0446/2020
Bau einer provisorischen Fuß- und Radwegerampe an der linksrheinischen unterstromigen Seite der Hohenzollernbrücke und Planung einer dauerhaften Rampe am Rheinufer
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Anlage 2 - Bauwerksplan mit Leitungen und Schnitten
8594 Zeichen
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Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichen
zivil- und strafrechtlich verfolgt.
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Genehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werden
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13.02.2020 16:25 SchuemannM @ 22.0s DEC180.CTB
Anlage 1 - Lageplan im Luftbild mit Kollisionspunkten der Rampe
5597 Zeichen
Oberleitung nachrichtlich. Bestand KVB/Erweiterung 1 ABS Vermessung Endgülfige Bauteilabmessungen nach statischen, äußere Grenze der vorhabenträgereigenen Grundstücke konstruktiven und wirtschatlichen Erfordernissen. —— Neubau L/7Z2 Bestand DB Gebäude Darstellung teilweise auf Grundlage von Bestands- . plänen und Grundlage S11 Planung Versorgungseinrichtungen: Rheinenergie . 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Fluchtweges, u ar Se are 2 een Nie TE IR u 7 / F | © Fahrzeugrückhaltesysteme auf Straße mit damit SS 2ES EM N f - & l %2_E_OB Or FE # N IR Se N Sn er re Be N" Erie - -\- Wire verbundener Einengung der Fahrspur Frankenplatz Zuwegung von "Geschäftsseite” unterhalb Kragarm des S-Bahn Gleises zu Parkplatz durch Überbau sowie die Stützen eingeschränkt (bzw. behindert) Einleitung von Horizontallasten in Bestandswiderlager - Planstufe: Anschluss an Bestand (Eisenbahnanlage!) - ggf, Einbindung des EBA erforderlich Planverfasser/in: Stadt Köln Zuganglichkeit DB-Stellplatze / DB-Grundstücksflache durch Amt für Brücken, an on Schutzeinrichtungen behindert Willy-Brandt-Platz \ gez. | 12022000 0 50679 Köln & IF: EEE Bauwerk: - Planart / Inhalt: \ . . Lageplan Verlegung / Verlegung des Lüftungsschachtes, Provisorische Geh- und: \ Konfliktplan andernfalls Einengung des Geh- und Radweges in Richtung Breslauer P Plan-Nr. Maßstab: Sicherungsmaßnahmen des Oberleitungsmastes gegen 1 Klettern / unerlaubten Zugang (Umzaunung) Datuı Bauwerksnummer Stat 12.02.2020 Stadt Köln freigegeben ö freigegeben Stadt Köln freigegeben Amt 69 ohne Einträge ohne Einträge Amt 690/2 ohne Einträge Erdungsmaßnahmen (Überbau und Geländer) erforderlich, da das Bauwerk in einigen Bereichen den Mindestabstand freigegeben freigegeben freigegeben mit Einträgen mit Einträgen mit Einträgen Schutzeinrichtung nach DIN 1376 Vault-Projekt: 02_Projekte\Köln\P-K001858P Prov. Rampe Hohenzollernbruecke\05_Planung\EP\02_E_OB_LP_0082.dwg / Twelee? zur Gleisachse unterschreitet nicht nicht nicht Datum / Unterschrift freigegeben freigegeben Datum / Unterschrift freigegeben Bauwerksausstattung: Beleuchtung mit Lage, Anordnung, Anschluss an öffentliches Stromnetz unklar En = - TW_ RE Be Die Oberbürgermeisterin Sta dt Köl N Gilt nur wenn lichte Hohe über Verkehrsraum < 6m ist: Festlegung ob Anprallschutz zur Sicherung des Bauwerks erforderlich ist Zusätzlicher Anprallbalken mit Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (88 1, 2, 15-18, 96 des . . . eo Urheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBl S. 1273). separater Gründung platztechnisch nicht möglich, Nur Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichen ; Genehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werden Anbindung an Rampenbauwerk denkbar zivil- und strafrechtlich verfolgt. Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau 13.02.2020 16:33 SchuemannM @ 22.0s DEC100.CTB - - TWLRI
Mitteilung Ausschuss
