4254/2018
Generalsanierung der Waldsiedlung, hier: Mitteilung über eine weitere Kostenerhöhung gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i.V.m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2019
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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
6976 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/660/2 Vorlagen-Nummer 21.03.2019 4254/2018 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 26.03.2019 Finanzausschuss 01.04.2019 Rat 04.04.2019 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 06.05.2019 Generalsanierung der Waldsiedlung, hier: Mitteilung über eine weitere Kostenerhöhung gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i.V.m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2019 Der Rat hat in seiner Sitzung am 20.12.2016 eine erste Kostenerhöhung für die Maßnahme „Gene- ralsanierung der Waldsiedlung“ gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO (ersetzt § 24 Abs. 2 GemHVO) i. V. m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung in Höhe von insgesamt 557.000 € zur Kenntnis genommen (Vor- lagen-Nr. 3553/2016). Diese Kostenerhöhung war auf Abweichungen vom Submissionsergebnis zu den kalkulierten Kosten für den Straßenbau zurückzuführen. Die Gesamtkosten betrugen somit 1.976.000 € statt 1.419.000 € und setzten sich zusammen aus Investitionsauszahlungen in Höhe von 1.858.000 € und konsumtiven Aufwendungen in Höhe von 118.000 €. Der Auftrag für die straßenbaulichen Maßnahmen wurde in Höhe von 1.897.615,17 € am 21.12.2016 erteilt. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgte von März 2017 bis Mai 2018. Folgende unvorhersehbare und zusätzliche Leistungen führen zu einer weiteren Kostensteigerung in Höhe von 704.000 € und stehen unter dem Vorbehalt einer Korrektur nach dem Ergebnis der Nach- tragsverhandlungen durch das Zentrale Vergabeamt: 1. In der Eichenstraße mussten die Sinkkastenleitungen an einen Ortbetonkanal angeschlossen wer- den. Der vorgefundene Kanal wies eine wesentlich höhere Wandstärke auf als die üblichen rd. 10 cm. Die Bohrungen mussten mit einem Spezialgerät durchgeführt werden. Da dieses nicht in die äußere Baugrube passte, mussten die Bohrungen von der Innenseite des Kanals durchgeführt werden. Aufgrund des erheblichen Mehraufwandes sind zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 23.000 € entstanden. 2. Entgegen der ursprünglichen Planung wurden Winkelsteine als Straßeneinfassung anstatt Kant- steine verbaut. Durch diese Maßnahme konnten die Eingriffe in die Anliegergrundstücke minimiert werden. Bei der Verwendung von Kantsteinen wäre der Bau von Betonrückenstützen auf den an- grenzenden Grundstücken erforderlich gewesen. Bei der Verwendung von Winkelsteinen werden stattdessen Betonfundamente verwendet. Durch die Verwendung der hochpreisigen Winkelsteine und der aufwendigeren Verlegart sind Mehrkosten in Höhe von rd. 100.000 € entstanden. Aufgrund von Höhenunterschieden mussten zudem die angrenzenden Grundstücke an den Stra- ßenrand angeglichen werden. Die teilweise auf diesen Grundstücken verlegten sehr hochwertigen Materialen mussten dafür aufgenommen und neu verlegt werden. Diese Arbeiten waren aufwändi- ger als geplant und verursachten daher Mehrkosten in Höhe von rd. 85.000 €. 