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2699/2021

Denkmal zu den Anschlägen des NSU in der Keupstraße und der Probsteigasse

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 13.09.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.11.2021, TOP 10.17

Anlage 1 Siegerentwurf von Prof. Ulf Aminde

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Ansehen

Anlage 2, Auszug Beschlussprotokoll BV 1 vom 28.10.2021

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 1 Siegerentwurf von Prof. Ulf Aminde

233 Zeichen

Anlage 1 
 
Der Siegerentwurf von Prof. Ulf Aminde:

Standort des Denkmals auf dem Platz Keupstraße / Schanzenstraßen (Entwurf gentes 
Gruppe)

Standort des Denkmals auf dem Platz Keupstraße / Schanzenstraßen (Entwurf gentes 
Gruppe)

Anlage 2, Auszug Beschlussprotokoll BV 1 vom 28.10.2021

2663 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Frau Brohl 
Telefon:  (0221) 221-91709  
E-Mail:  Andrea.brohl@stadt-koeln.de 
Datum: 02.11.2021 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 8. Sitzung der 
Bezirksvertretu ng Innenstadt vom 28.10.2021  
öffentlich 
3.7 Denkmal zu den Anschlägen des NSU in der Keupstraße und der 
Probsteigasse  
hier: Annahme des Siegerentwurfs des Künstlers Ulf Aminde auf 
Grundlage der einstimmigen Empfehlung der Jury und Festlegung des 
Standorts, Gedenktafel Probsteigasse, Kuratorium Denkmal Keupstra-
ße 
2699/2021 
Herr Arabaci, Grüne, bittet den Beschlusstext wie folgt zu ergänzen: Der Text für die 
Gedenktafel ist mit der Opferfamilie und der Zivilgesellschaft abzustimmen und der 
Bezirksvertretung Innenstadt zur Beschlussfassung vorzulegen. 
 
Ergänzter Beschluss: 
Der Rat  
1. beschließt die Annahme des Entwurfs des Künstlers Ulf Aminde als 
Siegerentwurf des künstlerischen Wettbewerbs für die Errichtung ei-
nes Denkmals zu den Anschlägen des NSU in der Keupstraße und 
der Probsteigasse und folgt damit dem einstimmigen Votum der Jury. 
2. beschließt als Standort für die Aufstellung des Denkmals einen ca. 
550 qm großen Platz an der Ecke Keupstraße / Schanzenstraße, der 
von den Investoren, Firma Gentes, zur Verfügung gestellt wird. Der 
Platz erhält den Namen Birlikte-Platz. 
3. beschließt für die Errichtung des Denkmals 60.000 Euro und jährlich 
15.000 Euro für die Entwicklung von Filmen und Materialien für neue 
Apps, um den modernen und nachhaltigen Charakter des Denkmals 
zu gewährleisten. 
4. beschließt die Anbringung einer Gedenktafel zur Erinnerung an den 
Anschlag in der Probsteigasse für 10.000 Euro und beauftragt die 
Verwaltung, dort eine Gedenktafel anzubringen. Der Text für die Ge-
denktafel ist mit der Opferfamilie und der Zivilgesellschaft abzu-
stimmen und der Bezirksvertretung Innenstadt zur Beschluss-
fassung vorzulegen.

5. beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung eines Konzepts zur Ein-
richtung eines Kuratoriums Denkmal Keupstraße zum Gedenken an 
die Anschläge in der Keupstraße und der Probsteigasse. 
6. beauftragt die Verwaltung, einen Entwurf für die Gestaltung des Plat-
zes zu entwickeln. 
7. beschließt für das Jahr 2022 – vorbehaltlich des Inkrafttretens des 
Haushalts 2022 – die Mittelverwendung für Sonderausstellungen in 
Höhe von 10.000 Euro für die Errichtung der Gedenktafel in der 
Probsteigasse und die Umschichtung der Mittel als überplanmäßige 
Aufwendungen in den Teilergebnisplan 0410 – NS-
Dokumentationszentrum in die Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für 
Sach- und Dienstleistungen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Beschlussvorlage Rat

