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0451/2025

Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit Maßnahmen zur Erweiterung des Schulstandortes Nikolausstraße 55 (Elisabeth-von-Thüringen Gymnasium und Schillergymnasium) und des Teilstandortes Lotharstraße 14-18, 50937 Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 16.06.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.07.2025, TOP 10.12

Anlage 2 - Luftbild Lotharstr 14-18

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Anlage 4 - Luftbild Nikolausstr 55 mit Lage und Baujahr

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Anlage 5, Auszug Ausschuss Schule und Weiterbildung und des Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft vom 02.07.2025

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Anlage 3 - Luftbild Lotharstr 14-18 mit Lage und Baujahr

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Anlage 1 - Luftbild Nikolausstr 55

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

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Anlage 2 - Luftbild Lotharstr 14-18

140 Zeichen

Lotharstraße 14-18
Mittelpunkt: 354457, 5642828
1:500
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 17.02.2025Seite 1 / 1

Anlage 4 - Luftbild Nikolausstr 55 mit Lage und Baujahr

932 Zeichen

Stadt Köln
Nikolausstraße 55
0 10 20 5
Meter
² Geobasisdaten Land NRW: Land NRW 2025 Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0)
Lärmpegel Schienenwege: © Eisenbahn-Bundesamt (2025) (http://www.geodatenzentrum.de/docpdf/geonutzv.pdf)
KVB Open Data: KVB Köln (2025) Creative Commons Namensnennung 3.0 DE (https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de)
Stadtkarte 2.0: © Regionalverband Ruhr und Kooperationspartner (Lizenz: dl-de/by-2-0), Datengrundlagen: ALKIS, ATKIS -
© Land NRW/Katasterämter (Lizenz: dl-de/zero-2-0) und OpenStreetMap (License: ODbL)
Stadt Köln Open Data: Stadt Köln (2025) Creative Commons Namensnennung 3.0 DE (https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de)
Stadt Köln weitere Daten: Stadt Köln (2025) Die Daten sind lizenzpflichtig.Erstellt am: 02.07.2025
Quellvermerke:Legende:
https://cpoint.stadt-koeln.de/hilfe/legende.pdf
1:1.500
Anlage 4 - Baujahr: 1960 - 1975

Anlage 5, Auszug Ausschuss Schule und Weiterbildung und des Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft vom 02.07.2025

6575 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Schule und Weiterbildung 
Frau Huppertz 
Telefon:  (0221) 221 22443  
Fax       :  (0221) 221 22344 
E-Mail:  DezVI-Dezernatskoordination-Session@stadt -
koeln.de 
Datum: 03.07.2025 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Gemeinsame Sondersitzung des 
Ausschusses Schule und Weiterbildung und des 
Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft  vom 02.07.2025  
öffentlich 
4.8 Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit Maßnahmen 
zur Erweiterung des Schulstandortes Nikolausstraße 55 (Elisabeth-von-
Thüringen Gymnasium und Schillergymnasium) und des Teilstandortes 
Lotharstraße 14-18, 50937 Köln 
0451/2025 
 Änderungsantrag Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH 
mit Maßnahmen zur Erweiterung des Schulstandortes Nikolausstraße 55 
(Elisabeth-von-Thüringen Gymnasium und Schillergymnasium) und des 
Teilstandortes Lotharstraße 14-18, 50937 Köln 
AN/1054/2025 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 
I. Abstimmung über den interfraktionellen mündlichen Ersetzungsantrag  (er-
setzt den schriftlichen Änderungsantrag AN/1054/2025): 
 
