Mandari Insight

0482/2024

Beantwortung einer Anfrage von Werner Marx im Rechnungsprüfungsausschuss aus der Sitzung vom 05.09.2023 betr. "Einrichtung von Radfahrstreifen im Stadtbezirk Porz"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 05.06.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 10.09.2024, TOP 6.2.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 - Beteiligungskonzept

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 - Öffentlichkeitsbeteiligung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 - Auszug Rechnungsprüfungsausschuss 07.05.2024

· application/pdf

Ansehen

Anlage 5 - Auszug BV Porz 07.04.2022

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4 - Auszug VA 29.03.2022

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3585 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/682/4 
 
Vorlagen-Nummer 19.04.2024 
 0482/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rechnungsprüfungsausschuss 07.05.2024 
Verkehrsausschuss  11.06.2024 
Bezirksvertretung Porz 20.06.2024 
 
Beantwortung einer Anfrage von Werner Marx im Rechnungsprüfungsausschuss aus 
der Sitzung vom 05.09.2023 betr. "Einrichtung von Radfahrstreifen im Stadtbezirk Porz" 
Werner Marx bittet um Auskunft, warum der in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 
27.09.2022 unter Tagesordnungspunkt 3.1 (Vorlage 3835/2021 „Planungsbeschluss zur Ein-
richtung von Radfahrstreifen auf der Kölner Straße und Hauptstraße im Stadtbezirk Porz zwi-
schen den Knotenpunkten Kölner Str./Berliner Str./Helenenstr. und Hauptstr./Friedrich-Ebert-
Ufer“) gefasste Beschluss nicht umgesetzt werde. Es gebe dazu einen Flyer und eine Befra-
gung mit drei Varianten, die nicht der Beschlusslage entsprächen. Werner Marx möchte wis-
sen, wie die Verwaltung mit einem nicht dem Beschluss entsprechenden Ergebnis umgehe. 
 
 
Antwort der Verwaltung:  
Am 27.09.2022 hat der Verkehrsausschuss (VA) die Verwaltung mit der Erarbeitung einer Pla-
nung beauftragt, bei der die Kölner Straße und die Hauptstraße neu aufzuteilen sind 
(3835/2021). Der Planungsbeschluss ist dabei die Grundlage für eine detaillierte Planung der 
Verkehrsanlagen. Der Planungsbeschluss ist darüber hinaus Grundlage für eine „umfassende 
Bürgerbeteiligung“, welche ebenfalls vom Verkehrsausschuss beschlossen worden ist.  
 
Im Rahmen der Planung hat die Verwaltung daher eine Bürgerbeteiligung auf Grundlage des 
im Planungsbeschlusses enthaltenden Beteiligungskonzeptes durchgeführt (vgl. Anlage 1 u. 
2). In der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die im Planungsbeschluss enthaltenen Quer-
schnitte den Bürger*innen vorgestellt und ihnen die Möglichkeit gegeben, Anmerkungen, 
Ideen und Kritik zu diesen zu äußern. 
 
Nachdem der VA die Beschlussvorlage im ersten Durchlauf in die Bezirksvertretung (BV) Porz 
verwiesen hat (vgl. Anlage 3), hat sich die BV Porz am 07.04.2022 für den Alternativvorschlag 
ausgesprochen. Zudem hat die BV Porz einen Änderungsantrag beschlossen. Dieser beinhal-
tet, dass im Bereich des Friedhofs (Ensen) Sonderparkplätze mit zeitlich begrenztem Parken 
vorzusehen sind (vgl. Anlage 4). Dadurch wurden die ursprünglichen zwei Planungsbereiche 
aus der Beschlussvorlage durch einen dritten Planungsbereich bzw. Querschnitt (halbseitiges

2 
 
Gehwegparken) ergänzt. Der VA folgte dem Beschluss der BV Porz und hielt fest, dass im Be-
reich des Friedhofs möglichst viele Parkplätze erhalten bleiben sollen. Dadurch ergeben sich 
drei, teils widersprüchliche, Querschnitte, anstatt der zwei Querschnitte aus der Beschlussvor-
lage. Aus diesem Grund und, um die Bürgerbeteiligung möglichst offen zu gestalten, wurde im 
Rahmen der Bürgerbeteiligung auf eine Festlegung der Planungsbereiche verzichtet.    
 
Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung werden aktuell aufbereitet und sollen in einem 
Fachgespräch mit den entscheidungsbefugten Gremien vorgestellt und diskutiert werden. Hier 
soll das weitere Vorgehen erörtert werden.  
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2: Beteiligungskonzept Planung von Radfahrstreifen auf der Kölner Straße und Haupt-
straße im Stadtbezirk Porz 
Anlage 3: Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 12. Sitzung des Verkehrsausschus-
ses vom 29.03.2022 
Anlage 4: Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 
07.04.2022 
 
Gez. Egerer

Anlage 3 - Beteiligungskonzept

5293 Zeichen

1 von 3 
Anlage 2: Beteiligungskonzept  
Planung von Radfahrstreifen auf der Kölner 
Straße und Hauptstraße im Stadtbezirk Porz 
Stand: 11.10.2021  
Das vorliegende Konzept für die Öffentlichkeitsbeteiligung dient als Entscheidungsgrundlage über die 
Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie deren grundsätzliche Ausgestaltung. Die einzelnen 
Umsetzungsschritte werden auf dieser Basis weiter konkretisiert. 
1 Grundlagen 
Ausgangslage 
Die Radwege sind im betroffenen Bereich teilweise stark beschädigt und entsprechen nicht mehr den 
aktuellen Anforderungen an den Radverkehr. In Teilbereichen sind keine Radverkehrsanlagen 
vorhanden. 
In dem Planungsgebiet herrscht ein hohes Kfz-Verkehrsaufkommen, in Teilabschnitten mit hohem 
Schwerverkehrsanteil. Zudem gibt es vermehrte Geschwindigkeitsüberschreitungen.  
Die Markierung von Radfahrstreifen auf der Kölner Str. und Hauptstraße würden im Stadtbezirk Porz 
einen wichtigen Lückenschluss im Radverkehrsnetz darstellen. 
Die Verwaltung strebt den Planungsbeschluss des Verkehrsausschusses und der Bezirksvertretung 
Porz bis zum 2. Quartal 2022 an. Anschließend soll die Öffentlichkeit beteiligt werden. Nach den 
Anregungen der Beschlussfassung und den Anmerkungen der Öffentlichkeitsbeteiligung soll die 
Planung konkretisiert werden. Ein Baubeschluss für diese Maßnahme wird für 2022 angestrebt. 
Gestaltungsspielraum  
Kölner*innen können sich zur Planung äußern und Anregungen zur Ausgestaltung geben. Ebenso 
können Fragen gestellt werden. Die Eingaben werden in der Konkretisierung der Planung 
berücksichtigt.  
Hinweise der Stadtgesellschaft sowie Bedenken und Kritik zum Vorhaben werden durch die 
Beteiligung aufgenommen und der Bezirksvertretung Porz und dem Verkehrsausschuss als fundierte 
Entscheidungshilfe zur Verfügung gestellt.  
Die Planung umfasst lediglich die Fahrbahn. Eine Anpassung der Bordsteine und Gehwege ist nicht 
vorgesehen. Die ersten Entwürfe sehen folgende Maßnahmen vor: 
 Planungsbereich 1 (von Berliner Straße bis Gremberhovener Straße):  
o Verwaltungsvorschlag: Umwandlung jeweils eines Fahrstreifens pro Richtung in einen 
breiten Radfahrstreifen. 
o Alternativvorschlag: Führung des Kfz-Verkehrs in Richtung Innenstadt auf einem 
überbreiten Fahrstreifen, in Richtung Porz einspurig. Markierung von beidseitigen 
Radfahrstreifen. 
 Planungsbereich 2 (von Gremberghovener Straße bis Ortseingang Porz):

