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0575/2020

Freihaltetrassen und möglicher Vorlaufbetrieb

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 09.03.2020

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 28.04.2020, TOP 6.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Anlage 2_Freihaltetrassen Straße_Karte

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Anlage 4_Freihaltetrassen Stadtbahn_Karte

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Anlage 1_Freihaltetrassen Straße_Tabelle

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Anlage 3_Freihaltetrassen Stadtbahn_Tabelle

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

6592 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/1 
 
Vorlagen-Nummer 09.03.2020 
 0575/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 12.03.2020 
 
Freihaltetrassen und möglicher Vorlaufbetrieb 
hier: Beantwortung der Anfrage AN/1053/2019 der Ratsfraktion Die Linke zur Sitzung am 
10.09.2019, TOP 5.2.2. 
Die Fraktion DIE LINKE bittet die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen: 
1. „Wo im Stadtgebiet liegen freigehaltene Trassen für (a) eine Erweiterung des Stadtbahnnetzes 
oder (b) für Straßen? (Wir bitten um eine Kartendarstellung). 
2. Für welche der Trassen unter (1.) wird in den nächsten Jahren eine Nutzung entsprechend dem 
Freihaltungszweck angestrebt und wie ist hierzu der Planungsstand? 
3. Für welche der Trassen unter (1.) hält die Verwaltung bis zur Verwirklichung des angestrebten 
Verwendungszwecks eine Asphaltierung und Nutzung für (Express-) busverkehr für möglich und 
sinnvoll? 
4. Wo im Stadtgebiet liegen Trassen, die ehemals (a) eine Erweiterung des Stadtbahnnetzes oder (b) 
für Straßen freigehalten wurden, deren Freihaltung aber seit dem Jahr 2000 beendet wurde? (Wir 
bitten um eine Kartendarstellung) 
5. Welche Nutzung ist für die unter (4.) aufgeführten Trassen angestrebt bzw. bereits verwirklicht?“ 
 
Für eine sachgerechte Beantwortung der Anfrage waren umfangreiche Recherchen erforderlich. Aus 
diesem Grund konnte die Beantwortung erst jetzt vorgelegt werden. Die Verwaltung beantwortet die 
Anfrage wie folgt: 
 
Zu Fragen 1 und 2: 
Trassenfreihaltungen für Verkehrsprojekte können auf verschiedene Art und Weise erfolgen. Im Ideal-
fall wird zunächst eine Trasse bzw. ein Korridor in einem verkehrlichen Planwerk, z. B. dem Gesamt-
verkehrskonzept Köln oder dem Nahverkehrsplan, zur Realisierung des Verkehrsprojekts festgelegt. 
In weiteren Schritten sollten solche Trassen dann auch in formelle räumliche Planwerke (Flächennut-
zungsplan, Bebauungspläne) übernommen werden. Bei der Übernahme einer Freihaltetrasse in einen 
Bebauungsplan ist wiederum zwischen der verbindlichen Aufnahme und einer nachrichtlichen Auf-
nahme zu unterscheiden. Während die nachrichtliche Aufnahme lediglich bei der Realisierung ande-
rer Baumaßnahmen Hinweischarakter besitzt, schafft die verbindliche Aufnahme einer Verkehrstrasse 
in einen Bebauungsplan gleichzeitig die genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung 
des Projekts. Ist eine Trasse lediglich im Flächennutzungsplan aufgenommen und wurde sie nicht 
durch eine mögliche nachfolgende Aufnahme in einen Bebauungsplan planungsrechtlich gesichert, ist 
in der Regel ein Planfeststellungsverfahren zur Realisierung der Maßnahme notwendig. 
Eine Übersicht mit für Straßen- oder Stadtbahnprojekte freigehaltenen Trassen ist in den Anlagen 1 
bis 4 tabellarisch sowie in Kartendarstellungen wiedergegeben:

