AFS/0006/2021
Verkehrssicherheit Angelsachsenweg
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Originalanfrage
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Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Südost Anja Tepe Fraktionssprecherin Tel. 0251 / 6095487 tepe@gruene-muenster.de Münster, den 02.11.2021 Prüfauftrag Die Verwaltung möge prüfen, wie sich die Verkehrssicherheit am Angelsachsenweg im Bereich zwischen dem Albersloher Weg und dem Frankenweg verbessern lässt. Insbesondere soll geprüft werden - wie die Vorfahrtsregelungen verdeutlicht werden können. Am Anfang des Angelsachsenweges steht ein Vorfahrtsstraßen-Schild (301), auf dem Rest der Straße sind keine weiteren Schilder vorhanden. Insbesondere die schmale Straßeneinmündung des Wiegandweges wird regelmäßig übersehen (1) . Hier kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen, da die Vorfahrt oft missachtet wird. - ob Bordsteinabsenkung en gegenüber der Straßeneinmündung vom Wiegandweg (1) und an der Einmündung zum Frankenweg (2) zeitnah möglich sind, um das Queren der Straßen zu erleichtern. - ob Warnschilder „Kinder“ (136) vor und hinter der Einmündung der Straße Frankenweg am Angelsachsenweg angebracht werden können. - o b aufgrund der Unübersichtlichkeit und der erschwerten Querung der Straße ein Parkverbot gegenüber der Straßeneinmündung am Wiegandweg eingerichtet werden kann (zwischen 1 und 2) - ob sich ein Pop- up-Radweg (Markierung auf der Fahrbahn) auf der Nordseite des Angelsachsenweges realisieren lässt. Begründung: Der Angelsachsenweg und der Wiegandweg werden besonders morgens stark von Fahrradfahrenden frequentiert. Neben den Berufstätigen besteht ein reger Bring-Verkehr zur Kita Normannenweg. Hinzu kommt ein starkes KFZ-Aufkommen auf dem Angelsachsenweg durch die angrenzenden Wohngebiete. Der nur einseitig vorhandene Bürgersteig am Angelsachsenweg besitzt an mehreren Querungsstellen keine Bordsteinabsenkungen. Gerade Kita-Kinder, die bereits selber Fahrrad fahren können, sind hierdurch gefährdet, da sie sich unnötig lange auf der Fahrbahn aufhalten müssen. Auch mit Fahrradanhängern kommt es oft zu gefährlichen Situationen, da die Straße zwischen Wiegandweg und Frankenweg durch parkende Autos sehr schmal und unübersichtlich ist. Viele PKW-Fahrende verhalten sich wenig rücksichtsvoll und fahren zu schnell – und missachten dabei zusätzlich noch die Vorfahrt. AFS/0006/2021 Bildquelle: https://www.google.de/maps 1 2 1 2
StellungnahmeAmt 32
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13.09.2023 3283 32.12.0014 Frau Grüber siaut Münster Ami für Bürger- und Bezirksverwalti: 2) Bezirksvertretung Münster-Südost über Herrn Stadtrat Heuer über 33.26 Verkehrssicherheit Angelsachsenweg e Anfrage-Nr. AFS/0006/2021 vom 02.11.2021 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, in der Bezirksvertretung Münster-Südost Die Verwaltung wurde beauftragt zu prüfen, wie die Verkehrssicherheit am Angelsachsenweg zwischen dem Albersloher VVeg und dem Frankenweg verbessert werden kann. Im Einzelnen wurde Folgendes angeregt: 1.) Kenntlichmachung der Vorfahrtsregelungen im Angelsachsenweg. 2.) Errichtung von Bordsteinabsenkungen gegenüber den Straßeneinmündungen des Wiegandwegs und des Frankenwegs. 3.) Anbringen des Gefahrenzeichens „Achtung Kinder“ (Vz. 136) vor und hinter der Einmündung der Straße Frankenweg und darüber hinaus das Einrichten eines Parkverbots gegenüber der Straßeneinmündung am Wiegandweg. 