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1083/2020

Bedarfsfeststellungsbeschluss für die konzeptionellen Maßnahmen "Via Culturalis" im Rahmen des Bundesförderprogramms "Nationale Projekte des Städtebaus" im Zeitraum 2020 - 2023

Beschlussvorlage Ausschuss 04.05.2020

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 16.06.2020, TOP 4.2.1

Anlage 3 Stellungnahme

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Anlage 1

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2 Ergänzung

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Anlage 3 Stellungnahme

1640 Zeichen

14 11.3.2020

"7 ka

Konzeptionelle Maßnahmen im Rahmen des Förderprojektes „Via Culturalis“
aus dem Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ für den Zeit-
raum 2020-2023

(Gesamtkosten = ca. 388.000 € netto / ca. 461.720 € brutto); RPA - Nr. 141/10/01/20
hier: Stellungnahme zur Bedarfsprüfung 61/61/0 vom 26.2.2020 (Eingang bei -14- am
23.3.2020)

61

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit 0.g. Schreiben übersandten Sie mir das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung zur Stellungnah-
me.

Mit Zuwendungsbescheid des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung vom
17.12.2019 wurde Ihnen eine Zuwendung in Höhe von rd. 5,5 Mio. Euro für das Förderpro-
jekt „Via culturalis - südlicher Abschnitt“ (neue Förderperiode 2019 - 2023) bewilligt.

Der Fördergeber hatte zuvor die Förderfähigkeit für diesen Projektzeitraum nur dann in Aus-
sicht gestellt, wenn erneut konzeptionelle Maßnahmen, vergleichbar mit denen der Förderpe-
riode 2015 - 2018, durchgeführt werden.

Das bereits vorliegende Kommunikationskonzept des Projektes haben sie daher unter Bezug
auf die im aktuellen Zuwendungsbescheid formulierten Förderbedingungen (u.a. Punkt 4.
Auflagen: jährliche Teilnahme am bundesweiten „Tag der Städtebauförderung‘) erweitert.
Zur Durchführung der geplanten Maßnahmen (Anlage Kostenübersicht) beabsichtigen Sie
die Vergabe von externen Dienstleistungen. Ich gehe davon aus, dass aufgrund mangelnder

Qualifikation bzw. nicht ausreichender Personalkapazität die Leistungen nicht stadtintern
erbracht werden können.

Gegen das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung habe ich keine Einwendungen.

/
Mit freundlichen Grünen?

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ı#.

Anlage 1

21255 Zeichen

BBSR | Postfach 21 0150 | 53156 Bonn

Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Willy-Brandt-Platz 2

50679 Köln

Datum 17.12.2019
Ihr Zeichen
Unser Zeichen Stab ZIP - 10.08.85-19.28
Kontakt Susann.roesseler@bbr.bund.de
Telefon 0228 99401-1635
Telefax 0228 9910401-1635 oder 0228 99401-1669

Betrifft Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus 2018/19"
Maßnahme: Die Via Culturalis - südlicher Abschnitt

Bezug Zuwendungsantrag vom 26.11.2019 nebst Anlagen und Ergänzungen

Anlagen 1. Antrag vom 26.11.2019 nebst Ergänzungen
2. Ausgaben- und Finanzierungsplan vom 28.11.2019
3. Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörper-
schaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk, Stand:06.05.2019)
Baufachliche Nebenbestimmungen (NBest-Bau; Stand: August 2015)
Hinweis zur Gliederung der Sachstandsberichte
Vordruck „Empfangsbestätigung und Rechtsbehelfsverzicht‘
Vordruck zur Mittelanforderung für konzeptionelle/nicht-bauliche Ausgaben
Vordruck „Vereinbarung zur Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material“

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ZUWENDUNGSBESCHEID

Sehr geehrte I

ıd Herren,

auf Ihren Antrag vom 26.11.2019 (Anlage 1) bewillige ich Ihnen eine nicht rückzahlbare Zu-
wendung gem. 88 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) als Projektförderung auf Ausga-
benbasis zu den nachstehenden Nebenbestimmungen und Hinweisen bis zum Höchstbe-
trag von

Bundesinstitut
für Bau-, Stadt- und
Raumforschung

im Bundesamt für Bauwesen
und Raumordnung

Standort Bonn
Deichmanns Aue 31 - 37
53179 Bonn

Bahnhof Mehlem

Standort Berlin
Ernst-Reuter-Haus
Straße des 17. Juni 112
10623 Berlin

U Ernst-Reuter-Platz

Mail
zentrale@bbr.bund.de
Be-Mail
zentrale@bbr.de-mail.de

www.bbsr.bund.de

5.521.620,00 Euro

(in Worten: Fünf Millionen fünfhunderteinundzwanzigtausendsechshundertzwanzig /ıo0 Euro)
zur Durchführung der Maßnahme

Die Via Culturalis - südlicher Abschnitt
in Köln.

Verbindliche Bestandteile dieses Zuwendungsbescheides sind

der Ausgaben- und Finanzierungsplan (Anlage 2),
die ANBest-Gk (Anlage 3),
die NBest Bau (Anlage 4).

Grundlage für die Umsetzung baulicher Maßnahmen sind die „Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungs-
baumaßnahmen (RZBau)“ (in der zum Zeitpunkt des Zuwendungsbescheids gültigen Fassung). Diese sind unter
folgendem Link abrufbar: https://www.fib-bund.de/Inhalt/Richtlinien/RZBau/ .

Mit der baufachlichen Begleitung und Prüfung entsprechend RZBau wurde die

Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen
- Bauabteilung -
Albersloher Weg 250, 48155 Münster

beauftragt.

