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0879/2023

Kalkberg, hier: Ausführung von Restarbeiten zum nutzungsunabhängigen Gebäudeverschluss und zur Sicherung der Bausubstanz in Vorbereitung einer Nachnutzung sowie Übertragung der Immobilie in das Allgemeine Liegenschaftsvermögen der Stadt Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 18.11.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.02.2025, TOP 10.3

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 1 - Prognostizierter Kostenorientierungswert

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Ansehen

Anlage 3, Auszug BV 8 (Kalk) 28.11.2024

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Ansehen

Anlage 2 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

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Ansehen

Anlage 0 - Dringlichkeitsbegründung

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

14222 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/37/374/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0879/2023 
Freigabedatum 
 18.11.2024 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Kalkberg 
hier: Ausführung von Restarbeiten zum nutzungsunabhängigen Gebäudeverschluss 
und zur Sicherung der Bausubstanz in Vorbereitung einer Nachnutzung sowie 
Übertragung der Immobilie in das Allgemeine Liegenschaftsvermögen der Stadt Köln
  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Beschlussvorschlag A (Nutzungsunabhängiger Verschluss mittels Einbau der Sektio-
naltore): 
 
1. Der Rat hebt den in seiner Sitzung am 15.12.2015 (AN/1954/2015), bekräftigt durch den 
Ratsbeschluss vom 15.03.2016 (AN/0519/2016), beschlossenen Baustopp zur Durchfüh-
rung der Restarbeiten unter 2. auf. 
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Ausführung der Restarbeiten zum nutzungsun-
abhängigen Verschluss der äußeren Hülle des Gebäudes sowie zur Sicherung der Bau-
substanz in Vorbereitung einer Nachnutzung mittels Einbau der Sektionaltore mit einem 
prognostizierten Kostenorientierungswert in Höhe von rd. 3.000.000 € brutto. 
 
3. Der Rat beschließt, die Immobilie mit sofortiger Wirkung aufgrund des Wegfalls des bis-
herigen Widmungszweckes einer Hubschrauberbetriebsstation in das Allgemeine Liegen-
schaftsvermögen zu übertragen. 
Liegenschaftsausschuss 25.11.2024 
Gesundheitsausschuss 26.11.2024 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.11.2024 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 28.11.2024 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 02.12.2024 
Bauausschuss 02.12.2024 
Finanzausschuss 09.12.2024 
Rat 12.12.2024

2 
 
4. Die erforderliche investive Auszahlungsermächtigung von rd. 3.000.000 € brutto ist im 
derzeit geltenden Haushaltsplan 2023/2024 (inkl. Mittelfristplanung) im Teilfinanzplan des 
Amtes für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz in der Produktgruppe 
0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, bei Finanzstelle 3703-0212-8-
1000, Neubau RTH-Station, nicht enthalten. Die zur Umsetzung notwendigen Mittel wer-
den im Rahmen der flexiblen Mittelbewirtschaftung im gleichen Teilfinanzplan bereitge-
stellt. 
 
 
Beschlussvorschlag B (Nutzungsunabhängiger Verschluss durch Fortführung der Fas-
sade): 
 
1. Der Rat hebt den in seiner Sitzung am 15.12.2015 (AN/1954/2015), bekräftigt durch den 
Ratsbeschluss vom 15.03.2016 (AN/0519/2016), beschlossenen Baustopp zur Durchfüh-
rung der Restarbeiten unter 2. auf. 
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Ausführung der Restarbeiten zum nutzungsun-
abhängigen Verschluss der äußeren Hülle des Gebäudes sowie zur Sicherung der Bau-
substanz in Vorbereitung einer Nachnutzung durch die Fortführung der Fassade mit einem 
prognostizierten Kostenorientierungswert in Höhe von rd. 5.900.000 € brutto. 
 
3. Der Rat beschließt, die Immobilie mit sofortiger Wirkung aufgrund des Wegfalls des bishe-
rigen Widmungszweckes einer Hubschrauberbetriebsstation in das Allgemeine Liegen-
schaftsvermögen zu übertragen. 
 
