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2239/2022

35. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln

Mitteilung Ausschuss 08.08.2022

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Mitteilung Ausschuss

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35. Bericht zur Situation Geflüchteter

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Anlage 1 Internetversorgung

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Ansehen

Mitteilung Ausschuss

747 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/56 
 
Vorlagen-Nummer 08.08.2022 
 2239/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 18.08.2022 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.08.2022 
Gesundheitsausschuss 23.08.2022 
Jugendhilfeausschuss 30.08.2022 
Finanzausschuss 05.09.2022 
Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 16.09.2022 
Integrationsrat 20.09.2022 
 
35. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln 
 
Die Verwaltung stellt den Fachgremien und der Öffentlichkeit den IV. Quartalsbericht (Jahresbericht 
2021 Stand 31.12.2021) zur Situation Geflüchteter in Köln zur Verfügung. 
 
 
 
Anlage 
35. Bericht zur Situation Geflüchteter 
Anlage 1 Internetversorgung 
 
 
Gez. Dr. Rau

35. Bericht zur Situation Geflüchteter

75768 Zeichen

Situation Geflüchteter in Köln 
 
 
 
35. Bericht 
 
(Jahresbericht 2021) 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dezernat für Soziales, Gesundheit und 
Wohnen 
Amt für Wohnungswesen 
 
 
Stand 31.12.2021

1 
 
35. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2021 
Inhalt 
Einleitung ............................................................................................................................................... 2 
1. Zahlen und Daten ............................................................................................................................. 2 
1.1. Gesamtzahlen ..................................................................................................................... 2 
1.2. Alters- und Familienstruktur sowie Herkunft .................................................................. 3 
1.3. Verteilung der Unterbringung nach Unterkunftsart........................................................ 5 
1.4. Verteilung der Objekte je Stadtbezirk .............................................................................. 6 
2. Ressourcenmanagement ................................................................................................................ 8 
2.1. Zielvorgaben für 2021 in Bezug ....................................................................................... 8 
2.2. Sachstand IV. Quartal 2021 .............................................................................................. 8 
2.3 Reserve ............................................................................................................................... 10 
2.3.1 Unterbringung afghanischer Ortskräfte mit Familien .............................................. 11 
2.4 Internetversorgung ............................................................................................................ 12 
2.5 Finanzen ............................................................................................................................. 13 
3. Öffentlich geförderter Wohnungsbau .......................................................................................... 14 
4. Standards und Strukturmaßnahmen ........................................................................................... 14 
4.1 konzeptioneller Auftrag und Kooperation ....................................................................... 14 
4.1.1 Gewaltschutz ................................................................................................................ 15 
4.1.2. Stärkung Ehrenamt ..................................................................................................... 15 
5. Integration ........................................................................................................................................ 16 
5.1 Integrationsauftrag ............................................................................................................ 16 
5.2 Bleiberechtsperspektive ................................................................................................... 16 
5.2.1 Asylsuchende ............................................................................................................... 16 
5.2.2 Entwicklung der Anzahl unerlaubt eingereister Personen ..................................... 18 
5.2.3 Entwicklung der Anzahl geduldeter Personen......................................................... 18 
5.2.4 Projekt „Bleiberechtsinitiative“ .................................................................................... 19 
5.3 Kinder- und Jugend ........................................................................................................... 19 
5.4 Wohnungssituation ............................................................................................................ 19 
5.4.1 Auszugsmanagement.................................................................................................. 19 
5.5 Arbeitssituation .................................................................................................................. 21 
5.5.1 Berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFö)............................................... 22 
5.6 Einkommens- und Vermögenssituation ......................................................................... 23 
5.7 Bildungssituation ................................................................................................................ 23 
5.7.2 Bildungsprojekte ........................................................................................................... 24 
5.7.3 Deutsch als Fremdsprache und Integrationskurse bei der VHS Köln ................. 27

2 
 
35. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2021

3 
 
35. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2021 
Einleitung 
 
Die Stadt Köln erfüllt mit der Unterbringung und sozialen Betreuung von Geflüchteten ihren 
gesetzlichen Auftrag aus dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) sowie dem 
Ordnungsbehördengesetz NRW (OBG NRW) und stellt die Unterbringung für alle Personen 
(auch unerlaubt Eingereiste) sicher, die ihr durch die Bezirksregierung Arnsberg zugewiesen 
werden.  
Hierfür hält die Stadt selbst eine Vielzahl an Unterkünften im gesamten Stadtgebiet vor, 
beziehungsweise hat Gebäude zur Unterbringung Geflüchteter langfristig angemietet. Die 
soziale Betreuung der Geflüchteten wird durch städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 
sowie kirchliche und private soziale Träger sichergestellt und von einer großen Anzahl 
ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer unterstützt. 
Der Bericht erscheint quartalsweise und bezieht sich aktuell auf den Zeitraum bis zum 
31.12.2021. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass zu einzelnen Punkten bereits aktuellere 
Erkenntnisse vorliegen. 
1. Zahlen und Daten 
1.1. Gesamtzahlen 
In der Gesamtentwicklung ist die Zahl der untergebrachten Geflüchteten seit Jahren 
rückläufig. Im vierten Quartal 2021 stagniert die Entwicklung aufgrund unerwartet hoher 
Landeszuweisungen. 
Die Zuweisungen durch die Bezirksregierung Arnsberg erfolgen überwiegend im Rahmen 
der Familienzusammenführung und umfassen aufgrund der hohen Zuweisungsrate seit 
November 2021 durchschnittlich acht Personen pro Woche. Die hohe Zuweisungsrate ist 
dem von der Bundesregierung veranlassten Zuzug afghanischer Ortskräfte geschuldet. 
Die Zuweisungsquote lag zum Stichtag 31.12.2021 bei 108,42 %. 
Jahreswerte 2010 - 2021:

4 
 
35. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2021 
 
Monatliche Entwicklung der Gesamtzahlen seit Dezember 2020 in Kombination mit der 
monatlichen Veränderung: 
 
 
Der auffällige Rückgang im Dezember 2020 sowie zwischen Februar und April 2021 ist die 
Folge der Lockdowns in Europa, die mit einer zeitweisen Schließung von Grenzen und 
starken Kontrolle der Reisen in Europa verbunden waren sowie mit einer zeitweisen 
Aussetzung der Verteilung von Geflüchteten auf die Kommunen durch das Land NRW. Der 
auffällig hohe Zugang im August erklärt sich durch die generelle Lockerung der Reisefreiheit 
und dadurch bedingte Zuwanderung unerlaubt eingereister aus dem Westbalkan. Seit 
November werden vermehrt Personen im regulären Asylverfahren vom Land zugewiesen. 
 
1.2. Alters- und Familienstruktur sowie Herkunft 
Im Hinblick auf die unterschiedlichen Bedarfe an sozialer Infrastruktur wird jeweils zum 
30.06. und 31.12. des Jahres eine Analyse der Personenstruktur erstellt. Betrachtete 
Aspekte sind hier Alter, Familie und Herkunft.

5 
 
35. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2021 
 
 
Diese Darstellung betrachtet nicht den Personenkreis der unbegleiteten minderjährigen 
Ausländer. Diese werden nicht durch das Amt für Wohnungswesen untergebracht und 
betreut, sondern durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie. 
Die Schutzsuchenden reisen aus folgenden Herkunftsländern ein:

6 
 
35. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2021 
 *Äthiopien, Bangladesch,, China, Libanon, Libyen, Mongolei, Myanmar, sowie staatenlose beziehungsweise Menschen mit 
ungeklärter Nationalität. 
Im Vergleich zum Jahr 2020 ergeben sich nur unwesentliche Veränderungen. Es kamen 
etwas weniger Geflüchteten aus der Türkei, Syrien, Iran, Irak, Pakistan, Indien, Armenien, 
Aserbeidschan, Tadschikistan, Georgien, Kasachstan, Ukraine, Usbekistan, Belarus, 
ehemaliges Jugoslawien, Kosovo, Eritrea, Somalia, Libyen, Marokko, Tunesien, Algerien, 
den afrikanischen Ländern und der russischen Föderation. Dafür war der Anteil der 
Geflüchteten aus Afghanistan und Albanien etwas höher. 
1.3. Verteilung der Unterbringung nach Unterkunftsart 
Tatsächliche Belegung je Unterkunftsart jeweils zum Ende des Monats: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Grafische Darstellung: 
 
Stichtag 31.12.2020 31.03.2021 30.06.2021 30.09.2021 31.10.2021 30.11.2021 31.12.2021Notaufnahme 119 71 68 407 372 375 359Notunterkünfte 87 82 0 0 0 0 0Beherbergungsbetriebe 402 362 277 263 184 175 200Mobile Wohneinheiten 911 831 760 678 756 765 813Systembauten 1.442 1.411 1.374 1.367 1.390 1408 1472Wohnungen 2.370 2.247 2.266 2.230 2.227 2218 2209Wohnheime 845 785 799 703 691 688 711Summe 6.176 5.789 5.544 5.648 5.620 5.629 5.764

7 
 
35. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2021 
  
 
 
1.4. Verteilung der Objekte je Stadtbezirk 
Die Verteildichte gibt, basierend auf der tatsächlichen Belegung zum Stichtag, das Verhältnis 
von Einwohnern eines Stadtbezirks (Stand 31.12.2021) zu den in diesem Bezirk 
untergebrachten geflüchteten Menschen an. Durch Aus- und Umzüge, Verlegungen in 
andere Unterkünfte etc. sind diese Zahlen in ständiger dynamischer Entwicklung.  
Dargestellt ist die reale Belegung der Unterkünfte sowie der Anteil geflüchteter Menschen im 
Stadtbezirk zum Jahresende 2021. 
Die Veränderung der Verteildichte wird außerdem von der Entwicklung der Gesamtzahl 
Geflüchteter beeinflusst. Sinkt die Gesamtfallzahl, so sinkt die Verteildichte ebenfalls. 
Auf Grund der unter Punkt 1.1 aufgezeigten Prämissen für die Fallzahlentwicklung, der 
weiterhin in der Diskussion befindlichen Asylpolitik von Bund und Land und der kaum 
vorhersehbaren politischen Entwicklung in den Hauptherkunftsländern der geflüchteten 
Menschen ist eine seriöse Prognose nicht möglich.

8 
 
35. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2021 
 
 
Insgesamt liegt der Anteil der untergebrachten Geflüchteten im gesamten Stadtgebiet bei 
etwas mehr als 0,5% der Gesamtbevölkerung. Weil die unerlaubt eingereisten Personen 
immer zuerst in der Erstaufnahme-Einrichtung Herkulesstraße untergebracht werden ist der 
Anteil der untergebrachten Geflüchteten in Ehrenfeld im dritten und vierten Quartal deutlich 
erhöht.

9 
 
35. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2021 
2. Ressourcenmanagement 
Das Ressourcenmanagement wurde entwickelt, um einerseits der deutlichen Schwankungen 
der Anzahl geflüchteter Menschen bei der Unterbringung gerecht zu werden, andererseits 
auch um die Qualität der Unterkünfte, gerade hinsichtlich der notwendigen Privatsphäre, für 
die geflüchteten Menschen stetig zu verbessern. 
Neben der Qualität der Unterbringung steht dabei auch die mittelfristige Rückkehr zu den in 
den Kölner Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung Geflüchteter festgelegten Standards 
im Fokus. 
2.1. Zielvorgaben für 2021 in Bezug 
Die Zielsetzung für 2021 war  
 Erhöhung des Anteils der Unterbringung von Geflüchteten in abgeschlossenen 
Wohneinheiten mit eigener Sanitäreinrichtung und eigener Küche auf 85%. 
2.2. Sachstand IV. Quartal 2021 
Der Rat der Stadt Köln hat mit Beschluss vom 04.02.2021 die konkrete Vorgabe gemacht, 
die Quote der geflüchteten Menschen, die von der Stadt Köln in abgeschlossenen 
Wohneinheiten untergebracht werden, schrittweise jährlich um 5 % zu steigern. Diese neuen 
Vorgaben erfordern eine umfassende Anpassung der Ressourcenplanung für die 
Unterkünfte für Geflüchtete durch das Amt für Wohnungswesen.  
Mit Stand 31.12.2021 waren 83,75% der in städtischen Ressourcen (ohne die Notaufnahme 
Herkulesstraße und ohne Beherbergungsbetriebe) versorgten Geflüchteten in Unterkünften 
untergebracht, deren Wohneinheiten abgeschlossen sind und die sowohl über eigene 
Sanitäranlagen als auch über eigene Küchen verfügen. Trotz der kurzfristigen und 
unerwartet hohen Zuweisungen durch das Land NRW zum Ende des Jahres 2021 wurde die 
Unterbringung der kommunal untergebrachten Geflüchteten in abgeschlossenen 
Wohneinheiten von 79,96% (Stand 31.12.2020) auf 83,75% zum Ende des Jahres 2021 
gesteigert.  
 
