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4270/2018

AN 1695/2018 Pflegeplätze im Stadtbezirk Nippes

Beantwortung einer Anfrage (BV) 20.12.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 31.01.2019, TOP 7.1.4

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

5188 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/50/503 
 
Vorlagen-Nummer 
 4270/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 31.01.2019 
 
AN 1695/2018 Pflegeplätze im Stadtbezirk Nippes 
Die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Nippes fragt mit Schreiben Eingang beim Bezirksbürgermeis-
ter am 22.11.2018: 
 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
zunehmend haben Angehörige von zu pflegenden Personen Probleme damit, einen adäquaten Pfle-
geplatz zu finden. Daher fragt die CDU-Fraktion: 
 
1. Wie viele stationäre Pflegeplätze sowie Plätze für Tagespflege gibt es im Bezirk Nippes? 
2. Wie hoch ist der Bedarf für Pflegeplätze aktuell und wie wird er für die kommenden Jahre ge-
schätzt? 
3. Welche Maßnahmen ergreift die Stadt, um den Bedarf zu decken? 
4. Sind Planungen für den Bau von weiteren Pflegeheimen bekannt bzw. weist die Stadt dafür 
Grundstücke aus? 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Im Stadtbezirk 5/Nippes stehen Stand Dezember 2018 
 1.116 vollstationäre Dauerpflegeplätze 
in 17 vollstationären Dauerpflegeeinrichtungen 
davon 62 eingestreute Kurzzeitpflegeplätze 
in 11 vollstationären Dauerpflegeeinrichtungen 
 28 Tagespflegeplätze in 2 Tagespflegeeinrichtungen 
zur Verfügung. 
 
Ein Ersatzneubau mit zusätzlichen 32 neuen vollstationären Dauerpflegeplätzen ist in Planung. 
Weitere Planungen sind derzeit für den Stadtbezirk 5/Nippes nicht bekannt. 
 
Veränderungen im gesamtstädtischen Bestand der Kölner vollstationären Dauerpflegeeinrichtungen 
haben dazu geführt, dass der rein rechnerische Prognosewert an fehlenden vollstationären Dauer-
pflegeplätzen für 2025 aktuell bei rund 1.500 Plätzen für ganz Köln liegt. Durch laufende Umbau- und 
Anpassungsmaßnahmen der Bestandseinrichtungen an die Vorgaben des Alten- und Pflegegesetz 
Nordrhein-Westfalen (APG NRW) und Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) werden voraussichtlich 
noch weitere vollstationäre Dauerpflegeplätze wegfallen. Zeitgleich sind nur wenige Plätze im Bauver-
fahren. 
 
Insgesamt besteht in Köln für viele verschiedene Zielgruppen, wie z.B. Studenten, Familien, Senio-

2 
 
ren, Kinder, Schüler und Geflüchtete ein großer Bedarf an Grundstücken für entsprechende Einrich-
tungen und Wohngebäude. Kölner Grundstückspreise und Renditevorstellungen der Investoren von 
möglichen vollstationären Dauerpflegeeinrichtungen stehen in Konkurrenz zu der gesetzlich niedrig 
festgelegten Refinanzierung der Baukosten bzw. Miete/Pacht. Dies ist nach Aussage von potentiellen 
Investoren ein wesentlicher Grund für die Zurückhaltung bei Neubauplanungen. 
 
Die Vergabe von Fördergeldern wurde durch ein EU-Urteil mit Blick auf die freie Marktwirtschaft vor 
vielen Jahren als nicht rechtskonform eingestuft. Hierdurch fehlt es der Kommune an finanziellen 
Steuerungsmöglichkeiten für den Bau von vollstationären Dauerpflegeeinrichtungen. 
 
Die Fachverwaltung geht dennoch konkret auf bereits in Köln ansässige Träger und Betreiber von 
vollstationären Dauerpflegeeinrichtungen zu, mit dem Ziel, sie für den Bau von neuen vollstationären 
Dauerpflegeplätzen zu gewinnen. Gleiches gilt für die größeren Wohnungsbauunternehmen in Köln, 
die die Fachverwaltung bereits kontaktiert hat bzw. sukzessive noch kontaktieren wird. In diesem Zu-
sammenhang wird die Fachverwaltung auch prüfen, ob die Angebote von Wohngemeinschaften (am-
bulant betreutes Wohnen) und das sogenannte „Service-Wohnen“ ausgebaut werden können. 
 
Aufgrund der Entwicklung des gesamtstädtischen Auslastungsmonitorings im ersten Halbjahr 2018 
(Anstieg der monatlichen Auslastung auf über 98 %) wird es immer wichtiger, auch unkonventionelle 
und kreative Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln bzw. zu betrachten, um Köln zu den dringend benö-
tigten neuen zusätzlichen vollstationären Dauerpflegeplätzen bzw. -einrichtungen zu verhelfen. Dazu 
zählt z.B. nach Einschätzung der Fachverwaltung möglicherweise die in der Presse veröffentlichten 
Absicht des Rewe-Konzerns, in Anbindung an ihre Supermärkte Wohnungen und Pflegeheime zu 
bauen. Der REWE-Konzern wurde hierzu angeschrieben. 
 
Ein weiterer wichtiger Baustein für den Ausbau der pflegerischen Versorgungsstruktur in Köln ist, bei 
neuen größeren Planungsgebieten Grundstücke für Pflegeangebote ambulant bis vollstationär einzu-
planen bzw. vorzusehen. Entsprechende Gespräche mit den zuständigen Ämtern werden derzeit von 
der Fachverwaltung initiiert. 
 
Auch wenn die rein rechnerischen Ergebnisse und Bedarfe an vollstationären Dauerpflegeplätzen die 
sozialen, gesellschaftlichen, gesetzlichen Einflussfaktoren nicht berücksichtigen, ist es unstrittig, dass 
perspektivisch neue zusätzliche vollstationäre Dauerpflegeeinrichtungen benötigt werden. Um die 
Wirkung der vorgenannten Einflussfaktoren besser einschätzen zu können, wird für den nächsten 
Bericht über die örtliche Planung externe Unterstützung eingeholt, die auch die kleinräumige Betrach-
tung vornehmen soll. Vorbereitende Maßnahmen wurden bereits eingeleitet. 
 
Darüber hinaus soll der zurzeit steigende Ausbau von Tagespflegeangeboten verstärkt beratend be-
gleitet werden.

Beratungsverlauf (1)

31.01.2019 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 7.1.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4270/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
20.12.2018
Erstellt
20.12.2018 07:55