2 von 3 
o Umwandlung jeweils eines Fahrstreifens pro Richtung in einen breiten 
Radfahrstreifen. 
Kleinräumige Anregungen und Ideen durch Ortskundige sind gerne willkommen. 
Erwartete Vorteile aus der Beteiligung 
Die Beteiligung kann wichtige Hinweise für die Konkretisierung der Planung ergeben und soll die 
Akzeptanz und Unterstützung für das Vorhaben stärken. Zudem soll in der Öffentlichkeit ein 
Verständnis für die besondere Verkehrsführung geweckt werden. Die Hinweise der Ortskundigen 
sollen aufgenommen werden. 
2 Inhalte, Beteiligungsstufe und Zielgruppen 
Beteiligungsthemen 
Beteiligungsthema ist die Umsetzung durchgängiger, breiter Radfahrstreifen. Sicherheit und Komfort 
für Radfahrende auf bedeutender, überbezirklicher Hauptverkehrsstraße durch den Stadtbezirk Porz. 
Beteiligungsziele 
Die Beteiligung dient vor allem dem Ziel, dass Bürger*innen über das Vorhaben informiert sind und die 
Planung akzeptieren und begrüßen. 
Beteiligungsstufe 
Die Beteiligungsstufe ist Anhörung/ Beratung: Die Öffentlichkeit wird eingeladen, sich über die 
Planungen zu informieren und sich zu dem Vorhaben zu äußern.  
Zielgruppen 
Zielgruppen sind vor allem die Anwohner*innen sowie alle potenziellen Nutzer*innen und daran 
interessierte Interessensgruppen. Die Interessenlage zum Thema Verkehr ist sehr heterogen. Hinzu 
kommt, dass ein öffentliches Interesse an der Thematik existiert.  
Zwischen den verschieden Interessensgruppen gibt es zu erwartende Konfliktlinien: 
 Nutzer*innen: 
o Radfahrende 
Begrüßen die Planung. 
o Zu Fuß Gehende  
Begrüßen die Planung. 
 Betroffene: 
o Kfz-Fahrende/Durchfahrende/Pendler*innen 
Befürchten Reisezeitverluste im geplanten Abschnitt 
o Anwohner*innen 
Befürworten eine Verkehrsberuhigung durch die Spurreduktion, fordern mehr Platz für 
Fuß- und Radwege. Teilweise wird der Verlust der Parkmöglichkeiten befürchtet. 
 Interessierte:  
o ADFC und weitere Interessensgemeinschaften für Radfahrende 
Begrüßen die Planung.

3 von 3 
3 Ablauf der Beteiligung, Methoden und 
Kommunikationsmaßnahmen 
Die Öffentlichkeit wird eingeladen sich innerhalb von zwei Wochen in Form eines Online-Dialoges zu 
beteiligen und ihre Anregungen und Fragen zu äußern. Darüber hinaus werden die direkten 
Anwohner*innen über Postwurfsendung über das Beteiligungsvorhaben informiert. Über die 
Möglichkeit der Online-Beteiligung soll auch über Plakate im Stadtteil informiert werden. Zusätzlich 
wird die Beteiligungsmöglichkeit rechtzeitig über diverse Multiplikator*innenverteiler des Büros für 
Öffentlichkeitsbeteiligung beworben. 
4 Evaluation 
Alle Eingaben im Online-Dialog werden gesammelt, gezählt und dokumentiert. Um Transparenz für 
die Teilnehmenden herzustellen, wird eine kurze Dokumentation nach der Beteiligung auf dem 
Beteiligungsportal der Stadt Köln veröffentlicht. 
Auf eine darüber hinaus gehende Evaluation wird verzichtet.

