Mandari Insight

V/0630/2024

Coerde - Kiesekampweg (B-Plan Nr. 134), Umgestaltung Knotenpunkt Holtmannsweg K7

Vorlagen 10.10.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss für Verkehr und Mobilität, Sitzung am 19.11.2024, TOP 6.9

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2_Lageplan Reg-Nr 11264_Blatt 1(1)

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Ansehen

Anlage 1_Folgelastenberechnung

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Ansehen

Version_Dez. III

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Ansehen

Anlage A

1778 Zeichen

Anlage A zur V/0630/2024 
 
Kurzüberblick 
Durch die Umgestaltung des Knotenpunktes wird neben der Sicherstellung einer funktionierenden 
Verkehrsabwicklung insbesondere eine Steigerung der Verkehrssicherheit und -qualität für den 
Fuß- und Radverkehr erzielt. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren so-
wie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. 
 
Folgende Teilziele werden verfolgt: 
 Umsetzung fußgänger- und fahrradfreundlichen Infrastruktur 
 Umsetzung des Programmes „Barrierefreier Umbau von Haltestellen“ 
 Umsetzung des Radverkehrskonzeptes / Förderung und Stärkung des Radverkehrs in Münster 
 Erhalt der verkehrstechnischen Anlagen (vgl. Verkehrsinfrastrukturbericht) 
 
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 2025 vorgesehen. 
Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 1.267.500€ zu kalkulieren. 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplanes 2025 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), 
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) 
 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demografie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Beschlussvorlage

11160 Zeichen

V/0630/2024 
V/0630/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Coerde - Kiesekampweg (B-Plan Nr. 134), Umgestaltung Knotenpunkt Holtmannsweg K7 
- Beschluss verkehrstechnischer Entwurf und Baubeschluss Straßenbau - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   05.11.2024 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
   19.11.2024 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der aufgestellten Planung (Lageplan Nr. 11264 Blatt 1(1), Lageplan 2) und der baulichen Ausführung 
wird zugestimmt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 1.267.500 € 
entstehen.  
Für die Umgestaltung des Knotenpunktes belaufen sich die Gesamtbaukos ten auf 1.800.000 €. Ge-
mäß eines  Durchführungsvertrages entfallen hiervon ca. 532.5 00 € auf den Investor und ca. 
1.267.500 € auf die Stadt Münster. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 887.250 € 
aus Fördermitteln. 
 
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
16.10.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Klähn 
Telefon: 492-6935 
Klaehn@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0630/2024 
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen  
Produktgruppe 
 
1201 
 
 
Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
 
   
Investitionsmaßnah-
me 
0007 Verkehrsflächen, Neubau und 
Erneuerung 
   
Auszahlungen   2025 1.267.500  
Einzahlungen   2025 
 
887.250 Zuwendung 
(des Landes 
NRW) 
Saldo 380.250  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2025 bei der o. g. 
Investitionsmaßnahme und den u. g. Produktgruppen veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, 
dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushalts-
satzung 2025 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen 
2026 ff. 35.490 Folgeertrag 
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen 
2026 ff. 18.000 Folgeaufwand 
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2026 ff. 45.000 Folgeaufwand 
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft    
Zeile 20 Zinsen und sonst. Finanzauf-
wendungen 
2026 ff. 5.7000 Folgeaufwand 
 
Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Voraussetzungen 
 
Auf der westlich an den Knotenpunkt angrenzenden Gewerbefläche entsteht ein neues Stadtquartier 
mit 160 Wohneinheiten und einer Kindertagesstätte sowie einem Lebensmittelmarkt und verschiede-
nen Dienstleistungsangeboten durch einen Investor.  
 
Zur Realisierung dieses Vorhabens wurde die vorhabenbezogene 2. Änderung der Bebauungsplan 
Nr. 134, Teilabschnitt II, „Coerde – Kiesekampweg“ aufgestellt. Der Satzungsbeschluss hierfür erfolg-
te am 29.09.2021 mit der Vorlage V/0619/2021. Der o. g. Bebauungsplan ist am 1 0.06.2022 in Kraft 
getreten.

- 3 - 
V/0630/2024 
 
Die Erschließung des Plangebietes erfolgt maßgeblich über den Anschluss des Kiesekampweg an 
den Holtmannsweg in Höhe Coerheide. Aufgrund des zu erwartenden Anstiegs des Verkehrsauf-
kommens im Vergleich zur Bestandsnutzung (Tennishalle, Veranstaltungshalle, leerstehende Gewer-
beimmobilien) hat der Vorhabenträger ein Verkehrsgutachten erarbeiten lassen. Nach Realisierung 
aller geplanten Nutzungen im angrenzenden Bebauungsplangebiet ist am Knotenpunkt in der heuti-
gen Betriebsform au fgrund der Teilsignalisierung und der asymmetrischen Anbindung der Neben-
ströme nur noch eine mangelhafte Qualität des Verkehrsablaufs (QSV E) zu erwarten. Das Gut-
achterbüro hat deshalb eine Vollsignalisierung des Knotenpunktes empfohlen, wodurch zukünftig je-
derzeit eine mindestens gute Qualität des Verkehrsablaufes (QSV B) erzielt werden kann.  
 
