3742/2022
Beantwortung einer mündl. Anfrage in der Sitzung der BV-Kalk vom 28.05.2020 TOP 9.3.2 "Mähen des Straßenbegleitgrüns im Stadtbezirk Kalk"
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3533 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/02/02-8 Vorlagen-Nummer 3742/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 24.11.2022 TOP 9.1.4 Beantwortung einer mündl. Anfrage in der Sitzung der BV-Kalk vom 28.05.2022 TOP 9.3.2 "Mähen des Straßenbegleitgrüns im Stadtbezirk Kalk" Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Bezirksvertreterin Dr. Groß (Fraktion DIE LINKE.): An der Ostmerheimer Straße in Fahrtrichtung Holweide in Höhe der Stadtentwässerungsbetrie- be wurde das Straßenbegleitgrün mehrfach abgemäht noch bevor die Pflanzen eine Chance hatten, zu blühen. Somit sind alle ausgesäten insektenfreundlichen Pflanzen zum wiederholten Mal dem Mähen zum Opfer gefallen. 1. Warum wurden diese Mäharbeiten durchgeführt, zumal die Stadt Köln sich insbesondere für Artenvielfalt, Insekten- und Vogelschutz einsetzen möchte? 2. Das Bündnis "Kommunen für biologische Vielfalt" hat die Stadt Köln für ihr Engagement für eine naturnahe Grünflächengestaltung gewürdigt. Warum wird dies durch die Stadtverwaltung, hier durch das Grünflächenamt mit Beseitigung bereits vorhandener naturnaher Bepflanzung im Straßenbegleitgrün, ad absurdum geführt? 3. Das oben Dargestellte ist in diesem Fall nur exemplarisch, ähnliche Fragen zu Mahd fallen uns auch im Bereich anderer Straßen und der Hundefreilaufflächen ein, deren Mitte ungemäht bleibt und der Rand gemäht wird. Haben die Ausführenden oder wir das System nicht verstan- den? Antwort der Verwaltung: Im Rahmen der Initiative „stadtgrün naturnah“ aus dem Bündnis "Kommunen für biologische Vielfalt" werden vorrangig größere, aber eben auch kleinere Flächen z.B. der „Artenreichen Wiesen“ seitens der Stadt Köln angelegt. Im Straßenbegleitgrün sind die Flächen aufgrund des vorhandenen Flächenzuschnitts und der Nutzung jedoch oftmals weniger geeignet. Begren- zender Faktor ist dabei in der Regel die Breite der Fläche. Insbesondere im Hochsommer und Herbst, sowie bei Regen oder Sturm besteht die Gefahr, dass die Stauden und Gräser aufgrund Ihrer Höhe ihren Halt verlieren und sich auf die Fahrbahn neigen. Aus Gründen der Verkehrssi- cherheit wird daher ungefähr in der Länge des Höhenwuchses ein Randabstand als Sicher- heitsstreifen erforderlich, der i.d.R. 1,50m beträgt. Dieser muss sowohl für die Pkw-Fahrbahn, als auch für den Rad-und Gehweg eingehalten werden. Insofern beträgt die Mindestbreite für die Anlage einer solchen Fläche ca. 3,00m. Aus wirtschaftlichen und personellen Gründen müs- 2 sen Straßen mit schmalen Grünflächen (mit mind. 3m Breite) auch möglichst durchgehend in der Länge bepflanzbar sein. Bei der Ostmerheimer Straße ist keine dieser Voraussetzungen gegeben. Ein Mähen der Randbereiche findet statt, wenn die Artenreichen Wiesen oder andere Lang- graswiesen zu nah an Fahrbahn oder andere sicherheitsrelevante Flächen und Bauwerke heran gewachsen sind. Durch den Schnitt wird die Verkehrssicherheit wiederhergestellt. Bei Hunde- freilaufwiesen hingegen werden so teils auch Laufwege innerhalb der artenreichen Wiesen her- gestellt. Die nächste Artenreiche Wiese in der Nähe der Ostmerheimer Straße befindet sich übrigens an der Olpener Straße / Madaustraße, sowie der Hans-Schulten-Straße und Astrid -Lindgren-Allee. Weitere Flächen sind in Planung und Umsetzung. Wir hoffen, dass Sie sich an diesen Flächen ebenso erfreuen, wie wir dies tun und nicht zuletzt somit eben auch Artenvielfalt, Insekten- und Vogelschutz gefördert wird.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3742/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 07.11.2022
- Erstellt
- 07.11.2022 11:11