4. Die erforderliche investive Auszahlungsermächtigung von rd. 5.900.000 € brutto ist im der-
zeit geltenden Haushaltsplan 2023/2024 (inkl. Mittelfristplanung) im Teilfinanzplan des 
Amtes für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz in der Produktgruppe 
0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, bei Finanzstelle 3703-0212-8-
1000, Neubau RTH-Station, nicht enthalten. Die zur Umsetzung notwendigen Mittel wer-
den im Rahmen der flexiblen Mittelbewirtschaftung im gleichen Teilfinanzplan bereitge-
stellt.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   max. 
5.900.000,- € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    1.000,-  € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr: 2025 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    89.000,- € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
 Begründung: 
Aktueller Sachstand 
In seiner Sitzung am 15.12.2015 (AN/1954/2015), bekräftigt durch den Beschluss vom 
15.03.2016 (AN/0519/2016), hat der Rat den sofortigen Baustopp für den Kalkberg beschlos-
sen. Dieser erfolgte, da seinerzeit Probleme hinsichtlich der Standsicherheit der Haldenkuppe 
bestanden, die jedoch in der Folge durch umfangreiche Stabilisierungsarbeiten behoben wer-
den konnten. Im Rahmen des kontinuierlichen Monitorings haben sich nach Abschluss der 
Stabilisierungsarbeiten bis heute keine weiteren Setzungen ergeben.  
Aufgrund der vorgenannten Beschlüsse wurde jegliche Bautätigkeit in Bezug auf den Hoch-
bau unmittelbar eingestellt. Folgende Gewerke wurden nicht abgeschlossen: 
- Metallbau (Fassade und Tore)  
- Dachabdichtung 
- Roh- /Betonbau 
- Elektrotechnik

4 
- Klima- und Lüftungstechnik 
- Trockenbau 
- Schreinerarbeiten 
- Schlosserarbeiten  
- Sanitärtechnik 
- Fliesenarbeiten 
- Malerarbeiten 
- Innenausstattung 
- Tief- und Straßenbau  
- Garten und Landschaftsbau 
- Technische Anlage für einen Hubschrauberbetrieb (Anflugbefeuerung, Tank- und Anla-
gentechnik, Löschanlagen)  
In der Ratssitzung vom 10.09.2020 (AN/1179/2020) wurde beschlossen, die Hubschrauberbe-
triebsstation endgültig nicht in Betrieb zu nehmen und eine Machbarkeitsstudie hinsichtlich der 
Möglichkeiten einer nachhaltigen, zukünftigen Nutzung durchzuführen. 
Das Gebäude auf dem Kalkberg ist zu 90 % fertiggestellt. Die derzeitige bauliche Situation 
stellt sich wie folgt dar: 
Der Hochbau ist großflächig von einer Gerüstkonstruktion eingehaust und zum Schutz vor 
Witterungseinflüssen provisorisch verschlossen. Aufgrund der fehlenden Fertigstellung und 
Nicht-Nutzung sind zum aktuellen Zeitpunkt an der Bausubstanz Schäden (z. B.: Eintritt von 
Feuchtigkeit, Schäden an der Fassade etc.) festzustellen.  
Für den Objektschutz gegen Vandalismus, Einbruch und unerlaubtes Betreten wurde ein Si-
cherheitsdienst dauerhaft beauftragt. 
Zur Vermeidung von weiteren Bauschäden und damit zur Substanzerhaltung sowie als Vo-
raussetzung einer Nachnutzungsmöglichkeit basierend auf den Ergebnissen der Machbar-
keitsstudie (siehe Session-Nr. 3939/2023) muss ein vorgezogener nutzungsunabhängiger Ge-
bäudeverschluss mit Schadensbeseitigung durchgeführt werden. Dies setzt die Aufhebung 
des Baustopps vom 15.12.2015 (AN/1954/2015) bzw. vom 15.03.2016 (AN/0519/2016) durch 
den Rat voraus.  
 