8334 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/692/10 Vorlagen-Nummer 09.03.2020 0446/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 12.03.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.04.2020 Bau einer provisorischen Fuß- und Radwegerampe an der linksrheinischen unterstromigen Seite der Hohenzollernbrücke Richtung Breslauer Platz und Planung einer dauerhaften Rampe am Rheinufer Mit Beschluss des Verkehrsausschusses (Vorlagen-Nr. 3561/2017) vom 15.05.2018 wurde die Ver- waltung mit der Planung einer temporären Fuß- und Radwegerampe auf der unterstromigen, links- rheinischen Seite der Hohenzollernbrücke zwecks barrierefreier Anbindung an den Breslauer Platz beauftragt. Die Verwaltung hat die Objekt- und Tragwerksplanung für eine provisorische Rampe im Februar 2019 extern vergeben. Auch ein Brandschutzgutachten, ein Baugrundgutachten und ein Artenschutzgut- achten wurden beauftragt. Bei ersten Zwischenergebnissen der Planung bestätigte sich, dass zusätzliche innerstädtische kom- plexe Randbedingungen wie z. B. die bauliche Machbarkeit der Fundamente, Abstimmungen mit den Planungen für die S-Bahn-Gleiserweiterung der DB AG, Abstimmungen mit betroffenen Eigentums- parteien, anliegenden und nutzenden Personengruppen, Denkmalschutz inklusive der Bodendenkmä- ler, Hochwasserschutz, vorhandene Leitungen und Anmietung benötigter Flächen usw. zu beachten sind. Die geplante Rampe verläuft parallel zum Gleisbauwerk der Bahn beginnend am sogenannten Brü- ckenpfeiler A mit einer Nutzbreite von 4,50 m und einer Gesamtbreite von 5,50 m über eine Länge von 140 m und überwindet eine Höhendifferenz von ca. 6,70 m. Die Barrierefreiheit wird durch Podes- te von 1,50 m Länge und 1,5 % Neigung zwischen den 6,00 m langen Rampen mit 5 % Neigung ge- währleistet. Das gesamte Bauwerk soll als Stahlkonstruktion errichtet werden. Aufgrund der stati- schen Anforderungen an das Bauwerk, die sich vor allen Dingen daraus ergeben, dass keine Lasten an die angrenzenden Bauwerke übertragen werden dürfen und das Bauwerk auf Erdbeben und für Anpralllasten aus dem Straßenverkehr nachgewiesen werden muss, kann das Bauwerk nicht als Ge- rüstbauwerk ausgeführt werden, sondern muss als verschraubte Stahlträgerkonstruktion errichtet werden. Aus dem Baugrundgutachten wird ersichtlich, dass erst ab einer Tiefe von ca. 10 m tragfähi- ger Boden ansteht, so dass die Lasten aus der Rampenkonstruktion an insgesamt 6 Stellen mit je 4 Bohrpfählen bis zu dieser Tiefe gegründet werden müssen. Gerade im Bereich der Straße „Am Fran- kenturm“ am Brückenpfeiler A, wo die erste Rampengründung geplant ist und im Bereich des einge- zäunten Parkplatzes zwischen den Straßen „Trankgasse“ und „Am Frankenturm“ gestaltet sich diese Gründungsform aufgrund der vorhandenen unterirdischen Versorgungsleitungen äußerst schwierig. Im Bereich des Brückenpfeilers A beispielsweise, befinden sich umfangreiche Anlagen der Stadtent- wässerungsbetriebe AöR, Leitungen der Rheinenergie AG (Beleuchtung, Strom und Fernwärme), Entwässerungsanlagen der DB AG und Nachrichtenkanäle der Feuerwehr. Durch die Dichte der Lei- tungslage an dieser Stelle sind die Mindestabstände zu den Leitungen, die ein neu zu errichtendes Bauwerk einhalten muss, nicht gegeben. Es müssen also umfangreichen Leitungsumlegungen für 2 den Bau des Provisoriums vorgenommen werden, die einerseits zu massiven zeitlichen Verzögerun- gen führen und andererseits zu erheblichen bisher nicht zu beziffernden Kostensteigerungen führen. Da die genaue Lage der Leitungen nur teilweise bekannt ist, müsste diese durch Bodenaufschlüsse zudem vorher noch genauer ermittelt werden. Nach Einschätzung der Bodendenkmalpflege befinden sich im Bereich der geplanten Bohrpfähle um- fangreiche Anlagen aus mittelalterlicher und römischer Zeit, die voraussichtlich vollständig erhalten sind. Die Herstellung der Bohrpfähle hätte den vollständigen Verlust dieser Anlagen zur Folge. Daher sind aus bodendenkmalpflegerischer Sicht in allen Flächen, die durch Bohrpfähle in Anspruch ge- nommen werden, umfangreiche bauvorgreifende archäologische Untersuchungen durch das Rö- misch-Germanische Museum durchzuführen, die einen erheblichen zeitlichen und finanziellen Kos- tenaufwand mit sich bringen und die teilweise lange andauernde Voll- oder Teilsperrungen der Stra- ßen „Am Frankenturm“ und „Trankgasse“ nach sich ziehen. Die Lage der geplanten Variante 1 weicht zusätzlich um mehrere Meter in nördliche Richtung von der bisher geplanten Lage ab. Dieser