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2819/2018

268. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 17.12.2018

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268 Satzung Anlage 1

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Anlage 18 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 7 vom 11.12.18

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268 Satzung Anlagen 2 - 17

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Beschlussvorlage Rat

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268 Satzung Anlage 1

8245 Zeichen

Anlage 1 
Zweihundertachtundsechzigste Satzung über die Festlegungen 
gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 
über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG 
NRW für straßenbauliche Maßnahmen 
vom 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am                    aufgrund der §§ 2 und 8 Ab-
satz 1 Satz 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG 
NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. 1969, S. 712/SGV. NRW. 610) in Verbindung mit 
§§ 7 und 77 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 
1994 (GV. NRW. 1994, S. 666/SGV. NRW. 2023) - jeweils in der bei Erlass dieser Satzung 
geltenden Fassung - und § 8 der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung von Beiträgen 
nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen vom 28.02.2005 (ABI. 
Stadt Köln 2005, S. 116, 2010, S. 450, 2014, S. 119) diese Satzung beschlossen: 
§ 1 
Für die in den nachstehend aufgeführten Straßen vorgesehenen bzw. durchgeführten stra-
ßenbaulichen Maßnahmen werden gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln über die Erhe-
bung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen 
vom 28.02.2005 folgende Festlegungen getroffen: 
1. Limburger Straße (Stadtbezirk 1) 
in dem Straßenabschnitt 
von  Hohenzollernring 
bis  Friesenplatz 
Hauptgeschäftsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 4 
Erneuerung der Straßenentwässerung durch Erneuerung des Mischwasserkanals und 
Anschluss an die Straßenabläufe. 
2. Unter Gottes Gnaden (Stadtbezirk 3) 
in dem Straßenabschnitt 
von  Leonhardsgasse 
bis  Haus-Nr. 167 (Grenze des Bebauungsplanes 58489/02) 
Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 
3. Engelkestraße - Hauptzug (Stadtbezirk 4) 
in dem Straßenabschnitt 
von  Schumacherring 
bis  Wendeanlage 
Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 
Erneuerung und Verbesserung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer und zu-
sätzlicher Straßenleuchten.

2 
 
 
4. Engelkestraße - Wohnweg zu Haus-Nr. 1 - 11 
(Parzelle 1061) (Stadtbezirk 4) 
in dem Straßenabschnitt 
von  Engelkestraße - Hauptzug 
bis  Ende 
Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 
Erneuerung und Verbesserung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen einer neuen 
und einer zusätzlichen Straßenleuchte. 
5. Engelkestraße - Wohnweg zu Haus-Nr. 13 - 25 
(Parzelle 1077) (Stadtbezirk 4) 
in dem Straßenabschnitt 
von  Engelkestraße - Hauptzug 
bis  Ende 
Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 
Erneuerung und Verbesserung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßen-
leuchten bei Weiterverwendung eines neuwertigen Mastes. 
6. Engelkestraße - Wohnweg zu Haus-Nr. 27 - 35 
(Parzelle 1086) (Stadtbezirk 4) 
in dem Straßenabschnitt 
von  Engelkestraße - Hauptzug 
bis  Ende 
Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 
Erneuerung und Verbesserung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßen-
leuchten. 
7. Engelkestraße - Wohnweg zu Haus-Nr. 2 - 6 
(Parzelle 1115) (Stadtbezirk 4) 
in dem Straßenabschnitt 
von  Engelkestraße - Hauptzug 
bis  Ende 
Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 
Herstellung einer Straßenbeleuchtung durch Aufstellen einer Straßenleuchte. 
8. Engelkestraße - Wohnweg zu Haus-Nr. 8 - 14 
(Parzelle 1120) (Stadtbezirk 4) 
in dem Straßenabschnitt 
von  Engelkestraße - Hauptzug 
bis  Ende 
Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 
Herstellung einer Straßenbeleuchtung durch Aufstellen einer Straßenleuchte.

3 
 
 
9. Engelkestraße - Wohnweg zu Haus-Nr. 16 - 20 
(Parzelle 1125) (Stadtbezirk 4) 
in dem Straßenabschnitt 
von  Engelkestraße - Hauptzug 
bis  Ende 
Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 
Herstellung einer Straßenbeleuchtung durch Aufstellen einer Straßenleuchte. 
10. Hauptstraße (Stadtbezirk 7) 
in dem Straßenabschnitt 
von  Kreisverkehr Loorweg 
bis  Schmittgasse 
Hauptverkehrsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 3 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus-
tausch der Leuchtkörper unter Weiterverwendung neuwertiger Leuchtstellen. 
11. Kornblumenweg (Stadtbezirk 7) 
in dem Straßenabschnitt 
von  Adolph-Kolping-Straße 
bis  Heidestraße 
Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 
Erneuerung des westlichen Gehweges von Adolph-Kolping-Straße bis ca. 30 m nördlich 
der Heidestraße durch Einbau von Platten bzw. Pflaster auf Schottertragschicht sowie 
Erneuerung der Bordsteine. 
§ 2 
Die 188 . Satzung über die Festlegungen gemäß §  8 der Satzung der Stadt Köln (vom 
28.02.2005) über die Erhebung von Beiträgen nach §  8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für stra-
ßenbauliche Maßnahmen vom 13.07.2007 (Amtsblatt der Stadt Köln 2007, S.  330, 2015, 
S. 197, 2016, S. 47) wird aufgehoben. 
§ 3 
Die 229 . Satzung über die Festlegungen gemäß §  8 der Satzung der Stadt Köln (vom 
28.02.2005) über die Erhebung von Beiträgen nach §  8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für stra-
ßenbauliche Maßnahmen vom 27.02.2013 (Amtsblatt der Stadt Köln 2013, S. 143) wird wie 
folgt geändert: 
In § 1 Ziffer 4 
Sülzburgstraße (Stadtbezirk 3) 
in dem Straßenabschnitt 
von Berrenrather Straße 
bis Zülpicher Straße 
werden im Maßnahmentext („Erneuerung und Verbesserung der Fahrbahn durch Einbau ei-
ner Asphaltdeckschicht auf Asphaltbinderschicht, Asphalttragschicht, Schottertragschicht 
und Frostschutzschicht, Erneuerung der Rinnenführung sowie Umbau von Straßenabläu-
fen.“) die Worte „Asphaltbinderschicht, Asphalttragschicht, Schottertragschicht und Frost-

