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3164/2024

Haushaltsplan 2025/2026 - Veranschlagung der bezirksorientierten Haushaltsmittel nach § 37

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 21.10.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 07.11.2024, TOP 6.5

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1156 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
In § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist festgelegt, dass die 
Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten 
Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungszweck der bezirksorientierter 
Haushaltsmittel allein entscheiden können. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4185 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02-7/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 3164/2024 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Haushaltsplan 2025/2026 - Veranschlagung der bezirksorientierten Haushaltsmittel 
nach § 37  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Porz beschließt die Verwendung der bezirks-
bezogenen Haushaltsmittel gemäß § 37 Abs. 3 GO NRW für die Haushaltsjahre 
2025/2026 unter Bezug auf die Entscheidung des Rates vom 27.06.2024 in Höhe von 
153.400,00 € p.a. wie folgt: 
 
konsumtiver Bereich 
Produkt-
gruppe 
Bezeichnung / Teilergebnisplan Finanzposition Ansatz 
2025/2026 
0604 Kinder- Jugendarbeit 0275.573.1800.6 50.000,00 € 
0504 Freiwillige Sozialleistungen und Diver-
sity 
0275.573.1800.6 63.400,00 € 
0801 Sportförderung/Unterhaltung von 
Sportstätten 
0275.573.1800.6 10.000,00 € 
0416 Kulturförderung 0275.573.1800.6 15.000,00 € 
1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forst-
wirtschaft, Erholungsanlagen 
0275.573.1800.6 5.000,00 € 
1201 Straßen, Wege, Plätze 0275.573.1800.6 5.000,00 € 
1401 Umweltordnung, - vorsorge 0275.573.1800.6 5.000,00 € 
 Gesamtsumme im Deckungsring:  153.400,00 € 
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 07.11.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    153.400 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
In § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist festgelegt, dass 
die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitge-
stellten Haushaltsmittel erfüllen.  
Dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieser Haushaltsmittel allein ent-
scheiden können.  
Dieser Bestimmung hat der Rat der Stadt Köln schon in der Weise Rechnung getragen, dass 
er in seiner Sitzung am 27.06.2024 die Höhe der bezirksbezogenen Haushaltsmittel nach § 37 
Abs. 3 GO NRW für alle neun Stadtbezirke auf insgesamt 1.435.600 € p.a. für die Haushalts-
jahr 2025 und 2026 festgesetzt hat.  
Die Bezirksvertretung Porz hat gemäß § 37 Absatz 4 der Gemeindeordnung für das Land 
Nordrhein Westfalen über die sachliche Verwendung des entsprechenden Anteils dieser Mittel 
unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu entscheiden. 
Für das Jahr 2025 und 2026 entfallen auf den Stadtbezirk Porz jeweils ein Betrag in Höhe von 
153.400 €, der sich aus einem Sockelbetrag in Höhe von 30.000 € und einem Kopfbetrag von

3 
1,07 € pro Einwohner*in zusammensetzt.  
Die bezirksorientierten Mittel können nicht nur für Projekte bzw. Maßnahmen des Ergebnis-
plans (konsumtiver Bereich), sondern auch des Finanzplans (investiver Bereich) bereitgestellt 
werden. Da nach dem derzeit geltenden Haushaltsrecht eine unterjährige Mittelverschiebung 
vom investiven in den konsumtiven Bereich unzulässig, aber eine umgekehrte Verschiebung 
vom konsumtiven in den investiven Bereich möglich ist, werden für den investiven Bereich 
keine Mittelverwendungen vorgeschlagen. Durch dieses Verfahren ist eine größtmögliche Fle-
xibilität bei der Mittelvergabe gewährleistet.  
Die detaillierte Zuordnung zu den einzelnen Teilergebnisplänen im konsumtiven und investi-
ven Bereich erfolgt erst, wenn die Bezirksvertretung Porz über die Einzelbeschlussvorlagen zu 
Projekten und Maßnahmen entschieden hat. 
Die Projektgruppen sind gegenseitig deckungsfähig und wurden analog den in 2024 veraus-
gabten Mitteln berücksichtigt.

Beratungsverlauf (1)

07.11.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 6.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3164/2024
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
21.10.2024
Erstellt
15.10.2024 09:38