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2696/2025

Schriftliche Beantwortung einer Einwohneranfrage, betr: Durchfahrtssperre Körnerstraße

Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV) 28.08.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 08.09.2025, TOP 2.2

Anlage 1 Einwohnerfrage_Koernerstrasse

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Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)

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Anlage 1 Einwohnerfrage_Koernerstrasse

4580 Zeichen

06.03.2025 
Einwohnerfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 24.03.2025 
Verkehrssituation auf der Körnerstraße in Ehrenfeld 
Vorbemerkung en : 
Die Körnerstraße liegt zwischen der Subbelrather Straße und der Venloer Straße in Ehrenfeld. Besonders im Abschnitt 
zwischen der Grimmstraße und der Venloer Straße ist die Körnerstraße regelmäßig extrem stark durch den Fußverkehr 
frequentiert. Oftmals stehen  aufgrund des starken Fußverkehrsaufkommens die beidseitig vorhandenen Gehwege zur 
Fortbewegung zu Fuß nicht zur Verfügung. Sich fortbewegender Fußverkehr nutzt hierdurch in beide Richtungen in hohem 
Maße die recht schmale Fahrbahn. Die Fahrbahn wird dab ei ebenso stark in beide Fahrtrichtungen durch den Radverkehr 
genutzt und auch Kraftfahrzeugverkehr findet in nicht unerheblichem Umfang statt. 
Im Kreuzungsbereich Körnerstraße / Stammstraße ist ein e Durchfahrtsperre für 
Kraftfahrzeuge vorgesehen (sog. „Modaler Filter“). Ursprünglich verfügte der 
Kreuzungsbereich zur Durchsetzung der Sperre über mehrere Sperrpfosten. Bereits seit 
langer Zeit fehlen  jedoch fast alle Sperrpfosten. Hierdurch wird die  überwiegend nur noch 
mittels Markierung und Verkehrszeichen  (VZ) angeordnete Durchfahrtsperre durch 
Kraftfahrzeuge stetig ignoriert. Zwischen der Subbelrather Straße und der Venloer Straße  
findet über die Körnerstraße  somit aktuell ungehindert reger Durchgang sverkehr mit 
Kraftfahrzeugen statt.  
Auch führt die mittels Straßenmarkierungen vorgegebene Verkehrsführung im 
Kreuzungsbereich häufig zu Unsicherheiten und teils gefährlichen Irritationen hinsichtlich der 
mutmaßlich beabsichtigten Vorfahrtsberechtigung des Radverkehrs, welcher die 
Stammstraße aus Richtung Wahlenstraße kommend nutzt und in  den Kreuzungsbereich 
einfährt. Die beiden getrennt voneinander vorhandenen Markierungen (VZ 295) stellen vor 
Ort seitliche Fahrbahnbegrenzungen dar. Es erscheint daher zumindest recht fraglich, ob es 
sich im gesamten Kreuzungsbereich um eine durchgängige Fahrbahn und damit überhaupt 
um eine Vorfahrtsregelung „rechts vor links“ handelt. 
Die hohe bzw. sehr hohe Verkehrsbelastung durch die verschiedenen Verkehrsarten führt regelmäßig zu Behinderungen und 
Gefährdungssituationen auf der Körnerstraße – besonders zum Nachteil des Fußverkehrs. 
Mit Blick auf die nahenden Sommermonate muss hier mit einer weiteren  starken Zunahme des Fuß - und 
Radverkehrsaufkommens gerechnet werden, sodass sich die bereits vorhandene Gefahrenlage vor Ort weiter verschärfen 
dürfte. 
Frage  / Unterfragen : 
Welche konkreten Maßnahmen werden durch die Verwaltung getroffen, um die derzeitigen Gefahren für den 
Straßenverkehr auf der Körnerstraße zu beseitigen? 
a. Wann kann mit der Wiederherstellung einer physischen und wirksamen Durchfahrtsperre  an der Kreuzung 
Körnerstraße / Stammstraße , auch unter Einbeziehung der jeweiligen Gehwege, durch die Verwaltung 
gerechnet werden? 
b. Welche Maßnahmen werden durch die Verwaltung  kurzfristig vor Ort veranlasst , um ein erneutes, ggf. 
widerrechtliches, Öffnen der physischen Durchfahrtsperre (durch Entfernen von Sperrpfosten  mittels 
Dreikantschlüssel) nachhaltig zu unterbinden? 
bspw. Installation einer fest installierten drehbaren Wegsperre mit Feuerwehrverschluss in der Mitte mit jeweils seitlichen, 
nicht herausnehmbaren Sperrpfosten 
c. Ist in Anbetracht der bestehenden Gefahrenlage für den Fußverkehr aus Sicht der Verwaltung  auf der 
Körnerstraße kurzfristig eine Reduktion der zulässigen Höchstgeschwindigkeit  auf 20 km/h (im Abschnitt 
zwischen Grimmstraße und Venloer Straße) möglich bzw. wird eine solche Anordnung, einschließlich 
Ausführung vor Ort, kurzfristig erfolgen? 
d. Welcher Voraussetzungen und Veranlassungen bedarf es aus Sicht der Verwaltung, um die Körnerstraße 
(unter Beibehalt der Durchfahrtsperre und ggf. unter Einbeziehung der Stammstraße bis Simrockstraße bzw. 
bis Wahlenstraße) zeitnah als verkehrsberuhigten Geschäftsbereich („Tempo-20-Zone“) auszuweisen? 
e. Welche (kurzfristigen) Maßnahmen werden durch die Verwaltung getroffen, um eine rechtssichere  bzw. 
eindeutig erkennbare  Verkehrsführung / Vorfahrtsregelung im Kreuzungsbereich Körnerstraße / 
Stammstraße zu erreichen? 
bspw. (teilweises) Entfernen der beiden seitlichen Markierungen VZ 295, Anordnung eines VZ 102 über dem VZ 209-10 
auf der Körnerstraße vor Stammstraße, Versetzen des VZ 220-10 vor Stammstraße 65 in den unmittelbaren Sichtbereich 
der Körnerstraße einschließlich Austausch des – ohnehin verschmutzten – Zusatzzeichens VZ 1000-32 in eine größere 
Ausführung

Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)

2245 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-4 
 
Vorlagen-Nummer 
 2696/2025 
Beantwortung einer Einwohneranfrage nach  
§ 39 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 08.09.2025 
 
Schriftliche Beantwortung einer Einwohneranfrage, betr: Durchfahrtssperre 
Körnerstraße 
Die als Anlage 1 beigefügte Einwohneranfrage wurde zur Sitzung der BV 4 am 24.03.2025 
eingebracht. Da eine mündliche Beantwortung auch in der folgenden Sitzung nicht sicherge-
stellt werden konnte, erfolgte diese nunmehr gemäß dem in der Geschäftsordnung des Rates 
und der Bezirksvertretungen festgelegten Verfahren schriftlich. 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Leider handelt es sich bei dem beschriebenen Zustand um eine immer wiederkehrende Prob-
lematik, die dem städtischen Bauhof bekannt ist. Dieser wird bei Hinweisen und Beschwerden 
informiert und damit beauftragt, die Pfosten wiedereinzusetzen. 
  
Die Verkehrsführung ist nicht optimal und durch Absperrpfosten nicht ausreichend umsetzbar. 
Darüber hinaus ist diese Regelung mit einem erheblichen Unterhaltungsaufwand verbunden 
und durch die Verwaltung kann nicht sichergestellt werden, dass die Pfosten dauerhaft einge-
setzt sind. Derzeit gibt es von Seiten der Verwaltung keine angemessene und wirksame alter-
native Maßnahme die hier veranlasst werden könnte.  
  
Die Ausweisung der Körnerstraße als Tempo 20-Zone stellt keine Option dar. Diese soge-
nannten verkehrsberuhigten Geschäftsbereiche kommen in zentralen Bereichen in Betracht, 
in denen der Fahrzeugverkehr trotz erheblichem Fußverkehr keine untergeordnete Bedeutung 
hat. Neben hohem Fußgängeraufkommen ist eine besondere Gestaltung erforderlich, die den 
Eindruck vermittelt, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt. Dies bedeutet in der Regel ein ni-
veaugleicher Ausbau. 
In der Körnerstraße werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt. Außerdem befindet sich die 
Straße in einer Tempo 30-Zone, welche bereits eine verkehrstechnische Einrichtung zur Erhö-
hung der Verkehrssicherheit sowie der Wohn- und Aufenthaltsqualität darstellt. 
  
Aus den vorgenannten Gründen wird derzeit deshalb weder eine Tempo 20-Zone in der Kör-
nerstraße angeordnet, noch eine andere Maßnahme im Bereich der Diagonalsperre.

Beratungsverlauf (1)

08.09.2025 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2696/2025
Typ
Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)
Datum
28.08.2025
Erstellt
28.08.2025 13:39