0139/2023
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Beschilderung zur Schulwegsicherung Schulpfad und Schenkspfad in Poll (Az.: 02-1600-185-22)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage-Eingabe
2334 Zeichen
Hans Burgwinkel Schenkspfad 5,
51105 Köln (Poll),
Tel.: 0221/835 836
Fax 0221/830 22 57
Mobil 0171-5282817
Hjburg@aol.com
25.10.2022
„Bürgerantrag“, Anregungen und Beschwerden nach §14 Hauptsatzung (§24 GO)
hier:
BA Beschilderung zur Schulwegsicherung Schulpfad und Schenkspfad in Poll
Hiermit mache ich gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Köln und § 24 der
Gemeindeordnung NRW folgende Anregung:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwieweit durch eine besondere Beschilderung die
Sicherheit der Schulkinder der GGS insbesondere zu Schulbeginn und Schulende im
Schenkspfad in Poll sichergestellt werden kann. Es könnten z.B. je ein Verbotsschild für
„Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge“ (Zeichen 251) mit Zusatzschild „Nur
für Anwohner und Zulieferer von 7:45 - 8:15 Uhr und 14:30 -15:00 Uhr“ an der Ecke zur
Poller Hauptstr. und Ecke Schenkspfad aufgestellt werden.
Die Situation vor der Schule ist wie bekannt und wie an vielen anderen Orten auch insbesondere
durch „Hubschraubereltern“ für Kinder gefährlich. Appelle der Schule und persönliche Ansprachen
haben nur mittelmäßigen Erfolg gebracht. Die Elternlotsen sind z.T. überfordert und gestresst durch
uneinsichtige Eltern sowie unter Termindruck stehende Anwohner und Zulieferer. Zum Schutz der
Kinder müssen sie - eigentlich gesetzwidrig, aber m.E. leider notwendig – kurz die Weiterfahrt auf
dem Schulpfad unterbinden, wenn z.B. größere Gruppen von Kindern durch die vier Engstellen im
Schenkspfad kommen.
Durch die beantragte Beschilderung könnten mittelfristig zumindest die Hubschraubereltern und
Nicht-Anwohner ferngehalten werden. Ich glaube, dass dies ohne öffentliche Kontrollen erfolgen
kann – Eltern, insbesondere Schülerlotsen, aber auch Anwohner könnten hier eine soziale Kontrolle
ausüben. Auch könnten Schulkinder Info-Zettel an „unkundige“ Autofahrer (Autofahrende)
verteilen…
Ich würde bei Behandlung des Themas gerne dazu reden…
Sollte dies auf dem Verwaltungsweg ohne offiziellen Beschluss der BV erfolgen
können, ziehe ich den Antrag an die BV zurück
Anmerkung: mein Name und meine Daten dürfen/sollen in diesem Zusammenhang veröffentlicht
werden…
An den Rat der Stadt Köln
Frau Oberbürgermeisterin
Beschwerdeausschuss
SPD, Grüne, CDU, FDP usw
BV 7
Presse
per e-mail
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
4984 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/64/644/5 Vorlagen-Nummer 0139/2023 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Beschilderung zur Schulwegsicherung Schulpfad und Schenkspfad in Poll (Az.: 02-1600-185-22) Beschlussorgan Bezirksvertretung 7 (Porz) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz dankt dem Petenten, folgt der Verwaltungsmeinung und beschließt die Beibehaltung der aktuellen Situation in den Straßen Schenkspfad und Schulpfad. Die Bezirksvertretung beschließt darüber hinaus, die Verwaltung mit der baulichen Umgestal- tung zur Aufweitung des Kreuzungsbereichs Poller Hauptstraße/Mendener Straße zu beauf- tragen. Bezirksvertretung 7 (Porz) 16.03.