2340/2023
Überplanmäßige Aufwendungen im Teilergebnisplan des Amtes für Verkehrsmanagement in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze für das Haushaltsjahr 2022
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle III/622/22 Vorlagen-Nummer 2340/2023 Freigabedatum 23.10.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Überplanmäßige Aufwendungen im Teilergebnisplan des Amtes für Verkehrsmanage- ment in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze für das Haushaltsjahr 2022 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt gemäß § 83 GO NRW überplanmäßige Aufwendungen im Teilergebnis- plan des Amtes für Verkehrsmanagement in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in Höhe von 2.674.600 € im Haushaltsjahr 2022. Dabei entfällt auf die Teilplanzeile 13, Auf- wendungen für Sach- und Dienstleistungen ein Anteil in Höhe von 740.900 €, auf die Teilplan- zeile 14, bilanzielle Abschreibungen ein Anteil von 1.639.400 €, auf die Teilplanzeile 16, sons- tige ordentliche Aufwendungen ein Anteil von 285.600 €, sowie auf die Teilplanzeile 20, Zin- sen und sonstige Finanzaufwendungen ein Anteil von 8.700 €. Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 2.674.600 € durch Wenigeraufwen- dungen im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze. Dabei entfällt auf die Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, ein Teilbetrag von 2.200.000 € und auf die Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibungen, ein Teilbetrag von 474.600 € Finanzausschuss 23.10.2023 Rat 26.10.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 2.674.600 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Notwendigkeit für eine überplanmäßige Mittelbereitstellung im Teilergebnisplan des Amtes für Verkehrsmanagement (Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze) für das Haushalts- jahr 2022 resultiert im Wesentlichen aus der Aufwandsentwicklung im Aufgabengebiet Betrieb und Unterhaltung von Lichtsignalanlagen. Betroffen sind hier die rund 1.000 Lichtsignalanla- gen in der Baulast der Stadt Köln. Der störungsfreie Betrieb dieser Anlagen hat insbesondere auch eine herausragende Bedeutung für die Steuerung der innerstädtischen Verkehrsflüsse. Die vollständige und abschließende Berechnung des erforderlichen Mehrbedarfes konnte erst nach dem Vorliegen von externen Jahresabschlussrechnungen sowie der Durchführung der zentralen Buchungen - wie z.B. finale Abschreibungsläufe sowie Wertberichtigungen - im Rah- men der Jahresabschlussarbeiten 2022 vorgenommen werden. Der Mehrbedarf verteilt sich auf die einzelnen Teilplanzeilen wie folgt: Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Mehrbedarf 740.900 € 3 Die in 2022 zwingend durchzuführenden Wartungs- und Unterhaltungsarbeiten an Lichtsignal- anlagen zogen im Ergebnis einen erhöhten Mittelbedarf nach sich. Lichtsignalanlagen sind der kritischen Infrastruktur zuzurechnen. Daher sind die Anforderungen der Verordnung kritische Infrastrukturen (BSI-KRITIS-V) des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnologie zu beachten. Eine Nichtdurchführung der Wartungs- und Unterhaltungsleistungen würde im äußersten Fall zur Notwendigkeit der Außerbetriebnahme von Anlagen führen. Überdies füh- ren Versäumnisse in diesem Zusammenhang zu einer Vulnerabilität der kritischen Infrastruk- tur und können mit Strafzahlungen auf Grundlage der BSI-KRITIS-V sanktioniert werden. Für den Betrieb der Lichtsignalanlagen fallen neben den turnusmäßigen Wartungskosten, die jährlich durch die Signalbaufirmen im Rahmen eines Vollwartungsvertrages mit einem festen Betrag abgerechnet werden, weitere Kostenbestandteile an, welche auf Basis des tatsächli- chen Material- und Arbeitsaufwandes abgerechnet werden. Daher lassen sich sowohl die Fallzahlen als auch die damit verbundenen Kosten nicht immer exakt planen. Hinzu kommen inflationsgetriebene Kostensteigerungen. Anzuführen sind hier zunächst