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Überprüfung und Rückbau freilaufender Rechtsabbieger
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 2095/2018 vom 03.08.2018
Stand: Am 11.09.2018 im Verkehrsausschuss beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/4 Vorlagen-Nummer 03.08.2018 2095/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 11.09.2018 Überprüfung und Rückbau freilaufender Rechtsabbieger hier: Anfrage der Gruppe GUT in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 15.05.2018, TOP 5.2.4 Fragen: 1. „Welche Anstrengungen (die freilaufenden Rechtsabbieger sicherer zu machen, bzw. zurück- zubauen) wurden nach Beschluss des Verkehrsausschusses am 5.9.2017 bis heute unter- nommen? 2. Wie ist der Stand beim Aufbau des Programmes zum Rückbau freilaufender Rechtsabbieger? 3. Wie weit ist die Katalogisierung aller potenziellen Gefahrenstellen und inwieweit wurden Ver- treter der Polizei und des ADFC in den Prozess eingebunden? 4. War der Unfallort an der Boltensternstraße, wo am 24. April 2018 eine Radfahrerin tödlich ver- unglückt ist, bereits Teil der Untersuchung? 5. Plant die Stadt beim Umbau der Bonner Straße/Ecke Gürtel freilaufende Rechtsabbieger?“ Antwort der Verwaltung: Antwort zu Fragen 1 bis 3: Am 05.12.2017 wurde der Verkehrsausschuss bereits über erste Schritte informiert (siehe Vorlagen- Nr.: 3223/2017). Unter Beteiligung der Polizei wurden insgesamt 39 Kreuzungen und Einmündungen mit freien Rechtsabbiegern ermittelt, die seit 2012 als Unfallhäufungsstelle gemeldet sind. Die Stadtverwaltung verfolgt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit der betroffenen Kreuzungen zwei Ansätze. Einerseits werden jene Kreuzungen, die als Unfallhäufungsstelle mit Beteiligung Radfahren- der gemeldet sind, darauf untersucht, ob sie durch kurzfristige Maßnahmen verkehrssicher gestaltet werden können (z. B. durch Abpollern des freien Abbiegestreifens und Integration in die Signalisie- rung). Entsprechende Prüfungen laufen derzeit. In einem zweiten Schritt werden Teile der „Blitzergelder“ dafür verwendet, externe Ingenieurbüros zu beauftragen, die sich mit der Grundlagenermittlung und Vorentwurfsplanung umzuplanender Kreu- zungen mit freien Rechtsabbiegern befassen sollen. Unfallauffällige Kreuzungen mit Beteiligung Rad- fahrender und zu Fuß Gehender sollen in der Priorisierung höher angesiedelt werden. Dies erfolgt in Abstimmung mit ADFC und ADAC. Antwort zu Frage 4: Der Unfallort an der Boltensternstraße, an dem eine Radfahrerin im April 2018 tödlich verunglückt ist, war bisher nicht Teil der Untersuchung, wird bei der laufenden Prüfung aber mit berücksichtigt. 2 Antwort zu Frage 5: Der Rat der Stadt Köln hat am 17.12.2013 (Vorlagen-Nr.: 2790/2013) beschlossen, dass mit der An- lage eines Mittelbahnsteiges im Bereich der Haltestelle Bonner Straße ein freilaufender Rechtsabbie- ger des Knotenpunktes Bonner Straße/Gürtel aus Gründen der Leistungsfähigkeit verbleiben muss (Ecke Raderberggürtel/südliche Bonner Straße). Der freilaufende Rechtsabbieger aus der südlichen Bonner Straße in den Bayenthalgürtel konnte hingegen bei der Planung zurückgenommen werden. Der Abbiegestrom wird in die Signalisierung integriert. Dieser Planung liegt ein verbindlicher Planfest- stellungsbeschluss zugrunde. gez. Blome
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