Mandari Insight

V/0192/2020

Basisinformationen Jobcenter der Stadt Münster

Vorlagen 09.04.2020

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V_0192_2020_Anlage_3_Mittelabflussbericht_EGT_04_2020

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V_0192_2020_Anlage_3_Mittelabflussbericht_EGT_04_2020

3924 Zeichen

Anlage 3: Mittelabflussbericht Eingliederungstitel (EGT)
Stand: 09.04.2020
Budget 2020 % Ausgaben 2020 % Mittelbindungen 
2020 % Verfügbares 
Budget %
Vermittlungsbudget [1001 - 1008] 595.806,79 3,69% 136.979,37 0,85% 81.643,69 0,51% 377.183,73 2,34%
Reisekosten für Meldepflichten 2.500,00 0,02% 70,00 0,00% 0,00 0,00% 2.430,00 0,02%
Aktivierung und berufliche Eingliederung [1010 - 1023] 3.296.864,26 20,44% 1.984.616,26 12,30% 1.153.349,47 7,15% 158.898,53 0,98%
Summe 3.895.171,05 24,14% 2.121.665,63 13,15% 1.234.993,16 7,66% 538.512,26 3,34%
Förderung berufl.  Weiterbildung (FbW) [151 - 155 + 1501] 2.481.359,41 15,38% 1.162.126,83 7,20% 69.069,68 0,43% 1.250.162,90 7,75%
Summe 2.481.359,41 15,38% 1.162.126,83 7,20% 69.069,68 0,43% 1.250.162,90 7,75%
Eingliederungszuschüsse (EGZ) [221] 209.692,65 1,30% 155.003,16 0,96% 33.280,34 0,21% 21.409,15 0,13%
Eingliederungszuschuss für AN ab 50 Jahre [227] 80.000,00 0,50% 0,00 0,00% 0,00 0,00% 80.000,00 0,50%
unbefristeter Beschäftigungszuschuss [295] 485.395,00 3,01% 240.350,70 1,49% 241.562,95 1,50% 3.481,35 0,02%
Förderung von Arbeitsverhältnissen [4010] 170.969,28 1,06% 133.125,08 0,83% 37.844,20 0,23% 0,00 0,00%
Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (EVL §16e n. F.) 494.105,88 3,06% 486.376,20 3,01% 0,00 0,00% 7.729,68 0,05%
Einstiegsgeld [271, 272] 50.492,40 0,31% 33.298,05 0,21% 0,00 0,00% 17.194,35 0,11%
Begleitende Hilfen für Selbstständige [2001, 2003] 51.068,86 0,32% 8.771,41 0,05% 36.511,83 0,23% 5.785,62 0,04%
Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II) 3.762.236,46 23,32% 2.057.835,20 12,76% 163.525,12 1,01% 1.540.876,14 9,55%
Summe 5.303.960,53 32,88% 3.114.759,80 19,31% 512.724,44 3,18% 1.676.476,29 10,39%
Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen [311] 828.669,22 5,14% 58.989,70 0,37% 369.679,52 2,29% 400.000,00 2,48%
Einstiegsqualifizierung (EQ) [351 - 355] 134.332,65 0,83% 41.215,68 0,26% 6.854,94 0,04% 86.262,03 0,53%
ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) [312] 775.776,00 4,81% 124.152,00 0,77% 351.624,00 2,18% 300.000,00 1,86%
Assistierte Ausbildung [360 + 361] 0,00 0,00% 0,00 0,00% 0,00 0,00% 0,00 0,00%
Summe 1.738.777,87 10,78% 224.357,38 1,39% 728.158,46 4,51% 786.262,03 4,87%
Ausbildungszuschuss [281] 85.791,91 0,53% 51.468,91 0,32% 6.624,00 0,04% 27.699,00 0,17%
Probebeschäftigung behinderter Menschen [283] 57.679,18 0,36% 38.426,89 0,24% 11.134,07 0,07% 8.118,22 0,05%
Probebeschäftigung schwerbehinderter Menschen [284] 37.293,87 0,23% 16.866,69 0,10% 2.840,06 0,02% 17.587,12 0,11%
Eingliederungszuschüsse f. Behinderte [222] 173.188,80 1,07% 28.704,60 0,18% 3.351,00 0,02% 141.133,20 0,87%
Eingliederungszuschüsse f. Schwerbehinderte [223] 233.707,15 1,45% 110.050,70 0,68% 6.799,58 0,04% 116.856,87 0,72%
besondere Maßnahmen zur Weiterbildung Reha [170] 257.905,56 1,60% 150.232,68 0,93% 88.227,48 0,55% 19.445,40 0,12%
Summe 845.566,47 5,24% 395.750,47 2,45% 118.976,19 0,74% 330.839,81 2,05%
Arbeitsgelegenheit  Mehraufwand [431] 1.510.903,96 9,37% 118.575,97 0,73% 575.258,76 3,57% 817.069,23 5,06%
Summe 1.510.903,96 9,37% 118.575,97 0,73% 575.258,76 3,57% 817.069,23 5,06%
Freie Förderung (§ 16f SGB II) [5001] 143.463,76 0,89% 61.508,81 0,38% 47.618,02 0,30% 34.336,93 0,21%
Summe 143.463,76 0,89% 61.508,81 0,38% 47.618,02 0,30% 34.336,93 0,21%
Förderung schwer zu erreichender junger Menschen [1201 + 1202]214.334,44 1,33% 59.314,04 0,37% 75.471,30 0,47% 79.549,10 0,49%
Summe 214.334,44 1,33% 59.314,04 0,00 75.471,30 0,47% 79.549,10 0,49%
Sonstiges 0,00 0,00% 0,00 0,00% 0,00 0,00% 0,00 0,00%
Summe 0,00 0,00% 0,00 0,00% 0,00 0,00% 0,00 0,00%
Gesamtsumme 16.133.537,49 100,00% 7.258.058,93 44,99% 0,00 20,84% 2.970.536,69 34,17%
Freie Förderung
Förderung schwer zu erreichender junger Menschen
Sonstiges
Beratung und Unterstützung der Arbeitsuche
Qualifizierung
Beschäftigung begleitende Leistungen
Maßnahmen für Jüngere
Leistungen für Menschen mit Behinderung
Beschäftigung schaffende Leistungen

V_0192_2020_Anlage_1_Glossar

9040 Zeichen

Anlage 1 zur Basisinformation des Jobcenter Münster 
Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik (häufig verwendete Begriffe und Abkürzungen) 
 
Aktivierung Arbeitsmarktpolitische Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung zur beruflichen Eingliederung/ 
Weiterbildung (z. B. Umschulung). 
Aktivierungsquote  
der Langzeitleis-
tungsbeziehenden 
(K3E2) 
Quotient aus der Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden  in einer Maßnahme der aktiven A r-
beitsförderung im Berichtsmon at (Zähler) und der Zahl der La ngzeitleistungsbeziehenden 
gesamt im Berichtsmonat (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wi rd die Aktivi e-
rungsquote der Langzeitleistungsbeziehenden jeweils als Jahresdurchschnittswert abgebildet. 
Alo = Arbeitslose 
Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, eine versicherungspflichtige 
zumutbare Beschäftigung suchen, dabei den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen 
und sich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. 
Arbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl 
der zivilen Erwerbspersonen zum Stichtag (Nenner). Die Zahl der zivilen Erwerbspersonen 
setzt sich zusammen aus den abhängigen zivilen Erwerbstätigen sowie den Selbstständigen 
und den mithelfenden Familienangehörigen.  
Asu = Arbeitsuchende 
Personen, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung als Arbeitnehmer suchen. Der B e-
griff ist weiter gefasst als der des Arbeitslosen und enthält zusätzlich auch die nicht arbeit slo-
sen Arbeitsuchenden. Das sind die Personen, die eine Beschäftigung suchen, auch wenn sie  
beispielsweise bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben oder sich 
in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme befinden. 
AUS = Vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen 
Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, selbst aber keinen Anspruch auf Leistun-
gen nach dem SGB II haben. Hierunter fallen u. a. Leistungsberechtigte nach dem Asylbe-
werberleistungsgesetz und Personen mit einem Anspruch auf Altersrente. 
 
