V/0192/2020
Basisinformationen Jobcenter der Stadt Münster
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V_0192_2020_Anlage_3_Mittelabflussbericht_EGT_04_2020
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Anlage 3: Mittelabflussbericht Eingliederungstitel (EGT) Stand: 09.04.2020 Budget 2020 % Ausgaben 2020 % Mittelbindungen 2020 % Verfügbares Budget % Vermittlungsbudget [1001 - 1008] 595.806,79 3,69% 136.979,37 0,85% 81.643,69 0,51% 377.183,73 2,34% Reisekosten für Meldepflichten 2.500,00 0,02% 70,00 0,00% 0,00 0,00% 2.430,00 0,02% Aktivierung und berufliche Eingliederung [1010 - 1023] 3.296.864,26 20,44% 1.984.616,26 12,30% 1.153.349,47 7,15% 158.898,53 0,98% Summe 3.895.171,05 24,14% 2.121.665,63 13,15% 1.234.993,16 7,66% 538.512,26 3,34% Förderung berufl. Weiterbildung (FbW) [151 - 155 + 1501] 2.481.359,41 15,38% 1.162.126,83 7,20% 69.069,68 0,43% 1.250.162,90 7,75% Summe 2.481.359,41 15,38% 1.162.126,83 7,20% 69.069,68 0,43% 1.250.162,90 7,75% Eingliederungszuschüsse (EGZ) [221] 209.692,65 1,30% 155.003,16 0,96% 33.280,34 0,21% 21.409,15 0,13% Eingliederungszuschuss für AN ab 50 Jahre [227] 80.000,00 0,50% 0,00 0,00% 0,00 0,00% 80.000,00 0,50% unbefristeter Beschäftigungszuschuss [295] 485.395,00 3,01% 240.350,70 1,49% 241.562,95 1,50% 3.481,35 0,02% Förderung von Arbeitsverhältnissen [4010] 170.969,28 1,06% 133.125,08 0,83% 37.844,20 0,23% 0,00 0,00% Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (EVL §16e n. F.) 494.105,88 3,06% 486.376,20 3,01% 0,00 0,00% 7.729,68 0,05% Einstiegsgeld [271, 272] 50.492,40 0,31% 33.298,05 0,21% 0,00 0,00% 17.194,35 0,11% Begleitende Hilfen für Selbstständige [2001, 2003] 51.068,86 0,32% 8.771,41 0,05% 36.511,83 0,23% 5.785,62 0,04% Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II) 3.762.236,46 23,32% 2.057.835,20 12,76% 163.525,12 1,01% 1.540.876,14 9,55% Summe 5.303.960,53 32,88% 3.114.759,80 19,31% 512.724,44 3,18% 1.676.476,29 10,39% Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen [311] 828.669,22 5,14% 58.989,70 0,37% 369.679,52 2,29% 400.000,00 2,48% Einstiegsqualifizierung (EQ) [351 - 355] 134.332,65 0,83% 41.215,68 0,26% 6.854,94 0,04% 86.262,03 0,53% ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) [312] 775.776,00 4,81% 124.152,00 0,77% 351.624,00 2,18% 300.000,00 1,86% Assistierte Ausbildung [360 + 361] 0,00 0,00% 0,00 0,00% 0,00 0,00% 0,00 0,00% Summe 1.738.777,87 10,78% 224.357,38 1,39% 728.158,46 4,51% 786.262,03 4,87% Ausbildungszuschuss [281] 85.791,91 0,53% 51.468,91 0,32% 6.624,00 0,04% 27.699,00 0,17% Probebeschäftigung behinderter Menschen [283] 57.679,18 0,36% 38.426,89 0,24% 11.134,07 0,07% 8.118,22 0,05% Probebeschäftigung schwerbehinderter Menschen [284] 37.293,87 0,23% 16.866,69 0,10% 2.840,06 0,02% 17.587,12 0,11% Eingliederungszuschüsse f. Behinderte [222] 173.188,80 1,07% 28.704,60 0,18% 3.351,00 0,02% 141.133,20 0,87% Eingliederungszuschüsse f. Schwerbehinderte [223] 233.707,15 1,45% 110.050,70 0,68% 6.799,58 0,04% 116.856,87 0,72% besondere Maßnahmen zur Weiterbildung Reha [170] 257.905,56 1,60% 150.232,68 0,93% 88.227,48 0,55% 19.445,40 0,12% Summe 845.566,47 5,24% 395.750,47 2,45% 118.976,19 0,74% 330.839,81 2,05% Arbeitsgelegenheit Mehraufwand [431] 1.510.903,96 9,37% 118.575,97 0,73% 575.258,76 3,57% 817.069,23 5,06% Summe 1.510.903,96 9,37% 118.575,97 0,73% 575.258,76 3,57% 817.069,23 5,06% Freie Förderung (§ 16f SGB II) [5001] 143.463,76 0,89% 61.508,81 0,38% 47.618,02 0,30% 34.336,93 0,21% Summe 143.463,76 0,89% 61.508,81 0,38% 47.618,02 0,30% 34.336,93 0,21% Förderung schwer zu erreichender junger Menschen [1201 + 1202]214.334,44 1,33% 59.314,04 0,37% 75.471,30 0,47% 79.549,10 0,49% Summe 214.334,44 1,33% 59.314,04 0,00 75.471,30 0,47% 79.549,10 0,49% Sonstiges 0,00 0,00% 0,00 0,00% 0,00 0,00% 0,00 0,00% Summe 0,00 0,00% 0,00 0,00% 0,00 0,00% 0,00 0,00% Gesamtsumme 16.133.537,49 100,00% 7.258.058,93 44,99% 0,00 20,84% 2.970.536,69 34,17% Freie Förderung Förderung schwer zu erreichender junger Menschen Sonstiges Beratung und Unterstützung der Arbeitsuche Qualifizierung Beschäftigung begleitende Leistungen Maßnahmen für Jüngere Leistungen für Menschen mit Behinderung Beschäftigung schaffende Leistungen
V_0192_2020_Anlage_1_Glossar
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Anlage 1 zur Basisinformation des Jobcenter Münster Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik (häufig verwendete Begriffe und Abkürzungen) Aktivierung Arbeitsmarktpolitische Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung zur beruflichen Eingliederung/ Weiterbildung (z. B. Umschulung). Aktivierungsquote der Langzeitleis- tungsbeziehenden (K3E2) Quotient aus der Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden in einer Maßnahme der aktiven A r- beitsförderung im Berichtsmon at (Zähler) und der Zahl der La ngzeitleistungsbeziehenden gesamt im Berichtsmonat (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wi rd die Aktivi e- rungsquote der Langzeitleistungsbeziehenden jeweils als Jahresdurchschnittswert abgebildet. Alo = Arbeitslose Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, eine versicherungspflichtige zumutbare Beschäftigung suchen, dabei den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen und sich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. Arbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen zum Stichtag (Nenner). Die Zahl der zivilen Erwerbspersonen setzt sich zusammen aus den abhängigen zivilen Erwerbstätigen sowie den Selbstständigen und den mithelfenden Familienangehörigen. Asu = Arbeitsuchende Personen, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung als Arbeitnehmer suchen. Der B e- griff ist weiter gefasst als der des Arbeitslosen und enthält zusätzlich auch die nicht arbeit slo- sen Arbeitsuchenden. Das sind die Personen, die eine Beschäftigung suchen, auch wenn sie beispielsweise bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben oder sich in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme befinden. AUS = Vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, selbst aber keinen Anspruch auf Leistun- gen nach dem SGB II haben. Hierunter fallen u. a. Leistungsberechtigte nach dem Asylbe- werberleistungsgesetz und Personen mit einem Anspruch auf Altersrente. BG = Bedarfsgemeinschaft Personen, die in einem Haushalt und in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft miteinander leben und wirtschaften. Hierzu gehören die engsten Familienangehörigen (Ehe- gatten/ Partner und Kinder unter 25 Jahre), nicht aber Großeltern/ Verschwägerte. Bedarfs- gemeinschaften lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaften und sonstige Bedarfsgemeinschaften. BM = Berichtsmonat Monat, über den