0451/2025
Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit Maßnahmen zur Erweiterung des Schulstandortes Nikolausstraße 55 (Elisabeth-von-Thüringen Gymnasium und Schillergymnasium) und des Teilstandortes Lotharstraße 14-18, 50937 Köln
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Anlage 2 - Luftbild Lotharstr 14-18
140 Zeichen
Lotharstraße 14-18 Mittelpunkt: 354457, 5642828 1:500 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 17.02.2025Seite 1 / 1
Anlage 4 - Luftbild Nikolausstr 55 mit Lage und Baujahr
932 Zeichen
Stadt Köln Nikolausstraße 55 0 10 20 5 Meter ² Geobasisdaten Land NRW: Land NRW 2025 Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0) Lärmpegel Schienenwege: © Eisenbahn-Bundesamt (2025) (http://www.geodatenzentrum.de/docpdf/geonutzv.pdf) KVB Open Data: KVB Köln (2025) Creative Commons Namensnennung 3.0 DE (https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de) Stadtkarte 2.0: © Regionalverband Ruhr und Kooperationspartner (Lizenz: dl-de/by-2-0), Datengrundlagen: ALKIS, ATKIS - © Land NRW/Katasterämter (Lizenz: dl-de/zero-2-0) und OpenStreetMap (License: ODbL) Stadt Köln Open Data: Stadt Köln (2025) Creative Commons Namensnennung 3.0 DE (https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de) Stadt Köln weitere Daten: Stadt Köln (2025) Die Daten sind lizenzpflichtig.Erstellt am: 02.07.2025 Quellvermerke:Legende: https://cpoint.stadt-koeln.de/hilfe/legende.pdf 1:1.500 Anlage 4 - Baujahr: 1960 - 1975
Anlage 5, Auszug Ausschuss Schule und Weiterbildung und des Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft vom 02.07.2025
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Geschäftsführung Ausschuss Schule und Weiterbildung Frau Huppertz Telefon: (0221) 221 22443 Fax : (0221) 221 22344 E-Mail: DezVI-Dezernatskoordination-Session@stadt - koeln.de Datum: 03.07.2025 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Gemeinsame Sondersitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung und des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 02.07.2025 öffentlich 4.8 Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit Maßnahmen zur Erweiterung des Schulstandortes Nikolausstraße 55 (Elisabeth-von- Thüringen Gymnasium und Schillergymnasium) und des Teilstandortes Lotharstraße 14-18, 50937 Köln 0451/2025 Änderungsantrag Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit Maßnahmen zur Erweiterung des Schulstandortes Nikolausstraße 55 (Elisabeth-von-Thüringen Gymnasium und Schillergymnasium) und des Teilstandortes Lotharstraße 14-18, 50937 Köln AN/1054/2025 Ausschuss Schule und Weiterbildung I. Abstimmung über den interfraktionellen mündlichen Ersetzungsantrag (er- setzt den schriftlichen Änderungsantrag AN/1054/2025): Beschluss: Unter Beachtung der neu hinzugekommenen Umstände, dass der Teilstandort Lothar- straße nach den Sommerferien geschlossen werden soll und die Schule dadurch ab Schuljahr 2025/26 14 Klassenräume als Ersatz für die Räume der Lotharstr. benötigt und ab Schuljahr 2026/27 aufgrund G9 6 weitere Unterrichtsräume benötigt, weisen die antragstellenden Fraktionen die Beschlussvorlage 0451/2025 zurück und beauftra- gen die Verwaltung: 1. die Erweiterung des Schulstandortes neu zu planen, 2. mit einer Beschlussvorlage zum Umbau auch eine Lösung für die Interimsun- terbringung der Schülerinnen und Schüler vorzulegen, 3. zu prüfen, ob der Trakt B erhalten und aufgestockt werden kann, 4. zu prüfen, ob die Schließung des Teilstandortes Lotharstraße für einige Monate ausgesetzt werden kann, 5. zu prüfen, ob die auf dem Gelände stehende Leichtbauhalle, die als Interim für die Mensa vor einigen Jahren diente, in acht Klassenräume umgebaut werden kann, 6. zu prüfen, ob die an das Schiller-Gymnasium angrenzende Fläche, die zurzeit mit Wohncontainern belegt ist, für die Erweiterung oder das Interim genutzt werden kann. 7. nach Möglichkeit Ausweichstandorte für die betroffenen Atelierräume der Rhei- nischen Musikschule zur Verfügung zu stellen bzw. bei der Suche dahingehend zu unterstützen. Abstimmungsergebnis des Ausschusses für Schule und Weiterbildung: Einstimmig zugestimmt II. Der