Der Prüfvermerk über die baufachliche Prüfung der Bauunterlagen zu Ihrem Zuwendungsantrag liegt mir zum
jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. Der Zuwendungsbescheid ergeht daher unter dem Vorbehalt des teilweisen
oder vollständigen Widerrufs für den Fall, dass die Antrags- und Bauunterlagen von der Bauverwaltung nicht an-
erkannt werden oder sich aus dem Prüfvermerk über die baufachliche Prüfung eine Reduzierung der zuwen-
dungsfähigen Ausgaben ergibt (Widerrufsvorbehalt nach 8 36 Abs. 2 Nr. 31.V.m. 8 49 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungs-
verfahrensgesetz (VwVfG)).

Die nachträgliche Aufnahme von Auflagen behalte ich mir vor.

1. _Zuwendungszweck/Förderziele/Bindungen

Mit der Maßnahme werden folgende Förderziele verfolgt:

1. Die Via Culturalis soll zu einem kompakten, durchmischten Kulturquartier für die Stadtgesellschaft und
die Gäste der Stadt weiterentwickelt werden.

2. Die Wahrnehmung und Erlebbarkeit des, im besonderen Maße baukulturell geprägten Stadtraums mit
seinem stadthistorischen Alleinstellungsmerkmalen von regionaler, nationaler und internationaler Be-
deutung soll gefördert werden.

3. Eine Anstoß- und Vorbildfunktion für die gestalterische Artikulation und Umsetzung der, im Gestaltungs-
handbuch Via Culturalis festgelegten, grundsätzlichen, stadträumlichen Gestaltungsgrundsätze und
Profilierung des Stadtraums auf Grundlage dieses hochwertigen Gestaltungsanspruchs soll initiiert wer-
den.

4. Eine Quartiersidentität, welche sich aus den vielfältigen baulichen, kulturellen und künstlerischen Inhalten
der Via Culturalis konstituiert soll durch die Ansprache und Beteiligung der verantwortlichen Ämter sowie
der Institutionen und Initiativen auf der Via Culturalis verstetigt werden.

Seite 2 von 8

5. Es soll eine beispielhafte Realisierung der grundsätzlichen stadträumlichen Gestaltungsansätze der Via
Culturalis insbesondere im Hinblick auf eine fahrrad- und fußgängerfreundliche Erschließung sowie eine
Vereinheitlichung der Oberflächen und Reduzierung der Straßenquerschnitte realisiert werden.

Um diese Ziele zu erreichen ergibt sich für das Vorhaben folgender Zuwendungszweck:

Neugestaltung des südlichen Auftakts der Via Culturalis im Bereich der Gürzenichstraße und Übergang zwi-
schen St. Maria im Kapitol und Pipinstraße auf Grundlage bestehender und auf den Vorgaben des Gestaltungs-
handbuchs basierender Entwurfsplanung (LP 3). Dies wird durch die kontinuierliche Information über die quali-
tätsorientierte Entwicklung der Via Culturalis flankiert und die Kommunikation der Via Culturalis in der Stadtge-
sellschaft und bei den anliegenden Akteuren weiterentwickelt und verstetigt.

Die Zuwendung ist zweckgebunden; sie darf nur zur Deckung der zuwendungsfähigen Ausgaben für die 0. a.
Maßnahme entsprechend Ihres Zuwendungsantrages (Anlage 1) einschließlich des beigefügten Ausgaben- und
Finanzierungsplans (Anlage 2) verwendet werden. Die Nutzung der geförderten Gegenstände ist für 10 Jahre
nach Fertigstellung an den benannten Zuwendungszweck gebunden. Dies ist dem Zuwendungsgeber während
dieser Bindungsfrist auf Anforderung jeweils nachzuweisen.

Als Gegenstände im Sinne von Nr. 4 ANBest-Gk gelten auch Grundstücke nebst Gebäuden. Für Gegenstände,
die als Hilfsmittel zur Erfüllung des Zuwendungszwecks beschafft werden (PC, Büromobiliar 0. ä.), ist die Zweck-
bindung auf den Bewilligungszeitraum begrenzt.

Maßnahmen, die innerhalb des vorgegebenen Zweckbindungszeitraumes zu Änderungen, Auflösungen oder
Veräußerungen der Gegenstände führen, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Zuwendungsgebers. Abriss-
bzw. Rückbaumaßnahmen, die sich bereits aus dem Antrag ergeben, bedürfen dieser Zustimmung nicht.

Im Falle der Förderung investiver Maßnahmen an Objekten sind alle mit bzw. durch das Objekt erwirtschafteten
Einnahmen während der Zweckbindungsfrist dem Zuwendungszweck zuzuführen. Für einen entsprechenden

Nachweis hat der Zuwendungsempfänger in geeigneter Form Sorge zu tragen.

Nach Ablauf der Zweckbindungsfrist kann der Zuwendungsempfänger frei über die Gegenstände verfügen.

2. _Bewilligungszeitraum / Beginn und Abschluss der Maßnahme

Der Bewilligungszeitraum beginnt am 07.10.2019 und endet am 31.12.2023.

Mit den baulichen Maßnahmen darf erst nach ausdrücklicher Mitteilung durch den Zuwendungsgeber nach er-
folgter Prüfung durch die Bauverwaltung und Vorlage eines positiven Prüfvermerks über die baufachliche Prü-
fung begonnen werden. Ausnahmen können auf Antrag in Abstimmung mit der Bauverwaltung durch den Zu-
wendungsgeber zugelassen werden. Als Vorhabenbeginn ist gem. VV Nr. 1.3 zu $ 44 BHO grundsätzlich der
Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages (ab Leistungsphase 6
HOA|) zu werten. Bei Baumaßnahmen gelten Planung, Bodenuntersuchung und Grunderwerb nicht als Beginn
des Vorhabens, es sei denn, sie sind alleiniger Zweck der Zuwendung.

