0482/2024
Beantwortung einer Anfrage von Werner Marx im Rechnungsprüfungsausschuss aus der Sitzung vom 05.09.2023 betr. "Einrichtung von Radfahrstreifen im Stadtbezirk Porz"
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle III/68/682/4 Vorlagen-Nummer 19.04.2024 0482/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rechnungsprüfungsausschuss 07.05.2024 Verkehrsausschuss 11.06.2024 Bezirksvertretung Porz 20.06.2024 Beantwortung einer Anfrage von Werner Marx im Rechnungsprüfungsausschuss aus der Sitzung vom 05.09.2023 betr. "Einrichtung von Radfahrstreifen im Stadtbezirk Porz" Werner Marx bittet um Auskunft, warum der in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 27.09.2022 unter Tagesordnungspunkt 3.1 (Vorlage 3835/2021 „Planungsbeschluss zur Ein- richtung von Radfahrstreifen auf der Kölner Straße und Hauptstraße im Stadtbezirk Porz zwi- schen den Knotenpunkten Kölner Str./Berliner Str./Helenenstr. und Hauptstr./Friedrich-Ebert- Ufer“) gefasste Beschluss nicht umgesetzt werde. Es gebe dazu einen Flyer und eine Befra- gung mit drei Varianten, die nicht der Beschlusslage entsprächen. Werner Marx möchte wis- sen, wie die Verwaltung mit einem nicht dem Beschluss entsprechenden Ergebnis umgehe. Antwort der Verwaltung: Am 27.09.2022 hat der Verkehrsausschuss (VA) die Verwaltung mit der Erarbeitung einer Pla- nung beauftragt, bei der die Kölner Straße und die Hauptstraße neu aufzuteilen sind (3835/2021). Der Planungsbeschluss ist dabei die Grundlage für eine detaillierte Planung der Verkehrsanlagen. Der Planungsbeschluss ist darüber hinaus Grundlage für eine „umfassende Bürgerbeteiligung“, welche ebenfalls vom Verkehrsausschuss beschlossen worden ist. Im Rahmen der Planung hat die Verwaltung daher eine Bürgerbeteiligung auf Grundlage des im Planungsbeschlusses enthaltenden Beteiligungskonzeptes durchgeführt (vgl. Anlage 1 u. 2). In der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die im Planungsbeschluss enthaltenen Quer- schnitte den Bürger*innen vorgestellt und ihnen die Möglichkeit gegeben, Anmerkungen, Ideen und Kritik zu diesen zu äußern. Nachdem der VA die Beschlussvorlage im ersten Durchlauf in die Bezirksvertretung (BV) Porz verwiesen hat (vgl. Anlage 3), hat sich die BV Porz am 07.04.2022 für den Alternativvorschlag ausgesprochen. Zudem hat die BV Porz einen Änderungsantrag beschlossen. Dieser beinhal- tet, dass im Bereich des Friedhofs (Ensen) Sonderparkplätze mit zeitlich begrenztem Parken vorzusehen sind (vgl. Anlage 4). Dadurch wurden die ursprünglichen zwei Planungsbereiche aus der Beschlussvorlage durch einen dritten Planungsbereich bzw. Querschnitt (halbseitiges 2 Gehwegparken) ergänzt. Der VA folgte dem Beschluss der BV Porz und hielt fest, dass im Be- reich des Friedhofs möglichst viele Parkplätze erhalten bleiben sollen. Dadurch ergeben sich drei, teils widersprüchliche, Querschnitte, anstatt der zwei Querschnitte aus der Beschlussvor- lage. Aus diesem Grund und, um die Bürgerbeteiligung möglichst offen zu gestalten, wurde im Rahmen der Bürgerbeteiligung auf eine Festlegung der Planungsbereiche verzichtet. Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung werden aktuell aufbereitet und sollen in einem Fachgespräch mit den entscheidungsbefugten Gremien vorgestellt und diskutiert werden. Hier soll das weitere Vorgehen erörtert werden. Anlagen Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2: Beteiligungskonzept Planung von Radfahrstreifen auf der Kölner Straße und Haupt- straße im Stadtbezirk Porz Anlage 3: Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 12. Sitzung des Verkehrsausschus- ses vom 29.03.2022 Anlage 4: Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 07.04.2022 Gez. Egerer
