitergehende Fachplanung möglich. Die Montage kann zum jet- zigen Planungsstand aus statisch-konstruktiven Gründen nur mittels Schienensystem und Antriebstechnik erfolgen. 5 Nutzungsunabhängiger Verschluss durch Fortführung der Fassade mit Kosten i. H. v. rd. 5,9 Mio. € zzgl. Entsorgung der Tore und angefallener Einlagerungskosten (Beschlussvorschlag B) Nach Prüfung und Stellungnahme durch das Fachunternehmen für den Tor- und Fassa- denbau ist zur Fortführung der Fassade eine statische und architektonische Neuplanung erforderlich. Zum einen kann eine Ansichtsgleichheit zur geplanten Fassade nicht gewähr- leistet werden; zum anderen fehlt die statische Unterkonstruktion zur Anbindung an die bestehende Fassade. Die bis dato für 223.707 € (brutto) eingelagerten Sektionaltore (Stand Mai 2024) sind im Falle dieser Variante überflüssig und werden entsorgt. Kosten Substanzerhalt Bei den dargestellten Varianten wurde ein 45%-iger Aufschlag (Zeitraum 2019 bis 2024) bzw. 67 %-iger Aufschlag (Zeitraum 20214 bis 2024) für Baupreissteigerungen einkalkuliert. Zu- sätzlich ist ein Risikozuschlag i. H. v. von 15 % sowie ein Aufschlag für Nebenkosten und Ho- norare i. H. v. 30 % berücksichtigt. Detaillierte Kosten stehen erst nach erneuter Auftragsvergabe an entsprechende Fachunter- nehmen fest. Aufgrund des beschlossenen Baustopps sind alle Auftragsverhältnisse gekün- digt und müssen im Bedarfsfall erneut ausgeschrieben werden. Laufende Kosten und Einspareffekte durch den nutzungsunabhängigen Gebäudever- schluss Die Energiekosten sind derzeit maximal reduziert und fallen nur für die notwendige Sicherung der Frostfreiheit an. Ausgenommen hiervon ist lediglich der Aufenthaltsraum des beauftragten Wachdienstes, um arbeitsrechtliche Vorgaben einzuhalten. Für das Jahr 2021 sind demnach bei einem Energieverbrauch von 88.000 kWh Heizkosten i. H. v. 3.800,- € (brutto) entstanden. Bei einem nutzungsunabhängigen Verschluss der Gebäudehülle ist mit einem positiven ener- getischen Effekt auf den Energieverbrauch des Objektes zu rechnen. Ein konkretes monetä- res Einsparpotential muss durch eine Analyse zur Feststellung der derzeitigen energetischen Mehraufwände aufgrund der unverschlossenen Gebäudehülle ermittelt werden. Weitere Einsparungen nach nutzungsunabhängigem Verschluss der Gebäudehülle sind durch nachfolgend wegfallende Substanzerhaltungskosten zu erwarten: Substanzerhaltende Maßnahme Durchschnittliche Kosten p.a. (brutto) Wetterschutzeinhausung 63.000,00 € Einlagerung Sektionaltore 26.000,00 € Durch eine vollständig verschlossene Gebäudehülle und entsprechend vollständig gesicherte Gebäudeabschnitte (z.B. Hangar) besteht durch eine Aufwandsreduzierung des Wachdiens- tes weiteres Einsparpotential. Derzeit betragen die Kosten für den Wachdienst rd. 228.000 € p.a. brutto (Mittelwert der letzten 5 Jahre). Das konkrete monetäre Einsparpotential kann erst nach Festlegung eines neuen Leistungsumfangs beziffert werden. Durch die nicht verschlossene Gebäudehülle dringt weiterhin Regen in das Gebäude ein. Ein schnellstmöglicher nutzungsunabhängiger Gebäudeverschluss trägt zum grundsätzlichen Substanzerhalt sowie der abhängigen Reduzierung von notwendigen Instandsetzungs- und Reparaturkosten bei. Machbarkeitsstudie und Öffentlichkeitsbeteiligung 6 Die Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie zu Nutzungsszenarien unter externer Begleitung wurde zwischenzeitlich abgeschlossen. Auf dieser Grundlage wurde am 25.11.2023 die Öf- fentlichkeitsbeteiligung begonnen, um die Bürger*innen in die Entwicklung mit einzubeziehen. Mögliche Nutzungskonzepte müssen im Sinne des Bau- und Planungsrechts auf Umsetzbar- keit geprüft werden. Die Verwaltung hat die Gremien über die (Zwischen-) Ergebnisse informiert (siehe Session- Nr. 3939/2023). Die Bedarfsfeststellung für die Vorentwurfsplanung Nutzungsperspektive Kalkberg (Session- Nr. 2519/2024) ist parallel zu dieser Beschlussvorlage