sich die jeweilige Berichterstattung erstreckt. Er beginnt am Tag nach dem statistischen Stichtag des vorangegangenen Berichtsmonats und endet mit dem nächsten statistischen Stichtag (jeweils ca. Mitte eines Monats). ELB = Erwerbsfähige Leistungsberechtigte Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze noch nicht erreicht haben, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD haben. gE = gemeinsame Einrichtung Gemeinsame Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit und der kreisfreien Städte sowie Kreise zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Gebiet des kommunalen Trägers. Integration Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, voll qualifizierenden beruflichen Ausbildung oder selbständigen Tätigkeit eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Integrationsquote (K2) Quotient aus der Summe der Integrationen im Berichtsmonat und den vorangegangenen elf Monaten (Zähler) und dem durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberech- tigten im Vormonat und den vorangegangenen elf Monaten (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Integrationsquote als Jahresfortschrittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). JDW = Jahresdurchschnittswert Durchschnitt von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. JFW = Jahresfortschrittswert Summe von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. Jugendarbeitslosen- quote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen unter 25 Jahren zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen unter 25 Jahren zum Stichtag (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Jugendarbeitslosenquote jeweils als Jahresdurch- schnittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). KOL = Kind ohne Leistungsanspruch Minderjährige, unverheiratete Kinder in Bedarfsgemeinschaften, die ihren individuellen Bedarf durch eigenes Einkommen decken können und daher nicht hilfebedürftig sind. LB = Leistungsberechtigte Personen in Bedarfsgemeinschaften, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialge- setzbuch Zweites Buch Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) haben. Leistungsberech- tigte lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Berechtigten und sonstigen Leistungsbe- rechtigten. LfU = Leistungen für Unterkunft und Heizung Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Bedarfe, die die Unterkunft betreffen (z. B. Kaltmiete, Neben- und Heizkosten). LLU = Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Regelbedarfe (z. B. Ernährung, Kleidung, Haushaltsener- gie) und Mehrbedarfe (z. B. Alleinerziehung, Schwangerschaft und Geburt). LZA = Langzeitarbeitslose Personen, die ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet sind. LZB = Langzeitleistungsbeziehende Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig waren. Um nicht Zeiten der Nichterwerbsfähigkeit (vor Vollendung des 15. Lebensjahres) mit einzubeziehen, werden ausschließlich Zeiten berücksichtigt, in denen die Person als erwerbsfähiger Leistungsberechtigte im Bezug stand. Nachhaltigkeit Eine Integration gilt als nachhaltig, wenn die Person zwölf Monate nach Aufnahme des Be- schäftigungsverhältnisses sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Nachhaltigkeitsquote (K2E3) Quotient aus der Summe der nachhaltigen Integrationen in den vergangenen zwölf Monaten (Zähler) und der Summe der Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den vergangenen zwölf Monaten (Nenner). NEF = Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die selbst noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind (unter 15 Jahren) oder aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit oder evtl. rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten. Sie erhalten Sozialgeld. NLB = Nicht Leistungsberechtigte Personen ohne Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Hierzu gehören vom Leistungsan- spruch ausgeschlossene Personen und Kinder ohne Leistungsanspruch. PERS = Personen in Bedarfsgemeinschaften Personen, die in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft leben. Es lässt sich differenzieren zwischen Leistungsberechtigten und nicht Leistungsberechtigten. RLB = Regelleistungs-Berechtigte Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistungen. Hierzu gehören u. a. Regelbedarfe (Ar- beitslosengeld II oder Sozialgeld), Mehrbedarfe sowie laufende und einmalige Leistungen für Unterkunft und Heizung. RL-BG = Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaft Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört mindestens ein Regelleistungsberechtigter, zusätzlich können auch Personen mit anderem Status dazugehören. Sanktionen Prozentuale Absenkung des Regelbedarfes bei Pflichtverletzungen oder Meldeversäumnisse durch den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Sanktionsquote Quotient aus der Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit mindestens einer gül- tigen Sanktion zum Stichtag (Zähler) und allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zum Stichtag (Nenner). S-BG = Sonstige Bedarfsgemeinschaften Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört kein Regelleistungs-Berechtigter, dafür jedoch mindes- tens ein sonstiger Leistungsberechtigter. SLB = Sonstige Leistungsberechtigte Personen ohne Anspruch auf Gesamtregelleistungen, die ausschließlich sonstige Leistungen erhalten. Hierzu gehören u. a. Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung, abweichend zu erbringende Leistungen wie die Erstausstattung der Wohnung, Leistungen für Auszubil- dende und Leistungen zur Bildung und Teilhabe. Veränderungsrate des Bestands der Lang- zeitleistungsbezie- henden (K3) Quotient aus der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat (Zähler) und der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat des Vorjahres (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Veränderungsrate jeweils als Jahresdurchschnitts- wert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielverein- barung). zkT = zugelassener kommunaler Träger Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur alleinigen Wahrnehmung (Options- kommune) – z. B. Jobcenter Münster
Anlage A
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Anlage A zur V/0192/2020 Kurzüberblick Die Vorlage, die regelmäßig im Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucher- schutz und Arbeitsförderung erscheint, gibt einen Überblick über die Strukturdaten im Jobcenter sowie den aktuellen Stand der Zielerreichung bezogen auf die mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vereinbarten Ziele. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel verfolgt, dem zuständigen Gremium einen laufenden Überblick über den Stand der Zielerreichung zu geben sowie der Entwicklung der Strukturdaten im Jobcenter zu geben, um seitens des Jobcenters – notwendigenfalls in Abstimmung mit dem Ausschuss geeignete Maßnahmen zur Zielerreichung zu planen. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine Relevanz