Anlage 2 - Öffentlichkeitsbeteiligung

1702 Zeichen

Hinweise zum Ausfüllen der Anlage  
Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
VARIANTE 1 
 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
VARIANTE 2 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☑ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☑ Anhörung / Beratung Es wird ein Online-Dialog auf dem 
Beteiligungsportal durchgeführt. Die 
eingehenden Anregungen fließen in den 
Baubeschluss dieser Maßnahme mit ein. 
s. Anlage 2, S. 2 
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
☑ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.

VARIANTE 3 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
Grund Begründung 
☐ Dringlichkeitsentscheidung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
bereits stattgefunden. 
 
☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht 
ausreichend. 
 
☐ Eine Verfahrensverlängerung 
erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
 
☐ Sonstiges  
Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb 
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.

Anlage 1 - Auszug Rechnungsprüfungsausschuss 07.05.2024

1077 Zeichen

Geschäftsführung  
Rechnungsprüfungsausschuss 
Naiga Ngawanzu 
Telefon:  (0221) 221 22928 
Fax:   (0221) 221 25501 
E-Mail: naiga.ngawanzu@stadt-
koeln.de 
Datum: 03.06.2024 
Auszug 
aus der Niederschrift der Sitzung des 
Rechnungsprüfungsausschusses vom 07.05.2024 
öffentlich 
2.3 Einrichtung von Radfahrstreifen im Stadtbezirk Porz  
Anfrage von Werner Marx  
Rechnungsprüfungsausschuss 05.09.2023, TOP 8.2 und 19.03.2024, 
TOP 8.1 
0482/2024 
Die Bezirksvertretung habe eine klare Beschlusslage herbeigeführt und der Verkehrs-
ausschuss habe sich dieser angeschlossen, stellt Werner Marx fest. Das Dezer-
nat III/Mobilität habe sich nicht an die Beschlusslage der politischen Gremien gehal-
ten. 
Die Bürgerbeteiligung mit den verschiedenen Varianten sei nicht gewünscht gewesen. 
Die Verwaltung habe daher mehr gemacht, als sie rechtlich gedurft hätte. 
 
Werner Marx bittet zur inhaltlichen Bewertung und Diskussion um einen Verweis der 
Vorlage in die Bezirksvertretung Porz und den Verkehrsausschuss. 
 
Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.

Anlage 5 - Auszug BV Porz 07.04.2022

5786 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Herr Stäuder 
Telefon:  (0221) 221-97327  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de 
Datum: 08.04.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Porz vom 07.04.2022 
öffentlich 
7.3 Planungsbeschluss zur Einrichtung von Radfahrst reifen auf der Kölner 
Straße und Hauptstraße im Stadtbezirk Porz zwischen den Knoten- 
punkten Kölner Str./Berliner Str./Helenenstr. und Hauptstr./Friedrich-
Ebert-Ufer 
3835/2021 
I. Beschluss über den Änderungsantrag (CDU und Grün e) AN/0782/2022: 
Vor einer endgültigen Beschlussfassung ist eine weitere Alternative zu prüfen. 
Im Alternativvorschlag wird unter Planbereich 1 hinzugefügt: 
es ist weiterhin zu prüfen, ob im Planbereich1 eine alternierende dritte Spur (mor- 
gens Porz 
→ Köln, abends Köln → Porz) eingerichtet werden kann 
Planbereich 2 ist entsprechend dem obigen Vorschlag anzupassen 
Planbereich 1 und 2 prüfen, ob die bisherigen Radwege mit in die Planung als Rad- 
wege einbezogen werden können und evtl. Radweg auf 2m wie im Planbereich 1 
verändert werden können. 
Das Ergebnis ist den jeweils zuständigen Gremien vorzustellen. 
Im Zusammenhang mit dem Beschluss ist dem Ausbau des Leinpfades von Porz 
nach Köln oberste Priorität einzuräumen. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Stimme von Frau Bastian (FDP) und bei Enthaltung der 
Stimme von Herrn Krasson (AfD) zugestimmt . 
II. Beschluss über den Änderungsantrag (SPD) AN/078 5/2022: 
 
