2575/2025
Stellungnahme zu AN/0851/2025 in der Sitzung der BV 6 am 26.06.2025, TOP 7.2.2 Zusammenlegung der Jugendpflegestellen Chorweiler und Nippes
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (BV)
2718 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/51/512 512 Vorlagen-Nummer 2575/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 02.09.2025 Beantwortung der Anfrage AN/0851/2025 in der Sitzung der BV 6 am 26.06.2025, TOP 7.2.2, und Stellungnahme zum Antrag AN/1028/2025 in der gleichen Sitzung, TOP 8.3.7, zum Thema: Zusammenlegung der Jugendpflegestellen Chorweiler und Nippes In der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 26.06.2025 fragte die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (AN/0851/2025) Der Bezirk Chorweiler ist ein Stadtbezirk mit Stadtteilen mit besonderem Förderungsbedarf, wie Chorweiler, Roggendorf., usw. Ein Wegfall bzw. die Zusammenlegung der Stelle für die Jugendpflegestelle von Chorweiler und Nippes würde die bisher gute Arbeit der Jugendpflege stark verschlechtern mit fatalen Auswirkungen auf die Jugendszene und die Jugendeinrichtun- gen. Vor allem Chorweiler mit seinem hohen Kinder-und Jugendanteil und Bedarf an Betreu- ung, auch im interkulturellen Leben, würde stark leiden. Wir fragen die Verwaltung: 1.) Ist es korrekt, dass die Stellen der Jugendpflege Chorweiler und Nippes zusammengelegt werden? a) Wenn ja, warum? 2.) Ist die Maßnahme zeitlich begrenzt, oder nur für immer In gleicher Sitzung wurde auf Antrag der Fraktionen von SPD und CDU (AN/1028/2025) durch die BV 6 einstimmig beschlossen: Die BV Chorweiler fordert die Verwaltung auf, die zum August freiwerdende Stelle der Be- zirksjugendpflege im Stadtbezirk Chorweiler lückenlos nachzubesetzen und unverzüglich die entsprechende Ausschreibung zu veranlassen. Sollte eine Umsetzung aus der Bezirksjugend- pflege eines anderen Stadtbezirks erfolgen, ist dort gleichermaßen zu verfahren. Soweit aus Verwaltungssicht im Sinne der Personalkostenkonsolidierung für die Stellen der Bezirksju- gendpflege jeweils eine Ausnahmeentscheidung notwendig ist, so sind diese für alle anste- henden Nachbesetzungen in der Bezirksjugendpflege zu treffen. Die Verwaltung teilt hierzu mit: Durch zeitgleiche Rentenantritte dreier Jugendpfleger*innen in den Stadtbezirken Nippes, Chorweiler und Porz sowie durch die schon länger bestehende Vakanz der Jugendpflege im Bezirk Rodenkirchen müssen derzeit mehrere Stadtbezirke von den verbliebenen Jugendpfle- ger*innen mitbetreut werden. Eine dauerhafte Zusammenlegung mehrerer Bezirke unter die Betreuung einer einzigen Jugendpflege ist nicht beabsichtigt. Vielmehr wurde nach intensiver verwaltungsinterner Prüfung nun entschieden, dass die aktu- ell vakanten Stellen zeitnah nachbesetzt werden. Die hierfür erforderlichen Besetzungsverfah- ren werden baldmöglichst eingeleitet.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2575/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 26.08.2025
- Erstellt
- 18.08.2025 16:57