Anlage 3 - Beteiligungskonzept
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1 von 3 Anlage 2: Beteiligungskonzept Planung von Radfahrstreifen auf der Kölner Straße und Hauptstraße im Stadtbezirk Porz Stand: 11.10.2021 Das vorliegende Konzept für die Öffentlichkeitsbeteiligung dient als Entscheidungsgrundlage über die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie deren grundsätzliche Ausgestaltung. Die einzelnen Umsetzungsschritte werden auf dieser Basis weiter konkretisiert. 1 Grundlagen Ausgangslage Die Radwege sind im betroffenen Bereich teilweise stark beschädigt und entsprechen nicht mehr den aktuellen Anforderungen an den Radverkehr. In Teilbereichen sind keine Radverkehrsanlagen vorhanden. In dem Planungsgebiet herrscht ein hohes Kfz-Verkehrsaufkommen, in Teilabschnitten mit hohem Schwerverkehrsanteil. Zudem gibt es vermehrte Geschwindigkeitsüberschreitungen. Die Markierung von Radfahrstreifen auf der Kölner Str. und Hauptstraße würden im Stadtbezirk Porz einen wichtigen Lückenschluss im Radverkehrsnetz darstellen. Die Verwaltung strebt den Planungsbeschluss des Verkehrsausschusses und der Bezirksvertretung Porz bis zum 2. Quartal 2022 an. Anschließend soll die Öffentlichkeit beteiligt werden. Nach den Anregungen der Beschlussfassung und den Anmerkungen der Öffentlichkeitsbeteiligung soll die Planung konkretisiert werden. Ein Baubeschluss für diese Maßnahme wird für 2022 angestrebt. Gestaltungsspielraum Kölner*innen können sich zur Planung äußern und Anregungen zur Ausgestaltung geben. Ebenso können Fragen gestellt werden. Die Eingaben werden in der Konkretisierung der Planung berücksichtigt. Hinweise der Stadtgesellschaft sowie Bedenken und Kritik zum Vorhaben werden durch die Beteiligung aufgenommen und der Bezirksvertretung Porz und dem Verkehrsausschuss als fundierte Entscheidungshilfe zur Verfügung gestellt. Die Planung umfasst lediglich die Fahrbahn. Eine Anpassung der Bordsteine und Gehwege ist nicht vorgesehen. Die ersten Entwürfe sehen folgende Maßnahmen vor: Planungsbereich 1 (von Berliner Straße bis Gremberhovener Straße): o Verwaltungsvorschlag: Umwandlung jeweils eines Fahrstreifens pro Richtung in einen breiten Radfahrstreifen. o Alternativvorschlag: Führung des Kfz-Verkehrs in Richtung Innenstadt auf einem überbreiten Fahrstreifen, in Richtung Porz einspurig. Markierung von beidseitigen Radfahrstreifen. Planungsbereich 2 (von Gremberghovener Straße bis Ortseingang Porz): 2 von 3 o Umwandlung jeweils eines Fahrstreifens pro Richtung in einen breiten Radfahrstreifen. Kleinräumige Anregungen und Ideen durch Ortskundige sind gerne willkommen. Erwartete Vorteile aus der Beteiligung Die Beteiligung kann wichtige Hinweise für die Konkretisierung der Planung ergeben und soll die Akzeptanz und Unterstützung für das Vorhaben stärken. Zudem soll in der Öffentlichkeit ein Verständnis für die besondere Verkehrsführung geweckt werden. Die Hinweise der Ortskundigen sollen aufgenommen werden. 2 Inhalte, Beteiligungsstufe und Zielgruppen Beteiligungsthemen Beteiligungsthema ist die Umsetzung durchgängiger, breiter Radfahrstreifen. Sicherheit und Komfort für Radfahrende auf bedeutender, überbezirklicher Hauptverkehrsstraße durch den Stadtbezirk Porz. Beteiligungsziele Die Beteiligung dient vor allem dem Ziel, dass Bürger*innen über das Vorhaben informiert sind und die Planung akzeptieren und begrüßen. Beteiligungsstufe Die Beteiligungsstufe ist Anhörung/ Beratung: Die Öffentlichkeit wird eingeladen, sich über die Planungen zu informieren und sich zu dem Vorhaben zu äußern. Zielgruppen Zielgruppen sind vor allem die Anwohner*innen sowie alle potenziellen Nutzer*innen und daran interessierte Interessensgruppen. Die