V/0012/2007
Querungshilfe Gremmendorfer Weg in Höhe der Gaststätte Heuckmann/ (Schulwegsicherung)
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Anlage 2
548 Zeichen
Anlage 2 VE v 2 2 2 v4 JJopuauua.g u F1M Jap Sbueb / sanuyeg sap prasag un ayyusi £ , (€ 3) Bam | „8}J0opuawwaug v & v Pa ueıdabe7 / netuapnug pan -aageaıs y Bm i ME pn | wann 2! or nms ı za | | % N aM Wu JBSJ3A zjneyqy 'yoa | I vazyassan Vazyasıan £ Bunwwi4sgy ers uneZZ]oH "yJoA NV lsoss| lH! 10H 'Y ZNaIYSEaJPUYy "YJoR Fr ee Rz = 7 zZ WO umieny 195) n H - en 2 7 / 2. (69:95) en 7: u nr (699) 4 Beginn der Baustrecke < (20.5) 7 y 2 e / 4834U3 [6) negsny *ysoA 2 3 ay213 "yJoA ve Iyasuy / R 0+062.129 45 78'95 0+000.000 17357
Anlage 1
14925 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER Stadtplanungsamt Betrifft Querungshilfe auf dem Gremmendorfer Weg in Höhe des Wochenmarktes/Gaststätte "Haus Heuck- mann" Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Südost vom 14.10.2000 (lfd. Nr. 60/2000, Anlage 1) Beratungsfolge 13.05.2003 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht Allgemeines: Mit dem Antrag der CDU -Fraktion an die Bezirksvertretung Münster -Südost soll die Verwaltung beauftragt werden, auf dem Gremmen dorfer Weg in Höhe des Wochenmarktes/Gaststätte "Haus Heuckmann" eine Querungshilfe zu errichten. Die Verwaltung hat verschiedene Möglichkeiten zur Anlage einer Querungshilfe eingehend mit dem nachfolgenden Ergebnis geprüft: Bestandsanalyse: Der Gremmendorfer Weg ist als Kreisstraße K 3 klassifiziert und von überörtlicher Verkehrsbedeu- tung. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h. Der Straßenquerschnitt gliedert sich je Fahrtrichtung in - 1 Fahrstreifen, - 1 Park-/Grünstreifen, - 1 Radweg und - 1 Gehweg. Das Verkehrsaufkommen wurde letztmalig am 25.04.2002 mit 8.800 Kfz/Tag ermittelt. Im Rahmen dieser Verkehrszählung wurde gleichzeitig auch das jeweils bis ca. 50 m links bzw. bis ca. 50 m rechts der WLE querende Fußgänger- und Radfahrerpotenzial festgestellt (s. nachfolgende Tabel- le). Das Verkehrsaufkommen aus den parallel zur WLE in Sackgassenlage angrenzenden und in den Gremmendorfer Weg einmündenden Seitenstraßen resultiert aus dem Quell - und Zielverkehr der anliegenden Wohnbebauung und ist als gering einzustufen. Kfz -Durchgangsverkehr findet hier nicht statt. Einmal pro Woche, freitagnachmittags, wird die nordöstlich der WLE gelegene Sac k- gasse als Wochenmarktfläche genutzt. Öffentliche Berichtsvorlage an die Bezirksvertre- tung Münster-Südost Vorlagen-Nr.: Ergänzung: 162/2003 Auskunft erteilt: Herr Witt Ruf: 4 92-61 57 E-Mail: WittG@stadt-muenster.de Datum: 30.04.2003 Anlage 1 Die beidseits des Gremmendorfer Weges anliegenden Längsparkstreifen im Bereich des Geträ n- kemarktes und der Gaststätte „Haus Heuckmann“ werden regelmäßig stark frequentiert und auch als Liefer- und Ladezone genutzt. Die Sicherung des WLE -Bahnüberganges wird mittels Andreaskreuzen und