V/0630/2024
Coerde - Kiesekampweg (B-Plan Nr. 134), Umgestaltung Knotenpunkt Holtmannsweg K7
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Anlage A
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Anlage A zur V/0630/2024 Kurzüberblick Durch die Umgestaltung des Knotenpunktes wird neben der Sicherstellung einer funktionierenden Verkehrsabwicklung insbesondere eine Steigerung der Verkehrssicherheit und -qualität für den Fuß- und Radverkehr erzielt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren so- wie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. Folgende Teilziele werden verfolgt: Umsetzung fußgänger- und fahrradfreundlichen Infrastruktur Umsetzung des Programmes „Barrierefreier Umbau von Haltestellen“ Umsetzung des Radverkehrskonzeptes / Förderung und Stärkung des Radverkehrs in Münster Erhalt der verkehrstechnischen Anlagen (vgl. Verkehrsinfrastrukturbericht) Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 2025 vorgesehen. Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 1.267.500€ zu kalkulieren. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im Entwurf des Haushaltsplanes 2025 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demografie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Beschlussvorlage
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V/0630/2024 V/0630/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Coerde - Kiesekampweg (B-Plan Nr. 134), Umgestaltung Knotenpunkt Holtmannsweg K7 - Beschluss verkehrstechnischer Entwurf und Baubeschluss Straßenbau - Beratungsfolge 05.11.2024 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 19.11.2024 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der aufgestellten Planung (Lageplan Nr. 11264 Blatt 1(1), Lageplan 2) und der baulichen Ausführung wird zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 1.267.500 € entstehen. Für die Umgestaltung des Knotenpunktes belaufen sich die Gesamtbaukos ten auf 1.800.000 €. Ge- mäß eines Durchführungsvertrages entfallen hiervon ca. 532.5 00 € auf den Investor und ca. 1.267.500 € auf die Stadt Münster. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 887.250 € aus Fördermitteln. Amt für Mobilität und Tiefbau 16.10.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Klähn Telefon: 492-6935 Klaehn@stadt-muenster.de - 2 - V/0630/2024 Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen und -anlagen Investitionsmaßnah- me 0007 Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung Auszahlungen 2025 1.267.500 Einzahlungen 2025 887.250 Zuwendung (des Landes NRW) Saldo 380.250 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2025 bei der o. g. Investitionsmaßnahme und den u. g. Produktgruppen veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushalts- satzung 2025 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen und -anlagen Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2026 ff. 35.490 Folgeertrag Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen 2026 ff. 18.000 Folgeaufwand Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2026 ff. 45.000 Folgeaufwand Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft Zeile 20 Zinsen und sonst. Finanzauf- wendungen 2026 ff. 5.7000 Folgeaufwand Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen. Begründung: 1. Voraussetzungen Auf der westlich an den Knotenpunkt angrenzenden Gewerbefläche entsteht ein neues Stadtquartier mit 160 Wohneinheiten und einer Kindertagesstätte sowie einem Lebensmittelmarkt und verschiede- nen Dienstleistungsangeboten durch einen Investor. Zur Realisierung dieses Vorhabens wurde die vorhabenbezogene 2. Änderung der Bebauungsplan Nr. 134, Teilabschnitt II, „Coerde – Kiesekampweg“ aufgestellt. Der Satzungsbeschluss hierfür erfolg- te am 29.09.2021 mit der Vorlage V/0619/2021. Der o. g. Bebauungsplan ist am 1 0.06.2022 