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AFS/0003/2021

Rodungen auf dem Westfalengas-Gelände

Anfrage in der BV Südost 11.06.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 24.08.2021, TOP 7.4

Stellungnahme zur Anfrage

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Originalanfrage von Bündnis 90-Die Grünen-GAL

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Stellungnahme zur Anfrage

3124 Zeichen

67.20.0001 Frau Schumann 12.07.2021

F Amt für Bürger-
An die Bezirksverwaltun

Bezirksvertretung Münster - Südost 05, Aug, 4

über Herrn Stadtrat Peck a choc

Anfrage Nr. AF$/0003/2021 - Bündnis 90/Die Grünen/GAL
Rodungen auf dem Westfalengasgelände

Bitte teilen Sie den Mitgliedern der Bezirksvertretung Münster-Südost in der nächsten Sitzung fol-
gende Information zu der oben genannten Anfrage mit:

1. Der unteren Naturschutzbehörde liegt keine Artenschutzprüfung vor der Rodung vor.
2. Die untere Naturschutzbehörde ist nicht von der geplanten Rodung informiert worden.

Da die untere Naturschutzbehörde nicht von der geplanten Rodung informiert worden ist und

kein Artenschutzgutachten vor der Rodung vorlag, erfolgte:

3. keine Überprüfung der Auflagen zum Artenschutz

4. keine Kontrolle zum Verstoß gemäß 8 44 BNatschG

5. keine Untersuchung der Bedeutung des Lebensraumes für geschützte Vogel- und Fleder-

“ mausarten ‘

6. keine Festlegung von Ausgleichsmaßnahmen

7. Die erfolgten Rodungen sind aufgrund von jüngst erhaltenen Informationen auf Schäden von
Kyrill und der damit zusammenhängenden Verkehrssicherung zurückgegangen. Insofern
handelt es sich aus Sicht der unteren Naturschutzbehörde bei der Kahlschlagmaßnahme
nicht um eine vorauseilende Baufeldräumung, sondern um eine erforderliche waldbauliche
Maßnahme. Deshalb wird im Rahmen der landschaftsökologischen Bewertung der zum Zeit-
punkt der Geländebegehung vorgefundene ökologische Zustand des Waldbestandes als Be-
wertungsbasis des Bestandes zugrunde gelegt.

67.20.0001 Frau Schumann 12.07.2021
Stadt Münster

‚Amt für Bürger- und Rataservice
Bezirksverwastung Südost

05. Aug. Zu

An die
Bezirksvertretung Münster - Südost

über Herrn Stadtrat Peck a

Scheck

Anfrage Nr. AFS/0003/2021 - Bündnis 90/Die Grünen/GAL
Rodungen auf dem Westfalengasgelände

Bitte teilen Sie den Mitgliedern der Bezirksvertretung Münster-Südost in der nächsten Sitzung fol-
gende Information zu der oben genannten Anfrage mit:

1. Der unteren Naturschutzbehörde liegt keine Artenschutzprüfung vor der Rodung vor.
2. Die untere Naturschutzbehörde ist nicht von der geplanten Rodung informiert worden.

Da die untere Naturschutzbehörde nicht von der geplanten Rodung informiert worden ist und

kein Artenschutzgutachten vor der Rodung vorlag, erfolgte:

3. keine Überprüfung der Auflagen zum Artenschutz

4. keine Kontrolle zum Verstoß gemäß 8 44 BNatschG

5. keine Untersuchung der Bedeutung des Lebensraumes für geschützte Vogel- und Fleder-

“ mausarten ‘

6. keine Festlegung von Ausgleichsmaßnahmen \

7. Die erfolgten Rodungen sind aufgrund von jüngst erhaltenen Informationen auf Schäden von
Kyrill und der damit zusammenhängenden Verkehrssicherung zurückgegangen. Insofern
handelt es sich aus Sicht der unteren Naturschutzbehörde bei der Kahlschlagmaßnahme
nicht um eine vorauseilende Baufeldräumung, sondern um eine erforderliche waldbauliche
Maßnahme. Deshalb wird im Rahmen der landschaftsökologischen Bewertung der zum Zeit-
punkt der Geländebegehung vorgefundene ökologische Zustand des Waldbestandes als Be-
wertungsbasis des Bestandes zugrunde gelegt.

Originalanfrage von Bündnis 90-Die Grünen-GAL

1315 Zeichen

AFS/0003/2021

BÜNDNIS 90

DIE GRÜNEN
RETTET © 3 un nei

Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Südost

Anja Tepe

Fraktionsvorsitzende

tepe@gruene-muenster.de

Münster, den 07.06.2021

Anfrage an die Verwaltung
zu den Rodungen auf dem Westfalengas-Gelände

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus dem Artenschutzgutachten für das Westfalengas-Gelände (L+S Landschaft und
Siedlung AG 2019) geht hervor, dass die großflächigen Rodungen auf dem Gelände des
Westfalengas-Areals bereits vor Durchführung der Artenschutzprüfung vorgenommen
wurden.

1) Gab es eine Artenschutzprüfung vor der Rodung?

2) Wurde die Untere Naturschutzbehörde von den geplanten Rodungen informiert?

3) Wie wurden die Auflagen zum Artenschutz vor den Rodungsmaßnahmen

eingehalten?

Wer hat kontrolliert, dass keine geschützen Tierarten (z.B. überwinternde

Fledermäuse) bei den Rodungen getötet werden?

5) Wie wurde die Bedeutung des Lebensraumes für geschützte Vogel- und
Fledermausarten vor den Rodungen untersucht?

6) Welche Ausgleichsmaßnahmen wurden für den Verlust der Lebensräume
geschützter Tierarten festgelegt?

7) Wie werden die gerodeten Flächen bei der Berechnung des Flächenwertes bei
der Ermittlung der notwendigen Kompensationspunkte beziffert?

4

Für die Fraktion B’90 / GAL / Die Grünen:

Anja Tepe
Fraktionsvorsitzende

Beratungsverlauf (1)

24.08.2021 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 7.4 Anfrage Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AFS/0003/2021
Typ
Anfrage in der BV Südost
Datum
11.06.2021
Erstellt
11.06.2021 10:02