einer Blinklichtanlage sichergestellt. In den letzten 3 Jahren ereigneten sich im Bereich des Bahnüberganges Gremmendorfer Weg/WLE nach Informationen der Polizei keine Verkehrsunfälle mit beteiligten Fußgängern oder Radfahrern. Verkehrszählung Gremmendorfer Weg/WLE vom 25.04.2002 Uhrzeit Kfz Lz+Lkw+Bus Radfahrer- Querverkehr bis ca. 50 m südwestlich der WLE Fußgänger- Querverkehr bis ca. 50 m südwestlich der WLE Radfahrer- Querverkehr bis ca. 50 m nordöstlich der WLE Fußgänger- Querverkehr bis ca. 50 m nordöstlich der WLE Fußgänger- Querverkehr Summe: bis ca. 50 m südwestlich u. nordöst- lich der WLE Radfahrer- Querverkehr Summe: bis ca. 50 m südwestlich u. nordöst- lich der WLE 07 - 08 551 29 29 7 56 6 13 85 12 - 13 575 40 34 5 22 13 18 56 13 - 14 482 30 23 6 32 4 10 55 16 - 17 799 22 64 16 60 25 41 124 Planungsansatz: Vom Grundsatz her gelangen in der Praxis im Bereich der Hauptverkehrsstraßen Fußgängerübe r- wege (FGÜ), Fußgänger -Lichtsignalanlagen (FG-LSA) oder auc h Mittelinseln als Überquerungshi l- fen in Abhängigkeit der jeweiligen Einsatzkriterien entsprechend den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R -FGÜ 01), den Richtlinien für Signalanlagen (RiLSA - Ausgabe 1992), den Empfehlungen für die Anlage von Hauptverkehrsstraßen (EAHV ’93) sowie der Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Anwendung. Insbesondere sind zu berücksichtigen: - Das Kfz-Verkehrsaufkommen, - das die Straße querende Fußgänger- und auch Radverkehrsaufkommen, - die Hauptwegebeziehungen der querenden Fußgänger und Radfahrer, - der Abstand zu vorhandenen Querungshilfen, Lichtsignalanlagen und Bahnübergängen, - Straßeneinmündungen, - Grundstückszufahrten, - Sichtverhältnisse. Unter Beachtung der aufgezeigten Einsatzkriterien ist zu den e inzelnen Überquerungshilfen Nach- folgendes festzustellen: Fußgängerüberweg (FGÜ - Zebrastreifen): Ein FGÜ in unmittelbarer Nähe zu dem Bahnübergang Gremmendorfer Weg/WLE wird aus verkehr- licher und auch aus verkehrsrechtlicher Sicht als kritisch angesehen. Es muss sichergestellt we r- den, dass bei einer Zugfahrt der Bahnübergang vom Fahrzeugverkehr geräumt werden kann. Da der Fußgängerverkehr an einem FGÜ das Vorrangrecht hat, kann dies bei unmittelbarer Nähe eines FGÜ zu diesem Bahnübergang nicht gewährleistet werden. Betrachtet man den ungünstigsten Fall hinsichtlich möglicher Rückstauerscheinungen, so sind die Abbiegeströme Albersloher Weg in Fahrtrichtung Gremmendorfer Weg in der Nachmittagsspitze als maßgebliches Verkehrsaufkommen in den Ansatz zu bringe n. Hiernach muss regelmäßig mit 8 bis 12 Kfz gerechnet werden, die als Abbiegestrom Albersloher Weg - Gremmendorfer Weg gleichsam im Verband sich auf die Überquerungsstelle zubewegen. Demnach kann nicht ausgeschlossen werden, dass Fußgänger, die ihr Vorrangrecht wahrnehmen, hierdurch den Kfz -Verkehr bis in den Bahnübe r- gangsbereich zurückstauen. Unterstellt man eine mittlere Kfz -Aufstelllänge