3164/2024
Haushaltsplan 2025/2026 - Veranschlagung der bezirksorientierten Haushaltsmittel nach § 37
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): In § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist festgelegt, dass die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungszweck der bezirksorientierter Haushaltsmittel allein entscheiden können. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle I/02-7/0 Vorlagen-Nummer 3164/2024 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Haushaltsplan 2025/2026 - Veranschlagung der bezirksorientierten Haushaltsmittel nach § 37 Beschlussorgan Bezirksvertretung 7 (Porz) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Porz beschließt die Verwendung der bezirks- bezogenen Haushaltsmittel gemäß § 37 Abs. 3 GO NRW für die Haushaltsjahre 2025/2026 unter Bezug auf die Entscheidung des Rates vom 27.06.2024 in Höhe von 153.400,00 € p.a. wie folgt: konsumtiver Bereich Produkt- gruppe Bezeichnung / Teilergebnisplan Finanzposition Ansatz 2025/2026 0604 Kinder- Jugendarbeit 0275.573.1800.6 50.000,00 € 0504 Freiwillige Sozialleistungen und Diver- sity 0275.573.1800.6 63.400,00 € 0801 Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten 0275.573.1800.6 10.000,00 € 0416 Kulturförderung 0275.573.1800.6 15.000,00 € 1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forst- wirtschaft, Erholungsanlagen 0275.573.1800.6 5.000,00 € 1201 Straßen, Wege, Plätze 0275.573.1800.6 5.000,00 € 1401 Umweltordnung, - vorsorge 0275.573.1800.6 5.000,00 € Gesamtsumme im Deckungsring: 153.400,00 € Bezirksvertretung 7 (Porz) 07.11.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 153.400 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: In § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist festgelegt, dass die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitge- stellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieser Haushaltsmittel allein ent- scheiden können. Dieser Bestimmung hat der Rat der Stadt Köln schon in der Weise Rechnung getragen, dass er in seiner Sitzung am 27.06.2024 die Höhe der bezirksbezogenen Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW für alle neun Stadtbezirke auf insgesamt 1.435.600 € p.a. für die Haushalts- jahr 2025 und 2026 festgesetzt hat. Die Bezirksvertretung Porz hat gemäß § 37 Absatz 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen über die sachliche Verwendung des entsprechenden Anteils dieser Mittel unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu entscheiden. Für das Jahr 2025 und 2026 entfallen auf den Stadtbezirk Porz jeweils ein Betrag in Höhe von 153.400 €, der sich aus einem Sockelbetrag in Höhe von 30.000 € und einem Kopfbetrag von 3 1,07 € pro Einwohner*in zusammensetzt. Die bezirksorientierten Mittel können nicht nur für Projekte bzw. Maßnahmen des Ergebnis- plans (konsumtiver Bereich), sondern auch des Finanzplans (investiver Bereich) bereitgestellt werden. Da nach dem derzeit geltenden Haushaltsrecht eine unterjährige Mittelverschiebung vom investiven in den konsumtiven Bereich unzulässig, aber eine umgekehrte Verschiebung vom konsumtiven in den investiven Bereich möglich ist, werden für den investiven Bereich keine Mittelverwendungen vorgeschlagen. Durch dieses Verfahren ist eine größtmögliche Fle- xibilität bei der Mittelvergabe gewährleistet. Die detaillierte Zuordnung zu den einzelnen Teilergebnisplänen im konsumtiven und investi- ven Bereich erfolgt erst, wenn die Bezirksvertretung Porz über die Einzelbeschlussvorlagen zu Projekten und Maßnahmen entschieden hat. Die Projektgruppen sind gegenseitig deckungsfähig und wurden analog den in 2024 veraus- gabten Mitteln berücksichtigt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3164/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 21.10.2024
- Erstellt
- 15.10.2024 09:38