2 
 
 Anlage 1: Tabelle mit Trassenfreihaltungen für Straßenprojekte, 
 Anlage 2: Karte mit Trassenfreihaltungen für Straßenprojekte, 
 Anlage 3: Tabelle mit Trassenfreihaltungen für Stadtbahnprojekte, 
 Anlage 4: Kartendarstellung mit Trassenfreihaltungen für Stadtbahnprojekte. 
In den tabellarischen Darstellungen sind zudem der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand sowie 
die aktuelle Sachstandsdarstellung in den Ratsgremien (bzw. die aktuelle Beschlusslage) aufgelistet 
und die jeweilige Art der Trassensicherung aufgeführt. 
Alle aufgeführten Freihaltetrassen wurden im Gesamtverkehrskonzept Köln 1992 (GVK) oder in nach-
folgenden Planwerken, insbesondere im 3. Nahverkehrsplan (NVP) der Stadt Köln, (Ratsbeschluss 
vom 11.07.2017, Vorlagen-Nr. 0958/2017), festgelegt. Zudem wurde die kürzlich in den politischen 
Gremien beratene Stadtbahnverlängerung von Köln über Niederkassel nach Bonn in die Übersicht mit 
aufgenommen. Neben den aufgeführten Trassen kann es weitere Freihaltungen in Bebauungsplänen 
geben, die vor 1992 verabschiedet wurden, aber nicht mehr den Eingang in das GVK fanden und 
somit nicht mehr weiterverfolgt wurden. 
 
Zu Frage 3: 
Eine Verwendung von Trassen zur (übergangsweisen) Nutzung durch (Express-) Busverkehre ist nur 
dort sinnvoll denkbar, wo bereits Baurecht besteht. Ansonsten wäre die Durchführung eines notwen-
digen Planfeststellungsverfahrens bzw. die Aufstellung von Bebauungsplänen für die Herstellung ei-
ner Bustrasse ähnlich aufwändig, wie für die Herstellung einer Stadtbahntrasse bzw. einer herkömm-
lichen Straße. Baurecht durch einen beschlossenen Bebauungsplan liegt lediglich für Teilbereiche 
einzelner Stadtbahnstreckenverlängerungen vor. 
Auf der geplanten Relation der rechtsrheinischen Gürtelverlängerung (Linie 13) ist die Prüfung zur 
Einrichtung einer Busspur bereits politisch beschlossen. Eine ähnliche Situation besteht im Bereich 
des Clevischen Rings in Mülheim. Grundsätzlich wird das Thema Busbeschleunigung bzw. Stadt-
bahnvorlaufbetrieb jedoch noch in diesem Jahr von der Verwaltung angegangen, denn in dem vom 
Rat 2017 beschlossenen 3. NVP ist die Prüfung eines Express-Bus-Netzes verankert. Hierbei sollen 
unter anderem Beschleunigungspotentiale durch die Einrichtung von Busspuren betrachtet werden. 
 
Zu Fragen 4 und 5: 
Seit dem Jahr 2000 wurde eine Freihaltetrasse für ein Straßenbauprojekt zwischen der Stolzestraße 
und der Trierer Straße parallel zur Luxemburger Straße im Stadtbezirk Innenstadt aufgegeben (s. 
Anlage 1, Punkt 1). Die ehemals für die Straßenverbindung vorgesehenen Flächen sollen als Grünan-
lage bzw. Spielplatz sowie für Wohnungsbau Verwendung finden. Für den nördlichen Teil der Trasse 
wurde vom Stadtentwicklungsausschuss bereits die Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens als 
Grundlage für die Bauleitplanung beschlossen. 
Weiterhin wurde durch einen Aufstellungsbeschluss zur Erstellung eines Bebauungsplans für das 
Gebiet „Südliche Schmiedegasse“ in Weidenpesch die Umsetzung der im ursprünglichen Bebau-
ungsplan mit der Nummer 6649/06 vorgesehenen Straße zur Entlastung der Jesuitengasse aufgege-
ben (StEA-Beschluss zur Vorlage-Nr. 4265/2013, s. Anlage 1, Punkt 6). Im südlichen Bereich der 
Trasse ist eine Schulerweiterung vorgesehen. Zudem soll die Trasse für eine Rad- und Fußwegever-
bindung genutzt werden. Eine Überplanung des Trassenabschnitts nördlich der Schmiedegasse steht 
noch aus. 
 