4 
 
 
schutzschicht,“ gestrichen und durch die Worte „Asphalttragschicht, Schottertragschicht und 
Frostschutzschicht, zwischen Münstereifeler Straße und Zülpicher Straße zusätzlich durch 
Einbau einer Asphaltbinderschicht.“ ersetzt. 
§ 4 
Die 259. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln (vom 
28.02.2005) über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG für straßenbau-
liche Maßnahmen vom 27.07.2017 (Amtsblatt der Stadt Köln 2017, S. 297) wird wie folgt ge-
ändert: 
In § 1 Ziffer 6 
Friedrich-Ebert-Ufer (Stadtbezirk 7) 
wird der Maßnahmenumfang wie folgt neu gefasst: 
Erneuerung und Verbesserung der Fahrbahn von Fischerweg bis Höhe Haus-Nr. 30 durch 
Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphaltbinderschicht, Asphalttragschicht und Schotter-
tragschicht, Erneuerung der Rinnenführung und Umbau von Straßenabläufen sowie Stabili-
sierung der Böschung durch Einbringen von Microverpresspfählen und Herstellung eines 
Pfahlkopfbalkens. 
§ 5 
Die 260. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln (vom 
28.02.2005) über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG für straßenbau-
liche Maßnahmen vom 08.10.2017 (Amtsblatt der Stadt Köln 2017, S. 417) wird wie folgt ge-
ändert: 
In § 1 Ziffer 3 
An den Kaulen (Stadtbezirk 6) 
werden in Satz 1 des Maßnahmentextes („Erneuerung der Fahrbahn durch Einbau einer As-
phaltdeckschicht auf Asphaltbinderschicht, Asphalttragschicht und Schottertragschicht, Her-
stellung einer Rinnenführung sowie Ein- bzw. Umbau von Straßenabläufen.“) hinter dem 
Wort „Fahrbahn“ die Worte „von Höhe Haus-Nr. 2 bis Dornstraße“ zusätzlich eingefügt. 
§ 6 
Die 261. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln (vom 
28.02.2005) über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für stra-
ßenbauliche Maßnahmen vom 27.02.2013 (Amtsblatt der Stadt Köln 2017, S. 419, 2018, 
S. 297) wird wie folgt geändert: 
In § 1 Ziffer 3 
Raderthalgürtel (Nordseite) (Stadtbezirk 2) 
wird der Maßnahmenumfang wie folgt neu gefasst: 
Erneuerung des Gehweges durch Einbau von Platten bzw. Pflaster auf Schottertragschicht 
bzw. Asphalt auf der Brücke über den Vorgebirgspark mit Ausnahme der intakten Flächen in 
den Einmündungsbereichen. 
Erneuerung des Radweges durch Einbau einer Asphaltdeckschicht und außerhalb der Brü-
cke über den Vorgebirgspark auch auf Asphalttragschicht und Schottertragschicht mit Aus-
nahme der intakten Flächen in den Einmündungsbereichen.

5 
 
 
§ 7 
Diese Satzung tritt mit Ausnahme von § 1 am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt 
der Stadt Köln in Kraft. 
§ 1 Ziffern 1, 2, 10 und 11 treten rückwirkend zum 01.10.2018 in Kraft. 
§ 1 Ziffern 3 bis 9 treten rückwirkend zum 01.02.2018 in Kraft.

Anlage 18 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 7 vom 11.12.18

1160 Zeichen

Anlage 18 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Frau Radke 
Telefon:  (0221) 221-97327  
Fax       :  (0221) 221-97320 
E-Mail:  monika.radke@stadt-koeln.de 
Datum: 12.12.2018 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokol l der Sitzung der Bezirksvertretung 
Porz vom 11.12.2018  
öffentlich 
7.2 268. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt 
Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 
Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen 
2819/2018 
Beschluss: 
Der Rat beschließt den Erlass der 268. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 
der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen 
nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu die-
sem Beschluss paraphierten Fassung. 
Beschluss aus dem Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion: 
Die Pfahlgründungen zur Böschungssicherung (Microverpresspfähle und Pfahlkopf-
balken) lösen keine KAG-Pflicht aus, da sie übergeordnete Bedeutung haben. Die 
Kosten werden deshalb nicht in die Anliegerbeiträge einbezogen. 
Abstimmungsergebnis: 
In ergänzter Form gegen die Stimme von SPD und Herrn Eberle empfohlen.

