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2191/2024

Neue Familienzentren im Kindergartenjahr 2024/25

Beschlussvorlage Ausschuss 06.08.2024

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Anlage_1_Interessensbekundungen und Verteilvorschlag_neue FZ_24_25

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage_1_Interessensbekundungen und Verteilvorschlag_neue FZ_24_25

1798 Zeichen

Kindertageseinrichtung Adresse LJA-Nr. Träger Einzel/ Verbund plusKITA Stadtteil EK 1 Prio
Städtische 
Kindertageseinrichtung 
Karl-Marx-Allee
Karl-Marx-Allee 69 42.21-425-20-2627.0 Stadt Köln Einzelfamilienzentrum x* 603 / Seeberg 59,7 1
Kita Erlenweg Erlenweg 29-30 42.21-425-20-7602.0
AWO/ 
Arbeitskreis für 
das 
Einzelfamilienzentrum x* 403 / Bickendorf 30,8 2
Evangelische 
Kindertagesstätte 
„Regenbogen“
Europaring 33 42.21-425-20-2490.0
Ev. 
Kitaverband 
Köln 
Einzelfamilienzentrum x* 809 / Neubrück 80,6 3
Kita „Blumenwiese“  Holweider Str. 62    42.21-425-20-8577.0 LOGOS e.V. Einzelfamilienzentrum 901 / Mülheim 47,9* 4
„Doppeltes Lottchen“ Houdainer Str.26-28 42.21-425-20-7964.0 AWO Einzelfamilienzentrum 714 / Zündorf 22,3* 5
Kita KiKu Traumbaum Leyendeckerstr. 2i 42.21-425-20-7936.0
Kinderzentren 
Kunterbunt 
gGmbH
Einzelfamilienzentrum 401 / Ehrenfeld 16,7* 6
Fröbel-Kindergarten die 
Spürnasen An den Kreutzmorgen 15 42.21-425-20-6414.0
Fröbel Bildung 
und Erziehung 
gGmbH
Einzelfamilienzentrum 505 / Weidenpesch 8,5* 7
Fröbel-Kindergarten An 
St. Peter Schönsteinstr. 24 42.21-425-20-1612.0
Fröbel Bildung 
und Erziehung 
gGmbH
Verbundfamilienzentru
m 401 / Ehrenfeld 2,8 8
Fröbel-Kindergarten 
ForscherPänz Am Aspelkreuz 30 42.21-425-20-7190.0
Fröbel Bildung 
und Erziehung 
gGmbH
Verbundfamilienzentru
m 309 / Widdersdorf 1,3 9
Fröbel-Kindergarten 
Krähennest Krefelder Str. 57 42.21-425-20-1535.0
Fröbel- 
Bildung und 
Erziehung 
Einzelfamilienzentrum 104 / Neustadt/Nord 0 10
*Kindertageseinrichtungen mit einem grau eingefärbten Feld in der Zeile wurden in Abstimmung mit dem AK 80 
Kita einvernehmlich ausgewählt. 
EK 1: Überdurchschnittlicher Anteil an Eltern in der Einkommensgruppe 1 in der Kindertageseinrichtung 
Neue Familienzentren für das Kindergartenjahr 24/25

Beschlussvorlage Ausschuss

6737 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2191/2024 
Freigabedatum 
06.08.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Neue Familienzentren im Kindergartenjahr 2024/25  
Beschlussorgan 
Jugendhilfeausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Jugendhilfeausschuss beschließt,  
 
die in Abstimmungsgesprächen zwischen der Verwaltung und den anerkannten Trägern der 
freien Jugendhilfe im AK 80 Kindertagesbetreuung ausgewählten folgenden sieben Kinderta-
geseinrichtungen neu zur Landesförderung als Familienzentren im Kindergartenjahr 2024/25 
anzumelden: 
 
1. Städtische Kindertageseinrichtung Karl-Marx-Allee, Karl-Marx-Allee 69 im Stadtteil 
Seeberg (603), Träger: Stadt Köln 
2. Kindertagesstätte Erlenweg, Erlenweg 31 im Stadtteil Bickendorf (403), Träger: Ar-
beitskreis für das ausländische Kind 
3. Kindertagesstätte Regenbogen, Europaring 33 im Stadtteil Neubrück (809); Träger: 
Ev. Kitaverband Köln Rechtsrheinisch 
4. Kindertagesstätte „Blumenwiese“, im Stadtteil Mülheim (901), Träger: LOGOS Ver-
ein für russische Kultur und Bildung e.V. 
5. Kindertagesstätte Doppeltes Lottchen, Houdainer Str. 26 -28 im Stadtteil Z ündorf 
(714); Träger: AWO Kreisverband Köln e. V. 
6. Kindertagesstätte KiKu Traumbaum, Leyendeckerstraße 2i im Stadtteil Ehrenfeld 
(401); Träger: Kinderzentren Kunterbunt gGmbH 
7. FRÖBEL-Kindergarten Die Spürnasen, An den Kreutzmorgen 15 im Stadtteil Wei-
denpesch (505), Träger: FRÖBEL Bildung und Erziehung gemeinnützige GmbH 
 
Mit den sieben neuen Familienzentren werden seitens des Landes im Kindergartenjahr 
2024/25 insgesamt 165 Familienzentren in Köln gefördert. 
 
