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2340/2023

Überplanmäßige Aufwendungen im Teilergebnisplan des Amtes für Verkehrsmanagement in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze für das Haushaltsjahr 2022

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 23.10.2023

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Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

12480 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/622/22 
 
Vorlagen-Nummer 
 2340/2023 
Freigabedatum 
 23.10.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Überplanmäßige Aufwendungen im Teilergebnisplan des Amtes für Verkehrsmanage-
ment in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze für das Haushaltsjahr 2022
  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt gemäß § 83 GO NRW überplanmäßige Aufwendungen im Teilergebnis-
plan des Amtes für Verkehrsmanagement in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze 
in Höhe von 2.674.600 € im Haushaltsjahr 2022. Dabei entfällt auf die Teilplanzeile 13, Auf-
wendungen für Sach- und Dienstleistungen ein Anteil in Höhe von 740.900 €, auf die Teilplan-
zeile 14, bilanzielle Abschreibungen ein Anteil von 1.639.400 €, auf die Teilplanzeile 16, sons-
tige ordentliche Aufwendungen ein Anteil von 285.600 €, sowie auf die Teilplanzeile 20, Zin-
sen und sonstige Finanzaufwendungen ein Anteil von 8.700 €. 
 
Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 2.674.600 € durch Wenigeraufwen-
dungen im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 
1201 - Straßen, Wege, Plätze. Dabei entfällt auf die Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- 
und Dienstleistungen, ein Teilbetrag von 2.200.000 € und auf die Teilplanzeile 14, bilanzielle 
Abschreibungen, ein Teilbetrag von 474.600 € 
 
 
 
Finanzausschuss 23.10.2023 
Rat 26.10.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  2.674.600 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Notwendigkeit für eine überplanmäßige Mittelbereitstellung im Teilergebnisplan des Amtes 
für Verkehrsmanagement (Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze) für das Haushalts-
jahr 2022 resultiert im Wesentlichen aus der Aufwandsentwicklung im Aufgabengebiet Betrieb 
und Unterhaltung von Lichtsignalanlagen. Betroffen sind hier die rund 1.000 Lichtsignalanla-
gen in der Baulast der Stadt Köln. Der störungsfreie Betrieb dieser Anlagen hat insbesondere 
auch eine herausragende Bedeutung für die Steuerung der innerstädtischen Verkehrsflüsse. 
Die vollständige und abschließende Berechnung des erforderlichen Mehrbedarfes konnte erst 
nach dem Vorliegen von externen Jahresabschlussrechnungen sowie der Durchführung der 
zentralen Buchungen - wie z.B. finale Abschreibungsläufe sowie Wertberichtigungen - im Rah-
men der Jahresabschlussarbeiten 2022 vorgenommen werden.  
Der Mehrbedarf verteilt sich auf die einzelnen Teilplanzeilen wie folgt: 
 
Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 
 
Mehrbedarf 740.900 €

3 
Die in 2022 zwingend durchzuführenden Wartungs- und Unterhaltungsarbeiten an Lichtsignal-
anlagen zogen im Ergebnis einen erhöhten Mittelbedarf nach sich. Lichtsignalanlagen sind der 
kritischen Infrastruktur zuzurechnen. Daher sind die Anforderungen der Verordnung kritische 
Infrastrukturen (BSI-KRITIS-V) des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnologie 
zu beachten. Eine Nichtdurchführung der Wartungs- und Unterhaltungsleistungen würde im 
äußersten Fall zur Notwendigkeit der Außerbetriebnahme von Anlagen führen. Überdies füh-
ren Versäumnisse in diesem Zusammenhang zu einer Vulnerabilität der kritischen Infrastruk-
tur und können mit Strafzahlungen auf Grundlage der BSI-KRITIS-V sanktioniert werden. 
Für den Betrieb der Lichtsignalanlagen fallen neben den turnusmäßigen Wartungskosten, die 
jährlich durch die Signalbaufirmen im Rahmen eines Vollwartungsvertrages mit einem festen 
Betrag abgerechnet werden, weitere Kostenbestandteile an, welche auf Basis des tatsächli-
chen Material- und Arbeitsaufwandes abgerechnet werden. 
Daher lassen sich sowohl die Fallzahlen als auch die damit verbundenen Kosten nicht immer 
exakt planen. Hinzu kommen inflationsgetriebene Kostensteigerungen. 
 
