2239/2022
35. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 08.08.2022 2239/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 18.08.2022 Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.08.2022 Gesundheitsausschuss 23.08.2022 Jugendhilfeausschuss 30.08.2022 Finanzausschuss 05.09.2022 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 16.09.2022 Integrationsrat 20.09.2022 35. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln Die Verwaltung stellt den Fachgremien und der Öffentlichkeit den IV. Quartalsbericht (Jahresbericht 2021 Stand 31.12.2021) zur Situation Geflüchteter in Köln zur Verfügung. Anlage 35. Bericht zur Situation Geflüchteter Anlage 1 Internetversorgung Gez. Dr. Rau
35. Bericht zur Situation Geflüchteter
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Situation Geflüchteter in Köln 35. Bericht (Jahresbericht 2021) Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen Amt für Wohnungswesen Stand 31.12.2021 1 35. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2021 Inhalt Einleitung ............................................................................................................................................... 2 1. Zahlen und Daten ............................................................................................................................. 2 1.1. Gesamtzahlen ..................................................................................................................... 2 1.2. Alters- und Familienstruktur sowie Herkunft .................................................................. 3 1.3. Verteilung der Unterbringung nach Unterkunftsart........................................................ 5 1.4. Verteilung der Objekte je Stadtbezirk .............................................................................. 6 2. Ressourcenmanagement ................................................................................................................ 8 2.1. Zielvorgaben für 2021 in Bezug ....................................................................................... 8 2.2. Sachstand IV. Quartal 2021 .............................................................................................. 8 2.3 Reserve ............................................................................................................................... 10 2.3.1 Unterbringung afghanischer Ortskräfte mit Familien .............................................. 11 2.4 Internetversorgung ............................................................................................................ 12 2.5 Finanzen ............................................................................................................................. 13 3. Öffentlich geförderter Wohnungsbau .......................................................................................... 14 4. Standards und Strukturmaßnahmen ........................................................................................... 14 4.1 konzeptioneller Auftrag und Kooperation ....................................................................... 14 4.1.1 Gewaltschutz ................................................................................................................ 15 4.1.2. Stärkung Ehrenamt ..................................................................................................... 15 5. Integration ........................................................................................................................................ 16 5.1 Integrationsauftrag ............................................................................................................ 16 5.2 Bleiberechtsperspektive ................................................................................................... 16 5.2.1 Asylsuchende ............................................................................................................... 16 5.2.2 Entwicklung der Anzahl unerlaubt eingereister Personen ..................................... 18 5.2.3 Entwicklung der Anzahl geduldeter Personen......................................................... 18 5.2.4 Projekt „Bleiberechtsinitiative“ .................................................................................... 19 5.3 Kinder- und Jugend ........................................................................................................... 19 5.4 Wohnungssituation ............................................................................................................ 19 5.4.1 Auszugsmanagement.................................................................................................. 19 5.5 Arbeitssituation .................................................................................................................. 21 5.5.1 Berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFö)............................................... 22 5.6 Einkommens- und Vermögenssituation ......................................................................... 23 5.7 Bildungssituation ................................................................................................................ 23 5.7.2 Bildungsprojekte ........................................................................................................... 24 5.7.3 Deutsch als Fremdsprache und Integrationskurse bei der VHS Köln ................. 27 2 35. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2021 3 35. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2021 Einleitung Die Stadt Köln erfüllt mit der Unterbringung und sozialen Betreuung von Geflüchteten ihren gesetzlichen Auftrag aus dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) sowie dem Ordnungsbehördengesetz NRW (OBG NRW) und stellt die Unterbringung für alle Personen (auch unerlaubt Eingereiste) sicher, die ihr durch die Bezirksregierung Arnsberg zugewiesen werden. Hierfür hält die Stadt selbst eine Vielzahl an Unterkünften im gesamten Stadtgebiet vor, beziehungsweise hat Gebäude zur Unterbringung Geflüchteter langfristig angemietet. Die soziale Betreuung der Geflüchteten wird durch städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie kirchliche und private soziale Träger sichergestellt und von einer großen Anzahl ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer unterstützt. Der Bericht erscheint quartalsweise und bezieht sich aktuell auf den Zeitraum bis zum 31.12.2021. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass zu einzelnen Punkten bereits aktuellere Erkenntnisse vorliegen. 1. Zahlen und Daten 1.1. Gesamtzahlen In der Gesamtentwicklung ist die Zahl der untergebrachten Geflüchteten seit Jahren rückläufig. Im vierten Quartal 2021 stagniert die Entwicklung aufgrund unerwartet hoher Landeszuweisungen. Die Zuweisungen durch die Bezirksregierung Arnsberg erfolgen überwiegend im Rahmen der Familienzusammenführung und umfassen aufgrund der hohen Zuweisungsrate seit November 2021 durchschnittlich acht Personen pro Woche. Die hohe Zuweisungsrate ist dem von der Bundesregierung veranlassten Zuzug afghanischer Ortskräfte geschuldet. Die Zuweisungsquote lag zum Stichtag 31.12.2021 bei 108,42 %. Jahreswerte 2010 - 2021: 4 35. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2021 Monatliche Entwicklung der Gesamtzahlen seit Dezember 2020 in Kombination mit der monatlichen Veränderung: Der auffällige Rückgang im Dezember 2020 sowie zwischen Februar und April 2021 ist die Folge der Lockdowns in Europa, die mit einer zeitweisen Schließung von Grenzen und starken Kontrolle der Reisen in Europa verbunden waren sowie mit einer zeitweisen Aussetzung der Verteilung von Geflüchteten auf die Kommunen durch das Land NRW. Der auffällig hohe Zugang im August erklärt sich durch die generelle Lockerung der Reisefreiheit und dadurch bedingte Zuwanderung unerlaubt eingereister aus dem Westbalkan. Seit November werden vermehrt Personen im regulären Asylverfahren vom Land zugewiesen. 1.2. Alters- und Familienstruktur sowie Herkunft Im Hinblick auf die unterschiedlichen Bedarfe an sozialer Infrastruktur wird jeweils zum 30.06. und 31.12. des Jahres eine Analyse der Personenstruktur erstellt. Betrachtete Aspekte sind hier Alter, Familie und Herkunft. 5 35. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2021 Diese Darstellung betrachtet nicht den Personenkreis der unbegleiteten minderjährigen Ausländer. Diese werden nicht durch das Amt für Wohnungswesen untergebracht und betreut, sondern durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie. Die Schutzsuchenden reisen aus folgenden Herkunftsländern ein: 6 35. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2021 *Äthiopien, Bangladesch,, China, Libanon, Libyen, Mongolei, Myanmar, sowie staatenlose beziehungsweise Menschen mit ungeklärter Nationalität. Im Vergleich zum Jahr 2020 ergeben sich nur unwesentliche Veränderungen. Es kamen etwas weniger Geflüchteten aus der Türkei, Syrien, Iran, Irak, Pakistan, Indien, Armenien, Aserbeidschan, Tadschikistan, Georgien, Kasachstan, Ukraine, Usbekistan, Belarus, ehemaliges Jugoslawien, Kosovo, Eritrea, Somalia, Libyen, Marokko, Tunesien, Algerien, den afrikanischen Ländern und der russischen Föderation. Dafür war der Anteil der Geflüchteten aus Afghanistan und Albanien etwas höher. 1.3. Verteilung der Unterbringung nach Unterkunftsart Tatsächliche Belegung je Unterkunftsart jeweils zum Ende des Monats: Grafische Darstellung: Stichtag 31.12.2020 31.03.2021 30.06.2021 30.09.2021 31.10.2021 30.11.2021 31.12.2021Notaufnahme 119 71 68 407 372 375 359Notunterkünfte 87 82 0 0 0 0 0Beherbergungsbetriebe 402 362 277 263 184 175 200Mobile Wohneinheiten 911 831 760 678 756 765 813Systembauten 1.442 1.411 1.374 1.367 1.390 1408 1472Wohnungen 2.370 2.247 2.266 2.230 2.227 2218 2209Wohnheime 845 785 799 703 691 688 711Summe 6.176 5.789 5.544 5.648 5.620 5.629 5.764 7 35. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2021 1.4. Verteilung der Objekte je Stadtbezirk Die Verteildichte gibt, basierend auf der tatsächlichen Belegung zum Stichtag, das Verhältnis von Einwohnern eines Stadtbezirks (Stand 31.12.2021) zu den in diesem Bezirk untergebrachten geflüchteten Menschen an. Durch Aus- und Umzüge, Verlegungen in andere Unterkünfte etc. sind diese Zahlen in ständiger dynamischer Entwicklung. Dargestellt ist die reale Belegung der Unterkünfte sowie der Anteil geflüchteter Menschen im Stadtbezirk zum Jahresende 2021. Die Veränderung der Verteildichte wird außerdem von der Entwicklung der Gesamtzahl Geflüchteter beeinflusst. Sinkt die Gesamtfallzahl, so sinkt die Verteildichte ebenfalls. Auf Grund der unter Punkt 1.1 aufgezeigten Prämissen für die Fallzahlentwicklung, der weiterhin in der Diskussion befindlichen Asylpolitik von Bund und Land und der kaum vorhersehbaren politischen Entwicklung in den Hauptherkunftsländern der geflüchteten Menschen ist eine seriöse Prognose nicht möglich. 8 35. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2021 Insgesamt liegt der Anteil der untergebrachten Geflüchteten im gesamten Stadtgebiet bei etwas mehr als 0,5% der Gesamtbevölkerung. Weil die unerlaubt eingereisten Personen immer zuerst in der Erstaufnahme-Einrichtung Herkulesstraße untergebracht werden ist der Anteil der untergebrachten Geflüchteten in Ehrenfeld im dritten und vierten Quartal deutlich erhöht. 9 35. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2021 2. Ressourcenmanagement Das Ressourcenmanagement wurde entwickelt, um einerseits der deutlichen Schwankungen der Anzahl geflüchteter Menschen bei der Unterbringung gerecht zu werden, andererseits auch um die Qualität der Unterkünfte, gerade hinsichtlich der notwendigen Privatsphäre, für die geflüchteten Menschen stetig zu verbessern. Neben der Qualität der Unterbringung steht dabei auch die mittelfristige Rückkehr zu den in den Kölner Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung Geflüchteter festgelegten Standards im Fokus. 2.1. Zielvorgaben für 2021 in Bezug Die Zielsetzung für 2021 war Erhöhung des Anteils der Unterbringung von Geflüchteten in abgeschlossenen Wohneinheiten mit eigener Sanitäreinrichtung und eigener Küche auf 85%. 2.2. Sachstand IV. Quartal 2021 Der Rat der Stadt Köln hat mit Beschluss vom 04.02.2021 die konkrete Vorgabe gemacht, die Quote der geflüchteten Menschen, die von der Stadt Köln in abgeschlossenen Wohneinheiten untergebracht werden, schrittweise jährlich um 5 % zu steigern. Diese neuen Vorgaben erfordern eine umfassende Anpassung der Ressourcenplanung für die Unterkünfte für Geflüchtete durch das Amt für Wohnungswesen. Mit Stand 31.12.2021 waren 83,75% der in städtischen Ressourcen (ohne die Notaufnahme Herkulesstraße und ohne Beherbergungsbetriebe) versorgten Geflüchteten in Unterkünften untergebracht, deren Wohneinheiten abgeschlossen sind und die sowohl über eigene Sanitäranlagen als auch über eigene Küchen verfügen. Trotz der kurzfristigen und unerwartet hohen Zuweisungen durch das Land NRW zum Ende des Jahres 2021 wurde die Unterbringung der kommunal untergebrachten Geflüchteten in abgeschlossenen Wohneinheiten von 79,96% (Stand 31.12.2020) auf 83,75% zum Ende des Jahres 2021 gesteigert. Durch Neubau von Unterkünften und Sanierung bestehender Unterkünfte wird insgesamt eine verbesserte Unterbringungsqualität für Geflüchtete angestrebt, sodass insbesondere die überwiegende Mehrheit der untergebrachten Geflüchteten in abgeschlossenen Wohneinheiten versorgt werden kann. Eine Aufgabe von Wohneinheiten dieser Art ist dennoch manchmal notwendig, wenn sich das Objekt in einem sanierungsbedürftigen Zustand befindet oder die Vertragslaufzeit für die Anmietung des Objekts endet. Eine Erhaltung oder Steigerung der Unterbringungsqualität hängt von vielfältigen Einflussfaktoren ab und soll durch konkrete Maßnahmen erreicht werden, die sich wie folgt darstellen: Zur Erhaltung des Qualitätsstandards für die Unterbringung Geflüchteter ist vorgesehen, kostenintensive Standorte und solche mit geringen Qualitätsstandards sukzessive zu schließen. Dabei stehen u.a. die Standorte mit mobilen Wohneinheiten der ersten und zweiten Containergeneration im Fokus. Sie verfügen nur über Gemeinschaftsküchen bzw. - sanitäreinrichtungen. Durch diese Bauweise ergeben sich u.a. besondere brandschutz- rechtliche Aspekte, die sehr kostenintensiv sind. Ziel-Kennzahl zum 31.12.2021 31.03.2021 30.06.2021 30.09.2021 31.10.2021 30.11.2021 31.12.2021Veränderung 31.12.2020 zum aktuellen Monat85% 79,59% 80,82% 82,54% 83,18% 83,80% 83,75% 4% 10 35. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2021 In der Unterkunftsart „Wohnungen“ befinden sich Objekte, die zwar abgeschlossene Wohneinheiten bieten, deren Bausubstanz und -zustand die Betreibung als Unterkunft für Geflüchtete aber sehr kostenintensiv macht (marode Elektrik- und Wasserinstallation und/oder marode Bausubstanz). Daher müssen auch Objekte der Unterkunftsart „Wohnungen“ zur Schließung vorgesehen werden. Zum 31.12.2021 konnte zusätzlich an einem Standort die Unterbringung vollständig beendet werden. Zwei weitere Standorte waren zur Schließung vorgesehen, konnten aber aufgrund der erhöhten Zuweisungen nicht leer gezogen werden. Insgesamt wurde daher in 2021 für zehn Standorte die Belegung beendet. Stand IV. Quartal 2021: Folgende Unterkünfte wurden bis Ende 2021 umgebaut, saniert bzw. bezugsfertig hergerichtet und bereits belegt, um eine verbesserte Unterbringungsqualität zu erreichen. Stand IV. Quartal 2021 Projekt Unterkunftsart UnterbringungBezirkStadtteil Belegart Datum Leerzugmax. Belegung*Real 31.12.2020Real 30.12.2021Am Pantaleonsberg Wohnheime Flü 1 Altstadt-Süd Frauen 30.04.2021 25 22 0Am Pantaleonsberg Wohnungen Flü 1 Altstadt-Süd überwieg. Familien31.03.2021 94 73 0Bergisch Gladbacher Straße Wohnheime Flü 9 Dellbrück Familien 10.08.2021 57 22 0Hansaring Wohnheime Flü 1 Neustadt-Nord Familien 30.09.2021 68 50 0Hermann-Heinrich-Gossen-StraßeMobile WohneinheitenFlü 3 Junkersdorf Männer 16.07.2021 152 58 0Marktstraße Wohnungen Flü 2 Raderberg Familien 01.02.2021 4 7 0Pallenbergstraße Wohnheime Flü 5 Weidenpesch Frauen 30.09.2021 10 3 0Weißdornweg Systembauten Flü 2 Rondorf Familien 31.08.2021 68 49 0Werthmannstraße Wohnheime Flü 3 Lindenthal LSBTI 05.07.2021 6 3 0Winterberger Straße Wohnheime Flü 8 Merheim Familien 20.12.2021 39 25 0312 Projekt Unterkunftsart BezirStadtteil Status Bauvorauss. Fertigstellungmax. BelegungBelegung 31.12.2021Bonner Straße Wohnheime 2 Marienburg Sanierung II Quartal2021 140 87Buschdorfer StraßeWohnungen 2 Raderthal Belegung II Quartal2021 6 5Ikarosstraße Wohnungen 4 Ossendorf Sanierung II Quartal2021 6 9Ikarosstraße Wohnungen 4 Ossendorf Sanierung III Quartal2021 4 5Ikarosstraße Wohnungen 4 Ossendorf Sanierung IV Quartal2021 4 4Ikarosstraße Wohnungen 4 Ossendorf Sanierung IV Quartal2021 4 5115 11 35. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2021 Zur Verbesserung des Qualitätsstandards ist außerdem die Schaffung von Unterkunftsplätzen durch Neubau und Anmietung von neuen Objekten vorgesehen. Weil die neuen Plätze jeweils über abgeschlossene Wohneinheiten mit eigener Küche und eigenem Sanitärbereich verfügen, wird hiermit ebenfalls ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Unterbringungsqualität und damit zur Integration geleistet. Der Standort wurde bereits belegt. Stand IV. Quartal 2021 Weiterhin ist es in 2021 gelungen in folgendem Beherbergungsbetrieb die Nutzung als Unterkunft vollständig zu beenden: Ein vollständiger Verzicht auf die Inanspruchnahme jeglicher Beherbergungsbetriebe wird auf Grund der dort verfügbaren besonderen Gegebenheiten, die sich besonders für die speziellen Schutzbedarfe einzelner Geflüchteter eignen, auf Dauer nicht möglich sein. Angekündigt war für 2021 die Nutzungsbeendigung für zwei weitere Beherbergungsbetriebe. Insbesondere aufgrund des Anstiegs der Landeszuweisungen konnte dieser Plan leider nicht realisiert werden. 2.3 Reserve Die Verwaltung hat sich zum Ziel gesetzt, eine Reserve zur Unterbringung von Geflüchteten von 1.500 Plätzen zu schaffen und aufrechtzuerhalten, um kurzfristig steigende Zuweisungen von Geflüchteten, die nicht in das Regelsystem untergebracht werden können, versorgen zu können. Zum 31.12.2020 bestanden 1.592 Plätze an Reserve. Die Zahl der freien Reserveplätze hat sich zum Ende des Jahres 2021 vorübergehend durch Belegung und geplante Standort- Aufgaben auf ca. 1.000 Plätze reduziert. So ist zum Beispiel ein großer Reservestandort in der Ostlandstraße in Weiden aufgrund nicht behebbarer Mängel ausgeschieden, andere mussten aufgrund auslaufender Mietverträge aufgegeben werden. Ein Reservestandort in Holweide wurde aufgrund der guten Anbindung über den öffentlichen Personennahverkehr an Bonn zu einem erheblichen Teil mit Ortskräften aus Afghanistan und ihren Familien belegt. Zur Aufrechterhaltung der Reserve von 1.500 Plätzen stehen ab Anfang 2022 nunmehr die folgenden festen Standorte zur Verfügung: Projekt Unterkunftsart BezirStadtteil Status Bauvorauss. Fertigstellungmax. BelegungBelegung 31.12.2021Lindweilerweg Systembauten 5 Longerich Bau IV Quartal2021 78 48 Projekt Unterkunftsart UnterbringungBezirkStadtteil Belegart Datum Leerzugmax. Belegung*Real 31.12.2020Real 30.12.2021FerdinandstraßeBeherbergungsbetriebeFlü 9 Mülheim überwieg. Familien20.03.2021 30 16 0Meister-Gerhardt-StraßeBeherbergungsbetriebeFlü 1 Neustadt-Süd Frauen 30.08.2021 42 30 0Merkenicher StraßeBeherbergungsbetriebeFlü 5 Niehl überwieg. Familien17.05.2021 20 20 0Solinger StraßeBeherbergungsbetriebeFlü 8 Kalk überwieg. Familien29.10.2021 154 132 0Venloer StraßeBeherbergungsbetriebeFlü 4 Bickendorf überwieg. Familien28.01.2021 39 12 0210 12 35. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2021 Zusätzlich stehen 20% der Plätze in 3 Beherbergungsbetrieben (43 Plätze) zur Verfügung. Bereits mit Vorlage 0331/2022 wurde über die geplanten Veränderungen für die Zielerreichung in der Reservehaltung der Standorte für die Unterbringung von Geflüchteten berichtet. 