V_0192_2020_Anlage_2_Mittelabflussbericht_EGT_12_2019
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Anlage 2: Mittelabflussbericht Eingliederungstitel (EGT) Stand: 31.12.2019 Budget 2019 % Ausgaben 2019 % Mittelbindungen 2019 % Verfügbares Budget % Vermittlungsbudget [1001 - 1008] 713.912,66 4,55% 528.479,22 3,37% 0,00 0,00% 185.433,44 1,18% Reisekosten für Meldepflichten 500,00 0,00% 323,40 0,00% 0,00 0,00% 176,60 0,00% Aktivierung und berufliche Eingliederung [1010 - 1023] 5.122.580,76 32,68% 4.802.142,05 30,64% 0,00 0,00% 320.438,71 2,04% Summe 5.836.993,42 37,24% 5.330.944,67 34,01% 0,00 0,00% 506.048,75 3,23% Förderung berufl. Weiterbildung (FbW) [151 - 155 + 1501] 2.192.555,92 13,99% 1.905.584,71 12,16% 0,00 0,00% 286.971,21 1,83% Summe 2.192.555,92 13,99% 1.905.584,71 12,16% 0,00 0,00% 286.971,21 1,83% Eingliederungszuschüsse (EGZ) [221] 534.741,30 3,41% 417.709,69 2,66% 0,00 0,00% 117.031,61 0,75% Eingliederungszuschuss für AN ab 50 Jahre [227] 100.000,00 0,64% 0,00 0,00% 0,00 0,00% 100.000,00 0,64% unbefristeter Beschäftigungszuschuss [295] 541.042,76 3,45% 520.832,02 3,32% 0,00 0,00% 20.210,74 0,13% Förderung von Arbeitsverhältnissen [4010] 538.293,49 3,43% 538.293,49 3,43% 0,00 0,00% 0,00 0,00% Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (EVL §16e n. F.) 360.000,00 2,30% 177.733,81 1,13% 0,00 0,00% 182.266,19 1,16% Einstiegsgeld [271, 272] 155.891,80 0,99% 100.465,01 0,64% 0,00 0,00% 55.426,79 0,35% Begleitende Hilfen für Selbstständige [2001, 2003] 53.189,40 0,34% 14.910,25 0,10% 0,00 0,00% 38.279,15 0,24% Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II) 1.045.000,00 6,67% 728.620,54 4,65% 0,00 0,00% 316.379,46 2,02% Summe 3.328.158,75 21,23% 2.498.564,81 15,94% 0,00 0,00% 829.593,94 5,29% Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen [311] 644.579,43 4,11% 203.339,44 1,30% 0,00 0,00% 441.239,99 2,82% Einstiegsqualifizierung (EQ) [351 - 355] 136.411,75 0,87% 82.383,76 0,53% 0,00 0,00% 54.027,99 0,34% ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) [312] 950.696,00 6,07% 505.394,00 3,22% 0,00 0,00% 445.302,00 2,84% Assistierte Ausbildung [360 + 361] 6.391,50 0,04% 6.391,50 0,04% 0,00 0,00% 0,00 0,00% Summe 1.738.078,68 11,09% 797.508,70 5,09% 0,00 0,00% 940.569,98 6,00% Ausbildungszuschuss [281] 93.745,83 0,60% 64.967,83 0,41% 0,00 0,00% 28.778,00 0,18% Probebeschäftigung behinderter Menschen [283] 100.000,00 0,64% 84.436,07 0,54% 0,00 0,00% 15.563,93 0,10% Probebeschäftigung schwerbehinderter Menschen [284] 103.165,95 0,66% 52.892,99 0,34% 0,00 0,00% 50.272,96 0,32% Eingliederungszuschüsse f. Behinderte [222] 110.141,72 0,70% 40.052,92 0,26% 0,00 0,00% 70.088,80 0,45% Eingliederungszuschüsse f. Schwerbehinderte [223] 237.132,60 1,51% 224.742,86 1,43% 0,00 0,00% 12.389,74 0,08% besondere Maßnahmen zur Weiterbildung Reha [170] 316.272,52 2,02% 259.236,65 1,65% 0,00 0,00% 57.035,87 0,36% Summe 960.458,62 6,13% 726.329,32 4,63% 0,00 0,00% 234.129,30 1,49% Arbeitsgelegenheit Mehraufwand [431] 1.173.058,06 7,48% 1.109.965,87 7,08% 0,00 0,00% 63.092,19 0,40% Summe 1.173.058,06 7,48% 1.109.965,87 7,08% 0,00 0,00% 63.092,19 0,40% Freie Förderung (§ 16f SGB II) [5001] 153.790,18 0,98% 153.154,89 0,98% 0,00 0,00% 635,29 0,00% Summe 153.790,18 0,98% 153.154,89 0,98% 0,00 0,00% 635,29 0,00% Förderung schwer zu erreichender junger Menschen [1201 + 1202] 241.100,85 1,54% 181.604,82 1,16% 0,00 0,00% 59.496,03 0,38% Summe 241.100,85 0,02 181.604,82 0,01 0,00 0,00 59.496,03 0,00 Sonstiges 50.000,00 0,32% 0,00 0,00% 0,00 0,00% 50.000,00 0,32% Summe 50.000,00 0,32% 0,00 0,00% 0,00 0,00% 50.000,00 0,32% Gesamtsumme 15.674.194,48 100,00% 12.703.657,79 81,05% 0,00 0,00% 2.970.536,69 18,95% Beratung und Unterstützung der Arbeitsuche Qualifizierung Beschäftigung begleitende Leistungen Maßnahmen für Jüngere Leistungen für Menschen mit Behinderung Beschäftigung schaffende Leistungen Freie Förderung Förderung schwer zu erreichender junger Menschen Sonstiges
Berichtsvorlage
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V/0192/2020
V/0192/2020
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Basisinformationen Jobcenter der Stadt Münster
Beratungsfolge
29.04.2020 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbrauche r-
schutz und Arbeitsförderung
Bericht
Bericht:
Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht Grundsicherungsdaten nach dem SGB II grundsätzlich
nach dem so genannten Wartezeitkonzept, da es sich um dynamische Daten handelt. Dies b e-
deutet, dass den Jobcentern ein dreimonatiges Zeitfenster für Nacherfassungen (z. B. nachträ g-
lich bekannt gewordene Arbeitsaufnahmen) zur Verfügung steht. Erst nach dieser Wartezeit ge l-
ten die Daten als festgeschrieben und werden als öffentliche Statistik zur Verfügung gestellt.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Basisinformationen liegen festgeschriebene Grundsich e-
rungsdaten für den Berichtsmonat November 2019 vor. Um aktuellere Daten zur Verfügung ste l-
len zu können, werden die Daten für die Monate Dezember 2019 bis Februar - sofern möglich -
entsprechend hochgerechnet und als Prognose ausgewiesen. Dies betrifft neben Strukturdaten
und Kennzahlen auch die Daten zur Zielerreichung.
Die durch das Jobcent er Münster eigenständig errechneten Prognosewerte können von den D a-
ten der öffentlichen Statistik der Bundesagentur für Arbeit, die sukzessive in den nächsten Mon a-
ten veröffentlicht werden, abweichen.
Arbeitsmarktdaten (z. B. Daten zu Arbeitslosen) werden bereits regulär am aktuellen Rand verö f-
fentlicht, das Wartezeitkonzept gilt nicht. Aktueller Datenstand ist hier der Monat Februar 2020.
Jobcenter
15.04.2020
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Jürgensmeier
Telefon: 492-9003
Juergensmeier@stadt-
muenster.de
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V/0192/2020
Einleitung
Der vorliegende Bericht umfasst zum einen (Teil A) die Daten zum Jahresabschluss 2019. Insbeso n-
dere wird die Erreichung der für 2019 mit dem Land NRW vereinbarten Ziele zu den Kennzahlen
gem. § 48a SGB II dargestellt. Teil B beinhaltet den aktuell abrufbaren Stand des laufenden Jahres,
in welches das Jobcenter Münster gut gestartet ist. Die Zielwerte kon nten bei allen Kennzahlen e r-
reicht bzw. übertroffen werden. Insbesondere die weiter sinkenden Fallzahlen haben in den ersten
zwei Monaten des Jahres 2020 diese Entwicklung begünstigt.
