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1401/2023

Einrichtung eines Fahrradstreifens auf dem Bayenthalgürtel in Köln Marienburg

Beantwortung einer Anfrage (BV) 02.05.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 08.05.2023, TOP 7.3.4.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2040 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/2 
0361/2022 
Vorlagen-Nummer 
 1401/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.05.2023 
 
Einrichtung eines Fahrradstreifens auf dem Bayenthalgürtel in Köln Marienburg 
hier: Anfrage der SPD-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 
07.03.2022, TOP 7.2.6 
Die SPD-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen:  
 
Frage 1:  
„Wann wird der Bezirksvertretung Rodenkirchen die Planung vorgestellt?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Grundsätzlich kann ein Radfahrstreifen bei Entfall des seitlichen Parkens auf dem Bayent-
halgürtel realisiert werden. Derzeit führt das Fachamt die Grundlagenermittlung sowie Ab-
stimmungen durch. Sobald eine Vorentwurfsplanung erstellt worden ist, wird diese im Rahmen 
des Runden Tisches Radverkehrs vorgestellt. 
 
 
Frage 2:  
„Ist geplant, die Einrichtung der Fahrradwege oder -spuren auf dem Bayenthalgürtel zusam-
men mit der Umsetzung des Parkraumkonzeptes in Bayenthal zu realisieren?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Für die Einrichtung von Bewohnerparkgebieten sind Verkehrserhebungen des ruhenden Ver-
kehrs notwendig. In der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes zum Bewohnerparken im 
Pauliviertel wurde die Verkehrserhebung als nicht ausreichend bewertet. Aus diesem Grund 
muss auch die Verkehrserhebung des ruhenden Verkehrs für das Bewohnerparken in 
Bayenthal wiederholt werden. Aufgrund der Vorgaben und Empfehlungen zu den Verkehrser-
hebungen kann die Verkehrserhebung erst im August 2023 durchgeführt werden. Sobald die 
Ergebnisse vorliegen, werden diese ausgewertet. Erst dann kann entschieden werden, ob 
eine Einrichtung von Bewohnerparken in Bayenthal rechtlich zulässig ist. 
 
 
Frage 3:  
„Kann die Realisierung der Fahrradwege oder -spuren vor der Fertigstellung der Nord-Süd-
Stadtbahn (3. Baustufe) erfolgen?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Nein, da verkehrliche Auswirkungen im Rahmen des Baues der Nord-Südstadtbahn bestehen.

Beratungsverlauf (1)

08.05.2023 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.3.4.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Bayenthalgürtel

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Details

Aktenzeichen
1401/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
02.05.2023
Erstellt
26.04.2023 15:17