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2575/2025

Stellungnahme zu AN/0851/2025 in der Sitzung der BV 6 am 26.06.2025, TOP 7.2.2 Zusammenlegung der Jugendpflegestellen Chorweiler und Nippes

Beantwortung einer Anfrage (BV) 26.08.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 02.09.2025, TOP 7.1.10

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2718 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/51/512 
512 
Vorlagen-Nummer 
 2575/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 02.09.2025 
Beantwortung der Anfrage AN/0851/2025 in der Sitzung der BV 6 am 26.06.2025,  
TOP  7.2.2, und Stellungnahme zum Antrag AN/1028/2025 in der gleichen Sitzung,  
TOP 8.3.7, zum Thema:   
Zusammenlegung der Jugendpflegestellen Chorweiler und Nippes 
In der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 26.06.2025 fragte die Fraktion 
Bündnis 90/ Die Grünen (AN/0851/2025)  
 
Der Bezirk Chorweiler ist ein Stadtbezirk mit Stadtteilen mit besonderem Förderungsbedarf, 
wie Chorweiler, Roggendorf., usw. Ein Wegfall bzw. die Zusammenlegung der Stelle für die 
Jugendpflegestelle von Chorweiler und Nippes würde die bisher gute Arbeit der Jugendpflege 
stark verschlechtern mit fatalen Auswirkungen auf die Jugendszene und die Jugendeinrichtun-
gen. Vor allem Chorweiler mit seinem hohen Kinder-und Jugendanteil und Bedarf an Betreu-
ung, auch im interkulturellen Leben, würde stark leiden.  
Wir fragen die Verwaltung: 
1.) Ist es korrekt, dass die Stellen der Jugendpflege Chorweiler und Nippes zusammengelegt 
werden? a) Wenn ja, warum?  
2.) Ist die Maßnahme zeitlich begrenzt, oder nur für immer 
 
In gleicher Sitzung wurde auf Antrag der Fraktionen von SPD und CDU (AN/1028/2025) 
durch die BV 6 einstimmig beschlossen:  
 
Die BV Chorweiler fordert die Verwaltung auf, die zum August freiwerdende Stelle der Be-
zirksjugendpflege im Stadtbezirk Chorweiler lückenlos nachzubesetzen und unverzüglich die 
entsprechende Ausschreibung zu veranlassen. Sollte eine Umsetzung aus der Bezirksjugend-
pflege eines anderen Stadtbezirks erfolgen, ist dort gleichermaßen zu verfahren. Soweit aus 
Verwaltungssicht im Sinne der Personalkostenkonsolidierung für die Stellen der Bezirksju-
gendpflege jeweils eine Ausnahmeentscheidung notwendig ist, so sind diese für alle anste-
henden Nachbesetzungen in der Bezirksjugendpflege zu treffen. 
 
Die Verwaltung teilt hierzu mit:  
 
Durch zeitgleiche Rentenantritte dreier Jugendpfleger*innen in den Stadtbezirken Nippes, 
Chorweiler und Porz sowie durch die schon länger bestehende Vakanz der Jugendpflege im 
Bezirk Rodenkirchen müssen derzeit mehrere Stadtbezirke von den verbliebenen Jugendpfle-
ger*innen mitbetreut werden. Eine dauerhafte Zusammenlegung mehrerer Bezirke unter die 
Betreuung einer einzigen Jugendpflege ist nicht beabsichtigt.   
Vielmehr wurde nach intensiver verwaltungsinterner Prüfung nun entschieden, dass die aktu-
ell vakanten Stellen zeitnah nachbesetzt werden. Die hierfür erforderlichen Besetzungsverfah-
ren werden baldmöglichst eingeleitet.

Beratungsverlauf (1)

02.09.2025 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2575/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
26.08.2025
Erstellt
18.08.2025 16:57