von 6,50 m einschlie ß- lich eines geringen Sicherheitsabstandes der Kfz zueinander, so ergibt sich im kritischen Fall eine Rückstaulänge von ca. 50 m bis 75 m (8 - 12 Kfz); ungeachtet der Tatsache, dass in den BÜ - Bereich nur eingefahren werden darf, wenn dieser auch erkennbar ohne Halt geräumt werden kann. Um keinen zusätzlichen Konfliktpunkt zu schaffen, sollte demnach der FGÜ diesen Mindes tabstand zum BÜ aufweisen. Damit läge ein Fußgängerüberweg jedoch in einem Abstand vom eigentlichen Querungspunkt der Fußgänger entfernt, der befürchten bzw. erwarten lässt, dass dieser von der überwiegenden Meh r- heit der querenden Fußgänger nicht angenommen wird und somit auch seiner Funkt ion/Aufgabe nicht gerecht wird. Erfahrungsgemäß werden auch bei verkehrsreichen Straßen Umwege von mehr als 50 m kaum angenommen, so dass eine Bündelung des Fußgängerquerverkehrs an dieser Stelle eher nicht sichergestellt werden kann. Beispielhaft kann dieser Sachverhalt anhand des Einzugsb e- reiches der FG -LSA Gremmendorfer Weg/Vörnste Esch dokumentiert werden (s. Anlage 4: Ve r- kehrszählung Gremmendorfer Weg/Vörnste Esch vom 25.04.2002). In di esem Zusammenhang muss auch darauf hingewiesen werden, dass die Nähe (Größenordnung: 100 m) zur vorhandenen FG-LSA Gremmendorfer Weg/Vörnste Esch entsprechend den o. a. Regelwerken in die Bewertung mit einzubeziehen ist. Hiernach kann die Aufeinanderfolge einer FG -LSA und eines FGÜ aus Ve r- kehrssicherheitsgründen gleichsam nicht befürwortet werden. Auch liegt die Kfz -Verkehrsbelastung mit 799 Kfz/h in der N achmittagsspitze über dem Richtwert von max. 750 Kfz/h, der bei der Anlage von FGÜ nicht überschritten werden sollte. Weiterhin ist festzustellen, dass der Hauptquerungspunkt überwiegend von Radfahrern benutzt wird (s. Verkehrszählung Gremmendorfer Weg/WLE vom 25.04.2002, Anlage 3). Der FGÜ kann aber nicht der Sicherung des Radverkehrs dienen, es sei denn, dass die Radfahrer absteigen und zu Fuß die Fah rbahn queren. Gefährlich würde es, wenn Radfahrer das durch den FGÜ gegebene Vorrangrecht bei Fahrt für sich in Anspruch nehmen. Mittelinsel Dementgegen wird die Anlage einer Aufstellfläche (Verkehrsinsel) in der Fahrbahnmitte im betre f- fenden Straßenabschnitt für möglich angesehen. Die Schutzeinrichtung kann ihre Funktion aber nur dann opt imal erfüllen, wen n sie am eigentlichen Querungspunkt in Höhe des Bahnseitenweges liegt. Die Mittelinsel dient sowohl dem Schutz der Fußgänger als auch der Radfahrer, ohne jedoch den Fußgängern und Radfahrern ein Vorrangrecht einzuräumen. Der Kfz -Verkehr wird hierdurch nicht beeinträchtigt, so dass auch im Vergleich zu einem FGÜ negative Folgewirkungen regelmäßig ausgeschlossen werden können. An dieser Stelle sei noch einmal darauf hingewiesen, dass der Anteil an querenden Radfahrern im Vergleich zu den querenden Fußgängern deutlich überwiegt, so dass der Radverkehr in die Entscheidungsfindung mit einzubeziehen