schriftliche Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen und CDU ist aufgrund des mündlichen Ersetzungsantrags obsolet. III. Die Ursprungsvorlage wurde entsprechend ersetzt. Der Ausschuss Schule und Weiterbildung empfiehlt wie folgt zu beschließen: Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt 1. die Erweiterung des Schulstandortes neu zu planen, 2. mit einer Beschlussvorlage zum Umbau auch eine Lösung für die Interimsun- terbringung der Schülerinnen und Schüler vorzulegen, 3. zu prüfen, ob der Trakt B erhalten und aufgestockt werden kann, 4. zu prüfen, ob die Schließung des Teilstandortes Lotharstraße für einige Monate ausgesetzt werden kann, 5. zu prüfen, ob die auf dem Gelände stehende Leichtbauhalle, die als Interim für die Mensa vor einigen Jahren diente, in acht Klassenräume umgebaut werden kann, 6. zu prüfen, ob die an das Schiller-Gymnasium angrenzende Fläche, die zurzeit mit Wohncontainern belegt ist, für die Erweiterung oder das Interim genutzt werden kann. 7. nach Möglichkeit Ausweichstandorte für die betroffenen Atelierräume der Rheinischen Musikschule zur Verfügung zu stellen bzw. bei der Suche da- hingehend zu unterstützen. Abstimmungsergebnis des Ausschusses für Schule und Weiterbildung: Einstimmig zugestimmt Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft I. Abstimmung über den interfraktionellen mündlichen Ersetzungsantrag: Beschluss: Unter Beachtung der neu hinzugekommenen Umstände, dass der Teilstandort Lothar- straße nach den Sommerferien geschlossen werden soll und die Schule dadurch ab Schuljahr 2025/26 14 Klassenräume als Ersatz für die Räume der Lotharstr. benötigt und ab Schuljahr 2026/27 aufgrund G9 6 weitere Unterrichtsräume benötigt, weisen die antragstellenden Fraktionen die Beschlussvorlage 0451/2025 zurück und beauftra- gen die Verwaltung: 1. die Erweiterung des Schulstandortes neu zu planen, 2. mit einer Beschlussvorlage zum Umbau auch eine Lösung für die Interimsun- terbringung der Schülerinnen und Schüler vorzulegen, 3. zu prüfen, ob der Trakt B erhalten und aufgestockt werden kann, 4. zu prüfen, ob die Schließung des Teilstandortes Lotharstraße für einige Monate ausgesetzt werden kann, 5. zu prüfen, ob die auf dem Gelände stehende Leichtbauhalle, die als Interim für die Mensa vor einigen Jahren diente, in acht Klassenräume umgebaut werden kann, 6. zu prüfen, ob die an das Schiller-Gymnasium angrenzende Fläche, die zurzeit mit Wohncontainern belegt ist, für die Erweiterung oder das Interim genutzt werden kann. 7. nach Möglichkeit Ausweichstandorte für die betroffenen Atelierräume der Rhei- nischen Musikschule zur Verfügung zu stellen bzw. bei der Suche dahingehend zu unterstützen. Abstimmungsergebnis des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft: Einstimmig zugestimmt II. Der schriftliche Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen und CDU ist aufgrund des mündlichen Ersetzungsantrags obsolet. III. Die Ursprungsvorlage wurde entsprechend ersetzt. Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt wie folgt zu beschließen: Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt 1. die Erweiterung des Schulstandortes neu zu planen, 2. mit einer Beschlussvorlage zum Umbau auch eine Lösung für die Interimsunter- bringung der Schülerinnen und Schüler vorzulegen, 3. zu prüfen, ob der Trakt B erhalten und aufgestockt werden kann, 4. zu prüfen, ob die Schließung des Teilstandortes Lotharstraße für einige Monate ausgesetzt werden kann, 5. zu prüfen, ob die auf dem Gelände stehende Leichtbauhalle, die als Interim für die Mensa vor einigen Jahren diente, in acht Klassenräume umgebaut werden kann, 6. zu prüfen, ob die an das Schiller-Gymnasium angrenzende Fläche, die zurzeit mit Wohncontainern belegt ist, für die Erweiterung oder das Interim genutzt werden kann. 7. nach Möglichkeit Ausweichstandorte für die betroffenen Atelierräume der Rheinischen Musikschule zur Verfügung zu stellen bzw. bei der Suche da- hingehend zu unterstützen. Abstimmungsergebnis des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft: Einstimmig zugestimmt
Anlage 3 - Luftbild Lotharstr 14-18 mit Lage und Baujahr