Der Umbau der Straßenkreuzung wird dazu genutzt, gleichzeitig die erforderlichen städtischen Sanie-
rungsmaßnahmen im Kreuzungsbereich durchzuführen.  
Durch die vorgesehene Umgestaltung des Knotenpunktes wird neben der Sicherstellung einer funkti-
onierenden Verkehrsabwicklung insbesondere eine Steigerung der Verkehrssicherheit und -qualität 
für den Fuß- und Radverkehr erzielt. 
 
Mit dem Investor wurde am 08.09.2021 ein Durchführungsvertrag (§ 12 BauGB) geschlossen, in dem 
die Kostenteilung des Knotenpunktumbaus geregelt ist. Der Investor beteiligt sich zu 100% an der 
Herstellung der Lichtsignalanlage. Die Straßenbaukosten werden zu 75% von der Stadt Münster und 
zu 25% durch den Investor getragen.  
 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme 
 
Bestand: 
Die Kreuzung ist derzeit über zwei Ampelanlagen in Teilen signalisiert, die einmündenden Straßen 
Coerheide und Kiesekampweg sind nicht signalisiert. Das Einbiegen in bzw. Queren des Holtmanns-
weg K 7 erfolgt vorfahrtgeregelt. Bei Anforderung einer Querungshilfe wird auch den Nebenrichtun-
gen die Einfahrtsmöglichkeit in den Kreuzungsbereich gewährt. 
In etwa 200 m Entfernung befindet sich der niveaugleiche Bahnübergang über den Holtmannsweg, 
wodurch es vereinzelt zu Rückstau bis zum Knotenpunkt kommt. Entlang des Holtmannsweg sind 
Reserveflächen für einen möglichen Umbau der Gleisquerung in Troglage (Unterführung) vorgehal-
ten, die für eine spätere Realisierung planungsrechtlich gesichert wurden.  
 
Planung: 
Die Umgestaltung sieht entsprechend des Vorschlages des Gutachterbüros die Ausstattung des ge-
samten Knotenpunktes mit einer Signalanlage vor. Der freie Rechtsabbieger im südlichen Knoten-
punktarm wird in diesem Zusammenhang zurückgebaut. Die beiden einmündenden Straßen erhalten 
aus verkehrlichen Gründen eine signaltechnisch getrennte Freigabe 
Durch die vorgesehene Umgestaltung des Knotenpunktes kann neben der Sicherstellung einer funk-
tionierenden Verkehrsabwicklung nach Umsetzung der angrenzenden  städtebaulichen Planungen 
insbesondere eine Steigerung der Verkehrsqualität für den Fuß - und Radverkehr erreicht werden. 
Durch die Umgestaltung wird diesem im Vergleich zur Bestandssituation deutlich mehr Raum im Kno-
tenpunkt zugesprochen. Die Verkehrssich erheit und -leichtigkeit wird für den Radverkehr durch die 
Verdeutlichung von Wegeführungen und Abbiegebeziehungen sowie durch die Sicherstellung von 
ausreichenden Sichtbeziehungen gesteigert. Der Fußverkehr profitiert darüber hinaus auch von direk-
teren, kürzeren Wegen im Vergleich zur Bestandssituation. Aufgrund der besonderen Geometrie und 
z. T. große Entfernungen zwischen Haltelinien und Fußgängerfurten werden allseitig Schutzblinker 
vorgesehen, um linksabbiegende Kraftfahrzeuge auf querende Fußgänger aufmerksam zu machen. 
 
An den untergeordneten Knotenpunktarmen (Coerheide und Kiesekampweg) sind indirekte Linksab-
bieger und vorgezogene Aufstellstreifen für den Radverkehr vorgesehen. Diese Maßnahmen tragen 
zur Beschleunigung des Radverkehrs auf der Achse Kinderhaus – Zentrum Nord – Innenstadt bei und 
verbessern die Sichtbarkeit und Wahrnehmbarkeit des Radverkehrs für den Kfz -Verkehr im relativ 
weitläufigen Knotenpunkt. Auch sind dort freie Rechtsabbieger für den Radverkehr vorgesehen, um

- 4 - 
V/0630/2024 
die Leichtigkeit des Radverkehrs zu gewährleisten und eine Komfortsteigerung in den Abbiegebezie-
hungen zu erzielen. 
 
Die Umgestaltung hat Auswirkungen auf die Bushaltestellen „Coerde B“ auf der Coerheide und „Kie-
sekampweg“ auf dem Holtmannsweg.  
Die Haltestelle „Coerde B“ wird in geringem Umfang umgebaut, sie ist heute bereits barrierefrei aus-
gebaut. Der Ausbaustandard wird erhalten. 
Die Haltestelle „Kiesekampweg“ auf dem Holtmannsweg wird nach aktuellem Standard barrierefrei 
ausgebaut und mit der üblichen Ausstattung (Wart ehalle, Fahrradanlehnbügel, Blindenleitsystem) 
versehen.  
 