20742 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/4520 
 
Vorlagen-Nummer 
 2699/2021 
Freigabedatum 
13.09.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Denkmal zu den Anschlägen des NSU in der Keupstraße und der Probsteigasse 
hier: Annahme des Siegerentwurfs des Künstlers Ulf Aminde auf Grundlage der einstimmigen 
Empfehlung der Jury und Festlegung des Standorts, Gedenktafel Probsteigasse, Kuratorium 
Denkmal Keupstraße 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Rat  
1. beschließt die Annahme des Entwurfs des Künstlers Ulf Aminde als Siegerentwurf 
des künstlerischen Wettbewerbs für die Errichtung eines Denkmals zu den Anschlä-
gen des NSU in der Keupstraße und der Probsteigasse und folgt damit dem einstim-
migen Votum der Jury. 
2. beschließt als Standort für die Aufstellung des Denkmals einen ca. 550 qm großen 
Platz an der Ecke Keupstraße / Schanzenstraße, der von den Investoren, Firma Gen-
tes, zur Verfügung gestellt wird. Der Platz erhält den Namen Birlikte-Platz. 
3. beschließt für die Errichtung des Denkmals 60.000 Euro und ab 2023 unbefristet jähr-
lich 15.000 Euro für die Entwicklung von Filmen und Materialien für neue Apps, um 
den modernen und nachhaltigen Charakter des Denkmals zu gewährleisten. 
4. beschließt die Anbringung einer Gedenktafel zur Erinnerung an den Anschlag in der 
Probsteigasse für 10.000 Euro und beauftragt die Verwaltung, dort eine Gedenktafel 
anzubringen. 
5. beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung eines Konzepts zur Einrichtung eines 
Kuratoriums Denkmal Keupstraße zum Gedenken an die Anschläge in der Keupstra-
ße und der Probsteigasse. 
6. beauftragt die Verwaltung, einen Entwurf für die Gestaltung des Platzes zu entwi-
ckeln. 
Integrationsrat 28.09.2021 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 25.10.2021 
Ausschuss Kunst und Kultur 26.10.2021 
Stadtentwicklungsausschuss 28.10.2021 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 28.10.2021 
Finanzausschuss 08.11.2021 
Rat 09.11.2021

2 
7. beschließt für das Jahr 2022 – vorbehaltlich des Inkrafttretens des Haushalts 2022 – 
die Mittelverwendung für Sonderausstellungen in Höhe von 10.000 Euro für die Er-
richtung der Gedenktafel in der Probsteigasse und die Umschichtung der Mittel als 
überplanmäßige Aufwendungen in den Teilergebnisplan 0410 – NS-
Dokumentationszentrum in die Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  in 2022 10.000 € 
     in 2024 60.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    15.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Ausgangslage  
 
Ende 2011 wurde die menschenverachtende Mordserie der Terrorgruppe „Nationalsozialistischer 
Untergrund“ (NSU) bekannt. Der NSU und sein Unterstützernetzwerk sind mutmaßlich für zehn Mor-
de an Bürgerinnen und Bürgern mit Migrationsgeschichte und einer Polizistin sowie für weitere ras-
sistische Straftaten verantwortlich. Bei zwei Anschlägen in Köln – im Jahr 2001 in der Probsteigasse 
und im Jahr 2004 in der Keupstraße – wurden über 20 Menschen teilweise schwer verletzt. Die Op-
fer erlitten körperliche, materielle und psychische Schäden. Darüber hinaus wurden sie unmittelbar 
nach dem Anschlag in der Keupstraße als Täter stigmatisiert. Diese Anschläge, aber auch die Be-
handlung der Opfer danach, waren zugleich ein Angriff auf das Zusammenleben in Köln.  
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 11. Februar 2014 – dem Beschluss des Integrati-
onsrats vom 20. Januar 2014 folgend – die Verwaltung beauftragt, ein Verfahren für ein Denkmal zu 
den Anschlägen des NSU in Köln in der Keupstraße und der Probsteigasse zu entwickeln. Das NS-
Dokumentationszentrum wurde federführend damit beauftragt.

