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AN/1086/2024

Denkmalschutz Kulturhallen 75-77 am Ottmar-Pohl-Platz

Anfrage nach § 4 BV8 (Grüne) 29.08.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 05.09.2024, TOP 9.2.2

Anfrage (Grüne BV8)

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Anfrage (Grüne BV8)

3186 Zeichen

www.gruenekoeln.de 
 
 
 
Frau 
Bezirksbürgermeisterin 
Claudia Greven-Thürmer 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 23.08.2024 
AN/1086/2024 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 05.09.2024 
TOP 9.2.2 
 
Denkmalschutz Kulturhallen 75-77 am Ottmar-Pohl-Platz 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
Laut Nordrhein-westfälisches Denkmalschutzgesetz (Denkmalschutzgesetz – DSchG NRW) 
vom 13. April 2022 haben Denkmalschutz und Denkmalpflege die Aufgabe, „die Denkmäler 
zu schützen und zu pflegen, wissenschaftlich zu erforschen und das Wissen über Denkmäler 
zu verbreiten.“ Dabei ist „auf eine sinnvolle Nutzung hinzuwirken.“  
  
Entsprechend heißt es in § 7 (Erhaltung von Baudenkmälern) unter (1): „Die Eigentümerin 
oder der Eigentümer sowie die sonstigen Nutzungsberechtigten haben ihre Baudenkmäler im 
Rahmen des Zumutbaren denkmalgerecht zu erhalten, instand zu setzen, sachgemäß zu be-
handeln und vor Gefährdung zu schützen. Die dauerhafte Erhaltung der denkmalwerten Sub-
stanz ist zu gewährleisten. Die in Satz 1 genannten Personen oder die von ihnen Beauftrag-
ten haben die erforderlichen Arbeiten fachgerecht durchzuführen.“ 
  
Zudem heißt es unter § 7 (2): „Die in Absatz 1 genannten Personen können durch die Untere 
Denkmalbehörde verpflichtet werden, Maßnahmen nach Absatz 1 ganz oder zum Teil durch-
zuführen, wenn und soweit diese hinsichtlich der Beeinträchtigung oder der Kosten für die 
Verpflichteten zumutbar sind [...]“, sowie unter § 7 (4): „Kommen die in Absatz 1 genannten 
Personen ihren Aufgaben nach Absatz 1 nicht nach und droht hierdurch eine unmittelbare 
  
Bezirksvertretung Kalk 
Kalker Hauptstr. 247-273 
51103 Köln-Kalk 
Bezirksvertretung Kalk 
Kalker Hauptstr. 247-273 
51103 Köln-Kalk 
Manuela Grube 
Fraktionsvorsitzende  
Mobil: 0179 310 27 67 
manuela.grube@stadt -koeln.de 
 
 
Stephanie Gallerach 
stellv. Fraktionsvorsitzende  
stephanie.gallerach@stadt -koeln.de

Gefahr für das Baudenkmal, kann die zuständige Denkmalbehörde die gebotenen Maßnah-
men selbst durchführen oder durchführen lassen. […]“ 
  
Dazu bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Bezirksvertretung Kalk um die Be-
antwortung der folgenden Fragen: 
  
1. Welche Maßnahmen haben der Stadtkonservator und das Amt für Denkmalschutz und 
Denkmalpflege zum Erhalt der denkmalgeschützten Kulturhallen 75-77 am Ottmar-Pohl-Platz 
gemäß § 7 (2) DSchG NRW verfügt? 
2. Welche Maßnahmen haben der Stadtkonservator und das Amt für Denkmalschutz und 
Denkmalpflege zum Erhalt der akut einsturzgefährdeten Kulturhallen 75-77 am Ottmar-Pohl-
Platz gemäß § 7 (4) DSchG NRW verfügt? 
3. Welche Folgen hat ein möglicher (Teil-)Einsturz der Kulturhallen 75-77 am Ottmar-Pohl 
Platz für die Stadt Köln als Besitzerin und für den Stadtkonservator und das Amt für Denk-
malschutz und Denkmalpflege als zuständige Instanzen?  
4. Gibt es im Stadtbezirk Kalk weitere Baudenkmäler im Besitz der Stadt Köln, deren Erhal-
tung aktuell nicht gesichert ist? 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
Manuela Grube 
Fraktionsvorsitzende

Beratungsverlauf (1)

05.09.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.2.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1086/2024
Typ
Anfrage nach § 4 BV8 (Grüne)
Datum
29.08.2024
Erstellt
21.08.2024 19:16