Durch die Corona -Krise hat sich die Lage am Arbeitsmarkt aber grundlege nd verändert. Die wir t-
schaftlichen Auswirkungen durchziehen sowohl die Angebots- wie auch die Nachfrageseite. Das Insti-
tut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) erwartet für Deutschland eine schwere Rezession. Es
wird geschätzt, dass die Zahl der Arb eitslosen zeitweise bundesweit auf über 3 Millionen ansteigen
wird.
Entsprechend rechnet das Jobcenter Münster in den kommenden Wochen mit einem deutlichen Z u-
wachs der Fallzahlen. Die konkreten Auswirkungen auf die Entwicklung der Zielerreichung des Jo b-
centers im Jahr 2020 lassen sich derzeit nicht prognostizieren.
A. Jahresabschlussbericht 2019
1. Strukturdaten, Kennzahlen und Ergänzungsgrößen
Im Berichtsmonat Dezember 2019 erhielten 20.821 Personen in 10.194 Bedarfsgemeinschaften Lei s-
tungen nach dem SGB II (vgl. Abbildung 1). Das sind 789 Personen bzw. 465 Bedarfsgemeinschaften
weniger als zum Jahresende 2018. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten belief sich im
Dezember 2019 auf 13.729 Personen, gegenüber dem Vorjahr ist dies ein Rückgang um 61 9 e r-
werbsfähige Leistungsberechtigte bzw. 4,3 %. Bei der Zahl der Leistungsberechtigten in der Zielgru p-
pe der 15 bis 24-jährigen ist ein Rückgang von 7,7 % gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen.
Strukturdaten
- Prognose Oktober
2019
November
2019
Dezember
2019
Veränderung
Okt 19 zu
Dez 19
Dezember
2018
Veränderung
Dez 18 zu
Dez 19
Durchschnitt
2018
Bedarfsgemeinschaften (BG) 10.328 10.232 10.194 -1,3% 10.659 -4,4% 10.532
Personen in Bedarfsgemeinschaften 21.025 20.899 20.821 -1,0% 21.610 -3,6% 21.385
Nichterwerbsfähige Leistungberechtigte (NEF) 6.112 6.100 6.077 -0,6% 6.276 -3,2% 6.184
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) 13.885 13.780 13.729 -1,1% 14.348 -4,3% 14.196
Männer 6.984 6.926 6.901 -1,2% 7.275 -5,1% 7.162
Frauen 6.896 6.847 6.820 -1,1% 7.072 -3,6% 7.032
15 bis 24 Jahre 2.623 2.596 2.578 -1,7% 2.792 -7,7% 2.740
25 bis 54 Jahre 8.907 8.850 8.821 -1,0% 9.290 -5,0% 9.115
55 Jahre und älter 2.355 2.334 2.330 -1,1% 2.266 2,8% 2.341
Deutsche 8.759 8.674 8.637 -1,4% 9.075 -4,8% 8.939
Ausländer 5.066 5.046 5.034 -0,6% 5.213 -3,4% 5.197
Erwerbstätige Leistungsbeziehende 4.182 4.239 4.155 -0,6% 4.347 -4,4% 4.225
Abbildung 1: Strukturdaten - Prognose Jobcenter Münster
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Die Ausgabensumme für die Leistungen zum Lebensunterhalt belaufen sich im Jahr 2019 auf insg e-
samt 51,33 Mio. Euro, gegenüber dem Vorjahr ist dies ein Rückgang um 3,1 % (vgl. Abbildung 2). Bei
den Leistungen zum Lebensunterhalt haben sich die Ausgaben um 2, 9 % auf 55,14 Mio. Euro verri n-
gert.
Kennzahlen
- Prognose Oktober
2019
November
2019
Dezember
2019
Veränderung
Okt 19 zu
Dez 19
Dezember
2018
Veränderung
Dez 18 zu
Dez 19
Durchschnitt
2018
K1 - Leistungen zum Lebensunterhalt (Bund)
Monatswert (in Mio. €) 4,15 4,08 4,08 -1,7% 4,23 -3,6% 4,42
Jahresfortschrittswert (in Mio. €) 43,17 47,25 51,33 52,99 -3,1%
K1E1 - Leistungen für Unterkunft und Heizung (Stadt)
Monatswert (in Mio. €) 4,51 4,47 4,42 -1,9% 4,57 -3,3% 4,73
Jahresfortschrittswert (in Mio. €) 46,25 50,72 55,14 56,77 -2,9%
Abbildung 2: Kennzahlen - Prognose Jobcenter Münster
Rechtskreisübergreifend lag für Münster im Berichtsmonat Dezember 2019 eine Arbeitslosenquote
von 4,4 % vor, das ist gegenüber dem Vorjahresmonat ein leichter Rü ckgang um 0,1 Prozentpunkte
(vgl. Abbildung 3). Während die Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB II um 0,3 Prozentpunkte auf
2,8 % im Vergleich zum Dezember 2018 verringert werden konnte, liegt im Rechtskreis SGB III eine
Steigerung um 0,1 Prozentpunkte vo r. Zum Jahresende bezogen 4.857 arbeitslose Personen Lei s-
tungen nach dem SGB II, das sind 6,9 % weniger als im Vorjahresmonat. Von dem Rückgang der
Arbeitslosigkeit konnten insbesondere auch die Langzeitarbeitslosen profitieren. Ihre Zahl hat sich
gegenüber dem Vorjahr um 8,6% verringert.
Arbeitsmarkt
- keine Prognose Oktober
2019
November
2019
Dezember
2019
Veränderung
Okt 19 zu
Dez 19
Dezember
2018
Veränderung
Dez 18 zu
Dez 19
Durchschnitt
2018
Arbeitslosenquote Münster (in %) 4,5 4,4 4,4 -2,2% 4,5 -2,2% 5,0
davon: Rechtskreis SGB III (Arbeitsagentur) 1,5 1,5 1,6 6,7% 1,5 6,7% 1,6
davon: Rechtskreis SGB II (Jobcenter) 2,9 2,9 2,8 -3,4% 3,1 -9,7% 3,4
Rechtskreis SGB II unter 25 Jahre (Jugendarbeitslosigkeit) 2,0 1,9 1,9 -5,0% 2,0 -5,0% 2,4
Bestand Arbeitslose SGB II 5.028 4.929 4.857 -3,4% 5.218 -6,9% 5.641
Männer 2.827 2.791 2.729 -3,5% 2.945 -7,3% 3.186
Frauen 2.201 2.138 2.128 -3,3% 2.273 -6,4% 2.454
15 bis 24 Jahre 463 442 444 -4,1% 455 -2,4% 520
25 bis 54 Jahre 3.697 3.619 3.575 -3,3% 3.944 -9,4% 4.240
55 Jahre und älter 868 868 838 -3,5% 819 2,3% 881
Deutsche 3.278 3.234 3.169 -3,3% 3.493 -9,3% 3.811
Ausländer 1.750 1.695 1.688 -3,5% 1.725 -2,1% 1.830
Langzeitarbeitslose 2.616 2.569 2.554 -2,4% 2.795 -8,6% 3.007
Abbildung 3: Arbeitsmarkt - Daten der Bundesagentur für Arbeit
Im Berichtsmonat September 2019 wurden 356 Sanktionen wirksam (vgl. Abbildung 4). Mit einer
Sanktionsquote von 1,9 % und einem durchschnittlichen Kürzungsbetrag in Höhe von 94,37 € lagen
für das Jobcenter Münster weiterhin Ergebnisse unter dem Landes- und Bundesschnitt vor.