BG = Bedarfsgemeinschaft 
Personen, die in einem Haushalt und in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft 
miteinander leben und wirtschaften. Hierzu gehören die engsten Familienangehörigen (Ehe-
gatten/ Partner und Kinder unter 25 Jahre), nicht aber Großeltern/ Verschwägerte. Bedarfs-
gemeinschaften lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaften und 
sonstige Bedarfsgemeinschaften. 
BM = Berichtsmonat 
Monat, über den sich die jeweilige Berichterstattung erstreckt. Er beginnt am Tag nach dem 
statistischen Stichtag des vorangegangenen Berichtsmonats und endet mit dem nächsten 
statistischen Stichtag (jeweils ca. Mitte eines Monats). 
ELB = Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze noch nicht erreicht haben, 
die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD haben. 
gE = gemeinsame Einrichtung 
Gemeinsame Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit und der kreisfreien Städte sowie 
Kreise zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Gebiet des 
kommunalen Trägers.  
Integration Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, voll qualifizierenden beruflichen 
Ausbildung oder selbständigen Tätigkeit eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. 
Integrationsquote  
(K2) 
Quotient aus der Summe der Integrationen im Berichtsmonat und den vorangegangenen elf 
Monaten (Zähler) und dem durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberech-
tigten im Vormonat und den vorangegangenen elf Monaten (Nenner). In der Basisinformation

des Jobcenters wird die Integrationsquote als Jahresfortschrittswert abgebildet (entsprechend 
der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). 
JDW = Jahresdurchschnittswert  
Durchschnitt von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. 
JFW = Jahresfortschrittswert  
Summe von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. 
Jugendarbeitslosen-
quote 
Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen unter 25 Jahren zum Stichtag (Zähler) 
und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen unter 25 Jahren zum Stichtag (Nenner). In der 
Basisinformation des Jobcenters wird die Jugendarbeitslosenquote jeweils als Jahresdurch-
schnittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen 
Zielvereinbarung). 
KOL = Kind ohne Leistungsanspruch 
Minderjährige, unverheiratete Kinder in Bedarfsgemeinschaften, die ihren individuellen Bedarf 
durch eigenes Einkommen decken können und daher nicht hilfebedürftig sind.  
 
LB = Leistungsberechtigte 
Personen in Bedarfsgemeinschaften, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialge-
setzbuch Zweites Buch Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) haben. Leistungsberech-
tigte lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Berechtigten und sonstigen Leistungsbe-
rechtigten. 
 
LfU = Leistungen für Unterkunft und Heizung 
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Bedarfe, die die Unterkunft betreffen (z. B. Kaltmiete, 
Neben- und Heizkosten).  
LLU = Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes 
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Regelbedarfe (z. B. Ernährung, Kleidung, Haushaltsener-
gie) und Mehrbedarfe (z. B. Alleinerziehung, Schwangerschaft und Geburt).  
LZA = Langzeitarbeitslose 
Personen, die ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet sind. 
LZB = Langzeitleistungsbeziehende 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 
Monate hilfebedürftig waren. Um nicht Zeiten der Nichterwerbsfähigkeit (vor Vollendung des 
15. Lebensjahres) mit einzubeziehen, werden ausschließlich Zeiten berücksichtigt, in denen 
die Person als erwerbsfähiger Leistungsberechtigte im Bezug stand. 
Nachhaltigkeit Eine Integration gilt als nachhaltig, wenn die Person zwölf Monate nach Aufnahme des Be-
schäftigungsverhältnisses sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. 
Nachhaltigkeitsquote 
(K2E3) 
Quotient aus der Summe der nachhaltigen Integrationen in den vergangenen zwölf Monaten 
(Zähler) und der Summe der Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in 
den vergangenen zwölf Monaten (Nenner). 
NEF = Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die selbst noch nicht im erwerbsfähigen Alter 
sind (unter 15 Jahren) oder aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit oder evtl. 
rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich unter den 
üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten. Sie erhalten Sozialgeld. 
NLB = Nicht Leistungsberechtigte 
Personen ohne Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Hierzu gehören vom Leistungsan-
spruch ausgeschlossene Personen und Kinder ohne Leistungsanspruch. 
 
PERS = Personen in Bedarfsgemeinschaften 
Personen, die in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft leben. Es lässt sich

differenzieren zwischen Leistungsberechtigten und nicht Leistungsberechtigten. 
 
RLB = Regelleistungs-Berechtigte 
Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistungen. Hierzu gehören u. a. Regelbedarfe (Ar-
beitslosengeld II oder Sozialgeld), Mehrbedarfe sowie laufende und einmalige Leistungen für 
Unterkunft und Heizung. 
 
RL-BG = Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaft 
Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört mindestens ein Regelleistungsberechtigter, zusätzlich 
können auch Personen mit anderem Status dazugehören. 
 
Sanktionen Prozentuale Absenkung des Regelbedarfes bei Pflichtverletzungen oder Meldeversäumnisse 
durch den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.  
Sanktionsquote Quotient aus der Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit mindestens einer gül-
tigen Sanktion zum Stichtag (Zähler) und allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten  zum 
Stichtag (Nenner).  
S-BG = Sonstige Bedarfsgemeinschaften 
Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört kein Regelleistungs-Berechtigter, dafür jedoch mindes-
tens ein sonstiger Leistungsberechtigter. 
 
SLB = Sonstige Leistungsberechtigte 
Personen ohne Anspruch auf Gesamtregelleistungen, die ausschließlich sonstige Leistungen 
erhalten. Hierzu gehören u. a. Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung, abweichend 
zu erbringende Leistungen wie die Erstausstattung der Wohnung, Leistungen für Auszubil-
dende und Leistungen zur Bildung und Teilhabe.  
 
Veränderungsrate des 
Bestands der Lang-
zeitleistungsbezie-
henden (K3) 
Quotient aus der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat (Zähler) und der 
Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat des Vorjahres (Nenner). In der 
Basisinformation des Jobcenters wird die Veränderungsrate jeweils als Jahresdurchschnitts-
wert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielverein-
barung). 
zkT = zugelassener kommunaler Träger  
Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur alleinigen Wahrnehmung (Options-
kommune) – z. B. Jobcenter Münster

Anlage A

1459 Zeichen

Anlage A zur V/0192/2020 
 
Kurzüberblick 
Die Vorlage, die regelmäßig im Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucher-
schutz und Arbeitsförderung erscheint, gibt einen Überblick über die Strukturdaten im Jobcenter 
sowie den aktuellen Stand der Zielerreichung bezogen auf die mit dem Ministerium für Arbeit, 
Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vereinbarten Ziele. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel verfolgt, dem zuständigen Gremium einen laufenden Überblick über 
den Stand der Zielerreichung zu geben sowie der Entwicklung der Strukturdaten im Jobcenter 
zu geben, um seitens des Jobcenters – notwendigenfalls in Abstimmung mit dem Ausschuss 
geeignete Maßnahmen zur Zielerreichung zu planen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig  
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine Relevanz