268 Satzung Anlagen 2 - 17

26207 Zeichen

Anlage 2 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Limburger Straße 
von : Hohenzollernring 
bis : Friesenplatz 
Stadtteil : Neustadt/Nord 
Stadtbezirk : 1 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Der vorhandene Mischwasserkanal ist aufgrund der von den Stadtentwässerungsbetrieben 
Köln AöR bei einer Kameradurchfahrung festgestellten Schäden und nach Ablauf der wirt-
schaftlichen Liegedauer (Baujahr 1903) verschlissen. Der Kanal ist stark korrodiert. Eine 
Erneuerung auf ganzer Länge ist erforderlich. 
  
vorgesehene Maßnahme: 
Erneuerung der Straßenentwässerung durch Erneuerung des Mischwasserkanals und An-
schluss an die Straßenabläufe. 
  
Fiktivkosten des Ausbaus (geschätzt): 791.000,00 EUR 
davon beitragsfähig unter Berücksichtigung des Kostenanteils der 
Straßenentwässerung von 46 % an den Kanalbaukosten: 364.000,00 EUR 
  
davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der Straßenart 
Hauptgeschäftsstraße (60 %): 
218.000,00 EUR 
Die Limburger Straße ist als Hauptgeschäftsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 4 der Stra-
ßenbaubeitragssatzung einzustufen, da in der Straße die Frontlänge der Grundstücke mit 
Ladengeschäften oder Gaststätten im Erdgeschoss überwiegt. 
  
Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 
218.000,00 EUR : 8.880 m² = rd. 24,60 EUR 
Mit den Arbeiten wird voraussichtlich im Oktober 2018 begonnen. Daher tritt die Satzung 
bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.10.2018 in Kraft.

Anlage 3 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Unter Gottes Gnaden 
von : Leonhardsgasse 
bis : Haus-Nr. 167 (Grenze des Bebauungsplanes 58489/02) 
Stadtteil : Widdersdorf 
Stadtbezirk : 3 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die alte Beleuchtungsanlage besteht überwiegend aus geraden Betonmasten mit Aufsatz-
leuchten. Zudem finden sich noch Normmasten unterschiedlicher Höhe sowie Betonpeit-
schenmasten mit Langfeldleuchten. Neben den unterschiedlichen Masten sind auch unter-
schiedliche Leuchtentypen installiert. Die Erstinstallation der alten Leuchten erfolgte zwi-
schen 1962 und 1971. Die Anlage ist demnach mindestens 47 Jahre alt. Die wirtschaftliche 
Nutzungsdauer ist somit abgelaufen. 
Die Beleuchtungsanlage weist deutliche Alterungsspuren auf. Die Ummantelungen der Be-
tonmasten sind von Rissen durchzogen und teilweise abgeplatzt, sodass die Stahlarmierung 
zum Teil bereits offenliegt. Die alte Anlage ist insgesamt sanierungsbedürftig und entspricht 
auch nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. 
Die vorhandene Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch Normmasten, Nennhöhe 
6 m und Kofferleuchten vom Typ Iridium³ LED ersetzt. 
  
vorgesehene Maßnahme: 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 105.000,00 EUR 
  
davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der Straßenart 
Haupterschließungsstraße (50 %): 
52.500,00 EUR 
Die Straße Unter Gottes Gnaden ist als Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 
Ziffer 2 der Straßenbaubeitragssatzung einzustufen. Von ihr zweigen nördlich und südlich 
zahlreiche Straßen ab. Die Straße Unter Gottes Gnaden dient neben der Erschließung der 
angrenzenden Grundstücke auch dazu, den innerörtlichen Verkehr aufzunehmen und in die 
angrenzenden Baugebiete zu verteilen. Ihre Funktion geht damit über die einer reinen Anlie-
gerstraße hinaus. 
  
Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 
52.500,00 EUR : 61.369 m² = rd. 0,90 EUR 
Mit den Arbeiten wird voraussichtlich im Oktober 2018 begonnen. Daher tritt die Satzung 
bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.10.2018 in Kraft.

Anlage 4 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Engelkestraße - Hauptzug 
von : Schumacherring 
bis : Wendeanlage 
Stadtteil : Bocklemünd/Mengenich 
Stadtbezirk : 4 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die Engelkestraße besteht aus einem Hauptzug und 6 davon abgehenden Wohnwegen. Da 
der Hauptzug und die Wohnwege unterschiedliche Verkehrsfunktionen haben, handelt es 
sich beitragsrechtlich um 7 getrennt zu behandelnde Anlagen. 
Aufgrund von Anwohnerbeschwerden über eine unzureichende Beleuchtung hat die Rhein-
Energie AG die Leuchtenstandorte in der gesamten Engelkestraße geändert und Masten 
und Leuchten erneuert bzw. zusätzliche Leuchtstellen installiert. Dadurch wurde die Aus-
leuchtung des Hauptzuges und der Wohnwege erheblich verbessert. 
Die alte Beleuchtungsanlage im Hauptzug bestand aus drei 5 m hohen Normmasten mit 
Aufsatzleuchten und war 48 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer war abgelaufen. 
Darüber hinaus war die alte Anlage sanierungsbedürftig und entsprach nicht mehr den zur-
zeit gültigen Richtlinien. 
Die alte Beleuchtungsanlage wurde demontiert und durch 5 Normmasten mit Auslegern, 
Nennhöhe 6 m und Kofferleuchten vom Typ Iridium³ LED ersetzt. 
  
Maßnahme: 
Erneuerung und Verbesserung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer und zusätzli-
cher Straßenleuchten. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 15.500,00 EUR 
  
davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der Straßenart 
Anliegerstraße (70 %): 
10.900,00 EUR 
Der Hauptzug der Engelkestraße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der 
Straßenbaubeitragssatzung einzustufen. Es handelt sich um eine Sackgasse, von der ledig-
lich Wohnwege abzweigen. Sie dient damit überwiegend der Erschließung der angrenzen-
den und der über die Wohnwege erreichbaren Grundstücke. 
  
Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 
10.900,00 EUR : 10.424 m² = rd. 1,10 EUR 
Mit den Arbeiten wurde bereits im Februar 2018 begonnen. Die Satzung tritt daher bezogen 
auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.02.2018 in Kraft.

Anlage 5 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Engelkestraße - Wohnweg zu Haus-Nr. 1 - 11 (Parzelle 1061) 
von : Engelkestraße - Hauptzug 
bis : Ende 
Stadtteil : Bocklemünd/Mengenich 
Stadtbezirk : 4 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
In diesem Wohnweg bestand die alte Beleuchtungsanlage aus einem Stahlmast mit Rund-
leuchte und war 48 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer war abgelaufen. Darüber 
hinaus war die alte Anlage sanierungsbedürftig und entsprach nicht mehr den zurzeit gülti-
gen Richtlinien.  
Die alte Straßenleuchte wurde demontiert und durch zwei Normmasten, Nennhöhe 4 m mit 
Aufsatzleuchten vom Typ Iridium³ LED ersetzt. 
  
Maßnahme: 
Erneuerung und Verbesserung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen einer neuen und 
einer zusätzlichen Straßenleuchte. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 6.000,00 EUR 
  
davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der Straßenart 
selbstständiger Gehweg (70 %): 
4.200,00 EUR 
Der Wohnweg zu den Haus-Nrn. 1 -11 ist als selbstständiger Gehweg gemäß § 3 Absatz 2 
Ziffer 6 der Straßenbaubeitragssatzung einzustufen. Es handelt sich um einen unbefahrba-
ren Wohnweg, der ausschließlich der Erschließung der angrenzenden Grundstücke dient. 
  
Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 
4.200,00 EUR : 1.602 m² = rd. 2,70 EUR 
Mit den Arbeiten wurde bereits im Februar 2018 begonnen. Die Satzung tritt daher bezogen 
auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.02.2018 in Kraft.

Anlage 6 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Engelkestraße - Wohnweg zu Haus-Nr. 13 - 25 (Parzelle 1077) 
von : Engelkestraße - Hauptzug 
bis : Ende 
Stadtteil : Bocklemünd/Mengenich 
Stadtbezirk : 4 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die alte Beleuchtungsanlage bestand aus einem 48 Jahre alten Stahlmast mit Rundleuchte 
und einem 4 m hohen neuwertigen Normmast mit Aufsatzleuchte. Die wirtschaftliche Nut-
zungsdauer des Stahlmastes und der Rundleuchte war abgelaufen. Darüber hinaus war die 
alte Anlage überwiegend sanierungsbedürftig und entsprach nicht mehr den zurzeit gültigen 
Richtlinien. 
Der alte Stahlmast wurde durch einen Normmast, Nennhöhe 4 m und die beiden alten 
Leuchtaufsätze durch Kofferleuchten vom Typ Iridium³ LED ersetzt. 
  
Maßnahme: 
Erneuerung und Verbesserung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßen-
leuchten bei Weiterverwendung eines neuwertigen Mastes. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 3.500,00 EUR 
  
selbstständiger Gehweg (70 %): 
2.500,00 EUR 
Der Wohnweg zu den Haus-Nrn. 13 - 25 ist als selbstständiger Gehweg gemäß § 3 Absatz 2 
Ziffer 6 der Straßenbaubeitragssatzung einzustufen. Es handelt sich um einen unbefahrba-
ren Wohnweg, der ausschließlich der Erschließung der angrenzenden Grundstücke dient. 
  
Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 
2.500,00 EUR : 1.710 m² = rd. 1,50 EUR 
Mit den Arbeiten wurde bereits im Februar 2018 begonnen. Die Satzung tritt daher bezogen 
auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.02.2018 in Kraft.

Anlage 7 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Engelkestraße - Wohnweg zu Haus-Nr. 27 - 35 (Parzelle 1086) 
von : Engelkestraße - Hauptzug 
bis : Ende 
Stadtteil : Bocklemünd/Mengenich 
Stadtbezirk : 4 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die alte Beleuchtungsanlage bestand aus zwei Stahlmasten mit Rundleuchten und war 
48 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer war abgelaufen. Darüber hinaus war die alte 
Anlage sanierungsbedürftig und entsprach nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien.  
Die alte Beleuchtungsanlage wurde demontiert und durch zwei Normmasten, Nennhöhe 4 m 
mit Kofferleuchten vom Typ Iridium³ LED ersetzt. 
  
Maßnahme: 
Erneuerung und Verbesserung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßen-
leuchten. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 6.900,00 EUR 
  
davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der Straßenart 
selbstständiger Gehweg (70 %): 
4.900,00 EUR 
Der Wohnweg zu den Haus-Nrn. 27 - 35 ist als selbstständiger Gehweg gemäß § 3 Absatz 2 
Ziffer 6 der Straßenbaubeitragssatzung einzustufen. Es handelt sich um einen unbefahrba-
ren Wohnweg, der ausschließlich der Erschließung der angrenzenden Grundstücke dient. 
  
Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 
4.900,00 EUR : 1.662 m² = rd. 3,00 EUR 
Mit den Arbeiten wurde bereits im Februar 2018 begonnen. Die Satzung tritt daher bezogen 
auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.02.2018 in Kraft.