Notwendige Baumaßnahmen zur Sicherung der Bausubstanz und einer Nachnutzung 
Zur Sicherung der Bausubstanz vor weiterem Verfall und somit zur Vermeidung von entspre-
chenden Mehrkosten im Rahmen der zukünftigen Nachnutzung ist der nutzungsunabhängige 
Verschluss der äußeren Hülle des Gebäudes zwingend erforderlich. Für den nutzungsunab-
hängigen Verschluss als Teil der äußeren Hülle wurden durch die Gebäudewirtschaft der 
Stadt Köln die folgenden nutzungsunabhängigen Verschlussvarianten geprüft und auf der 
Grundlage der Realisierbarkeit eine Grobkostenprognose durchgeführt: 
 
 Nutzungsunabhängiger Verschluss mittels Einbau der eingelagerten Sektionaltore 
mit Kosten i. H. v. rd. 3,0 Mio. € (Beschlussvorschlag A) 
In den Kosten i. H. v. rd. 3,0 Mio. € sind u.a. auch Mehraufwände zur Kompensation der 
konstruktiven Schiefstellungen und Setzungen sowie der Austausch der Antriebs- und 
Steuerungstechnik (Hydraulikaggregat mit Motor, Fangschlitten, Torsteuerung) berück-
sichtigt. Für die jährliche Wartung und Prüfung der Sektionaltore gemäß den Betreiber-
pflichten fallen zusätzliche Aufwendungen i. H. v. rd. 1.000,- € p.a. an. 
Ein Einbau der Sektionaltore ohne Antriebskonstruktion ist nach Prüfung durch das Fach-
unternehmen nicht ohne weitergehende Fachplanung möglich. Die Montage kann zum jet-
zigen Planungsstand aus statisch-konstruktiven Gründen nur mittels Schienensystem und 
Antriebstechnik erfolgen.

5 
 
 Nutzungsunabhängiger Verschluss durch Fortführung der Fassade mit Kosten i. H. 
v. rd. 5,9 Mio. € zzgl. Entsorgung der Tore und angefallener Einlagerungskosten 
(Beschlussvorschlag B) 
Nach Prüfung und Stellungnahme durch das Fachunternehmen für den Tor- und Fassa-
denbau ist zur Fortführung der Fassade eine statische und architektonische Neuplanung 
erforderlich. Zum einen kann eine Ansichtsgleichheit zur geplanten Fassade nicht gewähr-
leistet werden; zum anderen fehlt die statische Unterkonstruktion zur Anbindung an die 
bestehende Fassade. Die bis dato für 223.707 € (brutto) eingelagerten Sektionaltore 
(Stand Mai 2024) sind im Falle dieser Variante überflüssig und werden entsorgt. 
 
Kosten Substanzerhalt 
Bei den dargestellten Varianten wurde ein 45%-iger Aufschlag (Zeitraum 2019 bis 2024) bzw. 
67 %-iger Aufschlag (Zeitraum 20214 bis 2024) für Baupreissteigerungen einkalkuliert. Zu-
sätzlich ist ein Risikozuschlag i. H. v. von 15 % sowie ein Aufschlag für Nebenkosten und Ho-
norare i. H. v. 30 % berücksichtigt.  
Detaillierte Kosten stehen erst nach erneuter Auftragsvergabe an entsprechende Fachunter-
nehmen fest. Aufgrund des beschlossenen Baustopps sind alle Auftragsverhältnisse gekün-
digt und müssen im Bedarfsfall erneut ausgeschrieben werden.  
 
Laufende Kosten und Einspareffekte durch den nutzungsunabhängigen Gebäudever-
schluss  
Die Energiekosten sind derzeit maximal reduziert und fallen nur für die notwendige Sicherung 
der Frostfreiheit an. Ausgenommen hiervon ist lediglich der Aufenthaltsraum des beauftragten 
Wachdienstes, um arbeitsrechtliche Vorgaben einzuhalten. Für das Jahr 2021 sind demnach 
bei einem Energieverbrauch von 88.000 kWh Heizkosten i. H. v. 3.800,- € (brutto) entstanden. 
Bei einem nutzungsunabhängigen Verschluss der Gebäudehülle ist mit einem positiven ener-
getischen Effekt auf den Energieverbrauch des Objektes zu rechnen. Ein konkretes monetä-
res Einsparpotential muss durch eine Analyse zur Feststellung der derzeitigen energetischen 
Mehraufwände aufgrund der unverschlossenen Gebäudehülle ermittelt werden.  
 
