1083/2020
Bedarfsfeststellungsbeschluss für die konzeptionellen Maßnahmen "Via Culturalis" im Rahmen des Bundesförderprogramms "Nationale Projekte des Städtebaus" im Zeitraum 2020 - 2023
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Anlage 1
21255 Zeichen
BBSR | Postfach 21 0150 | 53156 Bonn Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Amt für Stadtentwicklung und Statistik Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Datum 17.12.2019 Ihr Zeichen Unser Zeichen Stab ZIP - 10.08.85-19.28 Kontakt Susann.roesseler@bbr.bund.de Telefon 0228 99401-1635 Telefax 0228 9910401-1635 oder 0228 99401-1669 Betrifft Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus 2018/19" Maßnahme: Die Via Culturalis - südlicher Abschnitt Bezug Zuwendungsantrag vom 26.11.2019 nebst Anlagen und Ergänzungen Anlagen 1. Antrag vom 26.11.2019 nebst Ergänzungen 2. Ausgaben- und Finanzierungsplan vom 28.11.2019 3. Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörper- schaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk, Stand:06.05.2019) Baufachliche Nebenbestimmungen (NBest-Bau; Stand: August 2015) Hinweis zur Gliederung der Sachstandsberichte Vordruck „Empfangsbestätigung und Rechtsbehelfsverzicht‘ Vordruck zur Mittelanforderung für konzeptionelle/nicht-bauliche Ausgaben Vordruck „Vereinbarung zur Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material“ onooaR> ZUWENDUNGSBESCHEID Sehr geehrte I ıd Herren, auf Ihren Antrag vom 26.11.2019 (Anlage 1) bewillige ich Ihnen eine nicht rückzahlbare Zu- wendung gem. 88 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) als Projektförderung auf Ausga- benbasis zu den nachstehenden Nebenbestimmungen und Hinweisen bis zum Höchstbe- trag von Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Standort Bonn Deichmanns Aue 31 - 37 53179 Bonn Bahnhof Mehlem Standort Berlin Ernst-Reuter-Haus Straße des 17. Juni 112 10623 Berlin U Ernst-Reuter-Platz Mail zentrale@bbr.bund.de Be-Mail zentrale@bbr.de-mail.de www.bbsr.bund.de 5.521.620,00 Euro (in Worten: Fünf Millionen fünfhunderteinundzwanzigtausendsechshundertzwanzig /ıo0 Euro) zur Durchführung der Maßnahme Die Via Culturalis - südlicher Abschnitt in Köln. Verbindliche Bestandteile dieses Zuwendungsbescheides sind der Ausgaben- und Finanzierungsplan (Anlage 2), die ANBest-Gk (Anlage 3), die NBest Bau (Anlage 4). Grundlage für die Umsetzung baulicher Maßnahmen sind die „Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungs- baumaßnahmen (RZBau)“ (in der zum Zeitpunkt des Zuwendungsbescheids gültigen Fassung). Diese sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.fib-bund.de/Inhalt/Richtlinien/RZBau/ . Mit der baufachlichen Begleitung und Prüfung entsprechend RZBau wurde die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen - Bauabteilung - Albersloher Weg 250, 48155 Münster beauftragt. Der Prüfvermerk über die baufachliche Prüfung der Bauunterlagen zu Ihrem Zuwendungsantrag liegt mir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. Der Zuwendungsbescheid ergeht daher unter dem Vorbehalt des teilweisen oder vollständigen Widerrufs für den Fall, dass die Antrags- und Bauunterlagen von der Bauverwaltung nicht an- erkannt werden oder sich aus dem Prüfvermerk über die baufachliche Prüfung eine Reduzierung der zuwen- dungsfähigen Ausgaben ergibt (Widerrufsvorbehalt nach 8 36 Abs. 2 Nr. 31.V.m. 8 49 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungs- verfahrensgesetz (VwVfG)). Die nachträgliche Aufnahme von Auflagen behalte ich mir vor. 1. _Zuwendungszweck/Förderziele/Bindungen Mit der Maßnahme werden folgende Förderziele verfolgt: 1. Die Via Culturalis soll zu einem kompakten, durchmischten Kulturquartier für die Stadtgesellschaft und die Gäste der Stadt weiterentwickelt werden. 2. Die Wahrnehmung und Erlebbarkeit des, im besonderen Maße baukulturell geprägten Stadtraums mit seinem stadthistorischen Alleinstellungsmerkmalen von regionaler, nationaler und internationaler Be- deutung soll gefördert werden. 