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Sanktionen
-keine Prognose
Juli 2019
August
2019
September
2019
Veränderung
Jul 19 zu Sep
19
September
2018
Veränderung
Sep 18 zu
Sep 19
Durchschnitt
2018
Anzahl der wirksamen Sanktionen 325 376 356 9,5% 364 -2,2% 316
Anzahl Personen mit mindestens einer Sanktion 251 283 270 7,6% 270 0,0% 235
Deutsche 182 209 203 11,5% 196 3,6% 172
Ausländer 69 74 67 -2,9% 74 -9,5% 63
Sanktionsquote
Münster 1,8 2,0 1,9 8,9% 1,8 4,1% 1,6
Nordrhein-Westfalen 2,7 2,7 2,8 4,1% 2,9 -4,7% 2,7
Deutschland 3,1 3,2 3,2 3,2% 3,4 -4,0% 3,2
Durchschnittliche Höhe der Kürzung
Münster 94,45 € 101,05 € 94,37 € -0,1% 85,51 € 10,4% 90,52 €
Nordrhein-Westfalen 105,02 € 104,47 € 103,04 € -1,9% 105,51 € -2,3% 104,97 €
Deutschland 110,17 € 110,50 € 108,97 € -1,1% 110,25 € -1,2% 109,89 €
Abbildung 4: Sanktionen - Daten der Bundesagentur für Arbeit
Im vierten Quartal 2019 wurden insgesamt 215 Verfahren zwecks Prüfung einer Ordnungswidrigkeit
eingeleitet (vgl. Abbildung 5). Insgesamt 33 Bußgeldbescheide wurden im Qua rtal rechtskräftig. Die
Höhe des Bußgeldes betrug in rund der Hälfte der Fälle maximal 200 Euro, ein Drittel der Bescheide
belief sich auf 200 bis 500 Euro und 18% der rechtskräftigen Bescheide enthielten ein Bußgeld von
mehr als 500 Euro.
Ordnungswidrigkeiten
Oktober 19 November 19 Dezember 19 Summe Quartal
Anzahl Prüfverfahren 75 80 60 215
Anzahl neu erlassene Bußgeldbescheide 20 12 2 34
Anzahl rechtskräftige Bußgeldbescheide 10 16 7 33
0,00 € bis 200,00 € 6 9 1 16
200,00 € bis 500,00 € 3 4 4 11
500,00 € bis 1.000,00 € 1 3 2 6
Eingegangene Einsprüche 2 1 1 4
Abbildung 5: Ordnungswidrigkeiten - Daten Jobcenter Münster
Die nachfolgende Abbildung zeigt sowohl die Eintritte als auch die Anzahl der Teilnahmen in Angebo-
ten des Perspektivzentrums von Januar bis Dezember 2019. In diesem Zeitraum sind insgesamt 281
Eintritte in das Angebot „Impulse für Erwerbsarbeit“ des Perspektivzentrums erfolgt (vgl. Abbildung 6).
Schwerpunkte bildeten weiterhin die Module „Einstiegsberatung“ und „Standortbestimmung“. Insg e-
samt haben 350 Personen im Jahr 2019 an den Angeboten des Perspektivzentrums teilgenommen.
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Abbildung 6: Perspektivzentrum - Daten Jobcenter Münster
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2. Zielerreichung
a) Integrationen
Für die Monate Januar bis Dezember 2019 werden insgesamt 3.295 Integrationen prognostiziert. Mit
Blick auf den vereinbarten Zielwert (Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 0,9 %) ergibt sich da raus
eine Zielabweichung von 138 Integrationen (vgl. Abbildung 7). Dies ist zum einen eine Konsequenz
aus dem deutlichen Rückgang der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten; 2019 wurden jahresdurc h-
schnittlich rund 550 erwerbsfähige Leistungsberechtigte weniger betreut als im Vorjahr. Zum anderen
haben sich am Arbeitsmarkt erste Auswirkungen der sich abflauenden Wirtschaftslage und der da r-
aus resultierenden rückläufigen Nachfrage nach Arbeitskräften gezeigt.
Abbildung 7: Summe der Integrationen im Jahresfortschritt
Die Zielerreichung zwischen dem Land NRW und der Stadt Münster wird am Jahresende auf
Grundlage der Jahresfortschritts - bzw. Jahresdurchschnittswerte mit einer Wartezeit T0 übe r-
prüft, d. h. die Ergebnisse setzen sich wie folgt zusammen:
Dezember: Datenstand T-0 (=Daten ohne Wartezeit)
November: Datenstand T-1 (=Daten mit einem Monat Wartezeit)
Oktober: Datenstand T-2 (=Daten mit zweiten Monaten Wartezeit)
Januar bis September: Datenstand T -3 (=Daten mit drei Monaten Wartezeit, festg e-
schrieben)
Da Daten mit untererfasster Wartezeit (Datenstände T-0 bis T-2) jedoch nicht veröffentlicht wer-
den dürfen, werden diese Daten – wie eingangs erläutert – hochgerechnet und als Prognose
ausgewiesen. Es ist nicht auszuschließen, dass diese Daten am Jahresende von der tatsächli-
chen Zielnachhaltung zwischen dem Land NRW und der Stadt Münster in geringem Maße ab-
weichen.
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Dies lässt sich unter anderem auch dadurch belegen, dass bundesweit ein deutlicher Rückgang bei
den Integrationen festgestellt werden kann. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Integrationen
bundesweit durchschnittlich um 9,0 % zurückgegangen, in NRW um 6,6 %. Das Jobcenter Münster
kann hier mit einer Abweichung von 3,3 % ein vergleichsweise gutes Ergebnis vorweisen.
Auch die Umsetzung des Teilhabechancengesetzes muss an dieser Stelle berücksichtigt werden. Sie
hat zur Aufnahme vieler sozialversicherungspflichtiger, öffentlich geförderter Beschäftigungen geführt,
diese werden aber nicht in den Integrationszahlen abgebildet (nähere Erläuterungen im nachfolge n-
den Text).
Die für den Dezember 2019 prognostizierte Integrationsquote beläuft sich auf 23,1 % (vgl. Abbildung
8). Damit konnte das Jobcenter Münster trotz der konjunkturellen Schwäche das gute Ergebnis des
Vorjahres halten. Die sehr ambitionierte Zielvereinbarung mit dem Land NRW sieht gegenüber dem
Jahr 2018 eine Steigerung der Integrationsquote um 3,2 % vor. Zur Zielerreichung fehlen 0,6 Pr o-
zentpunkte.