Interessenlage zum Thema Verkehr ist sehr heterogen. Hinzu kommt, dass ein öffentliches Interesse an der Thematik existiert. Zwischen den verschieden Interessensgruppen gibt es zu erwartende Konfliktlinien: Nutzer*innen: o Radfahrende Begrüßen die Planung. o Zu Fuß Gehende Begrüßen die Planung. Betroffene: o Kfz-Fahrende/Durchfahrende/Pendler*innen Befürchten Reisezeitverluste im geplanten Abschnitt o Anwohner*innen Befürworten eine Verkehrsberuhigung durch die Spurreduktion, fordern mehr Platz für Fuß- und Radwege. Teilweise wird der Verlust der Parkmöglichkeiten befürchtet. Interessierte: o ADFC und weitere Interessensgemeinschaften für Radfahrende Begrüßen die Planung. 3 von 3 3 Ablauf der Beteiligung, Methoden und Kommunikationsmaßnahmen Die Öffentlichkeit wird eingeladen sich innerhalb von zwei Wochen in Form eines Online-Dialoges zu beteiligen und ihre Anregungen und Fragen zu äußern. Darüber hinaus werden die direkten Anwohner*innen über Postwurfsendung über das Beteiligungsvorhaben informiert. Über die Möglichkeit der Online-Beteiligung soll auch über Plakate im Stadtteil informiert werden. Zusätzlich wird die Beteiligungsmöglichkeit rechtzeitig über diverse Multiplikator*innenverteiler des Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung beworben. 4 Evaluation Alle Eingaben im Online-Dialog werden gesammelt, gezählt und dokumentiert. Um Transparenz für die Teilnehmenden herzustellen, wird eine kurze Dokumentation nach der Beteiligung auf dem Beteiligungsportal der Stadt Köln veröffentlicht. Auf eine darüber hinaus gehende Evaluation wird verzichtet.
Anlage 2 - Öffentlichkeitsbeteiligung
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Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☑ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☑ Anhörung / Beratung Es wird ein Online-Dialog auf dem Beteiligungsportal durchgeführt. Die eingehenden Anregungen fließen in den Baubeschluss dieser Maßnahme mit ein. s. Anlage 2, S. 2 ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☑ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. ☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. ☐ Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Anlage 1 - Auszug Rechnungsprüfungsausschuss 07.05.2024
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Geschäftsführung Rechnungsprüfungsausschuss Naiga Ngawanzu Telefon: (0221) 221 22928 Fax: (0221) 221 25501 E-Mail: naiga.ngawanzu@stadt- koeln.de Datum: 03.06.2024 Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 07.05.2024 öffentlich 2.3 Einrichtung von Radfahrstreifen im Stadtbezirk Porz Anfrage von Werner Marx Rechnungsprüfungsausschuss 05.09.2023, TOP 8.2 und 19.03.2024, TOP 8.1 0482/2024 Die Bezirksvertretung habe eine klare Beschlusslage herbeigeführt und der Verkehrs- ausschuss habe sich dieser angeschlossen, stellt Werner Marx fest. Das Dezer- nat III/Mobilität habe sich nicht an die Beschlusslage der politischen Gremien gehal- ten. Die Bürgerbeteiligung mit den verschiedenen Varianten sei nicht gewünscht gewesen. Die Verwaltung habe daher mehr gemacht, als sie rechtlich gedurft hätte. Werner Marx bittet zur inhaltlichen Bewertung und Diskussion um einen Verweis der Vorlage in die Bezirksvertretung Porz und den Verkehrsausschuss. Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
Anlage 5 - Auszug BV Porz 07.04.2022