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Stadt Köln Lotharstraße 14-18 50937 Köln 0 10 205 Meter ² Geobasisdaten Land NRW: Land NRW 2025 Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0) Lärmpegel Schienenwege: © Eisenbahn-Bundesamt (2025) (http://www.geodatenzentrum.de/docpdf/geonutzv.pdf) KVB Open Data: KVB Köln (2025) Creative Commons Namensnennung 3.0 DE (https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de) Stadtkarte 2.0: © Regionalverband Ruhr und Kooperationspartner (Lizenz: dl-de/by-2-0), Datengrundlagen: ALKIS, ATKIS - © Land NRW/Katasterämter (Lizenz: dl-de/zero-2-0) und OpenStreetMap (License: ODbL) Stadt Köln Open Data: Stadt Köln (2025) Creative Commons Namensnennung 3.0 DE (https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de) Stadt Köln weitere Daten: Stadt Köln (2025) Die Daten sind lizenzpflichtig.Erstellt am: 02.07.2025 Quellvermerke:Legende: https://cpoint.stadt-koeln.de/hilfe/legende.pdf 1:900 Anlage 3 - Baujahr ca. 1900
Anlage 1 - Luftbild Nikolausstr 55
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Nikolausstraße 55 Mittelpunkt: 354495, 5643341 1:2000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 17.02.2025Seite 1 / 1
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle
VI/26
Vorlagen-Nummer
0451/2025
Freigabedatum
16.06.2025
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit Maßnahmen zur Erweiterung
des Schulstandortes Nikolausstraße 55 (Elisabeth-von-Thüringen Gymnasium und
Schillergymnasium) und des Teilstandortes Lotharstraße 14-18, 50937 Köln
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit der Erstel-
lung/Durchführung einer Machbarkeitsstudie, der Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1)
und eines gegebenenfalls erforderlichen Stufenplans zu beauftragen für:
- die Generalinstandsetzung und Erweiterung des Schulstandortes des Elisabeth-von-Thürin-
gen-Gymnasiums und vom Schiller-Gymnasium Nikolausstraße 55,
- die Errichtung einer Kaltlufthalle für den Sportunterricht auf dem Grundstück Nikolausstraße
55, 5937 Köln sowie
- die Generalinstandsetzung des Schulgebäudes Lotharstraße 14-18, 50937 Köln, das Teil-
standort des Schillergymnasiums ist.
Dazu soll unter anderem Trakt B abgebrochen und neu gebaut werden und eine eingegra-
bene 2fach-Sporthalle gebaut werden.
Während des Abbruches und Neubaus muss ein geeignetes Interim für Trakt B gesucht und
bereitgestellt werden.
2. Die zu sanierende Schule befindet sich im Sondervermögen der Gebäudewirtschaft der
Stadt Köln. Die Sanierung durch die Schulbaugesellschaft erfolgt im Auftrag der Gebäudewirt-
schaft und wird über deren Wirtschaftsplan finanziert. Die Refinanzierung erfolgt aus dem
städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlun-
gen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises
Ausschuss Schule und Weiterbildung 16.06.2025
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 23.06.2025
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.06.2025
Finanzausschuss 30.06.2025
Rat 03.07.2025
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja
%
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja
%
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: siehe Begrün-
dung!
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. (Miete inklusive Reinigungs- und sonstige Nebenkosten)
siehe Begründung!
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 08.09.2022 die Gründung der Kölner
Schulbaugesellschaft mbH (Vorlagen-Nummer 2360/2022) beschlossen. Gegenstand der Ge-
sellschaft ist die Realisierung von Schulbauprojekten die von der Gebäudewirtschaft personell
nicht hinterlegt sind.
Das Elisabeth-von-Thüringen-Gymnasium und das Schiller-Gymnasium Nikolausstraße und
deren Teilstandort Lotharstraße 14-18, 50937 Köln stehen im Fokus notwendiger baulicher
Maßnahmen, die durchgeführt werden müssen.
Umfang der Maßnahmen und Hintergrund der Situation
Art und Umfang der erforderlichen Sanierungsarbeiten an den Schulstandorten sind bisher
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nicht abschließend definiert. Daher soll die Kölner Schulbau GmbH kurzfristig mit den im Be-
schluss genannten vorbereitenden Untersuchungen/Studien beauftragt werden.