Beschluss: 
Unter Beachtung der neu hinzugekommenen Umstände, dass der Teilstandort Lothar-
straße nach den Sommerferien geschlossen werden soll und die Schule dadurch ab 
Schuljahr 2025/26 14 Klassenräume als Ersatz für die Räume der Lotharstr. benötigt 
und ab Schuljahr 2026/27 aufgrund G9 6 weitere Unterrichtsräume benötigt, weisen 
die antragstellenden Fraktionen die Beschlussvorlage 0451/2025 zurück und beauftra-
gen die Verwaltung: 
1. die Erweiterung des Schulstandortes neu zu planen, 
2. mit einer Beschlussvorlage zum Umbau auch eine Lösung für die Interimsun-
terbringung der Schülerinnen und Schüler vorzulegen, 
3. zu prüfen, ob der Trakt B erhalten und aufgestockt werden kann, 
4. zu prüfen, ob die Schließung des Teilstandortes Lotharstraße für einige Monate 
ausgesetzt werden kann,

5. zu prüfen, ob die auf dem Gelände stehende Leichtbauhalle, die als Interim für 
die Mensa vor einigen Jahren diente, in acht Klassenräume umgebaut werden 
kann, 
6. zu prüfen, ob die an das Schiller-Gymnasium angrenzende Fläche, die zurzeit 
mit Wohncontainern belegt ist, für die Erweiterung oder das Interim genutzt 
werden kann. 
7. nach Möglichkeit Ausweichstandorte für die betroffenen Atelierräume der Rhei-
nischen Musikschule zur Verfügung zu stellen bzw. bei der Suche dahingehend 
zu unterstützen. 
 
Abstimmungsergebnis des Ausschusses für Schule und Weiterbildung: 
Einstimmig zugestimmt 
 
II. Der schriftliche Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen und 
CDU ist aufgrund des mündlichen Ersetzungsantrags obsolet. 
 
III. Die Ursprungsvorlage wurde entsprechend ersetzt. 
 
Der Ausschuss Schule und Weiterbildung empfiehlt wie folgt zu beschließen: 
Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt 
1. die Erweiterung des Schulstandortes neu zu planen, 
2. mit einer Beschlussvorlage zum Umbau auch eine Lösung für die Interimsun-
terbringung der Schülerinnen und Schüler vorzulegen, 
3. zu prüfen, ob der Trakt B erhalten und aufgestockt werden kann, 
4. zu prüfen, ob die Schließung des Teilstandortes Lotharstraße für einige 
Monate ausgesetzt werden kann, 
5. zu prüfen, ob die auf dem Gelände stehende Leichtbauhalle, die als Interim für 
die Mensa vor einigen Jahren diente, in acht Klassenräume umgebaut werden 
kann, 
6. zu prüfen, ob die an das Schiller-Gymnasium angrenzende Fläche, die zurzeit 
mit Wohncontainern belegt ist, für die Erweiterung oder das Interim genutzt 
werden kann. 
7. nach Möglichkeit Ausweichstandorte für die betroffenen Atelierräume der 
Rheinischen Musikschule zur Verfügung zu stellen bzw. bei der Suche da-
hingehend zu unterstützen. 
 
Abstimmungsergebnis des Ausschusses für Schule und Weiterbildung: 
Einstimmig zugestimmt

Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 
I. Abstimmung über den interfraktionellen mündlichen Ersetzungsantrag: 
Beschluss: 
Unter Beachtung der neu hinzugekommenen Umstände, dass der Teilstandort Lothar-
straße nach den Sommerferien geschlossen werden soll und die Schule dadurch ab 
Schuljahr 2025/26 14 Klassenräume als Ersatz für die Räume der Lotharstr. benötigt 
und ab Schuljahr 2026/27 aufgrund G9 6 weitere Unterrichtsräume benötigt, weisen 
die antragstellenden Fraktionen die Beschlussvorlage 0451/2025 zurück und beauftra-
gen die Verwaltung: 
1. die Erweiterung des Schulstandortes neu zu planen, 
2. mit einer Beschlussvorlage zum Umbau auch eine Lösung für die Interimsun-
terbringung der Schülerinnen und Schüler vorzulegen, 
3. zu prüfen, ob der Trakt B erhalten und aufgestockt werden kann, 
4. zu prüfen, ob die Schließung des Teilstandortes Lotharstraße für einige Monate 
ausgesetzt werden kann, 
5. zu prüfen, ob die auf dem Gelände stehende Leichtbauhalle, die als Interim für 
die Mensa vor einigen Jahren diente, in acht Klassenräume umgebaut werden 
kann, 
6. zu prüfen, ob die an das Schiller-Gymnasium angrenzende Fläche, die zurzeit 
mit Wohncontainern belegt ist, für die Erweiterung oder das Interim genutzt 
werden kann. 
7. nach Möglichkeit Ausweichstandorte für die betroffenen Atelierräume der Rhei-
nischen Musikschule zur Verfügung zu stellen bzw. bei der Suche dahingehend 
zu unterstützen. 
 
