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V/0012/2007

Querungshilfe Gremmendorfer Weg in Höhe der Gaststätte Heuckmann/ (Schulwegsicherung)

Vorlagen 05.01.2007

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 14.02.2007, TOP 7.4

Anlage 2

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Ansehen

Anlage 1

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2

548 Zeichen

Anlage 2

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Beginn der Baustrecke <

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0+062.129

45 78'95

0+000.000

17357

Anlage 1

14925 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Stadtplanungsamt 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Querungshilfe auf dem Gremmendorfer Weg in Höhe des Wochenmarktes/Gaststätte "Haus Heuck-
mann" 
Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Südost vom 14.10.2000 (lfd. Nr. 60/2000, 
Anlage 1)  
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
13.05.2003 Bezirksvertretung Münster-Südost   
  
 
 
 
Bericht 
  
Allgemeines: 
 
Mit dem Antrag der CDU -Fraktion an die Bezirksvertretung Münster -Südost soll die Verwaltung  
beauftragt werden, auf dem Gremmen dorfer Weg in Höhe des Wochenmarktes/Gaststätte "Haus   
Heuckmann" eine Querungshilfe zu errichten. 
Die Verwaltung hat verschiedene Möglichkeiten zur Anlage einer Querungshilfe eingehend mit  
dem nachfolgenden Ergebnis geprüft: 
 
Bestandsanalyse:
 
 
Der Gremmendorfer Weg ist als Kreisstraße K 3 klassifiziert und von überörtlicher Verkehrsbedeu-
tung. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h. Der Straßenquerschnitt gliedert sich je 
Fahrtrichtung in 
 
- 1 Fahrstreifen, 
- 1 Park-/Grünstreifen, 
- 1 Radweg und 
- 1 Gehweg. 
 
Das Verkehrsaufkommen wurde letztmalig am 25.04.2002 mit 8.800 Kfz/Tag ermittelt. Im Rahmen 
dieser Verkehrszählung wurde gleichzeitig auch das jeweils bis ca. 50 m links bzw. bis ca. 50 m  
rechts der WLE querende Fußgänger- und Radfahrerpotenzial festgestellt (s. nachfolgende Tabel-
le).  
Das Verkehrsaufkommen aus den parallel zur WLE in Sackgassenlage angrenzenden und in den 
Gremmendorfer Weg einmündenden Seitenstraßen  resultiert aus dem Quell - und Zielverkehr der 
anliegenden Wohnbebauung und ist als  gering einzustufen. Kfz -Durchgangsverkehr findet hier  
nicht statt. Einmal pro Woche, freitagnachmittags, wird die nordöstlich der WLE gelegene Sac k-
gasse als Wochenmarktfläche genutzt. 
Öffentliche Berichtsvorlage an  die Bezirksvertre-
tung Münster-Südost   
 
 
Vorlagen-Nr.: 
 
Ergänzung: 
162/2003  
Auskunft erteilt: 
Herr Witt 
Ruf: 
4 92-61 57 
E-Mail: 
WittG@stadt-muenster.de 
Datum: 
30.04.2003 
Anlage 1

Die beidseits des Gremmendorfer Weges anliegenden Längsparkstreifen im Bereich des Geträ n-
kemarktes und der Gaststätte „Haus Heuckmann“ werden regelmäßig stark frequentiert und auch  
als Liefer- und Ladezone genutzt. 
Die Sicherung des WLE -Bahnüberganges wird mittels Andreaskreuzen und einer Blinklichtanlage  
sichergestellt.  
In den letzten 3 Jahren ereigneten sich im Bereich des Bahnüberganges Gremmendorfer Weg/WLE 
nach Informationen der Polizei keine Verkehrsunfälle mit beteiligten Fußgängern oder Radfahrern. 
 
