2191/2024
Neue Familienzentren im Kindergartenjahr 2024/25
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Anlage_1_Interessensbekundungen und Verteilvorschlag_neue FZ_24_25
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Kindertageseinrichtung Adresse LJA-Nr. Träger Einzel/ Verbund plusKITA Stadtteil EK 1 Prio Städtische Kindertageseinrichtung Karl-Marx-Allee Karl-Marx-Allee 69 42.21-425-20-2627.0 Stadt Köln Einzelfamilienzentrum x* 603 / Seeberg 59,7 1 Kita Erlenweg Erlenweg 29-30 42.21-425-20-7602.0 AWO/ Arbeitskreis für das Einzelfamilienzentrum x* 403 / Bickendorf 30,8 2 Evangelische Kindertagesstätte „Regenbogen“ Europaring 33 42.21-425-20-2490.0 Ev. Kitaverband Köln Einzelfamilienzentrum x* 809 / Neubrück 80,6 3 Kita „Blumenwiese“ Holweider Str. 62 42.21-425-20-8577.0 LOGOS e.V. Einzelfamilienzentrum 901 / Mülheim 47,9* 4 „Doppeltes Lottchen“ Houdainer Str.26-28 42.21-425-20-7964.0 AWO Einzelfamilienzentrum 714 / Zündorf 22,3* 5 Kita KiKu Traumbaum Leyendeckerstr. 2i 42.21-425-20-7936.0 Kinderzentren Kunterbunt gGmbH Einzelfamilienzentrum 401 / Ehrenfeld 16,7* 6 Fröbel-Kindergarten die Spürnasen An den Kreutzmorgen 15 42.21-425-20-6414.0 Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH Einzelfamilienzentrum 505 / Weidenpesch 8,5* 7 Fröbel-Kindergarten An St. Peter Schönsteinstr. 24 42.21-425-20-1612.0 Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH Verbundfamilienzentru m 401 / Ehrenfeld 2,8 8 Fröbel-Kindergarten ForscherPänz Am Aspelkreuz 30 42.21-425-20-7190.0 Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH Verbundfamilienzentru m 309 / Widdersdorf 1,3 9 Fröbel-Kindergarten Krähennest Krefelder Str. 57 42.21-425-20-1535.0 Fröbel- Bildung und Erziehung Einzelfamilienzentrum 104 / Neustadt/Nord 0 10 *Kindertageseinrichtungen mit einem grau eingefärbten Feld in der Zeile wurden in Abstimmung mit dem AK 80 Kita einvernehmlich ausgewählt. EK 1: Überdurchschnittlicher Anteil an Eltern in der Einkommensgruppe 1 in der Kindertageseinrichtung Neue Familienzentren für das Kindergartenjahr 24/25
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 2191/2024 Freigabedatum 06.08.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Neue Familienzentren im Kindergartenjahr 2024/25 Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die in Abstimmungsgesprächen zwischen der Verwaltung und den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe im AK 80 Kindertagesbetreuung ausgewählten folgenden sieben Kinderta- geseinrichtungen neu zur Landesförderung als Familienzentren im Kindergartenjahr 2024/25 anzumelden: 1. Städtische Kindertageseinrichtung Karl-Marx-Allee, Karl-Marx-Allee 69 im Stadtteil Seeberg (603), Träger: Stadt Köln 2. Kindertagesstätte Erlenweg, Erlenweg 31 im Stadtteil Bickendorf (403), Träger: Ar- beitskreis für das ausländische Kind 3. Kindertagesstätte Regenbogen, Europaring 33 im Stadtteil Neubrück (809); Träger: Ev. Kitaverband Köln Rechtsrheinisch 4. Kindertagesstätte „Blumenwiese“, im Stadtteil Mülheim (901), Träger: LOGOS Ver- ein für russische Kultur und Bildung e.V. 5. Kindertagesstätte Doppeltes Lottchen, Houdainer Str. 26 -28 im Stadtteil Z ündorf (714); Träger: AWO Kreisverband Köln e. V. 6. Kindertagesstätte KiKu Traumbaum, Leyendeckerstraße 2i im Stadtteil Ehrenfeld (401); Träger: Kinderzentren Kunterbunt gGmbH 7. FRÖBEL-Kindergarten Die Spürnasen, An den Kreutzmorgen 15 im Stadtteil Wei- denpesch (505), Träger: FRÖBEL Bildung und Erziehung gemeinnützige GmbH Mit den sieben neuen Familienzentren werden seitens des Landes im Kindergartenjahr 2024/25 insgesamt 165 Familienzentren in Köln gefördert. Jugendhilfeausschuss 17.09.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Nach § 42 in Verbindung mit § 43 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) sind Familienzentren Kinderta- geseinrichtungen, die über das reguläre Angebot hinaus „insbesondere leicht zugängliche und am Bedarf des Sozialraums orientierte Angebote für die Beratung, Unterstützung und Bildung von Familien vorhalten oder vermitteln.“ Dabei haben diese in besonderer Weise die Aufgabe, sowohl Eltern bei der Förderung ihrer Kinder umfassend zu unterstützen, als auch mit den Part- nern im Sozialraum zu kooperieren und vernetzend tätig zu sein sowie Sprachförderung für Kinder und ihre Familien anzubieten und an Präventionsangeboten mitzuwirken. Dabei können sie auf Grundlage eines sozialräumlichen Gesamtkonzeptes auch als Verbund tätig sein. Familienzentren werden aktuell mit rund 23.110 € Landesmitteln pro Kindergartenjahr gefördert. Die Mittel sind dynamisiert und werden fortlaufend angepasst. Mit dem Kontingenterlass vom 27.05.2024 hat das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen mitgeteilt, dass im Kin- dergartenjahr 24/25 landesweit 66 neue Familienzentren durch bislang nicht genutzte bzw. übertragene Kontingente gefördert werden. Das Ministerium hat in diesem Jahr entschieden, „nach Prüfung und Auswertung im Rahmen der Zertifizierungsverfahren und insbesondere der Nutzung der Kontingentverteilung in den letzten Jahren, (…)“ keine neuen Kontingente für den Ausbau zur Verfügung zu stellen. Der Stadt Köln wurden in diesem Jahr deshalb sowohl Kon- tingente von ausgeschiedenen Familienzentren im Kindergartenjahr (KGJ) 23/24 als auch ge- schobene Kontingente aus dem KGJ 23/24 in das KGJ 24/25 erneut zur Verfügung gestellt. In einer Mail vom 04.06.24 an die Mitglieder des AK 80 Kindertagesbetreuung wurde den Trä- gervertreter*innen der freien Jugendhilfe mitgeteilt, dass diese aufgrund der Kurzfristigkeit des offiziellen Antragsverfahrens ihre Interessensbekundungen für die Förderung von Kindertages- einrichtungen zu Familienzentren bis zum 07.06.24 an die Verwaltung melden können. Insge- samt zehn Interessensbekundungen für neue Familienzentren wurden gemeldet. Am 10.06.24 wurden die Trägervertreter*innen im Umlaufverfahren seitens der Verwaltung über die Indika- toren zur Verteilung der Mittel, die Interessensbekundungen und den Verteilungsvorschlag in- formiert. Bis zum 13.06.24 konnten Einwände gemeldet werden. Da es hierzu keine Rückmel- dungen seitens der Trägervertreter*innen gab, konnte die Verteilung der Mittel fristgerecht zum 15.06.2024 in KiBiz.web eingegeben werden. Sollten von Seiten des Landesjugendamtes bzw. des Landesministeriums im weiteren Verlauf der Vergabe zusätzliche Kontingente für den Ausbau von neuen Familienzentren im Kindergar- tenjahr 24/25 für Köln zur Verfügung gestellt werden, werden diese analog des Verteilvor- schlags (siehe Anlage 1) verteilt. 3 Neue Familienzentren Hauptkriterium bei der Auswahl von Kindertageseinrichtungen, die sich neu zu Familienzentren entwickeln wollen, ist der Standort in Gebieten mit besonderem Armuts - und Bildungsrisiko (plusKITA). Nach Ansicht der Verwaltung sollen erstens die Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren ausgebaut werden, die bereits selber oder einer ihrer Verbundpartner eine Förderung als plus- KITA erhalten, um so innerhalb der Einrichtung und des Verbundes Synergien bestmöglich nut- zen zu können. So ist auch bei der Förderung von plusKITAs das Hauptkriterium die Förderung von Kindern mit besonderem Armuts- und Bildungsrisiko. Übersteigen die gemeldeten Interes- sensbekundungen von plusKITAs die Anzahl der verfügbaren Kontigente wird wie folgt in der Gruppe der plusKITAs priorisiert: 1. Stadtteile ohne Familienzentrum mit Erstzertifizierung 2. Überdurchschnittlicher Anteil an Eltern in der Einkommensgruppe 1 in der Kindertages- einrichtung 3. Anteil der Kinder im Stadtteil von 0 bis unter 6 Jahren, die in Haushalten leben die SGB II-Leistungen erhalten Zweitens sollen Kindertageseinrichtungen als Familienzentren in Stadtteilen gefördert werden, die bislang über kein Familienzentrum verfügen. Drittens werden Kindertageseinrichtungen gefördert, die in Stadtteilen liegen, in denen eine hohe Kinderarmutsquote vorherrscht. Bemessen wird dies am Indikator EK 1 (Anteil an Eltern in der Einkommensgruppe 1 in der Kindertageseinrichtung). Die ausgewählten Kindertageseinrichtungen (siehe Anlage 1) erfüllen die genannten Kriterien wie folgt: 1. Drei Kindertageseinrichtungen erhalten plusKITA-Mittel (Nummer 5-7). 2. Keine Kindertageseinrichtung liegt in Stadtteilen, in denen es bisher kein Familienzent- rum mit Erstzertifizierung gibt. 3. Vier Kindertageseinrichtungen wurden anhand des Anteils an Eltern in der Einkom- mensgruppe 1 in der Kindertageseinrichtung ausgewählt (Nummer 2 und 8-10).
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2191/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 06.08.2024
- Erstellt
- 12.07.2024 09:09