3. Eine Anstoß- und Vorbildfunktion für die gestalterische Artikulation und Umsetzung der, im Gestaltungs- handbuch Via Culturalis festgelegten, grundsätzlichen, stadträumlichen Gestaltungsgrundsätze und Profilierung des Stadtraums auf Grundlage dieses hochwertigen Gestaltungsanspruchs soll initiiert wer- den. 4. Eine Quartiersidentität, welche sich aus den vielfältigen baulichen, kulturellen und künstlerischen Inhalten der Via Culturalis konstituiert soll durch die Ansprache und Beteiligung der verantwortlichen Ämter sowie der Institutionen und Initiativen auf der Via Culturalis verstetigt werden. Seite 2 von 8 5. Es soll eine beispielhafte Realisierung der grundsätzlichen stadträumlichen Gestaltungsansätze der Via Culturalis insbesondere im Hinblick auf eine fahrrad- und fußgängerfreundliche Erschließung sowie eine Vereinheitlichung der Oberflächen und Reduzierung der Straßenquerschnitte realisiert werden. Um diese Ziele zu erreichen ergibt sich für das Vorhaben folgender Zuwendungszweck: Neugestaltung des südlichen Auftakts der Via Culturalis im Bereich der Gürzenichstraße und Übergang zwi- schen St. Maria im Kapitol und Pipinstraße auf Grundlage bestehender und auf den Vorgaben des Gestaltungs- handbuchs basierender Entwurfsplanung (LP 3). Dies wird durch die kontinuierliche Information über die quali- tätsorientierte Entwicklung der Via Culturalis flankiert und die Kommunikation der Via Culturalis in der Stadtge- sellschaft und bei den anliegenden Akteuren weiterentwickelt und verstetigt. Die Zuwendung ist zweckgebunden; sie darf nur zur Deckung der zuwendungsfähigen Ausgaben für die 0. a. Maßnahme entsprechend Ihres Zuwendungsantrages (Anlage 1) einschließlich des beigefügten Ausgaben- und Finanzierungsplans (Anlage 2) verwendet werden. Die Nutzung der geförderten Gegenstände ist für 10 Jahre nach Fertigstellung an den benannten Zuwendungszweck gebunden. Dies ist dem Zuwendungsgeber während dieser Bindungsfrist auf Anforderung jeweils nachzuweisen. Als Gegenstände im Sinne von Nr. 4 ANBest-Gk gelten auch Grundstücke nebst Gebäuden. Für Gegenstände, die als Hilfsmittel zur Erfüllung des Zuwendungszwecks beschafft werden (PC, Büromobiliar 0. ä.), ist die Zweck- bindung auf den Bewilligungszeitraum begrenzt. Maßnahmen, die innerhalb des vorgegebenen Zweckbindungszeitraumes zu Änderungen, Auflösungen oder Veräußerungen der Gegenstände führen, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Zuwendungsgebers. Abriss- bzw. Rückbaumaßnahmen, die sich bereits aus dem Antrag ergeben, bedürfen dieser Zustimmung nicht. Im Falle der Förderung investiver Maßnahmen an Objekten sind alle mit bzw. durch das Objekt erwirtschafteten Einnahmen während der Zweckbindungsfrist dem Zuwendungszweck zuzuführen. Für einen entsprechenden Nachweis hat der Zuwendungsempfänger in geeigneter Form Sorge zu tragen. Nach Ablauf der Zweckbindungsfrist kann der Zuwendungsempfänger frei über die Gegenstände verfügen. 2. _Bewilligungszeitraum / Beginn und Abschluss der Maßnahme Der Bewilligungszeitraum beginnt am 07.10.2019 und endet am 31.12.2023. Mit den baulichen Maßnahmen darf erst nach ausdrücklicher Mitteilung durch den Zuwendungsgeber nach er- folgter Prüfung durch die Bauverwaltung und Vorlage eines positiven Prüfvermerks über die baufachliche Prü- fung begonnen werden. Ausnahmen können auf Antrag in Abstimmung mit der Bauverwaltung durch den Zu- wendungsgeber zugelassen werden. Als Vorhabenbeginn ist gem. VV Nr. 1.3 zu $ 44 BHO grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages (ab Leistungsphase 6 HOA|) zu werten. Bei Baumaßnahmen gelten Planung, Bodenuntersuchung und Grunderwerb nicht als Beginn des Vorhabens, es sei denn, sie sind alleiniger Zweck der Zuwendung. Die Maßnahme ist innerhalb des Bewilligungszeitraums durchzuführen. Die Zuwendung darf nur für die im Bewil- ligungszeitraum für das Vorhaben verursachten Ausgaben abgerechnet werden. Die Maßnahme ist bis zum 31.12.2023 abzuschließen. Seite 3 von 8 3 . _ Widerrufsvorbehalt Ich behalte mir vor, die Zuwendung ganz oder teilweise zu widerrufen (Widerrufsvorbehalt nach & 36 Abs. 2 Nr.3 VwVfG), wenn Termine nicht eingehalten werden oder der Zuwendungsempfänger nach Aufforderung entsprechende Ter- minvorbereitungen, Dokumentationen, Begleitungen und Nachbereitungen der Bereisung der Maßnahme durch den Zuwendungsgeber und ggfs. beauftragter Dritter nicht durchführt, die Gesamtfinanzierung nicht (länger) gesichert ist, zweckgebundene Gegenstände ohne Zustimmung des Zuwendungsgebers geändert, aufgelöst oder veräu- ßert werden, - ein Verstoß gegen vergaberechtliche Vorschriften vorliegt (Nr. 3 ANBest-Gk, Nr. 1 NBest-Bau in der zum Zeitpunkt des Zuwendungsbescheids gültigen Fassung) oder - nachträglich festgestellt wird, dass der Zuwendungsempfänger oder der Letztempfänger zum Vorsteuerab- zug berechtigt ist. Auf den Widerrufsvorbehalt in Nr. 1.6 der ANBest-Gk wird hingewiesen. 