Mandari Insight

0615/2021

Umsetzung der Sozialen Erhaltungssatzung Severinsviertel

Mitteilung Ausschuss 26.04.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 11.03.2021, TOP 9.22

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

5345 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/15/151 
151/1 
Vorlagen-Nummer  24.02.2021 
 0615/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 11.03.2021 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 11.03.2021 
 
Umsetzung der Sozialen Erhaltungssatzung Severinsviertel  
Erster Sachstands- /Erfahrungsbericht 
1. Inkrafttreten der Satzung, Rechtliche Wirkung 
Am 30.01.2020 ist die Soziale Erhaltungssatzung für das Severinsviertel in Kraft getreten. 
Satzungszweck ist gemäß § 172 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Erhaltung der Zu-
sammensetzung der Wohnbevölkerung. Wesentliche Erhaltungsziele sind die Erhaltung der gegen-
wärtigen Struktur des Wohnraumangebots für verschiedene Haushalts- und Einkommenstypen und 
die Begrenzung auf sozial verträgliche Modernisierungsvorhaben. 
 
Neben dem Genehmigungsvorbehalt für bauliche und Nutzungsänderungen steht der Stadt im Erhal-
tungsgebiet ein Vorkaufsrecht beim Verkauf von Wohngebäuden zu, das die Stadt ausüben kann, 
wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt.  
 
Die am 27.03.2020 ausgelaufene Umwandlungsverordnung, die die Begründung von Wohnungsei-
gentum oder Teileigentum unter Genehmigungsvorbehalt stellte, wurde von der Landesregierung 
nicht erneuert. In der Zeit bis zum 27.03.2020 wurde im Satzungsgebiet keine Entscheidung auf 
Grundlage der Umwandlungsverordnung getroffen. 
 
2. Organisation, Personal 
Die Umsetzung der Sozialen Erhaltungssatzung und Prüfung, ob bauliche und Nutzungsänderungen 
erhaltungsrechtlich zulässig sind, obliegt dem Amt für Stadtentwicklung und Statistik im Sachgebiet 
Sektorale Stadtentwicklung. Sofern Maßnahmen baugenehmigungspflichtig sind, erfolgt die Prüfung 
auf Veranlassung des Bauaufsichtsamtes der Stadt Köln als federführende Genehmigungsbehörde. 
In den übrigen Fällen (Modernisierungsmaßnahmen ohne Baugenehmigungspflicht) ist das Amt für 
Stadtentwicklung und Statistik selbst Genehmigungsbehörde.  
Vor der Entscheidung über einen Antrag auf bauliche Änderung oder Nutzungsänderung findet 
einzelfallabhängig eine verwaltungsinterne Abstimmung statt. Dabei werden je nach Fallgestaltung 
das Rechtsamt (Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen), das Amt für Wohnungswesen 
(insbesondere das Sachgebiet Zweckentfremdung, Wohnungsaufsicht, Mietpreiskontrolle) und die/der 
Behindertenbeauftragte im Amt für Integration und Vielfalt einbezogen.  
Das Aufgabengebiet „Soziale Erhaltungssatzungen“, das sich mit der Planung, Weiterentwicklung und 
Umsetzung dieser Satzungen beschäftigt, wurde inzwischen auf insgesamt drei Mitarbeitende 
aufgestockt. Neben der Umsetzung der Satzung für das Severinsviertel befindet sich derzeit eine 
zweite Satzung, für den Stadtbezirk Mülheim, in der Vorbereitung, beziehungsweise der vertieften 
sozialräumlichen Untersuchung. 
 
3. Information der Öffentlichkeit 
Die öffentliche Informationsveranstaltung, die am 09.03.2020 aufgrund der Corona-Pandemie kurz-
fristig abgesagt werden musste, wurde am 09.11.2020 nachgeholt, allerdings wegen der weiterhin

2 
 
bestehenden Kontaktbeschränkungen als reine Online-Veranstaltung. An der Veranstaltung haben 
teilgenommen Herr Markus Greitemann, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Planen, Bauen und 
Wirtschaft, Herr Andreas Hupke, Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Innenstadt sowie Frau Brigit-
te Scholz, Leiterin des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik mit einem Expertenteam aus ihrem 
Amt. Die Bürgerinnen und Bürger wurden vorher eingeladen, ihre Fragen per E-Mail einzureichen und 
hatten außerdem die Möglichkeit, während der als Livestream übertragenen Veranstaltung Fragen an 
das Gremium zu stellen. Von diesen Möglichkeiten wurde rege Gebrauch gemacht. 
Der Livestream wurde während der laufenden Veranstaltung 542-mal besucht und im Anschluss als 
Mitschnitt noch rund 90-mal aufgerufen. 
 
Die Verwaltung hat außerdem auf der Internet-Seite der Stadt Köln eine eigene Informationsseite mit 
einer FAQ-Liste zur Sozialen Erhaltungssatzung eingestellt (https://www.stadt-koeln.de/politik-und-
verwaltung/stadtentwicklung/soziale-erhaltungssatzung-severinsviertel). Dort finden sich auch die 
Kontaktdaten (E-Mail und Tel-Nr.) des zuständigen Sachgebiets im Amt für Stadtentwicklung und 
Statistik. 
 
4. Fallzahlen 
Im Jahreszeitraum 30.01.2020 bis 29.01.2021 sind beim Amt für Stadtentwicklung und Statistik fol-
gende Anträge eingegangen: 
 
Anträge auf bauliche oder Nutzungsänderungen (mit Bauantrag gemäß Landesbauordnung):  
Eingegangen:  13 
Bewilligt:  2 (1 mit Auflagen) 
Abgelehnt:  5 
Noch in Prüfung:  4 
Erledigt aus anderen Gründen:  2 
Hauptantragsgrund: Aufstockung Dachgeschoss 
 
Anträge auf bauliche Änderungen (ohne formellen Bauantrag):  
Eingegangen:  5 
Bewilligt: 2 (1 mit Auflagen) 
Abgelehnt:  3 
Antragsgründe: Modernisierung oder Voranfrage vor Bauantrag 
 
Verkaufsfälle /Prüfung Vorkaufsrecht:  
Eingegangen:  15 
Vorkaufsrecht ausgeübt:  0 
Abwendungsvereinbarung abgeschlossen:  0 
(alle Fälle ohne Anhaltspunkte für Gefährdung der Satzungsziele) 
 
 
 
5. Ausblick 
Es ist vorgesehen, jährlich über die Umsetzung der Sozialen Erhaltungssatzung Severinsviertel zu 
berichten. Ein erneuter Bericht ist daher in einem Jahr vorgesehen. Eine Evaluation der gesamten 
Satzung ist nach fünf Jahren, also für das Jahr 2025 vorgesehen. 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (2)

11.03.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 18.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.03.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.22 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0615/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
26.04.2021
Erstellt
18.02.2021 11:33