0356/2026
Anfrage AN/0214/2026 "Alternativen zur Verdrängung der katholischen Hauptschule am Rhein durch das Gymnasium Neustadt Nord"
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Anlage 1 Schulgrundstück Gereonsmühlengasse
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Anlage 1 Schulgrundstück Gereonsmühlengasse Mittelpunkt: 355898, 5645750 1:1000 Herausgeber: Stadt Köln - Der Oberbürgermeister Erstellt am: 03.02.2026Seite 1 / 1
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Gez. Voigtsberger Dezernat, Dienststelle IV/40 Vorlagen-Nummer 04.02.2026 0356/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 04.02.2026 Anfrage AN/0214/2026 "Alternativen zur Verdrängung der katholischen Hauptschule am Rhein durch das Gymnasium Neustadt Nord" Anfrage der Fraktion Die Linke zur Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 04.02.2026: 1. Das Gymnasium Neustadt-Nord soll künftig an zwei Standorten entstehen. Die Sekundar- stufe I soll in ein Gebäude in der Gereonsmühlengasse ziehen. Wurde die Möglichkeit ei- nes Anbaus an das bestehende Gebäude dort geprüft, um ausreichend Räume an einem Standort zu schaffen? 2. Gibt es dort die Möglichkeit einen Anbau zu errichten oder übergangsweise zusätzliche Räume in Containern zu schaffen? 3. Ist die Möglichkeit geprüft worden, durch Kooperation zwischen innerstädtischen Schulen das am Schulstandort selbst benötigte Raumprogramm des Gymnasiums Neustadt-Nord abzusenken, etwa indem Fachräume anderer Schulen mitgenutzt werden? 4. Wie hoch wären jeweils ungefähr die Kosten für die Baumaßnahmen, wenn das Gymna- sium Neustadt-Nord allein am Standort Gereonsmühlengasse bliebe, der vergrößert wird, und in der Variante Umzug an die beiden geplanten Standorte inklusive Umbaumaßnah- men dort? Antwort der Verwaltung: Zu 1. und 2: Das im Eigentum der Stadt Köln befindliche Schulgrundstück Gereonsmühlen- gasse bietet bei Erhalt des vorhandenen Baukörpers keine Kapazitäten für die Errichtung von Erweiterungsbauten oder die Aufstellung von Containern, die eine Unterbringung der gesamten Sekundarstufe II ermöglichen würden. Schon im derzeitigen Zustand ist die Flä- che für den Schulhof und die auf dem Grundstück nachzuweisenden Stellplätze für PKWs und Fahrräder sehr knapp. Die vorhandene nicht bebaute Fläche auf dem Grundstück ist weder für einen Erweiterungsbau noch für eine Containeranlage ausreichend dimensio- niert. Zu 3. Welche Kooperationen das Gymnasium Neustadt-Nord eingeht, kann nicht durch den Schulträger beeinflusst werden, da es sich hierbei um eine innerer Schulangelegenheit handelt. Allerdings würde auch bei einer Kooperation nicht das Raumprogramm reduziert werden können. Zu 4. Da ein Erweiterungsbau am Standort Gereonsmühlengasse nicht realisiert werden kann, ist eine Kostenschätzung obsolet. 2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0356/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 04.02.2026
- Erstellt
- 03.02.2026 14:47