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0139/2023

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Beschilderung zur Schulwegsicherung Schulpfad und Schenkspfad in Poll (Az.: 02-1600-185-22)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 30.01.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 11.05.2023, TOP 2.1

Anlage-Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage-Eingabe

2334 Zeichen

Hans Burgwinkel Schenkspfad 5, 
51105 Köln (Poll),  
Tel.: 0221/835 836  
    Fax 0221/830 22 57 
Mobil 0171-5282817 
Hjburg@aol.com 
    25.10.2022 
 
  
 
„Bürgerantrag“, Anregungen und Beschwerden nach §14 Hauptsatzung (§24 GO) 
hier:  
BA Beschilderung zur Schulwegsicherung Schulpfad und Schenkspfad in Poll 
Hiermit mache ich gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Köln und § 24 der 
Gemeindeordnung NRW folgende Anregung: 
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwieweit durch eine besondere Beschilderung die 
Sicherheit der Schulkinder der GGS insbesondere zu Schulbeginn und Schulende im 
Schenkspfad in Poll sichergestellt werden kann. Es könnten z.B. je ein Verbotsschild für 
„Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge“ (Zeichen 251) mit Zusatzschild „Nur 
für Anwohner und Zulieferer von 7:45 - 8:15 Uhr und 14:30 -15:00 Uhr“ an der Ecke zur 
Poller Hauptstr. und Ecke Schenkspfad aufgestellt werden. 
Die Situation vor der Schule ist wie bekannt und wie an vielen anderen Orten auch insbesondere 
durch „Hubschraubereltern“ für Kinder gefährlich. Appelle der Schule und persönliche Ansprachen 
haben nur mittelmäßigen Erfolg gebracht. Die Elternlotsen sind z.T. überfordert und gestresst durch 
uneinsichtige Eltern sowie unter Termindruck stehende Anwohner und Zulieferer. Zum Schutz der 
Kinder müssen sie - eigentlich gesetzwidrig, aber m.E. leider notwendig – kurz die Weiterfahrt auf 
dem Schulpfad unterbinden, wenn z.B. größere Gruppen von Kindern durch die vier Engstellen im 
Schenkspfad kommen. 
Durch die beantragte Beschilderung könnten mittelfristig zumindest die Hubschraubereltern und 
Nicht-Anwohner ferngehalten werden. Ich glaube, dass dies ohne öffentliche Kontrollen erfolgen 
kann – Eltern, insbesondere Schülerlotsen, aber auch Anwohner könnten hier eine soziale Kontrolle 
ausüben. Auch könnten Schulkinder Info-Zettel an „unkundige“ Autofahrer (Autofahrende) 
verteilen… 
Ich würde bei Behandlung des Themas gerne dazu reden… 
Sollte dies auf dem Verwaltungsweg ohne offiziellen Beschluss der BV erfolgen 
können, ziehe ich den Antrag an die BV zurück 
Anmerkung: mein Name und meine Daten dürfen/sollen in diesem Zusammenhang veröffentlicht 
werden… 
An den Rat der Stadt Köln 
  Frau Oberbürgermeisterin 
 Beschwerdeausschuss 
 SPD, Grüne, CDU, FDP usw 
 BV 7  
Presse 
per e-mail

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4984 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/64/644/5 
 
Vorlagen-Nummer 
 0139/2023 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Beschilderung zur Schulwegsicherung Schulpfad 
und Schenkspfad in Poll (Az.: 02-1600-185-22)  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Porz dankt dem Petenten, folgt der Verwaltungsmeinung und beschließt 
die Beibehaltung der aktuellen Situation in den Straßen Schenkspfad und Schulpfad.  
 