Weitere Einsparungen nach nutzungsunabhängigem Verschluss der Gebäudehülle sind durch 
nachfolgend wegfallende Substanzerhaltungskosten zu erwarten: 
 
Substanzerhaltende Maßnahme Durchschnittliche Kosten p.a. (brutto) 
 
Wetterschutzeinhausung 
 
63.000,00 € 
Einlagerung Sektionaltore 
 
26.000,00 € 
 
Durch eine vollständig verschlossene Gebäudehülle und entsprechend vollständig gesicherte 
Gebäudeabschnitte (z.B. Hangar) besteht durch eine Aufwandsreduzierung des Wachdiens-
tes weiteres Einsparpotential. Derzeit betragen die Kosten für den Wachdienst rd. 228.000 € 
p.a. brutto (Mittelwert der letzten 5 Jahre). Das konkrete monetäre Einsparpotential kann erst 
nach Festlegung eines neuen Leistungsumfangs beziffert werden. 
Durch die nicht verschlossene Gebäudehülle dringt weiterhin Regen in das Gebäude ein. Ein 
schnellstmöglicher nutzungsunabhängiger Gebäudeverschluss trägt zum grundsätzlichen 
Substanzerhalt sowie der abhängigen Reduzierung von notwendigen Instandsetzungs- und 
Reparaturkosten bei. 
 
Machbarkeitsstudie und Öffentlichkeitsbeteiligung

6 
Die Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie zu Nutzungsszenarien unter externer Begleitung 
wurde zwischenzeitlich abgeschlossen. Auf dieser Grundlage wurde am 25.11.2023 die Öf-
fentlichkeitsbeteiligung begonnen, um die Bürger*innen in die Entwicklung mit einzubeziehen. 
Mögliche Nutzungskonzepte müssen im Sinne des Bau- und Planungsrechts auf Umsetzbar-
keit geprüft werden.  
Die Verwaltung hat die Gremien über die (Zwischen-) Ergebnisse informiert (siehe Session-
Nr. 3939/2023).  
 
Die Bedarfsfeststellung für die Vorentwurfsplanung Nutzungsperspektive Kalkberg (Session-
Nr. 2519/2024) ist parallel zu dieser Beschlussvorlage in der Beratung. 
 
Mit Beschluss des Rates vom 10.09.2020 (AN/1179/2020), die Hubschrauberbetriebsstation 
endgültig nicht in Betrieb zu nehmen und eine Machbarkeitsstudie hinsichtlich der Möglichkei-
ten einer nachhaltigen, zukünftigen Nutzung durchzuführen, ist der bis zu diesem Zeitpunkt 
bestehende Widmungszweck entfallen. Insofern ist eine Übertragung der Immobilie in das All-
gemeine Liegenschaftsvermögen der Stadt Köln mit sofortiger Wirkung erforderlich. 
 
Die Ausführung des vorgezogenen nutzungsunabhängigen Gebäudeverschlusses inkl. Scha-
densbeseitigung wird durch das Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz 
in Zusammenarbeit mit der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln realisiert. 
 
Finanzierung 
Die erforderliche investive Auszahlungsermächtigung in Höhe von variantenabhängig bis zu 
5.900.000 € brutto steht im Haushaltsplan 2023/2024 (inkl. Mittelfristplanung) im Teilfinanz-
plan des Amtes für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz in der Produkt-
gruppe 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, bei Finanzstelle 3703-0212-8-
1000, Neubau RTH-Station, nicht zur Verfügung. Die zur Umsetzung des Beschlusses benö-
tigten Mittel werden im Rahmen der flexiblen Mittelbewirtschaftung im gleichen Teilfinanzplan 
durch das Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz bereitgestellt. 
Eine gegebenenfalls durch den Ratsbeschluss vom 10.09.2020 erforderliche außerplanmä-
ßige Abschreibung kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffert werden, da diese maßgeblich 
von einer zukünftigen Nachnutzung abhängig ist. 
 