4 
Der Dialog mit den Opfern bzw. den Anwohnerinnen und Anwohnern der Keupstraße stand im Zent-
rum des Verfahrens. Bereits die Entwicklung des Verfahrens erfolgte gemeinsam mit ihnen in zwei 
internen und einer öffentlichen Veranstaltung. Der dialogische Weg zum Denkmal wurde dabei als 
ebenso wichtig betrachtet wie das Denkmal selbst. Das so entwickelte Verfahren floss in den Antrag 
ein, den der Rat am 15. Dezember 2015 einstimmig beschloss.  
 
Durchführung des künstlerischen Wettbewerbs 
 
Auf der Grundlage des vom Rat beschlossenen Verfahrens wurde innerhalb von zehn Monaten der 
Wettbewerb zu einem sehr erfolgreichen Abschluss geführt. Das NS-Dokumentationszentrum wurde 
wiederum mit der Durchführung beauftragt. Die Kunsthistorikerin Dr. Barbara Hess beriet das NS-
DOK als Kunstsachverständige. 
 
Auswahlverfahren: Der Kunstwettbewerb wurde in Form eines Einladungswettbewerbs durchge-
führt. Die Kunstexpertinnen und Kunstexperten Ekaterina Degot (künstlerische Leiterin der Akade-
mie der Künste der Welt), Dr. Yilmaz Dziewior (Direktor des Museums Ludwig), Kay von Keitz (Vor-
sitzender des Kunstbeirats) und Dr. Barbara Hess legten in einer Auswahlrunde fest, wer zur Beteili-
gung am Wettbewerb eingeladen werden sollte. Dabei wurden zehn Künstlerinnen und Künstler ver-
schiedener künstlerischer Ausrichtung sowie unterschiedlicher Nationalität und Geschlecht benannt. 
Ihnen wurde zehn Monate gegeben, um bis zum 20. Oktober 2016 einen Entwurf zum Denkmal ein-
zureichen.  
 
Die ausgewählten Künstlerinnen und Künstler bzw. Gruppen waren: 
 
Ulf Aminde 
Matti Braun 
Christine und Irene Hohenbüchler 
Andreas Kaiser 
Kunsthochschule für Medien, Studierende der Klasse von Prof. Mischa Kuball 
Ahmet Öğüt 
Suat Öğüt  
Oda Projesi 
Boris Sieverts 
Hans Winkler 
 
Es wurden schließlich neun Entwürfe eingereicht, da Suat Öğüt keinen Entwurf abgab.  
 
Wie sehr das gesamte Verfahren von dem Gedanken geprägt war, dass die Opfer bzw. die Anwoh-
nerinnen und Anwohner in ihm eine bestimmende Rolle spielen sollten, zeigen dessen Elemente: 
Vorgespräche der Künstlerinnen und Künstlern mit Opfern, Dialogkreis und Jury.     
 
Vorgespräche Künstlerinnen und Künstler mit den Opfern: Die ausgewählten Künstlerinnen und 
Künstler waren verpflichtet (aber auch sehr gerne bereit), mit den Opfern als auch den Anwohnerin-
nen und Anwohnern der Keupstraße Vorgespräche zu führen, um deren Anforderungen und Wün-
sche an ein Denkmal zu erfahren und die örtlichen Bedingungen kennenzulernen. Drei Treffen zwi-
schen Opfern und Künstlerinnen und Künstler fanden statt. Das Restaurant Kilim in der Keupstraße 
bot dazu einen sehr gastfreundlichen Rahmen. Opfer und Anwohnerinnen und Anwohner der Keup-
straße beteiligten sich lebhaft an den Gesprächen. Dazu gebührt ihnen und der IG Keupstraße um 
Meral Sahin und Ahmed Erdogan ein ganz besonderer Dank. Diese ungewöhnliche Vorgehensweise 
war bis dahin noch in keinem Kunstwettbewerb angewandt worden.   
 
