0575/2020
Freihaltetrassen und möglicher Vorlaufbetrieb
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/1 Vorlagen-Nummer 09.03.2020 0575/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 12.03.2020 Freihaltetrassen und möglicher Vorlaufbetrieb hier: Beantwortung der Anfrage AN/1053/2019 der Ratsfraktion Die Linke zur Sitzung am 10.09.2019, TOP 5.2.2. Die Fraktion DIE LINKE bittet die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. „Wo im Stadtgebiet liegen freigehaltene Trassen für (a) eine Erweiterung des Stadtbahnnetzes oder (b) für Straßen? (Wir bitten um eine Kartendarstellung). 2. Für welche der Trassen unter (1.) wird in den nächsten Jahren eine Nutzung entsprechend dem Freihaltungszweck angestrebt und wie ist hierzu der Planungsstand? 3. Für welche der Trassen unter (1.) hält die Verwaltung bis zur Verwirklichung des angestrebten Verwendungszwecks eine Asphaltierung und Nutzung für (Express-) busverkehr für möglich und sinnvoll? 4. Wo im Stadtgebiet liegen Trassen, die ehemals (a) eine Erweiterung des Stadtbahnnetzes oder (b) für Straßen freigehalten wurden, deren Freihaltung aber seit dem Jahr 2000 beendet wurde? (Wir bitten um eine Kartendarstellung) 5. Welche Nutzung ist für die unter (4.) aufgeführten Trassen angestrebt bzw. bereits verwirklicht?“ Für eine sachgerechte Beantwortung der Anfrage waren umfangreiche Recherchen erforderlich. Aus diesem Grund konnte die Beantwortung erst jetzt vorgelegt werden. Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt: Zu Fragen 1 und 2: Trassenfreihaltungen für Verkehrsprojekte können auf verschiedene Art und Weise erfolgen. Im Ideal- fall wird zunächst eine Trasse bzw. ein Korridor in einem verkehrlichen Planwerk, z. B. dem Gesamt- verkehrskonzept Köln oder dem Nahverkehrsplan, zur Realisierung des Verkehrsprojekts festgelegt. In weiteren Schritten sollten solche Trassen dann auch in formelle räumliche Planwerke (Flächennut- zungsplan, Bebauungspläne) übernommen werden. Bei der Übernahme einer Freihaltetrasse in einen Bebauungsplan ist wiederum zwischen der verbindlichen Aufnahme und einer nachrichtlichen Auf- nahme zu unterscheiden. Während die nachrichtliche Aufnahme lediglich bei der Realisierung ande- rer Baumaßnahmen Hinweischarakter besitzt, schafft die verbindliche Aufnahme einer Verkehrstrasse in einen Bebauungsplan gleichzeitig die genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des Projekts. Ist eine Trasse lediglich im Flächennutzungsplan aufgenommen und wurde sie nicht durch eine mögliche nachfolgende Aufnahme in einen Bebauungsplan planungsrechtlich gesichert, ist in der Regel ein Planfeststellungsverfahren zur Realisierung der Maßnahme notwendig. Eine Übersicht mit für Straßen- oder Stadtbahnprojekte freigehaltenen Trassen ist in den Anlagen 1 bis 4 tabellarisch sowie in Kartendarstellungen wiedergegeben: 2 Anlage 1: Tabelle mit Trassenfreihaltungen für Straßenprojekte, Anlage 2: Karte mit Trassenfreihaltungen für Straßenprojekte, Anlage 3: Tabelle mit