 
Verkehrszählung Gremmendorfer Weg/WLE vom 25.04.2002 
 
Uhrzeit Kfz Lz+Lkw+Bus Radfahrer-
Querverkehr 
bis ca. 50 m 
südwestlich 
der WLE 
 
 
Fußgänger- 
Querverkehr 
bis ca. 50 m 
südwestlich 
der WLE 
Radfahrer-
Querverkehr 
bis ca. 50 m 
nordöstlich 
der WLE 
Fußgänger-
Querverkehr 
bis ca. 50 m 
nordöstlich 
der WLE 
Fußgänger-
Querverkehr 
Summe: 
bis ca. 50 m 
südwestlich 
u. nordöst-
lich der WLE 
Radfahrer-
Querverkehr 
Summe: 
bis ca. 50 m 
südwestlich 
u. nordöst-
lich der WLE 
07 - 08 551 29 29   7 56   6 13 85 
12 - 13 575 40 34   5 22 13 18 56 
13 - 14 482 30 23   6 32   4 10 55 
16 - 17 799 22 64 16 60 25 41 124 
 
 
Planungsansatz: 
 
Vom Grundsatz her gelangen in der Praxis im Bereich der Hauptverkehrsstraßen Fußgängerübe r-
wege (FGÜ), Fußgänger -Lichtsignalanlagen (FG-LSA) oder auc h Mittelinseln als Überquerungshi l-
fen in Abhängigkeit der jeweiligen Einsatzkriterien entsprechend den Richtlinien für die Anlage und 
Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R -FGÜ 01), den Richtlinien für Signalanlagen (RiLSA  - 
Ausgabe 1992), den Empfehlungen für die Anlage von Hauptverkehrsstraßen (EAHV ’93) sowie der 
Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Anwendung. 
 
Insbesondere sind zu berücksichtigen: 
 
- Das Kfz-Verkehrsaufkommen,   
- das die Straße querende Fußgänger- und auch Radverkehrsaufkommen, 
- die Hauptwegebeziehungen der querenden Fußgänger und Radfahrer, 
- der Abstand zu vorhandenen Querungshilfen, Lichtsignalanlagen und Bahnübergängen, 
- Straßeneinmündungen, 
- Grundstückszufahrten, 
- Sichtverhältnisse. 
 
Unter Beachtung der aufgezeigten Einsatzkriterien ist zu den e inzelnen Überquerungshilfen Nach-
folgendes festzustellen: 
 
Fußgängerüberweg (FGÜ - Zebrastreifen): 
 
Ein FGÜ in unmittelbarer Nähe zu dem Bahnübergang Gremmendorfer Weg/WLE wird aus verkehr-
licher und auch aus verkehrsrechtlicher Sicht als kritisch angesehen.  Es muss sichergestellt we r-
den, dass bei einer Zugfahrt der Bahnübergang vom Fahrzeugverkehr geräumt werden kann. Da  
der Fußgängerverkehr an einem FGÜ das Vorrangrecht hat, kann dies bei unmittelbarer Nähe eines 
FGÜ zu diesem Bahnübergang nicht gewährleistet werden.  
Betrachtet man den ungünstigsten Fall hinsichtlich möglicher Rückstauerscheinungen, so sind die  
Abbiegeströme Albersloher Weg in Fahrtrichtung Gremmendorfer Weg in der Nachmittagsspitze als 
maßgebliches Verkehrsaufkommen in den Ansatz zu bringe n. Hiernach muss regelmäßig mit 8 bis 
12 Kfz gerechnet werden, die als Abbiegestrom Albersloher Weg - Gremmendorfer Weg gleichsam 
im Verband

