Mandari Insight

1763/2018

Rhein-Schiffsverkehr im Kölner Norden (AN/0334/2018)

Beantwortung einer Anfrage (BV) 24.08.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 13.09.2018, TOP 7.1.5

Beantwortung einer Anfrage (BV)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (BV)

2325 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/57/574 
 
Vorlagen-Nummer 
 1763/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 13.09.2018 
 
Rhein-Schiffsverkehr im Kölner Norden (AN/0334/2018) 
hier: Anfrage der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Sitzung der 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) vom 08.03.2018 
Frage 1: 
Wie hoch ist die Anzahl der Fracht- und Personenschiffe die Köln-Worringen im Jahr 2017 passiert 
haben. Ist hier von einer steigenden Zahl der Schiffe zu den Vorjahren auszugehen? 
 
Antwort der Verwaltung:  
Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt erhebt keine Statistik über die Anzahl der vorbeifahrenden 
Schiffe. Es wird geschätzt, dass circa 400 Schiffe pro Tag den Bereich Köln passieren. 
 
Frage 2: 
Welche nationalen und internationalen Abgasnormen haben Rhein-Schiffe zu erfüllen? 
a) Während der Fahrt? 
b) Während der Anlegezeit an deutschen Anlegestellen? 
 
Antwort der Verwaltung:  
Zu a) Die Rhein-Schiffe müssen während der Fahrt und während der Anlegezeit die gleichen Abgas-
normen erfüllen. 
 Diese sind international festgelegt in der EU Verordnung 2016/1628 vom 14.09.2016. National 
gilt die Binnenschiffuntersuchungsordnung (BinSchUO) vom 06.12.2008, zuletzt geändert am 
02.03.2017 beziehungsweise die Rheinschiffsuntersuchungsordnung (RheinSchUO) 1995, ak-
tualisiert am 01.12.2017. 
 Demnach gilt zum Einbau von Motoren auf Binnenschiffen mit einer Bezugsleistung von 19 Ki-
lowatt oder mehr das Kapitel 8a „Emission von gasförmigen Schadstoffen und luftverunreini-
genden Partikeln von Dieselmotoren“.  
 Die Emission dieser Motoren dürfen in Abhängigkeit von ihrer Nenndrehzahl festgelegte Werte 
von Kohlenstoffmonoxid (CO), Kohlenwasserstoffen (HC), Stickstoffoxiden (NOx) und Partikeln 
(PT) nicht übersteigen. Für die niedrigste Motorklasse von 19 – 37 Kilowatt gilt beispielweise ein 
Stickstoffoxidwert von 8 g/kWh und ein Partikelwert von 0,8 g/kWh.  
Zu b) An Liegestellen bei denen ein betriebsbereiter Landstromanschluss vorliegt sind gemäß Rhein-
schifffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPV) vom 01.05.2018, alle Fahrzeuge verpflichtet sich 
dort anzuschließen und ihren gesamten Bedarf an elektrischer Energie während des Stillliegens 
daraus zu decken.

Beratungsverlauf (1)

13.09.2018 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1763/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
24.08.2018
Erstellt
25.05.2018 11:38