Rechnungsprüfungsamt 
Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes vom 07.11.2024 ist als Anlage 2 beigefügt. 
Die darin enthaltenen Ausführungen zur Berechnung des Zuschlages für Unerwartetes bei Va-
riante A wurden aufgenommen und der Betrag entsprechend angepasst. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Durch den vorgezogenen nutzungsunabhängigen Gebäudeverschluss sind positive Auswir-
kungen bei der energetischen Unterhaltung des Objekts durch Einsparung von Energiekosten 
zu erwarten.  
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 - Prognostizierter Kostenorientierungswert 
Anlage 2 – Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

Anlage 1 - Prognostizierter Kostenorientierungswert

2912 Zeichen

Anlage 1 - Prognostizierter Kostenorientierungswert
1.) Nutzungsunabhängiger Verschluss mittels vorhandener Sektionaltoren
lfd.
Nr. Gewerk Leistung Grobkostenprognose zzgl. Schadensbeseitigungen
1 Gerüstbau Hangareinhausung  vorhalten und demontieren 29.411,76 €
2 Metallbau Rot-Weiße-Fassade und Sektionalore; Fertigstellung Vertragsleistung 504.201,68 €
3  Rot-Weiße-Fassade und Sektionaltore; Mehraufwand zur Kompensation 
der Schiefstellung und Setzungen 420.168,07 €
4 Dachabdichtung Dachanschlüsse an Fassade 25.210,08 €
5 Rohbau Restarbeiten 4.201,68 €
6 Betonfassade Restarbeiten 2.100,84 €
7 Pfosten-Riegel-Fassade Restarbeiten 21.008,40 €
8 Schließanlage Restarbeiten 2.521,01 €
9 Fassade Rückseite Hangar Fassadenverkleidung Hangarrückseite 210.084,03 €
 Zwischensumme netto 1.218.907,56 €
zzgl. Baupreissteigerung 2019-2024 von 45% 548.508,40 €
Summe inkl. Baupreissteigerung netto 1.767.415,97 €
zzgl. Unerwartetes in Höhe von 15% 265.112,39 €
zzgl. Nebenkosten und Honorare in Höhe von 30% 530.224,79 €
Summe final netto 2.562.753,15 €
Summe final brutto 19% 3.049.676,25 €
rot = Mehraufwand für Schadensbeseitigunngen
2.)
lfd. 
Nr. Gewerk Leistung Grobkostenprognose zzgl. Schadensbeseitigungen
1 Gerüstbau Hangareinhausung vorhalten und demontieren 29.411,76 €
2 Metallbau Butzbach GmbH: Rot-Weiße Fassade 122.417,68 €
  288.168,07 €
LV Titel 1 techn. Bearbeitung 96.889,00 €
LV Titel 2 Baustelleneinrichtung 101.550,00 €
LV Titel 3 Anschlüsse 98.196,22 €
LV Titel 4 Fassade aus Fiberglas-Doppelstegplatten 260.496,89 €
LV Titel 6 Fassade aus Aluminuium-Verbundplatten 287.719,61 €
LV Titel 7 Konstruktion aus OSB-Platten 35.257,44 €
LV Titel 8 Aluminiumbleche 201.039,66 €
LV Titel 9 Unterkonstruktion 196.733,33 €
LV Titel 10 Unterkonstruktion für Einbauteile 14.063,11 €
LV Titel 11 Dämmarbeiten 47.575,67 €
LV Titel 12 Stundenlohnarbeiten 2.513,33 €
Pauschale für Ergänzung Unterkonstruktion 70.000,00 €
3
 
4 Dachabdichtung Dachanschlüsse an Fassade 25.210,08 €
5 Rohbau Restarbeiten 4.201,68 €
6 Betonfassade Restarbeiten 2.100,84 €
7 Pfosten-Riegel-Fassade Restarbeiten 21.008,40 €
8 Schließanlage Restarbeiten 2.521,01 €
9 Fassade Rückseite Hangar Fassadenverkleidung Hangarrückseite 210.084,03 €
Summe Nr. 2  LV-Titel 1.412.034,27 €
Summe Rest 705.123,56 €
Summe ohne Baupreissteigerung netto 2.117.157,83 €
zzgl. Baupreissteigerung für Nr. 2 LV-Titel, 2014-2024 von 67% 946.062,96 €
zzgl. Baupreissteigerung für Rest 2019-2024 von 45% 317.305,60 €
Summe inkl. Baupreissteigerung netto 3.380.526,39 €
zzgl. Unerwartetes in Höhe von 15% 507.078,96 €
zzgl. Nebenkosten und Honorare in Höhe von 30% 1.014.157,92 €
Summe final netto 4.901.763,26 €
Summe final brutto 19% 5.833.098,28 €
rot = Mehraufwand für Schadensbeseitigunngen
Butzbach GmbH: Entsorgung Sektionaltore Entsorgung eingelagerter Tore nicht bezifferbar
Alternativer nutzungsunabhängiger Verschluss durch eine Fiberglasfassade