Anlagen  
1: Tabelle mit Trassenfreihaltungen für Straßenprojekte, 
2: Karte mit Trassenfreihaltungen für Straßenprojekte, 
3: Tabelle mit Trassenfreihaltungen für Stadtbahnprojekte, 
4: Kartendarstellung mit Trassenfreihaltungen für Stadtbahnprojekte 
Gez. Blome

Anlage 2_Freihaltetrassen Straße_Karte

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4km3 2 1 0 Mittelpunkt: [355932,5644035]   1:100000
Freihaltetrassen Straße
Stadtplan - grau, ÖPNV
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender
Nutzung zuständig.
Erstellt am: 27.02.2020
Anlage 2

Anlage 4_Freihaltetrassen Stadtbahn_Karte

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Stadtbahnlinien Bestand
Nord-Süd Stadtbahn (im Bau)
geplante und angedachte
Stadtbezirk
Nummerierung Trassen siehe Tabelle (Anlage 3)
Stadtplan - grau - RVR
Legende
Freihaltetrassen Stadtbahnlinien
Stand Februar 2020
Anlage 4
Streckenerweiterungen

Anlage 1_Freihaltetrassen Straße_Tabelle

3190 Zeichen

Nr. Stadtbezirk Projektbezeichnung Straßenbau- 
lastträger 
Freihaltung durch 
Darstellung im 
Planungsstand Darstellung des aktuellen 
Sachstands 
1 Innenstadt Trassenfreihaltung 
Stolzestraße/Trierer Straße 
parallel zur Luxemburger 
Straße 
Stadt Köln aufgehoben Trasse wurde im GVK durch polit . Beschluss aufgegeben Beschluss zur GVK-Aufhebung 
(Vorlage-Nr. 2323/2017) 
2 Rodenkirchen Fortführung B51n zur AS 
Eifeltor 
Bund GVK (ohne genauen 
Linienverlauf) 
Linienbestimmungsverfahren läuft Beschluss 
(Vorlage-Nr. 1568/2016) 
3 Rodenkirchen Ortsumgehung Immendorf Stadt Köln GVK, FN P (anderer 
Verlauf als GVK) 
Als eine Variante für die Entflechtungsstraße Rondorf in der 
politischen Beratung 
Beschluss 
(Vorlage-Nr. 4122/2019) 
4 Ehrenfeld "Neue Vogelsanger Straße" Stadt Köln GVK, FN P Planung wird nicht aktiv verfolgt, Überprüfung der  Maßnahme 
notwendig (s. Mitteilung 2195/2007) 
Mitteilung 
(Vorlage-Nr. 2195/2007) 
5 Nippes Verlängerung Äußere 
Kanalstraße von der AS 
Bickendorf zum "Niehler Ei" 
Stadt Köln GVK, FNP Im GVK als mögliche Trasse mit la ngfristiger 
Umsetzungsperspektive enthalten, Überprüfung der weiteren 
Optionssicherung sinnvoll; Konflikt mit geplanter Bebauung 
nördlich Schmiedegasse 
Anlage zu StEA-Vorlage 
(Vorlage-Nr. 1308/002) 
6 Nippes Verlegung 
Jesuitengasse/Merheimer 
Straße nach Westen 
Stadt Köln GVK, B-Plan Umsetzung als Kfz-Straße wurde  durch den StEA mit dem 
Aufstellungsbeschluss "Südliche Schmiedegasse" aufgegeben. 
Trasse soll weiterhin als Fuß-/Radwegeverbindung genutzt 
werden. 
Beschluss 
(Vorlage-Nr. 4265/2013) 
7 Nippes "Niehler Gürtel" (K12) Stadt Köln GVK, FNP Planu ngsbeschluss für Fuß- und Radverkehrsverbindung auf 
der Trasse 
Beschluss 
(Vorlage-Nr. 2871/2017) 
8 Chorweiler 
Verlängerung Blumenbergsweg 
(L43n) 
Land NRW GVK, FNP zur Umsetzung weiterhin vorgesehen;  aktuell hohe Dringlichkeit 
wegen der Planungen für den neuen Stadtteil Kreuzfeld 
Beschluss 
(Vorlage-Nr. 3588/2019) 
9 Chorweiler Ortsumgehung Weiler Stadt Köln GVK Trasse wu rde aus Umweltschutzgründen aufgegeben DrS-Nr.: 0628 /006 
10 Chorweiler Ortsumgehung Esch Stadt Köln GVK Trasse wurd e bei der FNP-Überarbeitung im Jahr 2011 nicht in 
den FNP aufgenommen und wird somit nicht weiterverfolgt 
Beschluss 
(Vorlage-Nr. 2395/2011) 
11 Chorweiler Vollausbau Anschlusstelle 
Chorweiler 
Bund GVK, FNP, B-Plan Umsetzung im Rahmen des Ausbaus  der A57 vorgesehen 
12 Porz Ortsumgehung Zündorf (L82n) Land NRW GVK, FNP (an derer 
Verlauf als im GVK) 
Realisierung einer Teilstrecke als Landesstraße und einer 
Teilstrecke als Kommunalstraße vorgesehen; 
Machbarkeitsstudie läuft 
Mitteilung 
(Vorlage-Nr. 3930/2018) 
13 Porz/Rodenkirchen Rheinspange A553 Bund GVK, FNP Vorpla nungen durch Straßen NRW laufen 
14 Mülheim Verlängerung des Auenwegs 
bis zum Bergischen Ring 
Stadt Köln GVK Realisierung im Rahmen der Umsetzung d es Verkehrskonzepts 
Mühlheim Süd vorgesehen 
Beschluss 
(Vorlage-Nr. 3245/2018) 
15 Mülheim neuer Dünnwalder 
Kommunalweg (L101n) 
Land NRW GVK, FNP nicht im aktuellen Landestraßenbeda rfsplan enthalten, 
Maßnahmenumsetzung nicht absehbar 
Beantwortung 
(Vorlage-Nr. 4097/2010) 
Freihaltetrassen Straße 
Anlage 1