Die Maßnahme ist innerhalb des Bewilligungszeitraums durchzuführen. Die Zuwendung darf nur für die im Bewil-
ligungszeitraum für das Vorhaben verursachten Ausgaben abgerechnet werden.

Die Maßnahme ist bis zum
31.12.2023

abzuschließen.

Seite 3 von 8

3

. _ Widerrufsvorbehalt

Ich behalte mir vor, die Zuwendung ganz oder teilweise zu widerrufen (Widerrufsvorbehalt nach & 36 Abs. 2 Nr.3
VwVfG), wenn

Termine nicht eingehalten werden oder der Zuwendungsempfänger nach Aufforderung entsprechende Ter-
minvorbereitungen, Dokumentationen, Begleitungen und Nachbereitungen der Bereisung der Maßnahme
durch den Zuwendungsgeber und ggfs. beauftragter Dritter nicht durchführt,

die Gesamtfinanzierung nicht (länger) gesichert ist,

zweckgebundene Gegenstände ohne Zustimmung des Zuwendungsgebers geändert, aufgelöst oder veräu-
ßert werden,

- ein Verstoß gegen vergaberechtliche Vorschriften vorliegt (Nr. 3 ANBest-Gk, Nr. 1 NBest-Bau in der zum
Zeitpunkt des Zuwendungsbescheids gültigen Fassung)

oder

- nachträglich festgestellt wird, dass der Zuwendungsempfänger oder der Letztempfänger zum Vorsteuerab-
zug berechtigt ist.

Auf den Widerrufsvorbehalt in Nr. 1.6 der ANBest-Gk wird hingewiesen.

4. Auflagen
a) Veränderungen in Bezug auf die Finanzierung der Ausgaben sind unverzüglich anzuzeigen.

b) Verträge und Vereinbarungen, die mit der Durchführung dieser Maßnahme im Zusammenhang stehen, ins-

besondere interne Kooperationsvereinbarungen und Verträge an externe Dritte sind dem BBSR vor Vertrags-
schluss bzw. Beauftragung zur Einwilligung vorzulegen. Die Verträge müssen Art und Umfang der Leistungen
genau bezeichnen und die Bemessung der Vergütung ausreichend erkennbar machen. Des Weiteren ist in
geeigneter Form auf die Förderung durch das Bundesprogramm hinzuweisen und die Einhaltung der Best-
immungen dieses Zuwendungsbescheides (einschl. Nebenbestimmungen, Auflagen und Anlagen) zu ge-
währleisten. Dem Antrag auf Zustimmung ist der Vertragsentwurf beizufügen. Das BBSR erhält nach Ver-
tragsschluss eine Kopie des Vertrags zwischen Zuwendungsempfänger und Auftragnehmer.

Dies gilt nicht für Bauleistungen bzw. Leistungen, die sich in den Kostengruppen der RZBau-Anträge wider-
spiegeln (s. Nr. 1.2 des Ausgaben- und Finanzierungsplans).

Bei Veröffentlichungen, Präsentationen, auf den Bauschildern etc. zu Ihrem Vorhaben ist an exponierter
Stelle (i. d. R. Titelseite) auf die Förderung aus dem Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“
hinzuweisen und das Programmlogo ist zu verwenden. Bauschilder müssen vor der Aufstellung durch den
Zuwendungsgeber freigegeben werden. Das Layout ist mit dem Zuwendungsgeber daher abzustimmen und
abschließend zur Freigabe vorzulegen.

Der Zuwendungsempfänger hat den Zuwendungsgeber über öffentlichkeitswirksame Anlässe wie z. B. Spa-
tenstiche, Grundsteinlegungen, Richtfeste, Übergaben, Einweihungen, Tagungen, Abschlussveranstaltun-
gen frühzeitig (i.d.R. 3 Monate vorab) zu informieren und die Teilnahme eines Bundesvertreters mit Rede-
beitrag anzufragen.

Seite 4 von 8

e) Bei Wettbewerben ist ein Vertreter des Zuwendungsgebers als (Sach-) Preisrichter vorzusehen. Die Wettbe-
werbsauslobung und die Zusammensetzung des Preisgerichts sind mit dem Zuwendungsgeber abzustim-
men. Bei Planungswettbewerben ist grundsätzlich nach der jeweils geltenden Richtlinie für Planungswettbe-
werbe (RPW) vorzugehen.

f} Der Zuwendungsempfänger hat nach Aufforderung entsprechende Terminvorbereitungen, Dokumentatio-
nen, Begleitungen und Nachbereitungen der Bereisung der Maßnahme durch den Zuwendungsgeber und
ggf. beauftragter Dritter durchzuführen.

9) Der Zuwendungsempfänger soll nach Aufforderung an im Auftrag des Zuwendungsgebers organisierten
Veranstaltungen im Zusammenhang des Bundesprogramms teilnehmen.

h) Die Maßnahme ist jährlich am bundesweiten „Tag der Städtebauförderung“ der Öffentlichkeit zu präsentie-
ren.

i) Zu Beginn der Maßnahme sind dem BBSR Bild- und Planmaterial über die Ausgangssituation für eine fach-
öffentliche Dokumentation der Maßnahme zur Verfügung zu stellen.

)) Der Zuwendungsempfänger sowie auch Letztempfänger haben unverzüglich mitzuteilen, wenn Veränderun-
gen beim Vorsteuerabzug im Sinne von & 15 UStG eintreten.

5.__Finanzierungsart

Die Zuwendung wird in Form der Anteilfinanzierung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt. Der
Bund übernimmt 66,67 v. H. der im Ausgaben- und Finanzierungsplan dargestellten zuwendungsfähigen Ausga-
ben, wobei die maximale Bundeszuwendung 5.521.620,00 Euro beträgt. Eine Nachbewilligung ist ausgeschlos-
sen.