Abstimmungsergebnis des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft: 
Einstimmig zugestimmt 
 
II. Der schriftliche Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen und 
CDU ist aufgrund des mündlichen Ersetzungsantrags obsolet. 
 
III. Die Ursprungsvorlage wurde entsprechend ersetzt. 
 
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt wie folgt zu beschließen: 
Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt 
1. die Erweiterung des Schulstandortes neu zu planen, 
2. mit einer Beschlussvorlage zum Umbau auch eine Lösung für die Interimsunter-
bringung der Schülerinnen und Schüler vorzulegen, 
3. zu prüfen, ob der Trakt B erhalten und aufgestockt werden kann, 
4. zu prüfen, ob die Schließung des Teilstandortes Lotharstraße für einige 
Monate ausgesetzt werden kann, 
5. zu prüfen, ob die auf dem Gelände stehende Leichtbauhalle, die als Interim für 
die Mensa vor einigen Jahren diente, in acht Klassenräume umgebaut werden 
kann, 
6. zu prüfen, ob die an das Schiller-Gymnasium angrenzende Fläche, die zurzeit 
mit Wohncontainern belegt ist, für die Erweiterung oder das Interim genutzt 
werden kann. 
7. nach Möglichkeit Ausweichstandorte für die betroffenen Atelierräume der 
Rheinischen Musikschule zur Verfügung zu stellen bzw. bei der Suche da-
hingehend zu unterstützen. 
 
Abstimmungsergebnis des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft: 
Einstimmig zugestimmt

Anlage 3 - Luftbild Lotharstr 14-18 mit Lage und Baujahr

937 Zeichen

Stadt Köln
Lotharstraße 14-18 50937 Köln
0 10 205
Meter
² Geobasisdaten Land NRW: Land NRW 2025 Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0)
Lärmpegel Schienenwege: © Eisenbahn-Bundesamt (2025) (http://www.geodatenzentrum.de/docpdf/geonutzv.pdf)
KVB Open Data: KVB Köln (2025) Creative Commons Namensnennung 3.0 DE (https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de)
Stadtkarte 2.0: © Regionalverband Ruhr und Kooperationspartner (Lizenz: dl-de/by-2-0), Datengrundlagen: ALKIS, ATKIS -
© Land NRW/Katasterämter (Lizenz: dl-de/zero-2-0) und OpenStreetMap (License: ODbL)
Stadt Köln Open Data: Stadt Köln (2025) Creative Commons Namensnennung 3.0 DE (https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de)
Stadt Köln weitere Daten: Stadt Köln (2025) Die Daten sind lizenzpflichtig.Erstellt am: 02.07.2025
Quellvermerke:Legende:
https://cpoint.stadt-koeln.de/hilfe/legende.pdf
1:900
Anlage 3 - Baujahr ca. 1900

Anlage 1 - Luftbild Nikolausstr 55

140 Zeichen

Nikolausstraße 55
Mittelpunkt: 354495, 5643341
1:2000
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 17.02.2025Seite 1 / 1

