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Stadt kassiert einstweilige Anordnung durch das Verwaltungsgericht

AfD Anfrage nach § 4 AN/0050/2023 vom 16.01.2023

Stand: Am 02.03.2023 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

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  • AfD Anfrage nach § 4

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    An die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln, Frau Henriette Reker, An den Vorsitzenden des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Herrn Bauer-Dahm Haus Neuerburg Gülichplatz 1 – 3 50667 Köln Stephan Boyens Zimmer 320 Tel: +49 (221) 221-25396 Stephan.Boyens @stadt- koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 16.01.2023 AN/0050/2023 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 19.01.2023 Stadt kassiert einstweilige Anordnung durch das Verwaltungsgericht - Vorhaben zur Unter- bringung von Obdachlosigkeit bedrohter Alleinerziehender mit 5 Kindern unzulässig Laut der Kölnischen Rundschau vom 16. Januar musste das Verwaltungsgericht im Eilverfahren intervenieren, um zu verhindern, dass eine Mutter mit ihren 5 Kindern in zwei Appartements in ei- nem Hotel untergebracht wird. Das Hotel befände sich am anderen Ende der Stadt von Kita und Schule der Kinder. Dies sei von besonderer Relevanz, weil eines der Kinder von Autismus betroffen ist und der Besuch seiner alten Schule in diesem Fall besonders wichtig sei. Der Stadt wird insbe- sondere vorgeworfen, hier wenig ambitioniert nicht alle Möglichkeiten einer geeigneteren Unterbrin- gung ausgeschöpft zu haben. Vor diesem Hintergrund stellen sich uns folgende Fragen: 1. Aus welchem Grund hat die Stadt Köln die Wohnung der Familie beschlagnahmt? 2. Welche Maßnahmen wurden vor der Beschlagnahmung und damit verbundenen Fremdunterbrin- gung ergriffen, um die Beschlagnahmung abzuwenden? 3. War die Mutter und die Kinder im Leistungsbezug - und falls ja, welche Leistungen wurde bezo- gen? 4. Gab es schon vor Beschlagnahmung der Wohnung durch die Stadt Köln Kontakte mit dem Ju- gendamt im Rahmen von Hilfe zur Erziehung etc.? 5. Welche Maßnahmen ergreift die Stadt Köln, um auch künftig die geforderten Maßstäbe des Ur- teils bei der Vermeidung von Obdachlosigkeit umzusetzen? gez. Matthias Büschges (Fraktionsgeschäftsführer)

Beratungsverlauf

  1. 02.03.2023

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    TOP 10.2.1, Entscheidung. Ergebnis: Sache ist erledigt

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