Dialogkreis am 30. Oktober 2016: Der Sitzung der Jury waren Werkstattgespräche vorgeschaltet. 
In diesem Diskussionskreis stellten die Künstlerinnen und Künstler ihre Entwürfe vor und standen für 
Nachfragen zur Verfügung. Hier ging es darum, den Dialog zwischen den Künstlerinnen und Künst-
ler, den Opfern bzw. Anwohnerinnen und Anwohnern und den Kunstsachverständigen sowie Vertre-
terinnen und Vertreter von Fachämtern der Verwaltung zu ermöglichen. Dies wurde intensiv genutzt, 
denn die Sitzung dauerte über neun Stunden.

5 
Zu diesem Dialogkreis gehörten: (prinzipiell) alle Opfer der NSU-Anschläge in der Probsteigasse und 
der Keupstraße, die Vorsitzende Meral Sahin und der stellvertretende Vorsitzende Ahmet Erdogan 
von der IG Keupstraße, Mitat Özdemir von der Initiative „Keupstraße ist Überall“, Tayfun Keltek als 
Vorsitzender des Integrationsrates der Stadt Köln, die o. g. Kunstsachverständigen sowie die Vorsit-
zende des Landesverbandes NRW Bildender Künstlerinnen und Künstler (Friederike van Duiven), 
Kay von Keitz als Vorsitzender des Kunstbeirats der Stadt Köln, der Direktor des NS-
Dokumentationszentrums (Dr. Werner Jung) und die Leiterin der damaligen Punktdienststelle Diver-
sity der Stadt Köln (Nina Rehberg).  
 
Sitzung der Jury am 6. November 2016: Bereits eine Woche nach der Sitzung des Diskussions-
kreises tagte die Jury. Im Prinzip war sie ähnlich zusammengesetzt wie der Dialogkreis. Hinzu ka-
men ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied der im Hauptausschuss stimmberechtigt vertrete-
nen Fraktionen und der Bezirksbürgermeister von Köln-Mülheim (Norbert Fuchs). Bereits einen Tag 
darauf wurden in einer Ausstellung alle Entwürfe der Öffentlichkeit präsentiert.  
 
Die Entscheidung der Jury fiel einstimmig zu Gunsten des Entwurfs von Prof. Ulf Aminde aus.  
 
Die Entscheidung der Jury:   
 
„Der Entwurf von Ulf Aminde wird angenommen. 
1. Zur Realisierung des Entwurfs ist ein Dialog mit dem Investor und dem Architekten sowie dem 
Künstler und weiteren Beteiligten (u. a. die Opfer, die sich bislang im Verfahren beteiligt ha-
ben, sowie Vertreter der IG Keupstraße) notwendig. Ziel des Dialogs ist die Umsetzung des 
Entwurfs an dem vom Künstler vorgesehenen Ort, der auch aus Sicht der Jury der geeignets-
te Standort ist. 
2. Sollte das Denkmal an dem vorgeschlagenen Standort nicht umgesetzt werden können, soll 
im Dialogverfahren ein anderer Standort (z. B. im Boulevard) bestimmt werden. Auch dieser 
Standort muss die Raumwirkung des Kunstwerks gewährleisten, da es nur als eine Einheit 
von Bodenplatte, App und der Entfaltung in den Umraum verstanden werden kann.“   
 
Der Siegerentwurf 
Ulf Aminde, geboren 1969, ist Künstler und Filmemacher und lebt in Berlin. Er lehrt als Professor an 
der Weißensee Kunsthochschule Berlin.  
 
Herr Aminde stellt seinen Entwurf folgendermaßen dar: 
„Ausgehend von dem Haus in der Keupstraße 29 wird der Grundriss der Bodenplatte abgenommen. 
In exakt demselben Winkel und parallel zu dem originalen Haus wird eine Bodenplatte in ca. 30 cm 
Stärke an dem dem Denkmal zugewiesenen Platz errichtet. Die Bodenplatte hat ein ca. Maß von 6 x 
25 m. Anhand der Geodaten der Bodenplatte und eines WLAN Senders, der an der Platte aufgebaut 
wird, kann mit einer App auf dem Handy das Fundament zu einem prinzipiell endlos in die Höhe 
wachsendem Haus werden. Das Haus ist mit Hilfe der App auf dem Handy zu sehen. Mit dem Han-
dy kann man sich vor Ort bewegen und sieht auf dem Display immer den jeweiligen Ausschnitt des 
Hauses, als wäre er in der physischen Welt sichtbar. Dabei sind die Wände allerdings Filme, die von 
den Benutzerinnen und Benutzern auf dem Handy aktiviert und betrachtet werden können. Aus der 
Vielzahl der Filme entsteht ein virtuelles Haus, das von jedem betreten werden kann und an dem al-
le eingeladen sind mitzubauen.“ (Aus: Beschreibung des Entwurfes von U. Aminde) 
 