Abbildung 8: Integrationsquote im Jahresfortschritt
b) Langzeitleistungsbezug
Der Rückgang bei den Bestandzahlen der Langzeitleistungsbeziehenden setzte sich auch zum Jah-
resende 2019 fort. Der jahresdurchschnittliche Bestand liegt für den Berichtsmonat Dezember hoc h-
gerechnet bei 9.747 Personen (vgl. Abbildung 9). Mit dem Land NRW wurde vereinbart, dass der B e-
stand im Jahresdurchschnitt 2019 um nicht mehr als 3,8 % gege nüber dem Vorjahr ansteigen darf,
daraus errechnet sich ein Zielwert von 9.844 Langzeitleistungsbeziehenden. Der Sollwert wurde um
97 Langzeitleistungsbeziehende unterschritten, das Ziel somit erreicht.
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Abbildung 9: Bestand Langzeitleistungsbeziehende im Jahresdurchschnitt
Bei der Integrationsquote der Langzeitleistungsbeziehenden wurde mit dem Land vereinbart, dass der
Vorjahreswert um 0,5 % gesteigert werden soll, der Sollwert beträgt somit 17,9 %. Die für den D e-
zember 2019 prognostizierte Quote beläuft sich auf 17,6 %, zur Zielerreichung fehlen 0,3 Prozen t-
punkte (vgl. Abbildung 10).
Zu beachten ist, dass im Jahr 2019 das neue Teilhabechancengesetz für die Zielgruppe der Lan g-
zeitarbeitslosen (§ 16e SGB II) und der Langzeitleistungsbeziehenden (§ 16i SGB II) in Kraft getreten
ist. Die Umsetzung des Gesetzes ist aufwendig und ressourcenintensiv, die Realisierung von Integr a-
tionen in öffentlich geförderte Beschäftigungen erfordert Zeit und Geduld. Im Jobcenter Münster konn-
ten im Jahr 2019 neben den o.a. Integrationen in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse
120 Einmündungen in öffentlich geförderte Beschäftigungsverhältnisse nach §16i SGB II erzielt we r-
den. Diese werden jedoch nicht als Integrationen gezählt.
Abbildung 10: Integrationsquote Langzeitleistungsbeziehende
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V/0192/2020
3. Integration in Ausbildung
Zu den Integrationen in Ausbildung wurde kein Zielwert mit dem Land NRW vereinbart. Da die I n-
tegration in Ausbildung jedoch ein Kernziel des Jobcenters der Stadt Münster darstellt, ist es erfre u-
lich und erwähnenswert, dass hier in den letzten Jahren eine sehr positive Entwicklung stattgefunden
hat (vgl. Abbildung 11). Nahmen im Ausbildungsjahr 2015/16 1 noch 352 erwerbsfähige Leistu ngsbe-
rechtigte eine Ausbildung auf, waren es im Ausbildungsjahr 2017/18 bereits 520 Personen. Dieser
Wert konnte im Ausbildungsjahr 2018/19 nochmals leicht auf 526 gesteigert werden.
Abbildung 11: Summe der Integrationen in Ausbildung
Fazit:
Das reale Bruttoinlandsprodukt ist nach vorläufigen Ergebnissen im Jahr 2019 um 0,6 Prozent g e-
genüber dem Vorjahr gestiegen. Das Wachstum fällt damit deutlich schwächer aus als im Jahr zuvor
(+1,5 % im Jahr 2018). Insbesondere im zweiten Halbjahr 2019 waren die rückläufigen Auswirkungen
der wirtschaftlichen Entwicklung auch am Arbeitsmarkt spürbar. Dies wird bekräftigt durch den Stell e-
nindex der Bundesagentur für Arbeit (BA -X), ein Indikator für die Nachfrage nach Arbeitskräften in
Deutschland. Die Bundesagentur hat die Lage zum Jahresende 2019 folgendermaßen beschrieben:
„Der BA-X ist im Dezember gegenüber November um fünf auf 223 Punkte zurückgegangen. Mit e i-
nem Minus von 31 Punkten wird im Dezember der Vorjahreswert deutlich unterschr itten. Der Rüc k-
gang bei der Arbeitskräftenachfrage setzt sich damit auch zum Jahresende weiter fort“.
Dennoch konnte das Jobcenter Münster im Jahr 2019 die Zahl der Integrationen in Relation zu den
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten auf dem hohen Nivea u des Vorjahres halten und im Vergleich
zu den Ergebnissen des Bundes bzw. des Landes NRW überdurchschnittlich gute Integrationszahlen
vorweisen. Darüber hinausgehende Steigerungen konnten allerdings, auch aufgrund der sinkenden
Fallzahlen, nicht realisiert werden. Die Integrationen in Ausbildung konnten im Vergleich zum Vorjahr
allerdings nochmals leicht gesteigert werden.
1 Ein Ausbildungsjahr erstreckt sich statistisch jeweils vom 1. Oktober bis zum 30. September.
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V/0192/2020
Im Rahmen der Umsetzung des zum 01.01.2019 in Kraft getretenen Teilhabechancengesetzes wu r-
den im Jahr 2019 durch das Jobcenter Münster zudem zielstellungsgemäß 120 Beschäftigungsve r-
hältnisse nach §16i SGB II initiiert. Weitere 15 Beschäftigungen konnten aus kommunalen Mitteln in
Anlehnung an §16i SGB II gefördert werden.
Positiv hat sich der Bestand der Langzeitleistungsbeziehenden entw ickelt. Innerhalb eines Jahres
(Dez. 2018 – Dez. 2019) hat sich der Bestand um ca. 350 Personen verringert. Jahresdurchschnittlich
waren beim Jobcenter Münster rund 9.750 Langzeitleistungsbeziehende gemeldet. Damit wurde der
Ziel-Sollwert erreicht.
B. Bericht Februar 2020
1. Strukturdaten, Kennzahlen und Ergänzungsgrößen
Zu Beginn des neuen Jahres setzte sich die Entwicklung rückläufiger Fallzahlen fort. Im aktuellen
Berichtsmonat Februar 2020 erhielten 20.689 Personen in 10.129 Bedarfsgemeinschaften Leistungen
nach dem SGB II (vgl. Abbildung 12). Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten belief sich
im Februar 2020 auf 13.642 Personen, gegenüber dem Vorjahr ist dies ein Rückgang um 858 e r-
werbsfähige Leistungsberechtigte bzw. 5,9 %. Mit einer Veränder ungsrate von -12,7 % ist der Rüc k-
gang der Leistungsberechtigten in der Zielgruppe der 15 bis 24-jährigen besonders hoch.
Strukturdaten
- Prognose Dezember
2019
Januar
2020
Februar
2020
Veränderung
Dez 19 zu
Feb 20
Februar
2019
Veränderung
Feb 19 zu
Feb 20
Durchschnitt
2019
Bedarfsgemeinschaften (BG) 10.194 10.212 10.129 -0,6% 10.720 -5,5% 10.532
Personen in Bedarfsgemeinschaften 20.821 20.857 20.689 -0,6% 21.758 -4,9% 21.385
Nichterwerbsfähige Leistungberechtigte (NEF) 6.077 6.088 6.039 -0,6% 6.279 -3,8% 6.184
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) 13.729 13.752 13.642 -0,6% 14.500 -5,9% 14.196
Männer 6.901 6.911 6.825 -1,1% 7.335 -7,0% 7.162
Frauen 6.820 6.834 6.809 -0,2% 7.164 -5,0% 7.032
15 bis 24 Jahre 2.578 2.545 2.476 -3,9% 2.837 -12,7% 2.740
25 bis 54 Jahre 8.821 8.862 8.796 -0,3% 9.343 -5,9% 9.115
55 Jahre und älter 2.330 2.346 2.369 1,7% 2.320 2,1% 2.341
Deutsche 8.637 8.638 8.579 -0,7% 9.130 -6,0% 8.939
Ausländer 5.034 5.056 5.004 -0,6% 5.309 -5,7% 5.197
Erwerbstätige Leistungsbeziehende 4.155 4.082 4.036 -2,9% 4.239 -4,8% 4.225
Abbildung 12: Strukturdaten - Prognose Jobcenter Münster
Die Ausgabensumme für die Leistungen zum Lebensunterhalt ist weiterhin rüc kläufig und belief sich
im Februar 2020 auf 5,35 Mio. Euro, gegenüber dem Vorjahr ist dies ein Rückgang um 5,3 % (vgl.
