AN/1188/2024
Überstellungen nach Dublin-Abkommen in Köln
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FDP Anfrage nach § 4
3172 Zeichen
www.FDP-Koeln.de An die Vorsitzende des Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus · 50667 Köln Fon 0221. 221-23830 Fax 0221. 221-23833 fdp-fraktion@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 06.09.2024 AN/1188/2024 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 01.10.2024 Überstellungen nach Dublin-Abkommen in Köln Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Rates am 01. Oktober 2024 zu setzen. In Anbetracht des Attentats bei einer Open-Air-Veranstaltung in Solingen durch einen Terro- risten, der sich nach Dublin-Abkommen nicht in Deutschland hätte aufhalten dürfen, stellen sich auch für die Stadt Köln wichtige Fragen bezüglich des Aufenthalts ausreisepflichtiger Personen. Im Fall von Solingen trat der Tatverdächtige seine Reise in die EU über Bulgarien an. Es ist gängige Praxis, dass Schutzsuchende anschließend in ein anderes EU-Land weiterreisen. Nach europäischem Recht, der sogenannten Dublin-Verordnung, ist jedoch grundsätzlich das Land für das Asylverfahren verantwortlich, in dem die Person erstmals europäischen Bo- den betreten hat. In solchen Fällen wird der Asylantrag in Deutschland als offensichtlich un- zulässig abgelehnt, da Deutschland nicht für das Asylverfahren zuständig ist. Anschließend stellen die deutschen Behörden ein Übernahmeersuchen – in diesem Fall an Bulgarien. Die Überstellung muss innerhalb von sechs Monaten nach der Zustimmung des anderen Mit- gliedstaates erfolgen. Im Fall des Tatverdächtigen von Solingen misslang die Überstellung, da die Behörden den Mann bei einem Überstellungsversuch nicht in seiner Unterkunft antra- fen und bis zum Ablauf der Frist wohl keine weiteren Anstrengungen unternahmen. Vor diesem sowie vor dem Hintergrund des Berichtes über die Entwicklung von Bleiberech- ten und Rückkehr ausreisepflichtiger Personen 2023 (1482/2024), um Beantwortung folgen- der Fragen: 1. Wie viele Menschen halten sich aktuell in der Stadt Köln auf, deren Asylantrag in Deutschland vor dem Hintergrund des Dublin-Abkommens als unzulässig abgelehnt wurde? FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln - 2 - www.FDP-Koeln.de 2. Welche Maßnahmen wurden bisher von den zuständigen Behörden in Köln ergriffen, um sicherzustellen, dass Menschen, die nach dem Dublin-Abkommen ausreisepflich- tig sind, in andere Dublin-Staaten überstellt werden? Bitte erläutern Sie, welche Ver- fahren dabei angewendet werden, welche Behörden involviert sind und welche Schwierigkeiten bei der Durchsetzung dieser Maßnahmen bestehen. 3. Wie viele Dublin-Fälle wurden in den letzten 12 Monaten von den zuständigen Kölner Behörden bearbeitet und wie viele Überstellungen in andere Dublin-Staaten wurden tatsächlich vollzogen? 4. Wie hoch ist der Personenkreis derer (anteilig), die aufgrund mangelnder Identifizie- rung bzw. fehlender Reisedokumente trotzt Ausreisepflicht nicht ausgewiesen werden können? Mit freundlichen Grüßen Gez. Ulrich Breite Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/1188/2024
- Typ
- FDP/KSG Anfrage nach § 4
- Datum
- 06.09.2024
- Erstellt
- 04.09.2024 13:17