in der Beratung. Mit Beschluss des Rates vom 10.09.2020 (AN/1179/2020), die Hubschrauberbetriebsstation endgültig nicht in Betrieb zu nehmen und eine Machbarkeitsstudie hinsichtlich der Möglichkei- ten einer nachhaltigen, zukünftigen Nutzung durchzuführen, ist der bis zu diesem Zeitpunkt bestehende Widmungszweck entfallen. Insofern ist eine Übertragung der Immobilie in das All- gemeine Liegenschaftsvermögen der Stadt Köln mit sofortiger Wirkung erforderlich. Die Ausführung des vorgezogenen nutzungsunabhängigen Gebäudeverschlusses inkl. Scha- densbeseitigung wird durch das Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz in Zusammenarbeit mit der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln realisiert. Finanzierung Die erforderliche investive Auszahlungsermächtigung in Höhe von variantenabhängig bis zu 5.900.000 € brutto steht im Haushaltsplan 2023/2024 (inkl. Mittelfristplanung) im Teilfinanz- plan des Amtes für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz in der Produkt- gruppe 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, bei Finanzstelle 3703-0212-8- 1000, Neubau RTH-Station, nicht zur Verfügung. Die zur Umsetzung des Beschlusses benö- tigten Mittel werden im Rahmen der flexiblen Mittelbewirtschaftung im gleichen Teilfinanzplan durch das Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz bereitgestellt. Eine gegebenenfalls durch den Ratsbeschluss vom 10.09.2020 erforderliche außerplanmä- ßige Abschreibung kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffert werden, da diese maßgeblich von einer zukünftigen Nachnutzung abhängig ist. Rechnungsprüfungsamt Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes vom 07.11.2024 ist als Anlage 2 beigefügt. Die darin enthaltenen Ausführungen zur Berechnung des Zuschlages für Unerwartetes bei Va- riante A wurden aufgenommen und der Betrag entsprechend angepasst. Auswirkungen auf den Klimaschutz Durch den vorgezogenen nutzungsunabhängigen Gebäudeverschluss sind positive Auswir- kungen bei der energetischen Unterhaltung des Objekts durch Einsparung von Energiekosten zu erwarten. Anlagen Anlage 1 - Prognostizierter Kostenorientierungswert Anlage 2 – Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Anlage 1 - Prognostizierter Kostenorientierungswert
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Anlage 1 - Prognostizierter Kostenorientierungswert 1.) Nutzungsunabhängiger Verschluss mittels vorhandener Sektionaltoren lfd. Nr. Gewerk Leistung Grobkostenprognose zzgl. Schadensbeseitigungen 1 Gerüstbau Hangareinhausung vorhalten und demontieren 29.411,76 € 2 Metallbau Rot-Weiße-Fassade und Sektionalore; Fertigstellung Vertragsleistung 504.201,68 € 3 Rot-Weiße-Fassade und Sektionaltore; Mehraufwand zur Kompensation der Schiefstellung und Setzungen 420.168,07 € 4 Dachabdichtung Dachanschlüsse an Fassade 25.210,08 € 5 Rohbau Restarbeiten 4.201,68 € 6 Betonfassade Restarbeiten 2.100,84 € 7 Pfosten-Riegel-Fassade Restarbeiten 21.008,40 € 8 Schließanlage Restarbeiten 2.521,01 € 9 Fassade Rückseite Hangar Fassadenverkleidung Hangarrückseite 210.084,03 € Zwischensumme netto 1.218.907,56 € zzgl. Baupreissteigerung 2019-2024 von 45% 548.508,40 € Summe inkl. Baupreissteigerung netto 1.767.415,97 € zzgl. Unerwartetes in Höhe von 15% 265.112,39 € zzgl. Nebenkosten und Honorare in Höhe von 30% 530.224,79 € Summe final netto 2.562.753,15 € Summe final brutto 19% 3.049.676,25 € rot = Mehraufwand für Schadensbeseitigunngen 2.) lfd. Nr. Gewerk Leistung Grobkostenprognose zzgl. Schadensbeseitigungen 1 Gerüstbau Hangareinhausung vorhalten und demontieren 29.411,76 € 2 Metallbau Butzbach GmbH: Rot-Weiße Fassade 122.417,68 € 288.168,07 € LV Titel 1 techn. Bearbeitung 96.889,00 € LV Titel 2 Baustelleneinrichtung 101.550,00 € LV Titel 3 Anschlüsse 98.196,22 € LV Titel 4 Fassade aus Fiberglas-Doppelstegplatten 260.496,89 € LV Titel 6 Fassade aus Aluminuium-Verbundplatten 287.719,61 € LV Titel 7 Konstruktion aus OSB-Platten 35.257,44 € LV Titel 8 Aluminiumbleche 201.039,66 € LV Titel 9 Unterkonstruktion 196.733,33 € LV Titel 10 Unterkonstruktion für Einbauteile 14.063,11 € LV Titel 11 Dämmarbeiten 47.575,67 € LV Titel 12 Stundenlohnarbeiten 2.513,33 € Pauschale für Ergänzung Unterkonstruktion 70.000,00 € 3 4 Dachabdichtung Dachanschlüsse an Fassade 25.210,08 € 5 Rohbau Restarbeiten 4.201,68 € 6 Betonfassade Restarbeiten 2.100,84 € 7 Pfosten-Riegel-Fassade Restarbeiten 21.008,40 € 8 Schließanlage Restarbeiten 2.521,01 € 9 Fassade Rückseite Hangar Fassadenverkleidung Hangarrückseite 210.084,03 € Summe Nr. 2 LV-Titel 1.412.034,27 € Summe Rest 705.123,56 € Summe ohne Baupreissteigerung netto 2.117.157,83 € zzgl. Baupreissteigerung für Nr. 2 LV-Titel, 2014-2024 von 67% 946.062,96 € zzgl. Baupreissteigerung für Rest 2019-2024 von 45% 317.305,60 € Summe inkl. Baupreissteigerung netto 3.380.526,39 € zzgl. Unerwartetes in Höhe von 15% 507.078,96 € zzgl. Nebenkosten und Honorare in Höhe von 30% 1.014.157,92 € Summe final netto 4.901.763,26 € Summe final brutto 19% 5.833.098,28 € rot = Mehraufwand für Schadensbeseitigunngen Butzbach GmbH: Entsorgung Sektionaltore Entsorgung eingelagerter Tore nicht bezifferbar Alternativer nutzungsunabhängiger Verschluss durch eine Fiberglasfassade
Anlage 3, Auszug BV 8 (Kalk) 28.11.2024
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 8 (Kalk) Frau Brecher Telefon: (0221) 221 98313 Fax: (0221) 221 98347 E-Mail: corinna.brecher@stadt- koeln.de Datum: 03.12.2024 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 28. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 28.11.2024 öffentlich 8.2.10 Kalkberg hier: Ausführung von Restarbeiten zum nutzungsunabhängigen Gebäu- deverschluss und zur Sicherung der Bausubstanz in Vorbereitung einer Nachnutzung sowie Übertragung der Immobilie in das Allgemeine Lie- genschaftsvermögen der Stadt Köln 0879/2023 Bezirksvertreter Robyns (SPD-Fraktion) erklärte, dass es keinen Hinweis des Rech- nungsprüfungsamtes gebe, ob ein Verschluss wirklich notwendig sei. Seine Fraktion werde zustimmen, damit Bewegung reinkomme, möchte nachstehende Frage zu Pro- tokoll genommen haben und bittet um Beantwortung durch die Verwaltung: "Kann man nicht Gelder einsparen und wie viele Schäden sind durch die Nichtnutzung fes Kalkbergs entstanden?" Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: Beschluss: Beschlussvorschlag A (Nutzungsunabhängiger Verschluss mittels Einbau der Sektionaltore): 1. Der Rat hebt den in seiner Sitzung am 15.12.2015 (AN/1954/2015), bekräftigt durch den Ratsbeschluss vom 15.03.2016 (AN/0519/2016), beschlossenen Bau- stopp zur Durchführung der Restarbeiten unter 2. auf. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Ausführung der Restarbeiten zum nut- zungsunabhängigen Verschluss der äußeren Hülle des Gebäudes sowie zur Si- cherung der Bausubstanz in Vorbereitung einer Nachnutzung mittels Einbau der Sektionaltore mit einem prognostizierten Kostenorientierungswert in Höhe von rd. 3.000.000 € brutto. 3. Der Rat beschließt, die Immobilie mit sofortiger Wirkung aufgrund des Wegfalls des bisherigen Widmungszweckes einer Hubschrauberbetriebsstation in das All- gemeine Liegenschaftsvermögen zu übertragen. 4. Die erforderliche investive Auszahlungsermächtigung von rd. 3.000.000 € brutto ist im derzeit geltenden Haushaltsplan 2023/2024 (inkl. Mittelfristplanung) im Teil- finanzplan des Amtes für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz in der Produktgruppe 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, bei Fi- nanzstelle 3703-0212-8-1000, Neubau RTH-Station, nicht enthalten. Die zur Um- setzung notwendigen Mittel werden im Rahmen der flexiblen Mittelbewirtschaftung im gleichen Teilfinanzplan bereitgestellt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Bezirksvertreter Winkler (AFD) war bei der Abstimmung nicht anwesend.