2.3.1 Unterbringung afghanischer Ortskräfte mit Familien Die Stadt Köln hat bereits vor der Evakuierungen aus Kabul Ende August 2021 über 400 afghanische geflüchtete Menschen untergebracht, die einen Asylantrag gestellt haben. Bis zum Jahresende 2021 wurden weitere 129 afghanische Geflüchtete der Stadt Köln zur Unterbringung zugewiesen, die nach der Evakuierungsaktion aus Kabul Ende August angekommen sind und bei denen es sich überwiegend um ehemalige Ortskräfte deutscher Unternehmen in Afghanistan handelte sowie um deren Familienangehörige. Insbesondere ist eine größere Gruppe afghanischer Mitarbeiter der Deutschen Welle (DW) mit ihren Familien nach Pakistan geflohen, wo sie von der Deutschen Botschaft in Islamabad Visa erhielten. Die Aufnahme von Ortskräften aus Afghanistan erfolgt aus humanitären Gründen aufgrund einer Aufnahme-Erklärung des Bundes-Innenministerium gemäß § 22 Satz 2 AufenthG, so dass ohne Durchlaufen eines Asylverfahrens eine Aufenthalts- genehmigung erteilt wird. Die Einreise nach Deutschland erfolgte über den Flughafen Leipzig-Halle, wo die Geflüchteten durch das BAMF registriert werden. Dann erfolgte eine Weiterreise in die zentrale Unterbringungseinrichtung des Landes NRW in Viersen, wo unter anderem eine Covid-19-Testung erfolgte. Die erste Zuweisung mit insgesamt 46 Personen kam am 5. Oktober 2021 in Köln an. Die Unterbringung erfolgte in einer freien Unterkunft für Geflüchtete in Holweide, die von Caritas betreut wird und eigentlich als Unterbringungsreserve vorgesehen war. Sie hat als einzige über den Bahnhof Holweide eine gute Bahnverbindung nach Bonn, wo die untergebrachten afghanischen Ortskräfte zukünftig wieder bei der Deutschen Welle beschäftigt werden. Die Unterbringung erfolgt in möblierten Einheiten mit eigenen Sanitär- und Küchenbereich. Für angemessene Ausstattung, insbesondere mit Kinderbetten, wurde gesorgt. Die Deutsche Welle bietet ihren Beschäftigten und deren Familien Inhouse-Sprachkurse an. Das Kommunale Integrationszentrum der Stadt Köln kümmert sich um die rasche schulische Anbindung der Grundschulkinder. Projekt Hausnr. Unterkunftsart B e z i r k Stadtteil Reserve plätze (max.) Anteil Reserv eplätze bzgl. Stando rt Boltensternstraße 10a Wohnheime 5 Riehl 160 76% Hardtgenbuscher Kirchweg 104 Leichtbauhallen 8 Ostheim 400 100% Josef-Broicher-Straße 3 Mobile Wohneinheiten 7 Urbach 148 37% Luzerner Weg 70a Leichtbauhallen 9 Mülheim 400 100% Mathias-Brüggen-Straße 66 Notunterkünfte 4 Ossendorf 230 100% Neusser Landstraße 2 Wohnheime 5 Niehl 115 100% 1.453aktuell 13 35. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2021 2.4 Internetversorgung Ein adäquater Zugang zum Internet bildet heute eine als selbstverständlich erachtete Basis für Information und Meinungsbildung. Internetzugang bedeutet Teilhabe an der Gesellschaft und gewährt im Alltag in immer mehr Lebensbereichen Zugang zu Dienstleistungen, unter anderen auch von Behörden. In kleineren Unterbringungsstandorten in Ein- oder Mehrfamilienhäusern ist oftmals die Internetversorgung bereits durch vorhandene Hausanschlüsse im Gebäude gewährleistet, sodass die Familien oder Einzelpersonen für die ihnen zugewiesenen Unterkunftseinheiten eigene Internetverträge mit Unternehmen ihrer Wahl abschließen können. Dies ist ein integrativer Schritt in Richtung selbstbestimmtes Leben, später dann in einer eigenen Mietwohnung. Daneben gibt es auch größere Standorte, in denen deutlich mehr Geflüchtete untergebracht sind. Hier geriet die ursprünglich verbreitete und ausreichende Grundausstattung mit WLAN in einer Stärke von 50 bis 100 Mbit/s während der Corona-Pandemie vielfach an ihre Grenze. Insbesondere die Veränderungen des Alltages durch Homeschooling, zunehmende Online- Fortbildungen, Lockdowns sowie die eingeschränkte Erreichbarkeit von Institutionen und Behörden erhöhten den täglichen Bedarf der Geflüchteten an einem stabilen Internetzugang über einen längeren Zeitraum. Die Problematik besteht nun darin, dass sehr viele Nutzer gleichzeitigen, länger andauernden und stabilen Zugriff auf das Internet anstreben. Das Amt für Wohnungswesen hat hier in den letzten beiden Jahren reagiert, die Qualität der Internetversorgung an den Unterbringungsstandorten geprüft, die finanziell Möglichkeiten einer technischen Verbesserung evaluiert, Verbesserungen beauftragt und in enger Kooperation mit den örtlichen Telekommunikationsunternehmen umgesetzt. Die erreichten Nachrüstungen an den einzelnen Standorten ergeben sich aus der Auflistung in der Anlage 1 zu diesem Bericht. In größeren Unterbringungsstandorten mit vielen Nutzerinnen und Nutzern erfordert die Schaffung eines stabilen, leistungsfähigen Internetzugangs über WLAN regelmäßig die Verlegung eines Glasfaseranschlusses. Köln als Großstadt ist nicht flächendeckend mit einem Glasfasernetz versorgt, so dass die verfügbare Bandbreite für jeden Unterbringungsstandort je nach Stadtteil vielfältig variiert. Für die Verlegung des Glasfaserkabels wurden umfangreiche und kostenintensive Tiefbauarbeiten vorgenommen, die der Planung, Baugenehmigung und Umsetzung bedurften. Hierbei mussten nicht nur die knappen Ressourcen der Bauwirtschaft, sondern auch die begrenzten Kapazitäten des jeweiligen Telekommunikationsanbieters berücksichtigt werden und bei angemieteten Unterbringungsobjekten der Eigentümer gefragt werden. Vor diesem Hintergrund konnten nicht alle Verbesserungen so kurzfristig wie gewünscht erreicht werden. Da der geltende Beschluss des Ausschusses für Soziales und Senioren vom 17.09.2015 (AN/0538/2015) zur Beauftragung von Internetanschlüssen in Unterkünften für Geflüchteten nicht mehr den technischen Standard und die erforderlichen finanziellen Aufwendungen der Gegenwart widerspiegelte, wurde vom Amt für Wohnungswesen in Abstimmung mit dem Amt für Informationsverarbeitung eine neue Verwaltungsvorlage auf den Weg gebracht. Diese Vorlage 1105/2021 wurde am 24.06.2021 beschlossen und sichert für die nächsten drei Jahre Investitionen in den Internetausbau der Standorte für Geflüchtete. Durch den Beschluss ist die Herstellung neuer Glasfaseranschlüsse mit einer Bandbreite von 1 Gigabit/s ebenso gewährleistet wie eventuell erforderliche Hardware-Nachrüstungen durch W-LAN-Antennen. Es wurde in den letzten beiden Jahren eine Gesamtsumme von 698.881,50 € brutto in die Verbesserung der Internetversorgung der Unterkünfte für Geflüchtete in Köln investiert. Die vorher bereits vorhandene Basisversorgung mit einer Internetanbindung an allen Standorten ist mit den nun weitgehend flächendeckend zur Verfügung stehenden 1GB- Leitungen für die Unterkünfte von Geflüchteten auf ein der technischen Entwicklung 14 35. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2021 angemessenes Niveau erhöht worden. Durch die Rückkehr der Präsenz im Bildungsbereich erfolgte eine weitere Entlastung der Internetnutzung. Die Verbesserung der Internetversorgung an den Unterbringungsstandorten Aloys-Boecker- Straße, Haferkamp und Josef-Broicher-Straße stellt eine weitere Herausforderung dar. Dort ist eine zentrale WLAN-Versorgung aufgrund der Beschaffenheit der Unterkünfte nicht zu realisieren, so dass die Wohneinheiten jeweils einzeln mittels Kabelleitungen an das Internet angeschlossen werden müssen. Die baulichen Maßnahmen befinden sich in der Beauftragung und sollen voraussichtlich Ende August 2022 umgesetzt sein. Es handelt sich hierbei um ein zusätzliches Investitionsvolumen von 210.162 € brutto. 2.5 Finanzen Die Finanzierung der durch die Unterbringung und Betreuung der Geflüchteten bedingten Kosten wurde mit dem „Gesetz zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes und zu Ausgleichszahlungen für geduldete Personen“ neu geregelt. Das vorgenannte Gesetz wurde am 09.11.2021 vom Landtag NRW verkündet und ist am 13.11.2021 am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft getreten. Die wesentlichen finanziellen Aspekte der Novellierung sind: Die Pauschale aufgrund Flüchtlingsaufnahmegesetz wird für kreisfreie Städte von bisher 10.392 € auf 13.500 € pro abrechenbarer Person und Jahr rückwirkend ab dem 01.01.2021 angehoben. Zur Finanzierung neu hinzukommender Geduldeter wird erstmalig ab dem 01.01.2021 eine einmalige Pauschale i. H. v. 12.000 € pro Person gezahlt Für die Finanzierung der Bestandsgeduldeten stellt das Land NRW in 2021 und 2022 insgesamt jeweils 175 Mio. € sowie 2023 und 2024 jeweils 100 Mio. € zur Verfügung Die Zuweisungen werden entsprechend dem Verhältnis der Zahl der Pauschalen nach § 4 Absatz 1 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes, welche die Gemeinden in den Jahren 2018 bis 2020 für Personen mit Duldung nach § 60a des Aufenthaltsgesetzes erhalten haben, verteilt. Maßgeblich sind die Daten der Bestandsstatistik zum Stand 30. Juli 2021. Der Anteil für die Stadt Köln beträgt demnach in den Jahren 2021 und 2022 jeweils 6.005.245 € und für die Jahre 2023 und 2024 jeweils 3.431.569 €. Diese Bestandteile führen, einzeln und auch in Summe, nicht zu einer kostendeckenden Finanzierung der durch Geflüchtete bedingten Haushaltsaufwendungen i. H. v. ca. 18.000 € pro Person und Jahr (Stand 2019), sondern tragen allenfalls zu einer Abmilderung der Gesamtkosten bei. Neben der Höhe der Einzelpauschalen pro Person ist insbesondere die Erstattung für Bestandsgeduldete nicht auskömmlich. Vor allem werden die langjährig Geduldeten, die ihren Duldungsstatus vor 2018 erworben haben, von der Finanzierung ausgeklammert. Diese Gruppe macht in Köln jedoch die größte Gruppe der Leistungsberechtigten nach Asylbewerberleistungsgesetz aus, ca. 4.000 Personen. Um die Finanzierungslücke für die geduldeten Geflüchteten abzumildern, hat das Land NRW neben den obigen Neuregelungen erst- und einmalig die Verwendung der Integrationspauschale 2019 nach §14c Teilhabe- und Integrationsgesetz – zu verwenden bis 2022- auch für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erlaubt. Für das Jahr 2021 können daher anteilig ca. 2,1 Mio. € zur Deckung der oben genannten Kosten herangezogen werden. Eine Zahlung für zukünftige Jahre ist nicht vorgesehen. Die o. g. angehobenen bzw. neuen Finanzierungsbausteine sind grundsätzlich sehr zu begrüßen, auch wenn sie insgesamt hinter den Forderungen des Städtetages NRW zurückgeblieben sind. 15 35. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2021 3. Öffentlich geförderter Wohnungsbau Im Rahmen des Ressourcenmanagements wird als Standortentwicklungsmaßnahme I geprüft, ob sich leergezogene Standorte zur Realisierung von Wohnbebauung mit öffentlich geförderten Mitteln eignen. Entsprechende Prüfungen erfolgen zusätzlich auch auf freien, stadteigenen Grundstücken. Sämtliche Ressourcenbestände werden hinsichtlich notwendiger Sanierungsmaßnahmen geprüft oder alternativ auf Realisierbarkeit von Neubauten hin untersucht. Für die Erstvermietung der durch das Amt für Wohnungswesen angemieteten oder neu errichteten öffentlich geförderten Wohnungen wurde das Konzept der integrativen Belegung entwickelt. Dies bedeutet, dass diese Wohnungen zu je einem Drittel: an Wohnungssuchende mit Wohnberechtigungsschein aus dem umgebenden Stadtteil, an dringend Wohnungssuchende mit Zugangsbeschränkungen zum Wohnungsmarkt sowie an obdachlose Kölner Bürgerinnen und Bürger und geflüchtete Menschen mit Aufenthaltsstatus, die bisher in Einrichtungen des Amtes für Wohnungswesen lebten, vermittelt werden. Diese gesteuerte Belegung dient der zielgerichteten Entwicklung einer sich gegenseitig stabilisierenden Mieterschaft. Das Objekt, wie auch seine Mieterinnen und Mieter, werden hiermit gut in das Wohnumfeld integriert. Die Adresse ist von Beginn an akzeptierter Teil des Sozialraumes, eine Stigmatisierung wird vermieden. Geflüchtete Menschen mit gesichertem Aufenthaltsstatus partizipieren im Rahmen dieser Drittelbelegung ausdrücklich an der Planungszielrichtung und erhalten so einen Zugang zum (privatrechtlichen) Wohnungsmarkt. Im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie werden erstmals Bauprojekte im öffentlich geförderten Wohnungsbau mit integrierter Kita geplant. Als Pilotprojekt wurde die Geisbergstraße in Köln-Klettenberg ausgewählt. Im Jahr 2021 wurden die Bauarbeiten für das nachstehende Bauprojekt mit öffentlichen Fördermitteln aufgenommen: Langenbergstr. 24, 50765 Köln-Blumenberg, ein dreigeschossiges Mehrfamilienhaus mit insgesamt 8 Wohneinheiten, avisierte Fertigstellung für das vierte Quartal 2022 Ein Baubeschluss zu folgenden öffentlich geförderten Projekten wurde in 2021 eingeholt: Houdainer Straße ohne Nummer in Köln-Porz (3660/2019) dreigeschossiges Mehrfamilienhaus mit insgesamt 14 Wohnungen Brohler Straße ohne Nummer in Köln-Marienburg (2952/2020) zwei dreigeschossige Mehrfamilienhäuser plus Sockelgeschoss mit 20 Wohnungen Deutzer Weg ohne Nummer in Köln-Porz (2440/2020) zwei zweigeschossige Mehrfamilienhäuser plus Staffelgeschoss mit 16 Wohnungen 4. Standards und Strukturmaßnahmen Im Amt für Wohnungswesen erfolgt soziale Beratung und Betreuung nach Maßgabe des Konzepts „Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Köln“ (Ratsbeschluss vom 20.07.2004). Auf Basis dieser Leitlinien wurden Handlungsstrategien und Unterbringungskonzepte für spezifische Gruppen wie allein reisende Frauen mit und ohne Kinder oder LSBTI-Geflüchtete sowie noch zu konzipierende Maßnahmen für allein reisende Männer, Familien mit Multiproblemlagen und weitere Personengruppen entwickelt. 4.1 konzeptioneller Auftrag und Kooperation Die Teams im Sozialen Dienst des Amtes für Wohnungswesen wurden unter anderem nach Zuständigkeiten gebildet, die auf Stadtteile und Stadtbezirke zugeschnitten sind. Durch diese Struktur wird die Zusammenarbeit mit den Willkommensinitiativen erleichtert, da auch hier überwiegend örtliche Strukturen bestehen. 16 35. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2021 Der Soziale Dienst des Amtes für Wohnungswesen arbeitet eng mit vielen städtischen Dienststellen zusammen, insbesondere mit dem Interkulturellen Dienst und dem Kommunalen Integrationszentrum des Amtes für Integration und Vielfalt sowie den Bezirksjugendämtern und verschiedenen Fachbereichen des Gesundheitsamtes. Darüber hinaus gibt es Kontakte und Vernetzungen mit vielen weiteren Akteurinnen und Akteuren. Die Zusammenarbeit bezieht sich nicht nur auf die praktische Umsetzung, sondern spielt auch bei der Erarbeitung von Konzepten eine wichtige Rolle. Die Stadt Köln hat im Rahmen der Umsetzung des Landesgewaltschutzkonzeptes NRW eine Arbeitsgruppe aus dem Gremium Runder Tisch für Flüchtlingsfragen gebildet, die ein Gewaltschutzkonzept für die städtischen Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete in Köln entwickelte. 4.1.1 Gewaltschutz Mit Ratsbeschluss vom 10.09.2020 wurde das Gewaltschutzkonzept für die städtischen Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete in Köln verabschiedet. Analog zum Landesgewaltschutzkonzeptes NRW ist das Leitbild jeder Unterbringungseinrichtung für Geflüchtete in Köln ein klares Bekenntnis zum Schutz der Würde des Menschen und gegen Gewalt und Diskriminierung jeglicher Art. Dieses Schutzkonzept definiert Qualitätsstandards, die die Basis für die Entwicklung weiterer Handlungsmodule und Leitfäden darstellen. Es ist die verbindliche Grundlage für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort und wird gemeinsam mit ihnen und der Koordinatorin für Gewaltschutz fortlaufend weiterentwickelt. Die Bewohnerschaft sowie vor Ort beteiligte Aktive werden in diesen Prozess verbindlich miteinbezogen. Dieser ganzheitliche Ansatz in Bezug auf Gewaltprävention und Konfliktbearbeitung zielt darauf ab, Gewalt in den Unterkünften zu minimieren und soweit möglich zu unterbinden. Der Ratsbeschluss beinhaltet die Einrichtung einer städtischen Koordinationsstelle für die praktische Umsetzung, Monitoring und Evaluation des Konzepts. Die Stelle ist seit 01.10.2020 besetzt. Eine Internetseite mit Informationen und Kontaktdaten ist eingerichtet. https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/flucht-einwanderung/gewaltschutz- unterbringungseinrichtungen-fuer-gefluechtete Zur komplexen Aufgabenstellung gehört, dass alle Maßnahmen den Gewaltschutz betreffend mit der Koordinationsstelle abgestimmt werden. Sie ist Schnittstelle zwischen den verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sozialen Dienstes im Amt für Wohnungswesen, den beauftragten Betreuungsträgern und den Sicherheitsunternehmen, sowie Ansprechpartnerin für die Einrichtungsleitungen vor Ort. Das Gewaltschutzkonzept wird regelmäßig aktualisiert. Dazu wird die Umsetzung des Konzeptes in jeder Einrichtung dokumentiert und jährlich ausgewertet. Alle dokumentierten Vorgänge von Gewalt werden durch die Koordinationsstelle evaluiert. So können die Standards in den Einrichtungen angepasst und stetig verbessert werden. Die Koordinationsstelle legt das Ergebnis des jährlichen Monitorings dem Gremium Runder Tisch für Flüchtlingsfragen und den Fachausschüssen der Stadt Köln im Mai 2022 vor. Darüber hinaus zeichnet die Koordinatorin für Gewaltschutz für die Planung und Organisation von Schulungen zu Themen wie Demokratisierung, Partizipation, kulturelle Vielfalt und zur Schaffung verbesserter Strukturen verantwortlich. 4.1.2. Stärkung Ehrenamt Der ehrenamtlichen Hilfe für Geflüchtete kommt weiterhin eine große Bedeutung zu. Eine Vielzahl engagierter Einzelpersonen und Gruppen bietet zum Beispiel Lotsendienste, Leseangebote und Hausaufgabenbetreuung an, welche oftmals von einem Träger begleitet werden. Kölnerinnen und Kölner engagieren sich mittlerweile in etwa 40 überwiegend lokal organisierten, ehrenamtlichen Willkommensinitiativen. Sie unterstützen die geflüchteten 17 35. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2021 Menschen durch Sprachkurse, begleiten sie bei Amts- oder Arztgängen oder veranstalten Freizeitaktivitäten und stärken so die Solidarität der Stadtgesellschaft. Durch die Unterstützung bei der schwierigen Wohnungssuche und der Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt helfen sie den geflüchteten Menschen dabei, sich in Deutschland und Köln zurechtzufinden und stärken sie darin, ihre Potenziale in die neue Lebenssituation einzubringen und perspektivisch unabhängig von Hilfe zu leben. Die Arbeit der Ehrenamtlichen in der Hilfe für Geflüchtete hat sich insofern deutlich verändert. Bis vor einigen Jahren haben sie Geflüchtete vor allem beim Ankommen unterstützt. Neben den Beratungsstellen für Geflüchtete (Förderung von fünf Stellen durch das interkulturelle Maßnahmenprogramm der Stadt Köln) und den Wohlfahrtsverbänden sind in Köln 14 Integrationsagenturen verortet und es gibt 39 anerkannte Interkulturelle Zentren im Stadtgebiet. 5. Integration Menschen, die aus ihrer Heimat flüchten, tun dies nicht nur aus unterschiedlichen Gründen und auf unterschiedlichen Wegen, sondern sind vor allem kein homogener Personenkreis. Es fliehen Familien, alleinerziehende Mütter und Väter, alleinstehende Frauen und Männer, Lebensältere und Jüngere, Menschen mit einer körperlichen und/oder geistigen Behinderung, mit unterschiedlichen Lebensentwürfen und/oder sexueller Orientierung, mit und ohne Religionszugehörigkeit, aus unterschiedlichen sozialen Schichten sowie mit verschiedenem Bildungsstand. Die „Gruppe“ der Geflüchteten ist divers. Dies wird von Beginn an bei der Unterbringung bis hin zu ihrem Weg in die schulische, berufliche und gesellschaftliche Integration ganzheitlich beachtet. Integration und „Ankommen“ funktionieren nicht alleine über eine Unterkunft oder Wohnung, in der sich ein selbststrukturierter Tagesablauf verwirklichen lässt, sondern insbesondere auch über die soziale Betreuung, die durch speziell ausgebildetes Fachpersonal (Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen) wahrgenommen wird und in Zusammenarbeit mit freien Trägern sowie einer Vielzahl von ehrenamtlichen Akteurinnen und Akteuren erfolgt. 5.1 Integrationsauftrag Die individuelle Beratung schutzsuchender Menschen, die Begleitung zu Behördengängen und die Vernetzung in die Willkommensstrukturen vor Ort oder der Zugang zu Regelangeboten sind für die Integration besonders wichtige Hilfestellungen. Dies erleichtert den Geflüchteten den Weg in ein in die Gesellschaft integriertes und selbstbestimmtes Leben. Zugänge zu diesen Angeboten müssen sprachlich und kultursensibel geöffnet werden. Neben mehrsprachigen Materialien ist dabei der Einsatz von mehrsprachigem Personal beziehungsweise von Sprach- und Integrationsmittlern besonders wichtig. Das Ziel ist immer, Geflüchtete möglichst schnell auf einen autonomen Weg zu bringen und in das in Köln bestehende, breit gefächerte, Beratungs- und Hilfesystem zu vermitteln. Dieser Aufgabe widmen sich viele Dienststellen der gesamten Stadtverwaltung Köln. 5.2 Bleiberechtsperspektive Das Ausländeramt der Stadt Köln unterrichtet mit zahlreichen Daten zur Entwicklung des Aufkommens an Geflüchteten sowie ihres aufenthaltsrechtlichen Status in einem eigenen ausführlichen Berichtswesen. Nachstehend ein Auszug daraus für das Jahr 2021. 