4028/2023
Umgestaltung Wasserspielangebot Spielplatz Buschgasse in Altstadt/Süd
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Wasserspielangebot Sp Buschgasse
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Rampe
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle IV/512/10 Vorlagen-Nummer 4028/2023 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Umgestaltung Wasserspielangebot Spielplatz Buschgasse in Altstadt/Süd Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt beauftragt die Verwaltung, die Umgestaltung des Wasser- spielangebotes auf dem Spielplatz Buschgasse im Stadtteil Altstadt/Süd mit Gesamtkosten in Höhe von 114.050 € (Brutto) Euro durchzuführen. Weiterhin beschließt die Bez irksvertretung Innenstadt die Freigabe von investiven Auszah- lungsermächtigungen in Höhe von 114.050 € im Teilfinanzplan 0604 (Kinder- und Jugendar- beit), Teilplanzeile 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen), Finanzstelle 5100 -0604-0-2002 Spielplätze. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.01.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 114,050 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 11.405 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: In unmittelbarer Nähe zur Severinstraße, im dicht bebauten Stadtteil Altstadt Süd, liegt der Spielplatz Buschgasse. Im Stadtteil leben über 2.221 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, Tendenz steigend (Kölner Stadtteilinformationen, 2022). Der Mangel an Spielplatzflächen laut der aktuellen Spielplatzbedarfsplanung liegt im Stadtteil Altstadt Süd bei 47 %. Aufgrund der bestehenden engen Bebauung und der innerstädtischen Verkehrsinfrastruktur wird sich dieser Wert in Zukunft nicht stark verändern lassen. Daraus resultiert ein hoher Bedarf an öffentlichen, altersgerechten Spielräumen im fußläufigem Wohnumfeld von Kindern und Jugendlichen. Die- sem Bedarf kann nur mit einer hohen Qualität und Quantität an Spielangeboten auf den vor- handenen Flächen begegnet werden. Im Jahr 2021 wurden auf drei von den insgesamt fünf bestehenden Fallschutzflächen neue hochwertige Spielgeräte eingebaut. Damals war das vorhandene Wasserspielangebot kein Be- standteil der Baumaßnahme, da es zu diesem Zeitpunkt keine Anzeichen für eine fehlende Verkehrssicherheit gab und es vollfunktionsfähig war. Im Jahr 2024 müssen die Matschtische 3 des Wasserspiels abgebaut werden. Der kleine Sandspielturm wurde bereits aufgrund der feh- lenden Verkehrssicherheit zurückgebaut. Das Wasserspielangebot ist das einzige im Stadtteil Altstadt Süd, daher ist vorgesehen das Spielangebot zu erneuern und inklusiv auszubauen. Damit reagiert die Kinder- und Jugendverwaltung unter anderem auf eine Rückfrage des Ju- gendhilfeausschusses aus dem Jahre 2021 zur Beschlussvorlage 0947/2021 Umgestaltung Spielplatz Buschgasse in Altstadt/Süd zum inklusiven Spielangebot auf dem Spielplatz Busch- gasse. Beteiligung Im Planungsprozess wurden unter anderem anwohnende Kinder, die Kita St. Josefhaus, inte- ressierte Eltern und der Verein „Süße Zitronen“ e.V., als Fachberatung im Bezug zur Inklusion, beteiligt. Hierbei haben mehrere Vororttermine stattgefunden. In einem separaten Termin auf dem Spielplatz mit dem Verein „Süße Zitronen“ wurde die Planungsidee vorgestellt und intensiv besprochen. Daraufhin wurde im Entwurf die befahrbare Holzrampe planerisch angepasst und mit weiteren taktilen Spielgeräten ausgestattet. Der Verein freute sich über die Beteiligung und bekräftigte die Idee des inklusiven Wasserspielangebotes auf dem Spielplatz. Aus der Beteili- gung ging eine Elterninitiative zur ehrenamtlichen Wandgestaltung hervor. Hierbei soll die da- hinterliegende Wand im Rahmen eines Projektes mit Kindern farblich gestaltet werden. Planung Ziel der Planungen ist es ein inklusives Spielangebot in die vorhandene Fallschutzfläche einzu- bauen. Auf diese Weise kann der Sand als Fallschutz und Spielmaterial zum Matschen und Wasseranstauen erhalten bleiben und es muss kein aufwendiger, wartungsintensiver Kunst- stoffbelag verlegt werden. Da die Wasserpumpe noch im Bestand und voll funktionstüchtig ist wurde aus Gründen der Nachhaltigkeit auf eine neue Pumpe verzichtet. Kinder mit und ohne Rollstuhl können das inklusive Wasser - und Sandspielangebot nutzen. Über mehrere Rinnen aus Edelstahl können die Kinder Wasser anstauen und in einen Wassereimer laufen lassen, um das Wasser anschließend zur Holzrampe zu befördern. Die vom Gehweg, ebenerdig ange- schlossene befahrbare Holzrampe verfügt über mehrere unterschiedliche taktile Spielangebote. An der Kopfseite der Rampe befindet sich ein unterfahrbarer Matschtisch mit Sandaufzug und Wasserabläufen. Das Wasserfördersystem ist in Köln einzigartig, hat einen hohen spielerischen Aufforderungscharakter, kann von der Holzrampe bespielt werden und ermöglicht einen gerin- gen baulichen Aufwand für ein inklusives Spielangebot. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 114.050 € Euro. Die erforderliche investive Auszahlungsermächtigung i.H.v. 114.050 Euro steht im Haushalts- plan 2023/2024 im Haushaltsjahr 2024 im Teilfinanzplan des Jugendamtes in der Produkt- gruppe 0604, Kinder- und Jugendarbeit in der Teilplanzeile 8 (Auszahlungen für Baumaßnah- men) bei der Finanzstelle 5100-0604-0-2002 zur Verfügung. Die über die Jahre der Nutzung ergebniswirksam anfallenden bilanziellen Abschreibungen in Höhe von 11.405,00 Euro p. a. sind im Teilergebnisplan des Jugendamtes in der Produktgruppe 0604, Kinder und Jugendarbeit, Teilplanzeile 14 (Bilanzielle Abschreibungen) im Haushaltsplan 2023/2024 für beide Jahre entsprechend eingeplant. Ab 2025 sind die hierfür erforderlich werdenden Mittel im Rahmen der jeweiligen Haushalts - planaufstellungsprozesses von Dez. IV (Dezernat für Jugend, Bildung und Sport) innerhalb der dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, zu finanzieren. Die laufende Unterhaltung und Pflege der Anlage erfolgt durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (67) im Rahmen der hierfür veranschlagten Haushaltsmittel. Nach Beendigung der Baumaßnahme entstehen keine negativen Auswirkungen auf das Klima. Anlagen Darstellung inklusives Wasserspielangebot
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4028/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 27.02.2024
- Erstellt
- 06.12.2023 14:07