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 13.500 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: : 2024 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 270 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Petent bat um die Sperrung des Schulpfads mittels Verkehrszeichen 251 Straßenver- kehrs-Ordnung (StVO) und einer Zusatzbeschilderung, die das Befahren durch Anwoh- ner*innen und Zulieferer*innen zeitlich begrenzt gestattet. Stellungnahme der Verwaltung: Die Zuständigkeit zur Entscheidung über diese Sperrung obliegt nach § 2 Abs. 1 Nr. 3.1 Zu- ständigkeitsordnung der Stadt Köln der Bezirksvertretung. Aus nachfolgend dargelegten Gründen ist die angeregte Sperrung der Straße in rechtlicher Hinsicht nicht umsetzbar. Durch das Verkehrszeichen 251 StVO werden alle Verkehrsteilnehmenden von dem Befahren des Schulpfads ausgeschlossen. Des Weiteren ist die Zusatzbeschilderung „Nur für Anwohner und Zulieferer von 07:45-8:15 Uhr und 14:30-15:00 Uhr“ nicht StVO-konform. Die Ausweisung als Anliegerstraße würde zwar die Zufahrt auf den Personenkreis beschrän- ken, der ein Grundstück oder ein Anwesen in diesem Bereich besuchen will. Maßgeblich ist für die Befugnis zur Einfahrt jedoch die intendierte Beziehung zu einem Anwohner- oder An- liegergrundstück, deren fehlendes Vorliegen seitens der Polizei faktisch nicht nachweisbar ist. Im Übrigen stellt auch der Ziel- und Quellverkehr im Zusammenhang mit der Schule ein hin- 3 reichendes Anliegen dar. Im Zuge der durch die Rechtsprechung entwickelten weiten Auslegung des Anliegerbegriffs ist eine wirksame Verkehrsüberwachung der Durchfahrtsberechtigung daher nicht umsetzbar. Verkehrliche Optimierungsmöglichkeiten im Umfeld der GGS Poller Hauptstraße ergeben sich aus Sicht der Verwaltung jedoch im Einmündungsbereich Poller Hauptstraße/Mendener Stra- ße. Der Verwaltung liegen Meldungen vor, die darauf hinweisen, dass der bauliche Gehweg im Kurvenbereich vereinzelt von Großfahrzeugen überfahren wird. Im Rahmen des zur Über- prüfung der Petentenanfrage durchgeführten Ortstermins wurde festgestellt, dass die engen Platzverhältnisse ein Abbiegen von der Poller Hauptstraße in die Mendener Straße mit Groß- fahrzeugen tatsächlich nur mit äußerster Sorgfalt zulassen. Die Komplexität des Abbiegevor- gangs wurde auf Nachfrage der Verwaltung von der Kölner Verkehrs-Betriebe AG bereits be- stätigt. Die Schülerinnen und Schüler, die den in Rede stehenden Gehweg auf ihrem täglichen Weg zur Schule in Anspruch nehmen, wähnen sich hier in einem Schutzbereich, der an der Örtlich- keit tatsächlich nicht hinreichend existiert. Hier ist aus Sicht der Verwaltung eine Anpassung der baulichen Gegebenheiten angezeigt. Die Verwaltung regt daher die bauliche Umgestaltung des in Rede stehenden Einmündungs- bereiches durch Aufweitung der Fahrbahn und damit einhergehender Befestigung eines schmalen Streifens der gegenüberliegenden Grünfläche als öffentliche Verkehrsfläche sowie entsprechender Änderung des Bebauungsplans an. Der Eingriff in die Grünfläche wird auf das zur baulichen Umgestaltung des Kurvenbereichs erforderliche Mindestmaß begrenzt. Finanzierung: Die erforderliche investive Auszahlungsermächtigung in Höhe von 13.500 € steht im Haus- haltsplan 2023/2024 im Haushaltsjahr 2023 im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanziel 8 - Aus- zahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-0100 Kleine straßenbauli- che Maßnahmen zur Verfügung. Anlage Eingabe
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Poller Hauptstraße
- Mendener Straße
- Schenkspfad 5
- Schulpfad
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 0139/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 30.01.2023
- Erstellt
- 11.01.2023 15:02