0700/2017
Kölner Renn-Verein 1897 e.V.
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Ausschuss
4690 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/520 Vorlagen-Nummer 0700/2017 Freigabedatum 11.05.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Kölner Renn-Verein 1897 e.V. hier: Freigabe einer konsumtiven Auszahlungsermächtigung zur Gewährung von städtischen Zuschüssen zu Baumaßnahmen Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer konsumtiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 450.000,00€ im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung, Zeile 15, Transferaufwendungen, Hj. 2017 zur Gewährung eines städtischen Zuschusses an den Kölner Renn-Verein e.V. zur Sanierung der Sandtrainierbahn auf der Pferderennbahn in Köln-Weidenpesch. Alternative: Der Finanzausschuss lehnt die Freigabe einer Auszahlungsermächtigung in Höhe von 450.000,00€ ab, mit der Folge, dass der Verein keine Beihilfe für die Sanierung der Sandtrainierbahn erhält. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 29.06.2017 Sportausschuss 29.06.2017 Finanzausschuss 10.07.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 450.000,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Der Kölner Renn-Verein 1897 e.V. beantragt eine städtische Förderung für die Sanierung der Sand- trainierbahn auf der Pferde-Rennbahn in Köln-Weidenpesch. Der Kölner Renn-Verein ist die größte Trainingszentrale für Vollblutsport in Deutschland und verfügt auf dem Gelände im Weidenpescher Park derzeit über zwei Sandtrainierbahnen und eine Grastrai- nierbahn. Die größere der beiden Sandtrainierbahnen wurde vor ca. 40 Jahren gebaut und befindet sich seit dem im täglichen Betrieb für Trainingsarbeiten der in Köln ansässigen Trainer und die Nach- wuchsförderung. Durch die intensive Nutzung und Pflege ist die oberste Sandschicht (Tretschicht ca. 12-15 cm), in der die Pferde auftreten, in einen Zustand geraten, der das Training nicht mehr unein- geschränkt möglich macht. Die Sandtrainierbahn wird ausschließlich für Trainingszwecke genutzt. Bis auf wenige Ausnahmen sind es Amateur- und Nachwuchsreiter, die im täglichen Training auf der Sandtrainierbahn arbeiten. Aufgrund der betrieblichen Notwendigkeit, welche die Sandtrainierbahn in den Monaten März bis No- vember für den Kölner Renn-Verein hat, musste mit dem Austausch der vorhandenen Schichten be- reits im Winter 2016/2017 begonnen werden. Dabei wurde die Entwässerung der Bahn durch eine Drainage sichergestellt. Die neue Tragschicht und die neue Tretschicht befinden sich aktuell im Bau. Parallel wurde das Beregnungssystem der Sandtrainierbahn, welches seit 15 Jahren nicht mehr in Betrieb genommen werden konnte, ausgetauscht. Zur Sicherheit von Reitern und Pferden wurde die Bahn mit Außenbegrenzungen (Rails) versehen, welche die Sandtrainierbahn von den anderen Trai- nierbahnen abtrennt. Eine Fertigstellung des Gesamtprojekts ist bis März 2017 geplant. Der Verein plant dabei mit Gesamtprojektkosten in Höhe von 543.555,71€. Der Kölner Renn-Verein ist im Vereinsregister eingetragen (e.V.), Mitglied im Stadtsportbund, von der Körperschaftssteuer freigestellt (gemeinnützig) und hat 168 Mitglieder. Obwohl er kein Sportverein im eigentlichen Sinne ist und keine 20% jugendliche Mitglieder hat, han- delt es sich um eine sinnvolle Investition. Da die Maßnahme bereits angefangen bzw. fertig gestellt wurde, ist sie aufgrund der Richtlinie Bauförderung vom 05.05.2014, dem Grund nach, nicht förderfä- 3 hig. Ausnahmsweise wird, wegen der Dringlichkeit der Baumaßnahme, auf diese Voraussetzung ver- zichtet. Im Rahmen des politischen Veränderungsnachweises zum Hpl. 2016/2017 hat der Rat beschlossen, dem Kölner Rennverein eine Sonderförderung in Höhe von 450.000,00€ zu bewilligen (Verwen- dungsbeschluss für Erträge aus der Kulturförderabgabe, 23.06.2016, Finanzausschuss). Entsprechende Aufwandsermächtigungen stehen in TEP 0801, Sportförderung, in Zeile 15, Trans- feraufwendungen, bereit. (150.000,00€ Hj. 2016, hierfür wurde eine Ermächtigungsübertragung ins Hj. 2017 beantragt, 300.000,00€ Hj. 2017).
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0700/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 11.05.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27