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AN/1188/2024

Überstellungen nach Dublin-Abkommen in Köln

FDP/KSG Anfrage nach § 4 06.09.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 01.10.2024, TOP 4.1

FDP Anfrage nach § 4

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FDP Anfrage nach § 4

3172 Zeichen

www.FDP-Koeln.de 
 
 
An die Vorsitzende 
des Rates 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
Rathaus · 50667 Köln  
Fon 0221. 221-23830 
Fax 0221. 221-23833 
fdp-fraktion@stadt-koeln.de 
www.fdp-koeln.de 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 06.09.2024 
AN/1188/2024 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 01.10.2024 
 
Überstellungen nach Dublin-Abkommen in Köln 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung 
der kommenden Sitzung des Rates am 01. Oktober 2024 zu setzen. 
 
In Anbetracht des Attentats bei einer Open-Air-Veranstaltung in Solingen durch einen Terro-
risten, der sich nach Dublin-Abkommen nicht in Deutschland hätte aufhalten dürfen, stellen 
sich auch für die Stadt Köln wichtige Fragen bezüglich des Aufenthalts ausreisepflichtiger 
Personen. 
 
Im Fall von Solingen trat der Tatverdächtige seine Reise in die EU über Bulgarien an. Es ist 
gängige Praxis, dass Schutzsuchende anschließend in ein anderes EU-Land weiterreisen. 
Nach europäischem Recht, der sogenannten Dublin-Verordnung, ist jedoch grundsätzlich 
das Land für das Asylverfahren verantwortlich, in dem die Person erstmals europäischen Bo-
den betreten hat. In solchen Fällen wird der Asylantrag in Deutschland als offensichtlich un-
zulässig abgelehnt, da Deutschland nicht für das Asylverfahren zuständig ist. Anschließend 
stellen die deutschen Behörden ein Übernahmeersuchen – in diesem Fall an Bulgarien. 
 
Die Überstellung muss innerhalb von sechs Monaten nach der Zustimmung des anderen Mit-
gliedstaates erfolgen. Im Fall des Tatverdächtigen von Solingen misslang die Überstellung, 
da die Behörden den Mann bei einem Überstellungsversuch nicht in seiner Unterkunft antra-
fen und bis zum Ablauf der Frist wohl keine weiteren Anstrengungen unternahmen. 
 
Vor diesem sowie vor dem Hintergrund des Berichtes über die Entwicklung von Bleiberech-
ten und Rückkehr ausreisepflichtiger Personen 2023 (1482/2024), um Beantwortung folgen-
der Fragen: 
 
1. Wie viele Menschen halten sich aktuell in der Stadt Köln auf, deren Asylantrag in 
Deutschland vor dem Hintergrund des Dublin-Abkommens als unzulässig abgelehnt 
wurde? 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

- 2 - 
www.FDP-Koeln.de 
2. Welche Maßnahmen wurden bisher von den zuständigen Behörden in Köln ergriffen, 
um sicherzustellen, dass Menschen, die nach dem Dublin-Abkommen ausreisepflich-
tig sind, in andere Dublin-Staaten überstellt werden? Bitte erläutern Sie, welche Ver-
fahren dabei angewendet werden, welche Behörden involviert sind und welche 
Schwierigkeiten bei der Durchsetzung dieser Maßnahmen bestehen.  
3. Wie viele Dublin-Fälle wurden in den letzten 12 Monaten von den zuständigen Kölner 
Behörden bearbeitet und wie viele Überstellungen in andere Dublin-Staaten wurden 
tatsächlich vollzogen? 
4. Wie hoch ist der Personenkreis derer (anteilig), die aufgrund mangelnder Identifizie-
rung bzw. fehlender Reisedokumente trotzt Ausreisepflicht nicht ausgewiesen werden 
können? 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
Gez. Ulrich Breite 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

01.10.2024 Rat
TOP 4.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1188/2024
Typ
FDP/KSG Anfrage nach § 4
Datum
06.09.2024
Erstellt
04.09.2024 13:17