Trassenfreihaltungen für Stadtbahnprojekte, Anlage 4: Kartendarstellung mit Trassenfreihaltungen für Stadtbahnprojekte. In den tabellarischen Darstellungen sind zudem der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand sowie die aktuelle Sachstandsdarstellung in den Ratsgremien (bzw. die aktuelle Beschlusslage) aufgelistet und die jeweilige Art der Trassensicherung aufgeführt. Alle aufgeführten Freihaltetrassen wurden im Gesamtverkehrskonzept Köln 1992 (GVK) oder in nach- folgenden Planwerken, insbesondere im 3. Nahverkehrsplan (NVP) der Stadt Köln, (Ratsbeschluss vom 11.07.2017, Vorlagen-Nr. 0958/2017), festgelegt. Zudem wurde die kürzlich in den politischen Gremien beratene Stadtbahnverlängerung von Köln über Niederkassel nach Bonn in die Übersicht mit aufgenommen. Neben den aufgeführten Trassen kann es weitere Freihaltungen in Bebauungsplänen geben, die vor 1992 verabschiedet wurden, aber nicht mehr den Eingang in das GVK fanden und somit nicht mehr weiterverfolgt wurden. Zu Frage 3: Eine Verwendung von Trassen zur (übergangsweisen) Nutzung durch (Express-) Busverkehre ist nur dort sinnvoll denkbar, wo bereits Baurecht besteht. Ansonsten wäre die Durchführung eines notwen- digen Planfeststellungsverfahrens bzw. die Aufstellung von Bebauungsplänen für die Herstellung ei- ner Bustrasse ähnlich aufwändig, wie für die Herstellung einer Stadtbahntrasse bzw. einer herkömm- lichen Straße. Baurecht durch einen beschlossenen Bebauungsplan liegt lediglich für Teilbereiche einzelner Stadtbahnstreckenverlängerungen vor. Auf der geplanten Relation der rechtsrheinischen Gürtelverlängerung (Linie 13) ist die Prüfung zur Einrichtung einer Busspur bereits politisch beschlossen. Eine ähnliche Situation besteht im Bereich des Clevischen Rings in Mülheim. Grundsätzlich wird das Thema Busbeschleunigung bzw. Stadt- bahnvorlaufbetrieb jedoch noch in diesem Jahr von der Verwaltung angegangen, denn in dem vom Rat 2017 beschlossenen 3. NVP ist die Prüfung eines Express-Bus-Netzes verankert. Hierbei sollen unter anderem Beschleunigungspotentiale durch die Einrichtung von Busspuren betrachtet werden. Zu Fragen 4 und 5: Seit dem Jahr 2000 wurde eine Freihaltetrasse für ein Straßenbauprojekt zwischen der Stolzestraße und der Trierer Straße parallel zur Luxemburger Straße im Stadtbezirk Innenstadt aufgegeben (s. Anlage 1, Punkt 1). Die ehemals für die Straßenverbindung vorgesehenen Flächen sollen als Grünan- lage bzw. Spielplatz sowie für Wohnungsbau Verwendung finden. Für den nördlichen Teil der Trasse wurde vom Stadtentwicklungsausschuss bereits die Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens als Grundlage für die Bauleitplanung beschlossen. Weiterhin wurde durch einen Aufstellungsbeschluss zur Erstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet „Südliche Schmiedegasse“ in Weidenpesch die Umsetzung der im ursprünglichen Bebau- ungsplan mit der Nummer 6649/06 vorgesehenen Straße zur Entlastung der Jesuitengasse aufgege- ben (StEA-Beschluss zur Vorlage-Nr. 