Durch Neubau von Unterkünften und Sanierung bestehender Unterkünfte wird insgesamt 
eine verbesserte Unterbringungsqualität für Geflüchtete angestrebt, sodass insbesondere die 
überwiegende Mehrheit der untergebrachten Geflüchteten in abgeschlossenen 
Wohneinheiten versorgt werden kann. Eine Aufgabe von Wohneinheiten dieser Art ist 
dennoch manchmal notwendig, wenn sich das Objekt in einem sanierungsbedürftigen 
Zustand befindet oder die Vertragslaufzeit für die Anmietung des Objekts endet. 
Eine Erhaltung oder Steigerung der Unterbringungsqualität hängt von vielfältigen 
Einflussfaktoren ab und soll durch konkrete Maßnahmen erreicht werden, die sich wie folgt 
darstellen: 
Zur Erhaltung des Qualitätsstandards für die Unterbringung Geflüchteter ist vorgesehen, 
kostenintensive Standorte und solche mit geringen Qualitätsstandards sukzessive zu 
schließen. Dabei stehen u.a. die Standorte mit mobilen Wohneinheiten der ersten und 
zweiten Containergeneration im Fokus. Sie verfügen nur über Gemeinschaftsküchen bzw. -
sanitäreinrichtungen. Durch diese Bauweise ergeben sich u.a. besondere brandschutz-
rechtliche Aspekte, die sehr kostenintensiv sind.  
Ziel-Kennzahl zum 31.12.2021 31.03.2021 30.06.2021 30.09.2021 31.10.2021 30.11.2021 31.12.2021Veränderung  31.12.2020 zum aktuellen Monat85% 79,59% 80,82% 82,54% 83,18% 83,80% 83,75% 4%

10 
 
35. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2021 
In der Unterkunftsart „Wohnungen“ befinden sich Objekte, die zwar abgeschlossene 
Wohneinheiten bieten, deren Bausubstanz und -zustand die Betreibung als Unterkunft für 
Geflüchtete aber sehr kostenintensiv macht (marode Elektrik- und Wasserinstallation 
und/oder marode Bausubstanz). Daher müssen auch Objekte der Unterkunftsart 
„Wohnungen“ zur Schließung vorgesehen werden. 
 
Zum 31.12.2021 konnte zusätzlich an einem Standort die Unterbringung vollständig beendet 
werden. Zwei weitere Standorte waren zur Schließung vorgesehen, konnten aber aufgrund 
der erhöhten Zuweisungen nicht leer gezogen werden. Insgesamt wurde daher in 2021 für 
zehn Standorte die Belegung beendet. 
 
Stand IV. Quartal 2021: 
 
Folgende Unterkünfte wurden bis Ende 2021 umgebaut, saniert bzw. bezugsfertig 
hergerichtet und bereits belegt, um eine verbesserte Unterbringungsqualität zu erreichen.  
 
Stand IV. Quartal 2021  
 
Projekt Unterkunftsart UnterbringungBezirkStadtteil Belegart Datum Leerzugmax. Belegung*Real 31.12.2020Real 30.12.2021Am Pantaleonsberg Wohnheime Flü 1 Altstadt-Süd Frauen 30.04.2021 25 22 0Am Pantaleonsberg Wohnungen Flü 1 Altstadt-Süd überwieg. Familien31.03.2021 94 73 0Bergisch Gladbacher Straße Wohnheime Flü 9 Dellbrück Familien 10.08.2021 57 22 0Hansaring Wohnheime Flü 1 Neustadt-Nord Familien 30.09.2021 68 50 0Hermann-Heinrich-Gossen-StraßeMobile WohneinheitenFlü 3 Junkersdorf Männer 16.07.2021 152 58 0Marktstraße Wohnungen Flü 2 Raderberg Familien 01.02.2021 4 7 0Pallenbergstraße Wohnheime Flü 5 Weidenpesch Frauen 30.09.2021 10 3 0Weißdornweg Systembauten Flü 2 Rondorf Familien 31.08.2021 68 49 0Werthmannstraße Wohnheime Flü 3 Lindenthal LSBTI 05.07.2021 6 3 0Winterberger Straße Wohnheime Flü 8 Merheim Familien 20.12.2021 39 25 0312
Projekt Unterkunftsart BezirStadtteil Status Bauvorauss. Fertigstellungmax. BelegungBelegung 31.12.2021Bonner Straße Wohnheime 2 Marienburg Sanierung II Quartal2021 140 87Buschdorfer StraßeWohnungen 2 Raderthal Belegung II Quartal2021 6 5Ikarosstraße Wohnungen 4 Ossendorf Sanierung II Quartal2021 6 9Ikarosstraße Wohnungen 4 Ossendorf Sanierung III Quartal2021 4 5Ikarosstraße Wohnungen 4 Ossendorf Sanierung IV Quartal2021 4 4Ikarosstraße Wohnungen 4 Ossendorf Sanierung IV Quartal2021 4 5115

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35. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2021 
Zur Verbesserung des Qualitätsstandards ist außerdem die Schaffung von 
Unterkunftsplätzen durch Neubau und Anmietung von neuen Objekten vorgesehen. Weil die 
neuen Plätze jeweils über abgeschlossene Wohneinheiten mit eigener Küche und eigenem 
Sanitärbereich verfügen, wird hiermit ebenfalls ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der 
Unterbringungsqualität und damit zur Integration geleistet. Der Standort wurde bereits belegt. 
 
Stand IV. Quartal 2021  
  
Weiterhin ist es in 2021 gelungen in folgendem Beherbergungsbetrieb die Nutzung als 
Unterkunft vollständig zu beenden:  
  
Ein vollständiger Verzicht auf die Inanspruchnahme jeglicher Beherbergungsbetriebe wird 
auf Grund der dort verfügbaren besonderen Gegebenheiten, die sich besonders für die 
speziellen Schutzbedarfe einzelner Geflüchteter eignen, auf Dauer nicht möglich sein. 
Angekündigt war für 2021 die Nutzungsbeendigung für zwei weitere Beherbergungsbetriebe. 
Insbesondere aufgrund des Anstiegs der Landeszuweisungen konnte dieser Plan leider nicht 
realisiert werden. 
2.3 Reserve 
Die Verwaltung hat sich zum Ziel gesetzt, eine Reserve zur Unterbringung von Geflüchteten 
von 1.500 Plätzen zu schaffen und aufrechtzuerhalten, um kurzfristig steigende 
Zuweisungen von Geflüchteten, die nicht in das Regelsystem untergebracht werden können, 
versorgen zu können. 
Zum 31.12.2020 bestanden 1.592 Plätze an Reserve. Die Zahl der freien Reserveplätze hat 
sich zum Ende des Jahres 2021 vorübergehend durch Belegung und geplante Standort-
Aufgaben auf ca. 1.000 Plätze reduziert. So ist zum Beispiel ein großer Reservestandort in 
der Ostlandstraße in Weiden aufgrund nicht behebbarer Mängel ausgeschieden, andere 
mussten aufgrund auslaufender Mietverträge aufgegeben werden. Ein Reservestandort in 
Holweide wurde aufgrund der guten Anbindung über den öffentlichen Personennahverkehr 
an Bonn zu einem erheblichen Teil mit Ortskräften aus Afghanistan und ihren Familien 
belegt. 
Zur Aufrechterhaltung der Reserve von 1.500 Plätzen stehen ab Anfang 2022 nunmehr die 
folgenden festen Standorte zur Verfügung:  
Projekt Unterkunftsart BezirStadtteil Status Bauvorauss. Fertigstellungmax. BelegungBelegung 31.12.2021Lindweilerweg Systembauten 5 Longerich Bau IV Quartal2021 78 48
Projekt Unterkunftsart UnterbringungBezirkStadtteil Belegart Datum Leerzugmax. Belegung*Real 31.12.2020Real 30.12.2021FerdinandstraßeBeherbergungsbetriebeFlü 9 Mülheim überwieg. Familien20.03.2021 30 16 0Meister-Gerhardt-StraßeBeherbergungsbetriebeFlü 1 Neustadt-Süd Frauen 30.08.2021 42 30 0Merkenicher StraßeBeherbergungsbetriebeFlü 5 Niehl überwieg. Familien17.05.2021 20 20 0Solinger StraßeBeherbergungsbetriebeFlü 8 Kalk überwieg. Familien29.10.2021 154 132 0Venloer StraßeBeherbergungsbetriebeFlü 4 Bickendorf überwieg. Familien28.01.2021 39 12 0210

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35. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2021 
  
Zusätzlich stehen 20% der Plätze in 3 Beherbergungsbetrieben (43 Plätze) zur Verfügung. 
 
Bereits mit Vorlage 0331/2022 wurde über die geplanten Veränderungen für die 
Zielerreichung in der Reservehaltung der Standorte für die Unterbringung von Geflüchteten 
berichtet.  
2.3.1 Unterbringung afghanischer Ortskräfte mit Familien  
Die Stadt Köln hat bereits vor der Evakuierungen aus Kabul Ende August 2021 über 400 
afghanische geflüchtete Menschen untergebracht, die einen Asylantrag gestellt haben. 
Bis zum Jahresende 2021 wurden weitere 129 afghanische Geflüchtete der Stadt Köln zur 
Unterbringung zugewiesen, die nach der Evakuierungsaktion aus Kabul Ende August 
angekommen sind und bei denen es sich überwiegend um ehemalige Ortskräfte deutscher 
Unternehmen in Afghanistan handelte sowie um deren Familienangehörige. 
Insbesondere ist eine größere Gruppe afghanischer Mitarbeiter der Deutschen Welle (DW)  
mit ihren Familien nach Pakistan geflohen, wo sie von der Deutschen Botschaft in Islamabad 
Visa erhielten. Die Aufnahme von Ortskräften aus Afghanistan erfolgt aus humanitären 
Gründen aufgrund einer Aufnahme-Erklärung des Bundes-Innenministerium gemäß § 22 
Satz 2 AufenthG, so dass ohne Durchlaufen eines Asylverfahrens eine Aufenthalts-
genehmigung erteilt wird. Die Einreise nach Deutschland erfolgte über den Flughafen 
Leipzig-Halle, wo die Geflüchteten durch das BAMF registriert werden. Dann erfolgte eine 
Weiterreise in die zentrale Unterbringungseinrichtung des Landes NRW in Viersen, wo unter 
anderem eine Covid-19-Testung erfolgte. Die erste Zuweisung mit insgesamt 46 Personen 
kam am 5. Oktober 2021 in Köln an. Die Unterbringung erfolgte in einer freien Unterkunft für 
Geflüchtete in Holweide, die von Caritas betreut wird und eigentlich als 
Unterbringungsreserve vorgesehen war. Sie hat als einzige über den Bahnhof Holweide eine 
gute Bahnverbindung nach Bonn, wo die untergebrachten afghanischen Ortskräfte zukünftig 
wieder bei der Deutschen Welle beschäftigt werden.  
Die Unterbringung erfolgt in möblierten Einheiten mit eigenen Sanitär- und Küchenbereich. 
Für angemessene Ausstattung, insbesondere mit Kinderbetten, wurde gesorgt.  Die 
Deutsche Welle bietet ihren Beschäftigten und deren Familien Inhouse-Sprachkurse an. Das 
Kommunale Integrationszentrum der Stadt Köln kümmert sich um die rasche schulische 
Anbindung der Grundschulkinder. 
Projekt Hausnr. Unterkunftsart B
e
z
i
r
k
Stadtteil Reserve
plätze 
(max.)
Anteil 
Reserv
eplätze 
bzgl. 
Stando
rt
Boltensternstraße 10a Wohnheime 5 Riehl 160 76%
Hardtgenbuscher Kirchweg 104 Leichtbauhallen 8 Ostheim 400 100%
Josef-Broicher-Straße 3 Mobile 
Wohneinheiten
7 Urbach 148 37%
Luzerner Weg 70a Leichtbauhallen 9 Mülheim 400 100%
Mathias-Brüggen-Straße 66 Notunterkünfte 4 Ossendorf 230 100%
Neusser Landstraße 2 Wohnheime 5 Niehl 115 100%
1.453aktuell