5.2.1 Asylsuchende Im Laufe des Jahres 2021 wurden der Stadt Köln 915 asylsuchende Personen zugewiesen. Mit Stichtag 31.12.2021 befinden sich 1.826 Personen im laufenden Asylverfahren, ihr 18 35. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2021 Aufenthalt wird gestattet. Im Jahr 2021 wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 794 Asylverfahren von in Köln lebenden Antragstellerinnen und Antragstellern entschieden. Es ergingen 622 Anerkennungen von Asyl- und Fluchtgründen und 172 Ablehnungen. Zuweisungen von Asylantragstellern nach Köln innerhalb eines Jahres Anzahl der Personen mit Aufenthaltsgestattung in Köln zum Stichtag Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Jahr Zahl zugewiesener Asylsuchender 2013 907 2014 1.963 2015 6.975 2016 8.730 2017 805 2018 734 2019 1.492 2020 673 2021 915 Jahr Personen mit Aufenthaltsgestatt ung zum Stichtag 31.12. 2013 1.263 2014 2.299 2015 7.765 2016 9.360 2017 5.593 2018 4.969 2019 4.379 2020 2.033 2021 1.826 Jahr Entscheidungen des BAMF Anerkennungen Ablehnungen 2015 765 1122 2016 1.959 4720 2017 2.044 2537 2018 828 877 2019 626 210 2020 754 228 2021 622 172 19 35. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2021 5.2.2 Entwicklung der Anzahl unerlaubt eingereister Personen Im Jahr 2021 haben 1.717 Personen bei der Anlauf- und Beratungsstelle für unerlaubt eingereiste Personen der Stadt Köln vorgesprochen. Im Vergleich zum Pandemiejahr 2020 entspricht dies einer Zunahme von 700 Ersteinreisen. Der überwiegende Anteil von unerlaubt eingereisten Personen stammt aus den Westbalkanländern (1.200 Personen). Davon stammen 642 Personen aus Albanien. Es wurden überwiegend wirtschaftliche bzw. medizinische Gründe als Einreisegrund benannt. Von den 642 albanischen Staatsangehörigen haben knapp 60 % der angezeigten Einreisen in den Monaten August und September stattgefunden. Die Einreisen erfolgten zu einem großen Teil über Frankreich. Jede Person hat die Möglichkeit einen Asylantrag zu stellen. Sollte bereits in einem anderen Land der EU ein Asylbegehren geäußert worden sein, wird ein Dublinverfahren eingeleitet. Alle anderen Personen werden dem Land NRW zur Verteilung angemeldet und werden sodann in Landeseinrichtungen aufgenommen. Ein zumindest vorübergehender Verbleib in den Unterkünften der Stadt Köln begründete sich mit Quarantäneregelungen sowie mit verwaltungsgerichtlichen Verfahren gegen eine Verteilentscheidung des Landes NRW oder durch Vorlage von medizinischen Attesten bzw. Bescheinigungen, welche ausländerrechtlich sowie gegebenenfalls medizinisch bewertet werden müssen. 5.2.3 Entwicklung der Anzahl geduldeter Personen In Köln leben zum Stichtag 31.12.2021 rund 5.400 Personen im Status der Duldung. Der häufigste Duldungsgrund ist „fehlende Reisedokumente“. Duldungsgründe Anzahl der Geduldeten fehlende Reisedokumente 1.937 sonstige Gründe 1.012 familiäre Bindungen 1.143 medizinische Gründe 192 dringende persönliche/humanitäre Gründe oder bes. öffentliche Interesse 198 Eltern von Kindern mit AE gem. § 25a 162 unbegleitete Minderjährige 73 Konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung stehen bevor 41 offenes Verfahren Vaterschaftsanerkennung 1 Gesetzliche Abschiebehindernisse nach § 60 AufenthG 11 Asylfolgeantrag 0 Laufendes Gerichtsverfahren oder Strafermittlungen 0 Bei Anordnung der aufsch. Wirkung n. § 80 Absatz 5 VwGO 4 Personen mit ungeklärter Identität nach § 60b Abs. 1 AufenthG 434 Jahr Zahl unerlaubt Eingereister 2013 1.286 2014 2.957 2015 3.957 2016 2.126 2017 1.841 2018 3.560 2019 2.201 2020 1.071 2021 1.717 20 35. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2021 Ausbildungsduldung nach § 60c AufenthG 189 Beschäftigungsduldung nach § 60d AufenthG 44 Gesamt 5.441 5.2.4 Projekt „Bleiberechtsinitiative“ Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 06.05.2021 beschlossen, das bisherige Projekt "Bleiberechtsperspektiven für langjährig geduldete Menschen in Köln" als dauerhaftes Programm "Bleibeperspektiven in Köln" fortzusetzen. In Zusammenarbeit mit den fünf beteiligten Trägern aus der unabhängigen Flüchtlingsberatung (Rom e.V., Caritas, Diakonie, Flüchtlingsrat und Agisra) wurde das Projekt in den Bereichen Erweiterung des Personenkreises, Definition der Erfolgskriterien, Anhebung der Betreuungskapazitäten und Festlegung eines Betreuungsschlüssels für geförderte freie Träger weiterentwickelt. Das Programm richtet sich weiterhin auf die Zielgruppe der Menschen aus, die zu sogenannten Langzeitgeduldeten gezählt werden. Außerdem dient das erweiterte Programm der Integrationsförderung jener geduldeten Menschen in Köln, bei welchen eine Rückführung längerfristig, unverschuldet unmöglich ist, unabhängig von der bisherigen Voraufenthaltsdauer im Bundesgebiet. Ziel ist es, bei Personen, bei denen mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass sie zu langzeitgeduldeten Personen werden, frühzeitig mit unterstützenden Maßnahmen zur Integration zu beginnen. Die Umsetzung des neugefassten Programmes erfolgt seit dem 01.06.2021 mit der Aufnahme von zusätzlichen 720 Personen. Zum Stichtag 31.12.2021 werden insgesamt 1.738 Personen im Programm betreut. Für 87 am Programm teilnehmende Personen konnte in 2021 ein Bleiberecht erteilt werden, womit sich die Zahl der erteilten Aufenthaltstitel seit Start des Projektes auf insgesamt 287 erhöht. Aktuell befinden sich rund 600 Personen in intensiver Perspektivberatung und Unterstützung entweder bei den eigens für das Projekt eingestellten Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern des Ausländeramtes oder bei einem der kooperierenden Träger. 5.3 Kinder- und Jugend Gemäß Kinder- und Jugendhilfegesetz SGB VIII ist das Amt für Kinder, Jugend und Familie verpflichtet, jeden unbegleiteten minderjährigen Ausländer, der um Hilfe bittet, vorläufig in Obhut zu nehmen und darüber hinaus den geflüchteten Familien und ihren Kindern die vorhandene örtliche Jugendhilfeinfrastruktur zu eröffnen. Auf Anregung des Integrationsrates wird hier auf das entsprechende Berichtswesen des Amtes für Kinder, Jugend und Familie zu unbegleiteten minderjährigen Ausländern verwiesen. 5.4 Wohnungssituation Ein bedeutsamer Aspekt auf dem Weg zur Integration in die Gesellschaft, ist der Umzug in eine „normale“ Wohnung. Deshalb ist es wichtig, nicht nur Wohnraum zu schaffen, sondern Geflüchtete auch auf diesem so grundlegenden Schritt zu begleiten. 5.4.1 Auszugsmanagement Seit Oktober 2011 besteht das von der Stadt Köln finanzierte Projekt „Auszugsmanagement“, welches Geflüchtete in eigenen Wohnraum vermittelt. Das Amt für Wohnungswesen hat die Träger Caritasverband, Deutsches Rotes Kreuz und den Kölner Flüchtlingsrat mit der Durchführung beauftragt. Mit Ratsbeschluss vom 14.11.2017 ist das Auszugsmanagement als unbefristete Aufgabe übernommen worden. Im Zuge dessen wurde eine unbefristete Vollzeitstelle je Träger zugesichert. Die weiteren vier Stellen wurden auf zwei Jahre befristet. 21 35. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2021 Wie bereits im Jahr 2019, wurde auch 2021 eine Evaluation der befristeten vier Stellen seitens des Amtes für Wohnungswesen durchgeführt. Das Ergebnis des monatlichen Controllings diverser Daten (zum Beispiel Anzahl der vermittelten Wohnungen, Anzahl Beratungsgespräche, Zahl aktiver Akquise, Maßnahmen Öffentlichkeitsarbeit und vieles mehr) führte dazu, dass die Verlängerung der Finanzierung der vier befristeten Stellen bei den Trägern für zwei weitere Jahre bis zum 31.12.2023 vom Rat beschlossen wurde. Zwei städtische Mitarbeiterinnen sind als Koordinatorinnen tätig. Ihre Aufgaben umfassen unter anderem die enge Zusammenarbeit mit den städtischen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern im Bereich der untergebrachten Geflüchteten und den Trägern des Auszugmanagements, die Kooperation mit anderen städtischen Dienststellen sowie dem Jobcenter Köln. Sie sind die Ansprechpartnerinnen gegenüber der Bürgerschaft und den ehrenamtlichen Akteurinnen und Akteuren. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Arbeit ist der regelmäßige Austausch mit der GAG Immobilien AG. Diese stellte 2021 insgesamt 45 Wohnungen für geflüchtete Menschen zur Verfügung und ist somit ein wichtiger Partner des Projekts. Der Ausbau weiterer Kooperationen mit anderen Wohnungsbaugesellschaften wird angestrebt. Darüber hinaus wird durch Bauherren wie etwa die GAG Immobilien AG alternativ auch für Geflüchtete ohne Wohnberechtigungsschein Wohnraum geschaffen. Die ersten dieser Wohnungen wurden im November 2018 fertiggestellt. Das Projekt läuft im Jahr 2022 aus. Fallzahlen Auszugsmanagement: Jahr Personenanzahl Anzahl Wohnungen 2018 426 144 2019 371 132 2020 407 130 2021 334 110 Angesichts des stark angespannten Wohnungsmarktes in Köln ist das Auszugsmanagement nach wie vor ein sehr erfolgreiches Projekt, um Geflüchteten eine eigene Wohnung als wesentlichen Schritt zur Integration zu verschaffen. Workshops und Infoveranstaltungen Das Auszugsmanagement bietet seit 2018 Workshops für Geflüchtete zur Wohnungssuche in unterschiedlichen Formaten an. Aufgrund der Corona-Pandemie konnten im Jahr 2021 in städtischen Unterkünften keine Workshops durchgeführt werden. Jedoch konnten in anderen Bildungseinrichtungen bei zwei Veranstaltungen insgesamt 15 Teilnehmer und Teilnehmerinnen geschult werden. Ehrenamtlich engagierte Akteure Die Erfahrung hat gezeigt, dass ehrenamtlich Engagierte aufgrund ihrer guten Vernetzung in den Stadtteilen eine wesentliche Hilfe für Geflüchtete darstellen können, um Zugang zum Kölner Wohnungsmarkt zu bekommen. Daher wurde das Auszugsmanagement zum 1. September 2019 in einem Pilotprojekt konzeptionell auf eine erweiterte Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit ausgedehnt. Seitdem stehen die Auszugsmanagerinnen und Auszugsmanager der freien Träger mit ihrer Erfahrung den sogenannten Tandems (Geflüchtete in ehrenamtlicher Begleitung) bei der Erledigung der nötigen Formalitäten zur Seite, die im Rahmen einer Bewerbung um eine Mietwohnung und nach Begründung eines Mietverhältnisses erforderlich sind. Die Nachbetreuung des Auszugsmanagements wurde ebenso ausführlich genutzt. Vermieterinnen und Vermieter begrüßten die Möglichkeit, im Auszugsmanagement Ansprechpersonen auch nach Abschluss des Mietvertrages für noch offene Fragestellungen zu finden und ehrenamtliche Unterstützer und Unterstützerinnen konnten durch das Auszugsmanagement entlastet werden. 