ist. Bei den Radfahrern ha n- delt es sich überwiegend um Radfahrer, die den Gremmendorfer Weg im Zuge der Bahnseitenwege queren. Die Lage der Mittelinsel resultiert maß geblich aus der Zielsetzung heraus, einerseits die verkehrl i- che Anbindung der nordöstlich der WLE gelegenen Anliegerstraße, die gleichzeitig auch die Funkt i- on einer Marktfläche übernimmt, für ein 3-achsiges Müllfahrzeug als Bemessungsfahrzeug weiterhin gewährleisten zu müssen und andererseits auch eine Überquerungshilfe im Bereich der Hauptqu e- rungsstelle anbieten zu wollen. Dieser Sachverhalt führt im Ergebnis jedoch auch dazu, dass bei einer Realisierung grundlegende Umbaumaßnahmen erforderlich werden. Insbesondere sind hier der grundhafte Ausbau des nördl i- chen und südlichen Längsparkstreifens und sonstiger Nebenanlagen auf einer Länge von insg e- samt ca. 50 m (verbunden mit der Aufgabe von 5 Längsstellplätzen), die Fällung von 2 Bäumen, die Verschwenkung des südlich der Überquerungshilfe anschließenden Bahnseitenweges sowie eine Neuausrichtung der Grundstückszufahrten Gremmendorfer Weg 37 und 37 a zu nennen. Die Baukosten belaufen sich hierfür nach einer ersten Kostenschätzung auf ca. 46.000,00 EUR einschließlich der erforderlich werdenden Ausgleichsmaßnahmen. Fußgänger-Lichtsignalanlage (FG-LSA) Wie eingangs bereits erwähnt, besteht vom Grundsatz her auch die Möglichkeit, eine FG -LSA als Querungs- hilfe vorzusehen. Dieser Planungsansatz wurde jedoch nicht weiter konkretisiert, da es hierzu au fgrund der Nähe zum Bahnübergang einer sogenannten BÜSTRA-Anlage entsprechend den Richtlinien über Abhängigkeiten zwischen der technischen Sicherung von Bahnübergängen und der Verkehrs- regelung an benachbarten Straßenkreuzungen und -einmündungen bedarf; verbunden mit einem Aufwand für Planungs- und Baukosten, der erheblich über dem Kostenrahmen lieg en wird, der für die o. a. Mittelinsel zu veranschlagen ist. Ungeachtet dessen, muss an dieser Stelle auch noch einmal auf den Sachverhalt hingewiesen werden, dass die Realisierungschancen für eine derartige signaltechnische Sicherung aufgrund der zurzeit unbestimmten Entscheidungslage zur Reaktivierung der WLE kurz- bis mittelfristig eher gering sind. Fazit: Nach Abwägung aller Belange wird eine Mittelinsel als Vorzugslösung empfohlen. Eine signaltechnische Sicherung (BÜSTRA -Anlage) der Überquerungsst elle wird gleichsam als geeignetes Instrument angesehen, die Verkehrsführung aller Verkehrsteilnehmer sicherer zu ge s- talten. Sie sollte jedoch aufgrund der zuvor ausgeführten Rahmenbedingungen zum gegenwärt i- gen Zeitpunkt nicht weiter in Betracht gezogen werden. Ein FGÜ ist aus Gründen unzureichender Verkehrsicherheit nicht als geeignetes Mittel anzusehen, die Verkehrsverhältnisse zugunsten der nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer zu verbessern. Sei- tens der Verwaltung und der Polizei wird deshalb ein FGÜ nicht befürwortet. Da Mittel für eine derartige Maßnahme im aktuellen Haushalts - und Investitionsplan nicht zur Ve r- fügung stehen, wird die Verwaltung die Angelegenheit erst dann wieder aufgreifen, wenn der Rat die erforderlichen Finanzmittel bereitstellt. I. V. gez. Schultheiß Stadtrat Anlage 1: Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster -Südost vom 14.10.2000 (lfd. Nr. 60/2000) Anlage 2: Lageplan Anlage 3: Auswertung der Verkehrszählung Gremmendorfer Weg/WLE Anlage 4: Auswertung der Verkehrszählung Gremmendorfer Weg/Vörnste Esch Anlage1 zur Vorlage Nr. 162/2003 Anlage2 zur VorlageN r. 162/2003 Lage der Zählstelle: Gremmendorfer Weg/ WLE Zähltag: Do 25.04.2002 Spitzenstunde: 07.00-08.00 Uhr Spitzenstunde: 12.00-13.00 Uhr Spitzenstunde: 13.00-14.00 Uhr Spitzenstunde: 16.00-17.00 Uhr Q Q Q Q Kfz 551 Kfz 176 Kfz 575 Kfz 253 Kfz 482 Kfz 237 Kfz 799 Kfz 459 Pkw 510 Pkw 154 Pkw 526 Pkw 228 Pkw 442 Pkw 219 Pkw 755 Pkw 435 Bus 9 Bus 5quer. Fußg. (Radf.) Bus 12 Bus 7quer. Fußg.(Radf.) Bus 8 Bus 3quer. Fußg.(Radf.) Bus 8 Bus 4quer. Fußg.(Radf.) Lkw 12 Lkw 11Schüler Erw. Lkw 22 Lkw 15Schüler Erw. Lkw 17 Lkw 7Schüler Erw. Lkw 14 Lkw 9Schüler Erw. Lz 8 Lz 30 (0) 3 (9) Lz 6 Lz 10 (2) 4 (20) Lz 5 Lz 41 (3) 3 (17) Lz 0 Lz 00 (0) 7 (55) Krad 12 Krad 3 3 (1) 1 (19) Krad 9 Krad 2 0 (0) 1 (12) Krad 10 Krad 4 1 (0) 1 (3) Krad 22 Krad 11 1 (3) 8 (6) Rad 84 Rad 12A Rad 71 Rad 25A Rad 40 Rad 12A Rad 103 Rad 42A bis 50m bis 50m Bahnlinie Bahnlinie bis 50m bis 50m B Rad 72quer. Fußg.(Radf.) B Rad 46quer. Fußg.(Radf.) B Rad 28quer. Fußg.(Radf.) B Rad 61quer. Fußg.(Radf.) Krad 9Schüler Erw. Krad 7Schüler Erw. Krad 6Schüler Erw. Krad 11Schüler Erw. Lz 50 (2) 0 (6) Lz 55 (1) 3 (9) Lz 10 (3) 2 (14) Lz 03 (4) 12 (37) Lkw 1 4 (6) 2 (42) Lkw 7 0 (3) 5 (9) Lkw 10 0 (0) 2 (15) Lkw 5 4 (5) 6 (14) Bus 4 Bus 5 Bus 5 Bus 4 Pkw 356 Pkw 298 Pkw 223 Pkw 320 Kfz 375 Kfz 322 Kfz 245 Kfz 340 A = Albersloher Weg B = Angelmodder Weg Anlage 3 VKZ Gremmendorfer Weg-WLE 1 25042002.xls T2 Lage der Zählstelle: Gremmendorfer Weg / Vörnste Esch Koordinaten X Y Zähltag: Do Knoten-Nr. 10008392 Spitzenstunde: 07.00 - 08.00 Uhr Spitzenstunde: 16.00 - 17.00 Uhr Q S Q S Kfz 190 67 29 38 Kfz 123 Kfz 244 154 69 85 Kfz 90 Pkw 183 61 25 36 Pkw 122 Pkw 235 149 66 83 Pkw 86 Bus 0 0 0 0 Bus 0 Bus 0 0 0 0 Bus 0 Lkw 2 1 1 0 Lkw 1 Lkw 2 1 0 1 Lkw 1 Lz 2 2 1 1 Lz 0 Lz 0 0 0 0 Lz 0 Krad 3 3 2 1 Krad 0N Krad 7 4 3 1 Krad 3N Rad 14 11 6 5 Rad 3 Rad 41 30 16 14 Rad 11 Rad Krad Lz Lkw Bus Pkw Kfz Rad Krad Lz Lkw Bus Pkw Kfz A 80 11 8 10 9 539 577 Q A 104 17 0 16 8 762 803 Q 66 7 4 0 4 401 416 S 52 8 0 6 4 292 310 S Kfz Pkw Bus Lkw Lz Krad Rad 0 0 0 0 0 70 70 Kfz Pkw Bus Lkw Lz Krad Rad 7 0 0 1 0 38 39 375 356 4 1 5 9 72 66 7 4 0 4 331 346 340 320 4 5 0 11 61 45 8 0 5 4 254 271 Kfz Pkw Bus Lkw Lz Krad Rad C B Kfz Pkw Bus Lkw Lz Krad Rad C B 53 52 0 1 0 0 3 Rad Krad Lz Lkw Bus Pkw Kfz 51 48 0 0 0 3 4 Rad Krad Lz Lkw Bus Pkw Kfz 123 102 5 10 3 3 9 14 4 4 10 5 138 161 408 387 4 9 0 8 38 52 9 0 10 4 470 493 176 154 5 11 3 3 12 S 459 435 4 9 0 11 42 551 510 9 12 8 12 84 Q 799 755 8 14 0 22 103 Erw. 0 (1) 1 (1) Erw. 6 (6) 3 (6) 6 (6) 3 (3) Erw. 12 (18) 13 (54) Erw. 20 (9) 6 (8) 14 (8) 7 (6) Sch. 2 (1) 4 (0) Sch. 15 (4) 11 (4) 26 (5) 15 (5) Sch. 4 (2) 7 (9) Sch. 13 (19) 11 (18) 13 (9) 13 (8) Ampel: Ampel: Ampel: Ampel: davon davon davon davon A = Vörnste Esch Str.A.