13 
 
35. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2021 
2.4 Internetversorgung 
Ein adäquater Zugang zum Internet bildet heute eine als selbstverständlich erachtete Basis 
für Information und Meinungsbildung. Internetzugang bedeutet Teilhabe an der Gesellschaft 
und gewährt im Alltag in immer mehr Lebensbereichen Zugang zu Dienstleistungen, unter 
anderen auch von Behörden.  
In kleineren Unterbringungsstandorten in Ein- oder Mehrfamilienhäusern ist oftmals die 
Internetversorgung bereits durch vorhandene Hausanschlüsse im Gebäude gewährleistet, 
sodass die Familien oder Einzelpersonen für die ihnen zugewiesenen Unterkunftseinheiten 
eigene Internetverträge mit Unternehmen ihrer Wahl abschließen können. Dies ist ein 
integrativer Schritt in Richtung selbstbestimmtes Leben, später dann in einer eigenen 
Mietwohnung.  
Daneben gibt es auch größere Standorte, in denen deutlich mehr Geflüchtete untergebracht 
sind. Hier geriet die ursprünglich verbreitete und ausreichende Grundausstattung mit WLAN 
in einer Stärke von 50 bis 100 Mbit/s während der Corona-Pandemie vielfach an ihre 
Grenze.  
Insbesondere die Veränderungen des Alltages durch Homeschooling, zunehmende Online-
Fortbildungen, Lockdowns sowie die eingeschränkte Erreichbarkeit von Institutionen und 
Behörden erhöhten den täglichen Bedarf der Geflüchteten an einem stabilen Internetzugang 
über einen längeren Zeitraum. Die Problematik besteht nun darin, dass sehr viele Nutzer 
gleichzeitigen, länger andauernden und stabilen Zugriff auf das Internet anstreben.  
Das Amt für Wohnungswesen hat hier in den letzten beiden Jahren reagiert, die Qualität der 
Internetversorgung an den Unterbringungsstandorten geprüft, die finanziell Möglichkeiten 
einer technischen Verbesserung evaluiert, Verbesserungen beauftragt und in enger 
Kooperation mit den örtlichen Telekommunikationsunternehmen umgesetzt. Die erreichten 
Nachrüstungen an den einzelnen Standorten ergeben sich aus der Auflistung in der Anlage 1 
zu diesem Bericht.  
In größeren Unterbringungsstandorten mit vielen Nutzerinnen und Nutzern erfordert die 
Schaffung eines stabilen, leistungsfähigen Internetzugangs über WLAN regelmäßig die 
Verlegung eines Glasfaseranschlusses. Köln als Großstadt ist nicht flächendeckend mit 
einem Glasfasernetz versorgt, so dass die verfügbare Bandbreite für jeden 
Unterbringungsstandort je nach Stadtteil vielfältig variiert. Für die Verlegung des 
Glasfaserkabels wurden umfangreiche und kostenintensive Tiefbauarbeiten vorgenommen, 
die der Planung, Baugenehmigung und Umsetzung bedurften. Hierbei mussten nicht nur die 
knappen Ressourcen der Bauwirtschaft, sondern auch die begrenzten Kapazitäten des 
jeweiligen Telekommunikationsanbieters berücksichtigt werden und bei angemieteten 
Unterbringungsobjekten der Eigentümer gefragt werden. Vor diesem Hintergrund konnten 
nicht alle Verbesserungen so kurzfristig wie gewünscht erreicht werden.  
Da der geltende Beschluss des Ausschusses für Soziales und Senioren vom 17.09.2015 
(AN/0538/2015) zur Beauftragung von Internetanschlüssen in Unterkünften für Geflüchteten 
nicht mehr den technischen Standard und die erforderlichen finanziellen Aufwendungen der 
Gegenwart widerspiegelte, wurde vom Amt für Wohnungswesen in Abstimmung mit dem 
Amt für Informationsverarbeitung eine neue Verwaltungsvorlage auf den Weg gebracht. 
Diese Vorlage 1105/2021 wurde am 24.06.2021 beschlossen und sichert für die nächsten 
drei Jahre Investitionen in den Internetausbau der Standorte für Geflüchtete.  
Durch den Beschluss ist die Herstellung neuer Glasfaseranschlüsse mit einer Bandbreite von 
1 Gigabit/s ebenso gewährleistet wie eventuell erforderliche Hardware-Nachrüstungen durch 
W-LAN-Antennen. Es wurde in den letzten beiden Jahren eine Gesamtsumme von 
698.881,50 € brutto in die Verbesserung der Internetversorgung der Unterkünfte für 
Geflüchtete in Köln investiert.  
Die vorher bereits vorhandene Basisversorgung mit einer Internetanbindung an allen 
Standorten ist mit den nun weitgehend flächendeckend zur Verfügung stehenden 1GB-
Leitungen für die Unterkünfte von Geflüchteten auf ein der technischen Entwicklung

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35. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2021 
angemessenes Niveau erhöht worden. Durch die Rückkehr der Präsenz im Bildungsbereich 
erfolgte eine weitere Entlastung der Internetnutzung.  
Die Verbesserung der Internetversorgung an den Unterbringungsstandorten Aloys-Boecker-
Straße, Haferkamp und Josef-Broicher-Straße stellt eine weitere Herausforderung dar. Dort 
ist eine zentrale WLAN-Versorgung aufgrund der Beschaffenheit der Unterkünfte nicht zu 
realisieren, so dass die Wohneinheiten jeweils einzeln mittels Kabelleitungen an das Internet 
angeschlossen werden müssen. Die baulichen Maßnahmen befinden sich in der 
Beauftragung und sollen voraussichtlich Ende August 2022 umgesetzt sein. Es handelt sich 
hierbei um ein zusätzliches Investitionsvolumen von 210.162 € brutto. 
2.5 Finanzen 
Die Finanzierung der durch die Unterbringung und Betreuung der Geflüchteten bedingten 
Kosten wurde mit dem „Gesetz zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes und zu 
Ausgleichszahlungen für geduldete Personen“ neu geregelt. Das vorgenannte Gesetz wurde 
am 09.11.2021 vom Landtag NRW verkündet und ist am 13.11.2021 am Tag nach der 
Bekanntmachung in Kraft getreten. 
Die wesentlichen finanziellen Aspekte der Novellierung sind:  
 Die Pauschale aufgrund Flüchtlingsaufnahmegesetz wird für kreisfreie Städte von 
bisher 10.392 € auf 13.500 € pro abrechenbarer Person und Jahr rückwirkend ab 
dem 01.01.2021 angehoben. 
 Zur Finanzierung neu hinzukommender Geduldeter wird erstmalig ab dem 
01.01.2021 eine einmalige Pauschale i. H. v. 12.000 € pro Person gezahlt 
 Für die Finanzierung der Bestandsgeduldeten stellt das Land NRW in 2021 und 
2022 insgesamt jeweils 175 Mio. € sowie 2023 und 2024 jeweils 100 Mio. € zur 
Verfügung 
Die Zuweisungen werden entsprechend dem Verhältnis der Zahl der Pauschalen nach § 4 
Absatz 1 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes, welche die Gemeinden in den Jahren 2018 bis 
2020 für Personen mit Duldung nach § 60a des Aufenthaltsgesetzes erhalten haben, verteilt. 
Maßgeblich sind die Daten der Bestandsstatistik zum Stand 30. Juli 2021. 
Der Anteil für die Stadt Köln beträgt demnach in den Jahren 2021 und 2022 jeweils 
6.005.245 € und für die Jahre 2023 und 2024 jeweils 3.431.569 €. 
Diese Bestandteile führen, einzeln und auch in Summe, nicht zu einer kostendeckenden 
Finanzierung der durch Geflüchtete bedingten Haushaltsaufwendungen i. H. v. ca. 18.000 € 
pro Person und Jahr (Stand 2019), sondern tragen allenfalls zu einer Abmilderung der 
Gesamtkosten bei.  
Neben der Höhe der Einzelpauschalen pro Person ist insbesondere die Erstattung für 
Bestandsgeduldete nicht auskömmlich. Vor allem werden die langjährig Geduldeten, die 
ihren Duldungsstatus vor 2018 erworben haben, von der Finanzierung ausgeklammert. 
Diese Gruppe macht in Köln jedoch die größte Gruppe der Leistungsberechtigten nach 
Asylbewerberleistungsgesetz aus, ca. 4.000 Personen.  
Um die Finanzierungslücke für die geduldeten Geflüchteten abzumildern, hat das Land NRW 
neben den obigen Neuregelungen erst- und einmalig die Verwendung der 
Integrationspauschale 2019 nach §14c Teilhabe- und Integrationsgesetz – zu verwenden bis 
2022- auch für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erlaubt. Für das Jahr 
2021 können daher anteilig ca. 2,1 Mio. € zur Deckung der oben genannten Kosten 
herangezogen werden. Eine Zahlung für zukünftige Jahre ist nicht vorgesehen. 
Die o. g. angehobenen bzw. neuen Finanzierungsbausteine sind grundsätzlich sehr zu 
begrüßen, auch wenn sie insgesamt hinter den Forderungen des Städtetages NRW 
zurückgeblieben sind.