Die große Qualität des Entwurfs ist darin zu erkennen, dass er alle unterschiedlichen Anforderungen 
an das Denkmal erfüllt:  
 
Erinnerung an den Anschlag: Die Bodenplatte aus Beton misst 25 x 6 Meter und entspricht damit 
dem Grundriss des Hauses Keupstrasse 29, wo die Bombe gezündet wurde. Die Bodenplatte wird 
parallel versetzt an anderer Stelle eingelassen und vermittelt damit die Botschaft, dass das, was 
weggebombt bzw. beschädigt werden sollte, an anderer Stelle verdoppelt bzw. dauerhaft bleiben 
wird. Der Künstler sagt dazu: „Mit der Bodenplatte wird ein Fundament gegossen. Sie steht in ihrer 
abstrakten Form für ein noch zu errichtendes Haus. Gemeint ist eine zukünftige Gemeinschaft, die 
ausschließlich auf Diversität und Solidarität aufbaut. Hier geht es darum, eine Grundlage zu schaffen 
– ein Fundament zu legen. Die Bodenplatte wird aber auch gegossen mit der Haltung, etwas wirklich

6 
massiv und unverrückbar in den Boden festsetzen zu wollen. Etwas, das nicht mehr weggedacht 
werden kann.“ 
 
Ort der Begegnung: Die Bodenplatte ist eine Bühne und das Denkmal ein Treffpunkt für die Keup-
straße und das gesamte Viertel. 
 
Mittels App – ein modernes und nachhaltiges Denkmal: Einen wesentlichen Teil des Denkmals bildet 
eine App, die über ein WLAN-Netz im Bereich der Bodenplatte abrufbar sein wird. Sie lässt virtuell 
Wände aus Filmen entstehen, die beispielsweise Dokumentationen zum NSU-Komplex oder zum 
Alltags-Rassismus oder auch Musikvideos enthalten. Vor allem Schülerinnen und Schüler, Studie-
rende, Anwohnerinnen und Anwohner des Viertels und von rassistischen Angriffen Betroffene kön-
nen sich auch zukünftig einbringen und sich an der Erstellung neuer Apps beteiligen. Dadurch wird 
das Denkmal zu einem sich immer wieder erneuernden, modernen Medium, das dem Zusammenle-
ben und der Demokratieförderung dient und sich eindeutig gegen jede Form von Rassismus und 
Diskriminierung stellt.  
 
Kosten 
 
Laut Beschluss des Rates vom 15. Dezember 2015 zum Wettbewerb zum Denkmal zu den An-
schlägen des NSU „sind für Entwurf und Ausführung des Siegerentwurfs zum Denkmal Kosten von 
brutto 50.000 Euro veranschlagt“. 7.000 Euro davon sind das Honorar des Künstlers. Vor dem Hin-
tergrund des Umsetzungszeitraums wird mit einer Summe von 60.000 Euro gerechnet. 
 
Standort 
 
Im Beschluss des Rates vom 15. Dezember 2015 zum Verfahren wurde im Punkt 3 zum Standort 
erklärt, „dass das Denkmal in der Keupstraße bzw. in ihrer unmittelbaren Nähe aufgestellt werden 
soll. Einen sehr guten Standort für das Denkmal stellt der infolge der Neugestaltung des alten Gü-
terbahnhofs Ecke Keupstraße/Schanzenstraße entstehende neue Eingangsbereich dar. Über den 
endgültigen Standort wird der Rat zusammen mit dem Beschluss über den künstlerischen Entwurf 
des Denkmals gesondert beschließen.“ 
Bedauerlicherweise kam es in der Frage des Standorts für das Denkmal zu einem mehrjährigen 
Stillstand. Erst ein Eigentümerwechsel des Grundstücks macht die Verwirklichung am gewünschten 
Standort möglich. Die neue Eigentümerin, die „gentes Gruppe“ aus Düsseldorf, hat die entsprechen-
de Grundstücksfläche zur Verfügung gestellt.  
 