Durch die Umrüstung auf eine Vollsignalisierung können die bestehenden Mittelinseln in den einmün-
denden Straßen Kiesekampweg und Coerheide entfallen. In Verbindung mit den optimierten Einmün-
dungen wird hierdurch eine verbesserte Verkehrsabwicklung durch verbesserte Sichtbeziehungen bei 
verminderten Abbiegegeschwindigkeiten erzielt.  
 
Die geplante Umgestaltung des Knotenpunktes kann vollständig auf öffentlichen Flächen realisiert 
werden. Private Grundstücksflächen werden durch die Planung nicht berührt. In geringem Umfang ist 
öffentliches Verkehrsgrün an insgesamt zwei Stellen von der Umgestaltung betroffen –  
konkret im Bereich der Gehwegaufweitungen am südöstlichen und am nordwestlichen Knoten -
punktarm. An beiden Stellen werden Kurvenradien und Verschwenkungen von Gehwe gflächen im 
Kronenbereich von städtischen Bäumen neu ausgebaut. Das bestehende Verkehrsgrün kann jedoch 
überwiegend erhalten werden. 
Die Planung wurde im Rahmen der Ämterbeteiligung mit der Arbeitsgruppe 5 „Stadtplanung und Ver-
kehr“ der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung (KIB) abgestimmt. 
Haltestellen und Querungen an Signalanlagen werden nach beschlossenem Standard umgebaut, die 
gesamte Anlage wird mit Blindensignalgebern ausgerüstet. 
 
 
Reduktionsvariante: 
Alle Umbauten und die Materialwahl wurden auf ein Mindestmaß begrenzt, welches sich aus den An-
forderungen der Verkehrssicherheit und dem barrierefreien Umbau ergibt. Weitere Reduktions -
maßnahmen sind nicht möglich. 
 
 
3. Ausschreibung und Bau 
 
Die Ausschreibung wird derzeitig vorbereitet. Der Baubeginn ist ab dem ersten Quartal 2025 geplant. 
Die Bauzeit beträgt voraussichtlich neun Monate.  
 
Die Verkehrsführung während der Baumaßnahme wird abgestimmt und kommuniziert.  
 
Neue oder die Verlegung von Leitungen sind nicht vorgesehen. 
 
 
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse 
 
Die Planung löst keine Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz NRW aus.  
 
Bei der Knotenpunktumgestaltung handelt es sich um eine zuwendungsfähige Maßnahme des Lan-
des Nordrhein-Westfalen; Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden, Gemeindever-
bände und Kreise nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau – FöRi-kom-Stra, bei der vo-
raussichtlich 70% der zuwendungsfähigen Kosten vom Anteil der Stadt Münster erstattet werden.

- 5 - 
V/0630/2024 
Der Investor beteiligt sich gemäß des Durchführungsvertrages zu 100% an der Herstellung der Licht-
signalanlage. Die Straßenbaukosten werden zu 75% von der Stadt Münster und zu 25% durch den 
Investor getragen.  
 
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen 
 
Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich. 
 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen 
 
Die geplante Umgestaltung des Knotenpunktes kann vollständig auf öffentlichen Flächen realisiert 
werden. Private Grundstücksflächen werden durch die Planung nicht berührt. 
Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich. 
 
 
7. Information/Kommunikation der Baumaßnahme 
 
Die Anwohnerinnen und Anwohner werden entsprechend dem Serviceversprechen des Amtes für 
Mobilität und Tiefbau frühzeitig über die Maßnahme informiert. 
 
 
 
 
 
 
I V. 
 
gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1: Folgelastenberechnung 
Anlage 2: Lageplan Reg.-Nr. 11264 Blatt 1(1)

Anlage 2_Lageplan Reg-Nr 11264_Blatt 1(1)