6. _Mittelbereitstellung
Ich stelle die Mittel wie folgt zur Verfügung:

38.950,00 Euro im Haushaltsjahr 2019
1.491.930,00 Euro im Haushaltsjahr 2020
1.487.380,00 Euro im Haushaltsjahr 2021
1.278.390,00 Euro im Haushaltsjahr 2022
1.224.970,00 Euro im Haushaltsjahr 2023

Kassenmäßig wird der Anteil der Zuwendung für die Umsetzung der baulichen Maßnahmen gesperrt. Die ge-
sperrten Mittel können erst nach erfolgter Prüfung durch die Bauverwaltung und Vorlage eines positiven Prüfver-
merks über die baufachliche Prüfung durch den Zuwendungsgeber freigegeben werden.

Die Inanspruchnahme eines Restbetrages von 276.080,00 Euro (5 % der Zuwendung) bleibt bis zum Abschluss
der Prüfung des Verwendungsnachweises gesperrt.

Die Aufteilung der Zuwendung auf die einzelnen Jahre berücksichtigt den Zeitplan für die Durchführung der ge-

förderten Maßnahme. Eine Verschiebung des Zeitplanes sowie die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf
den Zahlungsbedarf sind mir unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Seite 5 von 8

Zahlungen in den einzelnen Jahren sind grundsätzlich auf die vorgenannten Beträge beschränkt. Rechtsansprü-
che auf weitergehende Zahlungen bestehen nicht. Bei entsprechendem Fortschritt der Maßnahme kann sich je-
doch die Möglichkeit zu vorgezogenen Zahlungen ergeben, wenn am Ende des Haushaltsjahres noch Kassen-
mittel verfügbar sind, die zunächst für andere Zuwendungsfälle reserviert waren.

7. _ Auszahlung der Mittel / Mittelbedarf

Die Mittelanforderung setzt die Bestandskraft des Zuwendungsbescheides voraus. Diese tritt Kraft Gesetz einen
Monat nach Bekanntgabe ein oder vorher durch Erklärung eines schriftlichen Rechtsbehelfsverzichts (s. Vor-
druck Anlage 6).

Für die Auszahlung der Zuwendung gilt das Anforderungsverfahren nach Nr. 1.3 ANBest-Gk:

® _Bundesmittel für konzeptionelle (nicht bauliche) Maßnahmen (s. Nr. 1.1 des Ausgaben- und Finanzierungs-
plans) sind direkt beim Zuwendungsgeber unter Verwendung des Formblattes „Mittelanforderung‘ (s. Anlage
8) anzufordern. Dieses Formblatt wird Ihnen elektronisch zur Verfügung gestellt.

e _Fürdie Anforderung von Bundesmitteln für bauliche Maßnahmen (Nr. 1.2 des Ausgaben- und Finanzie-
rungsplans) gilt das Verfahren nach RZBau. Die Mittelanforderung ist auf vorgeschriebenem Vordruck gem.
Anhang 8 der RZBau über die die Bauausführung überprüfende zuständige Stelle einzureichen.

Die Zuwendungsmittel können entsprechend dem Arbeitsablauf und der Entstehung von Ausgaben in Teilbeträ-

gen angefordert werden, soweit die Voraussetzungen nach Nr. 1.3 ANBest-Gk vorliegen. Die Frist für die alsbal-
dige Verwendung beträgt gem. Nr. 8.5 ANBest-Gk sechs Wochen nach Auszahlung.

8. _Zuwendungsfähige Ausgaben

Den als Anlage 2 beigefügten Ausgaben- und Finanzierungsplan erkläre ich nach Maßgabe der ANBest-Gk für
verbindlich. Der Umfang der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt max. 8.282.019,90 Euro. Eine Änderung
durch die im Rahmen der baufachlichen Prüfung getroffene Feststellung, dass sich die zuwendungsfähigen Aus-
gaben reduzieren, bleibt vorbehalten (durch Widerrufsvorbehalt s.o. S.1).

Grundsätzlich können nur die in dem beigefügten verbindlichen Ausgaben- und Finanzierungsplan veranschlag-
ten und mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben als zuwendungsfähig anerkannt werden,

die innerhalb des o. g. Bewilligungszeitraums anfallen.

Zwischenfinanzierungskosten sind nicht zuwendungsfähig.

9. Änderung des Ausgaben- und Finanzierungsplanes

Änderungen des Ausgaben- und Finanzierungsplanes, die über die Ermächtigung der Nr. 1.2 ANBest-Gk hin-
ausgehen, bedürfen eines schriftlichen Antrags und entsprechender Zustimmung. Dem Antrag ist eine Neufas-
sung des Ausgaben- und Finanzierungsplanes beizufügen.

Bei einer im Rahmen der baufachlichen Prüfung festgestellten Änderung der zuwendungsfähigen Ausgaben ist
der Ausgaben- und Finanzierungsplan durch den Zuwendungsempfänger anzupassen und dem Zuwendungsge-

ber vorzulegen.

Auf Nr. 1.3 NBest-Bau wird hingewiesen.

Seite 6 von 8

10. _Veröffentlichungen, Nutzungsrechte

Der Zuwendungsnehmer räumt dem Zuwendungsgeber ein einfaches, übertragbares, unwiderrufliches, zeitlich
und räumlich unbeschränktes sowie unentgeltliches Nutzungsrecht an den vorgelegten Unterlagen und Berich-
ten ein.

Der Zuwendungsgeber ist berechtigt, über die Maßnahme in der Öffentlichkeit zu berichten, Maßnahmedaten
und -ergebnisse zu veröffentlichen sowie die Erfahrungen und Ergebnisse aus der Maßnahme für seine Aufga-
ben zu nutzen; er kann seine Veröffentlichungsrechte auch Dritten übertragen.

