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0700/2017

Kölner Renn-Verein 1897 e.V.

Beschlussvorlage Ausschuss 11.05.2017

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 10.07.2017, TOP 12.3

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

4690 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/52/520 
 
Vorlagen-Nummer 
 0700/2017 
Freigabedatum  11.05.2017 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Kölner Renn-Verein 1897 e.V. 
hier: Freigabe einer konsumtiven Auszahlungsermächtigung zur Gewährung von städtischen 
Zuschüssen zu Baumaßnahmen 
Beschlussorgan 
Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer konsumtiven Auszahlungsermächtigung in Höhe 
von 450.000,00€ im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung, Zeile 15, Transferaufwendungen, Hj. 2017 
zur Gewährung eines städtischen Zuschusses an den Kölner Renn-Verein e.V. zur Sanierung der 
Sandtrainierbahn auf der Pferderennbahn in Köln-Weidenpesch. 
 
 
Alternative: 
 
Der Finanzausschuss lehnt die Freigabe einer Auszahlungsermächtigung in Höhe von 450.000,00€ 
ab, mit der Folge, dass der Verein keine Beihilfe für die Sanierung der Sandtrainierbahn erhält. 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 29.06.2017 
Sportausschuss 29.06.2017 
Finanzausschuss 10.07.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  450.000,00 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Der Kölner Renn-Verein 1897 e.V. beantragt eine städtische Förderung für die Sanierung der Sand-
trainierbahn auf der Pferde-Rennbahn in Köln-Weidenpesch. 
 
Der Kölner Renn-Verein ist die größte Trainingszentrale für Vollblutsport in Deutschland und verfügt 
auf dem Gelände im Weidenpescher Park derzeit über zwei Sandtrainierbahnen und eine Grastrai-
nierbahn. Die größere der beiden Sandtrainierbahnen wurde vor ca. 40 Jahren gebaut und befindet 
sich seit dem im täglichen Betrieb für Trainingsarbeiten der in Köln ansässigen Trainer und die Nach-
wuchsförderung. Durch die intensive Nutzung und Pflege ist die oberste Sandschicht (Tretschicht ca. 
12-15 cm), in der die Pferde auftreten, in einen Zustand geraten, der das Training nicht mehr unein-
geschränkt möglich macht. Die Sandtrainierbahn wird ausschließlich für Trainingszwecke genutzt. Bis 
auf wenige Ausnahmen sind es Amateur- und Nachwuchsreiter, die im täglichen Training auf der 
Sandtrainierbahn arbeiten. 
Aufgrund der betrieblichen Notwendigkeit, welche die Sandtrainierbahn in den Monaten März bis No-
vember für den Kölner Renn-Verein hat, musste mit dem Austausch der vorhandenen Schichten be-
reits im Winter 2016/2017 begonnen werden. Dabei wurde die Entwässerung der Bahn durch eine 
Drainage sichergestellt. Die neue Tragschicht und die neue Tretschicht befinden sich aktuell im Bau. 
Parallel wurde das Beregnungssystem der Sandtrainierbahn, welches seit 15 Jahren nicht mehr in 
Betrieb genommen werden konnte, ausgetauscht. Zur Sicherheit von Reitern und Pferden wurde die 
Bahn mit Außenbegrenzungen (Rails) versehen, welche die Sandtrainierbahn von den anderen Trai-
nierbahnen abtrennt. Eine Fertigstellung des Gesamtprojekts ist bis März 2017 geplant. Der Verein 
plant dabei mit Gesamtprojektkosten in Höhe von 543.555,71€.  
 
Der Kölner Renn-Verein ist im Vereinsregister eingetragen (e.V.), Mitglied im Stadtsportbund, von der 
Körperschaftssteuer freigestellt (gemeinnützig) und hat 168 Mitglieder.  
Obwohl er kein Sportverein im eigentlichen Sinne ist und keine 20% jugendliche Mitglieder hat, han-
delt es sich um eine sinnvolle Investition. Da die Maßnahme bereits angefangen bzw. fertig gestellt 
wurde, ist sie aufgrund der Richtlinie Bauförderung vom 05.05.2014, dem Grund nach, nicht förderfä-

3 
hig. Ausnahmsweise wird, wegen der Dringlichkeit der Baumaßnahme, auf diese Voraussetzung ver-
zichtet. 
Im Rahmen des politischen Veränderungsnachweises zum Hpl. 2016/2017 hat der Rat beschlossen, 
dem Kölner Rennverein eine Sonderförderung in Höhe von 450.000,00€ zu bewilligen (Verwen-
dungsbeschluss für Erträge aus der Kulturförderabgabe, 23.06.2016, Finanzausschuss). 
Entsprechende Aufwandsermächtigungen stehen in TEP 0801, Sportförderung, in Zeile 15, Trans-
feraufwendungen, bereit. (150.000,00€ Hj. 2016, hierfür wurde eine Ermächtigungsübertragung ins 
Hj. 2017 beantragt, 300.000,00€ Hj. 2017).

Beratungsverlauf (3)

29.06.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
29.06.2017 Sportausschuss
TOP 7.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
10.07.2017 Finanzausschuss
TOP 12.3 Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0700/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
11.05.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27