6558 Zeichen

40 
1
1
2
12 
8
6
6
6
6
6
40 
8
8
1
1
2
12 
2
2
2
2
2
2
2
2
8
40 
40 
40 
40 
40 
1a 
1a 
1a 
6
6
6
6
6
6
2
6
6
6
6
Baubeginn 
Bau-km 0+028,472 
Anschluss an 
vorh. Ausbau 
2,5 % 
Anschluss an 
vorh. Ausbau 
Anschluss an 
vorh. Ausbau 
Baubeginn 
Bau-km 0+022,144 
Bauende 
Bau-km 0+119,108 
Anschluss an 
vorh. Ausbau 
Anschluss an 
vorh. Ausbau 
Anschluss an 
vorh. Ausbau 
2,5% 
H
1,80 
2,40 
1,80 
2,55 
2,50 
Bauende 
Bau-km 0+162,000 
Anschluss an 
vorh. Ausbau 
3,0 % 
3,0 % 
3,0 % 
3,0 % 
3,0 % 
3,0 % 
2,5 % 
2,5 % 
2,00 
2,5 % 
3,0 % 
3,0 % 
2,5 % 
2,5 % 
R=0,5 
4,00 
4,15 
AQ III 
1,80 
1,75 
1,80 
W
W
W
W
W
K
H
K
K
H
K
H
HH
H
H
H
H
H
N
N
N
N
W
W
18,00 
H Pendelrinne 
1,80 
18,00 
R=128 
R=∞ 
H
W
1,80 
2,00 
2,00 
1,80 
1,50 
1,50 
Haltestellenmast 
gemäß M+B_Plan 
versetzen 
Beginn HB 
10,00 
3,25 
3,25 
3,50 
18,00 
5,00 
5,40 
3,05 
H
N
N
H
H
gepl. 
Anlehnbügel 
R=∞ 
0+042,892 
0+100 
0+125 
R=∞ R=80 0+085,637 
R=80 R=∞ 
0+089,483 
R=∞ R=80 0+139,708 
R=80 R=∞ 0+148,058 
 f=   -0,016 m 
 T=    6,313 m 
 H=     1250 m 
KM=0+081,103 
TS=55,343 m 
0,500 % 10,461 m 
-0,510 % 35,211 m 
KM=0+116,315 
TS=55,164 m 
-0,510 % 35,211 m 
-0,424 % 21,855 m 
KM=0+062,396 
TS=55,519 m 
2,808 % 8,420 m -2,765 % 
8,246 m 
 f=   -0,019 m 
 T=    5,850 m 
 H=      900 m 
KM=0+145,65 
TS=55,425 m 
0,500 % 
21,988 m 
-0,800 % 
9,333 m 
 f=    0,006 m 
 T=    2,500 m 
 H=      500 m 
KM=0+123,657 
TS=55,315 m 
-0,500 % 
43,012 m 
0,500 % 
21,988 m 
 f=    0,027 m 
 T=    3,265 m 
 H=      200 m 
KM=0+070,642 
TS=55,291 m 
-2,765 % 
8,246 m 
0,500 % 10,461 m 
 f=    0,006 m 
 T=    3,000 m 
 H=      800 m 
KM=0+154,979 
TS=55,350 m 
-0,800 % 
9,333 m 
-0,050 % 
20,667 m 
 f=    0,011 m 
 T=    2,050 m 
 H=      200 m 
KM=0+053,976 
TS=55,283 m 
0,758 % 28,549 m 2,808 % 8,420 m 
 f=    0,003 m 
 T=    3,060 m 
 H=     1500 m 
KM=0+025,428 
TS=55,066 m 
0,350 % 23,770 m 0,758 % 28,549 m 
 f=   -0,011 m 
 T=    4,510 m 
 H=      900 m 
KM=0+079,800 
TS=55,530 m 
0,502 % 
45,223 m 
-0,500 % 
43,012 m 
 f=    0,001 m  T=    1,679 m  H=     2500 m 
KM=0+034,577 
TS=55,303 m 
0,368 % 
9,577 m 
0,502 % 
45,223 m 
+0/3 
+6 
+6 
+0/3 
+0/3 
+0/3 
+6 
+6 
+6 
+0/3 
2,50 
3,25 
3,25 
2,50 
1,80 
55 
2,00 
3,00 
3,00 
3,00 
3,00 
3,00 
2,00 
+6 
+0/3 
+0/3 
+6 
3,25 
2,50 
3,25 
1,75 
+0/3 
+6 
+6 
+0/3 
+16 
+16 
+6 
+0/3 
+6 
+0/3 
2,00 
2,50 
+0/3 
+6 
2,00 
2,60 
1,80 
1,76 
2,00 
2,00 
2,10 
+10 
+16 
+16 
+10 
+10 
+10 
+10 
+10 
+10 
+10 
±0 
±0 
+10 
+10 
+10 
±0 
±0 +10 
+10 
+10 
+10 
+10 
+10 
+10 
+10 
+16 
+16 
Beginn HB 
Ende HB 
Beginn 
HB +10 
1,25 
2,75 
2,75 
1,25 55 
+10 
+3 
+3 
Grünfläche 
angleichen 
1,50 
2,00 
±0 
3,25 
Schaltkasten 
anpassen 
+10 
+3 
+3 
+10 
AQ I 
AQ II 
+3 
+3 
Detail 1 
Detail 5 
Detail 2 
Detail 3 
Detail 6 
Detail 7 
Detail 8 
Detail 4 
4,00 
2,00 
1,80 
55 
2,50 
Im Bereich der vorh. Bäume: 
Arbeiten mittels Handschachtung/Saugbagger; 
Wurzelversorgung; Dendrologische Baubegleitung 
in Abstimmung mit Amt 67 
+10 
+10 
Ablauf 
anpassen 
Ablauf anpassen 
Fläche 
angleichen 
Asphalt 
angleichen 
1-reihige Rinne 
+3 
+3 
Leuchte und 
Haltestellenmast 
versetzten 
Leuchte 
versetzten 
Leuchte und 
Schaltkasten 
versetzten 
Leuchte 
versetzten 
Leuchte 
versetzten 
gepl. 
Anlehnbügel 
Leuchte und 