Anlage 8 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Engelkestraße - Wohnweg zu Haus-Nr. 2 - 6 (Parzelle 1115) 
von : Engelkestraße - Hauptzug 
bis : Ende 
Stadtteil : Bocklemünd/Mengenich 
Stadtbezirk : 4 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Dieser Wohnweg wurde bislang durch einen Normmast mit Aufsatzleuchte, der im Hauptzug 
der Engelkestraße an der Einmündung des Wohnweges stand, mit ausgeleuchtet. Im 
Wohnweg selbst befand sich keine Leuchte.  
Nunmehr wurde ein Normmast, Nennhöhe 4 m mit einer Aufsatzleuchte vom Typ Iridium³ 
LED installiert. 
  
Maßnahme: 
Herstellung einer Straßenbeleuchtung durch Aufstellen einer Straßenleuchte. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 2.600,00 EUR 
  
davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der Straßenart 
selbstständiger Gehweg (70 %): 
1.900,00 EUR 
Der Wohnweg zu den Haus-Nrn. 2 - 6 ist als selbstständiger Gehweg gemäß § 3 Absatz 2 
Ziffer 6 der Straßenbaubeitragssatzung einzustufen. Es handelt sich um einen unbefahrba-
ren Wohnweg, der ausschließlich der Erschließung der angrenzenden Grundstücke dient. 
  
Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 
1.900,00 EUR : 1.026 m² = rd. 1,90 EUR 
Mit den Arbeiten wurde bereits im Februar 2018 begonnen. Die Satzung tritt daher bezogen 
auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.02.2018 in Kraft.

Anlage 9 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Engelkestraße - Wohnweg zu Haus-Nr. 8 - 14 (Parzelle 1120) 
von : Engelkestraße - Hauptzug 
bis : Ende 
Stadtteil : Bocklemünd/Mengenich 
Stadtbezirk : 4 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Dieser Wohnweg wurde bislang durch einen Normmast mit Aufsatzleuchte, der im befahrba-
ren Teil der Engelkestraße an der Einmündung des Wohnweges stand, mit ausgeleuchtet. 
Im Wohnweg selbst befand sich keine Leuchte.  
Nunmehr wurde ein Normmast, Nennhöhe 4 m mit einer Aufsatzleuchte vom Typ Iridium³ 
LED installiert. 
   
Maßnahme: 
Herstellung einer Straßenbeleuchtung durch Aufstellen einer Straßenleuchte. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 2.600,00 EUR 
  
davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der Straßenart 
selbstständiger Gehweg (70 %): 
1.900,00 EUR 
Der Wohnweg zu den Haus-Nrn. 8 - 14 ist als selbstständiger Gehweg gemäß § 3 Absatz 2 
Ziffer 6 der Straßenbaubeitragssatzung einzustufen. Es handelt sich um einen unbefahrba-
ren Wohnweg, der ausschließlich der Erschließung der angrenzenden Grundstücke dient. 
  
Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 
1.900,00 EUR : 1.494 m² = rd. 1,30 EUR 
Mit den Arbeiten wurde bereits im Februar 2018 begonnen. Die Satzung tritt daher bezogen 
auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.02.2018 in Kraft.

Anlage 10 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Engelkestraße - Wohnweg zu Haus-Nr. 16 - 20 (Parzelle 1125) 
von : Engelkestraße - Hauptzug 
bis : Ende 
Stadtteil : Bocklemünd/Mengenich 
Stadtbezirk : 4 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Dieser Wohnweg wurde bislang durch einen Normmast mit Aufsatzleuchte, der im befahrba-
ren Teil der Engelkestraße an der Einmündung des Wohnweges stand, mit ausgeleuchtet. 
Im Wohnweg selbst befand sich keine Leuchte.  
Nunmehr wurde ein Normmast, Nennhöhe 4 m mit einer Aufsatzleuchte vom Typ Iridium³ 
LED installiert. 
  
Maßnahme: 
Herstellung einer Straßenbeleuchtung durch Aufstellen einer Straßenleuchte. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 2.600,00 EUR 
  
davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der Straßenart 
selbstständiger Gehweg (70 %): 
1.900,00 EUR 
Der Wohnweg zu den Haus-Nrn. 16 - 20 ist als selbstständiger Gehweg gemäß § 3 Absatz 2 
Ziffer 6 der Straßenbaubeitragssatzung einzustufen. Es handelt sich um einen unbefahrba-
ren Wohnweg, der ausschließlich der Erschließung der angrenzenden Grundstücke dient. 
  
Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 
1.900,00 EUR : 1.555 m² = rd. 1,30 EUR 
Mit den Arbeiten wurde bereits im Februar.2018 begonnen. Die Satzung tritt daher bezogen 
auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.02.2018 in Kraft.

Anlage 11 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Hauptstraße 
von : Kreisverkehr Loorweg 
bis : Schmittgasse 
Stadtteil : Zündorf 
Stadtbezirk : 7 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die alte Beleuchtungsanlage besteht überwiegend aus Peitschenmasten und Langfeldleuch-
ten und ist über 47 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hin-
aus ist die alte Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen 
Richtlinien.  
Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch Normmasten, Nennhöhe 6 m mit 
Ansatzleuchten vom Typ Iridium³ LED ersetzt. Bereits vorhandene Normmaste werden bei 
der Sanierung weiterverwendet und mit neuen Leuchtkörpern versehen. Neuwertige Leucht-
stellen bleiben erhalten. 
  
vorgesehene Maßnahme: 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus-
tausch der Leuchtkörper unter Weiterverwendung neuwertiger Leuchtstellen. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 95.200,00 EUR 
  
davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der Straßenart 
Hauptverkehrsstraße (30%): 
28.600,00 EUR 
Die Hauptstraße ist als Hauptverkehrsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 3 der Straßenbau-
beitragssatzung einzustufen. Als Ortsdurchfahrt der L82 dient sie neben der Erschließung 
der angrenzenden Grundstücke auch dem durchgehenden innerörtlichen Verkehr bzw. dem 
überörtlichen Durchgangsverkehr. 
  
Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 
28.600,00 EUR : 110.872 m² = rd. 0,30 EUR 
Mit den Arbeiten wird voraussichtlich im Oktober 2018 begonnen. Daher tritt die Satzung 
bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.10.2018 in Kraft.

Anlage 12 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Kornblumenweg 
von : Adolph-Kolping-Straße 
bis : Heidestraße 
Stadtteil : Wahn 
Stadtbezirk : 7 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Der westliche Gehweg ist geschätzt weit über 40 Jahre alt und besteht überwiegend aus 
Asphaltbelägen unterschiedlicher Art und Güte. Der Gehweg weist zahlreiche Risse, Abplat-
zungen und Unebenheiten auf. Bei der dringend erforderlichen Sanierung des Gehweges 
werden die Bordsteine komplett erneuert. Das ca. 30 m lange gepflasterte Teilstück vor der 
Einmündung in den Gehweg der Heidestraße ist in einem guten Zustand und bleibt erhalten. 
  
vorgesehene Maßnahme: 
Erneuerung des westlichen Gehweges von Adolph-Kolping-Straße bis ca. 30 m nördlich der 
Heidestraße durch Einbau von Platten bzw. Pflaster auf Schottertragschicht sowie Erneue-
rung der Bordsteine. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 40.000,00 EUR 
  
davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der Straßenart 
Anliegerstraße (70%): 
28.000,00 EUR 
Der Kornblumenweg ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubei-
tragssatzung einzustufen. Er liegt in einem Wohngebiet, das von den Hauptverkehrsstraßen 
Frankfurter Straße und Heidestraße umgeben ist. Er endet aufgrund einer Durchfahrtssperre 
an der Heidestraße als Sackgasse und besitzt somit keine Verteilfunktion. Er dient nahezu 
ausschließlich der Erschließung der an ihn angrenzenden Grundstücke. 
  
Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 
28.000,00 EUR : 5.325 m² = rd. 5,20 EUR 
Mit den Arbeiten wird voraussichtlich im 4. Quartal 2018 begonnen. Daher tritt die Satzung 
bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.10.2018 in Kraft.

Anlage 13 (zu § 2)  
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Antwerpener Straße  von Moltkestraße bis Brabanter Straße 
Bismarckstraße  von Antwerpener Straße bis Kaiser-Wilhelm-Ring 
Brabanter Straße  von Aachener Straße bis Antwerpener Straße 
Brüsseler Straße  von Aachener Straße bis Brüsseler Platz 
Brüsseler Straße  von Antwerpener Straße bis Venloer Straße 
Limburger Straße  von Hohenzollernring bis Friesenplatz 
Neue Maastrichter Straße  von Moltkestraße bis Brüsseler Platz 
Stadtteil: Neustadt/Nord 
Stadtbezirk: 1 
  
§ 1 Ziffern 1 bis 5, 7 und 9 der 188. KAG-Maßnahmensatzung vom 13.07.2007 sehen für die 
o.g. Straßen im belgischen Viertel die „Verbesserung der Straßenbeleuchtung durch Aufstel-
len neuer Straßenleuchten mit höherer Leuchtkraft“ vor. 
In der 188. KAG-Maßnahmensatzung war ursprünglich auch noch die Verbesserung der 
Straßenbeleuchtung in der Kamekestraße (§ 1 Ziffer 6) und der Maastrichter Straße (§ 1 
Ziffer 8) enthalten, die bereits in der 242. bzw. 249. KAG-Maßnahmensatzung aufgehoben 
wurden. 
Anlass der 188. KAG-Maßnahmensatzung war die von der RheinEnergie AG im Jahr 2006 
bekundete Absicht, die Beleuchtungsüberspannanlagen in den Straßen des belgischen Vier-
tels durch Normmasten mit Bogenauslegern und City-Leuchten zu ersetzen. 
Tatsächlich hat die RheinEnergie AG ihr Vorhaben dann doch nicht umgesetzt und ist zwi-
schenzeitlich aufgrund geänderter Prioritäten sogar vollends davon abgerückt. 
Derzeit ist auch nicht absehbar, wann die Straßenbeleuchtung in den oben genannten Stra-
ßen erneuert wird. 
Da sich Technik (LED) und Richtlinien bei der Straßenbeleuchtung in den letzten 11 Jahren 
erheblich verändert haben, sind für eine Erneuerung der Straßenbeleuchtung vollständig 
neue Planungen erforderlich. Die damals angegebenen Kostenschätzungen sind überholt. 
Hinzu kommt, dass im Jahr 2007 alle o.g. Straßen als Haupterschließungsstraßen im Sinne 
des § 3 Absatz 2 Ziffer 2 der Straßenbaubeitragssatzung eingestuft wurden, was aufgrund 
der Entwicklung des Viertels zumindest zum Teil nicht mehr zutreffend sein dürfte. 
Da eine Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen nicht absehbar ist, sind aus Gründen 
der Rechtssicherheit auch die Ziffern 1 bis 5, 7 und 9 des § 1 der 188. KAG-Maßnahmen-
satzung aufzuheben. Da die Ziffern 6 und 8 bereits zu einem früheren Zeitpunkt aufgehoben 
wurden, kann die 188. KAG-Maßnahmensatzung damit insgesamt entfallen. 
Sofern in der Zukunft eine Erneuerung der Straßenbeleuchtung in einer der o.g. Straßen 
durchgeführt wird, wird dann ein neues KAG-Satzungsverfahren eingeleitet.

