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AN/0050/2023

Stadt kassiert einstweilige Anordnung durch das Verwaltungsgericht

AfD Anfrage nach § 4 16.01.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 02.03.2023, TOP 10.2.1

AfD Anfrage nach § 4

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AfD Anfrage nach § 4

2037 Zeichen

An die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln, 
Frau Henriette Reker, 
An den Vorsitzenden des Ausschusses für 
Soziales, Seniorinnen und Senioren, Herrn 
Bauer-Dahm 
 
Haus Neuerburg  
Gülichplatz 1 – 3  
50667 Köln 
 
Stephan Boyens 
Zimmer 320 
 
Tel: +49 (221) 221-25396  
 
Stephan.Boyens @stadt-
koeln.de 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 16.01.2023 
AN/0050/2023 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 19.01.2023 
 
Stadt kassiert einstweilige Anordnung durch das Verwaltungsgericht - Vorhaben zur Unter-
bringung von Obdachlosigkeit bedrohter Alleinerziehender mit 5 Kindern unzulässig 
Laut der Kölnischen Rundschau vom 16. Januar musste das Verwaltungsgericht im Eilverfahren 
intervenieren, um zu verhindern, dass eine Mutter mit ihren 5 Kindern in zwei Appartements in ei-
nem Hotel untergebracht wird. Das Hotel befände sich am anderen Ende der Stadt von Kita und 
Schule der Kinder. Dies sei von besonderer Relevanz, weil eines der Kinder von Autismus betroffen 
ist und der Besuch seiner alten Schule in diesem Fall besonders wichtig sei. Der Stadt wird insbe-
sondere vorgeworfen, hier wenig ambitioniert nicht alle Möglichkeiten einer geeigneteren Unterbrin-
gung ausgeschöpft zu haben.  
   
Vor diesem Hintergrund stellen sich uns folgende Fragen:  
   
1. Aus welchem Grund hat die Stadt Köln die Wohnung der Familie beschlagnahmt?  
2. Welche Maßnahmen wurden vor der Beschlagnahmung und damit verbundenen Fremdunterbrin-
gung ergriffen, um die Beschlagnahmung abzuwenden?  
3. War die Mutter und die Kinder im Leistungsbezug - und falls ja, welche Leistungen wurde bezo-
gen?  
4. Gab es schon vor Beschlagnahmung der Wohnung durch die Stadt Köln Kontakte mit dem Ju-
gendamt im Rahmen von Hilfe zur Erziehung etc.?  
5. Welche Maßnahmen ergreift die Stadt Köln, um auch künftig die geforderten Maßstäbe des Ur-
teils bei der Vermeidung von Obdachlosigkeit umzusetzen?  
 
gez. Matthias Büschges 
(Fraktionsgeschäftsführer)

Beratungsverlauf (1)

02.03.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 10.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0050/2023
Typ
AfD Anfrage nach § 4
Datum
16.01.2023
Erstellt
16.01.2023 12:41