Anzuführen sind hier zunächst die Kosten für Tiefbauleistungen. Diese fallen beispielweise an, 
wenn im Zuge baulicher Optimierungen Anpassungen im Bereich Verkabelungen und Signal-
masten erforderlich werden. Dies betrifft z.B. den Einbau von Koppelspulen zur Steuerung des 
ÖPNV sowie Änderungen in der Radverkehrsführung. Zudem müssen bei Bedarf kurzfristig im 
Zuge der Installation von Blindensignalisierungen taktile Leitelemente nachgerüstet werden. 
Weiterhin müssen durch Unfalleinwirkungen beschädigte Masten an den Anlagen ausge-
tauscht werden. Regelmäßig müssen zudem Kabelschäden beseitigt werden. Wenn derartige 
Leistungen zur Aufrechterhaltung des Verkehrsflusses in den Zeiträumen der Rufbereitschaft 
ausgeführt werden müssen, entstehen darüber hinaus zusätzliche Kosten. 
 
Als weiterer, nicht eingeplanter Aufwand sind in 2022 Kosten im Zusammenhang mit dem 
nachgeholten Anschluss älterer Anlagen an den zentralen Verkehrsrechner angefallen. Der 
Verkehrsrechneranschluss ermöglicht, die Funktion aller Anlagen ständig zu überwachen und 
gewährleistet die zeitnahe Behebung aufgetretener Störungen. Entgegen den Planungsan-
nahmen konnte eine erhöhte Anzahl von Altanlagen angeschlossen werden. 
 
Weiterer Mehraufwand resultiert aus den Kosten zur Wiederinstandsetzung nach Funktions-
störungen von Anlagen, welche nicht Bestandteil des Vollwartungsvertrages sind. Diese Kos-
ten umfassen die Leistungen für die Instandsetzung in Fällen äußerer Gewalt (Unfälle, Vanda-
lismus etc.) sowie höherer Gewalt (Sturmschaden, Blitzschlag etc.). Insbesondere die Kosten 
für die Beseitigung von Vandalismusschäden haben erheblich zugenommen und waren nur 
teilweise in der Planung berücksichtigt. 
 
Abschließend sind noch die Kosten für Bestandsoptimierungen im Bereich der Elektrotechnik 
(Hard- und Software) anzuführen, beispielweise durch Anpassungen der Parameter der Sig-
nalsteuerungsprogramme (Veränderung Freigabezeiten für Fuß- und Radverkehr etc.). Vor 
dem Hintergrund der Verkehrswende erfolgte hier eine vermehrte Auftragsvergabe. Im Rah-
men der Haushaltsplanung wurden diese Aufwendungen nur teilweise berücksichtigt. 
 
In Kombination führten die vorgenannten Entwicklungen zu einem deutlichen Mehrbedarf. 
Sämtliche Aufwendungen waren unabweisbar zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit 
der Lichtsignalanlagen, zur Sicherstellung bzw. Optimierung des Verkehrsflusses und damit 
im Ergebnis zur Erfüllung der Anforderungen in Bezug auf die gesetzlichen Vorgaben im Zu-
sammenhang mit der kritischen Infrastruktur im Hoheitsbereich der Stadt Köln. 
 
Teilplanzeile 14 – bilanzielle Abschreibungen 
 
Mehrbedarf 1.639.400 €  
 
Der deutliche Mehrbedarf bei den bilanziellen Abschreibungen resultiert aus der zwingend 
notwendigen, fortlaufenden Umsetzung des Erneuerungsprogrammes Lichtsignalanlagen. 
Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung 2022 konnten die aus dem Erneuerungspro-
gramm resultierenden Abschreibungen nur näherungsweise geschätzt werden, weil noch nicht 
alle Parameter bekannt waren. Im Zuge der Umsetzung des Programmes wurden Altanlagen, 
die in der Regel nicht an den zentralen Verkehrsrechner angeschlossen werden können und

4 
bereits vollständig abgeschrieben waren, ersetzt. Schwerpunktmäßig wurden hierbei insbe-
sondere die Anlagen im Einzugsbereich der bestehenden Hot Spots (Luxemburger Str., 
Aachener Str., Justinianstr.) erneuert. Die Umsetzung sorgt durch die nunmehr bestehende 
Möglichkeit der zentralen Steuerung über den Verkehrsrechner für die Verstetigung des Ver-
kehrsflusses. Außerdem können im Falle hoher NOx Belastungen umweltsensitive Sonderpro-
gramme geschaltet werden. Darüber hinaus ist eine fortlaufende Funktionsüberwachung mög-
lich. Schließlich ist die Anlagenerneuerung auch geboten in Bezug auf die in der BSI-KRITIS-
V formulierten Anforderungen zum Schutz der kritischen Infrastruktur. Zudem war insbeson-
dere der Austausch der mehr als zwanzig Jahre alten Anlagen notwendig, da die Versorgung 
mit Ersatzteilkomponenten für diese älteren Baureihen seitens der Herstellerfirmen nicht mehr 
gesichert werden kann. In solchen Fällen müssen Anlagen kurzfristig stillgelegt werden. Es 
entstehen in der Folge unter Umständen zusätzliche Kosten für die vorübergehende Nutzung 
eines Mietsteuergerätes.  
 
Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen 
 
Mehrbedarf 285.600 € 
 
Der Mehrbedarf resultiert aus verschiedenen Entwicklungen. Die nachträgliche sachgerechte 
Zuordnung der durch das Amt für Verkehrsmanagement genutzten Stellplätze im Parkhaus 
des Stadthauses Deutz führte unterjährig zu einer Nachbelastung durch die Gebäudewirt-
schaft. 
Weiterhin musste im Zuge der Jahresabschlussarbeiten eine Korrektur der Forderungsbe-
stände (Einzelwertberichtigungen) vorgenommen werden. Zudem gab es - u.a. inflationsbe-
dingt - diverse Mehrbedarfe bei den Geschäftskostenansätzen (z.B. Reisekosten, Fortbildung, 
Telefon). Zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes waren die entsprechenden Mehraufwen-
dungen unabweisbar. 
 
Teilplanzeile 20 – Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 
 
Mehrbedarf 8.700 € 
 
Nach Prüfung des Schlussverwendungsnachweises für die Teilmaßnahme „Wegweisende Be-
schilderung“ im Rahmen des Förderprojektes „Programm Verkehrstechnik Köln (PVT)“ durch 
die Bezirksregierung Köln wurden von dort verschiedene Kostenbelege nicht als förderfähig 
anerkannt. Im Rahmen der Rückabwicklung hatte der Fördergeber auch einen Anspruch auf 
die Verzinsung der zu Unrecht ausgezahlten Fördermittel. Da ein entsprechender Mittelbedarf 
für Zinsaufwendungen zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung nicht absehbar war, ent-
stand in der Teilplanzeile ein entsprechender Mehrbedarf.  
 
Deckung der Mehraufwendungen 
 
Die Deckung erfolgt primär durch nicht in Anspruch genommene Aufwandsermächtigungen im 
Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201, Stra-
ßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in 
Höhe von 1.400.000 €. Beim Amt für Straßen und Radwegebau hat sich die Ausführung diver-
ser Maßnahmen in das Kalenderjahr 2023 verschoben, weswegen die entsprechend vorgese-
henen Mittel in 2022 nicht abgeflossen sind.  
In dieser Teilplanzeile können weitere 800.000 € bereit gestellt werden durch einen geringe-
ren Mittelabfluss bei den zu zahlenden Niederschlagswassergebühren. Diese Gebühren wer-
den erhoben für die Einleitung von Niederschlagswasser von den Straßenlandflächen in das 
öffentliche Entwässerungssystem. Bei Planaufstellung wurde die Quadratmeterfläche des an 
das Abwassersystem angeschlossenen Straßenlandes zu hoch angesetzt. 
  
Die Deckung des verbleibenden Betrages in Höhe von 474.600 € wird ebenfalls sichergestellt 
durch den Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 
1201, Straßen, Wege, Plätze. In diesem Fall durch nicht in Anspruch genommene Aufwand-
sermächtigungen in der Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibungen. Der geringere Aufwand 
liegt u.a. darin begründet, dass ein signifikanter Anteil der öffentlichen Straßenlandflächen we-
gen Erreichung der planmäßigen Nutzungsdauer aktuell keiner Abschreibung mehr unterliegt.

5 
 
 
Begründung der Dringlichkeit 
 
Die Vorlage konnte den Gremien nicht fristgerecht vorgelegt werden; die Durchführung zentra-
ler Buchungen im Rahmen des Jahresabschlussarbeiten 2022 (Einzelwertberichtigungen, Ab-
schreibungsläufe etc.) musste abgewartet werden, weil dieser Relevanz im Hinblick auf die 
abschließende Ermittlung des überplanmäßigen Mittelbedarfs zukam.  
 
Die Vorlage kann auch nicht erst im nächsten fristgerecht zu erreichenden Sitzungslauf be-
schlossen werden, weil dadurch die Einhaltung des Terminplanes für die Fertigstellung der 
Jahresabschlussarbeiten 2023 gefährdet würde, da nach gefasstem Beschluss der Vorlage 
noch Sollverlagerungen zu buchen sind.

Beratungsverlauf (2)

23.10.2023 Finanzausschuss
TOP 8.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
26.10.2023 Rat
TOP 8.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2340/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
23.10.2023
Erstellt
21.07.2023 13:12