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0698/2020

Erweiterung der Umweltzone im Stadtbezirk Kalk (AN/1170/2019)

Beantwortung einer Anfrage (BV) 05.03.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 12.03.2020, TOP 9.1.3

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2054 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/57/574 
 
Vorlagen-Nummer 
 0698/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 12.03.2020 
 
Erweiterung der Umweltzone im Stadtbezirk Kalk (AN/1170/2019) 
Hier: Nachfragen in der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 10.10.2019, TOP 9.1.1 
Bezirksvertreter Herr Klein (SPD-Fraktion) nimmt Bezug auf die Beantwortung der Anfrage vom 
05.09.2019 und bittet um Erläuterung zu folgenden Fragen: 
1. Die Verwaltung führt in Ihrer ersten Beantwortung aus, dass sichergestellt ist, dass genügend 
Umstiegsmöglichkeiten vom Individualverkehr zum ÖPNV bestehen. Gerade im Hinblick da-
rauf, dass der Park-&-Ride-Platz am Königsforst viel zu klein ist, möchte Herr Klein gerne wis-
sen, wie die Verwaltung die „genügende Anzahl an Umstiegsmöglichkeiten“ beziffert. 
2. Zur dritten Frage bittet er um eine ergänzende Antwort, wie die Verwaltung auf Privatgelände 
bzw. auf firmeneigenen Parkplätzen überprüft, ob die dort abgestellten Fahrzeuge eine gültige 
Feinstaubplakette besitzen.  
 
Antwort der Verwaltung 
 
1. Die Begrifflichkeit „genügende Anzahl an Umstiegsmöglichkeiten“ bezieht sich darauf, dass 
der Park & Ride-Parkplatz am Königsforst ohne Verstoß gegen die Umweltzone erreichbar ist. 
 
Aktuell verfügt der Park & Ride-Parkplatz Königsforst über 180 Stellplätze, die zu 99 Prozent 
ausgelastet sind. Es ist geplant die Anlage zeitnah zu erweitern. Die Stadtverwaltung ermittelt 
derzeit den Bedarf. Parallel hierzu hat die KVB den Bedarf an Zuschussmitteln für einen Aus-
bau beim NVR angemeldet, um nach Feststellung des Ausbaubedarfs zeitnah tätig werden zu 
können. Aufgrund der zeitlichen Abläufe wird es aber erst mittelfristig möglich sein den Pend-
lern in Königsforst zusätzliche Stellplätze zur Verfügung zu stellen. 
 
2. Der Verkehrsdienst der Stadt Köln ist nur für die Kontrollen im öffentlichen Straßenland zu-
ständig. Auf Privatgelände ist der Verkehrsdienst nicht befugt, Kontrollen durchzuführen.

Beratungsverlauf (1)

12.03.2020 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0698/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
05.03.2020
Erstellt
02.03.2020 10:34