mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Absolutes Halteverbot vor einer Zufahrt über eine Randstreifen in der Besenbinderstraße

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 0631/2022 vom 01.03.2022

Stand: Am 07.04.2022 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

    PDF

    Herunterladen: Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/64/644/5 Vorlagen-Nummer 0631/2022 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 07.04.2022 Absolutes Halteverbot vor einer Zufahrt über einen Randstreifen in der Besenbinderstraße heir: Antrag der SPD-Fraktion zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 02.09.2021, TOP 8.13 Antragstext: „Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, mit welchen geeigneten Mitteln ein absolutes Halteverbot auf einem Randstreifen auf der linken Seite der Besenbinderstraße in Höhe Hausnummern 16 und 18 zur Sicherung der Zufahrt für Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge durchgesetzt werden kann.“ Stellungnahme der Verwaltung: Die Anordnung von Haltverboten und Fahrbahnmarkierungen ist gemäß § 2 der Zuständigkeitsord- nung der Stadt Köln in Verbindung mit § 41 Absatz 3 der Gemeindeordnung NRW ein sog. Geschäft der laufenden Verwaltung. Die Verwaltung sieht den Antrag daher als Prüfantrag an und hat diesen in eigener Verantwortlichkeit bearbeitet. Danach ist festzustellen, dass die beklagte Fläche im Zuge der Erschließung ordnungsgemäß als Seitenstreifen ausgebaut wurde und bereits seit vielen Jahren zum Parken dient. Probleme mit den Rettungsdiensten sind der Verwaltung nicht bekannt. Eine aktuelle Abfrage bei der Feuerwehr Köln hat bestätigt, dass der dahinterliegende Stichweg zu den Häusern Besenbinderstraße 1-9 keine Feu- erwehrzufahrt ist und auch nicht als solche freigehalten werden muss. Aufgrund der Bebauung wird der zweite Rettungsweg hier über tragbare Leitern sichergestellt. Von der Anordnung eines Haltver- botes oder einer Fahrbahnmarkierung wird die Verwaltung daher zum jetzigen Zeitpunkt absehen.

Beratungsverlauf

  1. 07.04.2022

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz