V/0469/2021
Alternatives ÖPNV-Angebot im Verkehrsversuch Hörsterstraße-Bült
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Beschlussvorlage
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V/0469/2021 V/0469/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Alternatives ÖPNV-Angebot im Verkehrsversuch Hörsterstraße-Bült Beantwortung des Prüfauftrages vom 19.05.2021 Beratungsfolge 08.06.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 10.06.2021 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Ausschuss folgt dem Vorschlag der Verwaltung, die Stadtbuslinien 6, 8 und N82 für die gesam- te Dauer des Verkehrsversuches Hörsterstraße -Bült über die Achse Gartenstraße - Fürstenbergstraße zu führen und beauftragt die Verwaltung, das aufgezeigte Konzept zur ergän- zenden ÖPNV-Anbindung des Martiniviertels und des Kreuzviertel gemeinsam mit den Stadtwerken umzusetzen. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster zusätzliche Kosten in Höhe von rund 42.000 € entstehen. Der bisherige Kostenans atz von 160.000 € für den Verkehrsversuch Hörster- straße-Bült (vgl. V/0247/2021) erhöht sich somit auf 202.000 €. Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen und -anlagen Investitionsmaßnah- me 0007 Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung Auszahlungen 2021 42.000 Summe aller Auszahlungen/Saldo 42.000 Amt für Mobilität und Tiefbau 07.06.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Spliethoff Telefon: 492-7213 Spliethoff@stadt- muenster.de - 2 - V/0469/2021 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 bei der o. g. Pro- duktgruppe veranschlagt. Begründung: In der Sitzung des Hauptausschusses vom 19.05.2021 wurde die Verwaltung mit der Durchführung des Verkehrsversuches Hörsterstraße -Bült beauftragt (V/0247/2021). Gleichzeitig wurde beschlos- sen: „Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie bei einer Sperrung der Hörsterstraße auch für Busse die Erreichbarkeit der Altstadt (insbesondere auch für mobilitätseingeschränkte Men- schen) und des Knotenpunkts Bült für Umstiege gesichert werden kann. Dafür soll die erste Pha- se der Verlagerung der Buslinien 6 und 8 entfallen, und die Busse ab Start des Versuches mög- lichst sowohl stadteinwärts als auch auswärts über den Bült fahren. Der Prüfauftrag wird dem AVM zur Entscheidung vorgelegt werden.“ Der Verkehrsversuch sowie die damit verbundene Umlegung der Buslinien ist für einen achtwöchigen Zeitraum zwischen dem 01.08. und 24.09. vorgesehen. Die nachfolgende Prüfung ist in enger Abstimmung mit den Stadtwerken Münster erfolgt. Aufgrund des komplexen Einbahnstraßensystems im Martiniviertel stehen keine sinnvollen Alternativ- strecken zur Verfügung, um den Linienweg der Stadtbuslinien 6, 8 und N82 während der versuchs- weisen Sperrung der Hörsterstraße so zu verändern, dass sowohl stadteinwärts al s auch stadtaus- wärts der Bült angefahren werden kann. Die einzige Möglichkeit zur Anbindung des Bülts besteht über die ursprünglich für die zweite Ver- suchsphase vorgesehen Linienführung. Hier würde der Bült im stadtauswärtigen Betrieb über den regulären Li nienweg (Bült -Neubrückenstraße-Kanalstraße-Ring) angefahren. Im stadteinwärtigen Betrieb verläuft der Linienweg über die Kanalstraße und die Lotharingerstraße, um anschließend am Standesamt jedoch nach links auf das Hörstertor abzubiegen und über die Fürst enbergstraße die Haltestelle Eisenbahnstraße anzufahren. Der Bült kann während des Versuches in dieser Fahrtrich- tung nicht bedient werden. Im Zuge der erfolgten, intensiven Prüfung wurde deutlich, dass diese aufgeteilte Linienführung mit einseitiger Anbindung der Haltstelle Altstadt/Bült nicht favorisiert werden kann. Die einseitige Anbin- dung der Haltestelle Altstadt/Bült wäre wenig