in Kraft getreten. - 3 - V/0630/2024 Die Erschließung des Plangebietes erfolgt maßgeblich über den Anschluss des Kiesekampweg an den Holtmannsweg in Höhe Coerheide. Aufgrund des zu erwartenden Anstiegs des Verkehrsauf- kommens im Vergleich zur Bestandsnutzung (Tennishalle, Veranstaltungshalle, leerstehende Gewer- beimmobilien) hat der Vorhabenträger ein Verkehrsgutachten erarbeiten lassen. Nach Realisierung aller geplanten Nutzungen im angrenzenden Bebauungsplangebiet ist am Knotenpunkt in der heuti- gen Betriebsform au fgrund der Teilsignalisierung und der asymmetrischen Anbindung der Neben- ströme nur noch eine mangelhafte Qualität des Verkehrsablaufs (QSV E) zu erwarten. Das Gut- achterbüro hat deshalb eine Vollsignalisierung des Knotenpunktes empfohlen, wodurch zukünftig je- derzeit eine mindestens gute Qualität des Verkehrsablaufes (QSV B) erzielt werden kann. Der Umbau der Straßenkreuzung wird dazu genutzt, gleichzeitig die erforderlichen städtischen Sanie- rungsmaßnahmen im Kreuzungsbereich durchzuführen. Durch die vorgesehene Umgestaltung des Knotenpunktes wird neben der Sicherstellung einer funkti- onierenden Verkehrsabwicklung insbesondere eine Steigerung der Verkehrssicherheit und -qualität für den Fuß- und Radverkehr erzielt. Mit dem Investor wurde am 08.09.2021 ein Durchführungsvertrag (§ 12 BauGB) geschlossen, in dem die Kostenteilung des Knotenpunktumbaus geregelt ist. Der Investor beteiligt sich zu 100% an der Herstellung der Lichtsignalanlage. Die Straßenbaukosten werden zu 75% von der Stadt Münster und zu 25% durch den Investor getragen. 2. Beschreibung der Baumaßnahme Bestand: Die Kreuzung ist derzeit über zwei Ampelanlagen in Teilen signalisiert, die einmündenden Straßen Coerheide und Kiesekampweg sind nicht signalisiert. Das Einbiegen in bzw. Queren des Holtmanns- weg K 7 erfolgt vorfahrtgeregelt. Bei Anforderung einer Querungshilfe wird auch den Nebenrichtun- gen die Einfahrtsmöglichkeit in den Kreuzungsbereich gewährt. In etwa 200 m Entfernung befindet sich der niveaugleiche Bahnübergang über den Holtmannsweg, wodurch es vereinzelt zu Rückstau bis zum Knotenpunkt kommt. Entlang des Holtmannsweg sind Reserveflächen für einen möglichen Umbau der Gleisquerung in Troglage (Unterführung) vorgehal- ten, die für eine spätere Realisierung planungsrechtlich gesichert wurden. Planung: Die Umgestaltung sieht entsprechend des Vorschlages des Gutachterbüros die Ausstattung des ge- samten Knotenpunktes mit einer Signalanlage vor. Der freie Rechtsabbieger im südlichen Knoten- punktarm wird in diesem Zusammenhang zurückgebaut. Die beiden einmündenden Straßen erhalten aus verkehrlichen Gründen eine signaltechnisch getrennte Freigabe Durch die vorgesehene Umgestaltung des Knotenpunktes kann neben der Sicherstellung einer funk- tionierenden Verkehrsabwicklung nach Umsetzung der angrenzenden städtebaulichen Planungen insbesondere eine Steigerung der Verkehrsqualität für den Fuß - und Radverkehr erreicht werden. Durch die Umgestaltung wird diesem im Vergleich zur Bestandssituation deutlich mehr Raum im Kno- tenpunkt zugesprochen. Die Verkehrssich erheit und -leichtigkeit wird für den Radverkehr durch die Verdeutlichung von Wegeführungen und Abbiegebeziehungen sowie durch die Sicherstellung von ausreichenden Sichtbeziehungen gesteigert. Der Fußverkehr profitiert darüber hinaus auch von direk- teren, kürzeren Wegen im Vergleich zur Bestandssituation. Aufgrund der besonderen Geometrie und z. T. große Entfernungen zwischen Haltelinien und Fußgängerfurten werden allseitig Schutzblinker vorgesehen, um linksabbiegende Kraftfahrzeuge auf querende Fußgänger aufmerksam zu machen. An den untergeordneten Knotenpunktarmen (Coerheide und Kiesekampweg) sind indirekte Linksab- bieger und vorgezogene Aufstellstreifen für den Radverkehr vorgesehen. Diese Maßnahmen tragen zur Beschleunigung des Radverkehrs auf der Achse Kinderhaus – Zentrum Nord – Innenstadt bei und verbessern die Sichtbarkeit und Wahrnehmbarkeit des Radverkehrs für den Kfz -Verkehr im relativ weitläufigen Knotenpunkt. Auch sind dort freie Rechtsabbieger für den Radverkehr vorgesehen, um - 4 - V/0630/2024 die Leichtigkeit des Radverkehrs zu gewährleisten und eine Komfortsteigerung in den Abbiegebezie- hungen zu erzielen. Die Umgestaltung hat Auswirkungen auf die Bushaltestellen „Coerde B“ auf der Coerheide und „Kie- sekampweg“ auf dem Holtmannsweg. Die Haltestelle „Coerde B“ wird in geringem Umfang umgebaut, sie ist heute bereits barrierefrei aus- gebaut. Der Ausbaustandard wird erhalten. Die Haltestelle „Kiesekampweg“ auf dem Holtmannsweg wird nach aktuellem Standard barrierefrei ausgebaut und mit der üblichen Ausstattung (Wart ehalle, Fahrradanlehnbügel, Blindenleitsystem) versehen. Durch die Umrüstung auf eine Vollsignalisierung können die bestehenden Mittelinseln in den einmün- denden Straßen Kiesekampweg und Coerheide entfallen. In Verbindung mit den optimierten Einmün- dungen wird hierdurch eine verbesserte Verkehrsabwicklung durch verbesserte Sichtbeziehungen bei verminderten Abbiegegeschwindigkeiten erzielt. Die geplante Umgestaltung des Knotenpunktes kann vollständig auf öffentlichen Flächen realisiert werden. Private Grundstücksflächen werden durch die Planung nicht berührt. In geringem Umfang ist öffentliches Verkehrsgrün an insgesamt zwei Stellen von der Umgestaltung betroffen – konkret im Bereich der Gehwegaufweitungen am südöstlichen und am nordwestlichen Knoten - punktarm. An beiden Stellen werden Kurvenradien und Verschwenkungen von Gehwe gflächen im Kronenbereich von städtischen Bäumen neu ausgebaut. Das bestehende Verkehrsgrün kann jedoch überwiegend erhalten werden. Die Planung wurde im Rahmen der Ämterbeteiligung mit der Arbeitsgruppe 5 „Stadtplanung und Ver- kehr“ der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung (KIB) abgestimmt. Haltestellen und Querungen an Signalanlagen werden nach beschlossenem Standard umgebaut, die gesamte Anlage wird mit Blindensignalgebern ausgerüstet. Reduktionsvariante: Alle Umbauten und die Materialwahl wurden auf ein Mindestmaß begrenzt, welches sich aus den An- forderungen der Verkehrssicherheit und dem barrierefreien Umbau ergibt. Weitere Reduktions - maßnahmen sind nicht möglich. 3. Ausschreibung und Bau Die Ausschreibung wird derzeitig vorbereitet. Der Baubeginn ist ab dem ersten Quartal 2025 geplant. Die Bauzeit beträgt voraussichtlich neun Monate. Die Verkehrsführung während der Baumaßnahme wird abgestimmt und kommuniziert. Neue oder die Verlegung von Leitungen sind nicht vorgesehen. 4. Beiträge Dritter/Zuschüsse Die Planung löst keine Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz NRW aus. Bei der Knotenpunktumgestaltung handelt es sich um eine zuwendungsfähige Maßnahme des Lan- des Nordrhein-Westfalen; Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden, Gemeindever- bände und Kreise nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau – FöRi-kom-Stra, bei der vo- raussichtlich 70% der zuwendungsfähigen Kosten vom Anteil der Stadt Münster erstattet werden. - 5 - V/0630/2024 Der Investor beteiligt sich gemäß des Durchführungsvertrages zu 100% an der Herstellung der Licht- signalanlage. Die Straßenbaukosten werden zu 75% von der Stadt Münster und zu 25% durch den Investor getragen. 5. Genehmigungen/Vereinbarungen Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich. 6. Liegenschaftliche Regelungen Die geplante Umgestaltung des Knotenpunktes kann vollständig auf öffentlichen Flächen realisiert werden. Private Grundstücksflächen werden durch die Planung nicht berührt. Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich. 7. Information/Kommunikation der Baumaßnahme Die Anwohnerinnen und Anwohner werden entsprechend dem Serviceversprechen des Amtes für Mobilität und Tiefbau frühzeitig über die Maßnahme informiert. I V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1: Folgelastenberechnung Anlage 2: Lageplan Reg.-Nr. 11264 Blatt 1(1)
Anlage 2_Lageplan Reg-Nr 11264_Blatt 1(1)
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40 1 1 2 12 8 6 6 6 6 6 40 8 8 1 1 2 12 2 2 2 2 2 2 2 2 8 40 40 40 40 40 1a 1a 1a 6 6 6 6 6 6 2 6 6 6 6 Baubeginn Bau-km 0+028,472 Anschluss an vorh. Ausbau 2,5 % Anschluss an vorh. Ausbau Anschluss an vorh. Ausbau Baubeginn Bau-km 0+022,144 Bauende Bau-km 0+119,108 Anschluss an vorh. Ausbau Anschluss an vorh. Ausbau Anschluss an vorh. Ausbau 2,5% H 1,80 2,40 1,80 2,55 2,50 Bauende Bau-km 0+162,000 Anschluss an vorh. Ausbau 3,0 % 3,0 % 3,0 % 3,0 % 3,0 % 3,0 % 2,5 % 2,5 % 2,00 2,5 % 3,0 % 3,0 % 2,5 % 2,5 % R=0,5 4,00 4,15 AQ III 1,80 1,75 1,80 W W W W W K H K K H K H HH H H H H H N N N N W W 18,00 H Pendelrinne 1,80 18,00 R=128 R=∞ H W 1,80 2,00 2,00 1,80 1,50 1,50 Haltestellenmast gemäß M+B_Plan versetzen Beginn HB 10,00 3,25 3,25 3,50 18,00 5,00 5,40 3,05 H N N H H gepl. Anlehnbügel R=∞ 0+042,892 0+100 0+125 R=∞ R=80 0+085,637 R=80 R=∞ 0+089,483 R=∞ R=80 0+139,708 R=80 R=∞ 0+148,058 f= -0,016 m T= 6,313 m H= 1250 m KM=0+081,103 TS=55,343 m 0,500 % 10,461 m -0,510 % 35,211 m KM=0+116,315 TS=55,164 m -0,510 % 35,211 m -0,424 % 21,855 m KM=0+062,396 TS=55,519 m 2,808 % 8,420 m -2,765 % 8,246 m f= -0,019 m T= 5,850 m H= 900 m KM=0+145,65 TS=55,425 m 0,500 % 21,988 m -0,800 % 9,333 m f= 0,006 m T= 2,500 m H= 500 m KM=0+123,657 TS=55,315 m -0,500 % 43,012 m 0,500 % 21,988 m f= 0,027 m T= 3,265 m H= 200 m KM=0+070,642 TS=55,291 m -2,765 % 8,246 m 0,500 % 10,461 m f= 0,006 m T= 3,000 m H= 800 m KM=0+154,979 TS=55,350 m -0,800 % 9,333 m -0,050 % 20,667 m f= 0,011 m T= 2,050 m H= 200 m KM=0+053,976 TS=55,283 m 0,758 % 28,549 m 2,808 % 8,420 m f= 0,003 m T= 3,060 m H= 1500 m KM=0+025,428 TS=55,066 m 0,350 % 23,770 m 0,758 % 28,549 m f= -0,011 m T= 4,510 m H= 900 m KM=0+079,800 TS=55,530 m 0,502 % 45,223 m -0,500 % 43,012 m f= 0,001 m T= 1,679 m H= 2500 m KM=0+034,577 TS=55,303 m 0,368 % 9,577 m 0,502 % 45,223 m +0/3 +6 +6 +0/3 +0/3 +0/3 +6 +6 +6 +0/3 2,50 3,25 3,25 2,50 1,80 55 2,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 2,00 +6 +0/3 +0/3 +6 3,25 2,50 3,25 1,75 +0/3 +6 +6 +0/3 +16 +16 +6 +0/3 +6 +0/3 2,00 2,50 +0/3 +6 2,00 2,60 1,80 1,76 2,00 2,00 2,10 +10 +16 +16 +10 +10 +10 +10 +10 +10 +10 ±0 ±0 +10 +10 +10 ±0 ±0 +10 +10 +10 +10 +10 +10 +10 +10 +16 +16 Beginn HB Ende HB Beginn HB +10 1,25 2,75 2,75 1,25 55 +10 +3 +3 Grünfläche angleichen 1,50 2,00 ±0 3,25 Schaltkasten anpassen +10 +3 +3 +10 AQ I AQ II +3 +3 Detail 1 Detail 5 Detail 2 Detail 3 Detail 6 Detail 7 Detail 8 Detail 4 4,00 2,00 1,80 55 2,50 Im Bereich der vorh. Bäume: Arbeiten mittels Handschachtung/Saugbagger; Wurzelversorgung; Dendrologische Baubegleitung in Abstimmung mit Amt 67 +10 +10 Ablauf anpassen Ablauf anpassen Fläche angleichen Asphalt angleichen 1-reihige Rinne +3 +3 Leuchte und Haltestellenmast versetzten Leuchte versetzten Leuchte und Schaltkasten versetzten Leuchte versetzten Leuchte versetzten gepl. Anlehnbügel Leuchte und Haltestellenmast versetzten gepl. Anlehnbügel benötigte Zusatzfläche Leuchte versetzen WH-Typ: Standard 3-feldrig WH-Typ: Standard 3-feldrig WH-Typ: Standard 3-feldrig Buswende: Schleppkurven- nachweis geprüft Werbetafel anpassen Litfaßsäule entfällt Haltestellenmast gemäß M +B-Plan versetzen 406525 406525 406550 406550 406575 406575 406600 406600 406625 406625 5761200 5761200 5761225 5761225 5761250 5761250 5761275 5761275 5761300 5761300 8,30 2,00 H R=115 R=∞ 0+035,086 R=∞ R=40 0+051,461 R=40 R=128 0+058,395 R=128 R=∞ 0+063,672 0+050 0+075 0+100 0+150 R=∞ R=40 0+073,898 R=40 R=∞ 0+079,416 R=∞ R=100 0+128,968 R=100 R=50 0+139,641 R=50 R=∞ 0+146,411 R=∞ R=140 0+147,212 R=∞ R=115 0+024,584 0+025 R=40 R=128 Legende vorh. Bordstein/Hochbord gepl. Hochbord vorh. Absenkung/Tiefbord vorh. Höhe gepl. Höhen vorh. Ablauf 55.16 gepl. Winkelkantenstein gepl. Ablauf 50/50 bzw. 30/50 Asphalt Betonplatten 36/24/8 cm vorh. Kanaldeckel vorh. Wasserschieber vorh. Hydrant vorh. Schachtabdeckung vorh. Leuchte vorh. Baum Bestand Planung Asphalt Betonsteinplatten, anthrazit 24/24/8 cm Klinker rot Betonstein, anthrazit 20/10/8 cm vorh. Schaltkasten Betonsteinplatten, grau 24/24/8 cm Kopfsteinpflaster Grünfläche Betonstein, grau 20/10/8 cm Betonstein anthrazit 24/12/8 cm Betonstein rot 24/12/8 cm Radwegmarkierung 1 2a 6 8 40 1,00 50 2,50 1,00 50 2,50 +3 +0/3 +6 +10 +3 +3 LSA-Mast-Standort nach RiLSA 4,00 25 60 80 60 25 2,50 +3 +0/3 +6 +10 66 32 33 34 34 33 +10 Sperrfeld 2 vorh. Schachtdeckel auspflastern 32 LSA-Mast-Standorte nach RiLSA +10 +0/3 +6 +0/3 +6 32 32 33 33 34 34 32 32 32 31 30 31 31 30 30 90 1,20 2,50 2 6 30 60 +3 +3 +3 +3 H K K W K K K K H H H H 1,80 60 30 90 30 1,50 Radweg Gehweg Leuchte versetzten 2,40 2,00 1,50 1,00 50 +0/3 2 32 +10 +10 +6 6 32 30 32 33 31 30 8 1 34 4 2 6 2,00 1,50 30 90 30 LSA-M ast-Standort nach RiLSA +6 6 32 2 8 +6 +0/3 +0/3 Radweg Gehweg 32 32 32 32 32 30 30 30 30 31 31 31 33 33 34 34 4 2 2 31 60 1,80 60 +10 ±0 +10 gepl. Anlehnbügel Betonstein grau 16/16/14 cm Betonplatten anthrazit 30/30/8 cm Noppenplatten weiß 30/30/8 cm Rippenplatten weiß 30/30/8 cm 30 31 32 Tastbordstein weiß 25/20/100 cm 33 Rollbordstein Basalt gewaschen 25/20/100 cm 34 4 Asphalt, verstärkter Aufbau Bk 32 gepl. Leuchte 1a vorh. Baum entfernen gepl. Lichtsignal 1,80 2,00 1,75 1,60 50 +16 +16 1,80 +10 +10 31 32 30 4 1a 1,00 18,00 N 2 8 90 30 30 30 6 6 6 H gepl. Anlehnbügel W H-Typ: Standard 3-feldrig W gepl. Kantenstein gepl. Absenkung H W K gepl. Blindensignalgeber gepl. Blindensignalgeber auf der Mittelinsel gepl. Anlehnbügel gepl. Niederflurbusbordstein Nvorh. Ablauf entfällt Betonplatten 24/24/8 cm 2 W H-Typ: Standard 3-feldrig 1 2 2 4 31 32 30 30 3,0 % 2,5 % 18,00 3,05 +16 +10 4 40 N N 1a +16 32 34 H +6 +0/3 +10 +10 4 32 2 2 1 6 40 30 30 33 Gehweg 1,50 Leuchte versetzten H +0/3 +6 +10 +10 6 6 6 2 2 8 4 30 32 30 32 33 34 1 32 31 1,95 1,70 1,80 vorh. Lichtsignal vorh. Blindensignalgeber vorh. Blindensignalgeber auf der Mittelinsel
Anlage 1_Folgelastenberechnung
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Folgelastenberechnung Anlage 1 V/0630/2024 Aufgestellt am: 09.10.2024 Amt: 66 A Investitionsmaßnahme Produktgruppe 1201 Investitionsmaßnahme 0007 Jahr der Fertigstellung: 2025 Nutzungsdauer: 40Jahre B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro % 1. Zuschüsse und Zuweisungen 1.419.750 78,88 2. Beiträge 0 0,00 3. Eigenanteil Stadt Münster 380.250 21,13 Gesamt-Kapitalbedarf 1.800.000 100,00 C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro % 1. Grund und Boden 2. Baukosten 1.800.000 100,00 3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 4. Fahrzeug (e) Gesamtkosten 1.800.000 100,00 D Folgeaufwendungen pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00 Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 2026 18.000 26,20 3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 4. Haltung von Fahrzeugen 5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen Zwischensumme 18.000 26,20 Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 45.000 65,50 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 7. Mieten und Pachten 8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen Zwischensumme 0 0,00 Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 9. Fremdkapitalzinsen 5.700 8,30 NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 5.700 € p.a. + Tilgung 11.410 € p.a. = Schuldendienst 17.110 € p.a. Summe Folgeaufwendungen 68.700 100,00 E Folgeerträge pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % 1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 2. Auflösung Sonderposten (Zuwendungen und Beiträge) 2026 35.490 100,00 3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 4. Mieten und Pachten 5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge Summe Folgeerträge 35.490 100,00 Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro F Entfallende Aufwendungen pro Jahr G Entfallende Erträge pro Jahr H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro insgesamt 33.210 in % der Gesamtkosten (vgl. C) 1,85 I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro J Erläuterungen Kiesekampweg (B-Plan Nr. 134), Umgestaltung Knotenpunkt Holtmannsweg Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen)
Version_Dez. III
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V/0630/2024 V/0630/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Coerde - Kiesekampweg (B-Plan Nr. 134), Umgestaltung Knotenpunkt Holtmannsweg K7 - Beschluss verkehrstechnischer Entwurf und Baubeschluss Straßenbau - Beratungsfolge 05.11.2024 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 19.11.2024 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der aufgestellten Planung (Lageplan Nr. 11264 Blatt 1(1)) und der baulichen Ausführung wird zuge- stimmt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 1.267.500 € entstehen. Für die Umgestaltung des Knotenpunktes belaufen sich die Gesamtbaukos ten auf 1.800.000 €. Ge- mäß eines Durchführungsvertrages entfallen hiervon ca. 532.5 00 € auf den Investor und ca. 1.267.500 € auf die Stadt Münster. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 887.250 € aus Fördermitteln. Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen und -anlagen Investitionsmaßnah- me 0007 Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung Auszahlungen 2025 1.267.500 Einzahlungen 2025 887.250 Zuwendung Amt für Mobilität und Tiefbau Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Klähn Telefon: 492-6935 Klaehn@stadt-muenster.de - 2 - V/0630/2024 (des Landes NRW) Saldo 380.250 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2025 bei der o. g. Investitionsmaßnahme und den u. g. Produktgruppen veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushalts- satzung 2025 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen und -anlagen Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2026 ff. 35.490 Folgeertrag Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen 2026 ff. 18.000 Folgeaufwand Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2026 ff. 45.000 Folgeaufwand Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft Zeile 20 Zinsen und sonst. Finanzauf- wendungen 2026 ff. 5.7000 Folgeaufwand Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen. Begründung: 1. Voraussetzungen Auf der westlich an den Knotenpunkt angrenzenden Gewerbefläche entsteht ein neues Stadtquartier mit 160 Wohneinheiten und einer Kindertagesstätte sowie einem Lebensmittelmarkt und verschiede- nen Dienstleistungsangeboten durch einen Investor. Zur Realisierung dieses Vorhabens wurde die vorhabenbezogene 2. Änderung der Bebauungsplan Nr. 134, Teilabschnitt II, „Coerde – Kiesekampweg“ aufgestellt. Der Satzungsbeschluss hierfür erfolg- te am 29.09.2021 mit der Vorlage V/0619/2021. Der o. g. Bebauungsplan ist am 1 0.06.2022 in Kraft getreten. Die Erschließung des Plangebietes erfolgt maßgeblich über den Anschluss des Kiesekampweg an den Holtmannsweg in Höhe Coerheide. Aufgrund des zu erwartenden Anstiegs des Verkehrsauf- kommens im Vergleich zur Bestandsnutzung (Tennishalle, Veranstaltungshalle, leerstehende Gewer- beimmobilien) hat der Vorhabenträger ein Verkehrsgutachten erarbeiten lassen. Nach Realisierung aller geplanten Nutzungen im angrenzenden Bebauungsplangebiet ist am Knotenpunkt in der heuti- gen Betriebsform au fgrund der Teilsignalisierung und der asymmetrischen Anbindung der Neben- ströme nur noch eine mangelhafte Qualität des Verkehrsablaufs (QSV E) zu erwarten. Das Gut- achterbüro hat deshalb eine Vollsignalisierung des Knotenpunktes empfohlen, wodurch zukünftig je- derzeit eine mindestens gute Qualität des Verkehrsablaufes (QSV B) erzielt werden kann. Der Umbau der Straßenkreuzung wird dazu genutzt, gleichzeitig die erforderlichen städtischen Sanie- rungsmaßnahmen im Kreuzungsbereich durchzuführen. - 3 - V/0630/2024 Durch die vorgesehene Umgestaltung des Knotenpunktes wird neben der Sicherstellung einer funkti- onierenden Verkehrsabwicklung insbesondere eine Steigerung der Verkehrssicherheit und -qualität für den Fuß- und Radverkehr erzielt. Mit dem Investor wurde am 08.09.2021 ein Durchführungsvertrag (§ 12 BauGB) geschlossen, in dem die Kostenteilung des Knotenpunktumbaus geregelt ist. Der Investor beteiligt sich zu 100% an der Herstellung der Lichtsignalanlage. Die Straßenbaukosten werden zu 75% von der Stadt Münster und zu 25% durch den Investor getragen. 2. Beschreibung der Baumaßnahme Bestand: Die Kreuzung ist derzeit über zwei Ampelanlagen in Teilen signalisiert, die einmündenden Straßen Coerheide und Kiesekampweg sind nicht signalisiert. Das Einbiegen in bzw. Queren des Holtmanns- weg K 7 erfolgt vorfahrtgeregelt. Bei Anforderung einer Querungshilfe wird auch den Nebenrichtun- gen die Einfahrtsmöglichkeit in den Kreuzungsbereich gewährt. In etwa 200 m Entfernung befindet sich der niveaugleiche Bahnübergang über den Holtmannsweg, wodurch es vereinzelt zu Rückstau bis zum Knotenpunkt kommt. Entlang des Holtmannsweg sind Reserveflächen für einen möglichen Umbau der Gleisquerung in Troglage (Unterführung) vorgehal- ten, die für eine spätere Realisierung planungsrechtlich gesichert wurden. Planung: Die Umgestaltung sieht entsprechend des Vorschlages des Gutachterbüros die Ausstattung des ge- samten Knotenpunktes mit einer Signalanlage vor. Der freie Rechtsabbieger im südlichen Knoten- punktarm wird in diesem Zusammenhang zurückgebaut. Die beiden einmündenden Straßen erhalten aus verkehrlichen Gründen eine signaltechnisch getrennte Freigabe Durch die vorgesehene Umgestaltung des Knotenpunktes kann neben der Sicherstellung einer funk- tionierenden Verkehrsabwicklung nach Umsetzung der angrenzenden städtebaulichen Planungen insbesondere eine Steigerung der Verkehrsqualität für den Fuß - und Radverkehr erreicht werden. Durch die Umgestaltung wird diesem im Vergleich zur Bestandssituation deutlich mehr Raum im Kno- tenpunkt zugesprochen. Die Verkehrssich erheit und -leichtigkeit wird für den Radverkehr durch die Verdeutlichung von Wegeführungen und Abbiegebeziehungen sowie durch die Sicherstellung von ausreichenden Sichtbeziehungen gesteigert. Der Fußverkehr profitiert darüber hinaus auch von direk- teren, kürzeren Wegen im Vergleich zur Bestandssituation. Aufgrund der besonderen Geometrie und z. T. große Entfernungen zwischen Haltelinien und Fußgängerfurten werden allseitig Schutzblinker vorgesehen, um linksabbiegende Kraftfahrzeuge auf querende Fußgänger aufmerksam zu machen. An den untergeordneten Knotenpunktarmen (Coerheide und Kiesekampweg) sind indirekte Linksab- bieger und vorgezogene Aufstellstreifen für den Radverkehr vorgesehen. Diese Maßnahmen tragen zur Beschleunigung des Radverkehrs auf der Achse Kinderhaus – Zentrum Nord – Innenstadt bei und verbessern die Sichtbarkeit und Wahrnehmbarkeit des Radverkehrs für den Kfz -Verkehr im relativ weitläufigen Knotenpunkt. Auch sind dort freie Rechtsabbieger für den Radverkehr vorgesehen, um die Leichtigkeit des Radverkehrs zu gewährleisten und eine Komfortsteigerung in den Abbiegebezie- hungen zu erzielen. Die Umgestaltung hat Auswirkungen auf die Bushaltestellen „Coerde B“ auf der Coerheide und „Kie- sekampweg“ auf dem Holtmannsweg. Die Haltestelle „Coerde B“ wird in geringem Umfang umgebaut, sie ist heute bereits barrierefrei aus- gebaut. Der Ausbaustandard wird erhalten. Die Haltestelle „Kiesekampweg“ auf dem Holtmannsweg wird nach aktuellem Standard barrierefrei ausgebaut und mit der üblichen Ausstattung (Wart ehalle, Fahrradanlehnbügel, Blindenleitsystem) versehen. Durch die Umrüstung auf eine Vollsignalisierung können die bestehenden Mittelinseln in den einmün- denden Straßen Kiesekampweg und Coerheide entfallen. In Verbindung mit den optimierten Einmün- - 4 - V/0630/2024 dungen wird hierdurch eine verbesserte Verkehrsabwicklung durch verbesserte Sichtbeziehungen bei verminderten Abbiegegeschwindigkeiten erzielt. Die geplante Umgestaltung des Knotenpunktes kann vollständig auf öffentlichen Flächen realisiert werden. Private Grundstücksflächen werden durch die Planung nicht berührt. In geringem Umfang ist öffentliches Verkehrsgrün an insgesamt zwei Stellen von der Umgestaltung betroffen – konkret im Bereich der Gehwegaufweitungen am südöstlichen und am nordwestlichen Knoten - punktarm. An beiden Stellen werden Kurvenradien und Verschwenkungen von Gehwe gflächen im Kronenbereich von städtischen Bäumen neu ausgebaut. Das bestehende Verkehrsgrün kann jedoch überwiegend erhalten werden. Die Planung wurde im Rahmen der Ämterbeteiligung mit der Arbeitsgruppe 5 „Stadtplanung und Ver- kehr“ der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung (KIB) abgestimmt. Haltestellen und Querungen an Signalanlagen werden nach beschlossenem Standard umgebaut, die gesamte Anlage wird mit Blindensignalgebern ausgerüstet. Reduktionsvariante: Alle Umbauten und die Materialwahl wurden auf ein Mindestmaß begrenzt, welches sich aus den An- forderungen der Verkehrssicherheit und dem barrierefreien Umbau ergibt. Weitere Reduktions - maßnahmen sind nicht möglich. 3. Ausschreibung und Bau Die Ausschreibung wird derzeitig vorbereitet. Der Baubeginn ist ab dem ersten Quartal 2025 geplant. Die Bauzeit beträgt voraussichtlich neun Monate. Die Verkehrsführung während der Baumaßnahme wird abgestimmt und kommuniziert. Neue oder die Verlegung von Leitungen sind nicht vorgesehen. 4. Beiträge Dritter/Zuschüsse Die Planung löst keine Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz NRW aus. Bei der Knotenpunktumgestaltung handelt es sich um eine zuwendungsfähige Maßnahme des Lan- des Nordrhein-Westfalen; Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden, Gemeindever- bände und Kreise nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau – FöRi-kom-Stra, bei der vo- raussichtlich 70% der zuwendungsfähigen Kosten vom Anteil der Stadt Münster erstattet werden. Der Investor beteiligt sich gemäß des Durchführungsvertrages zu 100% an der Herstellung der Licht- signalanlage. Die Straßenbaukosten werden zu 75% von der Stadt Münster und zu 25% durch den Investor getragen. 5. Genehmigungen/Vereinbarungen Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich. 6. Liegenschaftliche Regelungen Die geplante Umgestaltung des Knotenpunktes kann vollständig auf öffentlichen Flächen realisiert werden. Private Grundstücksflächen werden durch die Planung nicht berührt. Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich. - 5 - V/0630/2024 7. Information/Kommunikation der Baumaßnahme Die Anwohnerinnen und Anwohner werden entsprechend dem Serviceversprechen des Amtes für Mobilität und Tiefbau frühzeitig über die Maßnahme informiert. I V. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1: Folgelastenberechnung Anlage 2: Lageplan Reg.-Nr. 11264 Blatt 1(1)
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Kiesekampweg
- Holtmannsweg
- Coerheide
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- V/0630/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.10.2024
- Erstellt
- 09.10.2024 13:21