die Kosten für Tiefbauleistungen. Diese fallen beispielweise an, wenn im Zuge baulicher Optimierungen Anpassungen im Bereich Verkabelungen und Signal- masten erforderlich werden. Dies betrifft z.B. den Einbau von Koppelspulen zur Steuerung des ÖPNV sowie Änderungen in der Radverkehrsführung. Zudem müssen bei Bedarf kurzfristig im Zuge der Installation von Blindensignalisierungen taktile Leitelemente nachgerüstet werden. Weiterhin müssen durch Unfalleinwirkungen beschädigte Masten an den Anlagen ausge- tauscht werden. Regelmäßig müssen zudem Kabelschäden beseitigt werden. Wenn derartige Leistungen zur Aufrechterhaltung des Verkehrsflusses in den Zeiträumen der Rufbereitschaft ausgeführt werden müssen, entstehen darüber hinaus zusätzliche Kosten. Als weiterer, nicht eingeplanter Aufwand sind in 2022 Kosten im Zusammenhang mit dem nachgeholten Anschluss älterer Anlagen an den zentralen Verkehrsrechner angefallen. Der Verkehrsrechneranschluss ermöglicht, die Funktion aller Anlagen ständig zu überwachen und gewährleistet die zeitnahe Behebung aufgetretener Störungen. Entgegen den Planungsan- nahmen konnte eine erhöhte Anzahl von Altanlagen angeschlossen werden. Weiterer Mehraufwand resultiert aus den Kosten zur Wiederinstandsetzung nach Funktions- störungen von Anlagen, welche nicht Bestandteil des Vollwartungsvertrages sind. Diese Kos- ten umfassen die Leistungen für die Instandsetzung in Fällen äußerer Gewalt (Unfälle, Vanda- lismus etc.) sowie höherer Gewalt (Sturmschaden, Blitzschlag etc.). Insbesondere die Kosten für die Beseitigung von Vandalismusschäden haben erheblich zugenommen und waren nur teilweise in der Planung berücksichtigt. Abschließend sind noch die Kosten für Bestandsoptimierungen im Bereich der Elektrotechnik (Hard- und Software) anzuführen, beispielweise durch Anpassungen der Parameter der Sig- nalsteuerungsprogramme (Veränderung Freigabezeiten für Fuß- und Radverkehr etc.). Vor dem Hintergrund der Verkehrswende erfolgte hier eine vermehrte Auftragsvergabe. Im Rah- men der Haushaltsplanung wurden diese Aufwendungen nur teilweise berücksichtigt. In Kombination führten die vorgenannten Entwicklungen zu einem deutlichen Mehrbedarf. Sämtliche Aufwendungen waren unabweisbar zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Lichtsignalanlagen, zur Sicherstellung bzw. Optimierung des Verkehrsflusses und damit im Ergebnis zur Erfüllung der Anforderungen in Bezug auf die gesetzlichen Vorgaben im Zu- sammenhang mit der kritischen Infrastruktur im Hoheitsbereich der Stadt Köln. Teilplanzeile 14 – bilanzielle Abschreibungen Mehrbedarf 1.639.400 € Der deutliche Mehrbedarf bei den bilanziellen Abschreibungen resultiert aus der zwingend notwendigen, fortlaufenden Umsetzung des Erneuerungsprogrammes Lichtsignalanlagen. Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung 2022 konnten die aus dem Erneuerungspro- gramm resultierenden Abschreibungen nur näherungsweise geschätzt werden, weil noch nicht alle Parameter bekannt waren. Im Zuge der Umsetzung des Programmes wurden Altanlagen, die in der Regel nicht an den zentralen Verkehrsrechner angeschlossen werden können und 4 bereits vollständig abgeschrieben waren, ersetzt. Schwerpunktmäßig wurden hierbei insbe- sondere die Anlagen im Einzugsbereich der bestehenden Hot Spots (Luxemburger Str., Aachener Str., Justinianstr.) erneuert. Die Umsetzung sorgt durch die nunmehr bestehende Möglichkeit der zentralen Steuerung über den Verkehrsrechner für die Verstetigung des Ver- kehrsflusses. Außerdem können im Falle hoher NOx Belastungen umweltsensitive Sonderpro- gramme geschaltet werden. Darüber hinaus ist eine fortlaufende Funktionsüberwachung mög- lich. Schließlich ist die Anlagenerneuerung auch geboten in Bezug auf die in der BSI-KRITIS- V formulierten Anforderungen zum Schutz der kritischen Infrastruktur. Zudem war insbeson- dere der Austausch der mehr als zwanzig Jahre alten Anlagen notwendig, da die Versorgung mit Ersatzteilkomponenten für diese älteren Baureihen seitens der Herstellerfirmen nicht mehr gesichert werden kann. In solchen Fällen müssen Anlagen kurzfristig stillgelegt werden. Es entstehen in der Folge unter Umständen zusätzliche Kosten für die vorübergehende Nutzung eines Mietsteuergerätes. Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen Mehrbedarf 285.600 € Der Mehrbedarf resultiert aus verschiedenen Entwicklungen. Die nachträgliche sachgerechte Zuordnung der durch das Amt für Verkehrsmanagement genutzten Stellplätze im Parkhaus des Stadthauses Deutz führte unterjährig zu einer Nachbelastung durch die Gebäudewirt- schaft. Weiterhin musste im Zuge der Jahresabschlussarbeiten eine Korrektur der Forderungsbe- stände (Einzelwertberichtigungen) vorgenommen werden. Zudem gab es - u.a. inflationsbe- dingt - diverse Mehrbedarfe bei den Geschäftskostenansätzen (z.B. Reisekosten, Fortbildung, Telefon). Zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes waren die entsprechenden Mehraufwen- dungen unabweisbar. Teilplanzeile 20 – Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen Mehrbedarf 8.700 € Nach Prüfung des Schlussverwendungsnachweises für die Teilmaßnahme „Wegweisende Be- schilderung“ im Rahmen des Förderprojektes „Programm Verkehrstechnik Köln (PVT)“ durch die Bezirksregierung Köln wurden von dort verschiedene Kostenbelege nicht als förderfähig anerkannt. Im Rahmen der Rückabwicklung hatte der Fördergeber auch einen Anspruch auf die Verzinsung der zu Unrecht ausgezahlten Fördermittel. Da ein entsprechender Mittelbedarf für Zinsaufwendungen zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung nicht absehbar war, ent- stand in der Teilplanzeile ein entsprechender Mehrbedarf. Deckung der Mehraufwendungen Die Deckung erfolgt primär durch nicht in Anspruch genommene Aufwandsermächtigungen im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201, Stra- ßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 1.400.000 €. Beim Amt für Straßen und Radwegebau hat sich die Ausführung diver- ser Maßnahmen in das Kalenderjahr 2023 verschoben, weswegen die entsprechend vorgese- henen Mittel in 2022 nicht abgeflossen sind. In dieser Teilplanzeile können weitere 800.000 € bereit gestellt werden durch einen geringe- ren Mittelabfluss bei den zu zahlenden Niederschlagswassergebühren. Diese Gebühren wer- den erhoben für die Einleitung von Niederschlagswasser von den Straßenlandflächen in das öffentliche Entwässerungssystem. Bei Planaufstellung wurde die Quadratmeterfläche des an das Abwassersystem angeschlossenen Straßenlandes zu hoch angesetzt. Die Deckung des verbleibenden Betrages in Höhe von 474.600 € wird ebenfalls sichergestellt durch den Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Plätze. In diesem Fall durch nicht in Anspruch genommene Aufwand- sermächtigungen in der Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibungen. Der geringere Aufwand liegt u.a. darin begründet, dass ein signifikanter Anteil der öffentlichen Straßenlandflächen we- gen Erreichung der planmäßigen Nutzungsdauer aktuell keiner Abschreibung mehr unterliegt. 5 Begründung der Dringlichkeit Die Vorlage konnte den Gremien nicht fristgerecht vorgelegt werden; die Durchführung zentra- ler Buchungen im Rahmen des Jahresabschlussarbeiten 2022 (Einzelwertberichtigungen, Ab- schreibungsläufe etc.) musste abgewartet werden, weil dieser Relevanz im Hinblick auf die abschließende Ermittlung des überplanmäßigen Mittelbedarfs zukam. Die Vorlage kann auch nicht erst im nächsten fristgerecht zu erreichenden Sitzungslauf be- schlossen werden, weil dadurch die Einhaltung des Terminplanes für die Fertigstellung der Jahresabschlussarbeiten 2023 gefährdet würde, da nach gefasstem Beschluss der Vorlage noch Sollverlagerungen zu buchen sind.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2340/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 23.10.2023
- Erstellt
- 21.07.2023 13:12