Digitale Dokumente müssen den Richtlinien zur Barrierefreiheit gemäß Barrierefrei-Informationstechnik-Verord-
nung (BITV 2.0) in der jeweils gültigen Fassung entsprechen.

11._Berichtspflichten

Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, mit dem Zuwendungsgeber und den von ihm beauftragten Dritten
eng zusammenzuarbeiten und diese durch die im Folgenden beschriebenen Leistungen zu unterstützen:

a) Halbjährlich zum 1. April und 1. Oktober, beginnend ab dem 1. April 2020 ist ein schriftlicher Sachstandsbe-
richt vorzulegen, der den Verlauf des Projektes dokumentiert (s.u.).

b) Zum Ablauf des Bewilligungszeitraums der Bundeszuwendung bzw. nach Fertigstellung der Gesamtmaß-
nahme ist bis zum 31.03.2024 (drei Monate nach Maßnahmeabschluss) ein Ergebnisbericht mit Angaben
zur Erfüllung des Zuwendungszwecks und Erreichung der Projektziele vorzulegen (s.u.).

c) Das Projekt ist kontinuierlich fotografisch zu dokumentieren. Hierzu wird eine professionelle Fotodokumenta-
tion über den jeweiligen Projektfortschritt den Sachstandsberichten sowie dem Ergebnisbericht in digitaler
Form beigefügt. Den Berichten sollen weitere ergänzende, Maßnahme bezogene Materialien beigelegt wer-
den.

d) Der Zuwendungsgeber ist über die öffentliche Berichterstattung mit Bezug auf die Fördermaßnahme zu un-
terrichten. Hierzu zählen bspw. das allgemeine Medienecho, Pressespiegel etc.

e) Zur aktualisierenden Internetinformation sind dem Zuwendungsgeber oder den von ihm beauftragten Dritten
auf Anforderung Dokumente, Textbausteine, Fotos und Grafiken als Word- und PDF-Dokument auf elektro-
nischem Datenträger bereitzustellen.

f} Essind Maßnahmedaten, Fotos und Planungsunterlagen sowie Strukturdaten (zur Gemeinde, zu überörtli-
chen Vorgaben: Primär- oder Sekundärdaten, die für die Bewertung und Entwicklung der Maßnahme sowie
zur Abschätzung von Wirkungen Bedeutung haben, einschließlich Angabe der entsprechenden Datenquel-
len) für Auswertungen und spätere Nachuntersuchungen bereitzuhalten und dem Zuwendungsgeber oder
von den ihm beauftragten Dritten auf Anforderung zur Verfügung zu stellen.

Hinsichtlich der Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Miaieriai (Bilddateien) können im Einzeifaii Nut-
zungsvereinbarungen gem. dem als Anlage 8 beigefügten Vordruck geschlossen werden.

Alle Berichte sind dem BBSR in jeweils zwei Exemplaren als Ausdruck sowie elektronisch (Word-Datei und PDF)
zuzuleiten. Die Gliederungen der Berichte werden durch das BBSR vorgegeben (s. Anlage 5).

Ich behalte mir vor, zusätzliche kurz gefasste schriftliche Berichte über den Stand der Maßnahme zu fordern.

Seite 7 von 8

12. Verwendungsnachweis/Zwischennachweise
Auf die Regelungen in Nr. 6 ANBest-Gk und Nr. 3 NBest-Bau wird verwiesen.

Unabhängig hiervon ist mir eine Ausfertigung des Verwendungsnachweises (ohne Anlagen) zuzuleiten.

Im Falle einer Vorprüfung durch eine eigene Prüfeinrichtung (s. Nr. 7.2 ANBest-Gk) weise ich auf die Kenntlich-
machung im Verwendungsnachweis hin.

Abweichend von Nr. 4 NBest-Bau verzichte ich auf die Vorlage von jährlichen Zwischennachweisen.

13. _Wertausgleich

Der Zuwendungsempfänger verpflichtet sich, die von ihm angeschafften Gegenstände, die als Hilfsmittel zur Er-
füllung des Zuwendungszwecks beschafft wurden, innerhalb der geltenden Abschreibungsfristen nur für diesen
Zweck einzusetzen. Ansonsten kann vom Zuwendungsgeber ein Restwertausgleich in Höhe des Bilanzwertes
gefordert werden.

14. Erstattungen

Erstattungen und Verzinsungen nach Nr. 8 ANBest-Gk sind unter Angabe des Aktenzeichens dieses Bescheides
und folgender Daten zu überweisen:

e Kontoinhaber: Bundeskasse Trier

e  Geldinstitut: Deutsche Bundesbank, Filiale Saarbrücken
e IBAN: DE81 5900 0000 0059 0010 20

» BIC: MARKDEF1590

»  ZÜV-Nr./Kassenzeichen: wird individuell mitgeteilt

15. _Weiterleitung der Zuwendung

Soll eine vollständige oder teilweise Weiterleitung der Zuwendung erfolgen, so kann dies durch Änderungsbe-
scheid zugelassen werden. In dem Antrag ist das Eigeninteresse des Letztempfängers an der Erfüllung des Zu-
wendungszweckes darzustellen und darzulegen, dass die ordnungsgemäße Geschäftsführung gesichert ist, die
es dem Letztempfänger insbesondere ermöglicht, einen ordnungsgemäßen Verwendungsnachweis zu führen.

16. Umsatzsteuer
Es gelten die Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes (UStG) in der jeweils geltenden Fassung.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesinstitut für
Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Deichmanns Aue 31 - 37,
53179 Bonn erhoben werden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

D&D!