V_0192_2020_Anlage_2_Mittelabflussbericht_EGT_12_2019

3798 Zeichen

Anlage 2: Mittelabflussbericht Eingliederungstitel (EGT)
Stand: 31.12.2019
Budget 2019 % Ausgaben 2019 % Mittelbindungen 
2019 % Verfügbares 
Budget %
Vermittlungsbudget [1001 - 1008] 713.912,66 4,55% 528.479,22 3,37% 0,00 0,00% 185.433,44 1,18%
Reisekosten für Meldepflichten 500,00 0,00% 323,40 0,00% 0,00 0,00% 176,60 0,00%
Aktivierung und berufliche Eingliederung [1010 - 1023] 5.122.580,76 32,68% 4.802.142,05 30,64% 0,00 0,00% 320.438,71 2,04%
Summe 5.836.993,42 37,24% 5.330.944,67 34,01% 0,00 0,00% 506.048,75 3,23%
Förderung berufl.  Weiterbildung (FbW) [151 - 155 + 1501] 2.192.555,92 13,99% 1.905.584,71 12,16% 0,00 0,00% 286.971,21 1,83%
Summe 2.192.555,92 13,99% 1.905.584,71 12,16% 0,00 0,00% 286.971,21 1,83%
Eingliederungszuschüsse (EGZ) [221] 534.741,30 3,41% 417.709,69 2,66% 0,00 0,00% 117.031,61 0,75%
Eingliederungszuschuss für AN ab 50 Jahre [227] 100.000,00 0,64% 0,00 0,00% 0,00 0,00% 100.000,00 0,64%
unbefristeter Beschäftigungszuschuss [295] 541.042,76 3,45% 520.832,02 3,32% 0,00 0,00% 20.210,74 0,13%
Förderung von Arbeitsverhältnissen [4010] 538.293,49 3,43% 538.293,49 3,43% 0,00 0,00% 0,00 0,00%
Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (EVL §16e n. F.) 360.000,00 2,30% 177.733,81 1,13% 0,00 0,00% 182.266,19 1,16%
Einstiegsgeld [271, 272] 155.891,80 0,99% 100.465,01 0,64% 0,00 0,00% 55.426,79 0,35%
Begleitende Hilfen für Selbstständige [2001, 2003] 53.189,40 0,34% 14.910,25 0,10% 0,00 0,00% 38.279,15 0,24%
Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II) 1.045.000,00 6,67% 728.620,54 4,65% 0,00 0,00% 316.379,46 2,02%
Summe 3.328.158,75 21,23% 2.498.564,81 15,94% 0,00 0,00% 829.593,94 5,29%
Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen [311] 644.579,43 4,11% 203.339,44 1,30% 0,00 0,00% 441.239,99 2,82%
Einstiegsqualifizierung (EQ) [351 - 355] 136.411,75 0,87% 82.383,76 0,53% 0,00 0,00% 54.027,99 0,34%
ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) [312] 950.696,00 6,07% 505.394,00 3,22% 0,00 0,00% 445.302,00 2,84%
Assistierte Ausbildung [360 + 361] 6.391,50 0,04% 6.391,50 0,04% 0,00 0,00% 0,00 0,00%
Summe 1.738.078,68 11,09% 797.508,70 5,09% 0,00 0,00% 940.569,98 6,00%
Ausbildungszuschuss [281] 93.745,83 0,60% 64.967,83 0,41% 0,00 0,00% 28.778,00 0,18%
Probebeschäftigung behinderter Menschen [283] 100.000,00 0,64% 84.436,07 0,54% 0,00 0,00% 15.563,93 0,10%
Probebeschäftigung schwerbehinderter Menschen [284] 103.165,95 0,66% 52.892,99 0,34% 0,00 0,00% 50.272,96 0,32%
Eingliederungszuschüsse f. Behinderte [222] 110.141,72 0,70% 40.052,92 0,26% 0,00 0,00% 70.088,80 0,45%
Eingliederungszuschüsse f. Schwerbehinderte [223] 237.132,60 1,51% 224.742,86 1,43% 0,00 0,00% 12.389,74 0,08%
besondere Maßnahmen zur Weiterbildung Reha [170] 316.272,52 2,02% 259.236,65 1,65% 0,00 0,00% 57.035,87 0,36%
Summe 960.458,62 6,13% 726.329,32 4,63% 0,00 0,00% 234.129,30 1,49%
Arbeitsgelegenheit  Mehraufwand [431] 1.173.058,06 7,48% 1.109.965,87 7,08% 0,00 0,00% 63.092,19 0,40%
Summe 1.173.058,06 7,48% 1.109.965,87 7,08% 0,00 0,00% 63.092,19 0,40%
Freie Förderung (§ 16f SGB II) [5001] 153.790,18 0,98% 153.154,89 0,98% 0,00 0,00% 635,29 0,00%
Summe 153.790,18 0,98% 153.154,89 0,98% 0,00 0,00% 635,29 0,00%
Förderung schwer zu erreichender junger Menschen [1201 + 1202] 241.100,85 1,54% 181.604,82 1,16% 0,00 0,00% 59.496,03 0,38%
Summe 241.100,85 0,02 181.604,82 0,01 0,00 0,00 59.496,03 0,00
Sonstiges 50.000,00 0,32% 0,00 0,00% 0,00 0,00% 50.000,00 0,32%
Summe 50.000,00 0,32% 0,00 0,00% 0,00 0,00% 50.000,00 0,32%
Gesamtsumme 15.674.194,48 100,00% 12.703.657,79 81,05% 0,00 0,00% 2.970.536,69 18,95%
Beratung und Unterstützung der Arbeitsuche
Qualifizierung
Beschäftigung begleitende Leistungen
Maßnahmen für Jüngere
Leistungen für Menschen mit Behinderung
Beschäftigung schaffende Leistungen
Freie Förderung
Förderung schwer zu erreichender junger Menschen
Sonstiges

Berichtsvorlage

33312 Zeichen

V/0192/2020 
 
V/0192/2020 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Basisinformationen Jobcenter der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   29.04.2020 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbrauche r-
schutz und Arbeitsförderung 
Bericht 
 
 
 
Bericht: 
 
Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht Grundsicherungsdaten nach dem SGB II grundsätzlich 
nach dem so genannten Wartezeitkonzept, da es sich um dynamische Daten handelt. Dies b e-
deutet, dass den Jobcentern ein dreimonatiges Zeitfenster für Nacherfassungen (z. B. nachträ g-
lich bekannt gewordene Arbeitsaufnahmen) zur Verfügung steht. Erst nach dieser Wartezeit ge l-
ten die Daten als festgeschrieben und werden als öffentliche Statistik zur Verfügung gestellt. 
 
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Basisinformationen liegen festgeschriebene Grundsich e-
rungsdaten für den Berichtsmonat November 2019 vor. Um aktuellere Daten zur Verfügung ste l-
len zu können, werden die Daten für die Monate Dezember 2019 bis Februar - sofern möglich - 
entsprechend hochgerechnet und als Prognose ausgewiesen. Dies betrifft neben Strukturdaten 
und Kennzahlen auch die Daten zur Zielerreichung.  
 
Die durch das Jobcent er Münster eigenständig errechneten Prognosewerte können von den D a-
ten der öffentlichen Statistik der Bundesagentur für Arbeit, die sukzessive in den nächsten Mon a-
ten veröffentlicht werden, abweichen. 
 
Arbeitsmarktdaten (z. B. Daten zu Arbeitslosen) werden  bereits regulär am aktuellen Rand verö f-
fentlicht, das Wartezeitkonzept gilt nicht. Aktueller Datenstand ist hier der Monat Februar 2020. 
 