Anlage 3_Freihaltetrassen Stadtbahn_Tabelle

4218 Zeichen

Nr. Stadtbezirk Projektbezeichnung Absicht der Netzerw eiterung Planungsstand Darstellung des aktuellen 
Sachstands 
1 Lindenthal Stadtbahnanbindung 
Widdersdorf (Linie 1) 
Nahverkehrsplan "mittelfristig vorgesehen", 
Roadmap "weitere Netzerweiterungen" 
2 Lindenthal, 
Ehrenfeld 
Stadtbahnanbindung 
Widdersdorf (Linie 4) 
Nahverkehrsplan "mittelfristig vorgesehen", 
Roadmap "weitere Netzerweiterungen" 
3 Ehrenfeld, 
Chorweiler 
Verlängerung  Pesch, 
Esch/ Auweiler 
(Linie 5) 
Nahverkehrsplan "langfristig angedacht" noch nicht i n der Bearbeitung; bisherige 
Vorprüfung hat keine Stadtbahnwürdigkeit 
ergeben 
Beschluss NVP 
(Vorlage-Nr. 0958/2017) 
4 Chorweiler Verlängerung Langel 
(Linie 12) 
Nahverkehrsplan "langfristig angedacht" noch nicht i n der Bearbeitung Beschluss NVP 
(Vorlage-Nr. 0958/2017) 
5 Innenstadt, 
Mülheim 
Erweiterung 
Mülheim Süd 
Nahverkehrsplan "mittelfristig vorgesehen", 
Roadmap  "priorisierte Netzerweiterungen" 
Vorplanung in Bearbeitung Beschluss NVP 
(Vorlage-Nr. 0958/2017), 
Mitteilung (Vorlage-Nr. 0606/2018) 
6 Mülheim Erweiterung Stammheim/ 
Flittard 
Flächennutzungsplan, 
Nahverkehrsplan "mittelfristig vorgesehen", 
Roadmap "priorisierte Netzerweiterungen" 
Zuständigkeit für die Planung (als 2. Stufe der 
Trasse Mülheim Süd) soll an KVB übertragen 
werden 
Flächennutzungsplan, 
Beschluss NVP 
(Vorlage-Nr. 0958/2017), 
Mitteilung (Vorlage-Nr. 0606/2018) 
7 Mülheim, Kalk, 
Porz 
Rechtsrheinische 
Gürtelverlängerung 
(Verlängerung Ostheim, 
Linie 13) 
Nahverkehrsplan "mittelfristig vorgesehen", 
Roadmap "weitere Netzerweiterungen" 
Planung gemäß ÖPNV-Roadmap zunächst 
zurückgestellt (Fördermöglichkeiten und 
verkehrliche Bedeutung wird im Vergleich zu den 
anderen Erweiterungsmaßnahmen geringer 
eingeschätzt) 
Beschluss NVP 
(Vorlage-Nr. 0958/2017), 
Mitteilung (Vorlage-Nr. 0606/2018), 
Beschluss Ausschuss und 
Beschwerden am 21.01.2020 
(Vorlage-Nr. 0533/2019) 
8 Kalk Erweiterung Neubrück 
(Spange Linie 1/9) 
Nahverkehrsplan "mittelfristig vorgesehen", 
Roadmap "weitere Netzerweiterungen" 
Kann erst im Zusammenhang mit der Umsetzung 
der Ertüchtigung der Ost-West-Achse zum 
Betrieb mit Langzügen erfolgen. 
Beschluss NVP 
(Vorlage-Nr. 0958/2017), 
Mitteilung (Vorlage-Nr. 0606/2018) 
Durch den Rhein-Erft-Kreis beauftragte Vorstudie 
für Weiterführung der Linie Richtung 
Brauweiler/Glessen/Niederaußem ist nahezu 
abgeschlossen; 
Politische Gremien müssen über Varianten 
entscheiden; Stadt Köln wird im Anschluss eine 
Machbarkeitsstudie zwecks 
Variantenentscheidung ausschreiben 
Beschluss NVP 
(Vorlage-Nr. 0958/2017), 
Beschluss VA am 23.01.2018 
(AN/0044/2018), 
Mitteilung (Vorlage-Nr. 0606/2018) 
Freihaltetrassen Stadtbahn 
Anlage 3