2 3. Trotz im Vorfeld der Maßnahme durchgeführter Baugrunduntersuchungen wurde im Zuge der Ar- beiten nach Öffnen der Gesamtoberfläche der vorgefundene Boden in großen Abschnitten in ei- nem nicht ausreichend tragfähigen Zustand festgestellt. Aus diesem Grund musste über die ge- samte Fläche eine Bodenstabilisierungsmaßnahme in Form eines Bodenaustauschs vorgenom- men werden. Dies führte zu Mehrkosten in Höhe von rd. 368.000 €. Gemäß Bodengutachten und vorheriger Asphaltuntersuchungen sollte kein teerhaltiger Asphalt- aufbruch vorhanden sein. Im Zuge der Aufbrucharbeiten wurden dennoch an verschiedenen Stel- len teerhaltige Bitumengemische vorgefunden. Diese mussten separiert, zwischengelagert, und – nach erfolgter chemischer Analyse – ordnungsgemäß entsorgt werden. Hierdurch sind Mehrkosten in Höhe von rd. 88.000 € entstanden. Zur Reduzierung von eventuellen Mehrkosten, welche im Zusammenhang mit den Bodenuntersu- chungen stehen, soll zukünftig bei vergleichbaren Bauvorhaben die Anzahl der Untersuchungs- punkte erhöht werden. 4. Im Rahmen der Ausführung der Baumaßnahme wurde festgestellt, dass – um die Wasserdurch- lässigkeit der Asphalttragschicht dauerhaft zu gewährleisten – ein Vlies als Trennschicht einzu- bauen ist. Dies führte zu Mehrkosten in Höhe von rd. 40.000 €. Die Kostenerhöhung von insgesamt rd. 704.000 € setzt sich aus investiven Auszahlungen in Höhe von 646.000 € und konsumtiven Aufwendungen von rd. 58.000 € zusammen. Insgesamt ergibt sich somit eine Erhöhung der Investitionsauszahlungen von 1.858.000 € um 646.000 € auf 2.504.000 € sowie der konsumtiven Aufwendungen von 118.000 € um 58.000 € auf 176.000 €. Die Generalsanierung der Straßen in der Waldsiedlung ist Gegenstand der 256. KAG- Maßnahmensatzung vom 30.12.2016. Gemäß § 2 Abs. 2 der Straßenbaubeitragssatzung ist der bei- tragsfähige Aufwand nach den für die jeweilige Ausbaumaßnahme tatsächlich entstandenen Aufwen- dungen zu ermitteln. Die vorgenannten Kostensteigerungen werden daher voraussichtlich zu einer entsprechenden Erhöhung der zu erhebenden Straßenbaubeiträge gegenüber der damaligen Schät- zung führen. Bezogen auf die neuen Gesamtkosten in Höhe von rd. 2.680.000 € (= 2.504.000 € investiv + 176.000 € konsumtiv) wurde bis 31.12.2018 ein Betrag von 2.284.367,89 € verausgabt. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus Aufwendungen in Höhe von 141.428,45 € und investiven Auszahlungen in Höhe von 2.142.939,44 €. Um bestehende Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, musste bereits ein Teilbetrag der zuvor darge- stellten Kostenerhöhung beglichen werden. Es ergibt sich ein noch zu finanzierender Betrag in Höhe von 395.632,11 € (= 360.632,11 € investiv +35.000 € konsumtiv). Im Hpl. 2019 steht im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-3-1039, Waldsiedlung, Generalsanierung, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen – eine noch zu übertragene Auszahlungsermächtigung aus dem Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 16.055,56 € zur Verfügung. Die dann noch erforderlichen investiven Restmittel in Höhe von 344.576,55 € (= 360.632,11 € - 16.055,56 € ) werden im Teilfinanzplan 1201 - Straßen, Wege Plätze im Rahmen einer verwaltungsinternen Umbuchung zugunsten der Finanzstelle 6601-1201-3-1039, Waldsiedlung, Ge- neralsanierung, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2019 bereit gestellt. Die Deckung erfolgt im gleichen Teilfinanzplan aus der Finanzstelle 6601-1201-2-1031, Bon- ner Straße (Nord-Süd-Stadtbahn, 3. BA), da sich die Realisierung dieser Maßnahme verzögert. Des Weiteren stehen ab 2019 ff im gleichen Teilergebnisplan in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen – Mittel in ausreichender Höhe für die konsumtiven Aufwendungen, in der Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen – für die jährlichen Abschreibungen in Höhe von 50.080 € sowie in der Teilplanzeile 2 – Zuwendungen und allgemeine Umlagen – für die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten bereit. gez. Reker
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4254/2018
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 21.03.2019
- Erstellt
- 18.12.2018 15:43