= 6835010 B = Gremmendorfer Weg (Angelmodder Weg) Str.A.= 2495070 C = Gremmendorfer Weg (Albersloher Weg) Str.A.= 2495060 quer. Fußg. (Radf.) quer. Fußg. (Radf.) 3408849 5755946 25.04.2002 quer. Fußg. (Radf.) quer. Fußg. (Radf.) Anlage 4 VKZ Gremmendorfer Weg-Vörnste Esch 2 25042002.xls
Beschlussvorlage
2131 Zeichen
V/0012/2007
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Betrifft
Querungshilfe Gremmendorfer Weg in Höhe der Gaststätte Heuckmann/WLE-Trasse
(Schulwegsicherung)
Beratungsfolge
06.02.2007 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
14.02.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wird zugunsten der den Gremmendorfer Weg in Höhe der
Gaststätte Heuckmann/WLE-Trasse querenden Fußgänger und Radfahrer ein Fahrbahnteiler als
Querungshilfe realisiert.
II. Kosten/Folgekosten
Es wird zur Kenntnis genommen, dass das Tiefbauamt die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe
von ca. 70.000 EUR auf der Grundlage des verkehrstechnischen Entwurfes entsprechend der An-
lage 2 für das Haushaltsjahr 2007 angemeldet hat. Zuwendungen nach dem GVFG werden nicht in
Anspruch genommen, da die mögliche Zuwendungssumme unter 100.000 EUR liegt.
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung
Die o. g. Sachentscheidung ist vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Rat wie folgt zu fi-
nanzieren:
Ausgaben
Haush.-
stelle
Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkung
6510.950.1670.0 Gremmendorfer Weg Que-
rungshilfe WLE
2007 70.000
Insgesamt: 70.000
Vorlagen-Nr.:
V/0012/2007
Auskunft erteilt:
Herr Witt
Ruf:
492 61 57
E-Mail:
Witt@stadt-muenster.de
Datum:
09.01.2007
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0012/2007
Begründung:
Die beantragte Querungshilfe wurde inhaltlich bereits umfassend mit der Berichtsvorlage Nr.
162/2003 thematisiert (s. Anlage 1). Demnach wird zur Erhöhung der Verkehrssicherheit der den
Gremmendorfer Weg querenden Fußgänger und Radfahrer ein Fahrbahnteiler als Vorzugslösung
empfohlen. Es entstehen Kosten in Höhe von ca. 70.000 EUR. Diesbezüglich ist die Aussage in
der Berichtsvorlage überholt.
i. V.
gez.
Schultheiß
Stadtdirektor
Anlagen:
1. Berichtsvorlage Nr. 162/2003
2. Verkehrstechnischer Entwurf (Ausschnitt – Reg. Nr. 9546)
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Gremmendorfer Weg 37
- Albersloher Weg
- Angelmodder Weg
- Vörnste Esch 2
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0012/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.01.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37