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35. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2021 
3. Öffentlich geförderter Wohnungsbau 
Im Rahmen des Ressourcenmanagements wird als Standortentwicklungsmaßnahme I 
geprüft, ob sich leergezogene Standorte zur Realisierung von Wohnbebauung mit öffentlich 
geförderten Mitteln eignen. Entsprechende Prüfungen erfolgen zusätzlich auch auf freien, 
stadteigenen Grundstücken. Sämtliche Ressourcenbestände werden hinsichtlich 
notwendiger Sanierungsmaßnahmen geprüft oder alternativ auf Realisierbarkeit von 
Neubauten hin untersucht.  
Für die Erstvermietung der durch das Amt für Wohnungswesen angemieteten oder neu 
errichteten öffentlich geförderten Wohnungen wurde das Konzept der integrativen Belegung 
entwickelt. Dies bedeutet, dass diese Wohnungen zu je einem Drittel: 
 an Wohnungssuchende mit Wohnberechtigungsschein aus dem umgebenden 
Stadtteil,  
 an dringend Wohnungssuchende mit Zugangsbeschränkungen zum Wohnungsmarkt 
sowie  
 an obdachlose Kölner Bürgerinnen und Bürger und geflüchtete Menschen mit 
Aufenthaltsstatus, die bisher in Einrichtungen des Amtes für Wohnungswesen lebten, 
vermittelt werden.  
Diese gesteuerte Belegung dient der zielgerichteten Entwicklung einer sich gegenseitig 
stabilisierenden Mieterschaft. Das Objekt, wie auch seine Mieterinnen und Mieter, werden 
hiermit gut in das Wohnumfeld integriert. Die Adresse ist von Beginn an akzeptierter Teil des 
Sozialraumes, eine Stigmatisierung wird vermieden. Geflüchtete Menschen mit gesichertem 
Aufenthaltsstatus partizipieren im Rahmen dieser Drittelbelegung ausdrücklich an der 
Planungszielrichtung und erhalten so einen Zugang zum (privatrechtlichen) Wohnungsmarkt. 
Im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie 
werden erstmals Bauprojekte im öffentlich geförderten Wohnungsbau mit integrierter Kita 
geplant. Als Pilotprojekt wurde die Geisbergstraße in Köln-Klettenberg ausgewählt.  
Im Jahr 2021 wurden die Bauarbeiten für das nachstehende Bauprojekt mit öffentlichen 
Fördermitteln aufgenommen:  
 Langenbergstr. 24, 50765 Köln-Blumenberg, ein dreigeschossiges Mehrfamilienhaus 
mit insgesamt 8 Wohneinheiten, avisierte Fertigstellung für das vierte Quartal 2022  
Ein Baubeschluss zu folgenden öffentlich geförderten Projekten wurde in 2021 eingeholt: 
 Houdainer Straße ohne Nummer in Köln-Porz (3660/2019) dreigeschossiges 
Mehrfamilienhaus mit insgesamt 14 Wohnungen  
 Brohler Straße ohne Nummer in Köln-Marienburg (2952/2020) zwei dreigeschossige 
Mehrfamilienhäuser plus Sockelgeschoss mit 20 Wohnungen  
 Deutzer Weg ohne Nummer in Köln-Porz (2440/2020) zwei zweigeschossige 
Mehrfamilienhäuser plus Staffelgeschoss mit 16 Wohnungen 
4. Standards und Strukturmaßnahmen 
Im Amt für Wohnungswesen erfolgt soziale Beratung und Betreuung nach Maßgabe des 
Konzepts „Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Köln“ 
(Ratsbeschluss vom 20.07.2004). Auf Basis dieser Leitlinien wurden Handlungsstrategien 
und Unterbringungskonzepte für spezifische Gruppen wie allein reisende Frauen mit und 
ohne Kinder oder LSBTI-Geflüchtete sowie noch zu konzipierende Maßnahmen für allein 
reisende Männer, Familien mit Multiproblemlagen und weitere Personengruppen entwickelt. 
4.1 konzeptioneller Auftrag und Kooperation 
Die Teams im Sozialen Dienst des Amtes für Wohnungswesen wurden unter anderem nach 
Zuständigkeiten gebildet, die auf Stadtteile und Stadtbezirke zugeschnitten sind. Durch diese 
Struktur wird die Zusammenarbeit mit den Willkommensinitiativen erleichtert, da auch hier 
überwiegend örtliche Strukturen bestehen.

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35. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2021 
Der Soziale Dienst des Amtes für Wohnungswesen arbeitet eng mit vielen städtischen 
Dienststellen zusammen, insbesondere mit dem Interkulturellen Dienst und dem 
Kommunalen Integrationszentrum des Amtes für Integration und Vielfalt sowie den 
Bezirksjugendämtern und verschiedenen Fachbereichen des Gesundheitsamtes. Darüber 
hinaus gibt es Kontakte und Vernetzungen mit vielen weiteren Akteurinnen und Akteuren. 
Die Zusammenarbeit bezieht sich nicht nur auf die praktische Umsetzung, sondern spielt 
auch bei der Erarbeitung von Konzepten eine wichtige Rolle. Die Stadt Köln hat im Rahmen 
der Umsetzung des Landesgewaltschutzkonzeptes NRW eine Arbeitsgruppe aus dem 
Gremium Runder Tisch für Flüchtlingsfragen gebildet, die ein Gewaltschutzkonzept für die 
städtischen Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete in Köln entwickelte.  
4.1.1 Gewaltschutz 
Mit Ratsbeschluss vom 10.09.2020 wurde das Gewaltschutzkonzept für die städtischen 
Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete in Köln verabschiedet. Analog zum 
Landesgewaltschutzkonzeptes NRW ist das Leitbild jeder Unterbringungseinrichtung für 
Geflüchtete in Köln ein klares Bekenntnis zum Schutz der Würde des Menschen und gegen 
Gewalt und Diskriminierung jeglicher Art.  
Dieses Schutzkonzept definiert Qualitätsstandards, die die Basis für die Entwicklung weiterer 
Handlungsmodule und Leitfäden darstellen. Es ist die verbindliche Grundlage für die 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort und wird gemeinsam mit ihnen und der Koordinatorin 
für Gewaltschutz fortlaufend weiterentwickelt. Die Bewohnerschaft sowie vor Ort beteiligte 
Aktive werden in diesen Prozess verbindlich miteinbezogen. Dieser ganzheitliche Ansatz in 
Bezug auf Gewaltprävention und Konfliktbearbeitung zielt darauf ab, Gewalt in den 
Unterkünften zu minimieren und soweit möglich zu unterbinden. 
Der Ratsbeschluss beinhaltet die Einrichtung einer städtischen Koordinationsstelle für die 
praktische Umsetzung, Monitoring und Evaluation des Konzepts. Die Stelle ist seit 
01.10.2020 besetzt. Eine Internetseite mit Informationen und Kontaktdaten ist eingerichtet. 
https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/flucht-einwanderung/gewaltschutz-
unterbringungseinrichtungen-fuer-gefluechtete 
Zur komplexen Aufgabenstellung gehört, dass alle Maßnahmen den Gewaltschutz betreffend 
mit der Koordinationsstelle abgestimmt werden. Sie ist Schnittstelle zwischen den 
verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sozialen Dienstes im Amt für 
Wohnungswesen, den beauftragten Betreuungsträgern und den Sicherheitsunternehmen, 
sowie  Ansprechpartnerin für die Einrichtungsleitungen vor Ort.  
Das Gewaltschutzkonzept wird regelmäßig aktualisiert. Dazu wird die Umsetzung des 
Konzeptes in jeder Einrichtung dokumentiert und jährlich ausgewertet. Alle dokumentierten 
Vorgänge von Gewalt werden durch die Koordinationsstelle evaluiert. So können die 
Standards in den Einrichtungen angepasst und stetig verbessert werden.  
Die Koordinationsstelle legt das Ergebnis des jährlichen Monitorings dem Gremium Runder 
Tisch für Flüchtlingsfragen und den Fachausschüssen der Stadt Köln im Mai 2022 vor. 
Darüber hinaus zeichnet die Koordinatorin für Gewaltschutz für die Planung und 
Organisation von Schulungen zu Themen wie Demokratisierung, Partizipation, kulturelle 
Vielfalt und zur Schaffung verbesserter Strukturen verantwortlich. 
4.1.2. Stärkung Ehrenamt 
Der ehrenamtlichen Hilfe für Geflüchtete kommt weiterhin eine große Bedeutung zu. Eine 
Vielzahl engagierter Einzelpersonen und Gruppen bietet zum Beispiel Lotsendienste, 
Leseangebote und Hausaufgabenbetreuung an, welche oftmals von einem Träger begleitet 
werden. 
Kölnerinnen und Kölner engagieren sich mittlerweile in etwa 40 überwiegend lokal 
organisierten, ehrenamtlichen Willkommensinitiativen. Sie unterstützen die geflüchteten

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35. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2021 
Menschen durch Sprachkurse, begleiten sie bei Amts- oder Arztgängen oder veranstalten 
Freizeitaktivitäten und stärken so die Solidarität der Stadtgesellschaft.  
Durch die Unterstützung bei der schwierigen Wohnungssuche und der Integration in den 
Ausbildungs- und Arbeitsmarkt helfen sie den geflüchteten Menschen dabei, sich in 
Deutschland und Köln zurechtzufinden und stärken sie darin, ihre Potenziale in die neue 
Lebenssituation einzubringen und perspektivisch unabhängig von Hilfe zu leben. Die Arbeit 
der Ehrenamtlichen in der Hilfe für Geflüchtete hat sich insofern deutlich verändert. Bis vor 
einigen Jahren haben sie Geflüchtete vor allem beim Ankommen unterstützt. 
Neben den Beratungsstellen für Geflüchtete (Förderung von fünf Stellen durch das 
interkulturelle Maßnahmenprogramm der Stadt Köln) und den Wohlfahrtsverbänden sind in 
Köln 14 Integrationsagenturen verortet und es gibt 39 anerkannte Interkulturelle Zentren im 
Stadtgebiet. 
 
5. Integration 
Menschen, die aus ihrer Heimat flüchten, tun dies nicht nur aus unterschiedlichen Gründen 
und auf unterschiedlichen Wegen, sondern sind vor allem kein homogener Personenkreis. 
Es fliehen Familien, alleinerziehende Mütter und Väter, alleinstehende Frauen und Männer, 
Lebensältere und Jüngere, Menschen mit einer körperlichen und/oder geistigen 
Behinderung, mit unterschiedlichen Lebensentwürfen und/oder sexueller Orientierung, mit 
und ohne Religionszugehörigkeit, aus unterschiedlichen sozialen Schichten sowie mit 
verschiedenem Bildungsstand.  
Die „Gruppe“ der Geflüchteten ist divers. Dies wird von Beginn an bei der Unterbringung bis 
hin zu ihrem Weg in die schulische, berufliche und gesellschaftliche Integration ganzheitlich 
beachtet. 
Integration und „Ankommen“ funktionieren nicht alleine über eine Unterkunft oder Wohnung, 
in der sich ein selbststrukturierter Tagesablauf verwirklichen lässt, sondern insbesondere 
auch über die soziale Betreuung, die durch speziell ausgebildetes Fachpersonal 
(Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen) 
wahrgenommen wird und in Zusammenarbeit mit freien Trägern sowie einer Vielzahl von 
ehrenamtlichen Akteurinnen und Akteuren erfolgt. 
5.1 Integrationsauftrag 
Die individuelle Beratung schutzsuchender Menschen, die Begleitung zu Behördengängen 
und die Vernetzung in die Willkommensstrukturen vor Ort oder der Zugang zu 
Regelangeboten sind für die Integration besonders wichtige Hilfestellungen. Dies erleichtert 
den Geflüchteten den Weg in ein in die Gesellschaft integriertes und selbstbestimmtes 
Leben. Zugänge zu diesen Angeboten müssen sprachlich und kultursensibel geöffnet 
werden. Neben mehrsprachigen Materialien ist dabei der Einsatz von mehrsprachigem 
Personal beziehungsweise von Sprach- und Integrationsmittlern besonders wichtig. 
Das Ziel ist immer, Geflüchtete möglichst schnell auf einen autonomen Weg zu bringen und 
in das in Köln bestehende, breit gefächerte, Beratungs- und Hilfesystem zu vermitteln. 
Dieser Aufgabe widmen sich viele Dienststellen der gesamten Stadtverwaltung Köln. 
5.2 Bleiberechtsperspektive 
Das Ausländeramt der Stadt Köln unterrichtet mit zahlreichen Daten zur Entwicklung des 
Aufkommens an Geflüchteten sowie ihres aufenthaltsrechtlichen Status in einem eigenen 
ausführlichen Berichtswesen. Nachstehend ein Auszug daraus für das Jahr 2021. 
5.2.1 Asylsuchende 
Im Laufe des Jahres 2021 wurden der Stadt Köln 915 asylsuchende Personen zugewiesen. 
Mit Stichtag 31.12.2021 befinden sich 1.826 Personen im laufenden Asylverfahren, ihr

18 
 
35. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2021 
Aufenthalt wird gestattet. Im Jahr 2021 wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 
794 Asylverfahren von in Köln lebenden Antragstellerinnen und Antragstellern entschieden. 
Es ergingen 622 Anerkennungen von Asyl- und Fluchtgründen und 172 Ablehnungen. 
Zuweisungen von Asylantragstellern nach Köln innerhalb eines Jahres 
 
  
Anzahl der Personen mit Aufenthaltsgestattung in Köln zum Stichtag 
 
  
Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 
Jahr 
Zahl 
zugewiesener 
Asylsuchender  
2013 907  
2014 1.963  
2015 6.975  
2016 8.730  
2017 805  
2018 734  
2019 1.492  
2020 673  
2021 915  
Jahr 
Personen mit 
Aufenthaltsgestatt
ung zum Stichtag 
31.12. 
2013 1.263  
2014 2.299  
2015 7.765  
2016 9.360  
2017 5.593  
2018 4.969  
2019 4.379  
2020 2.033  
2021 1.826  
Jahr Entscheidungen des BAMF 
Anerkennungen Ablehnungen 
2015 765  1122 
2016 1.959  4720 
2017 2.044  2537 
2018 828  877 
2019 626  210 
2020 754  228 
2021 622  172

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35. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2021 
5.2.2 Entwicklung der Anzahl unerlaubt eingereister Personen 
Im Jahr 2021 haben 1.717 Personen bei der Anlauf- und Beratungsstelle für unerlaubt 
eingereiste Personen der Stadt Köln vorgesprochen. Im Vergleich zum Pandemiejahr 2020 
entspricht dies einer Zunahme von 700 Ersteinreisen. Der überwiegende Anteil von 
unerlaubt eingereisten Personen stammt aus den Westbalkanländern (1.200 Personen). 
Davon stammen 642 Personen aus Albanien. Es wurden überwiegend wirtschaftliche bzw. 
medizinische Gründe als Einreisegrund benannt. Von den 642 albanischen 
Staatsangehörigen haben knapp 60 % der angezeigten Einreisen in den Monaten August 
und September stattgefunden. Die Einreisen erfolgten zu einem großen Teil über Frankreich. 
Jede Person hat die Möglichkeit einen Asylantrag zu stellen. Sollte bereits in einem anderen 
Land der EU ein Asylbegehren geäußert worden sein, wird ein Dublinverfahren eingeleitet. 
Alle anderen Personen werden dem Land NRW zur Verteilung angemeldet und werden 
sodann in Landeseinrichtungen aufgenommen. Ein zumindest vorübergehender Verbleib in 
den Unterkünften der Stadt Köln begründete sich mit Quarantäneregelungen sowie mit 
verwaltungsgerichtlichen Verfahren gegen eine Verteilentscheidung des Landes NRW oder 
durch Vorlage von medizinischen Attesten bzw. Bescheinigungen, welche ausländerrechtlich 
sowie gegebenenfalls medizinisch bewertet werden müssen. 
 
