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Einrichtung eines Fahrradstreifens auf dem Bayenthalgürtel in Köln Marienburg

Beantwortung einer Anfrage (BV) 1401/2023 vom 02.05.2023

Stand: Am 08.05.2023 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle III/68/681/2 0361/2022 Vorlagen-Nummer 1401/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.05.2023 Einrichtung eines Fahrradstreifens auf dem Bayenthalgürtel in Köln Marienburg hier: Anfrage der SPD-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 07.03.2022, TOP 7.2.6 Die SPD-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: Frage 1: „Wann wird der Bezirksvertretung Rodenkirchen die Planung vorgestellt?“ Antwort der Verwaltung: Grundsätzlich kann ein Radfahrstreifen bei Entfall des seitlichen Parkens auf dem Bayent- halgürtel realisiert werden. Derzeit führt das Fachamt die Grundlagenermittlung sowie Ab- stimmungen durch. Sobald eine Vorentwurfsplanung erstellt worden ist, wird diese im Rahmen des Runden Tisches Radverkehrs vorgestellt. Frage 2: „Ist geplant, die Einrichtung der Fahrradwege oder -spuren auf dem Bayenthalgürtel zusam- men mit der Umsetzung des Parkraumkonzeptes in Bayenthal zu realisieren?“ Antwort der Verwaltung: Für die Einrichtung von Bewohnerparkgebieten sind Verkehrserhebungen des ruhenden Ver- kehrs notwendig. In der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes zum Bewohnerparken im Pauliviertel wurde die Verkehrserhebung als nicht ausreichend bewertet. Aus diesem Grund muss auch die Verkehrserhebung des ruhenden Verkehrs für das Bewohnerparken in Bayenthal wiederholt werden. Aufgrund der Vorgaben und Empfehlungen zu den Verkehrser- hebungen kann die Verkehrserhebung erst im August 2023 durchgeführt werden. Sobald die Ergebnisse vorliegen, werden diese ausgewertet. Erst dann kann entschieden werden, ob eine Einrichtung von Bewohnerparken in Bayenthal rechtlich zulässig ist. Frage 3: „Kann die Realisierung der Fahrradwege oder -spuren vor der Fertigstellung der Nord-Süd- Stadtbahn (3. Baustufe) erfolgen?“ Antwort der Verwaltung: Nein, da verkehrliche Auswirkungen im Rahmen des Baues der Nord-Südstadtbahn bestehen.

Beratungsverlauf

  1. 08.05.2023

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 7.3.4.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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