sich auf die Überquerungsstelle zubewegen. Demnach kann nicht ausgeschlossen werden, dass  
Fußgänger, die ihr Vorrangrecht wahrnehmen, hierdurch den Kfz -Verkehr bis in den Bahnübe r-
gangsbereich zurückstauen. Unterstellt man eine mittlere Kfz -Aufstelllänge von 6,50 m einschlie ß-
lich eines geringen Sicherheitsabstandes der Kfz zueinander, so ergibt sich im kritischen Fall eine  
Rückstaulänge von ca. 50  m bis 75 m (8  - 12 Kfz); ungeachtet der Tatsache, dass in den BÜ -
Bereich nur eingefahren werden darf, wenn dieser auch erkennbar ohne Halt geräumt werden kann. 
Um keinen zusätzlichen Konfliktpunkt zu schaffen, sollte demnach der FGÜ diesen Mindes tabstand 
zum BÜ aufweisen.  
Damit läge ein Fußgängerüberweg jedoch in einem Abstand vom eigentlichen Querungspunkt der  
Fußgänger entfernt, der befürchten bzw. erwarten lässt, dass dieser von der überwiegenden Meh r-
heit der querenden Fußgänger nicht angenommen wird und somit auch seiner Funkt ion/Aufgabe 
nicht gerecht wird. Erfahrungsgemäß werden auch bei verkehrsreichen Straßen  Umwege von mehr 
als 50 m kaum angenommen, so dass eine Bündelung des Fußgängerquerverkehrs an dieser Stelle 
eher nicht sichergestellt werden kann. Beispielhaft kann dieser Sachverhalt anhand des Einzugsb e-
reiches der  FG -LSA Gremmendorfer Weg/Vörnste Esch  dokumentiert werden (s. Anlage 4: Ve r-
kehrszählung Gremmendorfer Weg/Vörnste Esch vom 25.04.2002). In di esem Zusammenhang  
muss auch darauf hingewiesen werden, dass die Nähe (Größenordnung: 100 m) zur vorhandenen 
FG-LSA Gremmendorfer Weg/Vörnste Esch entsprechend den o. a. Regelwerken in die Bewertung 
mit einzubeziehen ist. Hiernach kann die Aufeinanderfolge einer FG -LSA und eines FGÜ aus Ve r-
kehrssicherheitsgründen gleichsam nicht befürwortet werden. Auch liegt die Kfz -Verkehrsbelastung 
mit 799 Kfz/h in der N achmittagsspitze über dem Richtwert von max. 750 Kfz/h, der bei der Anlage 
von FGÜ nicht überschritten werden sollte. 
Weiterhin ist festzustellen, dass der Hauptquerungspunkt überwiegend von Radfahrern benutzt wird 
(s. Verkehrszählung Gremmendorfer Weg/WLE  vom 25.04.2002, Anlage 3). Der FGÜ kann aber  
nicht der Sicherung des Radverkehrs dienen, es sei denn, dass die Radfahrer absteigen und zu  
Fuß die Fah rbahn queren. Gefährlich würde es, wenn Radfahrer das durch den FGÜ gegebene  
Vorrangrecht bei Fahrt für sich in Anspruch nehmen.  
 
Mittelinsel 
 
Dementgegen wird die Anlage einer Aufstellfläche (Verkehrsinsel) in der Fahrbahnmitte im betre f-
fenden Straßenabschnitt für möglich angesehen. Die Schutzeinrichtung kann ihre Funktion aber nur 
dann opt imal erfüllen, wen n sie am eigentlichen Querungspunkt in Höhe des Bahnseitenweges  
liegt. Die Mittelinsel dient sowohl dem Schutz der Fußgänger als auch der Radfahrer, ohne jedoch 
den Fußgängern und Radfahrern ein Vorrangrecht einzuräumen. Der Kfz -Verkehr wird hierdurch  
nicht beeinträchtigt, so dass auch im Vergleich zu einem FGÜ negative Folgewirkungen regelmäßig 
ausgeschlossen werden können. An dieser Stelle sei noch einmal darauf hingewiesen, dass der 
Anteil an querenden Radfahrern im Vergleich zu den querenden Fußgängern deutlich überwiegt, so 
dass der Radverkehr in die Entscheidungsfindung mit einzubeziehen ist. Bei den Radfahrern ha n-
delt es sich überwiegend um Radfahrer, die den Gremmendorfer Weg im Zuge der Bahnseitenwege 
queren.  
Die Lage der Mittelinsel resultiert maß geblich aus der Zielsetzung heraus, einerseits die verkehrl i-
che Anbindung der nordöstlich der WLE gelegenen Anliegerstraße, die gleichzeitig auch die Funkt i-
on einer Marktfläche übernimmt, für ein 3-achsiges Müllfahrzeug als Bemessungsfahrzeug weiterhin 
gewährleisten zu müssen und andererseits auch eine Überquerungshilfe im Bereich der Hauptqu e-
rungsstelle anbieten zu wollen. 
Dieser Sachverhalt führt im Ergebnis jedoch auch dazu, dass bei einer Realisierung grundlegende 
Umbaumaßnahmen erforderlich werden. Insbesondere sind hier der grundhafte Ausbau des nördl i-
chen und südlichen Längsparkstreifens und sonstiger Nebenanlagen auf einer Länge von insg e-
samt ca. 50 m (verbunden mit der Aufgabe von 5 Längsstellplätzen), die Fällung von 2 Bäumen, die 
Verschwenkung des  südlich der Überquerungshilfe anschließenden Bahnseitenweges sowie eine  
Neuausrichtung der Grundstückszufahrten Gremmendorfer Weg 37 und 37 a zu nennen.  
 