Anlage 3, Auszug BV 8 (Kalk) 28.11.2024

2563 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Frau Brecher 
Telefon: (0221) 221 98313 
Fax: (0221) 221 98347 
E-Mail: corinna.brecher@stadt-
koeln.de
Datum: 03.12.2024 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 28. Sitzung der 
Bezirksvertretung Kalk vom 28.11.2024 
öffentlich 
8.2.10 Kalkberg 
hier: Ausführung von Restarbeiten zum nutzungsunabhängigen Gebäu-
deverschluss und zur Sicherung der Bausubstanz in Vorbereitung einer 
Nachnutzung sowie Übertragung der Immobilie in das Allgemeine Lie-
genschaftsvermögen der Stadt Köln 
0879/2023 
Bezirksvertreter Robyns (SPD-Fraktion) erklärte, dass es keinen Hinweis des Rech-
nungsprüfungsamtes gebe, ob ein Verschluss wirklich notwendig sei. Seine Fraktion 
werde zustimmen, damit Bewegung reinkomme, möchte nachstehende Frage zu Pro-
tokoll genommen haben und bittet um Beantwortung durch die Verwaltung: 
"Kann man nicht Gelder einsparen und wie viele Schäden sind durch die 
Nichtnutzung fes Kalkbergs entstanden?"
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: 
Beschluss: 
Beschlussvorschlag A (Nutzungsunabhängiger Verschluss mittels Einbau der 
Sektionaltore): 
1. Der Rat hebt den in seiner Sitzung am 15.12.2015 (AN/1954/2015), bekräftigt
durch den Ratsbeschluss vom 15.03.2016 (AN/0519/2016), beschlossenen Bau-
stopp zur Durchführung der Restarbeiten unter 2. auf.

2. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Ausführung der Restarbeiten zum nut-
zungsunabhängigen Verschluss der äußeren Hülle des Gebäudes sowie zur Si-
cherung der Bausubstanz in Vorbereitung einer Nachnutzung mittels Einbau der 
Sektionaltore mit einem prognostizierten Kostenorientierungswert in Höhe von rd. 
3.000.000 € brutto. 
 
3. Der Rat beschließt, die Immobilie mit sofortiger Wirkung aufgrund des Wegfalls 
des bisherigen Widmungszweckes einer Hubschrauberbetriebsstation in das All-
gemeine Liegenschaftsvermögen zu übertragen. 
 
4. Die erforderliche investive Auszahlungsermächtigung von rd. 3.000.000 € brutto 
ist im derzeit geltenden Haushaltsplan 2023/2024 (inkl. Mittelfristplanung) im Teil-
finanzplan des Amtes für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz in 
der Produktgruppe 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, bei Fi-
nanzstelle 3703-0212-8-1000, Neubau RTH-Station, nicht enthalten. Die zur Um-
setzung notwendigen Mittel werden im Rahmen der flexiblen Mittelbewirtschaftung 
im gleichen Teilfinanzplan bereitgestellt. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.  
 
Bezirksvertreter Winkler (AFD) war bei der Abstimmung nicht anwesend.