4. Auflagen a) Veränderungen in Bezug auf die Finanzierung der Ausgaben sind unverzüglich anzuzeigen. b) Verträge und Vereinbarungen, die mit der Durchführung dieser Maßnahme im Zusammenhang stehen, ins- besondere interne Kooperationsvereinbarungen und Verträge an externe Dritte sind dem BBSR vor Vertrags- schluss bzw. Beauftragung zur Einwilligung vorzulegen. Die Verträge müssen Art und Umfang der Leistungen genau bezeichnen und die Bemessung der Vergütung ausreichend erkennbar machen. Des Weiteren ist in geeigneter Form auf die Förderung durch das Bundesprogramm hinzuweisen und die Einhaltung der Best- immungen dieses Zuwendungsbescheides (einschl. Nebenbestimmungen, Auflagen und Anlagen) zu ge- währleisten. Dem Antrag auf Zustimmung ist der Vertragsentwurf beizufügen. Das BBSR erhält nach Ver- tragsschluss eine Kopie des Vertrags zwischen Zuwendungsempfänger und Auftragnehmer. Dies gilt nicht für Bauleistungen bzw. Leistungen, die sich in den Kostengruppen der RZBau-Anträge wider- spiegeln (s. Nr. 1.2 des Ausgaben- und Finanzierungsplans). Bei Veröffentlichungen, Präsentationen, auf den Bauschildern etc. zu Ihrem Vorhaben ist an exponierter Stelle (i. d. R. Titelseite) auf die Förderung aus dem Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ hinzuweisen und das Programmlogo ist zu verwenden. Bauschilder müssen vor der Aufstellung durch den Zuwendungsgeber freigegeben werden. Das Layout ist mit dem Zuwendungsgeber daher abzustimmen und abschließend zur Freigabe vorzulegen. Der Zuwendungsempfänger hat den Zuwendungsgeber über öffentlichkeitswirksame Anlässe wie z. B. Spa- tenstiche, Grundsteinlegungen, Richtfeste, Übergaben, Einweihungen, Tagungen, Abschlussveranstaltun- gen frühzeitig (i.d.R. 3 Monate vorab) zu informieren und die Teilnahme eines Bundesvertreters mit Rede- beitrag anzufragen. Seite 4 von 8 e) Bei Wettbewerben ist ein Vertreter des Zuwendungsgebers als (Sach-) Preisrichter vorzusehen. Die Wettbe- werbsauslobung und die Zusammensetzung des Preisgerichts sind mit dem Zuwendungsgeber abzustim- men. Bei Planungswettbewerben ist grundsätzlich nach der jeweils geltenden Richtlinie für Planungswettbe- werbe (RPW) vorzugehen. f} Der Zuwendungsempfänger hat nach Aufforderung entsprechende Terminvorbereitungen, Dokumentatio- nen, Begleitungen und Nachbereitungen der Bereisung der Maßnahme durch den Zuwendungsgeber und ggf. beauftragter Dritter durchzuführen. 9) Der Zuwendungsempfänger soll nach Aufforderung an im Auftrag des Zuwendungsgebers organisierten Veranstaltungen im Zusammenhang des Bundesprogramms teilnehmen. h) Die Maßnahme ist jährlich am bundesweiten „Tag der Städtebauförderung“ der Öffentlichkeit zu präsentie- ren. i) Zu Beginn der Maßnahme sind dem BBSR Bild- und Planmaterial über die Ausgangssituation für eine fach- öffentliche Dokumentation der Maßnahme zur Verfügung zu stellen. )) Der Zuwendungsempfänger sowie auch Letztempfänger haben unverzüglich mitzuteilen, wenn Veränderun- gen beim Vorsteuerabzug im Sinne von & 15 UStG eintreten. 5.__Finanzierungsart Die Zuwendung wird in Form der Anteilfinanzierung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt. Der Bund übernimmt 66,67 v. H. der im Ausgaben- und Finanzierungsplan dargestellten zuwendungsfähigen Ausga- ben, wobei die maximale Bundeszuwendung 5.521.620,00 Euro beträgt. Eine Nachbewilligung ist ausgeschlos- sen. 6. _Mittelbereitstellung Ich stelle die Mittel wie folgt zur Verfügung: 38.950,00 Euro im Haushaltsjahr 2019 1.491.930,00 Euro im Haushaltsjahr 2020 1.487.380,00 Euro im Haushaltsjahr 2021 1.278.390,00 Euro im Haushaltsjahr 2022 1.224.970,00 Euro im Haushaltsjahr 2023 Kassenmäßig wird der Anteil der Zuwendung für die Umsetzung der baulichen Maßnahmen gesperrt. Die ge- sperrten Mittel können erst nach erfolgter Prüfung durch die Bauverwaltung und Vorlage eines positiven Prüfver- merks über die baufachliche Prüfung durch den Zuwendungsgeber freigegeben werden. Die Inanspruchnahme eines Restbetrages von 276.080,00 Euro (5 % der Zuwendung) bleibt bis zum Abschluss der Prüfung des Verwendungsnachweises gesperrt. Die Aufteilung der Zuwendung auf die einzelnen Jahre berücksichtigt den Zeitplan für die Durchführung der ge- förderten Maßnahme. Eine Verschiebung des Zeitplanes sowie die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf den Zahlungsbedarf sind mir unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Seite 5 von 8 Zahlungen in den einzelnen Jahren sind grundsätzlich auf die vorgenannten Beträge beschränkt. Rechtsansprü- che auf weitergehende Zahlungen bestehen nicht. Bei entsprechendem Fortschritt der Maßnahme kann sich je- doch die Möglichkeit zu vorgezogenen Zahlungen ergeben, wenn am Ende des Haushaltsjahres noch Kassen- mittel verfügbar sind, die zunächst für andere Zuwendungsfälle reserviert waren. 