4265/2013, s. Anlage 1, Punkt 6). Im südlichen Bereich der Trasse ist eine Schulerweiterung vorgesehen. Zudem soll die Trasse für eine Rad- und Fußwegever- bindung genutzt werden. Eine Überplanung des Trassenabschnitts nördlich der Schmiedegasse steht noch aus. Anlagen 1: Tabelle mit Trassenfreihaltungen für Straßenprojekte, 2: Karte mit Trassenfreihaltungen für Straßenprojekte, 3: Tabelle mit Trassenfreihaltungen für Stadtbahnprojekte, 4: Kartendarstellung mit Trassenfreihaltungen für Stadtbahnprojekte Gez. Blome
Anlage 2_Freihaltetrassen Straße_Karte
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 4km3 2 1 0 Mittelpunkt: [355932,5644035] 1:100000 Freihaltetrassen Straße Stadtplan - grau, ÖPNV Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 27.02.2020 Anlage 2
Anlage 4_Freihaltetrassen Stadtbahn_Karte
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10 12 13 11 1 2 3 4 6 5 7 8 9 Stadtbahnlinien Bestand Nord-Süd Stadtbahn (im Bau) geplante und angedachte Stadtbezirk Nummerierung Trassen siehe Tabelle (Anlage 3) Stadtplan - grau - RVR Legende Freihaltetrassen Stadtbahnlinien Stand Februar 2020 Anlage 4 Streckenerweiterungen
Anlage 1_Freihaltetrassen Straße_Tabelle
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Nr. Stadtbezirk Projektbezeichnung Straßenbau- lastträger Freihaltung durch Darstellung im Planungsstand Darstellung des aktuellen Sachstands 1 Innenstadt Trassenfreihaltung Stolzestraße/Trierer Straße parallel zur Luxemburger Straße Stadt Köln aufgehoben Trasse wurde im GVK durch polit . Beschluss aufgegeben Beschluss zur GVK-Aufhebung (Vorlage-Nr. 2323/2017) 2 Rodenkirchen Fortführung B51n zur AS Eifeltor Bund GVK (ohne genauen Linienverlauf) Linienbestimmungsverfahren läuft Beschluss (Vorlage-Nr. 1568/2016) 3 Rodenkirchen Ortsumgehung Immendorf Stadt Köln GVK, FN P (anderer Verlauf als GVK) Als eine Variante für die Entflechtungsstraße Rondorf in der politischen Beratung Beschluss (Vorlage-Nr. 4122/2019) 4 Ehrenfeld "Neue Vogelsanger Straße" Stadt Köln GVK, FN P Planung wird nicht aktiv verfolgt, Überprüfung der Maßnahme notwendig (s. Mitteilung 2195/2007) Mitteilung (Vorlage-Nr. 2195/2007) 5 Nippes Verlängerung Äußere Kanalstraße von der AS Bickendorf zum "Niehler Ei" Stadt Köln GVK, FNP Im GVK als mögliche Trasse mit la ngfristiger Umsetzungsperspektive enthalten, Überprüfung der weiteren Optionssicherung sinnvoll; Konflikt mit geplanter Bebauung nördlich Schmiedegasse Anlage zu StEA-Vorlage (Vorlage-Nr. 1308/002) 6 Nippes Verlegung Jesuitengasse/Merheimer Straße nach Westen Stadt Köln GVK, B-Plan Umsetzung als Kfz-Straße wurde durch den StEA mit dem Aufstellungsbeschluss "Südliche Schmiedegasse" aufgegeben. Trasse soll weiterhin als Fuß-/Radwegeverbindung genutzt werden. Beschluss (Vorlage-Nr. 4265/2013) 7 Nippes "Niehler Gürtel" (K12) Stadt Köln GVK, FNP Planu ngsbeschluss für Fuß- und Radverkehrsverbindung auf der Trasse Beschluss (Vorlage-Nr. 2871/2017) 8 Chorweiler Verlängerung Blumenbergsweg (L43n) Land NRW