Die Bezirksvertretung beschließt darüber hinaus, die Verwaltung mit der baulichen Umgestal-
tung zur Aufweitung des Kreuzungsbereichs Poller Hauptstraße/Mendener Straße zu beauf-
tragen. 
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 16.03.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   13.500 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: : 2024 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   270 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Petent bat um die Sperrung des Schulpfads mittels Verkehrszeichen 251 Straßenver-
kehrs-Ordnung (StVO) und einer Zusatzbeschilderung, die das Befahren durch Anwoh-
ner*innen und Zulieferer*innen zeitlich begrenzt gestattet. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Zuständigkeit zur Entscheidung über diese Sperrung obliegt nach § 2 Abs. 1 Nr. 3.1 Zu-
ständigkeitsordnung der Stadt Köln der Bezirksvertretung. Aus nachfolgend dargelegten 
Gründen ist die angeregte Sperrung der Straße in rechtlicher Hinsicht nicht umsetzbar. 
Durch das Verkehrszeichen 251 StVO werden alle Verkehrsteilnehmenden von dem Befahren 
des Schulpfads ausgeschlossen. Des Weiteren ist die Zusatzbeschilderung „Nur für Anwohner 
und Zulieferer von 07:45-8:15 Uhr und 14:30-15:00 Uhr“ nicht StVO-konform. 
Die Ausweisung als Anliegerstraße würde zwar die Zufahrt auf den Personenkreis beschrän-
ken, der ein Grundstück oder ein Anwesen in diesem Bereich besuchen will. Maßgeblich ist 
für die Befugnis zur Einfahrt jedoch die intendierte Beziehung zu einem Anwohner- oder An-
liegergrundstück, deren fehlendes Vorliegen seitens der Polizei faktisch nicht nachweisbar ist. 
Im Übrigen stellt auch der Ziel- und Quellverkehr im Zusammenhang mit der Schule ein hin-

3 
reichendes Anliegen dar.  
Im Zuge der durch die Rechtsprechung entwickelten weiten Auslegung des Anliegerbegriffs ist 
eine wirksame Verkehrsüberwachung der Durchfahrtsberechtigung daher nicht umsetzbar. 
Verkehrliche Optimierungsmöglichkeiten im Umfeld der GGS Poller Hauptstraße ergeben sich 
aus Sicht der Verwaltung jedoch im Einmündungsbereich Poller Hauptstraße/Mendener Stra-
ße. Der Verwaltung liegen Meldungen vor, die darauf hinweisen, dass der bauliche Gehweg 
im Kurvenbereich vereinzelt von Großfahrzeugen überfahren wird. Im Rahmen des zur Über-
prüfung der Petentenanfrage durchgeführten Ortstermins wurde festgestellt, dass die engen 
Platzverhältnisse ein Abbiegen von der Poller Hauptstraße in die Mendener Straße mit Groß-
fahrzeugen tatsächlich nur mit äußerster Sorgfalt zulassen. Die Komplexität des Abbiegevor-
gangs wurde auf Nachfrage der Verwaltung von der Kölner Verkehrs-Betriebe AG bereits be-
stätigt. 
Die Schülerinnen und Schüler, die den in Rede stehenden Gehweg auf ihrem täglichen Weg 
zur Schule in Anspruch nehmen, wähnen sich hier in einem Schutzbereich, der an der Örtlich-
keit tatsächlich nicht hinreichend existiert. Hier ist aus Sicht der Verwaltung eine Anpassung 
der baulichen Gegebenheiten angezeigt. 
Die Verwaltung regt daher die bauliche Umgestaltung des in Rede stehenden Einmündungs-
bereiches durch Aufweitung der Fahrbahn und damit einhergehender Befestigung eines 
schmalen Streifens der gegenüberliegenden Grünfläche als öffentliche Verkehrsfläche sowie 
entsprechender Änderung des Bebauungsplans an. 
Der Eingriff in die Grünfläche wird auf das zur baulichen Umgestaltung des Kurvenbereichs 
erforderliche Mindestmaß begrenzt. 
Finanzierung:  
Die erforderliche investive Auszahlungsermächtigung in Höhe von 13.500 € steht im Haus-
haltsplan 2023/2024 im Haushaltsjahr 2023 im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und 
Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanziel 8 - Aus-
zahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-0100  Kleine straßenbauli-
che Maßnahmen zur Verfügung. 
 
 
Anlage 
Eingabe

Beratungsverlauf (1)

11.05.2023 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Poller Hauptstraße
  • Mendener Straße
  • Schenkspfad 5
  • Schulpfad

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Details

Aktenzeichen
0139/2023
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
30.01.2023
Erstellt
11.01.2023 15:02