Anlage 2 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
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/ 2 14 143 07.11.2024 Dezernat I, 37 Stellungnahme zur Beschlussvorlage 0879/2023 (Stand 25.10.2024) Ausführung von Restarbeiten zum nutzungsunabhängigen Gebäudeverschluss und zur Sicherung der Bausubstanz in Vorbereitung einer Nachnutzung sowie Übertragung der Immobilie in das Allgemeine Liegenschaftsvermögen der Stadt Köln RPA-Nr. 143/24/07/24 Eingereichte Kosten Variante A: ca. 2,8 Mio. € brutto Eingereichte Kosten Variante B: ca. 5,9 Mio. € brutto Kosten bei gleicher Berechnungsmethode: Variante A: ca. 3,0 Mio. € brutto Variante B: ca. 5,9 Mio. € brutto Sehr geehrte Damen und Herren, mit o.g. Vorlage beabsichtigt 37 Berufsfeuerwehr Köln, den Baubeschluss zur Erbrin- gung der Restleistungen zum Gebäudeverschluss und zur Sicherung der Bausub- stanz für die Hubschrauberbetriebsstation auf dem Kalkberg zu erwirken. Dazu sei zunächst die Aufhebung des 2015/2016 beschlossenen Baustopps notwendig. Weiterhin wäre wegen des Wegfalls des bisherigen Widmungszwecks einer Hub- schrauberlandestation ein Übertrag in das Allgemeine Liegenschaftsvermögen not- wendig. Auf letztgenannten Punkt wird 14 nachfolgend im Rahmen dieser Prüfung nicht eingehen. Vorgelegt wurden „prognostizierte Kostenorientierungswerte“ für zwei Ausführungs- varianten, die von 26 ermittelt wurden. Beschlussvorschlag A umfasst die Kosten für den vorzeitigen nutzungsunabhängigen Gebäudeverschluss mittels der nunmehr seit mehreren Jahren eingelagerten Sektio- naltore. - Die genannten Kosten in Höhe von ca. 2,8 Mio. € brutto beinhalten Baukosten in Höhe von ca. 1,767 Mio. € (inkl. der Preissteigerung der ursprünglichen Be- rechnung aus dem Jahr 2019 bis 2024), ca. 183.000 € für Unerwartetes und ca. 366.000 € für Nebenkosten und Honorare zzgl. MwSt. - Die Kosten wurden anhand der Hauptvertragsleistungen der ursprünglichen Beauftragung abzüglich der bereits erbrachten Leistungen ermittelt. Eine ent- Anlage 2 - 2 - / 3 sprechende Aufschlüsselung der Kosten wurde nicht vorgelegt und kann des- halb nicht bewertet werden. - Die Kosten für die künftige Wartung, Pflege und U nterhaltung verbunden mit dem dafür notwendigen Personaleinsatz werden gemäß Beschlussvorlage mit ca. 1.000 € p. a. angegeben. Beschlussvorschlag B erfasst die Kosten für den vollständigen Gebäudeverschluss mittels Fortführung der Fassade. - Die genannten Kosten in Höhe von ca. 5,9 Mio. € b rutto beinhalten Baukosten in Höhe von ca. 3,38 Mio. € (inkl. der Preissteigerung der ursprünglichen Be- rechnung für einen Teilbereich aus dem Jahr 2014 bis 2024, für einen ande- ren Bereich von 2019 bis 2024), ca. 507.000 € für Unerwartetes und ca. 1,014 Mio. € für Nebenkosten und Honorare zzgl. MwSt. - Zur Fortführung der Fassade ist zunächst eine sta tische und architektonische Neuplanung erforderlich. Eine Ansichtsgleichheit der Fassade kann nicht ge- währleistet werden. Nach der Prüfung der vorgelegten Unterlagen ist Folgendes festzuhalten: - Anderes als bei Variante B wird bei Variante A de r Zuschlag für Unerwartetes (15%) sowie der Ansatz für Nebenkosten und Honorare (30%) auf die Baukos- ten vor der Berücksichtigung von Baupreissteigerung angesetzt. Bei der iden- tischen Berechnung analog zu Variante B (Baukosten inkl. Baupreissteige- rung) lägen die Kosten für Variante A somit um 246.800 € höher bei 3.049.676 € (rund 3 Mio. €). - Bei