AN/1204/2025
Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII - Anpassung der Finanzierung
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FDP Änderungsantrag nach § 13
2624 Zeichen
www.FDP-Koeln.de Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker An den Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses Dr. Ralf Heinen Rathaus · 50667 Köln Fon 0221. 221-23830 Fax 0221. 221-23833 fdp-fraktion@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 26.08.2025 AN/1204/2025 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Jugendhilfeausschuss 26.08.2025 Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII - Anpassung der Finanzierung hier: Änderungsantrag Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tages- ordnung der kommenden Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses am 26. August 2025 zu setzen. Beschluss: Die Beschlussvorlage wird um folgende Punkte ergänzt: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, zu ermitteln, in welcher Höhe die Förderleistungen für Kindertagespflegepersonen in vergleichbaren Kommunen wie z.B. Düsseldorf ausgestaltet sind und die Ergebnisse dem Jugendhilfeausschuss zur Beratung vorzulegen. Soweit ein solcher Vergleich bereits stattgefunden hat, sollen die Erkenntnisse dem Jugendhilfeaus- schuss zur Verfügung gestellt werden. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, ein umfassendes neues Förderleistungssystem für die Kindertagespflege zu erarbeiten. Hierbei sollen als Orientierungswerte die Tarifvereinbarun- gen des öffentlichen Dienstes (TVÖD) herangezogen werden. Die Verwaltung wird außer- dem beauftragt darzustellen, inwieweit qualifizierte Tagespflegepersonen mit mehrjähriger Berufserfahrung von einer zusätzlichen Anpassung profitieren können. Hierzu ist dem Jugendhilfeausschuss exemplarisch anhand des letzten Tarifabschlusses eine Kostenberechnung bis zur kommenden Sitzung des Ausschusses vorzulegen. Begründung: FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln - 2 - www.FDP-Koeln.de Wie die Verwaltung in ihrer Beschlussvorlage feststellt, ist die Tagespflege in Köln ein unver- zichtbarer Bestandteil der Kinderbetreuung und macht insbesondere im U3-Bereich einen großen Teil des Gesamtangebotes im Stadtgebiet aus. Die in der Beschlussvorlage 1950/2025 dargestellte Anpassung der Finanzierung ist jedoch nicht mehr als ein Tropfen auf dem heißen Stein. Es braucht eine umfangreiche Anpassung des Förderleistungssys- tems der Tagespflege. Anderenfalls droht der Zusammenbruch eines ganzen Zweigs der Kinderbetreuung in unserer Stadt. Gez. Ulrich Breite Chantal Schalla Fraktionsgeschäftsführer Jugendpolitische Sprecherin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1204/2025
- Typ
- FDP/KSG Änderungsantrag nach § 13
- Datum
- 26.08.2025
- Erstellt
- 26.08.2025 10:15