Anlage 2 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

5590 Zeichen

/ 2 
14 
143 
07.11.2024 
Dezernat I, 
37 
Stellungnahme zur Beschlussvorlage 0879/2023 (Stand 25.10.2024) 
Ausführung von Restarbeiten zum nutzungsunabhängigen Gebäudeverschluss 
und zur Sicherung der Bausubstanz in Vorbereitung einer Nachnutzung sowie 
Übertragung der Immobilie in das Allgemeine Liegenschaftsvermögen der 
Stadt Köln 
RPA-Nr. 143/24/07/24 
Eingereichte Kosten Variante A: ca. 2,8 Mio. € brutto 
Eingereichte Kosten Variante B: ca. 5,9 Mio. € brutto 
Kosten bei gleicher Berechnungsmethode: 
Variante A:  ca. 3,0 Mio. € brutto  
Variante B:  ca. 5,9 Mio. € brutto 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
mit o.g. Vorlage beabsichtigt 37 Berufsfeuerwehr Köln, den Baubeschluss zur Erbrin-
gung der Restleistungen zum Gebäudeverschluss und zur Sicherung der Bausub-
stanz für die Hubschrauberbetriebsstation auf dem Kalkberg zu erwirken. Dazu sei 
zunächst die Aufhebung des 2015/2016 beschlossenen Baustopps notwendig. 
Weiterhin wäre wegen des Wegfalls des bisherigen Widmungszwecks einer Hub-
schrauberlandestation ein Übertrag in das Allgemeine Liegenschaftsvermögen not-
wendig. Auf letztgenannten Punkt wird 14 nachfolgend im Rahmen dieser Prüfung 
nicht eingehen. 
Vorgelegt wurden „prognostizierte Kostenorientierungswerte“ für zwei Ausführungs-
varianten, die von 26 ermittelt wurden. 
Beschlussvorschlag A umfasst die Kosten für den vorzeitigen nutzungsunabhängigen 
Gebäudeverschluss mittels der nunmehr seit mehreren Jahren eingelagerten Sektio-
naltore. 
- Die genannten Kosten in Höhe von ca. 2,8 Mio. € brutto beinhalten Baukosten
in Höhe von ca. 1,767 Mio. € (inkl. der Preissteigerung der ursprünglichen Be-
rechnung aus dem Jahr 2019 bis 2024), ca. 183.000 € für Unerwartetes und
ca. 366.000 € für Nebenkosten und Honorare zzgl. MwSt.
- Die Kosten wurden anhand der Hauptvertragsleistungen der ursprünglichen
Beauftragung abzüglich der bereits erbrachten Leistungen ermittelt. Eine ent-
Anlage 2

- 2 - 
 
/ 3 
sprechende Aufschlüsselung der Kosten wurde nicht vorgelegt und kann des- 
halb nicht bewertet werden. 
- Die Kosten für die künftige Wartung, Pflege und U nterhaltung verbunden mit 
dem dafür notwendigen Personaleinsatz werden gemäß Beschlussvorlage mit 
ca. 1.000 € p. a. angegeben. 
 
Beschlussvorschlag B erfasst die Kosten für den vollständigen Gebäudeverschluss 
mittels Fortführung der Fassade. 
- Die genannten Kosten in Höhe von ca. 5,9 Mio. € b rutto beinhalten Baukosten 
in Höhe von ca. 3,38 Mio. € (inkl. der Preissteigerung der ursprünglichen Be- 
rechnung für einen Teilbereich aus dem Jahr 2014 bis 2024, für einen ande- 
ren Bereich von 2019 bis 2024), ca. 507.000 € für Unerwartetes und ca. 1,014 
Mio. € für Nebenkosten und Honorare zzgl. MwSt. 
- Zur Fortführung der Fassade ist zunächst eine sta tische und architektonische 
Neuplanung erforderlich. Eine Ansichtsgleichheit der Fassade kann nicht ge- 
währleistet werden. 
 
Nach der Prüfung der vorgelegten Unterlagen ist Folgendes festzuhalten: 
 