Susann Rößeler

Seite 8 von 8

Beschlussvorlage Ausschuss

9860 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
61/0 Hock Az 
Vorlagen-Nummer 
 1083/2020 
Freigabedatum  04.05.2020 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bedarfsfeststellungsbeschluss für die konzeptionellen Maßnahmen "Via Culturalis" im 
Rahmen des Bundesförderprogramms "Nationale Projekte des Städtebaus" im Zeitraum 2020 - 
2023 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss erkennt den Bedarf für die Vergabe von externen Dienstleistungen 
für die konzeptionellen Maßnahmen "Via Culturalis" im Rahmen des Bundesförderprogramms "Natio-
nale Projekte des Städtebaus" in Höhe von gesamt 462.000,00 € (Förderquote 2/3) an und beauftragt 
die Verwaltung mit der Umsetzung.  
 
Alternative: 
Der Stadtentwicklungsausschuss erkennt den Bedarf für die Vergabe von externen Dienstleistungen 
für die konzeptionellen Maßnahmen "Via Culturalis" nicht an und gefährdet damit die Förderung der 
Gesamtmaßnahme in Höhe von 5.521.620,00 €. 
 
 
Stadtentwicklungsausschuss 28.05.2020 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 04.06.2020 
Stadtentwicklungsausschuss 16.06.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  306.000€ 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 308.015 €   66,67 % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.   2022 87.000 € 
    2023 69.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Anlass  
In seiner 36. Sitzung am 15.11.2018 hat der Stadtentwicklungsausschuss beschlossen, dem zweistu-
figen Projektaufruf des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zu folgen und sich um die 
Förderung von Investitionen in "Nationale Projekte des Städtebaus" mit der "Via Culturalis und die 
Quartiere der Domumgebung" für den Förderzeitraum 2019 bis 2023 zu bewerben (s. Beschluss 
3434/2018).  
Im Rahmen eines Koordinierungsgesprächs mit dem Fördergeber am 03.09.2019, wurde zum einen 
die Auswahl der baulichen Projekte angepasst und anstelle des Tunnels Johannisstraße, das Projekt 
"Freitreppe Pipinstraße" für den Zuwendungsantrag berücksichtigt. Zum anderen hat der Fördergeber 
im Rahmen des Termins eine erneute Förderfähigkeit des Projekts Via Culturalis nur dann in Aussicht 
gestellt, wenn auch wieder konzeptionelle Maßnahmen durchgeführt würden. Hinsichtlich Umfang 
und Qualität sollten diese mit der ersten Förderper iode 2015 – 2018 vergleichbar sein. Vor diesem 
Hintergrund hat die Verwaltung als Bestandteil des Zuwendungsantrags, neben den beiden baulichen 
Maßnahmen, auch ein Leistungsbild sowie eine Kostenprognose für konzeptionelle Maßnahmen im 
Zeitraum 2020 – 2023 erarbeitet.

3 
Mit Übermittlung des Zuwendungsbescheids durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumfor-
schung am 17.12.2019 wurde dem Antrag vollumfänglich entsprochen und eine Zuwendung in Höhe 
von 5.521.620,00 € für die Projektförderung "Die Via Culturalis – südlicher Abschnitt" bewilligt (s. An-
lage 1). 
Leistungsbild Konzeptionelle Maßnahmen 
 
In der Förderperiode 2017 – 2018 wurde ein Kommunikationskonzept für die Via Culturalis prozess-
haft und partizipativ entwickelt, relevanten Akteuren vorgestellt und medial – sukzessive – umgesetzt.  
Für die Via Culturalis wurde ein Erscheinungsbild mit hohem Wiedererkennungswert kreiert, auf des-
sen Grundlage diverse Medien von Printprodukten über Social-Media-Kanäle bis hin zur Smartphone-
App ins Leben gerufen wurden. Visuelle Dokumentationen, darunter ein Drohnenfilm, diverse Fot o-
strecken und ein Imagefilm, begleiteten öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen, wie z. B. den Tag 
der Städtebauförderung im Mai 2018. Im Zuge dieser Maßnahmen ist die Via Culturalis für zentrale 
Zielgruppen ein Begriff geworden und die angebotenen Medien werden rege angenommen. 
Im neuen Förde rzeitraum 2019 – 2023 soll das im Handbuch verankerte Kommunikationskonzept 
weiter bearbeitet und verstetigt werden (s. auch detaillierte Kostenübersicht, Anlage 2): 
a. Nachhaltige Aktivierung der Mitwirkenden und Akteure zur Ausprägung einer kommunikativen 
Identität: Die vielfältigen baulichen, kulturellen und künstlerischen Inhalte aus Vergangenheit, Ge-
genwart und Zukunft gilt es durch die Ansprache und Beteiligung der verantwortlichen Ämter so-
wie der Institutionen und Initiativen auf der Via Culturalis zu bündeln und zu einer Quartiersidenti-
tät zu verdichten. Folgende Maßnahmen sind geplant:  
- die Organisation, Moderation und Dokumentation eines verwaltungsinternen fachamtsübe r-
greifenden Jour-Fixes zum Austausch der Projektsachstände und Herausarbeitung öffentlich-
keitsrelevanter Informationen  
- die Konzeption, Organisation, Moderation und Dokumentation des Arbeitskreises Via Cultura-
lis unter Beteiligung der Stadtverwaltung und den verschiedenen Akteursgruppen der Via Cul-
turalis  
- die Teilnahme an verschiedenen bestehenden Arbeitskreisen wie beispielsweise "Stadtumbau 
im Quartier", "Arbeitskreis Altstadt", um hier die Via Culturalis zu platzieren und gestaltungs - 
und kommunikationsrelevante Themen für die Via Culturalis herauszuarbeiten. 
b. Kontinuierliche Information über die qualitätsorientierte Entwicklung der Via Culturalis: Die viel-
seitigen baulichen Aufwertungen im Quartier vom Dom über die Historische Mitte bis hin zur Frei-
treppe bei St. Maria im Kapitol gilt es unter dem Begriff Via Culturalis weiter zu profilieren und so 
die Entwicklung gegenüber der städtischen Öffentlichkeit sowie gegenüber den Gästen der Stadt 
attraktiv abzubilden. Hierfür sind folgende Maßnahmen geplant:  
- die Pflege und Weiterentwicklung der bestehenden Kommunikationsmedien (Webseite, 
Newsletter, Social Media)  
- die Bereithaltung von gedruckten Informationsmedien in sämtlichen Institutionen auf der Via 
Culturalis insbesondere in den großen Museen und im Tourismusbüro.  
Über die informative Vermittlungsarbeit hinaus muss die Via Culturalis als kultureller Erfahrungs-
raum erlebbar sein und entsprechende Angebote machen. Hierfür geplant sind: 
- die Planung, Umsetzung und Nachbereitung des "Tag der Städtebauförderung" in den Jahren 
2021-2023 auf der Via Culturalis mit informativen, interaktiven und kulturellen Angeboten so-
wie Aktionen im öffentlichen Raum, welche Idee, Perspektive und Qualitätsanspruch des 
Quartiers profilieren 
- die Weiterentwicklung der Via Culturalis App, vor allem die Umsetzung einer englischsprachi-
gen Version 
- die Konzeption neuer Formate, die den Themenzuschnitt der Via Culturalis als Quartier der 
Stadtgeschichte und -kultur sowie besonderen Baukultur bedienen, wie z.B. entsprechende 
Stadtführungen oder Symposien

