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AFS/0006/2021

Verkehrssicherheit Angelsachsenweg

Anfrage in der BV Südost 04.11.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 24.10.2023, TOP 6.6

Originalanfrage

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StellungnahmeAmt 32

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Ansehen

Originalanfrage

2335 Zeichen

Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Südost 
Anja Tepe 
Fraktionssprecherin 
Tel. 0251 / 6095487  
tepe@gruene-muenster.de 
 
Münster, den 02.11.2021 
Prüfauftrag 
Die Verwaltung möge prüfen, wie sich die Verkehrssicherheit am Angelsachsenweg im 
Bereich zwischen dem Albersloher  Weg und dem Frankenweg  verbessern lässt.  
Insbesondere soll geprüft werden 
- wie die Vorfahrtsregelungen verdeutlicht werden können. Am Anfang des 
Angelsachsenweges steht ein Vorfahrtsstraßen-Schild (301), auf dem Rest der 
Straße sind keine weiteren Schilder vorhanden. Insbesondere die schmale 
Straßeneinmündung des Wiegandweges wird regelmäßig übersehen (1) . Hier 
kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen, da die Vorfahrt oft missachtet 
wird. 
 
- ob Bordsteinabsenkung en gegenüber der Straßeneinmündung vom Wiegandweg 
(1) und an der Einmündung zum Frankenweg (2) zeitnah möglich sind, um das 
Queren der Straßen zu erleichtern. 
 
- ob Warnschilder „Kinder“ (136) vor und hinter der Einmündung der Straße 
Frankenweg am Angelsachsenweg angebracht werden können. 
 
- o b aufgrund der Unübersichtlichkeit und der erschwerten Querung der Straße ein 
Parkverbot gegenüber der Straßeneinmündung am Wiegandweg eingerichtet 
werden kann (zwischen 1 und 2) 
 
- ob sich ein Pop- up-Radweg (Markierung auf der Fahrbahn) auf der Nordseite des 
Angelsachsenweges realisieren lässt. 
 
Begründung: 
Der Angelsachsenweg und der Wiegandweg werden besonders morgens stark von 
Fahrradfahrenden frequentiert. Neben den Berufstätigen besteht ein reger Bring-Verkehr 
zur Kita Normannenweg. Hinzu kommt ein starkes KFZ-Aufkommen auf dem 
Angelsachsenweg durch die angrenzenden Wohngebiete. Der nur einseitig vorhandene 
Bürgersteig am Angelsachsenweg besitzt an mehreren Querungsstellen keine 
Bordsteinabsenkungen. Gerade Kita-Kinder, die bereits selber Fahrrad fahren können, 
sind hierdurch gefährdet, da sie sich unnötig lange auf der Fahrbahn aufhalten müssen. 
Auch mit Fahrradanhängern kommt es oft zu gefährlichen Situationen, da die Straße 
zwischen Wiegandweg und Frankenweg durch parkende Autos sehr schmal und 
unübersichtlich ist. Viele PKW-Fahrende verhalten sich wenig rücksichtsvoll und fahren 
zu schnell – und missachten dabei zusätzlich noch die Vorfahrt. 
AFS/0006/2021

Bildquelle: https://www.google.de/maps 
 
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StellungnahmeAmt 32

4182 Zeichen

13.09.2023
3283

32.12.0014
Frau Grüber

siaut Münster
Ami für Bürger- und
Bezirksverwalti:

2)

Bezirksvertretung
Münster-Südost

über Herrn Stadtrat Heuer

über 33.26

Verkehrssicherheit Angelsachsenweg

e Anfrage-Nr. AFS/0006/2021 vom 02.11.2021 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, in
der Bezirksvertretung Münster-Südost

Die Verwaltung wurde beauftragt zu prüfen, wie die Verkehrssicherheit am Angelsachsenweg
zwischen dem Albersloher VVeg und dem Frankenweg verbessert werden kann. Im Einzelnen
wurde Folgendes angeregt:

1.) Kenntlichmachung der Vorfahrtsregelungen im Angelsachsenweg.

2.) Errichtung von Bordsteinabsenkungen gegenüber den Straßeneinmündungen des
Wiegandwegs und des Frankenwegs.

3.) Anbringen des Gefahrenzeichens „Achtung Kinder“ (Vz. 136) vor und hinter der
Einmündung der Straße Frankenweg und darüber hinaus das Einrichten eines
Parkverbots gegenüber der Straßeneinmündung am Wiegandweg.

4.) Markierung eines Radweges auf der Nordseite des Angelsachenwegs.

Zu 1.)

