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0356/2026

Anfrage AN/0214/2026 "Alternativen zur Verdrängung der katholischen Hauptschule am Rhein durch das Gymnasium Neustadt Nord"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 04.02.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 04.02.2026

Anlage 1 Schulgrundstück Gereonsmühlengasse

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Anlage 1 Schulgrundstück Gereonsmühlengasse

164 Zeichen

Anlage 1 Schulgrundstück Gereonsmühlengasse
Mittelpunkt: 355898, 5645750
1:1000
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Der Oberbürgermeister
Erstellt am: 03.02.2026Seite 1 / 1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2425 Zeichen

Gez. Voigtsberger 
 
 
Dezernat, Dienststelle  
IV/40 
 
Vorlagen-Nummer 04.02.2026 
 0356/2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 04.02.2026 
Anfrage AN/0214/2026 "Alternativen zur Verdrängung der katholischen Hauptschule am 
Rhein durch das Gymnasium Neustadt Nord" 
Anfrage der Fraktion Die Linke zur Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 
04.02.2026: 
1. Das Gymnasium Neustadt-Nord soll künftig an zwei Standorten entstehen. Die Sekundar-
stufe I soll in ein Gebäude in der Gereonsmühlengasse ziehen. Wurde die Möglichkeit ei-
nes Anbaus an das bestehende Gebäude dort geprüft, um ausreichend Räume an einem 
Standort zu schaffen? 
2. Gibt es dort die Möglichkeit einen Anbau zu errichten oder übergangsweise zusätzliche 
Räume in Containern zu schaffen? 
3. Ist die Möglichkeit geprüft worden, durch Kooperation zwischen innerstädtischen Schulen 
das am Schulstandort selbst benötigte Raumprogramm des Gymnasiums Neustadt-Nord 
abzusenken, etwa indem Fachräume anderer Schulen mitgenutzt werden? 
4. Wie hoch wären jeweils ungefähr die Kosten für die Baumaßnahmen, wenn das Gymna-
sium Neustadt-Nord allein am Standort Gereonsmühlengasse bliebe, der vergrößert wird, 
und in der Variante Umzug an die beiden geplanten Standorte inklusive Umbaumaßnah-
men dort? 
Antwort der Verwaltung: 
Zu 1. und 2: Das im Eigentum der Stadt Köln befindliche Schulgrundstück Gereonsmühlen-
gasse bietet bei Erhalt des vorhandenen Baukörpers keine Kapazitäten für die Errichtung 
von Erweiterungsbauten oder die Aufstellung von Containern, die eine Unterbringung der 
gesamten Sekundarstufe II ermöglichen würden. Schon im derzeitigen Zustand ist die Flä-
che für den Schulhof und die auf dem Grundstück nachzuweisenden Stellplätze für PKWs 
und Fahrräder sehr knapp. Die vorhandene nicht bebaute Fläche auf dem Grundstück ist 
weder für einen Erweiterungsbau noch für eine Containeranlage ausreichend dimensio-
niert. 
Zu 3. Welche Kooperationen das Gymnasium Neustadt-Nord eingeht, kann nicht durch den 
Schulträger beeinflusst werden, da es sich hierbei um eine innerer Schulangelegenheit 
handelt. 
Allerdings würde auch bei einer Kooperation nicht das Raumprogramm reduziert werden 
können. 
Zu 4. Da ein Erweiterungsbau am Standort Gereonsmühlengasse nicht realisiert werden 
kann, ist eine Kostenschätzung obsolet.

2

Beratungsverlauf (1)

04.02.2026 Ausschuss Schule und Weiterbildung
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0356/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
04.02.2026
Erstellt
03.02.2026 14:47