4 
 
Kostenprognose 
 
Für die Durchführung der konzeptionellen Maßnahmen w urde auf Basis der Erfahrungswerte des 
ersten Förderzeitraums 2015 – 2018 Gesamtkosten in Höhe von rd. 388.000,00 € netto veranschlagt. 
Dies ergibt inklusive 19% Mwst. eine Summe von rd. 462.000,00 € brutto (siehe Anlage 2 Kosten-
übersicht).  
 
Finanzierung 
 
Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigten Aufwandsermächtigungen stehen im Teilergebni s-
plan 0901, Stadtplanung, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Haus-
haltsjahr 2020 (200.000 €) und 2021 (106.000 €) zur Verfügung. Dezernat VI wird im Rahmen des 
Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die restlichen 
erforderlichen Mittel i.H.v. 156.000 € vorsehen. 
 
Die Maßnahme wird im Rahmen des Bundesförderprogramms "Nationale Projekte des St ädtebaus" 
gefördert (Förderquote 66,67 %). Die Zuwendungen i.H.v. 308.015 € werden in der entsprechenden 
Teilplanzeile (TPZ 02 – Zuwendungen und all. Umlagen) im Teilergebnisplan 0901, Stadtplanung  
haushaltswirksam. 
 
Prüfung der prognostizierten Kostenori entierungswerte der freiberuflichen Leistungen / 
Dienstleistungen 
 
Die prognostizierten Kostenorientierungswerte wurden dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) der Stadt 
Köln zur Prüfung vorgelegt. Das Ergebnis der Prüfung ist als Anlage 3 beigefügt. Die Anmerkunge n 
des RPA werden im Rahmen der weiteren Bearbeitung berücksichtigt. 
 
Besondere Begründung vor dem Hintergrund der Corona-Krisensituation  
 
Mit dem Zuwendungsbescheid vom 17.12.2019 hat das Bundesministerium des Inneren, für Bau und 
Heimat der Stadt Köln 5.521.620 Euro Fördergelder für die Durchführung der Maßnahme Via Cultura-
lis – südlicher Abschnitt bewilligt. Die in dieser Vorlage beschriebenen konzeptionellen Maßnahmen 
wurden explizit von Seiten des Fördergebers eingefordert, um die positive Entwicklung der Via Cultu-
ralis weiterhin in Premiumqualität zu etablieren und in der Außenwahrnehmung zu stärken. Die kon-
zeptionellen Maßnahmen bilden zusammen mit den beiden baulichen Maßnahmen "Neugestaltung 
Gürzenichstraße" und "Freitreppe Pipinstraße" den Zuwendun gszweck. Die Freigabe der in dieser 
Vorlage beschriebenen Kosten ist daher für die erfolgreiche Durchführung des Förderprojekts Via 
Culturalis innerhalb des Förderzeitraums bis zum 31.12.2023 essentiell, eine Ablehnung wiederum 
würde die gesamte Förderung gefährden und in Folge einen finanziellen Schaden in Höhe der o.g. 
Summe verursachen. 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 - Zuwendungsbescheid 
Anlage 2 - Kostenübersicht 
Anlage 3 - Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