Haltestellenmast 
versetzten 
gepl. 
Anlehnbügel 
benötigte 
Zusatzfläche 
Leuchte 
versetzen 
WH-Typ: 
Standard 3-feldrig 
WH-Typ: 
Standard 3-feldrig 
WH-Typ: 
Standard 3-feldrig 
Buswende: 
Schleppkurven- 
nachweis geprüft 
Werbetafel 
anpassen 
Litfaßsäule 
entfällt 
Haltestellenmast 
gemäß M
+B-Plan 
versetzen 
 406525 
 406525 
 406550  406550 
 406575  406575 
 406600  406600 
 406625  406625 
5761200 5761200 
5761225 5761225 
5761250 5761250 
5761275 5761275 
5761300 5761300 
8,30 
2,00 H
R=115 
R=∞ 
0+035,086 
R=∞ 
R=40 
0+051,461 
R=40 
R=128 
0+058,395 R=128 
R=∞ 
0+063,672 
0+050 
0+075 
0+100 
0+150 
R=∞ 
R=40 
0+073,898 R=40 
R=∞ 
0+079,416 
R=∞ 
R=100 
0+128,968 
R=100 
R=50 
0+139,641 
R=50 
R=∞ 
0+146,411 R=∞ 
R=140 
0+147,212 
R=∞ 
R=115 
0+024,584 
0+025 
R=40 
R=128 
Legende 
vorh. Bordstein/Hochbord gepl. Hochbord 
vorh. Absenkung/Tiefbord 
vorh. Höhe 
gepl. Höhen 
vorh. Ablauf 
55.16 
gepl. Winkelkantenstein 
gepl. Ablauf 50/50 bzw. 30/50 
Asphalt 
Betonplatten 36/24/8 cm 
vorh. Kanaldeckel 
vorh. Wasserschieber 
vorh. Hydrant 
vorh. Schachtabdeckung 
vorh. Leuchte 
vorh. Baum 
Bestand Planung 
Asphalt 
Betonsteinplatten, anthrazit 
24/24/8 cm 
Klinker rot 
Betonstein, anthrazit 
20/10/8 cm 
vorh. Schaltkasten 
Betonsteinplatten, grau 
24/24/8 cm 
Kopfsteinpflaster 
Grünfläche 
Betonstein, grau 
20/10/8 cm 
Betonstein anthrazit 24/12/8 cm 
Betonstein rot 24/12/8 cm 
Radwegmarkierung 
1
2a 
6
8
40 
1,00 50 2,50 
1,00 50 2,50 
+3 +0/3 +6 +10 
+3 +3 
LSA-Mast-Standort 
nach RiLSA 
4,00 
25 60 80 60 25 
2,50 
+3 +0/3 +6 +10 
66
32 
33 34 
34 33 
+10 
Sperrfeld 
2
vorh.  Schachtdeckel 
auspflastern 
32 LSA-Mast-Standorte 
nach RiLSA 
+10 
+0/3 
+6 
+0/3 
+6 32 32 33 
33 
34 34 
32 
32 
32 
31 
30 
31 31 
30 30 
90 1,20 2,50 
2
6
30 60 
+3 
+3 
+3 
+3 
H
K
K
W
K
K
K
K
H
H
H
H
1,80 
60 
30 
90 
30 
1,50 
Radweg 
Gehweg 
Leuchte 
versetzten 
2,40 
2,00 
1,50 
1,00 
50 
+0/3 
2
32 
+10 
+10 
+6 
6
32 
30 
32 
33 
31 
30 
8
1
34 
4
2
6
2,00 
1,50 
30 
90 
30 
LSA-M
ast-Standort 
nach RiLSA 
+6 
6
32 
2
8
+6 
+0/3 
+0/3 
Radweg 
Gehweg 
32 
32 
32 
32 
32 
30 
30 
30 
30 31 
31 
31 
33 
33 
34 
34 
4
2
2
31 
60 1,80 
60 
+10 
±0 
+10 
gepl. 
Anlehnbügel 
Betonstein grau 16/16/14 cm 
Betonplatten anthrazit 30/30/8 cm 
Noppenplatten weiß 30/30/8 cm 
Rippenplatten weiß 30/30/8 cm 
30 31 32 
Tastbordstein weiß 25/20/100 cm 
33 
Rollbordstein Basalt gewaschen 
25/20/100 cm 
34 4
Asphalt, verstärkter Aufbau Bk 32 
gepl. Leuchte 
1a 
vorh. Baum entfernen 
gepl. Lichtsignal 
1,80 
2,00 
1,75 
1,60 
50 
+16 
+16 
1,80 
+10 
+10 
31 32 
30 
4
1a 
1,00 
18,00 
N
2 8 90 
30 
30 
30 
6
6
6
H
gepl. 
Anlehnbügel 
W
H-Typ: 
Standard 3-feldrig 
W
gepl. Kantenstein 
gepl. Absenkung 
H W K
gepl. Blindensignalgeber 
gepl. Blindensignalgeber 
auf der Mittelinsel 
gepl. Anlehnbügel 
gepl. Niederflurbusbordstein 
Nvorh. Ablauf entfällt 
Betonplatten 24/24/8 cm 
2
W
H-Typ: 
Standard 3-feldrig 
1
2
2
4
31 
32 
30 
30 
3,0 % 
2,5 % 
18,00 
3,05 
+16 
+10 
4
40 
N
N
1a 
+16 
32 
34 
H
+6 
+0/3 
+10 
+10 
4
32 
2
2
1
6
40 
30 
30 
33 
Gehweg 
1,50 
Leuchte 
versetzten 
H
+0/3 
+6 
+10 
+10 
6
6
6
2
2
8
4
30 
32 
30 
32 
33 
34 
1
32 31 
1,95 
1,70 
1,80 
vorh. Lichtsignal 
vorh. Blindensignalgeber 
vorh. Blindensignalgeber 
auf der Mittelinsel