 
Jugendhilfeausschuss 17.09.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Nach § 42 in Verbindung mit § 43 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) sind Familienzentren Kinderta-
geseinrichtungen, die über das reguläre Angebot hinaus „insbesondere leicht zugängliche und 
am Bedarf des Sozialraums orientierte Angebote für die Beratung, Unterstützung und Bildung 
von Familien vorhalten oder vermitteln.“ Dabei haben diese in besonderer Weise die Aufgabe, 
sowohl Eltern bei der Förderung ihrer Kinder umfassend zu unterstützen, als auch mit den Part-
nern im Sozialraum zu kooperieren und vernetzend tätig zu sein sowie Sprachförderung für 
Kinder und ihre Familien anzubieten und an Präventionsangeboten mitzuwirken. Dabei können 
sie auf Grundlage eines sozialräumlichen Gesamtkonzeptes auch als Verbund tätig sein. 
 
Familienzentren werden aktuell mit rund 23.110 € Landesmitteln pro Kindergartenjahr gefördert. 
Die Mittel sind dynamisiert und werden fortlaufend angepasst.  
 
Mit dem Kontingenterlass vom 27.05.2024 hat das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, 
Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen mitgeteilt, dass im Kin-
dergartenjahr 24/25 landesweit 66 neue Familienzentren durch bislang nicht genutzte bzw. 
übertragene Kontingente gefördert werden. Das Ministerium hat in diesem Jahr entschieden, 
„nach Prüfung und Auswertung im Rahmen der Zertifizierungsverfahren und insbesondere der 
Nutzung der Kontingentverteilung in den letzten Jahren, (…)“ keine neuen Kontingente für den 
Ausbau zur Verfügung zu stellen. Der Stadt Köln wurden in diesem Jahr deshalb sowohl Kon-
tingente von ausgeschiedenen Familienzentren im Kindergartenjahr (KGJ) 23/24 als auch ge-
schobene Kontingente aus dem KGJ 23/24 in das KGJ 24/25 erneut zur Verfügung gestellt. 
 
In einer Mail vom 04.06.24 an die Mitglieder des AK 80 Kindertagesbetreuung wurde den Trä-
gervertreter*innen der freien Jugendhilfe mitgeteilt, dass diese aufgrund der Kurzfristigkeit des 
offiziellen Antragsverfahrens ihre Interessensbekundungen für die Förderung von Kindertages-
einrichtungen zu Familienzentren bis zum 07.06.24 an die Verwaltung melden können. Insge-
samt zehn Interessensbekundungen für neue Familienzentren wurden gemeldet. Am 10.06.24 
wurden die Trägervertreter*innen im Umlaufverfahren seitens der Verwaltung über die Indika-
toren zur Verteilung der Mittel, die Interessensbekundungen und den Verteilungsvorschlag in-
formiert. Bis zum 13.06.24 konnten Einwände gemeldet werden. Da es hierzu keine Rückmel-
dungen seitens der Trägervertreter*innen gab, konnte die Verteilung der Mittel fristgerecht zum 
15.06.2024 in KiBiz.web eingegeben werden. 
 
Sollten von Seiten des Landesjugendamtes bzw. des Landesministeriums im weiteren Verlauf 
der Vergabe zusätzliche Kontingente für den Ausbau von neuen Familienzentren im Kindergar-
tenjahr 24/25 für Köln zur Verfügung gestellt werden, werden diese analog des Verteilvor-
schlags (siehe Anlage 1) verteilt.

3 
Neue Familienzentren 
Hauptkriterium bei der Auswahl von Kindertageseinrichtungen, die sich neu zu Familienzentren 
entwickeln wollen, ist der Standort in Gebieten mit besonderem Armuts - und Bildungsrisiko 
(plusKITA). 
 
Nach Ansicht der Verwaltung sollen erstens die Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren 
ausgebaut werden, die bereits selber oder einer ihrer Verbundpartner eine Förderung als plus-
KITA erhalten, um so innerhalb der Einrichtung und des Verbundes Synergien bestmöglich nut-
zen zu können. So ist auch bei der Förderung von plusKITAs das Hauptkriterium die Förderung 
von Kindern mit besonderem Armuts- und Bildungsrisiko. Übersteigen die gemeldeten Interes-
sensbekundungen von plusKITAs die Anzahl der verfügbaren Kontigente wird wie folgt in der 
Gruppe der plusKITAs priorisiert: 
 
1. Stadtteile ohne Familienzentrum mit Erstzertifizierung 
2. Überdurchschnittlicher Anteil an Eltern in der Einkommensgruppe 1 in der Kindertages-
einrichtung 
3. Anteil der Kinder im Stadtteil von 0 bis unter 6 Jahren, die in Haushalten leben die SGB 
II-Leistungen erhalten 
 
Zweitens sollen Kindertageseinrichtungen als Familienzentren in Stadtteilen gefördert werden, 
die bislang über kein Familienzentrum verfügen. 
 
Drittens werden Kindertageseinrichtungen gefördert, die in Stadtteilen liegen, in denen eine 
hohe Kinderarmutsquote vorherrscht. Bemessen wird dies am Indikator EK 1 (Anteil an Eltern 
in der Einkommensgruppe 1 in der Kindertageseinrichtung). 
 
Die ausgewählten Kindertageseinrichtungen (siehe Anlage 1) erfüllen die genannten Kriterien 
wie folgt: 
1. Drei Kindertageseinrichtungen erhalten plusKITA-Mittel (Nummer 5-7). 
2. Keine Kindertageseinrichtung liegt in Stadtteilen, in denen es bisher kein Familienzent-
rum mit Erstzertifizierung gibt. 
3. Vier Kindertageseinrichtungen wurden anhand des Anteils an Eltern in der Einkom-
mensgruppe 1 in der Kindertageseinrichtung ausgewählt (Nummer 2 und 8-10).

Beratungsverlauf (1)

17.09.2024 Jugendhilfeausschuss
TOP 2.3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2191/2024
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
06.08.2024
Erstellt
12.07.2024 09:09