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Herr Stäuder Telefon: (0221) 221-97327 Fax : (0221) E-Mail: Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de Datum: 08.04.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 07.04.2022 öffentlich 7.3 Planungsbeschluss zur Einrichtung von Radfahrst reifen auf der Kölner Straße und Hauptstraße im Stadtbezirk Porz zwischen den Knoten- punkten Kölner Str./Berliner Str./Helenenstr. und Hauptstr./Friedrich- Ebert-Ufer 3835/2021 I. Beschluss über den Änderungsantrag (CDU und Grün e) AN/0782/2022: Vor einer endgültigen Beschlussfassung ist eine weitere Alternative zu prüfen. Im Alternativvorschlag wird unter Planbereich 1 hinzugefügt: es ist weiterhin zu prüfen, ob im Planbereich1 eine alternierende dritte Spur (mor- gens Porz → Köln, abends Köln → Porz) eingerichtet werden kann Planbereich 2 ist entsprechend dem obigen Vorschlag anzupassen Planbereich 1 und 2 prüfen, ob die bisherigen Radwege mit in die Planung als Rad- wege einbezogen werden können und evtl. Radweg auf 2m wie im Planbereich 1 verändert werden können. Das Ergebnis ist den jeweils zuständigen Gremien vorzustellen. Im Zusammenhang mit dem Beschluss ist dem Ausbau des Leinpfades von Porz nach Köln oberste Priorität einzuräumen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimme von Frau Bastian (FDP) und bei Enthaltung der Stimme von Herrn Krasson (AfD) zugestimmt . II. Beschluss über den Änderungsantrag (SPD) AN/078 5/2022: Die Bezirksvertretung Porz beschließt wie die Beschlussalternative, mit folgender Änderung des vierten Aufzählungspunktes / Planbereich 1: - In den Knotenpunkten wird auf eine Führung des Radverkehrs auf die Nebenanlagen verzichtet. Stattdessen wird die Fahrbahnbreite für den Kraftverkehr in diesem Bereich reduziert, sofern erforderlich. Falls erforderlich, kann die Breite der Radfahrstreifen reduziert werden. Durch diese Gestaltung kann eine ausreichende Leistungsfähigkeit der Lichtsignalanlage gewährleistet werden. Folgende Punkte werden zusätzlich in einen zu treffenden Beschluss (unabhängig von Beschlussvorlage der Verwaltung oder Alternativbeschluss) aufgenommen: - Der Parkplatzbedarf für behinderte und gehbeschränkte Menschen ist zu ermitteln und in der Planung zu berücksichtigen. - Im Bereich des Friedhofs Ensen sind auf der Kölner Straße Sonderparkplätze mit zeitlich begrenzten Parken vorzusehen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimme von Frau Bastian (FDP) und bei Enthaltung der Stimme von Herrn Krasson (AfD) zugestimmt . III. Beschluss über den geänderte Alternativvorschl ag Beschlussvorlage 3835/2021: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung einer Pla- nung, bei der die Kölner Straße und die Hauptstraße unter Berücksichtigung der fol- genden Aspekte neu aufzuteilen sind. Alternativvorschlag: Planbereich 1 zwischen den Knotenpunkten Kölner Str./Berliner Str./Helenenstr. und Kölner Str./Gremberghovener Str./Hohe Str. Für den Planbereich 1 wird der Querschnitt asymmetrisch neu aufgeteilt (s. Anlage 3, S. 2): • In Fahrtrichtung Porz führen ein Radfahrstreifen ( ca. 1,85 – 2,00 m) sowie ein Kfz-Fahrstreifen (ca. 3,25 m). • In Fahrtrichtung Poll führen ein Radfahrstreifen ( ca. 1,85 – 2,00 m) sowie ein überbreiter Kfz-Fahrstreifen (ca. 5,30 – 5,50 m). • Im Rahmen der Planung wird geprüft, wo eine baulic he Trennung zwischen Radfahrstreifen und Fahrbahn möglich und sinnvoll ist. • In den Knotenpunkten wird auf eine Führung des Radverkehrs auf die Ne- benanlagen verzichtet. Stattdessen wird die Fahrbahnbreite für den Kraft- verkehr in diesem Bereich reduziert, sofern erforderlich. Falls erforderlich, kann die Breite der Radfahrstreifen reduziert werden. Durch diese Gestal- tung kann eine ausreichende Leistungsfähigkeit der Lichtsignalanlage ge- währleistet werden. • Die Anpassung der freilaufenden Rechtsabbieger (Gi lgaustr./Kölner Str. und Gremberghovener Str./Kölner Str.) wird im Rahmen der Planung geprüft. • Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit von zu Fuß Geh enden und Radfahren- den wird