Anlage 2 Ergänzung

5040 Zeichen

Detaillierte Tabelle von 1.1 Konzeptionelle Maßnahmen als Ergänzung zu Anlage 2,  Ausgaben- und Finanzierungsplan 
Progamm: Förderung von Investitionen in nationale Projekte d es Städtebaus 
Projekt: Die Via Culturalis - südlicher Abschnitt Stand 
Aktenzeichen: 10.08.85-19.xx 25.11.2019 
1.1 Konzeptionelle Maßnahmen 
Kosten brutto gemäß Grobbausteine AFP 
2019 2020 2021 2022 2023 
1.1.1 Fotodokumentation -  €              5.355,00 €     5.355,00 €      5.355,00 €      5.355,00 €      
1.1.2 Teilnahme und Beteiligung 
an Veranstaltungen des Bundesprogramms  
-  €              17.850,00 €   59.500,00 €    59.500,00 €    59.500,00 €    
1.1.3 Verstetigung und Weiterentwicklung der 
Kommunikation Via Culturalis 
-  €              67.877,60 € 58.714,60 € 58.714,60 € 58.7 14,60 €
1.1 Konzeptionelle Maßnahmen 
Kosten netto - detaillierte Darstellung 
Erläuterungen Anzahl 
jährlich 
Anzahl 
Stunden 
Stundensatz Honorar 
je Einheit 
Fremdkosten 
je Einheit 
gesamt/Jahr 2019 2020 2021 2022 2023 
1.1.1 Fotodokumentation 4x/Jahr Dokumentation der baul. 
Entwicklungen, 2x/Jahr Event, inkl. 
Postproduktion, Bildauswahl 
6 750,00 €        4.500,00 €      -  €               4.500,00 €     4.500,00 €      4.500,00 €      4.500,00 €      
1.1.1 Gesamtsumme -  €              4.500,00 € 4.500,00 € 4.500,00 € 4.500,0 0 €
1.1.2 Teilnahme und Beteiligung an 
Veranstaltungen des Bundesprogramms  
Konzeption, Abstimmung, 
Bewerbung, Umsetzung, 2019 
kombinierter Auftritt in  Chorweiler 
1 80,00 €          25.000,00 €   25.000,00 €    50.000,00 €    -  €               15.000,00 €   50.000,00 €    50.000,00 €    50.000,00 €    
1.1.2 Gesamtsumme -  €              15.000,00 € 50.000,00 € 50.000,00 € 50.0 00,00 €
 1.1.3 Verstetigung und Weiterentwicklung der Kommunikation Via Culturalis - AKTIVIEREN 
Ämterübergreifender Jourfixe mit Schwerpunkt 
kommunikationsrelevanter Themen (Organisation, 
Moderation, Dokumentation) 
der Jourfixe findet sechsmal 
jährlich statt, wird vorbereitet, 
moderiert und dokumentiert, 
einschließlich Berichtswesen & 
Abstimmung 
6 12 80,00 € 960,00 € 160,00 € 6.720,00 € -  €               6.720,00 € 6.720,00 € 6.720,00 € 6.720,0 0 €
Arbeitskreis Via Culturalis 
unter Teilnahme der Hauptakteure vor Ort. 
der jährlich tagende Arbeitskreis 
Via Culturalis wird vorbereitet, 
moderiert und dokumentiert 
(inkl. Einladungsmanagement, 
Catering, Agenda etc.) 
1 60 80,00 € 4.800,00 € 2.000,00 € 6.800,00 € -  €               6.800,00 € 6.800,00 € 6.800,00 € 6.800,0 0 €
Teilnahme an Sitzungen dritter, z.B. "Runder 
Tisch Altstadt" 
4x/Jahr, vorbereiten, teilnehmen, 
protokollieren, follow-up (1Ps) 
4 5 80,00 € 400,00 € 80,00 € 1.600,00 € -  €               1.600,00 € 1.600,00 € 1.600,00 € 1.600,0 0 €
1.1.3 AKTIVIEREN Gesamtsumme -  €              15.120,00 € 15.120,00 € 15.120,00 € 15.1 20,00 €
 1.1.3 Verstetigung und Weiterentwicklung der Kommunikation Via Culturalis - INFORMIEREN und ERLEBEN 
Newsletter 6x im Jahr (je nach Relevanz) 4 2,5 80,00 €           200,00 €         10,00 €           840,00 €         -  €               840,00 €        840,00 €         840,00 €         840,00 €         
Webseiten-Pflege Aktualisierung bei Bedarf 
Redaktionskonzept 
Aufbau Bildarchiv, Lizenzkosten 
12 3,5 80,00 €           280,00 €         20,00 €           3.600,00 €     -  €               3.600,00 €     3.600,00 €      3.600,00 €      3.600,00 €      
Social Media (Facebook/Instagram) 5 Bespielungen / W oche 
Fremdkosten für Werbung 
12 12 80,00 €           960,00 €         100,00 €         12.720,00 €   -  €               12.720,00 €   12.720,00 €    12.720,00 €    12.720,00 €    
Projektmanagement Fremdkostenmanagement, 
Auftragsvergaben, Controlling 
12 4 80,00 €           320,00 €         50,00 €           4.440,00 €     -  €               4.440,00 €     4.440,00 €      4.440,00 €      4.440,00 €      
Weiterentwicklung App englische Version 1 24 80,00 €           1.920,00 €     2.500,00 €      4.420,00 €      -  €               4.420,00 €     -  €               -  €               -  €               
Neue Inhalte App 5 neue Beiträge 1 16 80,00 €           1.280,00 €     2.000,00 €      3.280,00 €      -  €               3.280,00 €     -  €               -  €               -  €               
Printprodukte Flyer, Banner, Sonstiges 2 12 80,00 €           1.920,00 €     250,00 €         4.340,00 €      -  €               4.340,00 €     4.340,00 €      4.340,00 €      4.340,00 €      
Weiterführung des Kommunikationskonzepts Konzeption  neuer Formate, z.B. 
Führungen, Talkformat etc. 
1 32 80,00 €           2.560,00 €     160,00 €         2.720,00 €      -  €               2.720,00 €     2.720,00 €      2.720,00 €      2.720,00 €      
Umsetzung neuer Kommunikationsformate Implementierun g Führung, etc. 1 32 80,00 €           2.560,00 €     3.000,00 €      5.560,00 €      -  €               5.560,00 €     5.560,00 €      5.560,00 €      5.560,00 €      
1.1.3 INFORMIEREN und ERLEBEN Gesamtsumme -  €              41.920,00 €   34.220,00 €    34.220,00 €    34.220,00 €

Beratungsverlauf (3)

28.05.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 5.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.06.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
16.06.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 4.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1083/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
04.05.2020
Erstellt
07.04.2020 13:20