Grundsätzlich sind bezogen auf die Schulstandorte folgende Rahmenbedingungen bekannt:
Zunächst soll bis zum Schuljahr 2027/2028 durch Teilauslagerung des Traktes B in ein noch
zu findendes und bereitzustellendes Interim eine Erweiterung von G8 auf G9 erreicht werden.
Die Debatte um die Länge des gymnasialen Bildungsgangs (G8 oder G9) hat die schulpoliti-
sche Auseinandersetzung in Nordrhein-Westfalen fast 20 Jahre in unterschiedlicher Intensität
geprägt. Nach der G8-Einführung im Jahr 2005 hat die praktische Umsetzung von G8 nicht
dauerhaft die notwendige Akzeptanz an Schulen und in der Öffentlichkeit gefunden. Dies hat
– insbesondere seit 2015 – zu verstärkten politischen und bürgerschaftlichen Aktivitäten ge-
führt. Zum Schuljahr 2019/2020 sind alle Gymnasien zu G9 zurückgekehrt, die sich nicht aktiv
für eine Beibehaltung von G8 ausgesprochen haben. Die Umstellung auf G9 hat mit dem
Schuljahr 2019/2020 in den Jahrgängen 5 und 6 des Gymnasiums begonnen. Im Schuljahr
2023/24 gab es an den umgestellten Gymnasien erstmals wieder eine Klasse 10 in der Se-
kundarstufe I. Der erste neue G9-Jahrgang wird seine Schullaufbahn regulär mit dem Abitur
2027 abschließen.
Im Anschluss an die Teilauslagerung in ein geeignetes Interim zur Erweiterung soll bis zum
Schuljahr 2030/2031 Trakt B abgerissen und neu errichtet werden, wobei auch eine eingegra-
bene 2fach-Sporthalle am Standort entstehen soll.
Die Beauftragung der Schulbaugesellschaft mbH mit einer Grundlagenermittlung bis zum
Ende der Leistungsphase 1 (LPh1) bietet – wenn die Maßnahme anschließend entsprechend
be-schlossen und umgesetzt wird - eine schnelle und effektive Möglichkeit, die notwendigen
Maßnahmen zügig umzusetzen und die Nutzbarkeit des Gebäudes weiterhin sicherzustellen.
Im Rahmen der Maßnahme soll die Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikan-
lagen auf den Schuldächern mit geprüft werden.
Kostenschätzung und Finanzierung
Da Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen noch nicht abschließend definiert sind,
können noch keine Kosten benannt werden, weder für die erforderlichen Planungsleistungen
noch für die späteren tatsächlichen Baukosten. Aus diesem Grund wird die Kölner Schulbau-
gesellschaft zunächst mit der Erstellung/Durchführung der erforderlichen Machbarkeitsstu-
dien, Grundlagenermittlungen (Leistungsphase 1) und ggf. erforderlicher Stufenpläne beauf-
tragt.
Die Finanzierung der Grundlagenermittlung erfolgt über den Wirtschaftsplan der Gebäudewirt-
schaft.
Entsprechende Mittel sind im Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln bereits
vorgesehen. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der
Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen
Flächenverrechnungspreises.
Nach Vorliegen eines Ergebnisses der Leistungsphase 1 durch die Kölner Schulbaugesell-
schaft mbH wird ein entsprechender Planungsbeschluss eingeholt.
Bewirtschaftung im Rahmen der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026
Die Bereitstellung der erforderlichen schulischen Infrastruktur ist kommunale Pflichtaufgabe
nach § 79 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die erforderliche Baumaßnahme muss zeitnah
erfolgen und lässt sich nicht länger aufschieben, da ein Aufschub die Maßnahme verteuern
würde.
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Die Umsetzung erfolgt nach den gesetzlichen Mindeststandards.
Anlage: Luftbild
Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit
543 Zeichen
Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit Die Dringlichkeit der Entscheidung ist darin begründet, dass die Schule unter einem erheblichen Sanierungsstau leidet und dringend die weiteren Planungen zur Sanierung anzugehen ist, um das Risiko einer Schulschließung aufgrund sicherheitsrelevanter Mängel zu reduzieren. Die umfassende Sanierung sowie eine Erweiterung des Schulstandorts sollen vorgenommen werden, um den zusätzlichen Raumbedarf durch die Verlängerung der gymnasialen Schulzeit bis zum Abitur von acht auf neun Jahre zu decken.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0451/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 16.06.2025
- Erstellt
- 07.02.2025 09:37