Die Bezirksvertretung Porz beschließt wie die Beschlussalternative, mit folgender 
Änderung des vierten Aufzählungspunktes / Planbereich 1: 
- In den Knotenpunkten wird auf eine Führung des Radverkehrs auf die

Nebenanlagen verzichtet. Stattdessen wird die Fahrbahnbreite für den 
Kraftverkehr in diesem Bereich reduziert, sofern erforderlich. Falls erforderlich, 
kann die Breite der Radfahrstreifen reduziert werden. Durch diese Gestaltung 
kann eine ausreichende Leistungsfähigkeit der Lichtsignalanlage gewährleistet 
werden. 
Folgende Punkte werden zusätzlich in einen zu treffenden Beschluss (unabhängig 
von Beschlussvorlage der Verwaltung oder Alternativbeschluss) aufgenommen: 
- Der Parkplatzbedarf für behinderte und gehbeschränkte Menschen ist zu 
ermitteln und in der Planung zu berücksichtigen. 
- Im Bereich des Friedhofs Ensen sind auf der Kölner Straße Sonderparkplätze 
mit zeitlich begrenzten Parken vorzusehen. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Stimme von Frau Bastian (FDP) und bei Enthaltung der 
Stimme von Herrn Krasson (AfD) zugestimmt . 
 
III. Beschluss über den geänderte Alternativvorschl ag Beschlussvorlage 
3835/2021:  
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung einer Pla- 
nung, bei der die Kölner Straße und die Hauptstraße unter Berücksichtigung der fol- 
genden Aspekte neu aufzuteilen sind. 
Alternativvorschlag: 
Planbereich 1 zwischen den Knotenpunkten Kölner Str./Berliner Str./Helenenstr. und 
Kölner Str./Gremberghovener Str./Hohe Str. 
Für den Planbereich 1 wird der Querschnitt asymmetrisch neu aufgeteilt (s. Anlage 3, 
S. 2): 
• In Fahrtrichtung Porz führen ein Radfahrstreifen ( ca. 1,85 – 2,00 m) sowie ein 
Kfz-Fahrstreifen (ca. 3,25 m). 
• In Fahrtrichtung Poll führen ein Radfahrstreifen ( ca. 1,85 – 2,00 m) sowie ein 
überbreiter Kfz-Fahrstreifen (ca. 5,30 – 5,50 m). 
• Im Rahmen der Planung wird geprüft, wo eine baulic he Trennung zwischen 
Radfahrstreifen und Fahrbahn möglich und sinnvoll ist.  
• In den Knotenpunkten wird auf eine Führung des Radverkehrs auf die Ne- 
benanlagen verzichtet. Stattdessen wird die Fahrbahnbreite für den Kraft- 
verkehr in diesem Bereich reduziert, sofern erforderlich. Falls erforderlich, 
kann die Breite der Radfahrstreifen reduziert werden. Durch diese Gestal- 
tung kann eine ausreichende Leistungsfähigkeit der Lichtsignalanlage ge- 
währleistet werden. 
• Die Anpassung der freilaufenden Rechtsabbieger (Gi lgaustr./Kölner Str. und 
Gremberghovener Str./Kölner Str.) wird im Rahmen der Planung geprüft. 
• Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit von zu Fuß Geh enden und Radfahren- 
den wird das in Teilbereichen angeordnete Gehwegparken (Vz. 315) entfallen. 
• es ist weiterhin zu prüfen, ob im Planbereich1 eine alternierende dritte Spur 
(morgens Porz 
→ Köln, abends Köln → Porz) eingerichtet werden kann 
• Planbereich 2 ist entsprechend dem obigen Vorschlag anzupassen

• Planbereich 1 und 2 prüfen, ob die bisherigen Radwege mit in die Planung 
als Radwege einbezogen werden können und evtl. Radweg auf 2m wie im 
Planbereich 1 verändert werden können. 
• Das Ergebnis ist den jeweils zuständigen Gremien vorzustellen. 
• Im Zusammenhang mit dem Beschluss ist dem Ausbau des Leinpfades von 
Porz nach Köln oberste Priorität einzuräumen. 
• Der Parkplatzbedarf für behinderte und gehbeschränkte Menschen ist zu 
ermitteln und in der Planung zu berücksichtigen. 
• Im Bereich des Friedhofs Ensen sind auf der Kölner Straße Sonderparkplät- 
ze mit zeitlich begrenzten Parken vorzusehen. 
 