Abbildung 13). Bei den Leistungen zum Lebensunterhalt konnten die Ausgaben bis zum Februar um
4,4 % auf 8,90 Mio. Euro verringert werden.
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V/0192/2020
Kennzahlen
- Prognose Dezember
2019
Januar
2020
Februar
2020
Veränderung
Dez 19 zu
Feb 20
Februar
2019
Veränderung
Feb 19 zu
Feb 20
Durchschnitt
2019
K1 - Leistungen zum Lebensunterhalt (Bund)
Monatswert (in Mio. €) 4,08 4,19 4,15 1,8% 4,42 -6,0% 4,28
Jahresfortschrittswert (in Mio. €) 51,33 4,19 8,35 8,82 -5,3%
K1E1 - Leistungen für Unterkunft und Heizung (Stadt)
Monatswert (in Mio. €) 4,42 4,45 4,45 0,6% 4,65 -4,3% 4,59
Jahresfortschrittswert (in Mio. €) 55,14 4,45 8,90 9,31 -4,4%
Abbildung 13: Kennzahlen - Prognose Jobcenter Münster
Im Rechtskreis SGB II betrug die Arbeitslosenquote der Monate Dezember 2019 bis Februar 2020
konstant 2,8 % (vgl. Abbildung 14). Rechtskreisübergreifend ist die Quote im Februar im Vergleich
zum Vormonat um 0,1 Prozentpunkte auf 4,5 % gesunken. Aktuell beziehen 4.822 arbeitslose Pers o-
nen Leistungen nach dem SGB II, das sind 8,2 % weniger als im Vorjahresmonat. Von dem Rüc k-
gang der Arbeitslosigkeit konnten insbesondere auch die Jugendlichen profiti eren. Ihre Zahl hat sich
gegenüber dem Vorjahr um 13,6% verringert.
Arbeitsmarkt
- keine Prognose Dezember
2019
Januar
2020
Februar
2020
Veränderung
Dez 19 zu
Feb 20
Februar
2019
Veränderung
Feb 19 zu
Feb 20
Durchschnitt
2019
Arbeitslosenquote Münster (in %) 4,4 4,6 4,5 2,3% 4,7 -4,3% 5,0
davon: Rechtskreis SGB III (Arbeitsagentur) 1,6 1,8 1,7 6,2% 1,6 6,2% 1,6
davon: Rechtskreis SGB II (Jobcenter) 2,8 2,8 2,8 0,0% 3,1 -9,7% 3,4
Rechtskreis SGB II unter 25 Jahre (Jugendarbeitslosigkeit) 1,9 1,8 1,7 -10,5% 2,1 -19,0% 2,4
Bestand Arbeitslose SGB II 4.857 4.894 4.822 -0,7% 5.252 -8,2% 5.641
Männer 2.729 2.748 2.705 -0,9% 2.946 -8,2% 3.186
Frauen 2.128 2.146 2.117 -0,5% 2.306 -8,2% 2.454
15 bis 24 Jahre 444 423 405 -8,8% 469 -13,6% 520
25 bis 54 Jahre 3.575 3.628 3.590 0,4% 3.957 -9,3% 4.240
55 Jahre und älter 838 843 827 -1,3% 826 0,1% 881
Deutsche 3.169 3.202 3.189 0,6% 3.420 -6,8% 3.811
Ausländer 1.688 1.692 1.633 -3,3% 1.832 -10,9% 1.830
Langzeitarbeitslose 2.554 2.627 2.595 1,6% 2.722 -4,7% 3.007
Abbildung 14: Arbeitsmarkt - Daten der Bundesagentur für Arbeit
Im Berichtsmonat November 2019 sind 309 Sanktionen wirksam geworden (vgl. Abbildung 15), das
sind mehr als 13 % weniger als im Vorjahresmonat. Die Sanktionsquote fällt auf 1,7 %, der durc h-
schnittliche Kürzungsbetrag reduziert sich auf 80,05 €. Beide Werte liegen weiterhin unter dem La n-
des- und Bundesschnitt. Der deutliche Rückgang der Ergebnisse im Vergleich zum Vorjahresmo nat
steht in engem Zusammenhang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, welches am
05.11.2019 Sanktionen zur Durchsetzung der Mitwirkungspflichten als teilweise verfassungswidrig
erklärt hat.
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Sanktionen
-keine Prognose September
2019
Oktober
2019
November
2019
Veränderung
Sep 19 zu
Nov 19
November
2018
Veränderung
Nov 18 zu
Nov 19
Durchschnitt
2019
Anzahl der wirksamen Sanktionen 356 336 309 -13,2% 357 -13,4% 316
Anzahl Personen mit mindestens einer Sanktion 270 259 237 -12,2% 257 -7,8% 235
Deutsche 203 186 164 -19,2% 191 -14,1% 172
Ausländer 67 73 73 9,0% 66 10,6% 63
Sanktionsquote
Münster 1,9 1,9 1,7 -10,4% 1,8 -3,6% 1,6
Nordrhein-Westfalen 2,8 2,8 2,7 -4,8% 2,8 -6,7% 2,7
Deutschland 3,2 3,2 3,1 -5,1% 3,3 -6,7% 3,2
Durchschnittliche Höhe der Kürzung
Münster 94,37 € 84,35 € 80,05 € -15,2% 95,52 € -16,2% 90,52 €
Nordrhein-Westfalen 103,04 € 102,07 € 91,40 € -11,3% 103,08 € -11,3% 104,97 €
Deutschland 108,97 € 108,26 € 95,34 € -12,5% 108,56 € -12,2% 109,89 €
Abbildung 15: Sanktionen - Daten der Bundesagentur für Arbeit
Im Zeitraum Januar bis Februar 2020 sind sechs Eintritte in das Angebot „Impulse für Erwerbsarbeit“
des Perspektivzentrums erfolgt (vgl. Abbildung 16). Insgesamt haben im laufenden Jahr bislang 46
Personen an den Angeboten des Perspektivzentrums teilgenommen. Schwerpunkte bilden die Modu-
le „Einstiegsberatung“, „Standortbestimmung“ und „Berufliche Orientierung“.
Abbildung 16: Perspektivzentrum - Daten Jobcenter Münster
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2. Zielerreichung
Mit Vorlage V/0932/2018 hat der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz
und Arbeitsförderung die Verwaltung der Stadt Münster beauftragt, mit dem Ministerium für Arbeit,
Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) eine Zielvereinbarung abzuschließen.
