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4028/2023

Umgestaltung Wasserspielangebot Spielplatz Buschgasse in Altstadt/Süd

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 27.02.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 07.03.2024, TOP 3.12

Wasserspielangebot Sp Buschgasse

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Wasserspielangebot Sp Buschgasse

5 Zeichen

Rampe

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

6743 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/512/10 
 
Vorlagen-Nummer 
 4028/2023 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Umgestaltung Wasserspielangebot Spielplatz Buschgasse in Altstadt/Süd  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt beauftragt die Verwaltung, die Umgestaltung des Wasser-
spielangebotes auf dem Spielplatz Buschgasse im Stadtteil Altstadt/Süd mit Gesamtkosten in 
Höhe von 114.050 € (Brutto) Euro durchzuführen.  
 
Weiterhin beschließt die Bez irksvertretung Innenstadt die Freigabe von investiven Auszah-
lungsermächtigungen in Höhe von 114.050 € im Teilfinanzplan 0604 (Kinder- und Jugendar-
beit), Teilplanzeile 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen), Finanzstelle 5100 -0604-0-2002 
Spielplätze.  
 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.01.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   114,050 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   11.405 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
In unmittelbarer Nähe zur Severinstraße, im dicht bebauten Stadtteil Altstadt Süd, liegt der 
Spielplatz Buschgasse. Im Stadtteil leben über 2.221 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, 
Tendenz steigend (Kölner Stadtteilinformationen, 2022). Der Mangel an Spielplatzflächen laut 
der aktuellen Spielplatzbedarfsplanung liegt im Stadtteil Altstadt Süd bei 47 %. Aufgrund der 
bestehenden engen Bebauung und der innerstädtischen Verkehrsinfrastruktur wird sich dieser 
Wert in Zukunft nicht stark verändern lassen. Daraus resultiert ein hoher Bedarf an öffentlichen, 
altersgerechten Spielräumen im fußläufigem Wohnumfeld von Kindern und Jugendlichen. Die-
sem Bedarf kann nur mit einer hohen Qualität und Quantität an Spielangeboten auf den vor-
handenen Flächen begegnet werden.   
 
Im Jahr 2021 wurden auf drei von den insgesamt fünf bestehenden Fallschutzflächen neue 
hochwertige Spielgeräte eingebaut. Damals war das vorhandene Wasserspielangebot kein Be-
standteil der Baumaßnahme, da es zu diesem Zeitpunkt keine Anzeichen für eine fehlende 
Verkehrssicherheit gab und es vollfunktionsfähig war. Im Jahr 2024 müssen die Matschtische

3 
des Wasserspiels abgebaut werden. Der kleine Sandspielturm wurde bereits aufgrund der feh-
lenden Verkehrssicherheit zurückgebaut. Das Wasserspielangebot ist das einzige im Stadtteil 
Altstadt Süd, daher ist vorgesehen das Spielangebot zu erneuern und inklusiv auszubauen. 
Damit reagiert die Kinder- und Jugendverwaltung unter anderem auf eine Rückfrage des Ju-
gendhilfeausschusses aus dem Jahre 2021 zur Beschlussvorlage 0947/2021 Umgestaltung 
Spielplatz Buschgasse in Altstadt/Süd zum inklusiven Spielangebot auf dem Spielplatz Busch-
gasse. 
 
Beteiligung 
 
Im Planungsprozess wurden unter anderem anwohnende Kinder, die Kita St. Josefhaus, inte-
ressierte Eltern und der Verein „Süße Zitronen“ e.V., als Fachberatung im Bezug zur Inklusion, 
beteiligt. Hierbei haben mehrere Vororttermine stattgefunden. In einem separaten Termin auf 
dem Spielplatz mit dem Verein „Süße Zitronen“ wurde die Planungsidee vorgestellt und intensiv 
besprochen. Daraufhin wurde im Entwurf die befahrbare Holzrampe planerisch angepasst und 
mit weiteren taktilen Spielgeräten ausgestattet. Der Verein freute sich über die Beteiligung und 
bekräftigte die Idee des inklusiven Wasserspielangebotes auf dem Spielplatz. Aus der Beteili-
gung ging eine Elterninitiative zur ehrenamtlichen Wandgestaltung hervor. Hierbei soll die da-
hinterliegende Wand im Rahmen eines Projektes mit Kindern farblich gestaltet werden.  
 
Planung 
 
Ziel der Planungen ist es ein inklusives Spielangebot in die vorhandene Fallschutzfläche einzu-
bauen. Auf diese Weise kann der Sand als Fallschutz und Spielmaterial zum Matschen und 
Wasseranstauen erhalten bleiben und es muss kein aufwendiger, wartungsintensiver Kunst-
stoffbelag verlegt werden. Da die Wasserpumpe noch im Bestand und voll funktionstüchtig ist 
wurde aus Gründen der Nachhaltigkeit auf eine neue Pumpe verzichtet. Kinder mit und ohne 
Rollstuhl können das inklusive Wasser - und Sandspielangebot nutzen. Über mehrere Rinnen 
aus Edelstahl können die Kinder Wasser anstauen und in einen Wassereimer laufen lassen, 
um das Wasser anschließend zur Holzrampe zu befördern. Die vom Gehweg, ebenerdig ange-
schlossene befahrbare Holzrampe verfügt über mehrere unterschiedliche taktile Spielangebote. 
An der Kopfseite der Rampe befindet sich ein unterfahrbarer Matschtisch mit Sandaufzug und 
Wasserabläufen. Das Wasserfördersystem ist in Köln einzigartig, hat einen hohen spielerischen 
Aufforderungscharakter, kann von der Holzrampe bespielt werden und ermöglicht einen gerin-
gen baulichen Aufwand für ein inklusives Spielangebot. 
 
Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 114.050 € Euro.  
Die erforderliche investive Auszahlungsermächtigung i.H.v. 114.050 Euro steht im Haushalts-
plan 2023/2024 im Haushaltsjahr 2024 im Teilfinanzplan des Jugendamtes in der Produkt-
gruppe 0604, Kinder- und Jugendarbeit in der Teilplanzeile 8 (Auszahlungen für Baumaßnah-
men) bei der Finanzstelle 5100-0604-0-2002 zur Verfügung. 
Die über die Jahre der Nutzung ergebniswirksam anfallenden bilanziellen Abschreibungen in 
Höhe von 11.405,00 Euro p. a. sind im Teilergebnisplan des Jugendamtes in der Produktgruppe 
0604, Kinder und Jugendarbeit, Teilplanzeile 14 (Bilanzielle Abschreibungen) im Haushaltsplan 
2023/2024 für beide Jahre entsprechend eingeplant. 
Ab 2025 sind die hierfür erforderlich werdenden Mittel im Rahmen der jeweiligen Haushalts -
planaufstellungsprozesses von Dez. IV (Dezernat für Jugend, Bildung und Sport) innerhalb der 
dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, zu finanzieren. 
 
Die laufende Unterhaltung und Pflege der Anlage erfolgt durch das Amt für Landschaftspflege 
und Grünflächen (67) im Rahmen der hierfür veranschlagten Haushaltsmittel. 
 
Nach Beendigung der Baumaßnahme entstehen keine negativen Auswirkungen auf das Klima. 
 
Anlagen 
Darstellung inklusives Wasserspielangebot

Beratungsverlauf (1)

07.03.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
4028/2023
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
27.02.2024
Erstellt
06.12.2023 14:07