Planbereich 2 zwischen den Knotenpunkten Kölner Str./Gremberghovener Str./Hohe 
Str. und Hauptstr./Friedrich-Ebert-Ufer 
Für den Planbereich 2 wird der Querschnitt neu aufgeteilt (s. Anlage 3, S. 3): 
• Die Kfz-Fahrstreifen werden zugunsten von Radfahrs treifen (ca. 2,50 m) von 
zwei Fahrstreifen pro Richtung auf jeweils einen Fahrstreifen pro Richtung re- 
duziert.  
• Im Rahmen der Planung wird geprüft, wo eine baulic he Trennung zwischen 
Radfahrstreifen und Fahrbahn möglich und sinnvoll ist. 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung 
Porz der Vorlage uneingeschränkt zustimmt. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Stimme von Frau Bastian (FDP) und der Stimme von Herrn 
Krasson (AfD) zugestimmt .

Anlage 4 - Auszug VA 29.03.2022

2041 Zeichen

Anlage 6 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 01.04.2022 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 12. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 29.03.2022  
öffentlich 
3.1 Planungsbeschluss zur Einrichtung von Radfahrstreifen auf der Kölner 
Straße und Hauptstraße im Stadtbezirk Porz zwischen den Knoten-
punkten Kölner Str./Berliner Str./Helenenstr. und Hauptstr./Friedrich-
Ebert-Ufer 
3835/2021 
RM Lorenz zeigt sich erfreut über die Verwaltungsvorlage. Die SPD-Fraktion favori-
siere den Alternativvorschlag, ohne dass Radwege auf Nebenflächen angeordnet 
werden. Dies sollte gestrichen werden. In Fahrtrichtung Innenstadt werden durchaus 
zwei Spuren benötigt. Man wolle jedoch das Votum der BV Porz abwarten und heute 
zunächst nur einen Verweisungsbeschluss fassen. 
 
Auch RM Wahlen bedankt sich bei der Verwaltung für diesen Planungsbeschluss 
und den Hauptverwaltungsbeschluss. Es sei wichtig, dass der Leinpfad vom Radver-
kehr entlastet werde, da hier viel Konfliktpotenzial herrsche.  
 
Seitens der FDP-Fraktion merkt SB Dr. Beese an, dass man sich im Ziel einig sei – 
den Leinpfad zu entlasten und auf der Kölner Straße und der Hauptstraße ein adä-
quates Angebot für den Radverkehr zu schaffen. Allerdings schließe er sich den Aus-
führungen von Herr Lorenz an und plädiere für die Beibehaltung der Fahrspuren. Der 
Wegfall aller Stellplätze gehe zudem nicht nur zu Lasten der Anwohnenden sondern 
auch der Friedhofsbesucher*innen. Aus seiner Sicht könne das Problem so nicht ge-
löst werden; vielmehr müsse ein Umbau der Straße erfolgen. 
 
Abschließend betont SE Dr. Herrndorf, dass man in der Innenstadt an vielen Stellen 
mit der Reduzierung von Fahrspuren sehr gute Erfahrungen gemacht habe und es zu 
keinen nennenswerten Stauerscheinungen komme.   
 
Beschluss:  
Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die BV Porz.

2 
 
 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Beratungsverlauf (3)

07.05.2024 Rechnungsprüfungsausschuss
TOP 2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
20.06.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.09.2024 Verkehrsausschuss
TOP 6.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0482/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
05.06.2024
Erstellt
31.01.2024 15:38