 
  
5.2.3 Entwicklung der Anzahl geduldeter Personen 
In Köln leben zum Stichtag 31.12.2021 rund 5.400 Personen im Status der Duldung.  
Der häufigste Duldungsgrund ist „fehlende Reisedokumente“. 
Duldungsgründe Anzahl der 
Geduldeten 
fehlende Reisedokumente 1.937  
sonstige Gründe 1.012  
familiäre Bindungen 1.143  
medizinische Gründe 192  
dringende persönliche/humanitäre Gründe oder bes. öffentliche Interesse 198 
Eltern von Kindern mit AE gem. § 25a  162  
unbegleitete Minderjährige 73  
Konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung stehen bevor 41  
offenes Verfahren Vaterschaftsanerkennung 1  
Gesetzliche Abschiebehindernisse nach § 60 AufenthG 11  
Asylfolgeantrag 0  
Laufendes Gerichtsverfahren oder Strafermittlungen 0  
Bei Anordnung der aufsch. Wirkung n. § 80 Absatz 5 VwGO 4  
Personen mit ungeklärter Identität nach § 60b Abs. 1 AufenthG 434  
Jahr Zahl unerlaubt 
Eingereister 
2013 1.286  
2014 2.957  
2015 3.957  
2016 2.126  
2017 1.841  
2018 3.560  
2019 2.201  
2020 1.071  
2021 1.717

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35. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2021 
Ausbildungsduldung nach § 60c AufenthG 189  
Beschäftigungsduldung nach § 60d AufenthG 44  
Gesamt 5.441  
5.2.4 Projekt „Bleiberechtsinitiative“ 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 06.05.2021 beschlossen, das bisherige 
Projekt "Bleiberechtsperspektiven für langjährig geduldete Menschen in Köln" als 
dauerhaftes Programm "Bleibeperspektiven in Köln" fortzusetzen. 
In Zusammenarbeit mit den fünf beteiligten Trägern aus der unabhängigen 
Flüchtlingsberatung (Rom e.V., Caritas, Diakonie, Flüchtlingsrat und Agisra) wurde das 
Projekt in den Bereichen Erweiterung des Personenkreises, Definition der Erfolgskriterien, 
Anhebung der Betreuungskapazitäten und Festlegung eines Betreuungsschlüssels für 
geförderte freie Träger weiterentwickelt. Das Programm richtet sich weiterhin auf die 
Zielgruppe der Menschen aus, die zu sogenannten Langzeitgeduldeten gezählt werden. 
Außerdem dient das erweiterte Programm der Integrationsförderung jener geduldeten 
Menschen in Köln, bei welchen eine Rückführung längerfristig, unverschuldet unmöglich ist, 
unabhängig von der bisherigen Voraufenthaltsdauer im Bundesgebiet. Ziel ist es, bei 
Personen, bei denen mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass sie zu 
langzeitgeduldeten Personen werden, frühzeitig mit unterstützenden Maßnahmen zur 
Integration zu beginnen. 
Die Umsetzung des neugefassten Programmes erfolgt seit dem 01.06.2021 mit der 
Aufnahme von zusätzlichen 720 Personen. Zum Stichtag 31.12.2021 werden insgesamt 
1.738 Personen im Programm betreut. Für 87 am Programm teilnehmende Personen konnte 
in 2021 ein Bleiberecht erteilt werden, womit sich die Zahl der erteilten Aufenthaltstitel seit 
Start des Projektes auf insgesamt 287 erhöht. Aktuell befinden sich rund 600 Personen in 
intensiver Perspektivberatung und Unterstützung entweder bei den eigens für das Projekt 
eingestellten Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern des Ausländeramtes oder bei einem 
der kooperierenden Träger. 
5.3 Kinder- und Jugend 
Gemäß Kinder- und Jugendhilfegesetz SGB VIII ist das Amt für Kinder, Jugend und Familie 
verpflichtet, jeden unbegleiteten minderjährigen Ausländer, der um Hilfe bittet, vorläufig in 
Obhut zu nehmen und darüber hinaus den geflüchteten Familien und ihren Kindern die 
vorhandene örtliche Jugendhilfeinfrastruktur zu eröffnen. 
Auf Anregung des Integrationsrates wird hier auf das entsprechende Berichtswesen des 
Amtes für Kinder, Jugend und Familie zu unbegleiteten minderjährigen Ausländern 
verwiesen. 
5.4 Wohnungssituation 
Ein bedeutsamer Aspekt auf dem Weg zur Integration in die Gesellschaft, ist der Umzug in 
eine „normale“ Wohnung. Deshalb ist es wichtig, nicht nur Wohnraum zu schaffen, sondern 
Geflüchtete auch auf diesem so grundlegenden Schritt zu begleiten. 
5.4.1 Auszugsmanagement 
Seit Oktober 2011 besteht das von der Stadt Köln finanzierte Projekt „Auszugsmanagement“, 
welches Geflüchtete in eigenen Wohnraum vermittelt. Das Amt für Wohnungswesen hat die 
Träger Caritasverband, Deutsches Rotes Kreuz und den Kölner Flüchtlingsrat mit der 
Durchführung beauftragt. 
Mit Ratsbeschluss vom 14.11.2017 ist das Auszugsmanagement als unbefristete Aufgabe 
übernommen worden. Im Zuge dessen wurde eine unbefristete Vollzeitstelle je Träger 
zugesichert. Die weiteren vier Stellen wurden auf zwei Jahre befristet.

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35. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2021 
Wie bereits im Jahr 2019, wurde auch 2021 eine Evaluation der befristeten vier Stellen 
seitens des Amtes für Wohnungswesen durchgeführt. Das Ergebnis des monatlichen 
Controllings diverser Daten (zum Beispiel Anzahl der vermittelten Wohnungen, Anzahl 
Beratungsgespräche, Zahl aktiver Akquise, Maßnahmen Öffentlichkeitsarbeit und vieles 
mehr) führte dazu, dass die Verlängerung der Finanzierung der vier befristeten Stellen bei 
den Trägern für zwei weitere Jahre bis zum 31.12.2023 vom Rat beschlossen wurde. 
Zwei städtische Mitarbeiterinnen sind als Koordinatorinnen tätig. Ihre Aufgaben umfassen 
unter anderem die enge Zusammenarbeit mit den städtischen Sozialarbeiterinnen und 
Sozialarbeitern im Bereich der untergebrachten Geflüchteten und den Trägern des 
Auszugmanagements, die Kooperation mit anderen städtischen Dienststellen sowie dem 
Jobcenter Köln. Sie sind die Ansprechpartnerinnen gegenüber der Bürgerschaft und den 
ehrenamtlichen Akteurinnen und Akteuren. 
Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Arbeit ist der regelmäßige Austausch mit der GAG 
Immobilien AG. Diese stellte 2021 insgesamt 45 Wohnungen für geflüchtete Menschen zur 
Verfügung und ist somit ein wichtiger Partner des Projekts. Der Ausbau weiterer 
Kooperationen mit anderen Wohnungsbaugesellschaften wird angestrebt. 
Darüber hinaus wird durch Bauherren wie etwa die GAG Immobilien AG alternativ auch für 
Geflüchtete ohne Wohnberechtigungsschein Wohnraum geschaffen. Die ersten dieser 
Wohnungen wurden im November 2018 fertiggestellt. Das Projekt läuft im Jahr 2022 aus.  
Fallzahlen Auszugsmanagement: 
Jahr Personenanzahl Anzahl Wohnungen 
 
2018 426 144 
2019 371 132 
2020 407 130 
2021 334 110 
Angesichts des stark angespannten Wohnungsmarktes in Köln ist das Auszugsmanagement 
nach wie vor ein sehr erfolgreiches Projekt, um Geflüchteten eine eigene Wohnung als 
wesentlichen Schritt zur Integration zu verschaffen. 
Workshops und Infoveranstaltungen 
Das Auszugsmanagement bietet seit 2018 Workshops für Geflüchtete zur Wohnungssuche 
in unterschiedlichen Formaten an.  
Aufgrund der Corona-Pandemie konnten im Jahr 2021 in städtischen Unterkünften keine 
Workshops durchgeführt werden. Jedoch konnten in anderen Bildungseinrichtungen bei zwei 
Veranstaltungen insgesamt 15 Teilnehmer und Teilnehmerinnen geschult werden.  
Ehrenamtlich engagierte Akteure 
Die Erfahrung hat gezeigt, dass ehrenamtlich Engagierte aufgrund ihrer guten Vernetzung in 
den Stadtteilen eine wesentliche Hilfe für Geflüchtete darstellen können, um Zugang zum 
Kölner Wohnungsmarkt zu bekommen. 
Daher wurde das Auszugsmanagement zum 1. September 2019 in einem Pilotprojekt 
konzeptionell auf eine erweiterte Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit ausgedehnt. 
Seitdem stehen die Auszugsmanagerinnen und Auszugsmanager der freien Träger mit ihrer 
Erfahrung den sogenannten Tandems (Geflüchtete in ehrenamtlicher Begleitung) bei der 
Erledigung der nötigen Formalitäten zur Seite, die im Rahmen einer Bewerbung um eine 
Mietwohnung und nach Begründung eines Mietverhältnisses erforderlich sind. 
Die Nachbetreuung des Auszugsmanagements wurde ebenso ausführlich genutzt. 
Vermieterinnen und Vermieter begrüßten die Möglichkeit, im Auszugsmanagement 
Ansprechpersonen auch nach Abschluss des Mietvertrages für noch offene Fragestellungen 
zu finden und ehrenamtliche Unterstützer und Unterstützerinnen konnten durch das 
Auszugsmanagement entlastet werden.