Anlage 14 (zu § 3)  
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Sülzburgstraße 
von : Berrenrather Straße  
bis : Zülpicher Straße 
Stadtteil : Sülz 
Stadtbezirk : 3 
  
§ 1 Ziffer 4 der 229. KAG-Maßnahmensatzung vom 27.02.2013 sieht für die Sülzburgstraße 
von Berrenrather Straße bis Zülpicher Straße die grundlegende Erneuerung der Fahrbahn 
bis zur Schottertragschicht einschließlich einer durchgängigen Binderschicht vor. 
Nachdem das entsprechende Satzungsverfahren eingeleitet wurde, wurde festgestellt, dass 
aufgrund der geringeren Belastungsklasse der Sülzburgstraße zwischen Berrenrather Stra-
ße und Münstereifeler Straße in diesem Teilstück auf eine Asphaltbinderschicht verzichtet 
werden kann. Seinerzeit wurde aber übersehen, dass der Maßnahmentext deshalb ange-
passt werden muss. 
Bei der Vorbereitung der Beitragserhebung wurde dieses Versäumnis festgestellt, sodass 
die Änderung des Maßnahmentextes nunmehr nachzuholen ist. 
Die Arbeiten in der Sülzburgstraße wurden am 24.07.2014 abgeschlossen. 
  
Kosten: 
Für die Erneuerung der Fahrbahn sind Kosten in Höhe von 353.457,88 EUR 
entstanden 
Anliegeranteil (60 %) 212.074,73 EUR 
Bei Erlass der Maßnahmensatzung wurde noch von Schätzkosten in Höhe von 
500.000,00 EUR ausgegangen. 
  
durchschnittliche Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche:  
212.074,73 EUR : 33.785 m² = rd. 6,30 EUR (ursprüngliche Schätzung 9,50 EUR)

Anlage 15 (zu § 4) 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Friedrich-Ebert-Ufer 
von : Fischerweg 
bis : Bennauerstraße 
Stadtteil : Porz 
Stadtbezirk : 7 
  
§ 1 Ziffer 6 der 259. KAG-Maßnahmensatzung vom 27.07.2017 sieht für die Straße Fried-
rich-Ebert-Ufer die Stabilisierung der Böschung sowie die Erneuerung der Fahrbahn im Voll-
ausbau (einschließlich Tragschichten) von Fischerweg bis Haus-Nr. 32 und die Erneuerung 
der Fahrbahndeck- und Binderschicht von Haus-Nr. 32 bis Haus-Nr. 34 vor. 
Die Arbeiten in der Straße wurden am 05.09.2018 abgeschlossen. 
Tatsächlich erfolgten die Stabilisierung der Böschung und ein Vollausbau der Fahrbahn nur 
von Fischerweg bis Höhe Haus-Nr. 30. Außerhalb dieses Bereiches ist die Fahrbahndeck- 
und Binderschicht nicht erneuert worden. 
Mit der Satzungsänderung wird der Maßnahmenumfang an den tatsächlich erfolgten Ausbau 
angepasst. 
Trotz der verkürzten Ausbaustrecke ist es bei der Maßnahme zu einer Kostenerhöhung ge-
kommen. Der Umfang und deren Einfluss auf die Höhe der zu zahlenden Anliegerbeiträge 
steht derzeit aber noch nicht fest, da Nachtragsforderungen im Raum stehen, die dem 
Grunde und der Höhe nach noch umfänglich überprüft werden müssen.

Anlage 16 (zu § 5) 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : An den Kaulen 
von : Bitterstraße 
bis : Dornstraße 
Stadtteil : Worringen 
Stadtbezirk : 6 
  
§ 1 Ziffer 3 der 260. KAG-Maßnahmensatzung vom 08.10.2017 sieht für die Straße An den 
Kaulen die Erneuerung der Fahrbahn von Bitterstraße bis Dornstraße auf ganzer Länge so-
wie die Erneuerung der Parkflächen vor der Schule vor. 
Die Arbeiten wurden im August 2018 abgeschlossen. 
Die Erneuerung der Parkflächen vor der Schule wurde durchgeführt, wie es im Baupro-
gramm festgelegt ist. Mit der Erneuerung der Fahrbahn wurde aber erst auf Höhe der Haus-
Nr. 2 begonnen. Grund hierfür war u.a., dass die Fahrbahndecke sowohl im Einmündungs-
bereich der Hackenbroicher Straße als auch vor der Einmündung in die Bitterstraße noch in 
recht gutem Zustand ist. Dort wurde die Deckschicht erst vor einigen Jahren anlässlich der 
Markierung von Fußgängerüberwegen erneuert. Wäre der dazwischen liegende nur rd. 10 m 
lange schadhafte Bereich der Fahrbahn auch erneuert worden, wären hiervon auch die o.g. 
intakten Flächen betroffen gewesen. Darüber hinaus hätte die Erneuerung der Fahrbahn 
zwischen Bitterstraße und der Haus-Nr. 2 die Verkehrsführung während der Bauphase er-
heblich schwieriger gemacht. 
Die rd. 10 m lange schadhafte Fahrbahn der Straße An den Kaulen soll daher zu einem spä-
teren Zeitpunkt z. B. bei einer Erneuerung der Fahrbahn der Bitterstraße beitragsfrei in 
Stand gesetzt werden. 
Mit der Satzungsänderung wird der Maßnahmentext an den tatsächlich erfolgten Ausbau 
angepasst.