- Anderes als bei Variante B wird bei Variante A de r Zuschlag für Unerwartetes 
(15%) sowie der Ansatz für Nebenkosten und Honorare (30%) auf die Baukos- 
ten vor der Berücksichtigung von Baupreissteigerung angesetzt. Bei der iden- 
tischen Berechnung analog zu Variante B (Baukosten inkl. Baupreissteige- 
rung) lägen die Kosten für Variante A somit um 246.800 € höher bei 3.049.676 
€ (rund 3 Mio. €).  
- Bei der Variante A ist mit einem stetigen Pflege-  und Wartungseinsatz zu 
rechnen, der mit ca. 1.000 € pro Jahr beziffert wird und damit deutlich unter- 
halb der Kosten für die dann entfallende Einlagerung der Tore und den zum 
Teil entfallenen Objektschutz liegt. 
- Beide Varianten setzen voraus, dass die Standsich erheit des Gebäudes trotz 
der Vorgeschichte in der Bauphase (Setzung des Gebäudes) zugesichert wird. 
- Bei beiden Varianten wäre nach der Realisierung n och kein funktionstüchtiges 
Gebäude hergestellt, da eine Reihe von noch nicht fertiggestellten Gewerken 
(bspw. Trockenbau-, Sanitär-, Schlosser-, Schreiner- oder Malerarbeiten) in 
den Kosten für die Varianten A und B nicht enthalten sind. 
- Ein künftiges konkretes Nutzungskonzept existiert  noch nicht. Die Grundlage 
dafür soll jedoch im Rahmen einer parallel durch 67 eingebrachten Beschluss- 
fassung erarbeitet werden (vgl. 2519/2024). Eine Machbarkeitsstudie aus dem 
Jahr 2023 (Session-Nr. 3939/2023 gemäß Beschluss aus der Ratssitzung vom 
10.09.2020) sieht Potential für die Kombination verschiedener Nutzungsmög- 
lichkeiten aus Landschaftspark, Sportanlage und außerschulischem Lernort. 
- Eine Bewertung hinsichtlich der Wirtschaftlichkei t der hier zu beschließenden 
Maßnahmen in Bezug auf ein späteres Nutzungskonzept ist nicht bekannt. 
Jedoch sind die Maßnahmen zum Gebäudeverschluss in Bezug auf den 
Werterhalt der Immobilie zwingend.

- 3 - 
 
 
- In der oben genannten Machbarkeitsstudie heißt es „Umnutzung des Grund-
stücks löst Regelungsbedarf aus (Bebauungsplan).“ Dieser „Regelungsbedarf“ 
wird in jedem Fall noch einen beachtlichen Zeitraum in Anspruch nehmen. 
 
Insgesamt ist festzustellen, dass der Gebäudeverschluss zunächst für den Werterhalt 
der weitestgehend fertiggestellten und hochwertig ausgeführten Immobilie zwingend 
wäre. Trotzdem stellt sich die Frage, ob das Gebäude Teil der zukünftigen Nutzung 
wird und in welchem Umfang dann noch Umbaumaßnahmen notwendig sind. Die 
zunächst nur grob ermittelten Kosten enthalten darüber hinaus durch den frühen 
Planungsstand erfahrungsgemäß noch hohes Abweichungspotential. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Sven Genseke 
stellv. Amtsleitung Rechnungsprüfungsamt

Anlage 0 - Dringlichkeitsbegründung

982 Zeichen

Anlage 0 – Dringlichkeitsbegründung 
In der Ratssitzung 12.12.2024 werden aufgrund der inhaltlichen Zusammenhänge 
gleichzeitig zwei Beschlussvorlagen, die die Entwicklung des Kalkberges betreffen, 
dem Rat zur Entscheidung vorgelegt (Vorlagen Nr. 2519/2024 - 
Nutzungsperspektiven Kalkberg und Vorlagen-Nr. 0879/2023 - Ausführung von 
Restarbeiten zum nutzungsunabhängigen Gebäudeverschluss und zur Sicherung der 
Bausubstanz in Vorbereitung einer Nachnutzung sowie Übertragung der Immobilie in 
das Allgemeine Liegenschaftsvermögen der Stadt Köln).  
Aufgrund der komplexen gesamtstädtischen Zusammenhänge in der 
Beschlussvorlage „Ausführung von Restarbeiten zum nutzungsunabhängigen 
Gebäudeverschluss und zur Sicherung der Bausubstanz in Vorbereitung einer 
Nachnutzung sowie Übertragung der Immobilie in das Allgemeine 
Liegenschaftsvermögen der Stadt Köln“ und den durchzuführenden übergreifenden 
Abstimmungen konnte die Beschlussvorlage erst kurzfristig finalisiert werden.

Beratungsverlauf (8)

25.11.2024 Liegenschaftsausschuss
TOP 2.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
26.11.2024 Gesundheitsausschuss
TOP 5.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
28.11.2024 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.8 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
28.11.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.10 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
02.12.2024 Bauausschuss
TOP 7.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
02.12.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
10.02.2025 Finanzausschuss
TOP 10.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
13.02.2025 Rat
TOP 10.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0879/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
18.11.2024
Erstellt
08.03.2023 22:07