kundenfreundlich, da einseitige Anbindungen an dop- pelseitigen Haltestellen oft nicht wahrgenommen oder verstanden werden und der notwendige, mehr- fache Linienweg- und Fahrplanwechsel innerhalb weniger Wochen zu Verwirrung aufgrund (veralte- ter) Fehlinformationen führen kann. Zudem wäre der Aufwand für die Stadtwerke in der Vorbereitung, Organisation und Umsetzung des mehrfachen Linienweg - und Fahrplanwechsels immens, was nicht zuletzt auch das Risiko einer mangelnden Verlässlichkeit des ÖPNVs während des Verkehrsversu- ches erhöht. Im Gegensatz dazu kann durch die Beibehaltung der ursprünglich vorgeschlagenen, gestreckten Bus- linienführung während des gesamten Verkehrsversuches über die Achse Gartenstraße - Fürstenbergstraße ein gleichbleibender, stabiler und zuverlässig ein zuplanender Zustand sicherge- stellt werden, auf den sich die Kundinnen und Kunden einstellen können. Die gestreckte Führung schafft Reisezeitvorteile für Fahrgäste vom und zum Hauptbahnhof und die bestehenden Umstiegs- beziehungen am Bült können sämtlich auch an der Eisenbahnstraße wahrgenommen werden. Hier bietet sich Fahrgästen mit dem Fahrtziel Altstadt beispielsweise die Möglichkeit, bussteiggleich in die Buslinien 2 oder 10 umzusteigen und bis zum Domplatz weiterzufahren. Weiterhin liegt die Umleitung in vergleichsweise geringer Entfernung zum heutigen Linienweg und in Kombination mit den auf der Nordstraße verkehrenden Buslinien ist auch während des Verkehrsver- - 3 - V/0469/2021 suches die durchgehende ÖPNV-Erschließung des Kreuzviertels im 400 m-Radius sichergestellt. Zugleich steigert die Führung über die Achse Gartenstraße -Fürstenbergstraße in Kombination mit dem Verkehrsversuch zur durchgehenden Busspur zwischen Hewarthstraße und Landeshaus (vgl. V/257/2021) auch die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes am Landeshaus, da durch die Abfahrt der o. g. Buslinien in Geradeausrichtung die Räumung des Knotenpunktes beschleunigt wird, sodass mehr Busse pro Umlauf passieren können. Die betriebliche Entlastung des Knotenpunktes trägt zu- dem auch zum Erhalt des Reisezeitvorteils be i, den die Busse über die durchgehende Busspur im Vorfeld erhalten. Aus verkehrsfachlicher Sicht ist der geeignetste Lösungsansatz daher weiterhin, die bereits in Vorla- ge V/0247/2021 vorgeschlagene Buslinienführung über die Achse Gartenstraße -Fürstenbergstraße für die gesamte Dauer des Verkehrsversuches beizubehalten. Um die Erreichbarkeit der Altstadt und der zentralen Haltestelle Altstadt/Bült während des Verkehrsversuches dennoch sicherzustellen, hat die Stadtverwaltung gemeinsam mit den Stadtwerken ein e ergänzende ÖPNV-Anbindung des Mar- tini- und des Kreuzviertels während des Verkehrsversuches ausgearbeitet. Die Ergänzung sieht vor, als Ersatz für die umgeleiteten Stadtbuslinien einen Shuttle -Bus in Form eines barrierefreien Kleinfahrzeuges (Kleinbus, Loop-Fahrzeug, o. ä.) auf eine festen Rundlinie zwi- schen den Haltestellen Pumpenhaus/Lublinring und Altstadt/Bült verkehren zu lassen. Über die Um- stiegsmöglichkeiten an den Haltestellen wird die ÖPNV -Anbindung des Martini - und Kreuzviertels sowie der Altst adt insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen sicherstellt. Der genaue Li- nienweg wird noch erarbeitet. Die Kosten für den Einsatz des Shuttle -Busses für die gesamte Dauer des Verkehrsversuches belaufen sich voraussichtlich auf rund 25.000 €. Als weiterer Baustein ist zudem ein Rikscha-Shuttle vorgesehen, das die beiden Haltepunkte Hörster- tor und Altstadt/Bült in einem festen Takt und auf direktem Weg über die Hörsterstraße miteinander verknüpft. Für die Busfahrgäste mit Fahrtziel Altstadt/Bült en tsteht so eine attraktive und schnelle Al- ternative zum Umstieg an der Eisenbahnstraße. In Kombination mit den geplanten Straßenraumum- gestaltungen im Rahmen des Verkehrsversuches und dem dadurch zu erwartenden Publikumsver- kehr wird zudem eine vermehrte Aufm erksamkeit auf klima- und stadtverträglicher Formen des Per- sonentransports gelenkt. Eine besondere Kennzeichnung oder Ausstattung der Rikscha, die ihre Funktion als „Stadtbus-Ersatz“ oder „Stadtbus-Verbinder“ erkennen lässt, wird noch geprüft. Die Kos- ten für den Einsatz des Rikscha-Shuttles für die gesamte Dauer des Verkehrsversuches belaufen sich auf rund 17.000 €. Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, die Stadtbuslinien 6, 8 und N82 für die gesamte Dauer des Verkehrsversuches Hörsterstraße -Bült wie geplant über die Achse Gartenstraße - Fürstenbergstraße zu führen und zusätzlich die in dieser Vorlage dargestellte, ergänzende ÖPNV - Anbindung des Martiniviertels und des Kreuzviertel gemeinsam mit den Stadtwerken umzusetzen. Das Ergänzungsangebot ka nn die eingeschränkte ÖPNV -Erreichbarkeit der betroffenen Quartiere und Ziele während des Verkehrsversuches effektiv ausgleichen. Zugleich verbessert der diversifizier- te und bedarfsorientierte Lösungsvorschlag das ÖPNV -Angebot für die betroffenen Nutzer/ -innen gegenüber dem heutigen Status Quo und insbesondere gegenüber der ursprünglich geplanten Ver- suchs-Buslinienführung. Als Reduktionsvariante wird der Verzicht auf das nicht barrierefreie Rikscha -Shuttle vorgeschlagen. Die dadurch entfallende Direktverk nüpfung der Haltestellen Hörstertor und Altstadt/Bült wäre dann ebenfalls über den Shuttlebus zu bedienen. Die Kosten der Maßnahme reduzieren sich in der Reduk- tionsvariante um rund 17.300 € auf insgesamt rund 25.200 €. In Vertretung - 4 - V/0469/2021 gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0469/2021 Kurzüberblick Aufgrund der versuchsweisen Sperrung der Hörsterstraße verkehren die Stadtbuslinien 6, 8 und N82 für 8 Wochen auf geändertem Linienweg über die Gartenstraße und Fürstenbergstraße. Die hierdurch entstehende Verschlechterung der ÖPNV-Anbindung entlang des heutigen Linienwe- ges wird durch den Einsatz eines Ersatz-Shuttle-Verkehrs mit Kleinfahrzeugen zwischen den Hal- testellen Pumpenhaus/Lublinring und Altstadt/Bült sowie eines Rikscha-Shuttles zwischen den Haltestellen Hörstertor und Altstadt/Bült ausgeglichen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Weiterentwicklung zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erleb- nisqualität“ verfolgt. Teilziele sind die Verbesserung der ÖPNV-Anbindung in der Altstadt bei gleichzeitiger Erprobung einer klimagerechten und (alt-)stadtverträglichen Umgestaltung und Neuausrichtung des ÖPNV. Die Durchführung der Maßnahme ist an die Durchführung des Verkehrsversuches Hörsterstraße- Bült (V/0247/2021) gekoppelt und für das Jahr 2021 vorgesehen. Durch die Maßnahme entstehen zusätzliche Kosten im Rahmen des o. g. Projektes in Höhe von rund 42.000 €. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage auf- geführten Reduktionsvariante zu entnehmen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Maßnahme verbessert die ÖPNV-Anbindung während der Erprobung unterschiedlicher Bau- steine zur klimagerechten Umgestaltung und Umverteilung des öffentlichen Verkehrsraumes zu- gunsten des nicht-motorisierten Verkehrs und leitet daraus Erkenntnisse für dauerhafte Imple- mentation solcher Bausteine in vergleichbare Räume ab.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (10)
- Fürstenbergstraße
- Kanalstraße
- Lotharingerstraße
- Eisenbahnstraße
- Nordstraße
- Hörsterstraße
- Neubrückenstraße
- Gartenstraße
- Domplatz
- Lublinring
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Details
- Aktenzeichen
- V/0469/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.05.2021
- Erstellt
- 27.05.2021 15:23