Anlage 1_Folgelastenberechnung

2379 Zeichen

Folgelastenberechnung Anlage 1
V/0630/2024 Aufgestellt am: 09.10.2024
Amt: 66
A Investitionsmaßnahme
Produktgruppe 1201
Investitionsmaßnahme 0007
Jahr der Fertigstellung: 2025
Nutzungsdauer: 40Jahre
B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 1.419.750 78,88
2. Beiträge 0 0,00
3. Eigenanteil Stadt Münster 380.250 21,13
Gesamt-Kapitalbedarf 1.800.000 100,00
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro %
1. Grund und Boden
2. Baukosten 1.800.000 100,00
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge)
4. Fahrzeug (e)
Gesamtkosten 1.800.000 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 2026 18.000 26,20
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens
4. Haltung von Fahrzeugen
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen
Zwischensumme 18.000 26,20
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 45.000 65,50
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
7. Mieten und Pachten
8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen
Zwischensumme 0 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
9. Fremdkapitalzinsen 5.700 8,30
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 5.700 € p.a.
+ Tilgung 11.410 € p.a.
= Schuldendienst 17.110 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen 68.700 100,00
E Folgeerträge pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke
2. Auflösung Sonderposten (Zuwendungen und Beiträge) 2026 35.490 100,00
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte
4. Mieten und Pachten
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge
Summe Folgeerträge 35.490 100,00
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr
G Entfallende Erträge pro Jahr
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 33.210
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 1,85
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen
Kiesekampweg (B-Plan Nr. 134), Umgestaltung Knotenpunkt Holtmannsweg
Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen
Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung
Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen)

Version_Dez. III

11138 Zeichen

V/0630/2024 
V/0630/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Coerde - Kiesekampweg (B-Plan Nr. 134), Umgestaltung Knotenpunkt Holtmannsweg K7 
- Beschluss verkehrstechnischer Entwurf und Baubeschluss Straßenbau - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   05.11.2024 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
   19.11.2024 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der  aufgestellten Planung (Lageplan Nr. 11264 Blatt 1(1)) und der baulichen Ausführung wird zuge-
stimmt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 1.267.500 € 
entstehen.  
Für die Umgestaltung des Knotenpunktes belaufen sich die Gesamtbaukos ten auf 1.800.000 €. Ge-
mäß eines  Durchführungsvertrages entfallen hiervon ca. 532.5 00 € auf den Investor und ca. 
1.267.500 € auf die Stadt Münster. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 887.250 € 
aus Fördermitteln. 
 
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen  
Produktgruppe 
 
1201 
 
 
Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
 
   
Investitionsmaßnah-
me 
0007 Verkehrsflächen, Neubau und 
Erneuerung 
   
Auszahlungen   2025 1.267.500  
Einzahlungen   2025 887.250 Zuwendung 
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Klähn 
Telefon: 492-6935 
Klaehn@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0630/2024 
 (des Landes 
NRW) 
Saldo 380.250  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2025 bei der o. g. 
Investitionsmaßnahme und den u. g. Produktgruppen veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, 
dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushalts-
satzung 2025 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen 
2026 ff. 35.490 Folgeertrag 
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen 
2026 ff. 18.000 Folgeaufwand 
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2026 ff. 45.000 Folgeaufwand 
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft    
Zeile 20 Zinsen und sonst. Finanzauf-
wendungen 
2026 ff. 5.7000 Folgeaufwand 
 
Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Voraussetzungen 
 
Auf der westlich an den Knotenpunkt angrenzenden Gewerbefläche entsteht ein neues Stadtquartier 
mit 160 Wohneinheiten und einer Kindertagesstätte sowie einem Lebensmittelmarkt und verschiede-
nen Dienstleistungsangeboten durch einen Investor.  
 
Zur Realisierung dieses Vorhabens wurde die vorhabenbezogene 2. Änderung der Bebauungsplan 
Nr. 134, Teilabschnitt II, „Coerde – Kiesekampweg“ aufgestellt. Der Satzungsbeschluss hierfür erfolg-
te am 29.09.2021 mit der Vorlage V/0619/2021. Der o. g. Bebauungsplan ist am 1 0.06.2022 in Kraft 
getreten. 
 
