0631/2022
Absolutes Halteverbot vor einer Zufahrt über eine Randstreifen in der Besenbinderstraße
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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
1735 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/64/644/5 Vorlagen-Nummer 0631/2022 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 07.04.2022 Absolutes Halteverbot vor einer Zufahrt über einen Randstreifen in der Besenbinderstraße heir: Antrag der SPD-Fraktion zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 02.09.2021, TOP 8.13 Antragstext: „Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, mit welchen geeigneten Mitteln ein absolutes Halteverbot auf einem Randstreifen auf der linken Seite der Besenbinderstraße in Höhe Hausnummern 16 und 18 zur Sicherung der Zufahrt für Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge durchgesetzt werden kann.“ Stellungnahme der Verwaltung: Die Anordnung von Haltverboten und Fahrbahnmarkierungen ist gemäß § 2 der Zuständigkeitsord- nung der Stadt Köln in Verbindung mit § 41 Absatz 3 der Gemeindeordnung NRW ein sog. Geschäft der laufenden Verwaltung. Die Verwaltung sieht den Antrag daher als Prüfantrag an und hat diesen in eigener Verantwortlichkeit bearbeitet. Danach ist festzustellen, dass die beklagte Fläche im Zuge der Erschließung ordnungsgemäß als Seitenstreifen ausgebaut wurde und bereits seit vielen Jahren zum Parken dient. Probleme mit den Rettungsdiensten sind der Verwaltung nicht bekannt. Eine aktuelle Abfrage bei der Feuerwehr Köln hat bestätigt, dass der dahinterliegende Stichweg zu den Häusern Besenbinderstraße 1-9 keine Feu- erwehrzufahrt ist und auch nicht als solche freigehalten werden muss. Aufgrund der Bebauung wird der zweite Rettungsweg hier über tragbare Leitern sichergestellt. Von der Anordnung eines Haltver- botes oder einer Fahrbahnmarkierung wird die Verwaltung daher zum jetzigen Zeitpunkt absehen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Besenbinderstraße 1
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Details
- Aktenzeichen
- 0631/2022
- Typ
- Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
- Datum
- 01.03.2022
- Erstellt
- 21.02.2022 14:39