 
 
 
 
Jobcenter 
 
15.04.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Jürgensmeier 
Telefon: 492-9003 
Juergensmeier@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0192/2020 
Einleitung 
 
Der vorliegende Bericht umfasst zum einen (Teil A) die Daten zum Jahresabschluss 2019. Insbeso n-
dere wird die Erreichung der für 2019 mit dem Land NRW vereinbarten Ziele zu den Kennzahlen 
gem. § 48a SGB II dargestellt. Teil B beinhaltet den aktuell abrufbaren Stand des laufenden Jahres, 
in welches das Jobcenter Münster gut gestartet ist. Die Zielwerte kon nten bei allen Kennzahlen e r-
reicht bzw. übertroffen werden. Insbesondere die weiter sinkenden Fallzahlen haben in den ersten 
zwei Monaten des Jahres 2020 diese Entwicklung begünstigt.  
Durch die Corona -Krise hat sich die Lage am Arbeitsmarkt aber grundlege nd verändert. Die wir t-
schaftlichen Auswirkungen durchziehen sowohl die Angebots- wie auch die Nachfrageseite. Das Insti-
tut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) erwartet für Deutschland eine schwere Rezession. Es 
wird geschätzt, dass die Zahl der Arb eitslosen zeitweise bundesweit auf über 3 Millionen ansteigen 
wird.  
Entsprechend rechnet das Jobcenter Münster in den kommenden Wochen mit einem deutlichen Z u-
wachs der Fallzahlen. Die konkreten Auswirkungen auf die Entwicklung der Zielerreichung des Jo b-
centers im Jahr 2020 lassen sich derzeit nicht prognostizieren. 
 
 
A. Jahresabschlussbericht 2019 
 
1. Strukturdaten, Kennzahlen und Ergänzungsgrößen 
 
Im Berichtsmonat Dezember 2019 erhielten 20.821 Personen in 10.194 Bedarfsgemeinschaften Lei s-
tungen nach dem SGB II (vgl. Abbildung 1). Das sind 789 Personen bzw. 465 Bedarfsgemeinschaften 
weniger als zum Jahresende 2018. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten belief sich im 
Dezember 2019 auf 13.729 Personen, gegenüber dem Vorjahr ist dies ein Rückgang um 61 9 e r-
werbsfähige Leistungsberechtigte bzw. 4,3 %. Bei der Zahl der Leistungsberechtigten in der Zielgru p-
pe der 15 bis 24-jährigen ist ein Rückgang von 7,7 % gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen.  
 
Strukturdaten
- Prognose Oktober 
2019
November 
2019
Dezember 
2019
Veränderung 
Okt 19 zu 
Dez 19
Dezember 
2018
Veränderung 
Dez 18 zu 
Dez 19
Durchschnitt 
2018
Bedarfsgemeinschaften (BG) 10.328     10.232     10.194     -1,3% 10.659     -4,4% 10.532       
Personen in Bedarfsgemeinschaften 21.025     20.899     20.821     -1,0% 21.610     -3,6% 21.385       
Nichterwerbsfähige Leistungberechtigte (NEF) 6.112       6.100       6.077       -0,6% 6.276       -3,2% 6.184         
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) 13.885     13.780     13.729     -1,1% 14.348     -4,3% 14.196       
Männer 6.984       6.926       6.901       -1,2% 7.275       -5,1% 7.162         
Frauen 6.896       6.847       6.820       -1,1% 7.072       -3,6% 7.032         
15 bis 24 Jahre 2.623       2.596       2.578       -1,7% 2.792       -7,7% 2.740         
25 bis 54 Jahre 8.907       8.850       8.821       -1,0% 9.290       -5,0% 9.115         
55 Jahre und älter 2.355       2.334       2.330       -1,1% 2.266       2,8% 2.341         
Deutsche 8.759       8.674       8.637       -1,4% 9.075       -4,8% 8.939         
Ausländer 5.066       5.046       5.034       -0,6% 5.213       -3,4% 5.197         
Erwerbstätige Leistungsbeziehende 4.182       4.239       4.155       -0,6% 4.347       -4,4% 4.225         
 
Abbildung 1: Strukturdaten - Prognose Jobcenter Münster

- 3 - 
V/0192/2020 
Die Ausgabensumme für die Leistungen zum Lebensunterhalt belaufen sich im Jahr 2019 auf insg e-
samt 51,33 Mio. Euro, gegenüber dem Vorjahr ist dies ein Rückgang um 3,1 % (vgl. Abbildung 2). Bei 
den Leistungen zum Lebensunterhalt haben sich die Ausgaben um 2, 9 % auf 55,14 Mio. Euro verri n-
gert.  
 
Kennzahlen
- Prognose Oktober 
2019
November 
2019
Dezember 
2019
Veränderung 
Okt 19 zu 
Dez 19
Dezember 
2018
Veränderung 
Dez 18 zu 
Dez 19
Durchschnitt 
2018
K1 - Leistungen zum Lebensunterhalt (Bund)
Monatswert (in Mio. €) 4,15        4,08        4,08        -1,7% 4,23        -3,6% 4,42          
Jahresfortschrittswert (in Mio. €) 43,17       47,25       51,33       52,99       -3,1%
K1E1 - Leistungen für Unterkunft und Heizung (Stadt)
Monatswert (in Mio. €) 4,51        4,47        4,42        -1,9% 4,57        -3,3% 4,73          
Jahresfortschrittswert (in Mio. €) 46,25       50,72       55,14       56,77       -2,9%
 
Abbildung 2: Kennzahlen - Prognose Jobcenter Münster 
 
 
Rechtskreisübergreifend lag für Münster im Berichtsmonat Dezember 2019 eine Arbeitslosenquote 
von 4,4 % vor, das ist gegenüber dem Vorjahresmonat ein leichter Rü ckgang um 0,1 Prozentpunkte 
(vgl. Abbildung 3). Während die Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB II um 0,3 Prozentpunkte auf 
2,8 % im Vergleich zum Dezember 2018 verringert werden konnte, liegt im Rechtskreis SGB III eine 
Steigerung um 0,1 Prozentpunkte vo r. Zum Jahresende bezogen 4.857 arbeitslose Personen Lei s-
tungen nach dem SGB II, das sind 6,9 % weniger als im Vorjahresmonat. Von dem Rückgang der 
Arbeitslosigkeit konnten insbesondere auch die Langzeitarbeitslosen profitieren. Ihre Zahl hat sich 
gegenüber dem Vorjahr um 8,6% verringert. 
 
Arbeitsmarkt
- keine Prognose Oktober 
2019
November 
2019
Dezember 
2019
Veränderung 
Okt 19 zu 
Dez 19
Dezember 
2018
Veränderung 
Dez 18 zu 
Dez 19
Durchschnitt 
2018
 Arbeitslosenquote Münster (in %) 4,5    4,4    4,4    -2,2% 4,5    -2,2% 5,0            
davon: Rechtskreis SGB III (Arbeitsagentur) 1,5    1,5    1,6    6,7% 1,5    6,7% 1,6            
davon: Rechtskreis SGB II (Jobcenter) 2,9    2,9    2,8    -3,4% 3,1    -9,7% 3,4            
Rechtskreis SGB II unter 25 Jahre (Jugendarbeitslosigkeit) 2,0    1,9    1,9    -5,0% 2,0    -5,0% 2,4            
 Bestand Arbeitslose SGB II 5.028       4.929       4.857       -3,4% 5.218       -6,9% 5.641         
 Männer 2.827       2.791       2.729       -3,5% 2.945       -7,3% 3.186         
 Frauen 2.201       2.138       2.128       -3,3% 2.273       -6,4% 2.454         
    15 bis 24 Jahre 463         442         444         -4,1% 455         -2,4% 520           
 25 bis 54 Jahre 3.697       3.619       3.575       -3,3% 3.944       -9,4% 4.240         
    55 Jahre und älter 868         868         838         -3,5% 819         2,3% 881           
 Deutsche 3.278       3.234       3.169       -3,3% 3.493       -9,3% 3.811         
    Ausländer 1.750       1.695       1.688       -3,5% 1.725       -2,1% 1.830         
    Langzeitarbeitslose 2.616       2.569       2.554       -2,4% 2.795       -8,6% 3.007         
 
Abbildung 3: Arbeitsmarkt - Daten der Bundesagentur für Arbeit 
 
 
Im Berichtsmonat September 2019 wurden 356 Sanktionen wirksam (vgl. Abbildung 4). Mit einer 
Sanktionsquote von 1,9 % und einem durchschnittlichen Kürzungsbetrag in Höhe von 94,37 € lagen 
für das Jobcenter Münster weiterhin Ergebnisse unter dem Landes- und Bundesschnitt vor.

- 4 - 
V/0192/2020 
 
Sanktionen
-keine Prognose
Juli 2019
August 
2019
September 
2019
Veränderung 
Jul 19 zu Sep 
19
September 
2018
Veränderung 
Sep 18 zu 
Sep 19
Durchschnitt 
2018
 Anzahl der wirksamen Sanktionen 325        376        356        9,5% 364        -2,2% 316               
 Anzahl Personen mit mindestens einer Sanktion 251        283        270        7,6% 270        0,0% 235               
 Deutsche 182        209        203        11,5% 196        3,6% 172               
 Ausländer 69           74           67           -2,9% 74           -9,5% 63                 
 Sanktionsquote 
 Münster 1,8          2,0          1,9          8,9% 1,8          4,1% 1,6                
 Nordrhein-Westfalen 2,7          2,7          2,8          4,1% 2,9          -4,7% 2,7                
 Deutschland 3,1          3,2          3,2          3,2% 3,4          -4,0% 3,2                
 Durchschnittliche Höhe der Kürzung 
 Münster 94,45 €    101,05 €  94,37 €    -0,1% 85,51 €    10,4% 90,52 €           
 Nordrhein-Westfalen 105,02 €  104,47 €  103,04 €  -1,9% 105,51 €  -2,3% 104,97 €        
 Deutschland 110,17 €  110,50 €  108,97 €  -1,1% 110,25 €  -1,2% 109,89 €        
 
Abbildung 4: Sanktionen - Daten der Bundesagentur für Arbeit 
 
 
Im vierten Quartal 2019 wurden insgesamt 215 Verfahren zwecks Prüfung einer Ordnungswidrigkeit 
eingeleitet (vgl. Abbildung 5). Insgesamt 33 Bußgeldbescheide wurden im Qua rtal rechtskräftig. Die 
Höhe des Bußgeldes betrug in rund der Hälfte der Fälle maximal 200 Euro, ein Drittel der Bescheide 
belief sich auf 200 bis 500 Euro und 18% der rechtskräftigen Bescheide enthielten ein Bußgeld von 
mehr als 500 Euro.  
 
Ordnungswidrigkeiten
Oktober 19 November 19 Dezember 19 Summe Quartal
Anzahl Prüfverfahren 75                    80                    60                    215                   
Anzahl neu erlassene Bußgeldbescheide 20                    12                    2                      34                    
Anzahl rechtskräftige Bußgeldbescheide 10                    16                    7                      33                    
0,00 € bis  200,00 € 6                      9                      1                      16                    
200,00 € bis  500,00 € 3                      4                      4                      11                    
500,00 € bis 1.000,00 € 1                      3                      2                      6                      
Eingegangene Einsprüche 2                      1                      1                      4                      
 
Abbildung 5: Ordnungswidrigkeiten - Daten Jobcenter Münster 
 
 
Die nachfolgende Abbildung zeigt sowohl die Eintritte als auch die Anzahl der Teilnahmen in Angebo-
ten des Perspektivzentrums von Januar bis Dezember 2019. In diesem Zeitraum sind insgesamt 281 
Eintritte in das Angebot „Impulse für Erwerbsarbeit“ des Perspektivzentrums erfolgt (vgl. Abbildung 6). 
Schwerpunkte bildeten weiterhin die Module „Einstiegsberatung“ und „Standortbestimmung“. Insg e-
samt haben 350 Personen im Jahr 2019 an den Angeboten des Perspektivzentrums teilgenommen.

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V/0192/2020 
 
Abbildung 6: Perspektivzentrum - Daten Jobcenter Münster

- 6 - 
V/0192/2020 
2. Zielerreichung 
 
 
 
 
a) Integrationen 
 
Für die Monate Januar bis Dezember 2019 werden insgesamt 3.295 Integrationen prognostiziert. Mit 
Blick auf den vereinbarten Zielwert (Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 0,9 %) ergibt sich da raus 
eine Zielabweichung von 138 Integrationen (vgl. Abbildung 7). Dies ist zum einen eine Konsequenz 
aus dem deutlichen Rückgang der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten; 2019 wurden jahresdurc h-
schnittlich rund 550 erwerbsfähige Leistungsberechtigte weniger betreut als im Vorjahr. Zum anderen 
haben sich am Arbeitsmarkt erste Auswirkungen der sich abflauenden Wirtschaftslage und der da r-
aus resultierenden rückläufigen Nachfrage nach Arbeitskräften gezeigt.  
 
 
Abbildung 7: Summe der Integrationen im Jahresfortschritt 
 
 
 
 
Die Zielerreichung zwischen dem Land NRW und der Stadt Münster wird am Jahresende auf 
Grundlage der Jahresfortschritts - bzw. Jahresdurchschnittswerte mit einer Wartezeit T0 übe r-
prüft, d. h. die Ergebnisse setzen sich wie folgt zusammen: 
 
 Dezember: Datenstand T-0 (=Daten ohne Wartezeit) 
 November: Datenstand T-1 (=Daten mit einem Monat Wartezeit) 
 Oktober: Datenstand T-2 (=Daten mit zweiten Monaten Wartezeit) 
 Januar bis September: Datenstand T -3 (=Daten mit drei Monaten Wartezeit, festg e-
schrieben) 
 
Da Daten mit untererfasster Wartezeit (Datenstände T-0 bis T-2) jedoch nicht veröffentlicht wer-
den dürfen, werden diese Daten – wie eingangs erläutert – hochgerechnet und als Prognose 
ausgewiesen. Es ist nicht auszuschließen, dass diese Daten am Jahresende von der tatsächli-
chen Zielnachhaltung zwischen dem Land NRW und der Stadt Münster in geringem Maße ab-
weichen.

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V/0192/2020 
Dies lässt sich unter anderem auch dadurch belegen, dass bundesweit ein deutlicher Rückgang bei 
den Integrationen festgestellt werden kann. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Integrationen 
bundesweit durchschnittlich um 9,0 % zurückgegangen, in NRW um 6,6 %. Das Jobcenter Münster 
kann hier mit einer Abweichung von 3,3 % ein vergleichsweise gutes Ergebnis vorweisen.  
 
Auch die Umsetzung des Teilhabechancengesetzes muss an dieser Stelle berücksichtigt werden. Sie 
hat zur Aufnahme vieler sozialversicherungspflichtiger, öffentlich geförderter Beschäftigungen geführt, 
diese werden aber nicht in den Integrationszahlen abgebildet (nähere Erläuterungen im nachfolge n-
den Text).  
 
Die für den Dezember 2019 prognostizierte Integrationsquote beläuft sich auf 23,1 % (vgl. Abbildung 
8). Damit konnte das Jobcenter Münster trotz der konjunkturellen Schwäche das gute Ergebnis des 
Vorjahres halten. Die sehr ambitionierte Zielvereinbarung mit dem Land NRW sieht gegenüber dem 
Jahr 2018 eine Steigerung der Integrationsquote  um 3,2 % vor. Zur Zielerreichung fehlen 0,6 Pr o-
zentpunkte. 
 
 
Abbildung 8: Integrationsquote im Jahresfortschritt 
 
 
b) Langzeitleistungsbezug 
 
Der Rückgang bei den Bestandzahlen der Langzeitleistungsbeziehenden setzte sich auch zum  Jah-
resende 2019 fort. Der jahresdurchschnittliche Bestand liegt für den Berichtsmonat Dezember hoc h-
gerechnet bei 9.747 Personen (vgl. Abbildung 9). Mit dem Land NRW wurde vereinbart, dass der B e-
stand im Jahresdurchschnitt 2019 um nicht mehr als 3,8 % gege nüber dem Vorjahr ansteigen darf, 
daraus errechnet sich ein Zielwert von 9.844 Langzeitleistungsbeziehenden. Der Sollwert wurde um 
97 Langzeitleistungsbeziehende unterschritten, das Ziel somit erreicht.

- 8 - 
V/0192/2020 
 
Abbildung 9: Bestand Langzeitleistungsbeziehende im Jahresdurchschnitt 
 
Bei der Integrationsquote der Langzeitleistungsbeziehenden wurde mit dem Land vereinbart, dass der 
Vorjahreswert um 0,5 % gesteigert werden soll, der Sollwert beträgt somit 17,9 %. Die für den D e-
zember 2019 prognostizierte Quote beläuft sich auf 17,6 %, zur Zielerreichung fehlen 0,3 Prozen t-
punkte (vgl. Abbildung 10).  
 
Zu beachten ist, dass im Jahr 2019 das neue Teilhabechancengesetz für die Zielgruppe der Lan g-
zeitarbeitslosen (§ 16e SGB II) und der Langzeitleistungsbeziehenden (§ 16i SGB II) in Kraft getreten 
ist. Die Umsetzung des Gesetzes ist aufwendig und ressourcenintensiv, die Realisierung von Integr a-
tionen in öffentlich geförderte Beschäftigungen erfordert Zeit und Geduld. Im Jobcenter Münster konn-
ten im Jahr 2019 neben den o.a. Integrationen in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse 
120 Einmündungen in öffentlich geförderte Beschäftigungsverhältnisse nach §16i SGB II erzielt we r-
den. Diese werden jedoch nicht als Integrationen gezählt. 
 
Abbildung 10: Integrationsquote Langzeitleistungsbeziehende

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V/0192/2020 
 
 
3. Integration in Ausbildung 
 
Zu den Integrationen in Ausbildung wurde kein Zielwert mit dem Land NRW vereinbart. Da die I n-
tegration in Ausbildung jedoch ein Kernziel des Jobcenters der Stadt Münster darstellt, ist es erfre u-
lich und erwähnenswert, dass hier in den letzten Jahren eine sehr positive Entwicklung stattgefunden 
hat (vgl. Abbildung 11). Nahmen im Ausbildungsjahr 2015/16 1 noch 352 erwerbsfähige Leistu ngsbe-
rechtigte eine Ausbildung auf, waren es im Ausbildungsjahr 2017/18 bereits 520 Personen. Dieser 
Wert konnte im Ausbildungsjahr 2018/19 nochmals leicht auf 526 gesteigert werden.  
 
 
Abbildung 11: Summe der Integrationen in Ausbildung  
 
 
Fazit: 
 
Das reale Bruttoinlandsprodukt ist nach vorläufigen Ergebnissen im Jahr 2019 um 0,6 Prozent g e-
genüber dem Vorjahr gestiegen. Das Wachstum fällt damit deutlich schwächer aus als im Jahr zuvor 
(+1,5 % im Jahr 2018). Insbesondere im zweiten Halbjahr 2019 waren die rückläufigen Auswirkungen 
der wirtschaftlichen Entwicklung auch am Arbeitsmarkt spürbar. Dies wird bekräftigt durch den Stell e-
nindex der Bundesagentur für Arbeit (BA -X), ein Indikator für die Nachfrage nach Arbeitskräften in 
Deutschland. Die Bundesagentur hat die Lage zum Jahresende 2019 folgendermaßen beschrieben: 
„Der BA-X ist im Dezember gegenüber November um fünf auf 223 Punkte zurückgegangen. Mit e i-
nem Minus von 31 Punkten wird im Dezember der Vorjahreswert deutlich unterschr itten. Der Rüc k-
gang bei der Arbeitskräftenachfrage setzt sich damit auch zum Jahresende weiter fort“.  
 
Dennoch konnte das Jobcenter Münster im Jahr 2019 die Zahl der Integrationen in Relation zu den 
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten auf dem hohen Nivea u des Vorjahres halten und im Vergleich 
zu den Ergebnissen des Bundes bzw. des Landes NRW überdurchschnittlich gute Integrationszahlen 
vorweisen. Darüber hinausgehende Steigerungen konnten allerdings, auch aufgrund der sinkenden 
Fallzahlen, nicht realisiert werden. Die Integrationen in Ausbildung konnten im Vergleich zum Vorjahr 
allerdings nochmals leicht gesteigert werden. 
 
                                                
1 Ein Ausbildungsjahr erstreckt sich statistisch jeweils vom 1. Oktober bis zum 30. September.

- 10 - 
V/0192/2020 
Im Rahmen der Umsetzung des zum 01.01.2019 in Kraft getretenen Teilhabechancengesetzes wu r-
den im Jahr 2019 durch das Jobcenter Münster  zudem zielstellungsgemäß 120 Beschäftigungsve r-
hältnisse nach §16i SGB II initiiert. Weitere 15 Beschäftigungen konnten aus kommunalen Mitteln in 
Anlehnung an §16i SGB II gefördert werden. 
 
Positiv hat sich der Bestand der Langzeitleistungsbeziehenden entw ickelt. Innerhalb eines Jahres 
(Dez. 2018 – Dez. 2019) hat sich der Bestand um ca. 350 Personen verringert. Jahresdurchschnittlich 
waren beim Jobcenter Münster rund 9.750 Langzeitleistungsbeziehende gemeldet. Damit wurde der 
Ziel-Sollwert erreicht.  
 
 
B. Bericht Februar 2020 
 
1. Strukturdaten, Kennzahlen und Ergänzungsgrößen 
 
Zu Beginn des neuen Jahres setzte sich die Entwicklung rückläufiger Fallzahlen fort. Im aktuellen 
Berichtsmonat Februar 2020 erhielten 20.689 Personen in 10.129 Bedarfsgemeinschaften Leistungen 
nach dem SGB II (vgl. Abbildung 12). Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten belief sich 
im Februar 2020 auf 13.642 Personen, gegenüber dem Vorjahr ist dies ein Rückgang um 858 e r-
werbsfähige Leistungsberechtigte bzw. 5,9 %. Mit einer Veränder ungsrate von -12,7 % ist der Rüc k-
gang der Leistungsberechtigten in der Zielgruppe der 15 bis 24-jährigen besonders hoch. 
 
Strukturdaten
- Prognose Dezember 
2019
Januar 
2020
Februar 
2020
Veränderung 
Dez 19 zu 
Feb 20
Februar 
2019
Veränderung 
Feb 19 zu 
Feb 20
Durchschnitt 
2019
Bedarfsgemeinschaften (BG) 10.194     10.212     10.129     -0,6% 10.720     -5,5% 10.532       
Personen in Bedarfsgemeinschaften 20.821     20.857     20.689     -0,6% 21.758     -4,9% 21.385       
Nichterwerbsfähige Leistungberechtigte (NEF) 6.077       6.088       6.039       -0,6% 6.279       -3,8% 6.184         
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) 13.729     13.752     13.642     -0,6% 14.500     -5,9% 14.196       
Männer 6.901       6.911       6.825       -1,1% 7.335       -7,0% 7.162         
Frauen 6.820       6.834       6.809       -0,2% 7.164       -5,0% 7.032         
15 bis 24 Jahre 2.578       2.545       2.476       -3,9% 2.837       -12,7% 2.740         
25 bis 54 Jahre 8.821       8.862       8.796       -0,3% 9.343       -5,9% 9.115         
55 Jahre und älter 2.330       2.346       2.369       1,7% 2.320       2,1% 2.341         
Deutsche 8.637       8.638       8.579       -0,7% 9.130       -6,0% 8.939         
Ausländer 5.034       5.056       5.004       -0,6% 5.309       -5,7% 5.197         
Erwerbstätige Leistungsbeziehende 4.155       4.082       4.036       -2,9% 4.239       -4,8% 4.225         
 
Abbildung 12: Strukturdaten - Prognose Jobcenter Münster 
 
Die Ausgabensumme für die Leistungen zum Lebensunterhalt ist weiterhin rüc kläufig und belief sich 
im Februar 2020 auf 5,35 Mio. Euro, gegenüber dem Vorjahr ist dies ein Rückgang um 5,3 % (vgl. 
Abbildung 13). Bei den Leistungen zum Lebensunterhalt konnten die Ausgaben bis zum Februar um 
4,4 % auf 8,90 Mio. Euro verringert werden.

