1980/2018
Angriffe und Gewalt gegen Polizisten, Rettungskräfte und Klinikpersonal
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/37/374/1 Vorlagen-Nummer 12.09.2018 1980/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 17.09.2018 Angriffe und Gewalt gegen Polizisten, Rettungskräfte und Klinikpersonal Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet um Beantwortung von Fragen zum Thema: Angriffe und Gewalt gegen Polizisten, Rettungskräfte und Klinikpersonal (AN/0880/2018) Frage 1: Wie oft ist es in den letzten Jahren zu Gewalt gegen Krankenhauspersonal, Rettungssanit ä- ter, Feuerwehrleute und Polizisten bei Einsätzen im Bereich der Stadt Köln gekommen, wo liegen die Schwerpunkte und gibt es dazu eine statistische Aufbereitung? Antwort: Oft begegnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Feuerwehr und Rettungsdienst im Einsatz Menschen, die sich in schwierigen oder lebensbedrohlichen Situationen befi nden. Das ist eine besondere Herausforderung für die Patientinn en und Patienten, aber auch für das Einsatzpers o- nal. Dazu kommt eine weitere Entwicklung. Jeden Tag beric hten die Medien über Gewalttaten und es entsteht der Eindruck, dass Gewalt vermehrt und überall auftritt. Aus diesem Grund registriert die Verwaltung für die Feuerwehr und den Rettungsdienst der Stadt Köln jede Form der Gewalt gegen Einsatzkräfte und versucht, in angemessener Form darauf zu re a- gieren. Durch die mediale Präsenz dieses Themas ist auch die Art und Umfang dieser Erhebu ngen seit dem Jahr 2013 zunehmend verändert worden. Inzwischen wird jeder Einzelfall, der durch die Mitarbeit e- rinnen und Mitarbeiter bekannt gegeben wird, analysiert und zahlenmäßig erfasst. Hierbei sind alle r- dings keine Schwerpunkte (z.B. lokaler Bezug, Alter, Herkunft oder dergleichen) erkennbar. Nachfolgend ist eine Statistik zu den bekannten Gewaltübergriffen auf Einsat zkräfte von Feuerwehr und Rettungsdienst der vergangenen Jahre beigefügt. Hierzu ergänzend teilt die Verwaltung mit, dass die Anzahl der Einsätze beispielsw eise im Jahr 2017 bei ca. 150.000 lag. Dementgegen stehen 57 bekannte Gewaltübergriffe. Somit kam es im Jahr 2017 lediglich bei 0,03 % aller Einsätze zu Gewal t- übergriffen. 2 Über Informationen zu Angriffen und Gewalt gegen Polizisten verfügt die Stadtverwaltung nicht. Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH teilen zum Thema Gewaltübergriffe Folgendes mit: In der Zentralen Notaufnahme (ZNA) Merheim werden seit ca. 6 Monaten bei Vorkommnisse n, d.h. Situationen, bei denen sich das Personal der ZNA bedroht gefühlt haben, Unfallanzeigen angefertigt (direkte psychische Gewalt oder Gewaltanwendung mit Körperverletzungen). I n- nerhalb dieses Zeitraumes erfolgten 4 Meldungen, d.h. etwas weniger als 1/ Monat. Auffällig ist, dass von Patienten und Angehörigen Fotos und Videoaufnahmen aus den Bere i- chen der ZNA, vor allem von den pflegerischen Mitarbeitern z.B. Anmeldekräfte, angefertigt werden. Bei Aufforderung, dieses zu unterlassen, werden zuweilen Droh ungen ausgespr o- chen. In mindestens 1 Fall wurden solche Bilder, versehen mit Beschimpfungen und Beleid i- gungen der betroffenen Mitarbeiter auch auf Facebook veröffentlicht, woraufhin die Kliniken Strafanzeige gestellt haben. Grundsätzlich ist Gewalt in Nota ufnahmen nicht neu, es lassen sich aber Veränderungen fes t- stellen: Waren es früher eher Gewaltdrohungen oder -anwendungen von psychisch kranken oder into- xikierten Patienten, die eine Bedrohung für das Personal darstellten, ist heute deutlich öfter e i- ne aggressive Grundhaltung gegen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter festzustellen. Direkte Gewaltanwendung mit Körperverletzungen (s.o.) sind glücklicherweise sehr selten. Frage 2: Inwieweit sind der Stadt Köln die Inhalte der genannten Studien bekannt bzw. an welchen Studien haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Köln direkt mitgewirkt? Antwort: Nahezu alle Studien sind bei der Feuerwehr und dem Rettungsdienst bekannt und werden derzeit in Teilen noch analysiert. Eine Mitwirkung erfolgte durch die Veröffentlichung der entspr e- chenden Umfragen und Teilnahme der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im Jahr 2014 haben sich die Feuerwehr und der Rettungsdienst Köln (neben den Feuerwehren Berlin, Hamburg, München u.a.) an der „Studie zur Gewalt gegen Rettun gskräfte“ des Kriminologischen Seminars der Un iversität Bonn in Kooperation mit der AGBF beteiligt. Durchgeführt wurde diese Studie durch Frau Janina Lara Dres s- ler und ist veröffentlicht unter dem Titel „Gewalt gegen Rettungskräfte - Eine kriminologische G roß- stadtanalyse“ in den Kriminalwissenschaftlichen Schriften 54, LIT Verlag, SBN 978-3-643-13681-7. Bisher ist jedoch festzustellen, dass in allen vorliegenden Studien letztlich nur eine g eringe Anzahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern befragt wurde b zw. geantwortet hat. Die Beteiligung in Köln an o.g. Studie lag bei ca. 