Beschlussvorlage Rat

7133 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 0451/2025 
Freigabedatum 
 16.06.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit Maßnahmen zur Erweiterung 
des Schulstandortes Nikolausstraße 55  (Elisabeth-von-Thüringen Gymnasium und 
Schillergymnasium) und des Teilstandortes Lotharstraße 14-18, 50937 Köln  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit der Erstel-
lung/Durchführung einer Machbarkeitsstudie, der Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) 
und eines gegebenenfalls erforderlichen Stufenplans zu beauftragen für: 
- die Generalinstandsetzung und Erweiterung des Schulstandortes des Elisabeth-von-Thürin-
gen-Gymnasiums und vom Schiller-Gymnasium Nikolausstraße 55,  
- die Errichtung einer Kaltlufthalle für den Sportunterricht auf dem Grundstück Nikolausstraße 
55, 5937 Köln sowie  
- die Generalinstandsetzung des Schulgebäudes Lotharstraße 14-18, 50937 Köln, das Teil-
standort des Schillergymnasiums ist.  
Dazu soll unter anderem Trakt B abgebrochen und neu gebaut werden und eine eingegra-
bene 2fach-Sporthalle gebaut werden. 
Während des Abbruches und Neubaus muss ein geeignetes Interim für Trakt B gesucht und 
bereitgestellt werden. 
 
2. Die zu sanierende Schule befindet sich im Sondervermögen der Gebäudewirtschaft der 
Stadt Köln. Die Sanierung durch die Schulbaugesellschaft erfolgt im Auftrag der Gebäudewirt-
schaft und wird über deren Wirtschaftsplan finanziert. Die Refinanzierung erfolgt aus dem 
städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlun-
gen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 16.06.2025 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 23.06.2025 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.06.2025 
Finanzausschuss 30.06.2025 
Rat 03.07.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: siehe Begrün-
dung! 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc. (Miete inklusive Reinigungs- und sonstige Nebenkosten)  
     siehe Begründung! 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
 
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) 
 
 
Begründung: 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 08.09.2022 die Gründung der Kölner  
Schulbaugesellschaft mbH (Vorlagen-Nummer 2360/2022) beschlossen. Gegenstand der Ge-
sellschaft ist die Realisierung von Schulbauprojekten die von der Gebäudewirtschaft personell 
nicht hinterlegt sind. 
Das Elisabeth-von-Thüringen-Gymnasium und das Schiller-Gymnasium Nikolausstraße und 
deren Teilstandort Lotharstraße 14-18, 50937 Köln stehen im Fokus notwendiger baulicher 
Maßnahmen, die durchgeführt werden müssen.  
Umfang der Maßnahmen und Hintergrund der Situation 
 
Art und Umfang der erforderlichen Sanierungsarbeiten an den Schulstandorten sind bisher

3 
nicht abschließend definiert. Daher soll die Kölner Schulbau GmbH kurzfristig mit den im Be-
schluss genannten vorbereitenden Untersuchungen/Studien beauftragt werden. 
Grundsätzlich sind bezogen auf die Schulstandorte folgende Rahmenbedingungen bekannt: 
Zunächst soll bis zum Schuljahr 2027/2028 durch Teilauslagerung des Traktes B in ein noch 
zu findendes und bereitzustellendes Interim eine Erweiterung von G8 auf G9 erreicht werden.  
 