Die Baukosten belaufen sich hierfür nach einer ersten Kostenschätzung auf ca. 46.000,00  EUR 
einschließlich der erforderlich werdenden Ausgleichsmaßnahmen. 
 
Fußgänger-Lichtsignalanlage (FG-LSA) 
 
Wie eingangs bereits erwähnt, besteht vom Grundsatz her auch die Möglichkeit, eine  FG -LSA als Querungs-
hilfe vorzusehen. Dieser Planungsansatz wurde jedoch nicht  weiter konkretisiert, da es hierzu au fgrund der 
Nähe zum Bahnübergang einer sogenannten BÜSTRA-Anlage entsprechend den Richtlinien

über Abhängigkeiten zwischen der technischen Sicherung von Bahnübergängen und der Verkehrs-
regelung an benachbarten Straßenkreuzungen und -einmündungen bedarf; verbunden mit einem  
Aufwand für Planungs- und Baukosten, der erheblich über dem Kostenrahmen lieg en wird, der für 
die o. a. Mittelinsel zu veranschlagen ist. 
Ungeachtet dessen, muss an dieser Stelle auch noch einmal auf den Sachverhalt hingewiesen  
werden, dass die Realisierungschancen für eine derartige signaltechnische Sicherung aufgrund  
der zurzeit unbestimmten Entscheidungslage zur Reaktivierung der WLE kurz- bis mittelfristig eher 
gering sind.  
 
Fazit: 
 
Nach Abwägung aller Belange wird eine Mittelinsel als Vorzugslösung empfohlen. 
 
Eine signaltechnische Sicherung (BÜSTRA -Anlage) der Überquerungsst elle wird gleichsam als  
geeignetes Instrument angesehen, die Verkehrsführung aller Verkehrsteilnehmer sicherer zu ge s-
talten. Sie sollte jedoch aufgrund der zuvor ausgeführten Rahmenbedingungen zum gegenwärt i-
gen Zeitpunkt nicht weiter in Betracht gezogen werden. 
 
Ein FGÜ ist aus Gründen unzureichender Verkehrsicherheit nicht als geeignetes Mittel anzusehen, 
die Verkehrsverhältnisse zugunsten der nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer zu verbessern. Sei-
tens der Verwaltung und der Polizei wird deshalb ein FGÜ nicht befürwortet. 
 
Da Mittel für eine derartige Maßnahme im aktuellen Haushalts - und Investitionsplan nicht zur Ve r-
fügung stehen, wird die Verwaltung die Angelegenheit erst dann wieder aufgreifen, wenn der Rat 
die erforderlichen Finanzmittel bereitstellt.  
 
I. V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtrat 
 
Anlage 1:  Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster -Südost vom 14.10.2000 (lfd. 
Nr. 60/2000) 
Anlage 2:  Lageplan 
Anlage 3:  Auswertung der Verkehrszählung Gremmendorfer Weg/WLE 
Anlage 4: Auswertung der Verkehrszählung Gremmendorfer Weg/Vörnste Esch