7. _ Auszahlung der Mittel / Mittelbedarf Die Mittelanforderung setzt die Bestandskraft des Zuwendungsbescheides voraus. Diese tritt Kraft Gesetz einen Monat nach Bekanntgabe ein oder vorher durch Erklärung eines schriftlichen Rechtsbehelfsverzichts (s. Vor- druck Anlage 6). Für die Auszahlung der Zuwendung gilt das Anforderungsverfahren nach Nr. 1.3 ANBest-Gk: ® _Bundesmittel für konzeptionelle (nicht bauliche) Maßnahmen (s. Nr. 1.1 des Ausgaben- und Finanzierungs- plans) sind direkt beim Zuwendungsgeber unter Verwendung des Formblattes „Mittelanforderung‘ (s. Anlage 8) anzufordern. Dieses Formblatt wird Ihnen elektronisch zur Verfügung gestellt. e _Fürdie Anforderung von Bundesmitteln für bauliche Maßnahmen (Nr. 1.2 des Ausgaben- und Finanzie- rungsplans) gilt das Verfahren nach RZBau. Die Mittelanforderung ist auf vorgeschriebenem Vordruck gem. Anhang 8 der RZBau über die die Bauausführung überprüfende zuständige Stelle einzureichen. Die Zuwendungsmittel können entsprechend dem Arbeitsablauf und der Entstehung von Ausgaben in Teilbeträ- gen angefordert werden, soweit die Voraussetzungen nach Nr. 1.3 ANBest-Gk vorliegen. Die Frist für die alsbal- dige Verwendung beträgt gem. Nr. 8.5 ANBest-Gk sechs Wochen nach Auszahlung. 8. _Zuwendungsfähige Ausgaben Den als Anlage 2 beigefügten Ausgaben- und Finanzierungsplan erkläre ich nach Maßgabe der ANBest-Gk für verbindlich. Der Umfang der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt max. 8.282.019,90 Euro. Eine Änderung durch die im Rahmen der baufachlichen Prüfung getroffene Feststellung, dass sich die zuwendungsfähigen Aus- gaben reduzieren, bleibt vorbehalten (durch Widerrufsvorbehalt s.o. S.1). Grundsätzlich können nur die in dem beigefügten verbindlichen Ausgaben- und Finanzierungsplan veranschlag- ten und mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben als zuwendungsfähig anerkannt werden, die innerhalb des o. g. Bewilligungszeitraums anfallen. Zwischenfinanzierungskosten sind nicht zuwendungsfähig. 9. Änderung des Ausgaben- und Finanzierungsplanes Änderungen des Ausgaben- und Finanzierungsplanes, die über die Ermächtigung der Nr. 1.2 ANBest-Gk hin- ausgehen, bedürfen eines schriftlichen Antrags und entsprechender Zustimmung. Dem Antrag ist eine Neufas- sung des Ausgaben- und Finanzierungsplanes beizufügen. Bei einer im Rahmen der baufachlichen Prüfung festgestellten Änderung der zuwendungsfähigen Ausgaben ist der Ausgaben- und Finanzierungsplan durch den Zuwendungsempfänger anzupassen und dem Zuwendungsge- ber vorzulegen. Auf Nr. 1.3 NBest-Bau wird hingewiesen. Seite 6 von 8 10. _Veröffentlichungen, Nutzungsrechte Der Zuwendungsnehmer räumt dem Zuwendungsgeber ein einfaches, übertragbares, unwiderrufliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes sowie unentgeltliches Nutzungsrecht an den vorgelegten Unterlagen und Berich- ten ein. Der Zuwendungsgeber ist berechtigt, über die Maßnahme in der Öffentlichkeit zu berichten, Maßnahmedaten und -ergebnisse zu veröffentlichen sowie die Erfahrungen und Ergebnisse aus der Maßnahme für seine Aufga- ben zu nutzen; er kann seine Veröffentlichungsrechte auch Dritten übertragen. Digitale Dokumente müssen den Richtlinien zur Barrierefreiheit gemäß Barrierefrei-Informationstechnik-Verord- nung (BITV 2.0) in der jeweils gültigen Fassung entsprechen. 11._Berichtspflichten Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, mit dem Zuwendungsgeber und den von ihm beauftragten Dritten eng zusammenzuarbeiten und diese durch die im Folgenden beschriebenen Leistungen zu unterstützen: a) Halbjährlich zum 1. April und 1. Oktober, beginnend ab dem 1. April 2020 ist ein schriftlicher Sachstandsbe- richt vorzulegen, der den Verlauf des Projektes dokumentiert (s.u.). b) Zum Ablauf des Bewilligungszeitraums der Bundeszuwendung bzw. nach Fertigstellung der Gesamtmaß- nahme ist bis zum 31.03.2024 (drei Monate nach Maßnahmeabschluss) ein Ergebnisbericht mit Angaben zur Erfüllung des Zuwendungszwecks und Erreichung der Projektziele vorzulegen (s.u.). c) Das Projekt ist kontinuierlich fotografisch zu dokumentieren. Hierzu wird eine professionelle Fotodokumenta- tion über den jeweiligen Projektfortschritt den Sachstandsberichten sowie dem Ergebnisbericht in digitaler Form beigefügt. Den Berichten sollen weitere ergänzende, Maßnahme bezogene Materialien beigelegt wer- den. d) Der Zuwendungsgeber ist über die öffentliche Berichterstattung mit Bezug auf die Fördermaßnahme zu un- terrichten. Hierzu zählen bspw. das allgemeine Medienecho, Pressespiegel etc. e) Zur aktualisierenden Internetinformation sind dem Zuwendungsgeber oder den von ihm beauftragten Dritten auf Anforderung Dokumente, Textbausteine, Fotos und Grafiken als Word- und PDF-Dokument auf elektro- nischem Datenträger bereitzustellen. f} Essind Maßnahmedaten, Fotos und Planungsunterlagen sowie Strukturdaten (zur Gemeinde, zu überörtli- chen Vorgaben: Primär- oder Sekundärdaten, die für die