2696/2025
Schriftliche Beantwortung einer Einwohneranfrage, betr: Durchfahrtssperre Körnerstraße
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1 Einwohnerfrage_Koernerstrasse
4580 Zeichen
06.03.2025 Einwohnerfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 24.03.2025 Verkehrssituation auf der Körnerstraße in Ehrenfeld Vorbemerkung en : Die Körnerstraße liegt zwischen der Subbelrather Straße und der Venloer Straße in Ehrenfeld. Besonders im Abschnitt zwischen der Grimmstraße und der Venloer Straße ist die Körnerstraße regelmäßig extrem stark durch den Fußverkehr frequentiert. Oftmals stehen aufgrund des starken Fußverkehrsaufkommens die beidseitig vorhandenen Gehwege zur Fortbewegung zu Fuß nicht zur Verfügung. Sich fortbewegender Fußverkehr nutzt hierdurch in beide Richtungen in hohem Maße die recht schmale Fahrbahn. Die Fahrbahn wird dab ei ebenso stark in beide Fahrtrichtungen durch den Radverkehr genutzt und auch Kraftfahrzeugverkehr findet in nicht unerheblichem Umfang statt. Im Kreuzungsbereich Körnerstraße / Stammstraße ist ein e Durchfahrtsperre für Kraftfahrzeuge vorgesehen (sog. „Modaler Filter“). Ursprünglich verfügte der Kreuzungsbereich zur Durchsetzung der Sperre über mehrere Sperrpfosten. Bereits seit langer Zeit fehlen jedoch fast alle Sperrpfosten. Hierdurch wird die überwiegend nur noch mittels Markierung und Verkehrszeichen (VZ) angeordnete Durchfahrtsperre durch Kraftfahrzeuge stetig ignoriert. Zwischen der Subbelrather Straße und der Venloer Straße findet über die Körnerstraße somit aktuell ungehindert reger Durchgang sverkehr mit Kraftfahrzeugen statt. Auch führt die mittels Straßenmarkierungen vorgegebene Verkehrsführung im Kreuzungsbereich häufig zu Unsicherheiten und teils gefährlichen Irritationen hinsichtlich der mutmaßlich beabsichtigten Vorfahrtsberechtigung des Radverkehrs, welcher die Stammstraße aus Richtung Wahlenstraße kommend nutzt und in den Kreuzungsbereich einfährt. Die beiden getrennt voneinander vorhandenen Markierungen (VZ 295) stellen vor Ort seitliche Fahrbahnbegrenzungen dar. Es erscheint daher zumindest recht fraglich, ob es sich im gesamten Kreuzungsbereich um eine durchgängige Fahrbahn und damit überhaupt um eine Vorfahrtsregelung „rechts vor links“ handelt. Die hohe bzw. sehr hohe Verkehrsbelastung durch die verschiedenen Verkehrsarten führt regelmäßig zu Behinderungen und Gefährdungssituationen auf der Körnerstraße – besonders zum Nachteil des Fußverkehrs. Mit Blick auf die nahenden Sommermonate muss hier mit einer weiteren starken Zunahme des Fuß - und Radverkehrsaufkommens gerechnet werden, sodass sich die bereits vorhandene Gefahrenlage vor Ort weiter verschärfen dürfte. Frage / Unterfragen : Welche konkreten Maßnahmen werden durch die Verwaltung getroffen, um die derzeitigen Gefahren für den Straßenverkehr auf der Körnerstraße zu beseitigen? a. Wann kann mit der Wiederherstellung einer physischen und wirksamen Durchfahrtsperre an der Kreuzung Körnerstraße / Stammstraße , auch unter Einbeziehung der jeweiligen Gehwege, durch die Verwaltung gerechnet werden? b. Welche Maßnahmen werden durch die Verwaltung kurzfristig vor Ort veranlasst , um ein erneutes, ggf. widerrechtliches, Öffnen der physischen Durchfahrtsperre (durch Entfernen von Sperrpfosten mittels Dreikantschlüssel) nachhaltig zu unterbinden? bspw. Installation einer fest installierten drehbaren Wegsperre mit Feuerwehrverschluss in der Mitte mit jeweils seitlichen, nicht herausnehmbaren Sperrpfosten c. Ist in Anbetracht der bestehenden Gefahrenlage für den Fußverkehr aus Sicht der Verwaltung auf der