AN/1086/2024
Denkmalschutz Kulturhallen 75-77 am Ottmar-Pohl-Platz
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Anfrage (Grüne BV8)
3186 Zeichen
www.gruenekoeln.de Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 23.08.2024 AN/1086/2024 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 05.09.2024 TOP 9.2.2 Denkmalschutz Kulturhallen 75-77 am Ottmar-Pohl-Platz Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Laut Nordrhein-westfälisches Denkmalschutzgesetz (Denkmalschutzgesetz – DSchG NRW) vom 13. April 2022 haben Denkmalschutz und Denkmalpflege die Aufgabe, „die Denkmäler zu schützen und zu pflegen, wissenschaftlich zu erforschen und das Wissen über Denkmäler zu verbreiten.“ Dabei ist „auf eine sinnvolle Nutzung hinzuwirken.“ Entsprechend heißt es in § 7 (Erhaltung von Baudenkmälern) unter (1): „Die Eigentümerin oder der Eigentümer sowie die sonstigen Nutzungsberechtigten haben ihre Baudenkmäler im Rahmen des Zumutbaren denkmalgerecht zu erhalten, instand zu setzen, sachgemäß zu be- handeln und vor Gefährdung zu schützen. Die dauerhafte Erhaltung der denkmalwerten Sub- stanz ist zu gewährleisten. Die in Satz 1 genannten Personen oder die von ihnen Beauftrag- ten haben die erforderlichen Arbeiten fachgerecht durchzuführen.“ Zudem heißt es unter § 7 (2): „Die in Absatz 1 genannten Personen können durch die Untere Denkmalbehörde verpflichtet werden, Maßnahmen nach Absatz 1 ganz oder zum Teil durch- zuführen, wenn und soweit diese hinsichtlich der Beeinträchtigung oder der Kosten für die Verpflichteten zumutbar sind [...]“, sowie unter § 7 (4): „Kommen die in Absatz 1 genannten Personen ihren Aufgaben nach Absatz 1 nicht nach und droht hierdurch eine unmittelbare Bezirksvertretung Kalk Kalker Hauptstr. 247-273 51103 Köln-Kalk Bezirksvertretung Kalk Kalker Hauptstr. 247-273 51103 Köln-Kalk Manuela Grube Fraktionsvorsitzende Mobil: 0179 310 27 67 manuela.grube@stadt -koeln.de Stephanie Gallerach stellv. Fraktionsvorsitzende stephanie.gallerach@stadt -koeln.de Gefahr für das Baudenkmal, kann die zuständige Denkmalbehörde die gebotenen Maßnah- men selbst durchführen oder durchführen lassen. […]“ Dazu bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Bezirksvertretung Kalk um die Be- antwortung der folgenden Fragen: 1. Welche Maßnahmen haben der Stadtkonservator und das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege zum Erhalt der denkmalgeschützten Kulturhallen 75-77 am Ottmar-Pohl-Platz gemäß § 7 (2) DSchG NRW verfügt? 2. Welche Maßnahmen haben der Stadtkonservator und das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege zum Erhalt der akut einsturzgefährdeten Kulturhallen 75-77 am Ottmar-Pohl- Platz gemäß § 7 (4) DSchG NRW verfügt? 3. Welche Folgen hat ein möglicher (Teil-)Einsturz der Kulturhallen 75-77 am Ottmar-Pohl Platz für die Stadt Köln als Besitzerin und für den Stadtkonservator und das Amt für Denk- malschutz und Denkmalpflege als zuständige Instanzen? 4. Gibt es im Stadtbezirk Kalk weitere Baudenkmäler im Besitz der Stadt Köln, deren Erhal- tung aktuell nicht gesichert ist? Mit freundlichen Grüßen Manuela Grube Fraktionsvorsitzende
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1086/2024
- Typ
- Anfrage nach § 4 BV8 (Grüne)
- Datum
- 29.08.2024
- Erstellt
- 21.08.2024 19:16