22 35. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2021 Das Pilotprojekt Ehrenamt, mit dem die Stadt Köln gemeinsam mit den Trägern ihre Wertschätzung für den Beitrag der ehrenamtlichen Arbeit zum Ausdruck bringt, konnte somit im Jahr 2021 erfolgreich fortgesetzt werden. 5.5 Arbeitssituation Auch im Bereich der Arbeitsverwaltung war das Jahr 2021 in vielerlei Hinsicht von der Corona-Pandemie geprägt. Die Möglichkeit zur vereinfachten Antragstellung auf Leistungen nach dem SGB II wurde durch den Gesetzgeber über das Jahr verlängert. Während die telefonische Rücksprache zum Schutz der Kundinnen und Kunden sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin die Norm darstellte, konnten auch 2021 Beratungsgespräche in den bereits dafür eingerichteten Beratungsbüros stattfinden. Neben der Erhöhung der Erreichbarkeit durch eigene Hotlines der verschiedenen Geschäftsbereiche des Jobcenters Köln wurde auch das digitale Angebot, „eServices“, ausgebaut: Der Postfachservice der Bundesagentur für Arbeit ermöglicht Kundinnen und Kunden von Jobcenter und Agentur für Arbeit, Anfragen und Dokumente verschlüsselt einzureichen und ebenso datenschutzkonform Antwort zu erhalten. Über die Website des Jobcenters können inzwischen zu diversen Anliegen telefonische Beratungstermine gebucht werden. Durch die Nutzung der Dolmetscherhotline, die der Agentur und dem Jobcenter zur Verfügung steht, können Anliegen trotz vorhandener Sprachbarriere gelöst werden. Das Jobcenter Köln nutzt weiterhin alle arbeitsmarktpolitischen Instrumente, um Menschen mit Migrationshintergrund ihrer individuellen Bedarfe entsprechend zu fördern. Das Netzwerk CHANCE+, dessen Koordination im Jobcenter Köln angesiedelt ist, bietet Geflüchteten ebenfalls weiterhin intensive Betreuung an. Für die Beratung zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse arbeitet das Jobcenter mit dem IQ Netzwerk NRW zusammen. Im Januar 2022 waren im Jobcenter Köln 7.143 Menschen im Migrationskontext arbeitsuchend gemeldet; sie stellten damit 11,1% aller arbeitsuchend gemeldeten Personen. In absoluten Zahlen bedeutet dies einen Rückgang um 158 Personen im Vergleich zum Januar 2021. Unter den Arbeitsuchenden waren 4.210 Menschen im Migrationskontext arbeitslos gemeldet (10,6% aller arbeitslos gemeldeten Personen) und damit 45 Personen weniger als im Vorjahresmonat. Von Januar bis einschließlich Oktober 2021 konnten 2.186 erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Migrationshintergrund in den Arbeitsmarkt integriert werden, davon 323 in Ausbildung. Rechtskreisübergreifend (Agentur und Jobcenter) waren im Januar 2022 in Köln 7.941 Menschen im Migrationskontext arbeitsuchend gemeldet – das sind 507 Personen oder 6% weniger als im Januar 2021. Unter den Arbeitsuchenden waren 4.667 Menschen arbeitslos gemeldet, 286 Personen also 5,8% weniger als im Vorjahr. Bezogen auf die Arbeitsuchenden waren die drei häufigsten Herkunftsländer Syrien, mit (2.411 Personen, Irak mit 2.136 Personen und Iran mit 795 Personen. Die größte Altersgruppe stellen die 25- bis 34-Jährigen mit 34,7%, gefolgt von den 35- bis 44-Jährigen mit 30,6%. Den größten Rückgang gibt es bei den unter 25-Jährigen mit 10,3% zu verzeichnen: Diese hatten im Vorjahr noch knapp ein Viertel aller arbeitsuchenden Menschen mit Migrationshintergrund gestellt. 25,7% der Betroffenen verfügten im Januar 2022 über einen Schulabschluss auf dem Niveau Abitur oder (Fach-)Hochschulreife, 13,5% über einen Hauptschulabschluss und 6,8% über die mittlere Reife. 32,2% verfügten nicht über einen Hauptschulabschluss. Bei diesen Angaben ist allerdings zu beachten, dass zu etwa einem Fünftel der Betroffenen keine Angaben zum Schulabschluss vorlagen. Mit Blick auf das Anforderungsniveau des Zielberufs wurden 79,2% der Gesamtgruppe als Helferin oder Helfer geführt und 18,6% als Fachkraft, Spezialistin oder Spezialist oder Expertin oder Experte. 23 35. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2021 Ab September 2021wurden auch durch ehemalige afghanische Ortskräfte Anträge auf Leistungen nach dem SGB II gestellt. In Köln wurden die Neuanträge von 45 Bedarfsgemeinschaften (148 Personen) systemintern entsprechend gekennzeichnet. Von diesen wurden in 39 Fällen Leistungen bewilligt, drei befanden sich in Bearbeitung. Bei weiteren drei erfolgte eine Ablehnung oder die Zuständigkeit des Jobcenter Köln war nicht gegeben. Das Jobcenter Köln bemüht sich um die schnellstmögliche Anbindung der Ortskräfte und ihrer Familien an geeignete Förderangebote. Neben der ohnehin bestehenden Zusammenarbeit mit dem IQ Netzwerk beim Thema Anerkennungsberatung stellt der Träger zusätzlich eine eigene Hotline für diesen Kundenkreis zur Verfügung. Mitte Oktober 2021 nahmen 720 Kundinnen und Kunden des Jobcenters an Integrationskursen des BAMF teil; weitere 713 besuchten zu diesem Zeitpunkt Kurse der berufsbezogenen Deutschförderung. Während das erste Halbjahr noch von den Folgen pandemiebedingter Kursunterbrechungen geprägt war, wurde die Kursdurchführung in Präsenz im zweiten Halbjahr wieder zur Norm. Digitale Kursformate wurden jedoch weiterhin angeboten. 5.5.1 Berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFö) Die Berufssprachkurse (Deufö) richten sich an alle Menschen mit Migrationshintergrund, die: beschäftigt sind, in der Ausbildung sind oder eine Ausbildungsstelle suchen oder sich in einer ausbildungsvorbereitenden Maßnahme nach § 130 Abs. 1 Satz 2 SGB III befinden, ein bestimmtes Sprachniveau zur Berufsanerkennung oder für den Zugang zum Beruf benötigen, arbeitsuchend gemeldet sind und / oder Arbeitslosengeld bekommen, SGB-II- Leistungsbezieherinnen oder Leistungsbezieher sind. Voraussetzung für die Anmeldung zum Berufssprachkurs ist die vorher vollständig abgeschossene Teilnahme am Integrationskurs (für Kurse mit dem Zielniveau A2, B1, B2, C1, C2) oder der Nachweis der bereits vorhandenen Sprachkenntnisse auf dem Mindestniveau B1 (für Kurse mit dem Zielniveau B2, C1, C2). Es gilt folgende Regelung: Personen mit Aufenthaltserlaubnis sowie mit guter Bleibeperspektive aus den Herkunftsländern Eritrea, Somalia, Syrien und Afghanistan haben Zugang zu den Kursen. Geduldete und Personen ohne gute Bleibeperspektive können teilnehmen: wenn sie eine Duldung gemäß § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG, aufgrund dringender humanitärer oder persönlicher Gründe oder wegen erheblichen öffentlichen Interesses oder nach § 60c AufenthG, zum Zwecke der Ausbildung besitzen oder diese Duldung mindestens 6 Monate erteilt wurde und bei vorhandener Arbeitsmarktnähe. Personen ohne gute Bleibeperspektive können teilnehmen: wenn die Einreise vor dem 01.08.2019 erfolgt ist, nach 3 Monaten eine Aufenthaltsgestattung erteilt wurde und bei vorhandener Arbeitsmarktnähe. Personen, die aus einem sicheren Herkunftsland kommen, sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Für Zugewanderte, die sich im Anerkennungsverfahren ihrer im Herkunftsland abgeschlossenen Berufsausbildung befinden, die eine berufliche Ausbildung absolvieren oder die bereits beschäftigt sind, bietet die VHS Köln Spezialmodule in den Bereichen Einzelhandel, nichtakademische Gesundheitsberufe und Gewerbe / Technik an. Diese dienen neben dem Erwerb aufbauender Sprachkenntnisse, dem Erwerb der berufsfeldspezifischen Fachsprache. 24 35. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2021 Auch in den berufsbezogenen Deutschkursen werden individuelle Sprachberatung, gezielte Bedarfsanalyse und eine Einstufungstestung dem Kursbesuch vorgeschaltet. Ergänzend wird eine sozialpädagogische Begleitung in Form einer Verweisberatung angeboten. In Kooperation mit dem Prüfungsanbieter telc werden auf den jeweiligen Zielsprachniveaus im Anschluss an die Sprachkurse international anerkannte Sprachprüfungen abgelegt. Diese Sprachnachweise sind ein wichtiger Baustein für die berufliche Integration in Ausbildung, Berufstätigkeit und weiterführende, schulische Ausbildungen. Entsprechende Spezialmodule enden mit einer berufsbezogenen telc Prüfung oder mit einer VHS Köln-internen Abschlussprüfung. 2021 führte die VHS 19 DeuFö-Kurse durch, davon 12 Basiskurse B2, 3 Basiskurse C1 und 3 Spezialkurse B1, sowie einen Spezialkurs für Gesundheitsfachberufe mit insgesamt 309 Teilnehmenden. 5.6 Einkommens- und Vermögenssituation Über das Auszugsmanagement des Amtes für Wohnungswesen sollen vorrangig Geflüchtete, die bereits über eigenes Einkommen verfügen, schnellstmöglich in privatrechtliche oder öffentlich geförderte Wohnungen vermittelt werden. Die Anmietung einer eigenen Wohnung trägt maßgeblich zu einer gelungenen Integration bei. Für untergebrachte Geflüchtete, die in vollem Umfang frei von öffentlichen Leistungen sind und somit aus eigenem Einkommen ihre Nutzungsgebühren bezahlen können, gilt bis zu einem Umzug in eine selbst angemietete Wohnung auf dem freien Wohnungsmarkt die Härtefallregelung. Damit wird gewährleistet, dass die kostendeckende Nutzungsgebühr bei Erwerbseinkommen nicht wieder zum ergänzenden Bezug von Sozialleistungen führt. Diese besondere Regelung fördert damit das selbstständige und eigenverantwortliche Leben von berufstätigen Geflüchteten. Die betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner erhalten einen Nutzungsgebührenbescheid in Höhe der bis zum 31.01.2018 geltenden Gebühr rückwirkend zum 01.02.2018 (Gültigkeitsbeginn der Satzung) beziehungsweise ab dem nächsten Ersten des Monats nach der Antragstellung. Voraussetzung für die Härtefallregelung ist ein Nachweis der Erwerbstätigkeit durch Vorlage von Lohn- oder Gehaltsabrechnungen. Diese Nachweise sind alle sechs Monate vorzulegen. Mit Stichtag 31.12.2021 wurden 1.206 Anträge auf Härtefallregelung gestellt. Diese teilen sich wie folgt auf: genehmigt 900 aufgrund zu geringen Einkommens abgelehnt 111 wegen fehlender Einkommensnachweise in Bearbeitung 15 Bescheide (Genehmigungen) aufgehoben (z.B. wegen Kündigung des Arbeitsverhältnisses) 147 zurückgezogen 2 Antrag gegenstandslos (Auszug vor dem 01.02.2018) 22 Antrag zur Genehmigung, Senkung beziehungsweise Bescheiderstellung 9 Antrag noch in Prüfung aufgrund Unklarheit beziehungsweise Klärung mit Dritten 0 gesamt 1.206 5.7 Bildungssituation Die Beschulung von Kindern und Jugendlichen, die ohne oder nur mit geringen Deutschkenntnissen nach Deutschland kommen und zum Teil nicht oder nur in der Herkunftssprache alphabetisiert sind, stellt für die Primar- und weiterführenden Schulen sowie für die Berufskollegs eine besondere Herausforderung dar. Grundsätzlich unterliegen alle Kinder und Jugendlichen mit Wohnsitz in Köln zwischen sechs und 18 Jahren der allgemeinen Schulpflicht, unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem rechtlichen 25 35. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2021 Aufenthaltsstatus. Für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren gilt die Berufsschulpflicht im Rahmen einer Ausbildung. 5.7.2 Bildungsprojekte Folgende Projekte zum Beispiel der Kölner Freiwilligenagentur, des Kölner Flüchtlingsrates, des Kommunalen Integrationszentrums, vielfach gemeinsam mit Kooperationspartnern, sowie der VHS Köln konnten mittlerweile etabliert und teilweise verstetigt werden: Denn wer lesen kann ist stärker...! LESEMENTOR Köln LESEMENTOR Köln engagiert sich seit 2010 für die gezielte Einzelförderung von Kindern und Jugendlichen, die Schwierigkeiten mit dem Sprach- und Textverständnis haben. Besonders wirkungsvoll ist das Konzept der langfristigen, individuellen 1:1 Lesepartnerschaft zwischen Mentorin oder Mentor und Lesekind. Seit 12 Jahren bringt LESEMENTOR Köln engagierte Bürger*innen mit Kindern und Jugendlichen zusammen – im Stadtgebiet von Köln und verstärkt auch in den dezentralen Sozialräumen. So konnten beispielsweise durch eine Kooperation mit der GAG Immobilien AG neue Qualifizierungs- und Vertiefungsangebote für die Ehrenamtlichen geschaffen werden. Derzeit begleiten über 500 aktive Lesementor*innen 720 Kinder und Jugendliche an 118 Kölner Schulen aller Schulformen in allen Stadtbezirken. Die VHS Köln bildet die Ehrenamtlichen aus, die die Schüler*innen beim Lesen lernen unterstützen, und bereitet sie mit einer eigens entwickelten „Lesementor- Mappe“ gezielt auf die Arbeit mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen vor. In der Qualifizierung an der VHS Köln erhalten die Teilnehmenden u.a. grundlegende Informationen zum Lesen lernen, zur Lesemotivation und zur Gestaltung der ersten Mentorenstunde mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen. Sie trainieren ihre interkulturellen Kompetenzen und bekommen Tipps für die Praxis. Durch regelmäßige, kostenfreie Vertiefungsangebote zu Themen wie „Interkulturelles Lernen“, „Leichte Sprache“ oder „Faktoren des Leseverstehens“ werden die Ehrenamtlichen nachhaltig in ihrem Engagement begleitet und unterstützt. Die Initiative LESEMENTOR Köln ist eine Kooperation der Lernenden Region, Netzwerk Köln e. V., dem Amt für Weiterbildung/VHS Köln, der Sparkasse Köln (SK) Stiftung Kultur und des Büros für Bürgerengagement der Arbeiterwohlfahrt (AWO). https://www.youtube.com/watch?v=v-MHdaSgDC4 talentCAMPus In Kooperation mit der Lernenden Region und dem Kommunalen Integrationszentrum hat die VHS Köln den talentCAMPus in den ersten beiden Wochen der Sommerferien 2021 wieder durchgeführt. Auszubildende der Stadt Köln wurden freigestellt und haben das Projekt engagiert unterstützt. Der talentCAMPus hat sich 2021 wieder an Kinder und Jugendliche aus verschiedenen Herkunftsländern im Alter von 10 – 14 Jahren gewandt. Dazu gehörten auch Kinder und Jugendliche, die nach wie vor in Unterkünften für Geflüchtete untergebracht sind und die noch keiner Schule zugewiesen wurden. Auch wenn die Zahlen, der in den Unterkünften lebenden zurückging, konnte durch eine aktive Ansprache von Schulen, erneut die Zielgruppe gut erreicht werden. Ziel war es, Kinder und Jugendliche unabhängig von ihren Herkunftsländern zusammenzuführen, sie an Empowerment – Programmen teilhaben zu lassen und auch im Hinblick auf die deutsche Sprache zu fördern. 2021 konnte, pandemiebedingt, etwas weniger als die sonst übliche Zahl der Teilnehmenden angemeldet werden. Etwa 140 Kinder und Jugendliche nahmen in 2021 teil, davon die Mehrheit aus Syrien, Irak und Afghanistan, insgesamt aber wieder aus über 30 Nationen. 26 35. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2021 Es wurden 18 parallel laufende Workshops durchgeführt, mit einer jeweils kleinen Zahl an Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Die Workshops fanden an der Trude-Herr Gesamtschule in Köln Mülheim statt, darunter Feuerschlucken, Nähen, Rappen, Parcour laufen, Tanzen, Keramik, Kreativwerkstatt mit Knotenkunde und Makramee, Visualisierung, Die Kunst des Konflikts und viele weitere Kurse. Eine Abschlusspräsentation konnte wegen der Pandemie nicht stattfinden, stattdessen gibt dieser Film einen ausführlichen Einblick in den Talencampus: https://www.youtube.com/watch?v=QL_L3eL83Os&list=PLZ_hdD8rNWVdvHP8taVQf50olD3 wzCU7W „Engagier dich! – Freiwillige für ein solidarisches Köln gesucht“ Online Ehrenamtsbörse am 20. April 2021 Im Bereich der gesellschaftspolitischen Bildung findet seit einigen Jahren eine bewährte Ehrenamtsbörse im FORUM VHS statt. Trotz erstmaligem Online-Angebot war der Zulauf sehr gut. Gemeinsam mit dem prominenten Schirmherrn Neven Subotic konnten sich Willkommens-Initiativen in Köln mit ihrem Engagement interessierten Menschen aus der Stadtgesellschaft vorstellen und auch neue Mitstreiterinnen und Mitstreiter gewinnen, die sowohl „alteingesessene“ als auch „neue“ Kölnerinnen und Kölner sind. Diese Kooperation findet statt mit der Kölner Freiwilligen Agentur, der VHS Köln, der AG 9plus und wird unter anderem unterstützt durch KOMM-AN-NRW-Mittel. „FutureMusicKids 2021“ Kinder- und Jugendplan-Maßnahmen Politische Jugendbildung für je 2 Ferienwochen im August und im Oktober 2021 Die FutureMusicKids sind seit 2017 ein Projekt für und mit Jugendlichen, das mittlerweile eine Marke geworden ist. Eine Mischung aus jungen Menschen, die bereits mehrmals dabei gewesen sind, und neuen Jugendlichen unterschiedlichster Hintergründe, schreiben unter professioneller Anleitung ihre eigenen Rap-Songs in aller Diversität: über ihre Leben, über Flucht, Freundschaft, Liebe, Klima, Solidarität in der Gesellschaft… und Köln. Im August fand, finanziert über Bundesmittel, ein Aufnahmeprojekt vieler früherer Songs statt, in den Herbstferien wurden neue Songs mit neuen Teilnehmerinnen und Teilnehmern geschrieben und performt. „pain pride pose – about queerness, discrimination & empowerment“ Ausstellung vom 27. August bis 15. November 2021 im VHS-Studienhaus Diese Ausstellung zeigte sehr eindrucksvoll Werke der schwarzen Fotografin Nora Hase, die sie in Zusammenarbeit mit 13 queeren und zu großen Teilen geflüchteten Menschen aus 12 Ländern künstlerisch festgehalten hat und damit deren herausfordernde Lebensgeschichten mit erzählt hat. Aufgrund der großen Resonanz in pandemie-Zeiten wurde die Ausstellung fast um einen Monat verlängert. Das VHS- Studienhaus war der ideale Ort für die Ausstellung, da sich dort täglich Menschen unterschiedlichster Hintergründe und Interessen aufhalten, u.a. geflüchtete Menschen aus Integrationskursen. Die Ausstellung wurde maßgeblich erstellt von rubicon e.V. und durch die Stadt Köln unterstützt. „Afghanistan – eine humanitäre und politische Katastrophe“ Aktuelle Online Veranstaltung am 07. September 2021 Mitte August 2021 wurde Kabul als Hauptstadt Afghanistans von den Truppen der Taliban eingenommen. Ein Ereignis, das als absoluter und tragischer Tiefpunkt in der neueren Geschichte Afghanistans gesehen wird. VHS Köln und Rosa Luxemburg Stiftung NRW boten der Öffentlichkeit online eine Analyse der verheerenden 27 35. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2021 aktuellen humanitären und politischen Situation an durch kundige Personen, die als Journalistinnen und Journalisten, Politikerinnen und Politiker und Vertreterinnen und Vertretern von Nichtregierungsorganistationen vor Ort arbeiten. Das Thema Flucht war hier besonders aufgrund der aktuellen Lage sehr aktuell. https://www.youtube.com/watch?v=P9kGpHo8WXY Kölner Menschenrechtsforum „Rassismus und Flucht – ein verdrängtes Thema“ Online Veranstaltung zum internationalen Tag der Menschenrechte am 10.12.2021 Das Kölner Menschenrechtsforum fand das siebte Mal in Folge in bewährter Kooperation durch VHS Köln, Amnesty International Köln und AWO Bezirksverband Mittelrhein statt, unterstützt durch die StadtRevue. In diesem Jahr wurde genauer auf Fluchtursachen und Rassismus, der Menschen während der Flucht und auch nach ihrer Ankunft in Deutschland eingegangen. Interviewt wurde ein in Köln lebender Geflüchteter, der 2016 aus Syrien geflohen ist. Er berichtete von seiner Flucht und seinem eigenen heutigen Engagement. Desweiteren eine Journalistin, ein Mitglied der Initiative Schwarzer Menschen in Deutschland, eine Kölner Engagierte in der Menschenrechts- und Geflüchtetenarbeit sowie ein Seenotretter. Diese sehr eindrückliche Veranstaltung wurde aufgezeichnet und ist der Allgemeinheit online offen zur Verfügung gestellt. „Menschenrechte in der EU“ und „Eine globale Perspektive auf lokale Menschenrechtsverantwortung“ Das Thema Menschenrechtsstadt Köln wurde in zwei Online-Seminaren im November und Dezember 2021 auf Englisch ins Programm der politischen Bildung aufgenommen: Wie können Kommunen aktiv daran arbeiten, auf lokaler Ebene Verantwortung für die Umsetzung und Wahrung von Menschenrechten zu übernehmen? Ein Thema, das Köln bewegt, mit besonderem Blick auf die Rechte von geflüchteten Menschen in der Kommune und die Möglichkeiten, bedrohten Menschen Schutz zu bieten. Kulturrucksack NRW In Zusammenarbeit mit dem Land NRW fördert die Stadt Köln Projekte für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 14 Jahren, um ihnen Zugangswege zu Kunst und Kultur zu ermöglichen. Von daher sind Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung immer willkommen. Einzelne Projekte werden hier kurz vorgestellt: o Kinder und Jugendliche aus der Unterkunft „Am Lindweilerweg“ nahmen im Spätsommer 2021 an dem Musikprojekt „Let's rap! – Musikvideo“ des jfc Medienzentrums e.V. teil. Zusammen mit anderen Kindern und Jugendlichen schrieben sie einen eigenen Rap-Song und drehten zu diesem ein Musikvideo. Das Projekt fand in Kooperation mit der Kölner Selbsthilfe e.V. in Köln-Longerich statt. o Das gleiche Projekt wurde im August 2021 vom jfc Medienzentrum e.V. in der AWO Jugendeinrichtung Waldbadviertel angeboten. Auch hier nahmen Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung an dem Projekt teil. o Im Rahmen des Projektes „Kulturbewegung – Bewegungskultur“, das die ZIRKUSfabrik Kulturarena im Juli 2021 in Kooperation mit dem Pavillon e.V. durchgeführt hat, haben sich Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung in verschiedenen Disziplinen (Tanz, Theater, Luftartistik, Eistanz und Parcours) ausprobiert. 