GVK, FNP zur Umsetzung weiterhin vorgesehen; aktuell hohe Dringlichkeit wegen der Planungen für den neuen Stadtteil Kreuzfeld Beschluss (Vorlage-Nr. 3588/2019) 9 Chorweiler Ortsumgehung Weiler Stadt Köln GVK Trasse wu rde aus Umweltschutzgründen aufgegeben DrS-Nr.: 0628 /006 10 Chorweiler Ortsumgehung Esch Stadt Köln GVK Trasse wurd e bei der FNP-Überarbeitung im Jahr 2011 nicht in den FNP aufgenommen und wird somit nicht weiterverfolgt Beschluss (Vorlage-Nr. 2395/2011) 11 Chorweiler Vollausbau Anschlusstelle Chorweiler Bund GVK, FNP, B-Plan Umsetzung im Rahmen des Ausbaus der A57 vorgesehen 12 Porz Ortsumgehung Zündorf (L82n) Land NRW GVK, FNP (an derer Verlauf als im GVK) Realisierung einer Teilstrecke als Landesstraße und einer Teilstrecke als Kommunalstraße vorgesehen; Machbarkeitsstudie läuft Mitteilung (Vorlage-Nr. 3930/2018) 13 Porz/Rodenkirchen Rheinspange A553 Bund GVK, FNP Vorpla nungen durch Straßen NRW laufen 14 Mülheim Verlängerung des Auenwegs bis zum Bergischen Ring Stadt Köln GVK Realisierung im Rahmen der Umsetzung d es Verkehrskonzepts Mühlheim Süd vorgesehen Beschluss (Vorlage-Nr. 3245/2018) 15 Mülheim neuer Dünnwalder Kommunalweg (L101n) Land NRW GVK, FNP nicht im aktuellen Landestraßenbeda rfsplan enthalten, Maßnahmenumsetzung nicht absehbar Beantwortung (Vorlage-Nr. 4097/2010) Freihaltetrassen Straße Anlage 1
Anlage 3_Freihaltetrassen Stadtbahn_Tabelle
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Nr. Stadtbezirk Projektbezeichnung Absicht der Netzerw eiterung Planungsstand Darstellung des aktuellen Sachstands 1 Lindenthal Stadtbahnanbindung Widdersdorf (Linie 1) Nahverkehrsplan "mittelfristig vorgesehen", Roadmap "weitere Netzerweiterungen" 2 Lindenthal, Ehrenfeld Stadtbahnanbindung Widdersdorf (Linie 4) Nahverkehrsplan "mittelfristig vorgesehen", Roadmap "weitere Netzerweiterungen" 3 Ehrenfeld, Chorweiler Verlängerung Pesch, Esch/ Auweiler (Linie 5) Nahverkehrsplan "langfristig angedacht" noch nicht i n der Bearbeitung; bisherige Vorprüfung hat keine Stadtbahnwürdigkeit ergeben Beschluss NVP (Vorlage-Nr. 0958/2017) 4 Chorweiler Verlängerung Langel (Linie 12) Nahverkehrsplan "langfristig angedacht" noch nicht i n der Bearbeitung Beschluss NVP (Vorlage-Nr. 0958/2017) 5 Innenstadt, Mülheim Erweiterung Mülheim Süd Nahverkehrsplan "mittelfristig vorgesehen", Roadmap "priorisierte Netzerweiterungen" Vorplanung in Bearbeitung Beschluss NVP (Vorlage-Nr. 0958/2017), Mitteilung (Vorlage-Nr. 0606/2018) 6 Mülheim Erweiterung Stammheim/ Flittard Flächennutzungsplan, Nahverkehrsplan "mittelfristig vorgesehen", Roadmap "priorisierte Netzerweiterungen" Zuständigkeit für die Planung (als 2. Stufe der Trasse Mülheim Süd) soll an KVB übertragen werden Flächennutzungsplan, Beschluss NVP (Vorlage-Nr. 0958/2017), Mitteilung (Vorlage-Nr. 0606/2018) 7 Mülheim, Kalk, Porz Rechtsrheinische Gürtelverlängerung (Verlängerung Ostheim, Linie 13) Nahverkehrsplan "mittelfristig vorgesehen", Roadmap "weitere Netzerweiterungen" Planung gemäß ÖPNV-Roadmap