Bewertung und Entwicklung der Maßnahme sowie zur Abschätzung von Wirkungen Bedeutung haben, einschließlich Angabe der entsprechenden Datenquel- len) für Auswertungen und spätere Nachuntersuchungen bereitzuhalten und dem Zuwendungsgeber oder von den ihm beauftragten Dritten auf Anforderung zur Verfügung zu stellen. Hinsichtlich der Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Miaieriai (Bilddateien) können im Einzeifaii Nut- zungsvereinbarungen gem. dem als Anlage 8 beigefügten Vordruck geschlossen werden. Alle Berichte sind dem BBSR in jeweils zwei Exemplaren als Ausdruck sowie elektronisch (Word-Datei und PDF) zuzuleiten. Die Gliederungen der Berichte werden durch das BBSR vorgegeben (s. Anlage 5). Ich behalte mir vor, zusätzliche kurz gefasste schriftliche Berichte über den Stand der Maßnahme zu fordern. Seite 7 von 8 12. Verwendungsnachweis/Zwischennachweise Auf die Regelungen in Nr. 6 ANBest-Gk und Nr. 3 NBest-Bau wird verwiesen. Unabhängig hiervon ist mir eine Ausfertigung des Verwendungsnachweises (ohne Anlagen) zuzuleiten. Im Falle einer Vorprüfung durch eine eigene Prüfeinrichtung (s. Nr. 7.2 ANBest-Gk) weise ich auf die Kenntlich- machung im Verwendungsnachweis hin. Abweichend von Nr. 4 NBest-Bau verzichte ich auf die Vorlage von jährlichen Zwischennachweisen. 13. _Wertausgleich Der Zuwendungsempfänger verpflichtet sich, die von ihm angeschafften Gegenstände, die als Hilfsmittel zur Er- füllung des Zuwendungszwecks beschafft wurden, innerhalb der geltenden Abschreibungsfristen nur für diesen Zweck einzusetzen. Ansonsten kann vom Zuwendungsgeber ein Restwertausgleich in Höhe des Bilanzwertes gefordert werden. 14. Erstattungen Erstattungen und Verzinsungen nach Nr. 8 ANBest-Gk sind unter Angabe des Aktenzeichens dieses Bescheides und folgender Daten zu überweisen: e Kontoinhaber: Bundeskasse Trier e Geldinstitut: Deutsche Bundesbank, Filiale Saarbrücken e IBAN: DE81 5900 0000 0059 0010 20 » BIC: MARKDEF1590 » ZÜV-Nr./Kassenzeichen: wird individuell mitgeteilt 15. _Weiterleitung der Zuwendung Soll eine vollständige oder teilweise Weiterleitung der Zuwendung erfolgen, so kann dies durch Änderungsbe- scheid zugelassen werden. In dem Antrag ist das Eigeninteresse des Letztempfängers an der Erfüllung des Zu- wendungszweckes darzustellen und darzulegen, dass die ordnungsgemäße Geschäftsführung gesichert ist, die es dem Letztempfänger insbesondere ermöglicht, einen ordnungsgemäßen Verwendungsnachweis zu führen. 16. Umsatzsteuer Es gelten die Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes (UStG) in der jeweils geltenden Fassung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Deichmanns Aue 31 - 37, 53179 Bonn erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag D&D! Susann Rößeler Seite 8 von 8
Beschlussvorlage Ausschuss
9860 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VI/61/1
61/0 Hock Az
Vorlagen-Nummer
1083/2020
Freigabedatum 04.05.2020
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Bedarfsfeststellungsbeschluss für die konzeptionellen Maßnahmen "Via Culturalis" im
Rahmen des Bundesförderprogramms "Nationale Projekte des Städtebaus" im Zeitraum 2020 -
2023
Beschlussorgan
Stadtentwicklungsausschuss
Gremium Datum
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss erkennt den Bedarf für die Vergabe von externen Dienstleistungen
für die konzeptionellen Maßnahmen "Via Culturalis" im Rahmen des Bundesförderprogramms "Natio-
nale Projekte des Städtebaus" in Höhe von gesamt 462.000,00 € (Förderquote 2/3) an und beauftragt
die Verwaltung mit der Umsetzung.
Alternative:
Der Stadtentwicklungsausschuss erkennt den Bedarf für die Vergabe von externen Dienstleistungen
für die konzeptionellen Maßnahmen "Via Culturalis" nicht an und gefährdet damit die Förderung der
Gesamtmaßnahme in Höhe von 5.521.620,00 €.
Stadtentwicklungsausschuss 28.05.2020
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 04.06.2020
Stadtentwicklungsausschuss 16.06.2020
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 306.000€
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 308.015 € 66,67 %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. 2022 87.000 €
2023 69.000 €
c) bilanzielle Abschreibungen
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
Anlass
In seiner 36. Sitzung am 15.11.2018 hat der Stadtentwicklungsausschuss beschlossen, dem zweistu-
figen Projektaufruf des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zu folgen und sich um die
Förderung von Investitionen in "Nationale Projekte des Städtebaus" mit der "Via Culturalis und die
Quartiere der Domumgebung" für den Förderzeitraum 2019 bis 2023 zu bewerben (s. Beschluss
3434/2018).