Die Erschließung des Plangebietes erfolgt maßgeblich über den Anschluss des Kiesekampweg an 
den Holtmannsweg in Höhe Coerheide. Aufgrund des zu erwartenden Anstiegs des Verkehrsauf-
kommens im Vergleich zur Bestandsnutzung (Tennishalle, Veranstaltungshalle, leerstehende Gewer-
beimmobilien) hat der Vorhabenträger ein Verkehrsgutachten erarbeiten lassen. Nach Realisierung 
aller geplanten Nutzungen im angrenzenden Bebauungsplangebiet ist am Knotenpunkt in der heuti-
gen Betriebsform au fgrund der Teilsignalisierung und der asymmetrischen Anbindung der Neben-
ströme nur noch eine mangelhafte Qualität des Verkehrsablaufs (QSV E) zu erwarten. Das Gut-
achterbüro hat deshalb eine Vollsignalisierung des Knotenpunktes empfohlen, wodurch zukünftig je-
derzeit eine mindestens gute Qualität des Verkehrsablaufes (QSV B) erzielt werden kann.  
 
Der Umbau der Straßenkreuzung wird dazu genutzt, gleichzeitig die erforderlichen städtischen Sanie-
rungsmaßnahmen im Kreuzungsbereich durchzuführen.

- 3 - 
V/0630/2024 
Durch die vorgesehene Umgestaltung des Knotenpunktes wird neben der Sicherstellung einer funkti-
onierenden Verkehrsabwicklung insbesondere eine Steigerung der Verkehrssicherheit und -qualität 
für den Fuß- und Radverkehr erzielt. 
 
Mit dem Investor wurde am 08.09.2021 ein Durchführungsvertrag (§ 12 BauGB) geschlossen, in dem 
die Kostenteilung des Knotenpunktumbaus geregelt ist. Der Investor beteiligt sich zu 100% an der 
Herstellung der Lichtsignalanlage. Die Straßenbaukosten werden zu 75% von der Stadt Münster und 
zu 25% durch den Investor getragen.  
 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme 
 
Bestand: 
Die Kreuzung ist derzeit über zwei Ampelanlagen in Teilen signalisiert, die einmündenden Straßen 
Coerheide und Kiesekampweg sind nicht signalisiert. Das Einbiegen in bzw. Queren des Holtmanns-
weg K 7 erfolgt vorfahrtgeregelt. Bei Anforderung einer Querungshilfe wird auch den Nebenrichtun-
gen die Einfahrtsmöglichkeit in den Kreuzungsbereich gewährt. 
In etwa 200 m Entfernung befindet sich der niveaugleiche Bahnübergang über den Holtmannsweg, 
wodurch es vereinzelt zu Rückstau bis zum Knotenpunkt kommt. Entlang des Holtmannsweg sind 
Reserveflächen für einen möglichen Umbau der Gleisquerung in Troglage (Unterführung) vorgehal-
ten, die für eine spätere Realisierung planungsrechtlich gesichert wurden.  
 
Planung: 
Die Umgestaltung sieht entsprechend des Vorschlages des Gutachterbüros die Ausstattung des ge-
samten Knotenpunktes mit einer Signalanlage vor. Der freie Rechtsabbieger im südlichen Knoten-
punktarm wird in diesem Zusammenhang zurückgebaut. Die beiden einmündenden Straßen erhalten 
aus verkehrlichen Gründen eine signaltechnisch getrennte Freigabe 
Durch die vorgesehene Umgestaltung des Knotenpunktes kann neben der Sicherstellung einer funk-
tionierenden Verkehrsabwicklung nach Umsetzung der angrenzenden  städtebaulichen Planungen 
insbesondere eine Steigerung der Verkehrsqualität für den Fuß - und Radverkehr erreicht werden. 
Durch die Umgestaltung wird diesem im Vergleich zur Bestandssituation deutlich mehr Raum im Kno-
tenpunkt zugesprochen. Die Verkehrssich erheit und -leichtigkeit wird für den Radverkehr durch die 
Verdeutlichung von Wegeführungen und Abbiegebeziehungen sowie durch die Sicherstellung von 
ausreichenden Sichtbeziehungen gesteigert. Der Fußverkehr profitiert darüber hinaus auch von direk-
teren, kürzeren Wegen im Vergleich zur Bestandssituation. Aufgrund der besonderen Geometrie und 
z. T. große Entfernungen zwischen Haltelinien und Fußgängerfurten werden allseitig Schutzblinker 
vorgesehen, um linksabbiegende Kraftfahrzeuge auf querende Fußgänger aufmerksam zu machen. 
 