Die Debatte um die Länge des gymnasialen Bildungsgangs (G8 oder G9) hat die schulpoliti-
sche Auseinandersetzung in Nordrhein-Westfalen fast 20 Jahre in unterschiedlicher Intensität 
geprägt. Nach der G8-Einführung im Jahr 2005 hat die praktische Umsetzung von G8 nicht 
dauerhaft die notwendige Akzeptanz an Schulen und in der Öffentlichkeit gefunden. Dies hat 
– insbesondere seit 2015 – zu verstärkten politischen und bürgerschaftlichen Aktivitäten ge-
führt. Zum Schuljahr 2019/2020 sind alle Gymnasien zu G9 zurückgekehrt, die sich nicht aktiv 
für eine Beibehaltung von G8 ausgesprochen haben. Die Umstellung auf G9 hat mit dem 
Schuljahr 2019/2020 in den Jahrgängen 5 und 6 des Gymnasiums begonnen. Im Schuljahr 
2023/24 gab es an den umgestellten Gymnasien erstmals wieder eine Klasse 10 in der Se-
kundarstufe I. Der erste neue G9-Jahrgang wird seine Schullaufbahn regulär mit dem Abitur 
2027 abschließen. 
Im Anschluss an die Teilauslagerung in ein geeignetes Interim zur Erweiterung soll bis zum 
Schuljahr 2030/2031 Trakt B abgerissen und neu errichtet werden, wobei auch eine eingegra-
bene 2fach-Sporthalle am Standort entstehen soll.  
Die Beauftragung der Schulbaugesellschaft mbH mit einer Grundlagenermittlung bis zum 
Ende der Leistungsphase 1 (LPh1) bietet – wenn die Maßnahme anschließend entsprechend 
be-schlossen und umgesetzt wird - eine schnelle und effektive Möglichkeit, die notwendigen 
Maßnahmen zügig umzusetzen und die Nutzbarkeit des Gebäudes weiterhin sicherzustellen.  
Im Rahmen der Maßnahme soll die Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikan-
lagen auf den Schuldächern mit geprüft werden. 
 
Kostenschätzung und Finanzierung 
Da Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen noch nicht abschließend definiert sind, 
können noch keine Kosten benannt werden, weder für die erforderlichen Planungsleistungen 
noch für die späteren tatsächlichen Baukosten. Aus diesem Grund wird die Kölner Schulbau-
gesellschaft zunächst mit der Erstellung/Durchführung der erforderlichen Machbarkeitsstu-
dien, Grundlagenermittlungen (Leistungsphase 1) und ggf. erforderlicher Stufenpläne beauf-
tragt. 
Die Finanzierung der Grundlagenermittlung erfolgt über den Wirtschaftsplan der Gebäudewirt-
schaft. 
Entsprechende Mittel sind im Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln bereits 
vorgesehen. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der 
Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen 
Flächenverrechnungspreises. 
Nach Vorliegen eines Ergebnisses der Leistungsphase 1 durch die Kölner Schulbaugesell-
schaft mbH wird ein entsprechender Planungsbeschluss eingeholt.  
 
Bewirtschaftung im Rahmen der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 
Die Bereitstellung der erforderlichen schulischen Infrastruktur ist kommunale Pflichtaufgabe 
nach § 79 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die erforderliche Baumaßnahme muss zeitnah 
erfolgen und lässt sich nicht länger aufschieben, da ein Aufschub die Maßnahme verteuern 
würde.

4 
Die Umsetzung erfolgt nach den gesetzlichen Mindeststandards.  
 
Anlage: Luftbild

Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

543 Zeichen

Anlage 0 
Begründung der Dringlichkeit 
 
Die Dringlichkeit der Entscheidung ist darin begründet, dass die Schule unter einem 
erheblichen Sanierungsstau leidet und dringend die weiteren Planungen zur 
Sanierung anzugehen ist, um das Risiko einer Schulschließung aufgrund 
sicherheitsrelevanter Mängel zu reduzieren. 
Die umfassende Sanierung sowie eine Erweiterung des Schulstandorts sollen 
vorgenommen werden, um den zusätzlichen Raumbedarf durch die Verlängerung der 
gymnasialen Schulzeit bis zum Abitur von acht auf neun Jahre zu decken.

Beratungsverlauf (5)

16.06.2025 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 6.18 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
23.06.2025 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.8 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
23.06.2025 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 7.12 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
30.06.2025 Finanzausschuss
TOP 10.34 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
03.07.2025 Rat
TOP 10.12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0451/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
16.06.2025
Erstellt
07.02.2025 09:37