- 11 - 
V/0192/2020 
Kennzahlen
- Prognose Dezember 
2019
Januar 
2020
Februar 
2020
Veränderung 
Dez 19 zu 
Feb 20
Februar 
2019
Veränderung 
Feb 19 zu 
Feb 20
Durchschnitt 
2019
K1 - Leistungen zum Lebensunterhalt (Bund)
Monatswert (in Mio. €) 4,08        4,19        4,15        1,8% 4,42        -6,0% 4,28          
Jahresfortschrittswert (in Mio. €) 51,33       4,19        8,35        8,82        -5,3%
K1E1 - Leistungen für Unterkunft und Heizung (Stadt)
Monatswert (in Mio. €) 4,42        4,45        4,45        0,6% 4,65        -4,3% 4,59          
Jahresfortschrittswert (in Mio. €) 55,14       4,45        8,90        9,31        -4,4%
 
Abbildung 13: Kennzahlen - Prognose Jobcenter Münster 
 
 
Im Rechtskreis SGB II betrug die Arbeitslosenquote der Monate Dezember 2019 bis Februar 2020 
konstant 2,8 % (vgl. Abbildung 14). Rechtskreisübergreifend ist die Quote im Februar im Vergleich 
zum Vormonat um 0,1 Prozentpunkte auf 4,5 % gesunken. Aktuell beziehen 4.822 arbeitslose Pers o-
nen Leistungen nach dem SGB II, das sind 8,2 % weniger als im Vorjahresmonat. Von dem Rüc k-
gang der Arbeitslosigkeit konnten insbesondere auch die Jugendlichen profiti eren. Ihre Zahl hat sich 
gegenüber dem Vorjahr um 13,6% verringert. 
 
Arbeitsmarkt
- keine Prognose Dezember 
2019
Januar 
2020
Februar 
2020
Veränderung 
Dez 19 zu 
Feb 20
Februar 
2019
Veränderung 
Feb 19 zu 
Feb 20
Durchschnitt 
2019
 Arbeitslosenquote Münster (in %) 4,4    4,6    4,5    2,3% 4,7    -4,3% 5,0            
davon: Rechtskreis SGB III (Arbeitsagentur) 1,6    1,8    1,7    6,2% 1,6    6,2% 1,6            
davon: Rechtskreis SGB II (Jobcenter) 2,8    2,8    2,8    0,0% 3,1    -9,7% 3,4            
Rechtskreis SGB II unter 25 Jahre (Jugendarbeitslosigkeit) 1,9    1,8    1,7    -10,5% 2,1    -19,0% 2,4            
 Bestand Arbeitslose SGB II 4.857       4.894       4.822       -0,7% 5.252       -8,2% 5.641         
 Männer 2.729       2.748       2.705       -0,9% 2.946       -8,2% 3.186         
 Frauen 2.128       2.146       2.117       -0,5% 2.306       -8,2% 2.454         
    15 bis 24 Jahre 444         423         405         -8,8% 469         -13,6% 520           
 25 bis 54 Jahre 3.575       3.628       3.590       0,4% 3.957       -9,3% 4.240         
    55 Jahre und älter 838         843         827         -1,3% 826         0,1% 881           
 Deutsche 3.169       3.202       3.189       0,6% 3.420       -6,8% 3.811         
    Ausländer 1.688       1.692       1.633       -3,3% 1.832       -10,9% 1.830         
    Langzeitarbeitslose 2.554       2.627       2.595       1,6% 2.722       -4,7% 3.007         
 
Abbildung 14: Arbeitsmarkt - Daten der Bundesagentur für Arbeit 
 
Im Berichtsmonat November 2019 sind 309 Sanktionen wirksam geworden (vgl. Abbildung 15), das 
sind mehr als 13 % weniger als im Vorjahresmonat. Die Sanktionsquote fällt auf 1,7 %, der durc h-
schnittliche Kürzungsbetrag reduziert sich auf 80,05 €. Beide Werte liegen weiterhin unter dem La n-
des- und Bundesschnitt. Der deutliche Rückgang der Ergebnisse im Vergleich zum Vorjahresmo nat 
steht in engem Zusammenhang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, welches am 
05.11.2019 Sanktionen zur Durchsetzung der Mitwirkungspflichten als teilweise verfassungswidrig 
erklärt hat.

- 12 - 
V/0192/2020 
Sanktionen
-keine Prognose September 
2019
Oktober 
2019
November 
2019
Veränderung 
Sep 19 zu 
Nov 19
November 
2018
Veränderung 
Nov 18 zu 
Nov 19
Durchschnitt 
2019
 Anzahl der wirksamen Sanktionen 356        336        309        -13,2% 357        -13,4% 316               
 Anzahl Personen mit mindestens einer Sanktion 270        259        237        -12,2% 257        -7,8% 235               
 Deutsche 203        186        164        -19,2% 191        -14,1% 172               
 Ausländer 67           73           73           9,0% 66           10,6% 63                 
 Sanktionsquote 
 Münster 1,9          1,9          1,7          -10,4% 1,8          -3,6% 1,6                
 Nordrhein-Westfalen 2,8          2,8          2,7          -4,8% 2,8          -6,7% 2,7                
 Deutschland 3,2          3,2          3,1          -5,1% 3,3          -6,7% 3,2                
 Durchschnittliche Höhe der Kürzung 
 Münster 94,37 €    84,35 €    80,05 €    -15,2% 95,52 €    -16,2% 90,52 €           
 Nordrhein-Westfalen 103,04 €  102,07 €  91,40 €    -11,3% 103,08 €  -11,3% 104,97 €        
 Deutschland 108,97 €  108,26 €  95,34 €    -12,5% 108,56 €  -12,2% 109,89 €        
 
Abbildung 15: Sanktionen - Daten der Bundesagentur für Arbeit 
 
 
Im Zeitraum Januar bis Februar 2020 sind sechs Eintritte in das Angebot „Impulse für Erwerbsarbeit“ 
des Perspektivzentrums erfolgt (vgl. Abbildung 16). Insgesamt haben im laufenden Jahr bislang 46 
Personen an den Angeboten des Perspektivzentrums teilgenommen. Schwerpunkte bilden die Modu-
le „Einstiegsberatung“, „Standortbestimmung“ und „Berufliche Orientierung“. 
 
 
 
Abbildung 16: Perspektivzentrum - Daten Jobcenter Münster

- 13 - 
V/0192/2020 
2. Zielerreichung 
 
Mit Vorlage V/0932/2018 hat der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz 
und Arbeitsförderung die Verwaltung der Stadt Münster beauftragt, mit dem Ministerium für Arbeit, 
Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) eine Zielvereinbarung abzuschließen.  
 