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35. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2021 
Das Pilotprojekt Ehrenamt, mit dem die Stadt Köln gemeinsam mit den Trägern ihre 
Wertschätzung für den Beitrag der ehrenamtlichen Arbeit zum Ausdruck bringt, konnte somit 
im Jahr 2021 erfolgreich fortgesetzt werden.  
5.5 Arbeitssituation 
Auch im Bereich der Arbeitsverwaltung war das Jahr 2021 in vielerlei Hinsicht von der 
Corona-Pandemie geprägt. Die Möglichkeit zur vereinfachten Antragstellung auf Leistungen 
nach dem SGB II wurde durch den Gesetzgeber über das Jahr verlängert. Während die 
telefonische Rücksprache zum Schutz der Kundinnen und Kunden sowie der 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin die Norm darstellte, konnten auch 2021 
Beratungsgespräche in den bereits dafür eingerichteten Beratungsbüros stattfinden. Neben 
der Erhöhung der Erreichbarkeit durch eigene Hotlines der verschiedenen 
Geschäftsbereiche des Jobcenters Köln wurde auch das digitale Angebot, „eServices“, 
ausgebaut: Der Postfachservice der Bundesagentur für Arbeit ermöglicht Kundinnen und 
Kunden von Jobcenter und Agentur für Arbeit, Anfragen und Dokumente verschlüsselt 
einzureichen und ebenso datenschutzkonform Antwort zu erhalten. Über die Website des 
Jobcenters können inzwischen zu diversen Anliegen telefonische Beratungstermine gebucht 
werden. Durch die Nutzung der Dolmetscherhotline, die der Agentur und dem Jobcenter zur 
Verfügung steht, können Anliegen trotz vorhandener Sprachbarriere gelöst werden. 
Das Jobcenter Köln nutzt weiterhin alle arbeitsmarktpolitischen Instrumente, um Menschen 
mit Migrationshintergrund ihrer individuellen Bedarfe entsprechend zu fördern. Das Netzwerk 
CHANCE+, dessen Koordination im Jobcenter Köln angesiedelt ist, bietet Geflüchteten 
ebenfalls weiterhin intensive Betreuung an. Für die Beratung zur Anerkennung ausländischer 
Abschlüsse arbeitet das Jobcenter mit dem IQ Netzwerk NRW zusammen. 
Im Januar 2022 waren im Jobcenter Köln 7.143 Menschen im Migrationskontext 
arbeitsuchend gemeldet; sie stellten damit 11,1% aller arbeitsuchend gemeldeten Personen. 
In absoluten Zahlen bedeutet dies einen Rückgang um 158 Personen im Vergleich zum 
Januar 2021. Unter den Arbeitsuchenden waren 4.210 Menschen im Migrationskontext 
arbeitslos gemeldet (10,6% aller arbeitslos gemeldeten Personen) und damit 45 Personen 
weniger als im Vorjahresmonat.  
Von Januar bis einschließlich Oktober 2021 konnten 2.186 erwerbsfähige 
Leistungsberechtigte mit Migrationshintergrund in den Arbeitsmarkt integriert werden, davon 
323 in Ausbildung. 
Rechtskreisübergreifend (Agentur und Jobcenter) waren im Januar 2022 in Köln 7.941 
Menschen im Migrationskontext arbeitsuchend gemeldet – das sind 507 Personen oder 6% 
weniger als im Januar 2021. Unter den Arbeitsuchenden waren 4.667 Menschen arbeitslos 
gemeldet, 286 Personen also 5,8% weniger als im Vorjahr. 
Bezogen auf die Arbeitsuchenden waren die drei häufigsten Herkunftsländer Syrien, mit 
(2.411 Personen, Irak mit 2.136 Personen und Iran mit 795 Personen. Die größte 
Altersgruppe stellen die 25- bis 34-Jährigen mit 34,7%, gefolgt von den 35- bis 44-Jährigen 
mit 30,6%. Den größten Rückgang gibt es bei den unter 25-Jährigen mit 10,3% zu 
verzeichnen: Diese hatten im Vorjahr noch knapp ein Viertel aller arbeitsuchenden 
Menschen mit Migrationshintergrund gestellt. 
25,7% der Betroffenen verfügten im Januar 2022 über einen Schulabschluss auf dem Niveau 
Abitur oder (Fach-)Hochschulreife, 13,5% über einen Hauptschulabschluss und 6,8% über 
die mittlere Reife. 32,2% verfügten nicht über einen Hauptschulabschluss. Bei diesen 
Angaben ist allerdings zu beachten, dass zu etwa einem Fünftel der Betroffenen keine 
Angaben zum Schulabschluss vorlagen. Mit Blick auf das Anforderungsniveau des Zielberufs 
wurden 79,2% der Gesamtgruppe als Helferin oder Helfer geführt und 18,6% als Fachkraft, 
Spezialistin oder Spezialist oder Expertin oder Experte.

23 
 
35. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2021 
Ab September 2021wurden auch durch ehemalige afghanische Ortskräfte Anträge auf 
Leistungen nach dem SGB II gestellt. In Köln wurden die Neuanträge von 45 
Bedarfsgemeinschaften (148 Personen) systemintern entsprechend gekennzeichnet. Von 
diesen wurden in 39 Fällen Leistungen bewilligt, drei befanden sich in Bearbeitung. Bei 
weiteren drei erfolgte eine Ablehnung oder die Zuständigkeit des Jobcenter Köln war nicht 
gegeben. Das Jobcenter Köln bemüht sich um die schnellstmögliche Anbindung der 
Ortskräfte und ihrer Familien an geeignete Förderangebote. Neben der ohnehin 
bestehenden Zusammenarbeit mit dem IQ Netzwerk beim Thema Anerkennungsberatung 
stellt der Träger zusätzlich eine eigene Hotline für diesen Kundenkreis zur Verfügung. 
Mitte Oktober 2021 nahmen 720 Kundinnen und Kunden des Jobcenters an 
Integrationskursen des BAMF teil; weitere 713 besuchten zu diesem Zeitpunkt Kurse der 
berufsbezogenen Deutschförderung. Während das erste Halbjahr noch von den Folgen 
pandemiebedingter Kursunterbrechungen geprägt war, wurde die Kursdurchführung in 
Präsenz im zweiten Halbjahr wieder zur Norm. Digitale Kursformate wurden jedoch weiterhin 
angeboten. 
5.5.1 Berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFö) 
Die Berufssprachkurse (Deufö) richten sich an alle Menschen mit Migrationshintergrund, die: 
beschäftigt sind, in der Ausbildung sind oder eine Ausbildungsstelle suchen oder sich in 
einer ausbildungsvorbereitenden Maßnahme nach § 130 Abs. 1 Satz 2 SGB III befinden, ein 
bestimmtes Sprachniveau zur Berufsanerkennung oder für den Zugang zum Beruf 
benötigen, arbeitsuchend gemeldet sind und / oder Arbeitslosengeld bekommen, SGB-II-
Leistungsbezieherinnen oder Leistungsbezieher sind. Voraussetzung für die Anmeldung zum 
Berufssprachkurs ist die vorher vollständig abgeschossene Teilnahme am Integrationskurs 
(für Kurse mit dem Zielniveau A2, B1, B2, C1, C2) oder der Nachweis der bereits 
vorhandenen Sprachkenntnisse auf dem Mindestniveau B1 (für Kurse mit dem Zielniveau 
B2, C1, C2). 
Es gilt folgende Regelung: 
Personen mit Aufenthaltserlaubnis sowie mit guter Bleibeperspektive aus den 
Herkunftsländern Eritrea, Somalia, Syrien und Afghanistan haben Zugang zu den Kursen.  
Geduldete und Personen ohne gute Bleibeperspektive können teilnehmen:  
 wenn sie eine Duldung gemäß § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG, aufgrund dringender 
humanitärer oder persönlicher Gründe oder 
 wegen erheblichen öffentlichen Interesses oder 
 nach § 60c AufenthG, zum Zwecke der Ausbildung besitzen  
 oder diese Duldung mindestens 6 Monate erteilt wurde und  
 bei vorhandener Arbeitsmarktnähe.  
Personen ohne gute Bleibeperspektive können teilnehmen:  
 wenn die Einreise vor dem 01.08.2019 erfolgt ist,  
 nach 3 Monaten eine Aufenthaltsgestattung erteilt wurde und  
 bei vorhandener Arbeitsmarktnähe.  
Personen, die aus einem sicheren Herkunftsland kommen, sind von der Teilnahme 
ausgeschlossen. 
Für Zugewanderte, die sich im Anerkennungsverfahren ihrer im Herkunftsland 
abgeschlossenen Berufsausbildung befinden, die eine berufliche Ausbildung absolvieren 
oder die bereits beschäftigt sind, bietet die VHS Köln Spezialmodule in den Bereichen 
Einzelhandel, nichtakademische Gesundheitsberufe und Gewerbe / Technik an. Diese 
dienen neben dem Erwerb aufbauender Sprachkenntnisse, dem Erwerb der 
berufsfeldspezifischen Fachsprache.

24 
 
35. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2021 
Auch in den berufsbezogenen Deutschkursen werden individuelle Sprachberatung, gezielte 
Bedarfsanalyse und eine Einstufungstestung dem Kursbesuch vorgeschaltet. Ergänzend 
wird eine sozialpädagogische Begleitung in Form einer Verweisberatung angeboten. In 
Kooperation mit dem Prüfungsanbieter telc werden auf den jeweiligen Zielsprachniveaus im 
Anschluss an die Sprachkurse international anerkannte Sprachprüfungen abgelegt. Diese 
Sprachnachweise sind ein wichtiger Baustein für die berufliche Integration in Ausbildung, 
Berufstätigkeit und weiterführende, schulische Ausbildungen. Entsprechende Spezialmodule 
enden mit einer berufsbezogenen telc Prüfung oder mit einer VHS Köln-internen 
Abschlussprüfung. 
2021 führte die VHS 19 DeuFö-Kurse durch, davon 12 Basiskurse B2, 3 Basiskurse C1 und 
3 Spezialkurse B1, sowie einen Spezialkurs für Gesundheitsfachberufe mit insgesamt 309 
Teilnehmenden.  
5.6 Einkommens- und Vermögenssituation 
Über das Auszugsmanagement des Amtes für Wohnungswesen sollen vorrangig 
Geflüchtete, die bereits über eigenes Einkommen verfügen, schnellstmöglich in 
privatrechtliche oder öffentlich geförderte Wohnungen vermittelt werden. Die Anmietung 
einer eigenen Wohnung trägt maßgeblich zu einer gelungenen Integration bei. 
Für untergebrachte Geflüchtete, die in vollem Umfang frei von öffentlichen Leistungen sind 
und somit aus eigenem Einkommen ihre Nutzungsgebühren bezahlen können, gilt bis zu 
einem Umzug in eine selbst angemietete Wohnung auf dem freien Wohnungsmarkt die 
Härtefallregelung.  
Damit wird gewährleistet, dass die kostendeckende Nutzungsgebühr bei Erwerbseinkommen 
nicht wieder zum ergänzenden Bezug von Sozialleistungen führt. Diese besondere Regelung 
fördert damit das selbstständige und eigenverantwortliche Leben von berufstätigen 
Geflüchteten. 
Die betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner erhalten einen Nutzungsgebührenbescheid in 
Höhe der bis zum 31.01.2018 geltenden Gebühr rückwirkend zum 01.02.2018 
(Gültigkeitsbeginn der Satzung) beziehungsweise ab dem nächsten Ersten des Monats nach 
der Antragstellung. Voraussetzung für die Härtefallregelung ist ein Nachweis der 
Erwerbstätigkeit durch Vorlage von Lohn- oder Gehaltsabrechnungen. Diese Nachweise sind 
alle sechs Monate vorzulegen. 
Mit Stichtag 31.12.2021 wurden 1.206 Anträge auf Härtefallregelung gestellt. Diese teilen 
sich wie folgt auf: 
genehmigt 900  
aufgrund zu geringen Einkommens abgelehnt 111  
wegen fehlender Einkommensnachweise in Bearbeitung 15  
Bescheide (Genehmigungen) aufgehoben (z.B. wegen Kündigung des Arbeitsverhältnisses) 147 
zurückgezogen 2  
Antrag gegenstandslos (Auszug vor dem 01.02.2018) 22  
Antrag zur Genehmigung, Senkung beziehungsweise Bescheiderstellung 9  
Antrag noch in Prüfung aufgrund Unklarheit beziehungsweise Klärung mit Dritten 0 
gesamt 1.206  
5.7 Bildungssituation 
Die Beschulung von Kindern und Jugendlichen, die ohne oder nur mit geringen 
Deutschkenntnissen nach Deutschland kommen und zum Teil nicht oder nur in der 
Herkunftssprache alphabetisiert sind, stellt für die Primar- und weiterführenden Schulen 
sowie für die Berufskollegs eine besondere Herausforderung dar. Grundsätzlich unterliegen 
alle Kinder und Jugendlichen mit Wohnsitz in Köln zwischen sechs und 18 Jahren der 
allgemeinen Schulpflicht, unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem rechtlichen

25 
 
35. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2021 
Aufenthaltsstatus. Für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren gilt die Berufsschulpflicht im 
Rahmen einer Ausbildung. 
5.7.2 Bildungsprojekte 
Folgende Projekte zum Beispiel der Kölner Freiwilligenagentur, des Kölner Flüchtlingsrates, 
des Kommunalen Integrationszentrums, vielfach gemeinsam mit Kooperationspartnern, 
sowie der VHS Köln konnten mittlerweile etabliert und teilweise verstetigt werden: 
 
 Denn wer lesen kann ist stärker...! LESEMENTOR Köln 
LESEMENTOR Köln engagiert sich seit 2010 für die gezielte Einzelförderung von 
Kindern und Jugendlichen, die Schwierigkeiten mit dem Sprach- und Textverständnis 
haben. Besonders wirkungsvoll ist das Konzept der langfristigen, individuellen 1:1 
Lesepartnerschaft zwischen Mentorin oder Mentor und Lesekind. 
 
