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1750/2022

Mögliche Rückzahlung von Landeszuschüssen für den Umbau des Perinatalzentrums am Krankenhaus Holweide

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 27.05.2022

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 13.06.2022, TOP 4.3.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2629 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 27.05.2022 
 1750/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 13.06.2022 
 
Mögliche Rückzahlung von Landeszuschüssen für den Umbau des Perinatalzentrums am 
Krankenhaus Holweide und sich dadurch ergebende finanzielle Belastungen für den 
städtischen Haushalt 
Hinsichtlich der (ursprünglich vorgesehenen) Finanzierung des Umbaus des Perinatalzentrums im 
Krankenhaus Holweide aus öffentlichen Fördermitteln bittet die Fraktion Die Linke mit Anfrage 
1082/2022 vom 20.05.2022 um die Beantwortung folgender Fragen: 
1. Wenn das Perinatalzentrum geschlossen würde, entstünde den Städtischen Kliniken eventuell 
durch Rückforderungen des Landes ein finanzieller Schaden. Bezieht die Kämmerei daraus 
resultierenden höheren Unterstützungsbedarf, z. B. über die Gewährung eines Gesellschaf-
terdarlehens, für die Städt. Kliniken in ihre Überlegungen zur Haushaltsaufstellung 2023/2024 
und darüber hinaus mit ein? 
2. Wenn ja, wie hoch sind die Rückstellungen im städtischen Haushalt für diesen Fall? 
3. Wenn nein, warum nicht? 
 
Hierzu ist festzustellen, dass die Kliniken der Stadt Köln gGmbH (Kliniken Köln) 2018 im Rahmen des 
Kommunalinvestitionsfördergesetzes (KInvFG) insgesamt 3 Baumaßnahmen mit einem Gesamtför-
dervolumen von 13,5 Mio. € angemeldet hatte. Hierunter fiel neben dem Teil-Neubau des F-Traktes 
des Kinderkrankenhauses Riehl (7,0 Mio. €) und dem Ausbau der Infektionsstation im 6. OG des 
Krankenhauses Merheim (4,0 Mio. €) auch der Umbau und die Erweiterung des Perinatalzentrums im 
Krankenhaus Holweide (2,5 Mio. €). 
Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Sanierung der Kliniken Köln inkl. der Verfolgung eines neu-
en Medizin- und Standortkonzepts sowie des ohnehin bestehenden Risikos von technischen und zeit-
lichen Friktionen infolge der Auslastung der Baufirmen sah die Verwaltung bereits Ende 2019 nicht 
unerhebliche Risiken im Hinblick auf eine mögliche Rückzahlungsverpflichtung der Fördermittel aus 
dem KInvFG für die Baumaßnahmen der Kliniken Köln. Daher wurden die Maßnahmen der Kliniken 
Köln bereits in 2019 per Ratsbeschluss aus dem Förderprogramm herausgelöst und über städtische 
Gesellschafterdarlehen finanziert (siehe Beschlussvorlage 4021/2019). Die hierdurch frei gewordenen 
Fördermittel wurden für andere städtische Projekte eingesetzt. 
Insofern besteht aus dem Bauprojekt der Kliniken Köln keinerlei Rückzahlungsrisiko für die Stadt 
Köln, so dass hierfür auch keine Rückstellungen o.ä. zu bilden wären. 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (1)

13.06.2022 Finanzausschuss
TOP 4.3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1750/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
27.05.2022
Erstellt
23.05.2022 13:14