Zu den Zielen „Verbesserung der Integrationsquote“, „Veränderung des jahresdurchschnittlichen B e-
standes an Langzeitleistungsbeziehern“ und „Verbesserung der Integrationsquote der Langzeitlei s-
tungsbeziehenden“ wurde ein Zielwertrahmen festgelegt, innerhalb dessen das Jobcenter die Zielver-
einbarungsgespräche mit dem MAGS NRW vereinbaren konnte.  Darüber hinaus wurde für 2020 ein 
gesondertes Ziel hinsichtlich der Integration alleinerziehender Frauen vereinbart, um dem besonderen 
Fokus der gleichberechtigten Förderung und Arbeitsmarktintegration von Frauen und Männern Rec h-
nung zu tragen. Das Zielvereinbarungsgespräch mit dem MAGS NRW fand am 9. Dezember 2019 
statt. Die vom Land unterzeichnete Zielvereinbarung ist Ende des Monats Februar 2020 bei der 
Stadtverwaltung eingegangen. 
 
a) Integrationen 
 
Die Zielvereinbarung mit dem MAGS sieht vor, dass die absolute Zahl der Integrationen um nicht 
mehr als 3,2 % gegenüber dem Vorjahr sinken darf. In Zahlen bedeutet das, dass 3.190 Integrationen 
zu erzielen sind. Für die  Monate Januar bis Februar 2020 werden insgesamt 446 Integrationen pro g-
nostiziert, das entspricht exakt dem Ergebnis des Vorjahreszeitraums. Der Zielwert für den Monat 
Februar (432 Integrationen) wird somit um 14 Integrationen überschritten (vgl. Abbildung 17).  
 
 
Abbildung 17: Summe der Integrationen im Jahresfortschritt 
 
 
Das Ziel zur Integrationsquote ist erreicht, wenn die Integrationsquote 2020 gegenüber dem Vorjahr 
um nicht mehr als 2,7 % sinkt. Das entspricht einer Integrationsquote von 22,5 %. Die für den Monat 
Februar prognostizierte Integrationsquote beläuft sich auf 3,2 % (vgl. Abbildung 18) und liegt damit 
um 0,2 Prozentpunkte über dem vereinbarten Zielwert. Der unterjährige Zielwert wird so mit auch bei 
der Integrationsquote erreicht.

- 14 - 
V/0192/2020 
 
Abbildung 18: Integrationsquote im Jahresfortschritt 
 
 
b) Langzeitleistungsbezug 
 
Der durchschnittliche Bestand der Langzeitleistungsbeziehenden ist auch zu Beginn des Jahres 2020 
weiter rückläufig und liegt im Februar hochgerechnet bei 9.367 Personen (vgl. Abbildung 19). Mit dem 
Land NRW wurde vereinbart, dass das Ziel im Jahre 2020 erreicht ist, wenn der Bestand im Jahre s-
durchschnitt gegenüber dem Vorjahr um 1,2 % sinkt. Daraus errech net sich für 2020 ein Zielwert von 
9.630 Langzeitleistungsbeziehenden. Aktuell wird dieser Zielwert um 263 Personen unterschritten.  
 
 
Abbildung 19: Bestand Langzeitleistungsbeziehende im Jahresdurchschnitt 
 
 
Anders als in den Vorjahren ist im Jahr 2020 nicht mehr die Integrationsquote der Langzeitleistung s-
beziehenden Bestandteil der Zielvereinbarung, sondern die absolute Zahl der Integrationen der Lang-
zeitleistungsbeziehenden. Das Ziel ist erreicht, wenn die absolute Zahl der I ntegrationen 2020 g e-
genüber dem Vorjahr um 0,6 % gesteigert wird, daraus ergibt sich für das Jahr 2020 ein Zielwert von 
insgesamt 1.726 Integrationen. Bis zum aktuellen Berichtsmonat Februar konnten 235 Integrationen 
erzielt werden (vgl. Abbildung 20). Der unterjährige Sollwert wird um 16 Integrationen überschritten.

- 15 - 
V/0192/2020 
 
 
Abbildung 20:  Summe der Integrationen der Langzeitleistungsbeziehenden im Jahresfortschritt 
 
 
Besonderes Gewicht wird im Jahr 2020 auf die gleichberechtigte Förderung und Arbeitsmarktintegra-
tion von Frauen und Männern gelegt. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, wurde für das Jahr 
2020 ein neuer Zielwert in die Zielvereinbarung mit dem Land aufgenommen: die Integrationsquote 
der alleinerziehenden Frauen. Das Ziel ist erreicht, wenn die Integrationsquote der alleinerziehenden 
Frauen in 2020 um 1,1 % gegenüber 2019 steigt. Aktuell liegt die Quote bei 2,4 % und entspricht d a-
mit exakt dem unterjährigen Zielwert (vgl. Abbildung 21). 
 
 
 Abbildung 21:  Integrationsquote der alleinerziehenden Frauen im Jahresfortschritt

- 16 - 
V/0192/2020 
Fazit und Ausblick: 
 
Das Jobcenter Münster ist gut in das neue Jahr gestartet. Die Zielwerte konnten bei allen Kennzahlen 
erreicht bzw. übertroffen werden. Insbesondere die weiter sinkenden Fallzahlen haben in den ersten 
zwei Monaten des Jahres 2020 diese Entwicklung begünstigt. Trotz der eher schwachen Grundte n-
denz in der exportorientierten Industrie war die Binnenkonjunktur weiter robust und trug wesentlich 
zur Stabilität des Arbeitsmarktes bei.  
 
Durch die Corona-Krise hat sich die Lage am Arbeitsmarkt aber grundlegend verändert. Das öffentl i-
che Leben ist durch das Virus nahezu zum Erliegen gekommen. Die wirtschaftlichen Auswirkungen 
durchziehen sowohl die Angebots - wie auch die Nachfrageseite. Das Institut für Arbeitsmarkt - und 
Berufsforschung (IAB) erwartet für Deutschland eine schwere Rezession. Die Arbeitsmarktforscher 
prognostizieren für 2020 ein Schrumpfen des realen Bruttoinlandsprodukts um 2,0 %, vorrübergehend 
sogar um 6,0 %. Dieser Einschätzung liegt die Annahme zugrunde, dass die Wirtschaftstätigkeit für 
sechs Wochen ausfällt und dann in weiteren sechs Wochen aber wieder zur Normalität zurückkehrt. 
Geht man von einem zweieinhalbmonatigen Ausfall und der Erholung de r Wirtschaft bis zum Jahre s-
ende aus, vergrößert sich der Rückgang des Bruttoinlandsprodukts auf 4,7 %. Alle Prognosen sind 
aber mit einer großen Unsicherheit behaftet, da der weitere Verlauf der Pandemie und die konkreten 
politischen Reaktionen auf diese kaum vorhersehbar sind. 
 
Der Arbeitsmarkt steht entsprechend massiv unter Druck. Die Zahl der Kurzarbeiter könnte in den 
kommenden Monaten ein Rekordniveau erreichen und es wird geschätzt, dass die Zahl der Arbeitslo-
sen zeitweise bundesweit auf über 3 Millionen ansteigen wird.  
 
Das Jobcenter Münster rechnet in den kommenden Wochen mit einem deutlichen Zuwachs der Fal l-
zahlen, insbesondere durch die Antragstellung von Kleinunternehmerinnen und -unternehmern sowie 
Solo-Selbständigen, aber auch von Kurzarbeiter innen und -arbeitern. Die konkreten Auswirkungen 
auf die Entwicklung der Zielerreichung des Jobcenters lassen sich aktuell nicht vorhersagen. 
  
 
 
 
In Vertretung 
 
Gez.  
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
 
Anlagen: 
Anlage A zur Vorlage V/0192/2020 
Anlage 1 – Glossar 
Anlage 2 – Abflussbericht Eingliederungstitel (EGT) Dezember 2019 
Anlage 3 – Abflussbericht Eingliederungstitel (EGT) April 2020

Beratungsverlauf (1)

28.05.2020 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 8 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0192/2020
Typ
Vorlagen
Datum
09.04.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37