Seit 12 Jahren bringt LESEMENTOR Köln engagierte Bürger*innen mit Kindern und 
Jugendlichen zusammen – im Stadtgebiet von Köln und verstärkt auch in den 
dezentralen Sozialräumen. So konnten beispielsweise durch eine Kooperation mit der 
GAG Immobilien AG neue Qualifizierungs- und Vertiefungsangebote für die 
Ehrenamtlichen geschaffen werden. 
 
Derzeit begleiten über 500 aktive Lesementor*innen 720 Kinder und Jugendliche an 
118 Kölner Schulen aller Schulformen in allen Stadtbezirken. 
Die VHS Köln bildet die Ehrenamtlichen aus, die die Schüler*innen beim Lesen 
lernen unterstützen, und bereitet sie mit einer eigens entwickelten „Lesementor-
Mappe“ gezielt auf die Arbeit mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen vor. 
In der Qualifizierung an der VHS Köln erhalten die Teilnehmenden u.a. grundlegende 
Informationen zum Lesen lernen, zur Lesemotivation und zur Gestaltung der ersten 
Mentorenstunde mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen. Sie trainieren ihre 
interkulturellen Kompetenzen und bekommen Tipps für die Praxis. 
Durch regelmäßige, kostenfreie Vertiefungsangebote zu Themen wie „Interkulturelles 
Lernen“, „Leichte Sprache“ oder „Faktoren des Leseverstehens“ werden die 
Ehrenamtlichen nachhaltig in ihrem Engagement begleitet und unterstützt. 
Die Initiative LESEMENTOR Köln ist eine Kooperation der Lernenden Region, 
Netzwerk Köln e. V., dem Amt für Weiterbildung/VHS Köln, der Sparkasse Köln (SK) 
Stiftung Kultur und des Büros für Bürgerengagement der Arbeiterwohlfahrt (AWO). 
 
https://www.youtube.com/watch?v=v-MHdaSgDC4 
 talentCAMPus  
In Kooperation mit der Lernenden Region und dem Kommunalen Integrationszentrum 
hat die VHS Köln den talentCAMPus in den ersten beiden Wochen der Sommerferien 
2021 wieder durchgeführt. Auszubildende der Stadt Köln wurden freigestellt und 
haben das Projekt engagiert unterstützt.  
 
Der talentCAMPus hat sich 2021 wieder an Kinder und Jugendliche aus 
verschiedenen Herkunftsländern im Alter von 10 – 14 Jahren gewandt. Dazu 
gehörten auch Kinder und Jugendliche, die nach wie vor in Unterkünften für 
Geflüchtete untergebracht sind und die noch keiner Schule zugewiesen wurden. Auch 
wenn die Zahlen, der in den Unterkünften lebenden zurückging, konnte durch eine 
aktive Ansprache von Schulen, erneut die Zielgruppe gut erreicht werden. Ziel war es, 
Kinder und Jugendliche unabhängig von ihren Herkunftsländern zusammenzuführen, 
sie an Empowerment – Programmen teilhaben zu lassen und auch im Hinblick auf die 
deutsche Sprache zu fördern.  
 
2021 konnte, pandemiebedingt, etwas weniger als die sonst übliche Zahl der 
Teilnehmenden angemeldet werden. Etwa 140 Kinder und Jugendliche nahmen in 
2021 teil, davon die Mehrheit aus Syrien, Irak und Afghanistan, insgesamt aber 
wieder aus über 30 Nationen.

26 
 
35. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2021 
 
Es wurden 18 parallel laufende Workshops durchgeführt, mit einer jeweils 
kleinen Zahl an Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Die Workshops fanden an 
der Trude-Herr Gesamtschule in Köln Mülheim statt, darunter Feuerschlucken, 
Nähen, Rappen, Parcour laufen, Tanzen, Keramik, Kreativwerkstatt mit 
Knotenkunde und Makramee, Visualisierung, Die Kunst des Konflikts und viele 
weitere Kurse. Eine Abschlusspräsentation konnte wegen der Pandemie nicht 
stattfinden, stattdessen gibt dieser Film einen ausführlichen Einblick in den 
Talencampus: 
 
https://www.youtube.com/watch?v=QL_L3eL83Os&list=PLZ_hdD8rNWVdvHP8taVQf50olD3
wzCU7W 
 „Engagier dich! – Freiwillige für ein solidarisches Köln gesucht“ 
Online Ehrenamtsbörse am 20. April 2021 
Im Bereich der gesellschaftspolitischen Bildung findet seit einigen Jahren eine 
bewährte Ehrenamtsbörse im FORUM VHS statt. Trotz erstmaligem Online-Angebot 
war der Zulauf sehr gut. Gemeinsam mit dem prominenten Schirmherrn Neven 
Subotic konnten sich Willkommens-Initiativen in Köln mit ihrem Engagement 
interessierten Menschen aus der Stadtgesellschaft vorstellen und auch neue 
Mitstreiterinnen und Mitstreiter gewinnen, die sowohl „alteingesessene“ als auch 
„neue“ Kölnerinnen und Kölner sind. Diese Kooperation findet statt mit der Kölner 
Freiwilligen Agentur, der VHS Köln, der AG 9plus und wird unter anderem unterstützt 
durch KOMM-AN-NRW-Mittel. 
 „FutureMusicKids 2021“ 
Kinder- und Jugendplan-Maßnahmen Politische Jugendbildung für je 2 Ferienwochen 
im August und im Oktober 2021 
Die FutureMusicKids sind seit 2017 ein Projekt für und mit Jugendlichen, das 
mittlerweile eine Marke geworden ist. Eine Mischung aus jungen Menschen, die 
bereits mehrmals dabei gewesen sind, und neuen Jugendlichen unterschiedlichster 
Hintergründe, schreiben unter professioneller Anleitung ihre eigenen Rap-Songs in 
aller Diversität: über ihre Leben, über Flucht, Freundschaft, Liebe, Klima, Solidarität in 
der Gesellschaft… und Köln. Im August fand, finanziert über Bundesmittel, ein 
Aufnahmeprojekt vieler früherer Songs statt, in den Herbstferien wurden neue Songs 
mit neuen Teilnehmerinnen und Teilnehmern geschrieben und performt. 
 
 „pain pride pose – about queerness, discrimination & empowerment“ 
Ausstellung vom 27. August bis 15. November 2021 im VHS-Studienhaus 
Diese Ausstellung zeigte sehr eindrucksvoll Werke der schwarzen Fotografin Nora 
Hase, die sie in Zusammenarbeit mit 13 queeren und zu großen Teilen geflüchteten 
Menschen aus 12 Ländern künstlerisch festgehalten hat und damit deren 
herausfordernde Lebensgeschichten mit erzählt hat. Aufgrund der großen Resonanz 
in pandemie-Zeiten wurde die Ausstellung fast um einen Monat verlängert. Das VHS-
Studienhaus war der ideale Ort für die Ausstellung, da sich dort täglich Menschen 
unterschiedlichster Hintergründe und Interessen aufhalten, u.a. geflüchtete Menschen 
aus Integrationskursen. Die Ausstellung wurde maßgeblich erstellt von rubicon e.V. 
und durch die Stadt Köln unterstützt. 
 „Afghanistan – eine humanitäre und politische Katastrophe“  
Aktuelle Online Veranstaltung am 07. September 2021 
Mitte August 2021 wurde Kabul als Hauptstadt Afghanistans von den Truppen der 
Taliban eingenommen. Ein Ereignis, das als absoluter und tragischer Tiefpunkt in der 
neueren Geschichte Afghanistans gesehen wird. VHS Köln und Rosa Luxemburg 
Stiftung NRW boten der Öffentlichkeit online eine Analyse der verheerenden

27 
 
35. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2021 
aktuellen humanitären und politischen Situation an durch kundige Personen, die als 
Journalistinnen und Journalisten, Politikerinnen und Politiker und Vertreterinnen und 
Vertretern von Nichtregierungsorganistationen vor Ort arbeiten. Das Thema Flucht 
war hier besonders aufgrund der aktuellen Lage sehr aktuell. 
https://www.youtube.com/watch?v=P9kGpHo8WXY 
 Kölner Menschenrechtsforum „Rassismus und Flucht – ein verdrängtes 
Thema“  
Online Veranstaltung zum internationalen Tag der Menschenrechte am 10.12.2021 
Das Kölner Menschenrechtsforum fand das siebte Mal in Folge in bewährter 
Kooperation durch VHS Köln, Amnesty International Köln und AWO Bezirksverband 
Mittelrhein statt, unterstützt durch die StadtRevue. In diesem Jahr wurde genauer auf 
Fluchtursachen und Rassismus, der Menschen während der Flucht und auch nach 
ihrer Ankunft in Deutschland eingegangen. Interviewt wurde ein in Köln lebender 
Geflüchteter, der 2016 aus Syrien geflohen ist. Er berichtete von seiner Flucht und 
seinem eigenen heutigen Engagement. Desweiteren eine Journalistin, ein Mitglied 
der Initiative Schwarzer Menschen in Deutschland, eine Kölner Engagierte in der 
Menschenrechts- und Geflüchtetenarbeit sowie ein Seenotretter. Diese sehr 
eindrückliche Veranstaltung wurde aufgezeichnet und ist der Allgemeinheit online 
offen zur Verfügung gestellt. 
 „Menschenrechte in der EU“ und „Eine globale Perspektive auf lokale 
Menschenrechtsverantwortung“  
 
Das Thema Menschenrechtsstadt Köln wurde in zwei Online-Seminaren im 
November und Dezember 2021 auf Englisch ins Programm der politischen Bildung 
aufgenommen: Wie können Kommunen aktiv daran arbeiten, auf lokaler Ebene 
Verantwortung für die Umsetzung und Wahrung von Menschenrechten zu 
übernehmen? Ein Thema, das Köln bewegt, mit besonderem Blick auf die Rechte 
von geflüchteten Menschen in der Kommune und die Möglichkeiten, bedrohten 
Menschen Schutz zu bieten.  
 
 Kulturrucksack NRW 
In Zusammenarbeit mit dem Land NRW fördert die Stadt Köln Projekte für sozial 
benachteiligte Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 14 Jahren, um ihnen 
Zugangswege zu Kunst und Kultur zu ermöglichen. Von daher sind Kinder und 
Jugendliche mit Fluchterfahrung immer willkommen. 
 