Auf gut 550 Quadratmetern entsteht ein öffentlicher Platz, der dem Denkmal einen würdigen Raum 
gibt. Die Gestaltung des Platzes macht ihn zu einem neuen attraktiven Mittelpunkt für die Keupstra-
ße und auch des Viertels. Es entsteht ein Ort der Begegnung mit einer hohen Aufenthaltsqualität, zu 
dem die Menschen gerne kommen.  
 
Das Denkmal als Lern- und Erinnerungsort 
Das Denkmal auf dem Birlikte-Platz an der Ecke Keupstraße / Schanzenstraße soll sich zu einem 
Lern- und Erinnerungsort entwickeln. Das wesentliche, geradezu sinnstiftende Element des Denk-
mals besteht in der Tatsache, dass mittels der Entwicklung von Apps das Denkmal immer wieder ak-
tualisiert wird. Es entsteht im Lauf der Zeit eine Sammlung von Apps, die am Platz des Denkmals 
abrufbar sein wird. Die Apps bilden ein antirassistisches Filmarchiv. Für die Herstellung der Apps 
und der Zusammenstellung der Themen wird ein öffentlicher Wettbewerb ausgeschrieben, der von 
einer Jury organisiert wird. Einrichtungen wie Schulen und die Hochschule für Medien werden unmit-
telbar einbezogen. Zudem bietet das Denkmal eine Bühne für Veranstaltungen, auf denen an die 
Opfer der NSU-Anschläge gedacht oder über Formen des aktuellen Rassismus informiert werden 
kann. Theater- und Musikdarbietungen, Lesungen oder andere Formen sind ebenso denkbar. 
So wird das Denkmal nicht nur ein Zeichen der Solidarität mit den Opfern rechten Terrors sowie den 
Betroffenen von Rassismus und Diskriminierung. Es regt auch zur Auseinandersetzung mit dem ak-

7 
tuellen Rechtsextremismus und Rassismus an. Und es vermittelt zudem eine positive, auf die Zu-
kunft gerichtete Botschaft: Alle Menschen, die hier leben, gehören zu unserer Stadtgesellschaft. So 
soll das Denkmal auch zeigen, dass das Ziel des NSU, mit Morden die Menschen mit Zuwande-
rungsgeschichte in Deutschland zu bedrohen und gesellschaftlich zu isolieren, letztlich nicht erreicht 
wurde. Es ist vielmehr ein Plädoyer für den Schutz der Menschenwürde, für eine offene, tolerante 
und demokratische Gesellschaft, in der alle Menschen selbstbestimmt und ohne Ausgrenzung leben 
können. 
Insbesondere für die Produktion der App, aber auch für kleinere Veranstaltungsformen sollen jährlich 
15.000 Euro zur Verfügung stehen. Zuständig innerhalb der Stadtverwaltung sind das NS-
Dokumentationszentrum und das Amt für Integration und Vielfalt.  
Gedenktafel Probsteigasse 
Den ersten Anschlag in Köln verübte der NSU am 19. Januar 2001 in dem Geschäft einer iranisch-
stämmigen Familie in der Probsteigasse. Die damals 19jährige Tochter erlitt dabei schwerste Verlet-
zungen. Zu der Tat bekannte sich der NSU in seinem perfiden Bekennervideo, das 2011 bei seiner 
Selbstenttarnung bekannt wurde.  
Daher ist im Zusammenhang mit den NSU-Anschlägen in Köln neben dem Bombenanschlag in der 
Keupstraße auch immer des Anschlags in der Probsteigasse zu gedenken. An dem Haus in der 
Probsteigasse, wo der Anschlag verübt wurde, soll eine Gedenktafel mit folgendem Text angebracht 
werden: 
Den Opfern rechter Gewalt gewidmet 
Zur Erinnerung an den NSU-Anschlag in der Probsteigasse 2001 
Am 19. Januar 2001 explodierte an dieser Stelle in dem Geschäft der iranischstämmigen Fa-
milie M. eine Bombe. Sie war in einer Christstollendose versteckt, die einige Wochen zuvor 
zurückgelassen worden war. Die Bombe ging hoch, als die damals 19-jährige Tochter die Do-
se öffnete. Sie überlebte mit schwersten Verletzungen, das Geschäft wurde völlig zerstört. 
Erst Jahre später wurde über ein Bekenner-Video bekannt, dass neonazistische Verbreche-
rinnen und Verbrecher dafür verantwortlich waren. Neben dem Anschlag in der Probsteigasse 
haben sie zwischen 2000 und 2007 zehn Menschen in sieben deutschen Städten ermordet 
und einen weiteren Bombenanschlag in der Kölner Keupstraße begangen. 
Wir sind bestürzt und beschämt, dass diese terroristischen Gewalttaten über Jahre nicht als 
das erkannt wurden, was sie waren: Morde und Mordversuche aus Menschenhass! 
Wir stehen ein für eine gleichberechtigte, solidarische Gesellschaft – gegen Rassismus und 
Diskriminierung. 
Der Rat der Stadt Köln 
 
