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4254/2018

Generalsanierung der Waldsiedlung, hier: Mitteilung über eine weitere Kostenerhöhung gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i.V.m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2019

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 21.03.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 06.05.2019, TOP 11.3.1

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

6976 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/660/2 
 
Vorlagen-Nummer 21.03.2019 
 4254/2018 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 26.03.2019 
Finanzausschuss 01.04.2019 
Rat 04.04.2019 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 06.05.2019 
 
Generalsanierung der Waldsiedlung, hier: Mitteilung über eine weitere Kostenerhöhung gem. § 
25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i.V.m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das 
Haushaltsjahr 2019 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 20.12.2016 eine erste Kostenerhöhung für die Maßnahme „Gene-
ralsanierung der Waldsiedlung“ gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO (ersetzt § 24 Abs. 2 GemHVO) i. V. 
m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung in Höhe von insgesamt 557.000 € zur Kenntnis genommen (Vor-
lagen-Nr. 3553/2016). Diese Kostenerhöhung war auf Abweichungen vom Submissionsergebnis zu 
den kalkulierten Kosten für den Straßenbau zurückzuführen. Die Gesamtkosten betrugen somit 
1.976.000 € statt 1.419.000 € und setzten sich zusammen aus Investitionsauszahlungen in Höhe von 
1.858.000 € und konsumtiven Aufwendungen in Höhe von 118.000 €.  
Der Auftrag für die straßenbaulichen Maßnahmen wurde in Höhe von 1.897.615,17 € am 21.12.2016 
erteilt. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgte von März 2017 bis Mai 2018. 
Folgende unvorhersehbare und zusätzliche Leistungen führen zu einer weiteren Kostensteigerung in 
Höhe von 704.000 € und stehen unter dem Vorbehalt einer Korrektur nach dem Ergebnis der Nach-
tragsverhandlungen durch das Zentrale Vergabeamt: 
1. In der Eichenstraße mussten die Sinkkastenleitungen an einen Ortbetonkanal angeschlossen wer-
den. Der vorgefundene Kanal wies eine wesentlich höhere Wandstärke auf als die üblichen rd. 10 
cm. Die Bohrungen mussten mit einem Spezialgerät durchgeführt werden. Da dieses nicht in die 
äußere Baugrube passte, mussten die Bohrungen von der Innenseite des Kanals durchgeführt 
werden. Aufgrund des erheblichen Mehraufwandes sind zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 
23.000 € entstanden.  
2. Entgegen der ursprünglichen Planung wurden Winkelsteine als Straßeneinfassung anstatt Kant-
steine verbaut. Durch diese Maßnahme konnten die Eingriffe in die Anliegergrundstücke minimiert 
werden. Bei der Verwendung von Kantsteinen wäre der Bau von Betonrückenstützen auf den an-
grenzenden Grundstücken erforderlich gewesen. Bei der Verwendung von Winkelsteinen werden 
stattdessen Betonfundamente verwendet. Durch die Verwendung der hochpreisigen Winkelsteine 
und der aufwendigeren Verlegart sind Mehrkosten in Höhe von rd. 100.000 € entstanden.  
Aufgrund von Höhenunterschieden mussten zudem die angrenzenden Grundstücke an den Stra-
ßenrand angeglichen werden. Die teilweise auf diesen Grundstücken verlegten sehr hochwertigen 
Materialen mussten dafür aufgenommen und neu verlegt werden. Diese Arbeiten waren aufwändi-
ger als geplant und verursachten daher Mehrkosten in Höhe von rd. 85.000 €.

2 
 
3. Trotz im Vorfeld der Maßnahme durchgeführter Baugrunduntersuchungen wurde im Zuge der Ar-
beiten nach Öffnen der Gesamtoberfläche der vorgefundene Boden in großen Abschnitten in ei-
nem nicht ausreichend tragfähigen Zustand festgestellt. Aus diesem Grund musste über die ge-
samte Fläche eine Bodenstabilisierungsmaßnahme in Form eines Bodenaustauschs vorgenom-
men werden. Dies führte zu Mehrkosten in Höhe von rd. 368.000 €.  
 
Gemäß Bodengutachten und vorheriger Asphaltuntersuchungen sollte kein teerhaltiger Asphalt-
aufbruch vorhanden sein. Im Zuge der Aufbrucharbeiten wurden dennoch an verschiedenen Stel-
len teerhaltige Bitumengemische vorgefunden. Diese mussten separiert, zwischengelagert, und – 
nach erfolgter chemischer Analyse – ordnungsgemäß entsorgt werden. Hierdurch sind Mehrkosten 
in Höhe von rd. 88.000 € entstanden. 
 