Im Rahmen eines Koordinierungsgesprächs mit dem Fördergeber am 03.09.2019, wurde zum einen
die Auswahl der baulichen Projekte angepasst und anstelle des Tunnels Johannisstraße, das Projekt
"Freitreppe Pipinstraße" für den Zuwendungsantrag berücksichtigt. Zum anderen hat der Fördergeber
im Rahmen des Termins eine erneute Förderfähigkeit des Projekts Via Culturalis nur dann in Aussicht
gestellt, wenn auch wieder konzeptionelle Maßnahmen durchgeführt würden. Hinsichtlich Umfang
und Qualität sollten diese mit der ersten Förderper iode 2015 – 2018 vergleichbar sein. Vor diesem
Hintergrund hat die Verwaltung als Bestandteil des Zuwendungsantrags, neben den beiden baulichen
Maßnahmen, auch ein Leistungsbild sowie eine Kostenprognose für konzeptionelle Maßnahmen im
Zeitraum 2020 – 2023 erarbeitet.
3
Mit Übermittlung des Zuwendungsbescheids durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumfor-
schung am 17.12.2019 wurde dem Antrag vollumfänglich entsprochen und eine Zuwendung in Höhe
von 5.521.620,00 € für die Projektförderung "Die Via Culturalis – südlicher Abschnitt" bewilligt (s. An-
lage 1).
Leistungsbild Konzeptionelle Maßnahmen
In der Förderperiode 2017 – 2018 wurde ein Kommunikationskonzept für die Via Culturalis prozess-
haft und partizipativ entwickelt, relevanten Akteuren vorgestellt und medial – sukzessive – umgesetzt.
Für die Via Culturalis wurde ein Erscheinungsbild mit hohem Wiedererkennungswert kreiert, auf des-
sen Grundlage diverse Medien von Printprodukten über Social-Media-Kanäle bis hin zur Smartphone-
App ins Leben gerufen wurden. Visuelle Dokumentationen, darunter ein Drohnenfilm, diverse Fot o-
strecken und ein Imagefilm, begleiteten öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen, wie z. B. den Tag
der Städtebauförderung im Mai 2018. Im Zuge dieser Maßnahmen ist die Via Culturalis für zentrale
Zielgruppen ein Begriff geworden und die angebotenen Medien werden rege angenommen.
Im neuen Förde rzeitraum 2019 – 2023 soll das im Handbuch verankerte Kommunikationskonzept
weiter bearbeitet und verstetigt werden (s. auch detaillierte Kostenübersicht, Anlage 2):
a. Nachhaltige Aktivierung der Mitwirkenden und Akteure zur Ausprägung einer kommunikativen
Identität: Die vielfältigen baulichen, kulturellen und künstlerischen Inhalte aus Vergangenheit, Ge-
genwart und Zukunft gilt es durch die Ansprache und Beteiligung der verantwortlichen Ämter so-
wie der Institutionen und Initiativen auf der Via Culturalis zu bündeln und zu einer Quartiersidenti-
tät zu verdichten. Folgende Maßnahmen sind geplant:
- die Organisation, Moderation und Dokumentation eines verwaltungsinternen fachamtsübe r-
greifenden Jour-Fixes zum Austausch der Projektsachstände und Herausarbeitung öffentlich-
keitsrelevanter Informationen
- die Konzeption, Organisation, Moderation und Dokumentation des Arbeitskreises Via Cultura-
lis unter Beteiligung der Stadtverwaltung und den verschiedenen Akteursgruppen der Via Cul-
turalis
- die Teilnahme an verschiedenen bestehenden Arbeitskreisen wie beispielsweise "Stadtumbau
im Quartier", "Arbeitskreis Altstadt", um hier die Via Culturalis zu platzieren und gestaltungs -
und kommunikationsrelevante Themen für die Via Culturalis herauszuarbeiten.
b. Kontinuierliche Information über die qualitätsorientierte Entwicklung der Via Culturalis: Die viel-
seitigen baulichen Aufwertungen im Quartier vom Dom über die Historische Mitte bis hin zur Frei-
treppe bei St. Maria im Kapitol gilt es unter dem Begriff Via Culturalis weiter zu profilieren und so
die Entwicklung gegenüber der städtischen Öffentlichkeit sowie gegenüber den Gästen der Stadt
attraktiv abzubilden. Hierfür sind folgende Maßnahmen geplant:
- die Pflege und Weiterentwicklung der bestehenden Kommunikationsmedien (Webseite,
Newsletter, Social Media)
- die Bereithaltung von gedruckten Informationsmedien in sämtlichen Institutionen auf der Via
Culturalis insbesondere in den großen Museen und im Tourismusbüro.
Über die informative Vermittlungsarbeit hinaus muss die Via Culturalis als kultureller Erfahrungs-
raum erlebbar sein und entsprechende Angebote machen. Hierfür geplant sind:
- die Planung, Umsetzung und Nachbereitung des "Tag der Städtebauförderung" in den Jahren
2021-2023 auf der Via Culturalis mit informativen, interaktiven und kulturellen Angeboten so-
wie Aktionen im öffentlichen Raum, welche Idee, Perspektive und Qualitätsanspruch des
Quartiers profilieren
- die Weiterentwicklung der Via Culturalis App, vor allem die Umsetzung einer englischsprachi-
gen Version
- die Konzeption neuer Formate, die den Themenzuschnitt der Via Culturalis als Quartier der
Stadtgeschichte und -kultur sowie besonderen Baukultur bedienen, wie z.B. entsprechende
Stadtführungen oder Symposien
4
Kostenprognose
Für die Durchführung der konzeptionellen Maßnahmen w urde auf Basis der Erfahrungswerte des
ersten Förderzeitraums 2015 – 2018 Gesamtkosten in Höhe von rd. 388.000,00 € netto veranschlagt.