Anlage1
zur Vorlage Nr. 162/2003

Anlage2
zur VorlageN r. 162/2003

Lage der Zählstelle: Gremmendorfer Weg/ WLE
Zähltag: Do 25.04.2002
Spitzenstunde: 07.00-08.00 Uhr Spitzenstunde: 12.00-13.00 Uhr Spitzenstunde: 13.00-14.00 Uhr Spitzenstunde: 16.00-17.00 Uhr
Q
Q
Q
Q
Kfz
551
Kfz
176
Kfz
575
Kfz
253
Kfz
482
Kfz
237
Kfz
799
Kfz
459
Pkw
510
Pkw
154
Pkw
526
Pkw
228
Pkw
442
Pkw
219
Pkw
755
Pkw
435
Bus
9
Bus
5quer. Fußg. (Radf.)
Bus
12
Bus
7quer. Fußg.(Radf.)
Bus
8
Bus
3quer. Fußg.(Radf.)
Bus
8
Bus
4quer. Fußg.(Radf.)
Lkw
12
Lkw
11Schüler Erw.
Lkw
22
Lkw
15Schüler Erw.
Lkw
17
Lkw
7Schüler Erw.
Lkw
14
Lkw
9Schüler Erw.
Lz
8
Lz
30 (0) 3 (9)
Lz
6
Lz
10 (2) 4 (20)
Lz
5
Lz
41 (3) 3 (17)
Lz
0
Lz
00 (0) 7 (55)
Krad
12
Krad
3
3 (1) 1 (19)
Krad
9
Krad
2
0 (0) 1 (12)
Krad
10
Krad
4
1 (0) 1 (3)
Krad
22
Krad
11
1 (3) 8 (6)
Rad
84
Rad
12A
Rad
71
Rad
25A
Rad
40
Rad
12A
Rad
103
Rad
42A
bis 50m
bis 50m
Bahnlinie Bahnlinie
bis 50m
bis 50m
B
Rad
72quer. Fußg.(Radf.) B
Rad
46quer. Fußg.(Radf.) B
Rad
28quer. Fußg.(Radf.) B
Rad
61quer. Fußg.(Radf.)
Krad
9Schüler Erw.
Krad
7Schüler Erw.
Krad
6Schüler Erw.
Krad
11Schüler Erw.
Lz
50 (2) 0 (6)
Lz
55 (1) 3 (9)
Lz
10 (3) 2 (14)
Lz
03 (4) 12 (37)
Lkw
1
4 (6) 2 (42)
Lkw
7
0 (3) 5 (9)
Lkw
10
0 (0) 2 (15)
Lkw
5
4 (5) 6 (14)
Bus
4
Bus
5
Bus
5
Bus
4
Pkw
356
Pkw
298
Pkw
223
Pkw
320
Kfz
375
Kfz
322
Kfz
245
Kfz
340
A = Albersloher Weg
B = Angelmodder Weg 
Anlage 3 VKZ Gremmendorfer Weg-WLE 1 25042002.xls