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von insgesamt mehr als 1400 Einsatzkräften. Demnach bedarf es hier einer intensiveren Betrachtung der einzelnen Studien. Frage 3: Inwieweit gibt es eigene Erhebungen der Stadt Köln, die sich konkret mit den Ängsten und Bedürfnissen der städtischen Einsatzkräfte befasst? Antwort: Im Rahmen der Mitarbeiterverantwortung gegenüber Einsatzkräften wurde durch die Fac h- dienststelle Anfang des Jahres ein L eitfaden für ein Interview mit Betroffenen erstellt, mit dem Ziel, detailliertere Informationen zu allen Vorfällen zu erhalten, die Betreuung Betroffener noch zu verbe s- sern und eine weitere kontinuierliche Bearbeitung des Problems der Aggressivität oder Ge walt im Einsatzdienst zu ermöglichen. Der Feuerwehr Köln ist es sehr wichtig, sehr genau zu ermitteln, ob und in welcher Form Mitarbeit e- rinnen und Mitarbeitern gegenüber Grenzen überschritten werden. Gerade niederschwellige Gren z- überschreitungen werden heute kaum nachbearbeitet. Frage 4: Welche Erkenntnisse gibt es aus den Studien und welche Präventionsma ßnahmen wurden bereits durch die Stadt Köln initiiert bzw. sind in Planung? Antwort: Das Wohl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist sehr wichtig. Be i der täglichen Arbeit se t- zen Rettungsdienst und Feuerwehr jedoch nicht auf Schutzwesten, Pfefferspray oder ähnliche Hilf s- mittel sondern darauf, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter frühzeitig Gewaltpote ntiale erkennen 3 und angemessen reagieren. Im Rah men der Ausbildung, aber auch in regelmäßigen Fortbildungsve r- anstaltungen befassen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter thematisch mit der Möglic hkeit der Gewalt gegen Einsatzkräfte. Dabei lernen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Gefahrensituatione n erkennen und erlernen verschiedene Techniken der Deeskalation. Mit dieser Gewaltpräventions - und Deeskalationsstrategie haben Feuerwehr und Rettungsdienst bi s- her sehr gute Erfahrungen gemacht. Regelmäßig gibt es ein Feedback von Patientinnen oder Patie n- ten, welche Feuerwehr und Rettungsdienst positiv wahrnehmen und sich sehr für die Professionalität im Einsatz, aber auch für die Zugewandtheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedanken. In kommenden Fortbildungen werden diese Maßnahmen zur Deeskalatio n, rechtliche Absicherung, Erkennen von Gefahrensituationen und auch Gesprächsführung weiter intensiviert. Frage 5: Welche Möglichkeiten nutzt die Stadt Köln, um gegen die Täter vorzugehen? Antwort: Beim Amt für Personal, Organisation und Innovation (110 /2) wurde eine Unterstützungs - und Beratungsstelle eingerichtet. Diese Stelle hilft Mitarbeitern/innen, die in Ausübung ihres Dienstes tätlichen Angriffen Dritter ausg e- setzt waren und hierbei verletzt wurden, bei der Geltendmachung berechtigter Schadenser satz- und/oder Schmerzensgeldansprüche. Insbesondere wird in derartigen Fällen ein in diesem Zusammenhang entstandener Sachschaden zum Wiederbeschaffungswert erstattet, ferner prüft diese Stelle, ob im Einzelfall zur Geltendmachung der Schmerzensgeldanspr üche ein/e Rechtsanwalt/in seitens der Stadt Köln zur Verfügung gestellt wird. Weiterhin ist diese Stelle bei der Abwicklung aller weiteren Verfahrensschritte behilflich. Durch Feuerwehr und Rettungsdienst werden darüber hinaus alle Beschädigungen oder au ch Dieb- stahl von städtischem Eigentum (Fahrzeuge, Material usw.) zur Anzeige gebracht. Für einige Delikte ist ein Strafantrag erforderlich, damit die Tat überhaupt verfolgt we rden kann, z.B. bei der Beleidigung (§ 77 StGB Strafantrag, § 185 StGB Beleidigung, §194 StGB Strafantrag). Dies ist für jeden Geschädigten möglich und wird auch im Bedarfsfall durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbe i- ter genutzt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit eines sogenannten „Strafantrag des Behördenle iters“. Dieser ist immer dann möglich, wenn jemand in Ausübung seiner dienstlichen T ätigkeit als Amtsträger oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, beleidigt oder verletzt wird. Hier kann der Diens t- vorgesetzte einen Strafantrag stellen. Dies unterstreicht noc hmals, dass auch der Dienstherr ein Strafverfahren für bedeutungsvoll hält. Auch diese Möglichkeit wurde bereits für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genutzt. Gez. Dr. Keller
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1980/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 12.09.2018
- Erstellt
- 11.06.2018 14:55