Umstand ergibt sich aus der Tatsache, dass die Rampe von den ursprünglich geplanten 4,5 m Breite durch den nun erforderlichen Aufbau eine Gesamtbreite von 5,5 m hat. Der erforderliche Abstand zum vorhandenen DB-Bauwerk hat sich im Laufe der Planung durch Forderungen der DB AG von den ursprünglich angenommenen 0,5 m auf mind. 1,5 m Breite erhöht. Als Folge muss die bereits denkmalschutztechnisch abgestimmte Anbindung an den Brü- ckenpfeiler A angepasst werden. Die dort bereits vorhandene 4 m lange punktuelle Einschnürung auf 1,5 m, die sich aus der Lage eines nur sehr aufwändig zu versetzenden Oberleitungsmastes der DB AG (Umlegungskosten mind. 1 Mio. Euro) und eines Abluftschachtes einer Mittelspannungsanlage der DB AG ergibt, würde sich nun um mehrere Meter verlängern. Der Stadtkonservator hat zudem seine Zustimmung zur Variante 1 des Provisoriums aber auch zu dauerhaften Rampenbauwerken auf der linksrheinischen nördlichen Seite der Hohenzollernbrücke widerrufen. Des Weiteren entfallen mindestens 20 private Parkplätze der DB AG. Da sich diese Parkplätze im Eigentum der DB AG befinden, ist hier eine Ausgleichszahlung, die mindestens die Einnahmen durch die entfallenden Parkplätze im gesamten Zeitraum der Nutzung durch die Rampe beinhaltet, zu leis- ten (ca. 150.000 Euro netto jährlich). In der Beschlussvorlage Nr. 3561/2017 wurde der prognostizierte Kostenorientierungswert der provi- sorischen Rampe auf ca. 1,35 Mio. Euro brutto geschätzt. Bei einer Nutzungsdauer von drei Jahren lagen die geschätzten Kosten bei ca. 2 Mio. Euro. Hierbei wurde bereits auf noch nicht zu beziffernde Kostenpositionen hingewiesen. Aufgrund der weiteren Abstimmungen und im Rahmen der Entwurfsplanungen wurde eine Kostenbe- rechnung durchgeführt. Die Kosten für das Gesamtprojekt belaufen sich nach aktuellem Planungs- stand auf ca. 3,3 Mio. Euro brutto. Für die Anmietung der Flächen, die Wartung und den Betrieb er- geben sich jährlich weitere Kosten in Höhe von 245.000 Euro brutto. Bei einer Nutzung von drei Jah- ren würden sich die Kosten für das Provisorium somit auf ca. 4 Mio. Euro brutto belaufen. In diesen Kosten sind keine Kosten für die Leitungsumlegungen in den Bereichen der Bohrpfähle und für die bodendenkmalpflegerisch erforderlichen Voruntersuchungen enthalten, so dass mit einer weiteren Kostenerhöhung zu rechnen ist. Ausschlaggebend für diese Kostenentwicklung sind unter anderem die erforderliche Ausführung als Stahlkonstruktion und die aufwändige Gründung durch Bohrpfähle. Die vorgenannten Randbedingungen sind nur ein Teil der insgesamt sehr schwierigen Rahmenbedin- gungen unter denen die provisorische Rampe mit einem sehr hohen Kostenaufwand realisiert werden müsste. Daher wird die Verwaltung die Planung und Umsetzung der provisorischen Rampe Richtung Breslauer Platz nicht weiter verfolgen, sondern als Alternative die Planung einer dauerhaften Fuß- und Radwegerampe am Rheinufer konkretisieren. Im Rahmen der weiteren Planungen wird der Stadtkonservator eng eingebunden, um eine verträgliche Lösung zu finden. Aufgrund dieser sehr schwierigen Randbedingungen im Bereich der provisorischen Rampe ist im September 2019 eine 3 weitere Planung zur Machbarkeit einer dauerhaften Rampe am Rheinufer beauftragt worden. Erste technisch umsetzbare Ergebnisse aus dem Planungsauftrag von September 2019 liegen der Verwaltung vor und befinden sich in verwaltungsinternen Abstimmungsprozessen zur Variantenbe- wertung. In einem nächsten Schritt werden diese Varianten den politischen Gremien im Rahmen der Einholung eines Planungsbeschlusses vorgelegt. Anlagen: Anlage 1 – Lageplan im Luftbild mit Kollisionspunkten der Rampe Anlage 2 – Bauwerksplan mit Leitungen und Schnitten gez. Blome
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (7)
- Trankgasse
- Willy-Brandt-Platz
- Breslauer Platz
- Am Frankenturm
- Hohenzollernbrücke
- Am Rheinufer
- Frankenplatz
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Details
- Aktenzeichen
- 0446/2020
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 09.03.2020
- Erstellt
- 10.02.2020 09:29