Der Angelsachsenweg befindet sich in einer Tempo-30-Zone. Hier gilt die Regel rechts-vor-
links. Eine zusätzliche Markierung zur Verdeutlichung in Form von Haifischzähnen (Vz. 342)
ist nur dann zulässig, wenn es sich um einen unübersichtlichen Kreuzungs- bzw.
Einmündungsbereich handelt oder es eine erhöhte Unfalllage gibt.

Die Unfallstatistik der letzten 3 Jahre (01.01.2020 - 31.12.2022) entlang des
Angelsachsenweggs, insbesondere der Kreuzungsbereich Wiegandweg, ist unauffällig. In den
drei Jahren ereigneten sich insgesamt 6 Verkehrsunfälle. Davon ereigneten sich 4 Unfälle im
ruhenden Verkehr, ein Unfall im Längsverkehr und ein sonstiger Unfall. Somit gibt es keine
Hinweise, dass an den Kreuzungen die Rechts-vor-Links-Regelung nicht eingehalten wird. Die
Einmündungsbereiche des Angelsachsenwegs sind gut zu erkennen. Im Ergebnis wird
deshalb keine Notwendigkeit von zusätzlichen Wartelinien gesehen.

Zu 2.)

Sie regen. an, gegenüber den Straßeneinmündungen des Wiegandwegs und des
Frankenwegs, Bordsteinabsenkungen zu errichten, um das Queren der Straße zu erleichtern.
Nach Rücksprache mit dern Amt für Mobilität und Tiefbau kann eine Bordsteinabsenkung
realisiert werden, um das Queren der Straße zu erleichtern. Der genaue Standort wird in einem
gemeinsamen Ortstermin geprüft und die Umsetzung erfolgt voraussichtlich bis Ende des
Jahres 2023.

Zu 3.)

Dem Wunsch nach dem Verkehrszeichen „Achtung Kinder“ (Vz. 136) kann nicht entsprochen
werden, da diese nach der StVO in Tempo 30-Zonen in der Regel entbehrlich sind. Auch hier
möchte ich auf die Unfallstatistik verweisen, die keine Anhaltspunkte.dafür gibt, dass es Unfälle
mit Kindern gegeben hat.

Der Bereich Angelsachenweg/Frankenweg/Wiegandweg dient als Querungsstelle vieler
Fußgänger, vor allem Kindergartenkinder. An diesen Stellen wird am Straßenrand geparkt und
die Sichtdreiecke werden beeinträchtigt.

Hier kann die Verkehrssicherheit verbessert werden. Daher wurde auf dem Angelsachsenweg
ab der Kreuzung Frankenweg eine Grenzmarkierung (Vz. 299) auf einer Länge von 8 m und
auf dem Angelsachsenweg, rechtsseitig der Kreuzung zum Wiegandweg eine
Grenzmarkierung (Vz. 299) auf einer Länge von 13 m angeordnet. Zusätzlich wird ein
Freiburger Kegel mit entsprechender Standardmarkierung auf Höhe der Haus-Nr. 47
aufgestellt. Hier wird ebenfalls am Straßenrand geparkt.

Die Anordnungen dieser Halteverbote führen zu einer Verbesserung dieser Sichtdreiecke und
erhöhen die Verkehrssicherheit‘ an den Kreuzungen. Nach Rücksprache mit dem Bau- und
Betriebshof erfolgt die Umsetzung dieser Anordnung in Kürze.

Zu 4.)

Nach den Empfehlungen für den Radverkehr (ERA) sind Radwege in Tempo-30-Zonen, in
denen die Rechts-vor-Links-Regelung die Regel ist, als benutzungspflichtige
Radverkehrsanlagen nicht zulässig..Der Radverkehr wird in Tempo-30-Zonen gemeinsam mit
dem Kfz-Verkehr auf der Fahrbahn geführt. Tendenziell sind Radverkehrsanlagen,
insbesondere straßenbegleitende Radwege, bei Rechts-vor-Links-Regelungen ungünstig und
verschlechtert die Verkehrssicherheit, da eine durchlaufende Radverkehrsanlage einen
Vorrang suggerieren kannaDaher wird diese Anregung nicht umgesetzt.

rbert Vechtel
mtsleiter

Beratungsverlauf (1)

24.10.2023 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 6.6 Anfrage Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Angelsachsenweg
  • Frankenweg
  • Wiegandweg
  • Albersloher Weg
  • Normannenweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AFS/0006/2021
Typ
Anfrage in der BV Südost
Datum
04.11.2021
Erstellt
04.11.2021 12:18