Zu den Zielen „Verbesserung der Integrationsquote“, „Veränderung des jahresdurchschnittlichen B e-
standes an Langzeitleistungsbeziehern“ und „Verbesserung der Integrationsquote der Langzeitlei s-
tungsbeziehenden“ wurde ein Zielwertrahmen festgelegt, innerhalb dessen das Jobcenter die Zielver-
einbarungsgespräche mit dem MAGS NRW vereinbaren konnte. Darüber hinaus wurde für 2020 ein
gesondertes Ziel hinsichtlich der Integration alleinerziehender Frauen vereinbart, um dem besonderen
Fokus der gleichberechtigten Förderung und Arbeitsmarktintegration von Frauen und Männern Rec h-
nung zu tragen. Das Zielvereinbarungsgespräch mit dem MAGS NRW fand am 9. Dezember 2019
statt. Die vom Land unterzeichnete Zielvereinbarung ist Ende des Monats Februar 2020 bei der
Stadtverwaltung eingegangen.
a) Integrationen
Die Zielvereinbarung mit dem MAGS sieht vor, dass die absolute Zahl der Integrationen um nicht
mehr als 3,2 % gegenüber dem Vorjahr sinken darf. In Zahlen bedeutet das, dass 3.190 Integrationen
zu erzielen sind. Für die Monate Januar bis Februar 2020 werden insgesamt 446 Integrationen pro g-
nostiziert, das entspricht exakt dem Ergebnis des Vorjahreszeitraums. Der Zielwert für den Monat
Februar (432 Integrationen) wird somit um 14 Integrationen überschritten (vgl. Abbildung 17).
Abbildung 17: Summe der Integrationen im Jahresfortschritt
Das Ziel zur Integrationsquote ist erreicht, wenn die Integrationsquote 2020 gegenüber dem Vorjahr
um nicht mehr als 2,7 % sinkt. Das entspricht einer Integrationsquote von 22,5 %. Die für den Monat
Februar prognostizierte Integrationsquote beläuft sich auf 3,2 % (vgl. Abbildung 18) und liegt damit
um 0,2 Prozentpunkte über dem vereinbarten Zielwert. Der unterjährige Zielwert wird so mit auch bei
der Integrationsquote erreicht.
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V/0192/2020
Abbildung 18: Integrationsquote im Jahresfortschritt
b) Langzeitleistungsbezug
Der durchschnittliche Bestand der Langzeitleistungsbeziehenden ist auch zu Beginn des Jahres 2020
weiter rückläufig und liegt im Februar hochgerechnet bei 9.367 Personen (vgl. Abbildung 19). Mit dem
Land NRW wurde vereinbart, dass das Ziel im Jahre 2020 erreicht ist, wenn der Bestand im Jahre s-
durchschnitt gegenüber dem Vorjahr um 1,2 % sinkt. Daraus errech net sich für 2020 ein Zielwert von
9.630 Langzeitleistungsbeziehenden. Aktuell wird dieser Zielwert um 263 Personen unterschritten.
Abbildung 19: Bestand Langzeitleistungsbeziehende im Jahresdurchschnitt
Anders als in den Vorjahren ist im Jahr 2020 nicht mehr die Integrationsquote der Langzeitleistung s-
beziehenden Bestandteil der Zielvereinbarung, sondern die absolute Zahl der Integrationen der Lang-
zeitleistungsbeziehenden. Das Ziel ist erreicht, wenn die absolute Zahl der I ntegrationen 2020 g e-
genüber dem Vorjahr um 0,6 % gesteigert wird, daraus ergibt sich für das Jahr 2020 ein Zielwert von
insgesamt 1.726 Integrationen. Bis zum aktuellen Berichtsmonat Februar konnten 235 Integrationen
erzielt werden (vgl. Abbildung 20). Der unterjährige Sollwert wird um 16 Integrationen überschritten.
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Abbildung 20: Summe der Integrationen der Langzeitleistungsbeziehenden im Jahresfortschritt
Besonderes Gewicht wird im Jahr 2020 auf die gleichberechtigte Förderung und Arbeitsmarktintegra-
tion von Frauen und Männern gelegt. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, wurde für das Jahr
2020 ein neuer Zielwert in die Zielvereinbarung mit dem Land aufgenommen: die Integrationsquote
der alleinerziehenden Frauen. Das Ziel ist erreicht, wenn die Integrationsquote der alleinerziehenden
Frauen in 2020 um 1,1 % gegenüber 2019 steigt. Aktuell liegt die Quote bei 2,4 % und entspricht d a-
mit exakt dem unterjährigen Zielwert (vgl. Abbildung 21).
Abbildung 21: Integrationsquote der alleinerziehenden Frauen im Jahresfortschritt
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V/0192/2020
Fazit und Ausblick:
Das Jobcenter Münster ist gut in das neue Jahr gestartet. Die Zielwerte konnten bei allen Kennzahlen
erreicht bzw. übertroffen werden. Insbesondere die weiter sinkenden Fallzahlen haben in den ersten
zwei Monaten des Jahres 2020 diese Entwicklung begünstigt. Trotz der eher schwachen Grundte n-
denz in der exportorientierten Industrie war die Binnenkonjunktur weiter robust und trug wesentlich
zur Stabilität des Arbeitsmarktes bei.
Durch die Corona-Krise hat sich die Lage am Arbeitsmarkt aber grundlegend verändert. Das öffentl i-
che Leben ist durch das Virus nahezu zum Erliegen gekommen. Die wirtschaftlichen Auswirkungen
durchziehen sowohl die Angebots - wie auch die Nachfrageseite. Das Institut für Arbeitsmarkt - und
Berufsforschung (IAB) erwartet für Deutschland eine schwere Rezession. Die Arbeitsmarktforscher
prognostizieren für 2020 ein Schrumpfen des realen Bruttoinlandsprodukts um 2,0 %, vorrübergehend
sogar um 6,0 %. Dieser Einschätzung liegt die Annahme zugrunde, dass die Wirtschaftstätigkeit für
sechs Wochen ausfällt und dann in weiteren sechs Wochen aber wieder zur Normalität zurückkehrt.
Geht man von einem zweieinhalbmonatigen Ausfall und der Erholung de r Wirtschaft bis zum Jahre s-
ende aus, vergrößert sich der Rückgang des Bruttoinlandsprodukts auf 4,7 %. Alle Prognosen sind
aber mit einer großen Unsicherheit behaftet, da der weitere Verlauf der Pandemie und die konkreten
politischen Reaktionen auf diese kaum vorhersehbar sind.
Der Arbeitsmarkt steht entsprechend massiv unter Druck. Die Zahl der Kurzarbeiter könnte in den
kommenden Monaten ein Rekordniveau erreichen und es wird geschätzt, dass die Zahl der Arbeitslo-
sen zeitweise bundesweit auf über 3 Millionen ansteigen wird.
Das Jobcenter Münster rechnet in den kommenden Wochen mit einem deutlichen Zuwachs der Fal l-
zahlen, insbesondere durch die Antragstellung von Kleinunternehmerinnen und -unternehmern sowie
Solo-Selbständigen, aber auch von Kurzarbeiter innen und -arbeitern. Die konkreten Auswirkungen
auf die Entwicklung der Zielerreichung des Jobcenters lassen sich aktuell nicht vorhersagen.
In Vertretung
Gez.
Cornelia Wilkens
Stadträtin
Anlagen:
Anlage A zur Vorlage V/0192/2020
Anlage 1 – Glossar
Anlage 2 – Abflussbericht Eingliederungstitel (EGT) Dezember 2019
Anlage 3 – Abflussbericht Eingliederungstitel (EGT) April 2020
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0192/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.04.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37