Dies ergibt inklusive 19% Mwst. eine Summe von rd. 462.000,00 € brutto (siehe Anlage 2 Kosten-
übersicht).
Finanzierung
Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigten Aufwandsermächtigungen stehen im Teilergebni s-
plan 0901, Stadtplanung, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Haus-
haltsjahr 2020 (200.000 €) und 2021 (106.000 €) zur Verfügung. Dezernat VI wird im Rahmen des
Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die restlichen
erforderlichen Mittel i.H.v. 156.000 € vorsehen.
Die Maßnahme wird im Rahmen des Bundesförderprogramms "Nationale Projekte des St ädtebaus"
gefördert (Förderquote 66,67 %). Die Zuwendungen i.H.v. 308.015 € werden in der entsprechenden
Teilplanzeile (TPZ 02 – Zuwendungen und all. Umlagen) im Teilergebnisplan 0901, Stadtplanung
haushaltswirksam.
Prüfung der prognostizierten Kostenori entierungswerte der freiberuflichen Leistungen /
Dienstleistungen
Die prognostizierten Kostenorientierungswerte wurden dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) der Stadt
Köln zur Prüfung vorgelegt. Das Ergebnis der Prüfung ist als Anlage 3 beigefügt. Die Anmerkunge n
des RPA werden im Rahmen der weiteren Bearbeitung berücksichtigt.
Besondere Begründung vor dem Hintergrund der Corona-Krisensituation
Mit dem Zuwendungsbescheid vom 17.12.2019 hat das Bundesministerium des Inneren, für Bau und
Heimat der Stadt Köln 5.521.620 Euro Fördergelder für die Durchführung der Maßnahme Via Cultura-
lis – südlicher Abschnitt bewilligt. Die in dieser Vorlage beschriebenen konzeptionellen Maßnahmen
wurden explizit von Seiten des Fördergebers eingefordert, um die positive Entwicklung der Via Cultu-
ralis weiterhin in Premiumqualität zu etablieren und in der Außenwahrnehmung zu stärken. Die kon-
zeptionellen Maßnahmen bilden zusammen mit den beiden baulichen Maßnahmen "Neugestaltung
Gürzenichstraße" und "Freitreppe Pipinstraße" den Zuwendun gszweck. Die Freigabe der in dieser
Vorlage beschriebenen Kosten ist daher für die erfolgreiche Durchführung des Förderprojekts Via
Culturalis innerhalb des Förderzeitraums bis zum 31.12.2023 essentiell, eine Ablehnung wiederum
würde die gesamte Förderung gefährden und in Folge einen finanziellen Schaden in Höhe der o.g.
Summe verursachen.
Anlagen
Anlage 1 - Zuwendungsbescheid
Anlage 2 - Kostenübersicht
Anlage 3 - Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
Anlage 2 Ergänzung
5040 Zeichen
Detaillierte Tabelle von 1.1 Konzeptionelle Maßnahmen als Ergänzung zu Anlage 2, Ausgaben- und Finanzierungsplan Progamm: Förderung von Investitionen in nationale Projekte d es Städtebaus Projekt: Die Via Culturalis - südlicher Abschnitt Stand Aktenzeichen: 10.08.85-19.xx 25.11.2019 1.1 Konzeptionelle Maßnahmen Kosten brutto gemäß Grobbausteine AFP 2019 2020 2021 2022 2023 1.1.1 Fotodokumentation - € 5.355,00 € 5.355,00 € 5.355,00 € 5.355,00 € 1.1.2 Teilnahme und Beteiligung an Veranstaltungen des Bundesprogramms - € 17.850,00 € 59.500,00 € 59.500,00 € 59.500,00 € 1.1.3 Verstetigung und Weiterentwicklung der Kommunikation Via Culturalis - € 67.877,60 € 58.714,60 € 58.714,60 € 58.7 14,60 € 1.1 Konzeptionelle Maßnahmen Kosten netto - detaillierte Darstellung Erläuterungen Anzahl jährlich Anzahl Stunden Stundensatz Honorar je Einheit Fremdkosten je Einheit gesamt/Jahr 2019 2020 2021 2022 2023 1.1.1 Fotodokumentation 4x/Jahr Dokumentation der baul. Entwicklungen, 2x/Jahr Event, inkl. Postproduktion, Bildauswahl 6 750,00 € 4.500,00 € - € 4.500,00 € 4.500,00 € 4.500,00 € 4.500,00 € 1.1.1 Gesamtsumme - € 4.500,00 € 4.500,00 € 4.500,00 € 4.500,0 0 € 1.1.2 Teilnahme und Beteiligung an Veranstaltungen des Bundesprogramms Konzeption, Abstimmung, Bewerbung, Umsetzung, 2019 kombinierter Auftritt in Chorweiler 1 80,00 € 25.000,00 € 25.000,00 € 50.000,00 € - € 15.000,00 € 50.000,00 € 50.000,00 € 50.000,00 € 1.1.2 Gesamtsumme - € 15.000,00 € 50.000,00 € 50.000,00 € 50.0 00,00 € 1.1.3 Verstetigung und Weiterentwicklung der Kommunikation Via Culturalis - AKTIVIEREN Ämterübergreifender Jourfixe mit Schwerpunkt kommunikationsrelevanter Themen (Organisation, Moderation, Dokumentation) der Jourfixe findet sechsmal jährlich statt, wird vorbereitet, moderiert und dokumentiert, einschließlich Berichtswesen & Abstimmung 6 12 80,00 € 960,00 € 160,00 € 6.720,00 € - € 6.720,00 € 6.720,00 € 6.720,00 € 6.720,0 0 € Arbeitskreis Via Culturalis unter Teilnahme der Hauptakteure vor Ort. der jährlich tagende Arbeitskreis Via Culturalis wird vorbereitet, moderiert und dokumentiert (inkl. Einladungsmanagement, Catering, Agenda etc.) 1 60 80,00 € 4.800,00 € 2.000,00 € 6.800,00 € - € 6.800,00 € 6.800,00 € 6.800,00 € 6.800,0 0 € Teilnahme an Sitzungen dritter, z.B. "Runder Tisch Altstadt" 4x/Jahr, vorbereiten, teilnehmen, protokollieren, follow-up (1Ps) 4 5 80,00 € 400,00 € 80,00 € 1.600,00 € - € 1.600,00 € 1.600,00 € 1.600,00 € 1.600,0 0 € 1.1.3 AKTIVIEREN Gesamtsumme - € 15.120,00 € 15.120,00 € 15.120,00 € 15.1 20,00 € 1.1.3 Verstetigung und Weiterentwicklung der Kommunikation Via Culturalis - INFORMIEREN und ERLEBEN Newsletter 6x im Jahr (je nach Relevanz) 4 2,5 80,00 € 200,00 € 10,00 € 840,00 € - € 840,00 € 840,00 € 840,00 € 840,00 € Webseiten-Pflege Aktualisierung bei Bedarf Redaktionskonzept Aufbau Bildarchiv, Lizenzkosten 12 3,5 80,00 € 280,00 € 20,00 € 3.600,00 € - € 3.600,00 € 3.600,00 € 3.600,00 € 3.600,00 € Social Media (Facebook/Instagram) 5 Bespielungen / W oche Fremdkosten für Werbung 12 12 80,00 € 960,00 € 100,00 € 12.720,00 € - € 12.720,00 € 12.720,00 € 12.720,00 € 12.720,00 € Projektmanagement Fremdkostenmanagement, Auftragsvergaben, Controlling 12 4 80,00 € 320,00 € 50,00 € 4.440,00 € - € 4.440,00 € 4.440,00 € 4.440,00 € 4.440,00 € Weiterentwicklung App englische Version 1 24 80,00 € 1.920,00 € 2.500,00 € 4.420,00 € - € 4.420,00 € - € - € - € Neue Inhalte App 5 neue Beiträge 1 16 80,00 € 1.280,00 € 2.000,00 € 3.280,00 € - € 3.280,00 € - € - € - € Printprodukte Flyer, Banner, Sonstiges 2 12 80,00 € 1.920,00 € 250,00 € 4.340,00 € - € 4.340,00 € 4.340,00 € 4.340,00 € 4.340,00 € Weiterführung des Kommunikationskonzepts Konzeption neuer Formate, z.B. Führungen, Talkformat etc. 1 32 80,00 € 2.560,00 € 160,00 € 2.720,00 € - € 2.720,00 € 2.720,00 € 2.720,00 € 2.720,00 € Umsetzung neuer Kommunikationsformate Implementierun g Führung, etc. 1 32 80,00 € 2.560,00 € 3.000,00 € 5.560,00 € - € 5.560,00 € 5.560,00 € 5.560,00 € 5.560,00 € 1.1.3 INFORMIEREN und ERLEBEN Gesamtsumme - € 41.920,00 € 34.220,00 € 34.220,00 € 34.220,00 €
Anlage 3 Stellungnahme
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14 11.3.2020
"7 ka
Konzeptionelle Maßnahmen im Rahmen des Förderprojektes „Via Culturalis“
aus dem Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ für den Zeit-
raum 2020-2023
(Gesamtkosten = ca. 388.000 € netto / ca. 461.720 € brutto); RPA - Nr. 141/10/01/20
hier: Stellungnahme zur Bedarfsprüfung 61/61/0 vom 26.2.2020 (Eingang bei -14- am
23.3.2020)
61
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit 0.g. Schreiben übersandten Sie mir das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung zur Stellungnah-
me.
Mit Zuwendungsbescheid des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung vom
17.12.2019 wurde Ihnen eine Zuwendung in Höhe von rd. 5,5 Mio. Euro für das Förderpro-
jekt „Via culturalis - südlicher Abschnitt“ (neue Förderperiode 2019 - 2023) bewilligt.
Der Fördergeber hatte zuvor die Förderfähigkeit für diesen Projektzeitraum nur dann in Aus-
sicht gestellt, wenn erneut konzeptionelle Maßnahmen, vergleichbar mit denen der Förderpe-
riode 2015 - 2018, durchgeführt werden.
Das bereits vorliegende Kommunikationskonzept des Projektes haben sie daher unter Bezug
auf die im aktuellen Zuwendungsbescheid formulierten Förderbedingungen (u.a. Punkt 4.
Auflagen: jährliche Teilnahme am bundesweiten „Tag der Städtebauförderung‘) erweitert.
Zur Durchführung der geplanten Maßnahmen (Anlage Kostenübersicht) beabsichtigen Sie
die Vergabe von externen Dienstleistungen. Ich gehe davon aus, dass aufgrund mangelnder
Qualifikation bzw. nicht ausreichender Personalkapazität die Leistungen nicht stadtintern
erbracht werden können.
Gegen das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung habe ich keine Einwendungen.
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Mit freundlichen Grünen?
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Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1083/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 04.05.2020
- Erstellt
- 07.04.2020 13:20