28 35. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2021 o Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung konnten darüber hinaus durch das Audioprojekt „Phantastische Hörgeschichten im Westend - Audioprojekt für Kinder und Jugendliche“ erreicht werden, das im Juli 2021 im Café Bickolo stattfand. Im Rahmen der Projektdurchführung entwickelten die Projektteilnehmerinnen und –teilnehmer Phantasiewesen, die zum Projektabschluss in einem Phantasieparcours mit Hörstationen präsentiert worden sind. 5.7.3 Deutsch als Fremdsprache und Integrationskurse bei der VHS Köln Die VHS Köln ist nicht zuletzt dank ihres vielfältigen Weiterbildungsangebots eine kompetente und wichtige Akteurin im Prozess der gesellschaftlichen Integration. Ihr Handeln zielt stets auch auf die Förderung und Weiterentwicklung aller Kölner Einwohnerinnen und Einwohner ab. Mit einem speziell ausgearbeiteten Programm fördert die VHS Köln den Spracherwerb, Kommunikation und Verständigung sowie darüber hinaus die Bereitschaft und Fähigkeit zur Integration und Teilhabe an unserer Gesellschaft. Diese Angebote werden von Migrantinnen und Migranten seit vielen Jahren hervorragend angenommen. Die VHS Köln bietet im Bereich Deutsch als Zweitsprache und Fremdsprache ein breites und sehr differenziertes Kursangebot, von Alphabetisierungskursen bis zu Kursen der Stufe C2 (annähernd muttersprachliches Niveau) und Sprachprüfungen in allen Niveaustufen an. Das Leistungsspektrum der VHS Köln im Bereich Sprachen umfasst folgende Angebote: individuelle Sprachberatung Alphabetisierungskurse Kurse in Deutsch als Fremdsprache auf allen Niveaustufen des Europäischen Referenzrahmens (A1 ‐ C2) allgemeine Integrationskurse und Integrationskurse mit Alphabetisierung, die vom BAMF gefördert werden Sprachprüfungen in allen Niveaustufen (A1, A2-B1, B1, B2, C1, C2) Wegen des pandemiebedingten Lockdowns wurden von Januar bis Juni 2021 keine Kurse in Präsenz durchgeführt. Trotzdem fanden insgesamt in diesem Jahr 538 Deutschkurse, Kursmodule und Prüfungen statt. Es wurden 306 Kurse bzw. Kursmodule online angeboten, von denen rund 70 % ursprünglich als Präsenz-Veranstaltungen vorgesehen waren, pandemiebedingt jedoch in Online-Form durchgeführt wurden. Die Präsenzkurse konnten ab Juni 2021 wieder aufgenommen werden. An der VHS Köln werden monatlich Einbürgerungstests durchgeführt. 2021 fanden, mit einer sechsmonatigen Pause wegen des Lockdowns, 72 Einbürgerungstests mit insgesamt 1.012 Kandidatinnen und Kandidaten statt. Weitere spezielle Angebote, die sich teilweise an bestimmte Zielgruppen wenden, ergänzen das Programm (z.B. Phonetik, Grammatik, Kommunikation, Schriftverkehr). Auf allen Sprachniveaustufen können an der VHS Köln international anerkannte Sprachprüfungen abgelegt werden. Diese Sprachnachweise sind ein wichtiger Baustein für die Integration: unter anderem für Ausbildung, Studium und Anerkennung von Berufsabschlüssen. Die Prüfungen werden in Kooperation mit den Prüfungsanbietern telc gGmbH und dem Goethe-Institut durchgeführt. Es besteht die Möglichkeit, sich in speziellen Kursen auf die Prüfungen vorzubereiten. Der I. Quartalsbericht 2022 zur Situation Geflüchteter in Köln mit Stichtag 31.03.2022 wird vom Amt für Wohnungswesen zum Ende des II. Quartals 2022 erstellt.
Anlage 1 Internetversorgung
4358 Zeichen
Adresse PLZ Stadtteil Sachstand Prognose Fertigstellung Bemerkungen Am Springborn 51063 Höhenhaus Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft Ankerstraße 50676 Altstadt/Süd Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft Auweilerstraße 50765 Esch/Auweiler Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft Blaubach 50676 Altstadt/Süd Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft Boltensternstraße 50735 Altstadt/Süd Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft Bonner Straße 50968 Marienburg Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft inklusive Betrieb zusätzlicher Access-Point zur Optimierung Dellbrücker Mauspfad 51069 Dellbrück Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft Dürener Straße 50935 Lindenthal Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft Erbacher Weg 50767 Lindweiler Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft Grafenmühlenweg 51069 Dellbrück Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft Grafenmühlenweg (2. Haus) 51069 Dellbrück Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft Heinrich-Rohlmann-Straße 50829 Ossendorf Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft Herkulesstraße 50823 Neuehrenfeld Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft kommunale Erstaufnahme Kalscheuer Weg 50969 Zollstock Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft Koblenzer Straße 50968 Bayenthal Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft gegebenenfalls weitere Access-Point nach Praxistest Lindweiler Weg 50739 Longerich Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft Lindweiler Weg (2 Haus) 50739 Longerich Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft Loorweg 51143 Zündorf Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft Merlinweg (mehrere Häuser) 50997 Rondorf Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft Pastor-Wolff-Straße 50735 Niehl Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft Posadowskystraße 51061 Höhenhaus Objekt ist fertig, Nach Reparatur defekter Telefonleitungen ist Selbstversorgung mit Internet in den Häusern möglich Rather Kirchweg 51109 Brück Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft Schlagbaumsweg 51067 Holweide Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft Severinswall 50678 Altstadt/Süd Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft Sinnersdorferstraße 50769 Roggendorf/ThenhovenObjekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft Urbacher Weg 51149 Porz Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft Von-Bodelschwingh-Straße 51061 Höhenhaus Objekt ist fertig Nach Reparatur defekter Telefonleitungen ist Selbstversorgung mit Internet in den Häusern möglich Xantener Straße 50733 Nippes Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft 562-Stab Adresse PLZ Stadtteil Sachstand Prognose Fertigstellung Bemerkungen Aloys-Boecker-Straße 51147 Lind Angebotseinholung und Beauftragung läuft ca. 32. KW 2022 Nachrüsten mit individueller Mutlimediaversorung der einzelnen Einheiten geplant, Kostenvoranschlag 96.074,35 € Haferkamp 51061 Stammheim Angebotseinholung und Beauftragung läuft ca. 32. KW 2022 Nachrüsten mit individueller Mutlimediaversorung der einzelnen Einheiten geplant, Kostenvoranschlag 99.960 € Josef-Broicher-Straße 51147 Urbach Angebotseinholung und Beauftragung läuft ca. 32. KW 2022 Nachrüsten mit individueller Mutlimediaversorung der einzelnen Einheiten geplant, Kostenvoranschlag 113.988 € An den Gelenkbogenhallen 50679 Deutz Projekt wird nicht umgesetzt, Kosten wegen kurzer Restnutzungsdauer unwirtschaftlich Objekt wird am 30.06.2022 leergezogen, da Mietvertrag für Grundstück endet. Rückgabe 30.11.2022. Bergisch Gladbacher Straße 51069 Dellbrück Projekt wird nicht umgesetzt, da Vermietung des Objekts an Drogenhilfe e.V. im Frühjahr 2022 Herrmann-Heinrich-Gossen-Str. 50858 Junkersdorf Projekt wird nicht umgesetzt, Kosten wegen kurzer Nutzungsdauer unwirtschaftlich Objekt wurde am 30.11.2021 leergezogen nach Kündigung des Mietvertrages über mobile Wohneinheiten Ostmerheimer Straße 51109 Merheim Projekt wird nicht umgesetzt, Kosten wegen kurzer Nutzungsdauer unwirtschaftlich evtl. Neuüberprüfung bei verlängerter Nutzung Poller Holzweg 51105 Poll Projekt wird nicht umgesetzt, Kosten sind mit über 100.000 € für ein Mehrfamilienhaus zu hoch Alternativlösungen (Internetssticks) wurden geprüft und mangels Haushaltsansatz und wg. Sozialrecht verworfen Weißdornweg 50997 Rondorf Projekt wird nicht umgesetzt, da die Kosten in keinem Verhältnis zur Nutzungszeit Objekt wurde am 31.12.2021 leergezogen. Neubebaugebiet Rondorf-Nordwest (Amelis-Projekt) Winterberger Straße 51109 Merheim Objekt wird nicht umgerüstet Das Objekt wurde am 31.12.2021 leergezogen. 562-Stab
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (58)
- Herkulesstraße 5082
- Bergisch Gladbacher Straße 5106
- Hermann-Heinrich-Gossen-Straße
- Marktstraße
- Pallenbergstraße
- Werthmannstraße
- Winterberger Straße 5110
- Bonner Straße 5096
- Buschdorfer Straße
- Ikarosstraße
- Ostlandstraße
- Ferdinandstraße
- Merkenicher Straße
- Solinger Straße
- Venloer Straße
- Boltensternstraße 10a
- Josef-Broicher-Straße 3
- Mathias-Brüggen-Straße 66
- Neusser Landstraße 2
- Geisbergstraße
- Langenbergstraße 24
- Houdainer Straße
- Brohler Straße
- Ankerstraße 5067
- Auweilerstraße 5076
- Dürener Straße 5093
- Heinrich-Rohlmann-Straße 5082
- Koblenzer Straße 5096
- Pastor-Wolff-Straße 5073
- Posadowskystraße 5106
- Von-Bodelschwingh-Straße 5106
- Xantener Straße 5073
- Aloys-Boecker-Straße 5114
- Hansaring
- Weißdornweg 5099
- Lindweilerweg
- Hardtgenbuscher Kirchweg 104
- Luzerner Weg 70a
- Haferkamp 5106
- Deutzer Weg
- Dellbrücker Mauspfad 5106
- Erbacher Weg 5076
- Grafenmühlenweg 5106
- Loorweg 5114
- Merlinweg
- Rather Kirchweg 5110
- Schlagbaumsweg 5106
- Urbacher Weg 5114
- Poller Holzweg 5110
- Am Springborn
- An den Gelenkbogenhallen
- Ostmerheimer Straße
- Gladbacher Straße
- Severinswall
- Straße 3
- Straße 6
- Blaubach
- Straße 5
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Details
- Aktenzeichen
- 2239/2022
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 08.08.2022
- Erstellt
- 13.07.2022 15:54