T2 Lage der Zählstelle: Gremmendorfer Weg / Vörnste Esch 
Koordinaten X Y
Zähltag: Do
Knoten-Nr. 10008392
Spitzenstunde: 07.00 - 08.00 Uhr Spitzenstunde: 16.00 - 17.00 Uhr
Q
S
Q
S
Kfz
190
67
29
38
Kfz
123
Kfz
244
154
69
85
Kfz
90
Pkw
183
61
25
36
Pkw
122
Pkw
235
149
66
83
Pkw
86
Bus
0
0
0
0
Bus
0
Bus
0
0
0
0
Bus
0
Lkw
2
1
1
0
Lkw
1
Lkw
2
1
0
1
Lkw
1
Lz
2
2
1
1
Lz
0
Lz
0
0
0
0
Lz
0
Krad
3
3
2
1
Krad
0N
Krad
7
4
3
1
Krad
3N
Rad
14
11
6
5
Rad
3
Rad
41
30
16
14
Rad
11
Rad Krad Lz Lkw Bus Pkw Kfz Rad Krad Lz Lkw Bus Pkw Kfz
A 80 11 8 10 9 539 577 Q A 104 17 0 16 8 762 803 Q
66 7 4 0 4 401 416 S 52 8 0 6 4 292 310 S
Kfz Pkw Bus Lkw Lz Krad Rad 0 0 0 0 0 70 70 Kfz Pkw Bus Lkw Lz Krad Rad 7 0 0 1 0 38 39
375 356 4 1 5 9 72 66 7 4 0 4 331 346 340 320 4 5 0 11 61 45 8 0 5 4 254 271
Kfz Pkw Bus Lkw Lz Krad Rad C B Kfz Pkw Bus Lkw Lz Krad Rad C B
53 52 0 1 0 0 3 Rad Krad Lz Lkw Bus Pkw Kfz 51 48 0 0 0 3 4 Rad Krad Lz Lkw Bus Pkw Kfz
123 102 5 10 3 3 9 14 4 4 10 5 138 161 408 387 4 9 0 8 38 52 9 0 10 4 470 493
176 154 5 11 3 3 12 S 459 435 4 9 0 11 42
551 510 9 12 8 12 84 Q 799 755 8 14 0 22 103
Erw.
0 (1)
1 (1)
Erw.
6 (6)
3 (6)
6 (6)
3 (3)
Erw.
12 (18)
13 (54)
Erw.
20 (9)
6 (8)
14 (8)
7 (6)
Sch.
2 (1)
4 (0)
Sch.
15 (4)
11 (4)
26 (5)
15 (5)
Sch.
4 (2)
7 (9)
Sch.
13 (19)
11 (18)
13 (9)
13 (8)
Ampel:
Ampel:
Ampel:
Ampel:
davon
davon
davon
davon
A = Vörnste Esch
Str.A.= 6835010
B = Gremmendorfer Weg (Angelmodder Weg)
Str.A.= 2495070
C = Gremmendorfer Weg (Albersloher Weg)
Str.A.= 2495060
quer. Fußg. (Radf.)
quer. Fußg. (Radf.)
3408849 5755946
25.04.2002
quer. Fußg. (Radf.)
quer. Fußg. (Radf.)
Anlage 4 VKZ Gremmendorfer Weg-Vörnste Esch 2 25042002.xls

Beschlussvorlage

2131 Zeichen

V/0012/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Querungshilfe Gremmendorfer Weg in Höhe der Gaststätte Heuckmann/WLE-Trasse 
(Schulwegsicherung) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
06.02.2007 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
14.02.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wird zugunsten der den Gremmendorfer Weg in Höhe der 
Gaststätte Heuckmann/WLE-Trasse querenden Fußgänger und Radfahrer ein Fahrbahnteiler als 
Querungshilfe realisiert.  
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass das Tiefbauamt die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe 
von ca. 70.000 EUR auf der Grundlage des verkehrstechnischen Entwurfes entsprechend der An-
lage 2 für das Haushaltsjahr 2007 angemeldet hat. Zuwendungen nach dem GVFG werden nicht in 
Anspruch genommen, da die mögliche Zuwendungssumme unter 100.000 EUR liegt.   
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Rat wie folgt zu fi-
nanzieren: 
 
Ausgaben 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
6510.950.1670.0 Gremmendorfer Weg Que-
rungshilfe WLE 
2007 70.000  
     
 
Insgesamt: 70.000  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0012/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Witt 
Ruf: 
492 61 57 
E-Mail: 
Witt@stadt-muenster.de  
Datum: 
09.01.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0012/2007 
 
 
Begründung: 
 
Die beantragte Querungshilfe wurde inhaltlich bereits umfassend mit der Berichtsvorlage Nr. 
162/2003 thematisiert (s. Anlage 1). Demnach wird zur Erhöhung der Verkehrssicherheit der den 
Gremmendorfer Weg querenden Fußgänger und Radfahrer ein Fahrbahnteiler als Vorzugslösung 
empfohlen. Es entstehen Kosten in Höhe von ca. 70.000 EUR. Diesbezüglich ist die Aussage in 
der Berichtsvorlage überholt.  
 
 
i. V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
 
1. Berichtsvorlage Nr. 162/2003 
2. Verkehrstechnischer Entwurf (Ausschnitt – Reg. Nr. 9546)

Beratungsverlauf (2)

06.02.2007 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.02.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Gremmendorfer Weg 37
  • Albersloher Weg
  • Angelmodder Weg
  • Vörnste Esch 2

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0012/2007
Typ
Vorlagen
Datum
05.01.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37