AN/2103/2021
Chief-Digital-Officer
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FDP Änderungsantrag nach § 13
3684 Zeichen
www.FDP-Koeln.de An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker An den Vorsitzenden des Digitalisierungsausschusses Herrn Manuel Jeschka Rathaus · 50667 Köln Fon 0221. 221-23830 Fax 0221. 221-23833 fdp-fraktion@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 04.10.2021 AN/2103/2021 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Digitalisierungsausschuss 04.10.2021 Chief-Digital-Officer Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Vorsitzender, die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie darum, folgenden Änderungsantrag zu TOP 6.1 auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung des Digitalisierungsausschusses zu setzen. Beschluss: Der Digitalisierungsausschuss beschließt folgende Änderungen: Der Punkt 1 wird wie folgt ersetzt: Die Verwaltung schafft die Funktion einer/eines Chief Digital Officers, entweder als eigenes Amt oder als Stabsstelle. Entscheidend ist nicht die (aufbau)organisatorische Anbindung, sondern der Wirkungsgrad, der erreicht werden kann. Daher ist die Funk- tion mit einer umfassenden Gestaltungsmöglichkeit zur digitalen Transformation der gesamten Stadtverwaltung und sämtlicher stä dtischer Gesellschaften über alle De- zernate und Gesellschaften auszustatten. Die Verwaltung wird beauftragt, die Kon- zeption für die Einrichtung der Stelle mit den erforderlichen finanziellen und personel- len Ressourcen zu erarbeiten und dem Digitalisierungsausschuss zur Genehmigung vorzulegen. Der Punkt 2 wird wie folgt ersetzt: Die Verwaltung wird beauftragt, sämtliche geplanten Aktivitäten in einem umfassen- den und integrierten Masterplan KölnDigital 2025 zu dokumentieren und dem Digitali- sierungsausschuss zur Genehmigung vorzulegen. FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln - 2 - www.FDP-Koeln.de Der Punkt 5 wird wie folgt ersetzt: Aufgabe der zu schaffenden Funktion ist die Umsetzung der digitalen Transformation in der Stadtverwaltung und den städtischen Gesellschaften. Für die strategischen, organisatorischen und informationstechnisch-konzeptionellen Aspekte der Digitalisie- rung und der digitale Transformation bedient sich die zu schaffende Stelle eigener Ressourcen, für informationstechnische Aspekte bedient sich die zu schaffende Stel- le der Ressourcen des Amtes fü r Informationsverarbeitung, für die Beschaffung der Ressourcen des Amtes für Recht, Vergabe und Versicherungen (Dezernat II Kämme- rei). Der Punkt 6 wird gestrichen. Begründung: Rat und Ausschuss eint das gemeinsame Verständnis, dass die Digitalisierung und die digi- tale Transformation Voraussetzung für eine digitale und bürgernahe Stadt mit einer transpa- renten und effizienten Verwaltung ist. Sie betrifft die gesamte Stadtgesellschaft und sämtli- che Lebensbereiche. Daher ist eine umfassende Transformation und eine übergreifende Koordination auf der Basis eines ganzheitlichen integrierten Masterplanes, abgeleitet aus Vision/Zielbild und der Strategie der Stadt, in der die Art und Weise der Zielerreichung ver- bindlich festgelegt sind, Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung. Aus der Vielschichtigkeit und Heterogenität der Zielsetzungen ergeben sich die Anforderun- gen der Funktion einer/eines Chief Digital Officers; Kommunikationsstärke, Durchsetzungs- kraft und strategische Denkweise einerseits, Verständnis digitaler Strukturen, langjährige Führungserfahrung und verhandlungssichere Kenntnisse der englischen Sprache anderer- seits. Mit freundlichen Grüßen Gez. Ulrich Breite Dr. Kay-Uwe Bartels Fraktionsgeschäftsführer Digitalpolitischer Sprecher
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/2103/2021
- Typ
- FDP/KSG Änderungsantrag nach § 13
- Datum
- 04.10.2021
- Erstellt
- 04.10.2021 12:32