Körnerstraße kurzfristig eine Reduktion der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h (im Abschnitt zwischen Grimmstraße und Venloer Straße) möglich bzw. wird eine solche Anordnung, einschließlich Ausführung vor Ort, kurzfristig erfolgen? d. Welcher Voraussetzungen und Veranlassungen bedarf es aus Sicht der Verwaltung, um die Körnerstraße (unter Beibehalt der Durchfahrtsperre und ggf. unter Einbeziehung der Stammstraße bis Simrockstraße bzw. bis Wahlenstraße) zeitnah als verkehrsberuhigten Geschäftsbereich („Tempo-20-Zone“) auszuweisen? e. Welche (kurzfristigen) Maßnahmen werden durch die Verwaltung getroffen, um eine rechtssichere bzw. eindeutig erkennbare Verkehrsführung / Vorfahrtsregelung im Kreuzungsbereich Körnerstraße / Stammstraße zu erreichen? bspw. (teilweises) Entfernen der beiden seitlichen Markierungen VZ 295, Anordnung eines VZ 102 über dem VZ 209-10 auf der Körnerstraße vor Stammstraße, Versetzen des VZ 220-10 vor Stammstraße 65 in den unmittelbaren Sichtbereich der Körnerstraße einschließlich Austausch des – ohnehin verschmutzten – Zusatzzeichens VZ 1000-32 in eine größere Ausführung
Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)
2245 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/02/02-4 Vorlagen-Nummer 2696/2025 Beantwortung einer Einwohneranfrage nach § 39 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 08.09.2025 Schriftliche Beantwortung einer Einwohneranfrage, betr: Durchfahrtssperre Körnerstraße Die als Anlage 1 beigefügte Einwohneranfrage wurde zur Sitzung der BV 4 am 24.03.2025 eingebracht. Da eine mündliche Beantwortung auch in der folgenden Sitzung nicht sicherge- stellt werden konnte, erfolgte diese nunmehr gemäß dem in der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen festgelegten Verfahren schriftlich. Antwort der Verwaltung: Leider handelt es sich bei dem beschriebenen Zustand um eine immer wiederkehrende Prob- lematik, die dem städtischen Bauhof bekannt ist. Dieser wird bei Hinweisen und Beschwerden informiert und damit beauftragt, die Pfosten wiedereinzusetzen. Die Verkehrsführung ist nicht optimal und durch Absperrpfosten nicht ausreichend umsetzbar. Darüber hinaus ist diese Regelung mit einem erheblichen Unterhaltungsaufwand verbunden und durch die Verwaltung kann nicht sichergestellt werden, dass die Pfosten dauerhaft einge- setzt sind. Derzeit gibt es von Seiten der Verwaltung keine angemessene und wirksame alter- native Maßnahme die hier veranlasst werden könnte. Die Ausweisung der Körnerstraße als Tempo 20-Zone stellt keine Option dar. Diese soge- nannten verkehrsberuhigten Geschäftsbereiche kommen in zentralen Bereichen in Betracht, in denen der Fahrzeugverkehr trotz erheblichem Fußverkehr keine untergeordnete Bedeutung hat. Neben hohem Fußgängeraufkommen ist eine besondere Gestaltung erforderlich, die den Eindruck vermittelt, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt. Dies bedeutet in der Regel ein ni- veaugleicher Ausbau. In der Körnerstraße werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt. Außerdem befindet sich die Straße in einer Tempo 30-Zone, welche bereits eine verkehrstechnische Einrichtung zur Erhö- hung der Verkehrssicherheit sowie der Wohn- und Aufenthaltsqualität darstellt. Aus den vorgenannten Gründen wird derzeit deshalb weder eine Tempo 20-Zone in der Kör- nerstraße angeordnet, noch eine andere Maßnahme im Bereich der Diagonalsperre.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2696/2025
- Typ
- Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)
- Datum
- 28.08.2025
- Erstellt
- 28.08.2025 13:39