4.) Markierung eines Radweges auf der Nordseite des Angelsachenwegs. Zu 1.) Der Angelsachsenweg befindet sich in einer Tempo-30-Zone. Hier gilt die Regel rechts-vor- links. Eine zusätzliche Markierung zur Verdeutlichung in Form von Haifischzähnen (Vz. 342) ist nur dann zulässig, wenn es sich um einen unübersichtlichen Kreuzungs- bzw. Einmündungsbereich handelt oder es eine erhöhte Unfalllage gibt. Die Unfallstatistik der letzten 3 Jahre (01.01.2020 - 31.12.2022) entlang des Angelsachsenweggs, insbesondere der Kreuzungsbereich Wiegandweg, ist unauffällig. In den drei Jahren ereigneten sich insgesamt 6 Verkehrsunfälle. Davon ereigneten sich 4 Unfälle im ruhenden Verkehr, ein Unfall im Längsverkehr und ein sonstiger Unfall. Somit gibt es keine Hinweise, dass an den Kreuzungen die Rechts-vor-Links-Regelung nicht eingehalten wird. Die Einmündungsbereiche des Angelsachsenwegs sind gut zu erkennen. Im Ergebnis wird deshalb keine Notwendigkeit von zusätzlichen Wartelinien gesehen. Zu 2.) Sie regen. an, gegenüber den Straßeneinmündungen des Wiegandwegs und des Frankenwegs, Bordsteinabsenkungen zu errichten, um das Queren der Straße zu erleichtern. Nach Rücksprache mit dern Amt für Mobilität und Tiefbau kann eine Bordsteinabsenkung realisiert werden, um das Queren der Straße zu erleichtern. Der genaue Standort wird in einem gemeinsamen Ortstermin geprüft und die Umsetzung erfolgt voraussichtlich bis Ende des Jahres 2023. Zu 3.) Dem Wunsch nach dem Verkehrszeichen „Achtung Kinder“ (Vz. 136) kann nicht entsprochen werden, da diese nach der StVO in Tempo 30-Zonen in der Regel entbehrlich sind. Auch hier möchte ich auf die Unfallstatistik verweisen, die keine Anhaltspunkte.dafür gibt, dass es Unfälle mit Kindern gegeben hat. Der Bereich Angelsachenweg/Frankenweg/Wiegandweg dient als Querungsstelle vieler Fußgänger, vor allem Kindergartenkinder. An diesen Stellen wird am Straßenrand geparkt und die Sichtdreiecke werden beeinträchtigt. Hier kann die Verkehrssicherheit verbessert werden. Daher wurde auf dem Angelsachsenweg ab der Kreuzung Frankenweg eine Grenzmarkierung (Vz. 299) auf einer Länge von 8 m und auf dem Angelsachsenweg, rechtsseitig der Kreuzung zum Wiegandweg eine Grenzmarkierung (Vz. 299) auf einer Länge von 13 m angeordnet. Zusätzlich wird ein Freiburger Kegel mit entsprechender Standardmarkierung auf Höhe der Haus-Nr. 47 aufgestellt. Hier wird ebenfalls am Straßenrand geparkt. Die Anordnungen dieser Halteverbote führen zu einer Verbesserung dieser Sichtdreiecke und erhöhen die Verkehrssicherheit‘ an den Kreuzungen. Nach Rücksprache mit dem Bau- und Betriebshof erfolgt die Umsetzung dieser Anordnung in Kürze. Zu 4.) Nach den Empfehlungen für den Radverkehr (ERA) sind Radwege in Tempo-30-Zonen, in denen die Rechts-vor-Links-Regelung die Regel ist, als benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen nicht zulässig..Der Radverkehr wird in Tempo-30-Zonen gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr auf der Fahrbahn geführt. Tendenziell sind Radverkehrsanlagen, insbesondere straßenbegleitende Radwege, bei Rechts-vor-Links-Regelungen ungünstig und verschlechtert die Verkehrssicherheit, da eine durchlaufende Radverkehrsanlage einen Vorrang suggerieren kannaDaher wird diese Anregung nicht umgesetzt. rbert Vechtel mtsleiter
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (5)
- Angelsachsenweg
- Frankenweg
- Wiegandweg
- Albersloher Weg
- Normannenweg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AFS/0006/2021
- Typ
- Anfrage in der BV Südost
- Datum
- 04.11.2021
- Erstellt
- 04.11.2021 12:18