Anlage 17 (zu § 6)  
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Raderthalgürtel (Nordseite) 
von : Brühler Straße 
bis : Vorgebirgstraße 
Stadtteil : Raderberg 
Stadtbezirk : 2 
  
§ 1 Ziffer 3 der 261. KAG-Maßnahmensatzung vom 06.10.2017 sieht für die Nordseite des 
Raderthalgürtels im o.g. Abschnitt die Erneuerung des Gehweges durchgehend mit Platten 
bzw. Pflaster auf Schottertragschicht und die Erneuerung des Radweges durchgehend mit 
einer Asphaltdeckschicht auf Asphalttragschicht und Schottertragschicht vor. Davon ausge-
nommen waren von vornherein nur die intakten Flächen in den Einmündungsbereichen ab-
gehender Straßen. 
Die Arbeiten wurden im April 2018 abgeschlossen. 
Tatsächlich konnten auf der Brücke über den Vorgebirgspark aufgrund fehlender Höhen 
aber keine Tragschichten eingebaut werden. Daher wurde dort auch der Gehweg in As-
phaltbauweise erneuert und der Asphalt unmittelbar auf den Beton der Brücke aufgebracht. 
Die abdichtende Eigenschaft des Asphalts bietet zudem zusätzlichen Schutz für das Brü-
ckenbauwerk. 
Der tatsächlich erfolgte Ausbau weicht zwar nur auf einer kurzen Teilstrecke von rd. 25 m 
von der in der 261. KAG-Maßnahmensatzung festgelegten Ausbauart ab. Die KAG-
Maßnahmensatzung ist aber trotzdem an den erfolgten Ausbau anzupassen, um diesbezüg-
lich Rechtssicherheit für die später folgende Beitragserhebung zu erhalten.

Beschlussvorlage Rat

2426 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/62/621/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2819/2018 
Freigabedatum 
22.10.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
268. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 
2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche 
Maßnahmen 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt den Erlass der 268. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der 
Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG 
NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung. 
------------ 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen ohne 
Einschränkung zustimmen. 
ja/nein 
 
Verkehrsausschuss 13.11.2018 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 15.11.2018 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 03.12.2018 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 06.12.2018 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 10.12.2018 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 11.12.2018 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.12.2018 
Verkehrsausschuss  
Rat 18.12.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
Nach § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach 
§ 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenbaubeitragssatzung) sind 
für die Erhebung eines Beitrags durch Satzung unter anderem folgende Festlegungen zu treffen: 
 die Bildung von Abschnitten, 
 die Zuordnung der einzelnen Straßen zu einer der in § 3 der Straßenbaubeitragssatzung auf-
geführten Straßenarten sowie 
 der Umfang der einzelnen Maßnahmen. 
Die in § 1 des als Anlage 1 beigefügten Entwurfs der 268. Satzung aufgeführten Maßnahmen sind 
beitragsfähig gemäß § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssat-
zung der Stadt Köln. Die weiteren Einzelheiten der in § 1 des Satzungsentwurfs vorgesehenen Maß-
nahmen sind in den Anlagen 2 bis 12 dargestellt. Nähere Erläuterungen zu den Satzungsänderungen 
in den §§ 2 bis 6 finden sich in den Anlagen 13 bis 17. 
Anlagen: 
Anlage 1 Entwurf der 268. KAG-Maßnahmensatzung 
Anlagen 2 bis 12 Einzeldarstellungen zu den straßenbaulichen Maßnahmen gemäß § 1 des Sat-
zungsentwurfes 
Anlagen 13 bis 17 Erläuterungen zu den Änderungen bestehender Satzungen in den §§ 2 bis 6 des 
Satzungsentwurfes

Beratungsverlauf (9)

13.11.2018 Verkehrsausschuss
TOP 4.9 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
15.11.2018 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
03.12.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
06.12.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
10.12.2018 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2018 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
17.12.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
29.01.2019 Verkehrsausschuss
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
14.02.2019 Rat
TOP 16.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (40)

  • Limburger Straße
  • Leonhardsgasse
  • Engelkestraße
  • Schmittgasse
  • Adolph-Kolping-Straße
  • Heidestraße
  • Sülzburgstraße
  • Berrenrather Straße
  • Zülpicher Straße
  • Dornstraße
  • Antwerpener Straße
  • Moltkestraße
  • Brabanter Straße
  • Bismarckstraße
  • Aachener Straße
  • Brüsseler Straße
  • Venloer Straße
  • Neue Maastrichter Straße
  • Kamekestraße
  • Maastrichter Straße
  • Münstereifeler Straße
  • Bennauerstraße
  • Bitterstraße
  • Hackenbroicher Straße
  • Brühler Straße
  • Vorgebirgstraße
  • Hohenzollernring
  • Friesenplatz
  • Schumacherring
  • Kornblumenweg
  • Friedrich-Ebert-Ufer
  • Kaiser-Wilhelm-Ring
  • Brüsseler Platz
  • Fischerweg
  • Unter Gottes Gnaden
  • Frankfurter Straße
  • Raderthalgürtel
  • An den Kaulen
  • Hauptstraße
  • Loorweg

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Details

Aktenzeichen
2819/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
17.12.2018
Erstellt
24.08.2018 10:21