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2007/0075

Umlegungsverfahren 'U-D 36 B Gardistenblock B' im Martinsviertel Vorwegnahme der Entscheidung für die Grundstücke Löffelstraße 10 - 22

Magistratsvorlage 25.01.2007

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2007/0075

2850 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
01.02.2007 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III  
 
Amt: Vermessungsamt  
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
   
Tagesordnung:  I  II 
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2007/0075  
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Umlegungsverfahren "U-D 36 B Gardistenblock B" im Martinsviertel 
Vorwegnahme der Entscheidung für die Grundstücke Löffelstraße 10 - 22 
 
Vorlage vom: 25.01.2007 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Für einen Teil der Grundstücke im Umlegungsverfahren „U-D 36 B Gardistenblock B“ wird gemäß § 76 
Baugesetzbuch (BauGB) mit Einverständnis der betroff enen Eigentümer die Vorwegnahme der 
Entscheidung (Vorwegregelung) beschlossen. 
 
Der Plan zur Vorwegregelung „Löffelstraße 10 – 22“ besteht aus Verzeichnis und Karte. 
 
Anlagen: Verzeichnis zur Vorwegregelung Löffelstraße 10 - 22 
Karte zur Vorwegregelung Löffelstraße 10 - 22 
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 25.01.2007 
 
Begründung:
 
 
Durch Beschluss vom 31.10.1989 hat die Stadtverordnetenversammlung für das Gebiet des 
rechtskräftigen Bebauungsplanes "N 33 – Martinsviertel Block 22.26, 22.27, 22.28 – (Gardisten-
Block)" die Umlegung "U-D 36 B Gardistenblock B" nach dem Baugesetzbuch (BauGB) angeordnet. 
Das Verfahren wurde dann durch Magistratsbeschluss vom 12.06.1991 eingeleitet. 
 
Gemäß § 50 BauGB wurden der Beschluss und der Zeitraum der Offenlage von Bestandskarte und 
Bestandsverzeichnis im "Darmstädter Echo" ortsüblich bekannt gemacht. Bestandskarte und -
verzeichnis haben für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegen. 
 
Durch den Verkauf zweier Grundstücke im Bereich der Umlegung, der Bereitschaft der neuen 
Eigentümer und weiterer benachbarter Eigentümer konnte die Umlegungsstelle für diesen Bereich 
einvernehmliche Regelungen treffen und somit war die Durchführung einer Vorwegregelung 
möglich. 
 
Der Plan zur Vorwegregelung wurde gemäß § 76 BauGB von der Umlegungsstelle nach Erörterung 
mit den Eigentümern erstellt. Die betroffenen Eigentümer haben der Vorwegregelung z ugestimmt. 
 
Die Umlegungsvermerke bleiben weiterhin im Grundbuch eingetragen bis das gesamte 
Umlegungsverfahren abgeschlossen ist. 
 
Das Umlegungsverfahren wird zur Verwirklichung der im B ebauungsplan getroffenen Festsetzungen 
als Wertumlegung gemäß § 57 BauGB durchgeführt. 
 
Die Vorwegregelung dient der zweckmäßigen Gestaltung der Wohnbaugrundstücke Löffelstraße 
10 – 22. 
 
Die Grundstücke sind bereits erschlossen. 
 
 
Darmstadt, den 25.01.2007 
III/62 et-wi 
 
 
 
Klaus Feuchtinger 
Stadtrat

anlage 1

345 Zeichen

131
2
103
6
96
6
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1
Ruthsstraße
1 1490
4
140
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15A
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4
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3
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2
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1
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1
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25
23
19
11
11A
Löffelstraße
1491
5
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16
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1
116
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6
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2
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3
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4
143
1
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1
121
3
Karte zur Vorwegregelung (§ 76 BauGB)
Löffelstraße 10 - 22
Maßstab 1:500
Umlegungsverfahren   "U-D 36B Gardistenblock"

Beratungsverlauf (1)

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Orte (1)

  • Löffelstraße 10

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Details

Vorlagen-Nr.
2007/0075
Typ
Magistratsvorlage
Datum
25.01.2007
Erstellt
29.09.2026 00:00