An den untergeordneten Knotenpunktarmen (Coerheide und Kiesekampweg) sind indirekte Linksab-
bieger und vorgezogene Aufstellstreifen für den Radverkehr vorgesehen. Diese Maßnahmen tragen 
zur Beschleunigung des Radverkehrs auf der Achse Kinderhaus – Zentrum Nord – Innenstadt bei und 
verbessern die Sichtbarkeit und Wahrnehmbarkeit des Radverkehrs für den Kfz -Verkehr im relativ 
weitläufigen Knotenpunkt. Auch sind dort freie Rechtsabbieger für den Radverkehr vorgesehen, um 
die Leichtigkeit des Radverkehrs zu gewährleisten und eine Komfortsteigerung in den Abbiegebezie-
hungen zu erzielen. 
 
Die Umgestaltung hat Auswirkungen auf die Bushaltestellen „Coerde B“ auf der Coerheide und „Kie-
sekampweg“ auf dem Holtmannsweg.  
Die Haltestelle „Coerde B“ wird in geringem Umfang umgebaut, sie ist heute bereits barrierefrei aus-
gebaut. Der Ausbaustandard wird erhalten. 
Die Haltestelle „Kiesekampweg“ auf dem Holtmannsweg wird nach aktuellem Standard barrierefrei 
ausgebaut und mit der üblichen Ausstattung (Wart ehalle, Fahrradanlehnbügel, Blindenleitsystem) 
versehen.  
 
Durch die Umrüstung auf eine Vollsignalisierung können die bestehenden Mittelinseln in den einmün-
denden Straßen Kiesekampweg und Coerheide entfallen. In Verbindung mit den optimierten Einmün-

- 4 - 
V/0630/2024 
dungen wird hierdurch eine verbesserte Verkehrsabwicklung durch verbesserte Sichtbeziehungen bei 
verminderten Abbiegegeschwindigkeiten erzielt.  
 
Die geplante Umgestaltung des Knotenpunktes kann vollständig auf öffentlichen Flächen realisiert 
werden. Private Grundstücksflächen werden durch die Planung nicht berührt. In geringem Umfang ist 
öffentliches Verkehrsgrün an insgesamt zwei Stellen von der Umgestaltung betroffen –  
konkret im Bereich der Gehwegaufweitungen am südöstlichen und am nordwestlichen Knoten -
punktarm. An beiden Stellen werden Kurvenradien und Verschwenkungen von Gehwe gflächen im 
Kronenbereich von städtischen Bäumen neu ausgebaut. Das bestehende Verkehrsgrün kann jedoch 
überwiegend erhalten werden. 
Die Planung wurde im Rahmen der Ämterbeteiligung mit der Arbeitsgruppe 5 „Stadtplanung und Ver-
kehr“ der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung (KIB) abgestimmt. 
Haltestellen und Querungen an Signalanlagen werden nach beschlossenem Standard umgebaut, die 
gesamte Anlage wird mit Blindensignalgebern ausgerüstet. 
 
 
Reduktionsvariante: 
Alle Umbauten und die Materialwahl wurden auf ein Mindestmaß begrenzt, welches sich aus den An-
forderungen der Verkehrssicherheit und dem barrierefreien Umbau ergibt. Weitere Reduktions -
maßnahmen sind nicht möglich. 
 
 
3. Ausschreibung und Bau 
 
Die Ausschreibung wird derzeitig vorbereitet. Der Baubeginn ist ab dem ersten Quartal 2025 geplant. 
Die Bauzeit beträgt voraussichtlich neun Monate.  
 
Die Verkehrsführung während der Baumaßnahme wird abgestimmt und kommuniziert.  
 
Neue oder die Verlegung von Leitungen sind nicht vorgesehen. 
 
 
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse 
 
Die Planung löst keine Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz NRW aus.  
 
Bei der Knotenpunktumgestaltung handelt es sich um eine zuwendungsfähige Maßnahme des Lan-
des Nordrhein-Westfalen; Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden, Gemeindever-
bände und Kreise nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau – FöRi-kom-Stra, bei der vo-
raussichtlich 70% der zuwendungsfähigen Kosten vom Anteil der Stadt Münster erstattet werden. 
 
Der Investor beteiligt sich gemäß des Durchführungsvertrages zu 100% an der Herstellung der Licht-
signalanlage. Die Straßenbaukosten werden zu 75% von der Stadt Münster und zu 25% durch den 
Investor getragen.  
 
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen 
 
Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich. 
 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen 
 
Die geplante Umgestaltung des Knotenpunktes kann vollständig auf öffentlichen Flächen realisiert 
werden. Private Grundstücksflächen werden durch die Planung nicht berührt. 
Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich.

- 5 - 
V/0630/2024 
 
 
7. Information/Kommunikation der Baumaßnahme 
 
Die Anwohnerinnen und Anwohner werden entsprechend dem Serviceversprechen des Amtes für 
Mobilität und Tiefbau frühzeitig über die Maßnahme informiert. 
 
 
 
 
 
 
I V. 
 
 
 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1: Folgelastenberechnung 
Anlage 2: Lageplan Reg.-Nr. 11264 Blatt 1(1)

Beratungsverlauf (2)

05.11.2024 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.11.2024 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 6.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Kiesekampweg
  • Holtmannsweg
  • Coerheide
  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0630/2024
Typ
Vorlagen
Datum
10.10.2024
Erstellt
09.10.2024 13:21