Nr. Stadtbezirk Projektbezeichnung Absicht der Netzerw eiterung Planungsstand Darstellung des aktuellen 
Sachstands 
9 Porz Verlängerung Zündorf-Süd 
(Ranzeler Straße, Linie 7) 
Nahverkehrsplan "mittelfristig vorgesehen", 
Roadmap  "priorisierte Netzerweiterungen" 
Planung zunächst zurückgestellt (Abhängigkeiten 
zu geplanter Siedlungs-erweiterung und 
Ortsumgehung) 
Beschluss NVP 
(Vorlage-Nr. 0958/2017), 
Mitteilung (Vorlage-Nr. 0606/2018) 
10 Porz Verlängerung Langel/ 
Lülsdorf (Linie 7) 
Nahverkehrsplan "langfristig angedacht" 
11 Porz Stadtbahn Bonn- 
Niederkassel-Köln 
(Linie 17) 
Bundesverkehrswegeplan-Anmeldung im Zuge 
des Brückenneubaus A553 
12 Rodenkirchen Linksrheinische 
Gürtelverlängerung 
(Linie 13) 
Nahverkehrsplan "mittelfristig vorgesehen", 
Roadmap  "priorisierte Netzerweiterungen" 
noch nicht in der Bearbeitung Beschluss NVP 
(Vorlage-Nr. 0958/2017), 
Mitteilung (Vorlage-Nr. 0606/2018) 
13 Rodenkirchen Verlängerung Rondorf/ 
Meschenich, Verlängerung 
Meschenich Süd 
(Linie 5) 
Nahverkehrsplan "mittelfristig vorgesehen", 
Roadmap  "priorisierte Netzerweiterungen" 
Vergabe der Generalplanung zur Bearbeitung 
LPH 1+2 (teilw. LPH 3) 
Beschluss NVP 
(Vorlage-Nr. 0958/2017), 
Mitteilung (Vorlage-Nr. 0606/2018), 
Beschluss Rat am 27.09.2018 
(Vorlage-Nr. 1614/2018) 
Vorstudie zur Korridorfindung ist abgeschlossen 
Rhein-Sieg-Kreis beauftragt Machbarkeitsstudie 
in 2020 
Beschluss NVP 
(Vorlage-Nr. 0958/2017), 
Beschluss VA am 28.10.2019 
(Vorlage-Nr. 1709/2019) 
Anlage 3

Beratungsverlauf (1)

28.04.2020 Verkehrsausschuss
TOP 6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Orte (13)

  • Stolzestraße
  • Schmiedegasse
  • Jesuitengasse
  • Trierer Straße
  • Luxemburger Straße
  • Ranzeler Straße
  • Dünnwalder Kommunalweg
  • Vogelsanger Straße
  • Äußere Kanalstraße
  • Merheimer Straße
  • Niehler Gürtel
  • Blumenbergsweg
  • Niehler Ei

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Details

Aktenzeichen
0575/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
09.03.2020
Erstellt
18.02.2020 15:00