AFS/0003/2021
Rodungen auf dem Westfalengas-Gelände
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Stellungnahme zur Anfrage
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67.20.0001 Frau Schumann 12.07.2021 F Amt für Bürger- An die Bezirksverwaltun Bezirksvertretung Münster - Südost 05, Aug, 4 über Herrn Stadtrat Peck a choc Anfrage Nr. AF$/0003/2021 - Bündnis 90/Die Grünen/GAL Rodungen auf dem Westfalengasgelände Bitte teilen Sie den Mitgliedern der Bezirksvertretung Münster-Südost in der nächsten Sitzung fol- gende Information zu der oben genannten Anfrage mit: 1. Der unteren Naturschutzbehörde liegt keine Artenschutzprüfung vor der Rodung vor. 2. Die untere Naturschutzbehörde ist nicht von der geplanten Rodung informiert worden. Da die untere Naturschutzbehörde nicht von der geplanten Rodung informiert worden ist und kein Artenschutzgutachten vor der Rodung vorlag, erfolgte: 3. keine Überprüfung der Auflagen zum Artenschutz 4. keine Kontrolle zum Verstoß gemäß 8 44 BNatschG 5. keine Untersuchung der Bedeutung des Lebensraumes für geschützte Vogel- und Fleder- “ mausarten ‘ 6. keine Festlegung von Ausgleichsmaßnahmen 7. Die erfolgten Rodungen sind aufgrund von jüngst erhaltenen Informationen auf Schäden von Kyrill und der damit zusammenhängenden Verkehrssicherung zurückgegangen. Insofern handelt es sich aus Sicht der unteren Naturschutzbehörde bei der Kahlschlagmaßnahme nicht um eine vorauseilende Baufeldräumung, sondern um eine erforderliche waldbauliche Maßnahme. Deshalb wird im Rahmen der landschaftsökologischen Bewertung der zum Zeit- punkt der Geländebegehung vorgefundene ökologische Zustand des Waldbestandes als Be- wertungsbasis des Bestandes zugrunde gelegt. 67.20.0001 Frau Schumann 12.07.2021 Stadt Münster ‚Amt für Bürger- und Rataservice Bezirksverwastung Südost 05. Aug. Zu An die Bezirksvertretung Münster - Südost über Herrn Stadtrat Peck a Scheck Anfrage Nr. AFS/0003/2021 - Bündnis 90/Die Grünen/GAL Rodungen auf dem Westfalengasgelände Bitte teilen Sie den Mitgliedern der Bezirksvertretung Münster-Südost in der nächsten Sitzung fol- gende Information zu der oben genannten Anfrage mit: 1. Der unteren Naturschutzbehörde liegt keine Artenschutzprüfung vor der Rodung vor. 2. Die untere Naturschutzbehörde ist nicht von der geplanten Rodung informiert worden. Da die untere Naturschutzbehörde nicht von der geplanten Rodung informiert worden ist und kein Artenschutzgutachten vor der Rodung vorlag, erfolgte: 3. keine Überprüfung der Auflagen zum Artenschutz 4. keine Kontrolle zum Verstoß gemäß 8 44 BNatschG 5. keine Untersuchung der Bedeutung des Lebensraumes für geschützte Vogel- und Fleder- “ mausarten ‘ 6. keine Festlegung von Ausgleichsmaßnahmen \ 7. Die erfolgten Rodungen sind aufgrund von jüngst erhaltenen Informationen auf Schäden von Kyrill und der damit zusammenhängenden Verkehrssicherung zurückgegangen. Insofern handelt es sich aus Sicht der unteren Naturschutzbehörde bei der Kahlschlagmaßnahme nicht um eine vorauseilende Baufeldräumung, sondern um eine erforderliche waldbauliche Maßnahme. Deshalb wird im Rahmen der landschaftsökologischen Bewertung der zum Zeit- punkt der Geländebegehung vorgefundene ökologische Zustand des Waldbestandes als Be- wertungsbasis des Bestandes zugrunde gelegt.
Originalanfrage von Bündnis 90-Die Grünen-GAL
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AFS/0003/2021 BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN RETTET © 3 un nei Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Südost Anja Tepe Fraktionsvorsitzende tepe@gruene-muenster.de Münster, den 07.06.2021 Anfrage an die Verwaltung zu den Rodungen auf dem Westfalengas-Gelände Sehr geehrte Damen und Herren, aus dem Artenschutzgutachten für das Westfalengas-Gelände (L+S Landschaft und Siedlung AG 2019) geht hervor, dass die großflächigen Rodungen auf dem Gelände des Westfalengas-Areals bereits vor Durchführung der Artenschutzprüfung vorgenommen wurden. 1) Gab es eine Artenschutzprüfung vor der Rodung? 2) Wurde die Untere Naturschutzbehörde von den geplanten Rodungen informiert? 3) Wie wurden die Auflagen zum Artenschutz vor den Rodungsmaßnahmen eingehalten? Wer hat kontrolliert, dass keine geschützen Tierarten (z.B. überwinternde Fledermäuse) bei den Rodungen getötet werden? 5) Wie wurde die Bedeutung des Lebensraumes für geschützte Vogel- und Fledermausarten vor den Rodungen untersucht? 6) Welche Ausgleichsmaßnahmen wurden für den Verlust der Lebensräume geschützter Tierarten festgelegt? 7) Wie werden die gerodeten Flächen bei der Berechnung des Flächenwertes bei der Ermittlung der notwendigen Kompensationspunkte beziffert? 4 Für die Fraktion B’90 / GAL / Die Grünen: Anja Tepe Fraktionsvorsitzende
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AFS/0003/2021
- Typ
- Anfrage in der BV Südost
- Datum
- 11.06.2021
- Erstellt
- 11.06.2021 10:02