1750/2022
Mögliche Rückzahlung von Landeszuschüssen für den Umbau des Perinatalzentrums am Krankenhaus Holweide
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 27.05.2022 1750/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 13.06.2022 Mögliche Rückzahlung von Landeszuschüssen für den Umbau des Perinatalzentrums am Krankenhaus Holweide und sich dadurch ergebende finanzielle Belastungen für den städtischen Haushalt Hinsichtlich der (ursprünglich vorgesehenen) Finanzierung des Umbaus des Perinatalzentrums im Krankenhaus Holweide aus öffentlichen Fördermitteln bittet die Fraktion Die Linke mit Anfrage 1082/2022 vom 20.05.2022 um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wenn das Perinatalzentrum geschlossen würde, entstünde den Städtischen Kliniken eventuell durch Rückforderungen des Landes ein finanzieller Schaden. Bezieht die Kämmerei daraus resultierenden höheren Unterstützungsbedarf, z. B. über die Gewährung eines Gesellschaf- terdarlehens, für die Städt. Kliniken in ihre Überlegungen zur Haushaltsaufstellung 2023/2024 und darüber hinaus mit ein? 2. Wenn ja, wie hoch sind die Rückstellungen im städtischen Haushalt für diesen Fall? 3. Wenn nein, warum nicht? Hierzu ist festzustellen, dass die Kliniken der Stadt Köln gGmbH (Kliniken Köln) 2018 im Rahmen des Kommunalinvestitionsfördergesetzes (KInvFG) insgesamt 3 Baumaßnahmen mit einem Gesamtför- dervolumen von 13,5 Mio. € angemeldet hatte. Hierunter fiel neben dem Teil-Neubau des F-Traktes des Kinderkrankenhauses Riehl (7,0 Mio. €) und dem Ausbau der Infektionsstation im 6. OG des Krankenhauses Merheim (4,0 Mio. €) auch der Umbau und die Erweiterung des Perinatalzentrums im Krankenhaus Holweide (2,5 Mio. €). Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Sanierung der Kliniken Köln inkl. der Verfolgung eines neu- en Medizin- und Standortkonzepts sowie des ohnehin bestehenden Risikos von technischen und zeit- lichen Friktionen infolge der Auslastung der Baufirmen sah die Verwaltung bereits Ende 2019 nicht unerhebliche Risiken im Hinblick auf eine mögliche Rückzahlungsverpflichtung der Fördermittel aus dem KInvFG für die Baumaßnahmen der Kliniken Köln. Daher wurden die Maßnahmen der Kliniken Köln bereits in 2019 per Ratsbeschluss aus dem Förderprogramm herausgelöst und über städtische Gesellschafterdarlehen finanziert (siehe Beschlussvorlage 4021/2019). Die hierdurch frei gewordenen Fördermittel wurden für andere städtische Projekte eingesetzt. Insofern besteht aus dem Bauprojekt der Kliniken Köln keinerlei Rückzahlungsrisiko für die Stadt Köln, so dass hierfür auch keine Rückstellungen o.ä. zu bilden wären. Gez. Prof. Dr. Diemert
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1750/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 27.05.2022
- Erstellt
- 23.05.2022 13:14