Einzelne Projekte werden hier kurz vorgestellt: 
 
o Kinder und Jugendliche aus der Unterkunft „Am Lindweilerweg“ nahmen im 
Spätsommer 2021 an dem Musikprojekt „Let's rap! – Musikvideo“ des jfc 
Medienzentrums e.V. teil. Zusammen mit anderen Kindern und Jugendlichen 
schrieben sie einen eigenen Rap-Song und drehten zu diesem ein 
Musikvideo. Das Projekt fand in Kooperation mit der Kölner Selbsthilfe e.V. in 
Köln-Longerich statt. 
o Das gleiche Projekt wurde im August 2021 vom jfc Medienzentrum e.V. in der 
AWO Jugendeinrichtung Waldbadviertel angeboten. Auch hier nahmen Kinder 
und Jugendliche mit Fluchterfahrung an dem Projekt teil. 
o Im Rahmen des Projektes „Kulturbewegung – Bewegungskultur“, das die 
ZIRKUSfabrik Kulturarena im Juli 2021 in Kooperation mit dem Pavillon e.V. 
durchgeführt hat, haben sich Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung in 
verschiedenen Disziplinen (Tanz, Theater, Luftartistik, Eistanz und Parcours) 
ausprobiert.

28 
 
35. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2021 
o Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung konnten darüber hinaus durch 
das Audioprojekt „Phantastische Hörgeschichten im Westend - Audioprojekt 
für Kinder und Jugendliche“ erreicht werden, das im Juli 2021 im Café Bickolo 
stattfand. Im Rahmen der Projektdurchführung entwickelten die 
Projektteilnehmerinnen und –teilnehmer Phantasiewesen, die zum 
Projektabschluss in einem Phantasieparcours mit Hörstationen präsentiert 
worden sind. 
 
5.7.3 Deutsch als Fremdsprache und Integrationskurse bei der VHS Köln 
Die VHS Köln ist nicht zuletzt dank ihres vielfältigen Weiterbildungsangebots eine 
kompetente und wichtige Akteurin im Prozess der gesellschaftlichen Integration. Ihr 
Handeln zielt stets auch auf die Förderung und Weiterentwicklung aller Kölner 
Einwohnerinnen und Einwohner ab. Mit einem speziell ausgearbeiteten Programm fördert 
die VHS Köln den Spracherwerb, Kommunikation und Verständigung sowie darüber hinaus 
die Bereitschaft und Fähigkeit zur Integration und Teilhabe an unserer Gesellschaft. Diese 
Angebote werden von Migrantinnen und Migranten seit vielen Jahren hervorragend 
angenommen.  
Die VHS Köln bietet im Bereich Deutsch als Zweitsprache und Fremdsprache ein breites und 
sehr differenziertes Kursangebot, von Alphabetisierungskursen bis zu Kursen der Stufe C2  
(annähernd muttersprachliches Niveau) und Sprachprüfungen in allen Niveaustufen an.  
Das Leistungsspektrum der VHS Köln im Bereich Sprachen umfasst folgende Angebote: 
 individuelle Sprachberatung 
 Alphabetisierungskurse 
 Kurse in Deutsch als Fremdsprache auf allen Niveaustufen des Europäischen 
Referenzrahmens (A1 ‐ C2) 
 allgemeine Integrationskurse und Integrationskurse mit Alphabetisierung, 
die vom BAMF gefördert werden 
 Sprachprüfungen in allen Niveaustufen (A1, A2-B1, B1, B2, C1, C2) 
Wegen des pandemiebedingten Lockdowns wurden von Januar bis Juni 2021 keine Kurse 
in Präsenz durchgeführt. Trotzdem fanden insgesamt in diesem Jahr 538 Deutschkurse, 
Kursmodule und Prüfungen statt. Es wurden 306 Kurse bzw. Kursmodule online angeboten, 
von denen rund 70 % ursprünglich als Präsenz-Veranstaltungen vorgesehen waren, 
pandemiebedingt jedoch in Online-Form durchgeführt wurden. Die Präsenzkurse konnten 
ab Juni 2021 wieder aufgenommen werden.  
 
An der VHS Köln werden monatlich Einbürgerungstests durchgeführt. 2021 fanden, mit einer 
sechsmonatigen Pause wegen des Lockdowns, 72 Einbürgerungstests mit insgesamt 1.012 
Kandidatinnen und Kandidaten statt. 
Weitere spezielle Angebote, die sich teilweise an bestimmte Zielgruppen wenden, ergänzen 
das Programm (z.B. Phonetik, Grammatik, Kommunikation, Schriftverkehr). 
 
Auf allen Sprachniveaustufen können an der VHS Köln international anerkannte 
Sprachprüfungen abgelegt werden. Diese Sprachnachweise sind ein wichtiger Baustein für 
die Integration: unter anderem für Ausbildung, Studium und Anerkennung von 
Berufsabschlüssen. Die Prüfungen werden in Kooperation mit den Prüfungsanbietern telc 
gGmbH und dem Goethe-Institut durchgeführt. Es besteht die Möglichkeit, sich in speziellen 
Kursen auf die Prüfungen vorzubereiten. 
 
Der I. Quartalsbericht 2022 zur Situation Geflüchteter in Köln mit Stichtag 31.03.2022 wird 
vom Amt für Wohnungswesen zum Ende des II. Quartals 2022 erstellt.

Anlage 1 Internetversorgung

4358 Zeichen

Adresse PLZ Stadtteil Sachstand Prognose 
Fertigstellung 
Bemerkungen 
Am Springborn 51063 Höhenhaus Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft
Ankerstraße 50676 Altstadt/Süd Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft
Auweilerstraße 50765 Esch/Auweiler Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft
Blaubach 
50676 Altstadt/Süd Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft
Boltensternstraße 50735 Altstadt/Süd Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft
Bonner Straße 50968 Marienburg Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft inklusive Betrieb zusätzlicher Access-Point zur 
Optimierung 
Dellbrücker Mauspfad 51069 Dellbrück Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft
Dürener Straße 50935 Lindenthal Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft
Erbacher Weg 50767 Lindweiler Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft
Grafenmühlenweg 51069 Dellbrück Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft
Grafenmühlenweg (2. Haus) 51069 Dellbrück Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft
Heinrich-Rohlmann-Straße 50829 Ossendorf Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft
Herkulesstraße 50823 Neuehrenfeld Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft kommunale Erstaufnahme 
Kalscheuer Weg 50969 Zollstock Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft
Koblenzer Straße 50968 Bayenthal Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft gegebenenfalls weitere Access-Point nach Praxistest
Lindweiler Weg 50739 Longerich Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft
Lindweiler Weg (2 Haus) 50739 Longerich Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft
Loorweg 51143 Zündorf Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft
Merlinweg (mehrere Häuser) 50997 Rondorf Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft
Pastor-Wolff-Straße 50735 Niehl Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft
Posadowskystraße 51061 Höhenhaus Objekt ist fertig, Nach Reparatur defekter Telefonleitungen ist 
Selbstversorgung mit Internet in den Häusern möglich
Rather Kirchweg 51109 Brück Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft
Schlagbaumsweg 51067 Holweide Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft
Severinswall 50678 Altstadt/Süd Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft
Sinnersdorferstraße 50769 Roggendorf/ThenhovenObjekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft
Urbacher Weg 51149 Porz Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft
Von-Bodelschwingh-Straße 51061 Höhenhaus Objekt ist fertig Nach Reparatur defekter Telefonleitungen ist 
Selbstversorgung mit Internet in den Häusern möglich
Xantener Straße 50733 Nippes
Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft
562-Stab

Adresse PLZ Stadtteil Sachstand Prognose 
Fertigstellung 
Bemerkungen 
Aloys-Boecker-Straße 51147 Lind Angebotseinholung und Beauftragung 
läuft ca. 32. KW 2022
Nachrüsten mit individueller Mutlimediaversorung der 
einzelnen Einheiten geplant, Kostenvoranschlag 
96.074,35 €
Haferkamp 51061 Stammheim Angebotseinholung und Beauftragung 
läuft ca. 32. KW 2022
Nachrüsten mit individueller Mutlimediaversorung der 
einzelnen Einheiten geplant, Kostenvoranschlag 99.960 
€ 
Josef-Broicher-Straße 51147 Urbach Angebotseinholung und Beauftragung 
läuft ca. 32. KW 2022
Nachrüsten mit individueller Mutlimediaversorung der 
einzelnen Einheiten geplant, Kostenvoranschlag 113.988 
€
An den Gelenkbogenhallen 50679 Deutz
Projekt wird nicht umgesetzt, Kosten 
wegen kurzer Restnutzungsdauer 
unwirtschaftlich
Objekt wird am 30.06.2022 leergezogen,
da Mietvertrag für Grundstück endet. Rückgabe 
30.11.2022.
Bergisch Gladbacher Straße 51069 Dellbrück
Projekt wird nicht umgesetzt, da 
Vermietung des Objekts an 
Drogenhilfe e.V. im Frühjahr 2022
Herrmann-Heinrich-Gossen-Str. 50858 Junkersdorf
Projekt wird nicht umgesetzt, Kosten 
wegen kurzer Nutzungsdauer 
unwirtschaftlich
Objekt wurde am 30.11.2021 leergezogen nach 
Kündigung des Mietvertrages über mobile 
Wohneinheiten
Ostmerheimer Straße 51109 Merheim
Projekt wird nicht umgesetzt, Kosten 
wegen kurzer Nutzungsdauer 
unwirtschaftlich 
evtl. Neuüberprüfung bei verlängerter Nutzung 
Poller Holzweg 51105 Poll
Projekt wird nicht umgesetzt, Kosten 
sind mit über 100.000 € für ein 
Mehrfamilienhaus zu hoch
Alternativlösungen (Internetssticks) wurden geprüft und 
mangels Haushaltsansatz und wg. Sozialrecht verworfen 
Weißdornweg 50997 Rondorf
Projekt wird nicht umgesetzt, da die 
Kosten in keinem Verhältnis zur 
Nutzungszeit 
Objekt wurde am 31.12.2021 leergezogen.
Neubebaugebiet Rondorf-Nordwest (Amelis-Projekt) 
Winterberger Straße 51109 Merheim Objekt wird nicht umgerüstet Das Objekt wurde am 31.12.2021 leergezogen.
562-Stab

Beratungsverlauf (7)

18.08.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 9.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
22.08.2022 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 8.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.08.2022 Gesundheitsausschuss
TOP 6.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.08.2022 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
05.09.2022 Finanzausschuss
TOP 2.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.09.2022 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen
TOP 9.1 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung
20.09.2022 Integrationsrat
TOP 5.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (58)

  • Herkulesstraße 5082
  • Bergisch Gladbacher Straße 5106
  • Hermann-Heinrich-Gossen-Straße
  • Marktstraße
  • Pallenbergstraße
  • Werthmannstraße
  • Winterberger Straße 5110
  • Bonner Straße 5096
  • Buschdorfer Straße
  • Ikarosstraße
  • Ostlandstraße
  • Ferdinandstraße
  • Merkenicher Straße
  • Solinger Straße
  • Venloer Straße
  • Boltensternstraße 10a
  • Josef-Broicher-Straße 3
  • Mathias-Brüggen-Straße 66
  • Neusser Landstraße 2
  • Geisbergstraße
  • Langenbergstraße 24
  • Houdainer Straße
  • Brohler Straße
  • Ankerstraße 5067
  • Auweilerstraße 5076
  • Dürener Straße 5093
  • Heinrich-Rohlmann-Straße 5082
  • Koblenzer Straße 5096
  • Pastor-Wolff-Straße 5073
  • Posadowskystraße 5106
  • Von-Bodelschwingh-Straße 5106
  • Xantener Straße 5073
  • Aloys-Boecker-Straße 5114
  • Hansaring
  • Weißdornweg 5099
  • Lindweilerweg
  • Hardtgenbuscher Kirchweg 104
  • Luzerner Weg 70a
  • Haferkamp 5106
  • Deutzer Weg
  • Dellbrücker Mauspfad 5106
  • Erbacher Weg 5076
  • Grafenmühlenweg 5106
  • Loorweg 5114
  • Merlinweg
  • Rather Kirchweg 5110
  • Schlagbaumsweg 5106
  • Urbacher Weg 5114
  • Poller Holzweg 5110
  • Am Springborn
  • An den Gelenkbogenhallen
  • Ostmerheimer Straße
  • Gladbacher Straße
  • Severinswall
  • Straße 3
  • Straße 6
  • Blaubach
  • Straße 5

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Details

Aktenzeichen
2239/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
08.08.2022
Erstellt
13.07.2022 15:54