Zur Reduzierung von eventuellen Mehrkosten, welche im Zusammenhang mit den Bodenuntersu-
chungen stehen, soll zukünftig bei vergleichbaren Bauvorhaben die Anzahl der Untersuchungs-
punkte erhöht werden.  
4. Im Rahmen der Ausführung der Baumaßnahme wurde festgestellt, dass – um die Wasserdurch-
lässigkeit der Asphalttragschicht dauerhaft zu gewährleisten – ein Vlies als Trennschicht einzu-
bauen ist. Dies führte zu Mehrkosten in Höhe von rd. 40.000 €.  
Die Kostenerhöhung von insgesamt rd. 704.000 € setzt sich aus investiven Auszahlungen in Höhe 
von 646.000 € und konsumtiven Aufwendungen von rd. 58.000 € zusammen.  
Insgesamt ergibt sich somit eine Erhöhung der Investitionsauszahlungen von 1.858.000 € um 
646.000 € auf 2.504.000 € sowie der konsumtiven Aufwendungen von 118.000 € um 58.000 € auf 
176.000 €. 
Die Generalsanierung der Straßen in der Waldsiedlung ist Gegenstand der 256. KAG-
Maßnahmensatzung vom 30.12.2016. Gemäß § 2 Abs. 2 der Straßenbaubeitragssatzung ist der bei-
tragsfähige Aufwand nach den für die jeweilige Ausbaumaßnahme tatsächlich entstandenen Aufwen-
dungen zu ermitteln. Die vorgenannten Kostensteigerungen werden daher voraussichtlich zu einer 
entsprechenden Erhöhung der zu erhebenden Straßenbaubeiträge gegenüber der damaligen Schät-
zung führen. 
Bezogen auf die neuen Gesamtkosten in Höhe von rd. 2.680.000 € (= 2.504.000 € investiv + 176.000 
€ konsumtiv) wurde bis 31.12.2018 ein Betrag von 2.284.367,89 € verausgabt. Dieser Betrag setzt 
sich zusammen aus Aufwendungen in Höhe von 141.428,45 € und investiven Auszahlungen in Höhe 
von 2.142.939,44 €. 
Um bestehende Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, musste bereits ein Teilbetrag der zuvor darge-
stellten Kostenerhöhung beglichen werden. 
Es ergibt sich ein noch zu finanzierender Betrag in Höhe von 395.632,11 € (= 360.632,11 € investiv 
+35.000 € konsumtiv). 
Im Hpl. 2019 steht im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-3-1039, 
Waldsiedlung, Generalsanierung, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen – eine noch zu 
übertragene Auszahlungsermächtigung aus dem Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 16.055,56 € zur 
Verfügung. Die dann noch erforderlichen investiven Restmittel in Höhe von 344.576,55 € (= 
360.632,11 € - 16.055,56 € ) werden im Teilfinanzplan 1201 - Straßen, Wege Plätze im Rahmen einer 
verwaltungsinternen Umbuchung zugunsten der Finanzstelle 6601-1201-3-1039, Waldsiedlung, Ge-
neralsanierung, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2019 bereit 
gestellt. Die Deckung erfolgt im gleichen Teilfinanzplan aus der Finanzstelle 6601-1201-2-1031, Bon-
ner Straße (Nord-Süd-Stadtbahn, 3. BA), da sich die Realisierung dieser Maßnahme verzögert. 
Des Weiteren stehen ab 2019 ff im gleichen Teilergebnisplan in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen 
für Sach- und Dienstleistungen – Mittel in ausreichender Höhe für die konsumtiven Aufwendungen, in 
der Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen – für die jährlichen Abschreibungen in Höhe von 
50.080 € sowie in der Teilplanzeile 2 – Zuwendungen und allgemeine Umlagen – für die Erträge aus 
der Auflösung von Sonderposten bereit. 
gez. Reker

Beratungsverlauf (4)

26.03.2019 Verkehrsausschuss
TOP 7.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
01.04.2019 Finanzausschuss
TOP 6.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.04.2019 Rat
TOP 7.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
06.05.2019 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4254/2018
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
21.03.2019
Erstellt
18.12.2018 15:43