2290/2020
Sauberkeit im Umfeld des Konrad-Adenauer-Tierheims; Mitteilung zum Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen AN/0810/2020
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Mitteilung BV
3612 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/322/4 Vorlagen-Nummer 2290/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Sauberkeit im Umfeld des Konrad-Adenauer-Tierheims; Mitteilung zum Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen AN/0810/2020 Mit Beschluss AN/0810/2020 vom 15.06.2020 bittet die Bezirksvertretung Rodenkirchen die Verwal- tung um Prüfung und ggfs. sofortige Umsetzung eines dauerhaften Glas- und Flaschenverbots in der Umgebung des Konrad-Adenauer-Tierheims. Zudem bittet sie um konsequente Kontrollen des Be- reichs im Hinblick auf die Einhaltung und Durchsetzung der Kölner Stadtordnung. Sie bittet zuletzt um eine Erhöhung der Mülleimerkapazitäten und die Aufstellung eines Altglascontainers. Aufgrund des oben genannten Beschlusses begann der städtische Ordnungsdienst mit einer intensi- veren Bestreifung der Umgebung des Konrad-Adenauer-Tierheims. Insbesondere im Juni wurden bei mehreren Kontrollen des Bolz- und Basketballplatzes jeweils nur wenige Jugendliche angetroffen; teilweise sogar niemand. Anzeigen wurden mangels ordnungswidrigen Verhaltens nicht gefertigt. Auch in den nachfolgenden Wochen wurden nur kleinere Gruppen von Jugendlichen angetroffen. Der Bereich wird dennoch fortlaufend im Rahmen der Kapazitäten kontrolliert. Eine Anfrage bei der Kölner Polizei ergab, dass es in dem Bereich zu einer deutlichen Zunahme ille- galer Müllentsorgung gekommen sei. Der Bereich sei in Bezug auf Drogenhandel und -konsum sowie in Bezug auf Körperverletzungsdelikte in der Vergangenheit nicht auffällig geworden. Die Polizei Köln entscheide über die Verfolgung von Störungen der Sauberkeit und anderen Ord- nungsstörungen nach polizeilicher Lagebeurteilung. Handlungsleitend seien dabei die weiteren Auf- gaben der Polizei, vorrangig die subsidiäre Gefahrenabwehr sowie die Verhütung und Verfolgung von Straftaten. Diese Aufgaben ließen eine häufigere Bestreifung des Bereichs in aller Regel nicht zu. Aus Sicht der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB GmbH) seien mit insgesamt neun Papier- körben ausreichende Kapazitäten zur Abfallentsorgung vor Ort vorhanden. Gegebenenfalls könne aber noch eine Steigerung der Kapazitäten erfolgen. Ein Glas- oder Flaschenverbot kommt für das Umfeld des Konrad-Adenauer-Tierheims aus rechtli- chen Gründen nicht in Betracht. Ein derartiges Verbot setzt voraus, dass bereits das bloße Mitführen von Glasbehältnissen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit hervorruft und nicht erst die ord- nungswidrige Entsorgung des Glases. Es müssen sich daher Hinweise finden, dass jede Person, die Glasbehältnisse in dem entsprechenden Bereich mit sich führt, diese Behältnisse ordnungswidrig entsorgen wird. Alternativ müssen gegenwärtige und erhebliche Gefahren vorliegen, die eine Inan- spruchnahme von sich ordnungsgemäß verhaltenden Personen rechtfertigen können. Hierbei handelt es sich um strenge Anforderungen, die beispielsweise im Kölner Straßenkarneval angesichts der massenhaften und anderweitig unvermeidbaren Verstöße gegen die Kölner Stadtordnung erfüllt sind. Während nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen diese Voraussetzungen im Kölner Straßenkarneval ausnahmsweise noch erfüllt sind, ist die Situation im Umfeld des Konrad-Adenauer-Tierheims in ihrem Ausmaß nicht mit den Geschehnissen des Stra- ßenkarnevals vergleichbar. Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse wäre ein dauerhaftes Mitführungs- verbot von Glasbehältnissen im Umfeld des Konrad-Adenauer Tierheims somit nicht verhältnismäßig. 2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2290/2020
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 22.10.2020
- Erstellt
- 27.07.2020 11:15