das in Teilbereichen angeordnete Gehwegparken (Vz. 315) entfallen. • es ist weiterhin zu prüfen, ob im Planbereich1 eine alternierende dritte Spur (morgens Porz → Köln, abends Köln → Porz) eingerichtet werden kann • Planbereich 2 ist entsprechend dem obigen Vorschlag anzupassen • Planbereich 1 und 2 prüfen, ob die bisherigen Radwege mit in die Planung als Radwege einbezogen werden können und evtl. Radweg auf 2m wie im Planbereich 1 verändert werden können. • Das Ergebnis ist den jeweils zuständigen Gremien vorzustellen. • Im Zusammenhang mit dem Beschluss ist dem Ausbau des Leinpfades von Porz nach Köln oberste Priorität einzuräumen. • Der Parkplatzbedarf für behinderte und gehbeschränkte Menschen ist zu ermitteln und in der Planung zu berücksichtigen. • Im Bereich des Friedhofs Ensen sind auf der Kölner Straße Sonderparkplät- ze mit zeitlich begrenzten Parken vorzusehen. Planbereich 2 zwischen den Knotenpunkten Kölner Str./Gremberghovener Str./Hohe Str. und Hauptstr./Friedrich-Ebert-Ufer Für den Planbereich 2 wird der Querschnitt neu aufgeteilt (s. Anlage 3, S. 3): • Die Kfz-Fahrstreifen werden zugunsten von Radfahrs treifen (ca. 2,50 m) von zwei Fahrstreifen pro Richtung auf jeweils einen Fahrstreifen pro Richtung re- duziert. • Im Rahmen der Planung wird geprüft, wo eine baulic he Trennung zwischen Radfahrstreifen und Fahrbahn möglich und sinnvoll ist. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Porz der Vorlage uneingeschränkt zustimmt. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimme von Frau Bastian (FDP) und der Stimme von Herrn Krasson (AfD) zugestimmt .
Anlage 4 - Auszug VA 29.03.2022
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Anlage 6 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 01.04.2022 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 12. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 29.03.2022 öffentlich 3.1 Planungsbeschluss zur Einrichtung von Radfahrstreifen auf der Kölner Straße und Hauptstraße im Stadtbezirk Porz zwischen den Knoten- punkten Kölner Str./Berliner Str./Helenenstr. und Hauptstr./Friedrich- Ebert-Ufer 3835/2021 RM Lorenz zeigt sich erfreut über die Verwaltungsvorlage. Die SPD-Fraktion favori- siere den Alternativvorschlag, ohne dass Radwege auf Nebenflächen angeordnet werden. Dies sollte gestrichen werden. In Fahrtrichtung Innenstadt werden durchaus zwei Spuren benötigt. Man wolle jedoch das Votum der BV Porz abwarten und heute zunächst nur einen Verweisungsbeschluss fassen. Auch RM Wahlen bedankt sich bei der Verwaltung für diesen Planungsbeschluss und den Hauptverwaltungsbeschluss. Es sei wichtig, dass der Leinpfad vom Radver- kehr entlastet werde, da hier viel Konfliktpotenzial herrsche. Seitens der FDP-Fraktion merkt SB Dr. Beese an, dass man sich im Ziel einig sei – den Leinpfad zu entlasten und auf der Kölner Straße und der Hauptstraße ein adä- quates Angebot für den Radverkehr zu schaffen. Allerdings schließe er sich den Aus- führungen von Herr Lorenz an und plädiere für die Beibehaltung der Fahrspuren. Der Wegfall aller Stellplätze gehe zudem nicht nur zu Lasten der Anwohnenden sondern auch der Friedhofsbesucher*innen. Aus seiner Sicht könne das Problem so nicht ge- löst werden; vielmehr müsse ein Umbau der Straße erfolgen. Abschließend betont SE Dr. Herrndorf, dass man in der Innenstadt an vielen Stellen mit der Reduzierung von Fahrspuren sehr gute Erfahrungen gemacht habe und es zu keinen nennenswerten Stauerscheinungen komme. Beschluss: Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die BV Porz. 2 Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0482/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 05.06.2024
- Erstellt
- 31.01.2024 15:38