zunächst zurückgestellt (Fördermöglichkeiten und verkehrliche Bedeutung wird im Vergleich zu den anderen Erweiterungsmaßnahmen geringer eingeschätzt) Beschluss NVP (Vorlage-Nr. 0958/2017), Mitteilung (Vorlage-Nr. 0606/2018), Beschluss Ausschuss und Beschwerden am 21.01.2020 (Vorlage-Nr. 0533/2019) 8 Kalk Erweiterung Neubrück (Spange Linie 1/9) Nahverkehrsplan "mittelfristig vorgesehen", Roadmap "weitere Netzerweiterungen" Kann erst im Zusammenhang mit der Umsetzung der Ertüchtigung der Ost-West-Achse zum Betrieb mit Langzügen erfolgen. Beschluss NVP (Vorlage-Nr. 0958/2017), Mitteilung (Vorlage-Nr. 0606/2018) Durch den Rhein-Erft-Kreis beauftragte Vorstudie für Weiterführung der Linie Richtung Brauweiler/Glessen/Niederaußem ist nahezu abgeschlossen; Politische Gremien müssen über Varianten entscheiden; Stadt Köln wird im Anschluss eine Machbarkeitsstudie zwecks Variantenentscheidung ausschreiben Beschluss NVP (Vorlage-Nr. 0958/2017), Beschluss VA am 23.01.2018 (AN/0044/2018), Mitteilung (Vorlage-Nr. 0606/2018) Freihaltetrassen Stadtbahn Anlage 3 Nr. Stadtbezirk Projektbezeichnung Absicht der Netzerw eiterung Planungsstand Darstellung des aktuellen Sachstands 9 Porz Verlängerung Zündorf-Süd (Ranzeler Straße, Linie 7) Nahverkehrsplan "mittelfristig vorgesehen", Roadmap "priorisierte Netzerweiterungen" Planung zunächst zurückgestellt (Abhängigkeiten zu geplanter Siedlungs-erweiterung und Ortsumgehung) Beschluss NVP (Vorlage-Nr. 0958/2017), Mitteilung (Vorlage-Nr. 0606/2018) 10 Porz Verlängerung Langel/ Lülsdorf (Linie 7) Nahverkehrsplan "langfristig angedacht" 11 Porz Stadtbahn Bonn- Niederkassel-Köln (Linie 17) Bundesverkehrswegeplan-Anmeldung im Zuge des Brückenneubaus A553 12 Rodenkirchen Linksrheinische Gürtelverlängerung (Linie 13) Nahverkehrsplan "mittelfristig vorgesehen", Roadmap "priorisierte Netzerweiterungen" noch nicht in der Bearbeitung Beschluss NVP (Vorlage-Nr. 0958/2017), Mitteilung (Vorlage-Nr. 0606/2018) 13 Rodenkirchen Verlängerung Rondorf/ Meschenich, Verlängerung Meschenich Süd (Linie 5) Nahverkehrsplan "mittelfristig vorgesehen", Roadmap "priorisierte Netzerweiterungen" Vergabe der Generalplanung zur Bearbeitung LPH 1+2 (teilw. LPH 3) Beschluss NVP (Vorlage-Nr. 0958/2017), Mitteilung (Vorlage-Nr. 0606/2018), Beschluss Rat am 27.09.2018 (Vorlage-Nr. 1614/2018) Vorstudie zur Korridorfindung ist abgeschlossen Rhein-Sieg-Kreis beauftragt Machbarkeitsstudie in 2020 Beschluss NVP (Vorlage-Nr. 0958/2017), Beschluss VA am 28.10.2019 (Vorlage-Nr. 1709/2019) Anlage 3
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungOrte (13)
- Stolzestraße
- Schmiedegasse
- Jesuitengasse
- Trierer Straße
- Luxemburger Straße
- Ranzeler Straße
- Dünnwalder Kommunalweg
- Vogelsanger Straße
- Äußere Kanalstraße
- Merheimer Straße
- Niehler Gürtel
- Blumenbergsweg
- Niehler Ei
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Details
- Aktenzeichen
- 0575/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 09.03.2020
- Erstellt
- 18.02.2020 15:00