der Variante A ist mit einem stetigen Pflege- und Wartungseinsatz zu rechnen, der mit ca. 1.000 € pro Jahr beziffert wird und damit deutlich unter- halb der Kosten für die dann entfallende Einlagerung der Tore und den zum Teil entfallenen Objektschutz liegt. - Beide Varianten setzen voraus, dass die Standsich erheit des Gebäudes trotz der Vorgeschichte in der Bauphase (Setzung des Gebäudes) zugesichert wird. - Bei beiden Varianten wäre nach der Realisierung n och kein funktionstüchtiges Gebäude hergestellt, da eine Reihe von noch nicht fertiggestellten Gewerken (bspw. Trockenbau-, Sanitär-, Schlosser-, Schreiner- oder Malerarbeiten) in den Kosten für die Varianten A und B nicht enthalten sind. - Ein künftiges konkretes Nutzungskonzept existiert noch nicht. Die Grundlage dafür soll jedoch im Rahmen einer parallel durch 67 eingebrachten Beschluss- fassung erarbeitet werden (vgl. 2519/2024). Eine Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2023 (Session-Nr. 3939/2023 gemäß Beschluss aus der Ratssitzung vom 10.09.2020) sieht Potential für die Kombination verschiedener Nutzungsmög- lichkeiten aus Landschaftspark, Sportanlage und außerschulischem Lernort. - Eine Bewertung hinsichtlich der Wirtschaftlichkei t der hier zu beschließenden Maßnahmen in Bezug auf ein späteres Nutzungskonzept ist nicht bekannt. Jedoch sind die Maßnahmen zum Gebäudeverschluss in Bezug auf den Werterhalt der Immobilie zwingend. - 3 - - In der oben genannten Machbarkeitsstudie heißt es „Umnutzung des Grund- stücks löst Regelungsbedarf aus (Bebauungsplan).“ Dieser „Regelungsbedarf“ wird in jedem Fall noch einen beachtlichen Zeitraum in Anspruch nehmen. Insgesamt ist festzustellen, dass der Gebäudeverschluss zunächst für den Werterhalt der weitestgehend fertiggestellten und hochwertig ausgeführten Immobilie zwingend wäre. Trotzdem stellt sich die Frage, ob das Gebäude Teil der zukünftigen Nutzung wird und in welchem Umfang dann noch Umbaumaßnahmen notwendig sind. Die zunächst nur grob ermittelten Kosten enthalten darüber hinaus durch den frühen Planungsstand erfahrungsgemäß noch hohes Abweichungspotential. Mit freundlichen Grüßen Sven Genseke stellv. Amtsleitung Rechnungsprüfungsamt
Anlage 0 - Dringlichkeitsbegründung
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Anlage 0 – Dringlichkeitsbegründung In der Ratssitzung 12.12.2024 werden aufgrund der inhaltlichen Zusammenhänge gleichzeitig zwei Beschlussvorlagen, die die Entwicklung des Kalkberges betreffen, dem Rat zur Entscheidung vorgelegt (Vorlagen Nr. 2519/2024 - Nutzungsperspektiven Kalkberg und Vorlagen-Nr. 0879/2023 - Ausführung von Restarbeiten zum nutzungsunabhängigen Gebäudeverschluss und zur Sicherung der Bausubstanz in Vorbereitung einer Nachnutzung sowie Übertragung der Immobilie in das Allgemeine Liegenschaftsvermögen der Stadt Köln). Aufgrund der komplexen gesamtstädtischen Zusammenhänge in der Beschlussvorlage „Ausführung von Restarbeiten zum nutzungsunabhängigen Gebäudeverschluss und zur Sicherung der Bausubstanz in Vorbereitung einer Nachnutzung sowie Übertragung der Immobilie in das Allgemeine Liegenschaftsvermögen der Stadt Köln“ und den durchzuführenden übergreifenden Abstimmungen konnte die Beschlussvorlage erst kurzfristig finalisiert werden.
Beratungsverlauf (8)
Beschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0879/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 18.11.2024
- Erstellt
- 08.03.2023 22:07