Kuratorium Denkmal Keupstraße  
Ein Kuratorium Denkmal Keupstraße zum Gedenken an die Anschläge in der Keupstraße und der 
Probsteigasse und zur Entwicklung des Denkmals zum Lern- und Erinnerungsort soll geschaffen 
werden. So wie der Weg zum Denkmal in einem dialogischen Verfahren mit den Opfern der An-
schläge und Betroffenen entstanden ist, sollte auch die Frage der Zusammensetzung und der Auf-
gaben des Kuratoriums entschieden werden. Das Ergebnis nach Abschluss eines solchen Verfah-
rens wird dem Rat 2022 zum Beschluss vorgelegt. 
Finanzierung

8 
Vorbehaltlich des Inkrafttretens des Haushalts 2022 soll für das Jahr 2022 die Mittelverwendung für 
Sonderausstellungen in Höhe von 10.000 € für die Errichtung der Gedenktafel in der Probsteigasse 
beschlossen werden. Der Sonderausstellungsetat steht im Teilergebnisplan 0401 – Museumsreferat 
in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Hpl.-Entwurf 2022 zur 
Verfügung. Nach Beschlussfassung werden die Mittel als überplanmäßige Aufwendungen in den 
Teilergebnisplan 0410 – NS-Dokumentationszentrum in die Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für 
Sach- und Dienstleistungen umgeschichtet. 
Die Mittel für die Errichtung des Denkmals in Höhe von einmalig 60.000 Euro im Haushaltsjahr 2024 
und für die den Betrieb des Denkmals im Sinne eines Lern- und Erinnerungsorts in Höhe von jährlich 
15.000 Euro ab dem Haushaltsjahr 2023 werden im Teilergebnisplan 0410 – NS-
Dokumentationszentrum in der Zeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen berücksich-
tigt. Das Dezernat für Kunst und Kultur wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 
2023 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschich-
tungen, vorsehen. 
Haushaltsbewirtschaftung in der Corona-Krise 
Der Kunstwettbewerb für die Errichtung des Denkmals zu den Anschlägen des NSU in der Keup-
straße und der Probsteigasse fand 2016 statt. Das Denkmal nicht zu errichten, nachdem eine Eini-
gung über den Standort erzielt wurde, würde einen Affront gegenüber den Opfern darstellen und zu-
dem zu einem erheblichen Imageschaden für die Stadt führen. 
 
 
Anlage 1

Beratungsverlauf (7)

28.09.2021 Integrationsrat
TOP 8.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
25.10.2021 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
26.10.2021 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
28.10.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
28.10.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.7 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
08.11.2021 Finanzausschuss
TOP 10.10 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
09.11.2021 Rat
TOP 10.17 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2699/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
13.09.2021
Erstellt
28.07.2021 15:53